Selbstbehalt in der PKV: Welche Höhe zu Angestellten, Selbstständigen und Beamten passt
Welcher Selbstbehalt in der privaten Krankenversicherung passt, hängt vor allem an Ihrem Status. Angestellten rate ich zu höchstens 600 Euro im Jahr, Selbstständigen zu bis zu 1.200 Euro, Beamten eher zu keinem Selbstbehalt. Ebenso wichtig wie die Höhe ist die Bauart: ob er absolut oder prozentual berechnet wird, für welche Leistungen er gilt und ob Vorsorge und Zahnreinigung davon ausgenommen sind.
Der Grund für die Unterschiede liegt darin, wer den Beitrag bezahlt und wer die Rechnungen trägt. Das ist bei Angestellten, Selbstständigen und Beamten jeweils anders verteilt.
Was ein Selbstbehalt ist
Ein Selbstbehalt ist der Teil Ihrer Krankheitskosten, den Sie in einem Kalenderjahr bis zu einer vereinbarten Grenze selbst tragen. Im Gegenzug sinkt der Beitrag, weil der Versicherer einen Teil der Kosten nicht mehr erstatten muss.
Ganz frei ist die Höhe nicht. Damit ein Vertrag die Pflicht zur Versicherung erfüllt, dürfen alle vereinbarten Selbstbehalte zusammen höchstens 5.000 Euro im Kalenderjahr ausmachen (§ 193 Abs. 3 VVG). Für Beihilfeberechtigte gilt diese Grenze nur anteilig, entsprechend dem Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht übernimmt.
In der Praxis bieten die Tarife feste Stufen an, häufig zwischen null und einigen Hundert oder wenigen Tausend Euro. Für Kinder sehen viele Tarife einen geringeren oder gar keinen Selbstbehalt vor.
Absolut oder prozentual
Ein Selbstbehalt kann auf zwei Arten berechnet werden, und die Wirkung im Alltag unterscheidet sich erheblich.
Beim absoluten Selbstbehalt tragen Sie Ihre Rechnungen bis zu einem festen Jahresbetrag, etwa 600 Euro, vollständig selbst. Erst was darüber hinausgeht, erstattet der Versicherer. Bei einem Jahr mit wenigen Arztbesuchen bezahlen Sie also alles selbst.
Beim prozentualen Selbstbehalt zieht der Versicherer von jeder Rechnung einen Anteil ab, etwa 20 Prozent, und erstattet den Rest sofort. Damit der Eigenanteil nicht unbegrenzt wächst, ist er auf einen Jahreshöchstbetrag gedeckelt. Bei 20 Prozent und einem Deckel von 600 Euro ist dieser erst erreicht, wenn im Jahr Rechnungen von 3.000 Euro zusammenkommen.
| Merkmal | Absolut | Prozentual |
|---|---|---|
| Berechnung | Fester Betrag im Jahr | Anteil je Rechnung, gedeckelt auf einen Jahresbetrag |
| Erstattung | Erst wenn der Jahresbetrag überschritten ist | Vom ersten Euro an, abzüglich des Anteils |
| Wirkung bei geringen Kosten | Sie tragen alles selbst | Sie tragen nur den Anteil |
| Höchste Belastung im Jahr | Der vereinbarte Betrag | Der vereinbarte Deckel |
| Beispiel | 600 Euro im Jahr | 20 Prozent, höchstens 600 Euro im Jahr |
Daneben gibt es Selbstbehalte, die an einzelne Leistungen geknüpft sind, etwa ein fester Eigenanteil je Arzneimittel oder eine geringere Erstattung, wenn Sie nicht zuerst den Hausarzt aufsuchen. Solche Regeln stehen oft weniger sichtbar in den Bedingungen und gehören beim Vergleich ebenso auf den Tisch.
Wo der Selbstbehalt greift
Ein Selbstbehalt gilt nicht automatisch für alle Leistungen. Je nach Tarif greift er nur ambulant, etwa beim Arzt und bei Arzneimitteln, ambulant und beim Zahnarzt oder bei allen Leistungen einschließlich des Krankenhauses.
Das macht einen spürbaren Unterschied. Gilt der Selbstbehalt auch stationär, ist er in aller Regel schon mit einem einzigen Krankenhausaufenthalt ausgeschöpft. Gilt er nur ambulant, bleiben Krankenhaus und meist auch Zahnbehandlungen davon unberührt.
Bei Kompakttarifen, die ambulant, stationär und Zahn in einem Tarif bündeln, gilt der Selbstbehalt häufig für alle Bereiche zusammen. In Tarifen aus einzelnen Bausteinen sitzt er dagegen oft nur im ambulanten Baustein. Ein absoluter Selbstbehalt, der mehrere Bereiche umfasst, fällt dabei höchstens einmal im Jahr an und nicht je Bereich. Haben dagegen mehrere Bausteine eigene Selbstbehalte, zählen diese zusammen.
Vorsorge und Zahnreinigung
Beim Abschluss geht oft unter, ob Vorsorgeuntersuchungen und die professionelle Zahnreinigung zum Selbstbehalt zählen. Manche Tarife erstatten beides, ohne es auf den Selbstbehalt anzurechnen, andere rechnen es darauf an.
Im zweiten Fall bezahlen Sie diese regelmäßigen Kosten jedes Jahr selbst, bis der Selbstbehalt aufgebraucht ist. Der Selbstbehalt wird dadurch teurer, als die Stufe vermuten lässt, und wer sparen will, verzichtet womöglich auf Vorsorge. Ein Tarif, der beides freistellt, macht einen Selbstbehalt deutlich verträglicher.
Angestellte: bis 600 Euro im Jahr
Bei Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber am Beitrag, nicht am Selbstbehalt. Er zahlt die Hälfte des Beitrags, höchstens aber den Betrag, den er bei einer gesetzlichen Versicherung tragen müsste (§ 257 Abs. 2 SGB V). Im Jahr 2026 sind das höchstens 508,59 Euro für die Kranken- und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung im Monat. 2027 steigt der Höchstzuschuss voraussichtlich auf 557,81 Euro für die Kranken- und 114,75 Euro für die Pflegeversicherung.
Senkt ein Selbstbehalt den Beitrag, sinkt deshalb in der Regel auch der Zuschuss, und bei Ihnen kommt nur die Hälfte der Ersparnis an. Anders ist es nur, wenn Ihr halber Beitrag über dem Höchstzuschuss liegt; dann bleibt die Ersparnis bis zu dieser Grenze ganz bei Ihnen. Die Rechnung unten berücksichtigt beides von selbst. Die Rechnungen bis zur Höhe des Selbstbehalts tragen Sie dagegen allein.
Ob sich eine Stufe lohnt, lässt sich einfach prüfen. Teilen Sie den Selbstbehalt durch zwölf und schlagen Sie das Ergebnis auf Ihren Beitragsanteil im Tarif mit Selbstbehalt auf. Liegt diese Summe unter Ihrem Beitragsanteil im Tarif ohne Selbstbehalt, lohnt sich der Selbstbehalt sogar dann, wenn Sie ihn jedes Jahr voll ausschöpfen.
| Stufe | Gesamtbeitrag | Ihr Anteil | Selbstbehalt je Monat | Ihre Belastung im ungünstigsten Fall |
|---|---|---|---|---|
| Ohne Selbstbehalt | 760 Euro | 380 Euro | 0 Euro | 380 Euro |
| 600 Euro im Jahr | 640 Euro | 320 Euro | 50 Euro | 370 Euro |
| 1.200 Euro im Jahr | 580 Euro | 290 Euro | 100 Euro | 390 Euro |
In diesem Beispiel lohnt sich die Stufe 600 Euro, weil Sie selbst bei voll ausgeschöpftem Selbstbehalt etwas günstiger fahren als ohne. Die Stufe 1.200 Euro lohnt sich nicht, denn brauchen Sie den Selbstbehalt in einem Jahr ganz, zahlen Sie mehr als im Tarif ohne Selbstbehalt.
Auch die Steuer spielt mit. Ihren Beitrag zur Basisabsicherung können Sie als Sonderausgabe absetzen, den Selbstbehalt dagegen nicht. Die Ersparnis durch einen Selbstbehalt fällt nach Steuern deshalb etwas geringer aus, als die Rechnung oben zeigt. Mehr dazu im Abschnitt zur Steuer.
Für Angestellte ist ein prozentualer Selbstbehalt, der nur ambulant gilt, einen Jahresdeckel hat und Vorsorge sowie Zahnreinigung freistellt, oft die verträglichere Bauart. Den Deckel erreichen Sie nur in einem Jahr mit hohen Arztkosten, in den übrigen Jahren tragen Sie lediglich einen kleinen Anteil der Rechnungen.
Selbstständige: bis 1.200 Euro im Jahr
Selbstständige erhalten keinen Zuschuss zum Beitrag. Jeder Euro, den ein Selbstbehalt am Beitrag spart, bleibt deshalb vollständig bei ihnen. Mit den Zahlen aus dem Beispiel oben wären das bei der Stufe 1.200 Euro 180 Euro im Monat, also 2.160 Euro im Jahr, denen höchstens 1.200 Euro Selbstbehalt gegenüberstehen.
Die Rechnung ist dieselbe wie bei Angestellten, nur mit dem vollen Beitrag. Im Beispiel kommen Sie im ungünstigsten Fall auf 580 Euro Beitrag plus 100 Euro Selbstbehalt, zusammen 680 Euro und damit 80 Euro unter dem Beitrag ohne Selbstbehalt.
Die Grenze von 1.200 Euro setze ich trotzdem bewusst. Der Selbstbehalt muss auch in einem schwachen Geschäftsjahr bezahlbar bleiben, in dem vielleicht gleichzeitig eine längere Erkrankung das Einkommen drückt. Ein hoher Selbstbehalt, der dann fällig wird, wenn die Einnahmen ausbleiben, verliert seinen Vorteil. Den Gesamtaufbau beschreibe ich im Ratgeber PKV für Selbstständige.
Beamte: eher kein Selbstbehalt
Bei Beamten trägt die Beihilfe einen großen Teil der Krankheitskosten, je nach Dienstherr, Kinderzahl und ob Sie im Dienst oder im Ruhestand sind, meist 50 bis 70 Prozent. Die private Krankenversicherung deckt nur den Rest ab, entsprechend gering ist der Beitrag. Ein Selbstbehalt spart dort deshalb nur wenig, während Sie die Rechnungen bis zu seiner Höhe trotzdem selbst tragen.
Hinzu kommt, dass manche Dienstherren schon selbst kürzen. In einigen Ländern zieht die Beihilfe eine jährliche Kostendämpfungspauschale ab, deren Höhe sich nach der Besoldungsgruppe richtet, etwa in Baden-Württemberg. Ein zusätzlicher Selbstbehalt im privaten Tarif käme dann noch obendrauf.
Ich rate Beamten deshalb eher zu keinem Selbstbehalt. Wo ein Tarif einen vorsieht, sind in der Praxis höchstens 300 Euro im Jahr üblich. Wie Beihilfe und private Restkostenversicherung zusammenspielen, lesen Sie im Ratgeber PKV für Beamte.
Steuer und späterer Wechsel
Der Selbstbehalt ist kein Beitrag und deshalb nicht als Sonderausgabe absetzbar. So hat es der Bundesfinanzhof am 01.06.2016 entschieden (X R 43/14): Der Selbstbehalt sei keine Gegenleistung für den Versicherungsschutz, sondern selbst getragene Krankheitskosten.
Steuerlich zählt er nur als außergewöhnliche Belastung, und auch dann erst mit dem Teil, der über der zumutbaren Belastung liegt. Diese Schwelle hängt von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl ab und wird mit einem Selbstbehalt allein selten überschritten. Der Beitrag zur Basisabsicherung bleibt dagegen als Sonderausgabe absetzbar.
Den Selbstbehalt später zu erhöhen, ist in der Regel ohne Weiteres möglich. Der Weg zurück ist schwieriger, denn einen Selbstbehalt zu senken, gilt als Mehrleistung, für die der Versicherer Ihre Gesundheit erneut prüfen darf (§ 204 VVG). Ist bis dahin eine Erkrankung hinzugekommen, kann das einen Risikozuschlag kosten, oder der Versicherer schließt die Mehrleistung für diese Erkrankung aus. Was ein höherer Selbstbehalt bei einer Beitragserhöhung bringt, steht im Beitrag zur PKV-Beitragserhöhung.
Wählen Sie die Höhe beim Abschluss deshalb so, dass Sie mit ihr auch in zehn Jahren noch gut leben können.
Fazit
Ein Selbstbehalt kann den Beitrag in der privaten Krankenversicherung sinnvoll senken, aber nicht für jeden gleich stark. Angestellte erhalten wegen des Arbeitgeberzuschusses nur die halbe Ersparnis und tragen das volle Risiko, deshalb passen dort höchstens 600 Euro. Selbstständige behalten die volle Ersparnis und können bis zu 1.200 Euro wählen. Beamte sparen wegen der Beihilfe nur wenig, für sie lohnt sich ein Selbstbehalt selten.
Über die Belastung im Alltag entscheidet außerdem die Bauart. Ein prozentualer Anteil mit Jahresdeckel, beschränkt auf ambulante Rechnungen und mit freier Vorsorge, belastet spürbar weniger als ein fester Betrag für sämtliche Leistungen. Weil sich ein Selbstbehalt später meist nur mit erneuter Gesundheitsprüfung senken lässt, lohnt es sich, diese Entscheidung beim Abschluss sorgfältig zu treffen.
Häufige Fragen
Welcher Selbstbehalt ist in der privaten Krankenversicherung sinnvoll?
Für Angestellte sind bis 600 Euro jährlich sinnvoll, für Selbstständige bis 1.200 Euro, für Beamte meist gar keiner. Angestellten zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, also halbiert sich in der Regel auch ihr Vorteil. Selbstständige behalten die volle Beitragsersparnis. Beamte sichern privat nur den Teil ab, den die Beihilfe offenlässt, und sparen dadurch kaum etwas. Bieten Beamtentarife Stufen an, sind in der Praxis höchstens 300 Euro üblich.
Zahlt der Arbeitgeber einen Zuschuss zum Selbstbehalt in der PKV?
Nein. Der Zuschuss bemisst sich allein am Beitrag und beträgt dessen Hälfte, höchstens aber den Anteil, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung tragen würde. Krankheitskosten, die Sie wegen eines Selbstbehalts aus eigener Tasche begleichen, ersetzt der Arbeitgeber nicht. Weil ein niedrigerer Beitrag in der Regel auch den Zuschuss verringert, profitieren Angestellte meist nur etwa zur Hälfte von der Beitragssenkung, während das Kostenrisiko vollständig bei ihnen liegt.
Was ist der Unterschied zwischen absolutem und prozentualem Selbstbehalt?
Der absolute Selbstbehalt ist ein Jahresbetrag in Euro, bis zu dem Sie alle betroffenen Rechnungen allein begleichen. Der prozentuale Selbstbehalt kürzt stattdessen jede einzelne Erstattung um einen festen Satz, bis ein vereinbarter Höchstbetrag im Jahr erreicht ist. Bei 20 Prozent und einer Obergrenze von 600 Euro ist diese erst ausgeschöpft, wenn im Jahr Rechnungen von 3.000 Euro zusammenkommen. In Jahren mit wenigen Arztbesuchen belastet die prozentuale Variante daher spürbar weniger.
Kann ich den Selbstbehalt der PKV von der Steuer absetzen?
Nicht als Sonderausgabe, weil er rechtlich nicht zum Versicherungsbeitrag zählt. Der Bundesfinanzhof stuft ihn als selbst getragene Krankheitskosten ein (Urteil vom 01.06.2016, X R 43/14). Solche Kosten wirken steuerlich lediglich als außergewöhnliche Belastung, und zwar erst oberhalb der einkommensabhängigen zumutbaren Belastung, die ein Selbstbehalt für sich kaum erreicht. Der Beitrag für die Basisabsicherung mindert dagegen das zu versteuernde Einkommen, weshalb eine Beitragssenkung netto weniger einbringt als brutto.
Fallen Vorsorgeuntersuchungen und Zahnreinigung unter den Selbstbehalt?
Das legt jeder Tarif in seinen Bedingungen fest. Einige Tarife zahlen Vorsorgeuntersuchungen und professionelle Zahnreinigung, ohne sie auf den Selbstbehalt anzurechnen. Andere ziehen diese Kosten davon ab, sodass Sie die jährlichen Routinetermine praktisch selbst finanzieren, solange die Grenze nicht erreicht ist. Wer einen Selbstbehalt vereinbaren möchte, sollte deshalb vor dem Abschluss gezielt nach dieser Regelung fragen, denn eine Freistellung entschärft ihn im Alltag erheblich.
