Die Verkehrshaftungsversicherung versichert Ihre Haftung als Frachtführer, also als Unternehmer, der fremde Güter gegen Bezahlung befördert. Am Markt heißt sie auch Frachtführerhaftpflicht oder Güterschadenhaftpflicht. Für den grenzüberschreitenden Verkehr heißt sie CMR-Versicherung, nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, kurz CMR.
Pflicht ist sie im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger, für Fahrten im Inland. Die Versicherung schützt Ihren Betrieb vor Ansprüchen, nicht die Ware selbst.
Die Ware versichert, wer ihr Transportrisiko trägt, mit einer Warentransportversicherung, und die beiden Verträge ersetzen einander nicht. Wie sich die Verkehrshaftung von Kfz-Haftpflicht, Werkverkehrsversicherung und Betriebshaftpflicht abgrenzt, steht in den Fragen unten.
