Die Verkehrshaftungsversicherung versichert Ihre Haftung als Frachtführer, also als Unternehmer, der fremde Güter gegen Bezahlung befördert. Wird die Ware Ihres Auftraggebers unterwegs beschädigt oder geht sie verloren, zahlt der Versicherer berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Am Markt heißt sie auch Frachtführerhaftpflicht oder Güterschadenhaftpflicht, für den grenzüberschreitenden Verkehr CMR-Versicherung – nach dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, kurz CMR. Pflicht ist sie im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger, für Fahrten im Inland. Das gilt grundsätzlich auch für Lohnunternehmer in der Landwirtschaft. Vorgeschrieben sind mindestens 600.000 Euro je Schadenereignis, im Jahr mindestens das Doppelte; ein Selbstbehalt ist zulässig. Die Pflichtsumme ist eine Untergrenze, kein Maßstab.
Den Versicherungsnachweis führt Ihr Fahrer mit; bei Kontrollen unterwegs wird er verlangt. Zwei Fallen nennt das Bundesamt für Logistik und Mobilität selbst: Der Nachweis muss auf das Unternehmen lauten, das die Beförderung tatsächlich durchführt – bei einem Mietfahrzeug also auf Sie als Mieter, nicht auf den Vermieter. Und der Fahrer muss ihn vorlegen können; irgendwo im Fahrzeug genügt nicht. Fehlt ein gültiger Nachweis oder kann der Fahrer ihn nicht vorlegen, droht ein Bußgeld. Die Versicherung schützt Ihren Betrieb vor Ansprüchen, nicht die Ware selbst. Die versichert, wer ihr Transportrisiko trägt, mit einer Warentransportversicherung; die beiden Verträge ersetzen einander nicht. Wie sich die Verkehrshaftung von Kfz-Haftpflicht, Werkverkehrsversicherung und Betriebshaftpflicht abgrenzt, steht in den Fragen unten.
