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Mitarbeiter absichern

Betriebliche Altersversorgung

Ihre Mitarbeiter haben Anspruch auf Gehaltsumwandlung in eine Betriebsrente, Ihr Zuschuss dazu ist meist Pflicht. Ich setze die bAV so auf, dass Haftung, Aufwand und Rechnung stimmen.

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Chefin mit grauem Haar und Brille steht am Besprechungstisch und spricht mit vier Mitarbeitenden in einem hellen Büro
Worum es geht

Warum die bAV in jedem Betrieb schon Thema ist

Jeder Mitarbeiter, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, darf verlangen, dass Sie einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln. Das gilt, soweit kein Tarifvertrag anderes regelt, auch in Teilzeit, in der Ausbildung und im Minijob, für bis zu 338 Euro im Monat (2026). Weil Sie dabei Sozialabgaben sparen, legen Sie in der Regel 15 Prozent obendrauf.

Die Frage ist deshalb nicht, ob Sie sich mit der bAV befassen, sondern ob sie sauber aufgesetzt ist. Für Ihre Zusage, also Ihr Versprechen an den Mitarbeiter, stehen Sie ein, auch wenn ein Versicherer die Leistung auszahlt.

In Betrieben unter zehn Beschäftigten hatte Ende 2023 nur jeder Vierte eine Anwartschaft auf Betriebsrente, über alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwas mehr als die Hälfte.

Ihre Entscheidung

Wann die betriebliche Altersversorgung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Sie wollen nicht erst auf Forderungen reagierenBieten Sie weder Direktversicherung noch Pensionskasse oder Pensionsfonds an und einigen Sie sich nicht auf einen anderen Weg, kann ein Mitarbeiter eine Direktversicherung verlangen, soweit kein Tarifvertrag anderes regelt. Den Versicherer wählen dann zwar Sie, aber nur noch als Antwort auf seine Forderung.
  • Sie wollen Mitarbeiter bindenZum Pluspunkt, der Mitarbeiter bindet, wird die bAV erst mit mehr als der Pflicht, etwa der Hälfte des Eigenbeitrags. Mit einem großzügigen Zuschuss lohnt sich die Umwandlung für den Einzelnen deutlich mehr.
  • Führungskräften reicht der übliche Rahmen nichtIn der Unterstützungskasse ist der umgewandelte Betrag ohne feste Obergrenze steuerfrei, begrenzt durch die Höchstleistung, die eine Kasse zahlen darf. Gebühren der Kasse und Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein kommen dazu.
  • In Ihrer Belegschaft gibt es GeringverdienerZahlen Sie für sie selbst zusätzlich zum Lohn ein, bekommen Sie innerhalb fester Grenzen einen Teil davon über die Lohnsteuer zurück. Das geht in Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, der Pflichtzuschuss zählt nicht mit.

Spricht eher dagegen

  • Mitarbeiter erwarten bald Elterngeld oder ArbeitslosengeldAuch Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld richten sich nach dem niedrigeren Brutto. Die gesetzliche Rente sinkt ebenfalls, weil umgewandeltes Gehalt beitragsfrei ist.
  • Ihre Mitarbeiter wechseln oft den ArbeitgeberDann spricht das gegen die Unterstützungskasse. Eine Versorgung dort bleibt beim alten Arbeitgeber stehen, einen Anspruch auf Mitnahme hat der Mitarbeiter nicht, und das Übertragungsabkommen gilt für sie nicht.
  • Ihre Mitarbeiter sind gesund und suchen eine BUFür gesunde Mitarbeiter halte ich eine private BU meist für die erste Wahl. Die BU-Rente aus der bAV ist voll steuerpflichtig, und der BU-Beitrag verbraucht Förderrahmen, der dann der Altersrente fehlt.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Wie die Betriebsrente im Betrieb funktioniert

Direktversicherung

Für die breite Belegschaft kleiner und mittlerer Betriebe ist sie von fünf Wegen meist der passende, sofern kein Tarifvertrag einen anderen vorgibt. Die anderen vier sind Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und die Pensionszusage direkt über das Unternehmen. Sie schließen den Vertrag bei einem Lebensversicherer, die Rente bekommt Ihr Mitarbeiter direkt von dort. In Ihrer Bilanz taucht der Vertrag nicht auf.

Steuer- und abgabenfreier Beitrag

In der Direktversicherung bleiben 2026 bis 676 Euro im Monat steuerfrei, davon 338 Euro auch frei von Sozialabgaben. Die Grenzen gelten für alle Beiträge zusammen, Ihren Zuschuss eingeschlossen, und nur beim Hauptarbeitgeber, nicht im Zweitjob mit Steuerklasse VI. Die Beträge ändern sich jedes Jahr.

Unterstützungskasse

Sie kommt für Führungskräfte und Geschäftsführer in Frage, denen dieser Rahmen nicht reicht. Der umgewandelte Betrag ist hier ohne feste Obergrenze steuerfrei, begrenzt durch die Höchstleistung, die eine Kasse zahlen darf. Bis 338 Euro im Monat ist er auch sozialabgabenfrei. Einen Anspruch, die Versorgung zum nächsten Arbeitgeber mitzunehmen, hat der Mitarbeiter nicht.

Pflichtzuschuss

Wandelt ein Mitarbeiter Gehalt in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds um, legen Sie 15 Prozent des Betrags dazu, soweit Sie Sozialabgaben sparen. Das gilt seit 2019 für neue Umwandlungen und seit 2022 auch für ältere.

Überschaubare Verwaltung

Sie führen die Beiträge ab, melden Mitarbeiter an und ab und geben jedem seine Zusage einzeln in Textform, etwa per E-Mail mit Empfangsbestätigung. Schriftlich muss sie sein, wenn der Mitarbeiter es verlangt oder Ihr Betrieb etwa im Bau oder in der Gastronomie tätig ist.

Neue Regeln

Was sich 2026 und 2027 ändert

Automatische Umwandlung per Betriebsvereinbarung

Auch ohne Tarifvertrag können Sie inzwischen einführen, dass jeder Mitarbeiter automatisch Gehalt umwandelt, solange er nicht widerspricht. Vorausgesetzt ist, dass die Gehälter in Ihrem Betrieb nicht üblicherweise tariflich geregelt sind. Weil es dafür eine Betriebsvereinbarung braucht, also einen Vertrag mit dem Betriebsrat, steht dieser Weg nur Betrieben mit Betriebsrat offen. Ihr Zuschuss beträgt dann mindestens 20 statt 15 Prozent.

Kleine Anwartschaften leichter abfinden

Sehr kleine Rentenansprüche ausscheidender Mitarbeiter dürfen Sie seit Januar 2026 bis zu höheren Grenzen als bisher mit einer Einmalzahlung abfinden. Fließt der Betrag mit Zustimmung des Mitarbeiters direkt in seine gesetzliche Rente, liegt die Grenze noch etwas höher. So lassen sich Kleinstverträge aus Minijobs und kurzen Beschäftigungen aufräumen.

Fortsetzen nach Zeiten ohne Gehalt

Lässt ein Mitarbeiter den Vertrag in Zeiten ohne Gehalt ruhen, kann er ihn seit dem 1. Juli 2026 innerhalb von drei Monaten danach zu den alten Bedingungen fortsetzen. Selbst weiterzahlen konnten Mitarbeiter schon bisher. Neu ist, dass das Fortsetzen nicht mehr nur nach der Elternzeit gilt, sondern etwa auch nach langer Krankheit oder einem Sabbatical.

Ab 2027: früherer Beginn, mehr Förderung

Ab dem 1. Januar 2027 können Mitarbeiter die Betriebsrente laut Gesetz schon verlangen, wenn sie vorzeitig eine gesetzliche Teilrente beziehen und die übrigen Voraussetzungen ihrer Zusage erfüllen. Bisher ging das nur bei der vorgezogenen Vollrente, je nach Vertrag mit Abschlägen. Auch die Förderung für Geringverdiener wächst. Ab 2027 sind bis 1.200 Euro im Jahr förderfähig, und die Einkommensgrenze steigt.

Die Unterschiede

Woran ich eine gute bAV erkenne

Den Rahmen setzt das Gesetz, und er gilt für jeden Anbieter gleich. Die Unterschiede entstehen bei Kosten und Anlage und bei dem, was Sie als Arbeitgeber daraus machen. Auf diese sechs Punkte achte ich.

Kosten und Anlage

Ich setze auf Tarife, in denen ein weltweit gestreutes Portfolio zu niedrigen Kosten möglich ist. Verbraucherschützer halten Kosten unter einem Prozent im Jahr für einen sinnvollen Maßstab, und daran messe ich die Angebote. Außerdem achte ich darauf, dass der Vertrag vor Rentenbeginn schrittweise in sicherheitsorientierte Anlagen umschichtet.

Garantieniveau

Wie viel der Beiträge zum Rentenbeginn garantiert ist, entscheiden Sie mit der Wahl von Tarif und Zusage. Je niedriger die Garantie, desto mehr kann in Aktien fließen. Sagen Sie den Erhalt der Beiträge zu, braucht es einen Tarif mit voller Garantie. Seit der Höchstrechnungszins 2025 auf 1,0 Prozent gestiegen ist, bieten erste Versicherer solche Tarife wieder an. Das ist der Zins, den ein Versicherer höchstens garantieren darf. Ihre Entscheidung halte ich schriftlich fest.

Zuschuss über die Pflicht hinaus

Zum Pluspunkt, der Mitarbeiter bindet, wird die bAV erst, wenn Sie mehr leisten als die Pflicht. Das kann die Hälfte des Eigenbeitrags sein, ein fester Betrag im Monat oder eine eigene Betriebsrente, gestaffelt nach Betriebszugehörigkeit. Mit einem großzügigen Zuschuss lohnt sich die Umwandlung für den Einzelnen deutlich mehr.

Versorgungsordnung

In der Versorgungsordnung legen Sie fest, wer ab wann Ihre zusätzlichen Leistungen bekommt, über welchen Weg und Anbieter die bAV läuft und was Sie zuschießen. Den Anspruch auf Gehaltsumwandlung hat trotzdem jeder. Ohne Versorgungsordnung entscheiden Sie jeden Wunsch einzeln, und wer die Wahl den Mitarbeitern überlässt, hat schnell fünf Versicherer im Haus.

Mitnahme beim Jobwechsel

Wechselt ein Mitarbeiter, kann sein Guthaben auf Antrag zum Anbieter des neuen Arbeitgebers wechseln, ohne neue Gesundheitsprüfung und ohne neue Abschlusskosten. Voraussetzung ist, dass auch dieser Anbieter dem Übertragungsabkommen beigetreten ist, wie es nahezu alle Versicherer getan haben. Das Abkommen gilt für Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, nicht für die Unterstützungskasse.

BU-Baustein

Für gesunde Mitarbeiter halte ich eine private BU meist für die erste Wahl. Der Baustein in der bAV kommt oft mit vereinfachten Gesundheitsfragen aus und ist für manchen die einzige Chance auf eine BU. Seine Rente ist später voll steuerpflichtig und für gesetzlich Versicherte beitragspflichtig, deshalb setze ich sie deutlich höher an als eine private. Der BU-Beitrag verbraucht zudem Förderrahmen, der dann der Altersrente fehlt.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der bAV nicht fragt

Ein Preisvergleich zeigt Tarife und Beiträge, aber nicht, was davor kommt. Dort entstehen die teuren Fehler. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Ich werde über die Courtage vergütet, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt. Ein Honorar nehme ich nicht.

Über mich
Risikoanalyse

Erst Tarifvertrag und alte Zusagen, dann das Angebot

Zuerst kläre ich, ob ein Tarifvertrag Weg, Anbieter oder Zuschuss vorgibt. Dann sehe ich mir Ihre bestehenden Zusagen an und prüfe, ob der Pflichtzuschuss tatsächlich gezahlt wird. Auslegungsfragen klärt Ihr Anwalt.

Erfahrung

Eine Versorgungsordnung, die jeder versteht

Seit 2021 bin ich zertifizierter bAV-Manager. Den Text der Ordnung erstellt Ihr Anwalt oder der Versicherer nach Muster. Ich erkläre sie Ihren Mitarbeitern, samt ihren Nachteilen.

Bedingungen

Ich lese nach, bevor ich empfehle

Kosten, Fondsauswahl, Garantiestufen und was der Tarif in Zeiten ohne Gehalt vorsieht, lese ich im Tarif nach, nicht im Prospekt.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Was kostet mich die bAV als Arbeitgeber?

Bei der Gehaltsumwandlung zahlt der Mitarbeiter den Beitrag aus seinem Brutto. Bis 338 Euro im Monat (2026) sparen Sie darauf Ihren Anteil an den Sozialabgaben, soweit das Gehalt unter den Beitragsbemessungsgrenzen liegt. Einen Teil dieser Ersparnis geben Sie als Zuschuss weiter.

  • Pflichtzuschuss: 15 Prozent des umgewandelten Betrags, soweit Sie Sozialabgaben sparen (§ 1a Abs. 1a BetrAVG). Ich rechne ihn auf die volle Umwandlung bis 338 Euro, 2026 also bis 50,70 Euro im Monat.
  • Über 338 Euro: Was Umwandlung und Zuschuss zusammen darüber hinausgeht, ist bis 676 Euro im Monat steuerfrei, aber sozialabgabenpflichtig.
  • Lohnabrechnung: Dazu kommt ein kleiner Aufwand. Je nach Anbieter läuft die Verwaltung über ein Online-Portal.
  • Betriebsausgaben: Ihre eigenen Beiträge und Zuschüsse sind Betriebsausgaben.

Was darüber hinausgeht, entscheiden Sie, etwa über einen höheren Zuschuss, eine eigene Betriebsrente oder die Förderung für Geringverdiener.

  • Förderung für Geringverdiener: Förderfähig sind Beiträge für Mitarbeiter mit bis zu 2.575 Euro Monatsbrutto. Zahlen Sie für sie selbst 240 bis 960 Euro im Jahr zusätzlich zum Lohn ein, bekommen Sie heute 30 Prozent davon über die Lohnsteuer zurück. Das geht in Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds, der Pflichtzuschuss zählt nicht mit.
  • Unterstützungskasse: Hier kommen Gebühren der Kasse dazu, die dafür die Verwaltung übernimmt. Außerdem zahlen Sie Beiträge an den Pensions-Sicherungs-Verein, der bei einer Pleite des Arbeitgebers einspringt.
  • Direktversicherung mit Widerrufsvorbehalt: Beiträge an den Verein zahlen Sie auch für eine Direktversicherung, die Sie allein finanzieren und bei der Sie sich den Widerruf des Bezugsrechts vorbehalten. Das Bezugsrecht ist das Recht des Mitarbeiters auf die Leistung.
  • Satz des Vereins: Er schwankt von Jahr zu Jahr, ich weise ihn deshalb im Angebot als variabel aus.

Wo hafte ich als Arbeitgeber konkret?

Ihr Risiko aus der Zusage ist bei der üblichen Direktversicherung gering. Teuer wird es vor allem an drei Stellen.

  • Vergessener Pflichtzuschuss: Fehlt er, schulden Sie ihn nach. Ein Zuschuss, den eine alte Zusage schon vorsieht, erfüllt die Pflicht nicht automatisch.
  • Nur eine Unterstützungskasse: Sie erfüllt den Anspruch auf Gehaltsumwandlung nur, wenn der Mitarbeiter diesem Weg zustimmt. Stimmt er nicht zu und bieten Sie weder Pensionskasse noch Pensionsfonds an, kann er eine Direktversicherung mit Zuschuss verlangen, auch wenn es schon eine Unterstützungskasse gibt. Den Versicherer wählen dann zwar Sie, aber nur noch als Antwort auf seine Forderung.
  • Zusage und Vertrag passen nicht zusammen: Verspricht die Zusage mehr, als der Vertrag leistet, tragen Sie die Differenz. Die Zusage selbst ist eine Rechtsfrage, ihren Wortlaut stimmen Sie mit Ihrem Anwalt ab oder nutzen die Muster des Versicherers.

Die dritte Stelle betrifft etwa diese beiden Fälle.

  • BU-Baustein: Fällt der Beitrag in Zeiten ohne Gehalt weg, sinkt die BU-Rente. Für die Differenz zur Zusage haften Sie, solange der Mitarbeiter nicht selbst weiterzahlt oder der Tarif den Schutz hält.
  • Erhalt der Beiträge: Sagen Sie ihn zu, braucht es einen Tarif mit voller Garantie.

Ein weiteres Risiko liegt im Gespräch mit Ihren Mitarbeitern.

  • Beratung: Beraten müssen Sie Ihre Mitarbeiter nicht von sich aus, doch was Sie freiwillig erklären, muss richtig und vollständig sein.
  • Fragen zum Vertrag: Fragen eines Mitarbeiters zu seinem Vertrag laufen deshalb am besten über den Versicherer und dessen jährliche Standmitteilung. Die Standmitteilung deckt im Kern die Auskünfte ab, die ein Mitarbeiter verlangen kann. Erklären kann ich sie ihm gern.

Ich sorge dafür, dass der Vertrag zur Zusage passt, und dokumentiere, was wir besprochen haben.

Gilt bei uns ein Tarifvertrag – und was folgt daraus?

Ein Tarifvertrag kann Weg, Anbieter und die Höhe Ihres Zuschusses vorgeben und den Pflichtzuschuss sogar anders regeln oder ganz ausschließen. Gilt kein Tarifvertrag, gestalten Sie im gesetzlichen Rahmen frei, einen Betriebsrat beziehen Sie ein.

Ein Tarifvertrag kann außerdem Folgendes regeln.

  • Umwandelbarer Lohn: welche Teile des Lohns umgewandelt werden dürfen, im Baugewerbe etwa nur der Teil über dem Mindestlohn
  • Versorgungswerk: In manchen Branchen gibt es ein eigenes Versorgungswerk, also eine gemeinsame Einrichtung der Branche.

Für die automatische Umwandlung per Betriebsvereinbarung, die oben bei den neuen Regeln steht, gilt Folgendes.

  • Grundlage: Seit dem 22. Januar 2026 gilt der größte Teil des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes, das diesen Weg eröffnet.
  • Angebot: spätestens drei Monate vor der ersten Umwandlung in Textform an die Mitarbeiter
  • Widerspruch: mindestens einen Monat lang möglich
  • Ausstieg: später mit höchstens einem Monat Frist
  • Ohne Betriebsrat: Ob sich ein tarifliches Modell Ihrer Branche übernehmen lässt, prüfen wir im Einzelfall, die rechtliche Seite mit Ihrem Anwalt.

Lohnt sich das für meine Mitarbeiter – und wo sind die Nachteile?

Der Vorteil heute ist groß. Ehrlich dazu gehören aber vor allem drei Nachteile. In meinen Beispielrechnungen liegt die Betriebsrente aus demselben Geld samt Zuschuss deutlich über dem Verlust an gesetzlicher Rente.

  • Beispiel 2026 (Steuerklasse I, gesetzlich versichert): Bei 4.000 Euro brutto kosten 100 Euro Umwandlung netto nur gut 50 Euro. Mit Ihrem Zuschuss fließen 115 Euro in die Vorsorge.
  • Steuer im Alter: Die Betriebsrente wird voll versteuert, meist zu einem niedrigeren Satz als im Berufsleben.
  • Kranken- und Pflegebeitrag: Pflichtversicherte Rentner zahlen Krankenkassenbeitrag auf den Teil über 197,75 Euro im Monat. Pflegebeitrag fällt oberhalb dieser Grenze auf die ganze Rente an. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen ohne Freibetrag, privat Versicherte gar nichts.
  • Niedrigere gesetzliche Rente: Die gesetzliche Rente sinkt, weil umgewandeltes Gehalt beitragsfrei ist. 100 Euro Umwandlung über 40 Jahre kosten in heutigen Werten grob 40 Euro Rente im Monat. Auch Arbeitslosen-, Kranken- und Elterngeld richten sich nach dem niedrigeren Brutto.

Deshalb rechne ich offen vor, was die bAV heute bringt und was sie später kostet.

Aus der Belegschaft

Was Ihre Mitarbeiter wissen wollen

Die drei folgenden Fragen sind aus Sicht Ihrer Mitarbeiter gestellt. Die Antworten richten sich direkt an sie, „Sie“ meint hier also die Belegschaft.

Was passiert mit meiner Betriebsrente, wenn ich den Arbeitgeber wechsle?

Bei Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds geht Ihr Vertrag mit. Eine Versorgung über eine Unterstützungskasse bleibt dagegen beim alten Arbeitgeber stehen, und selbst weiterführen können Sie sie nach dem Ausscheiden nicht.

Beim Wechsel haben Sie diese Möglichkeiten.

  • Der neue Arbeitgeber kann den Vertrag übernehmen.
  • Das Guthaben kann zu seinem Anbieter übertragen werden.
  • Sie können privat weiterzahlen.
  • Sie können den Vertrag beitragsfrei ruhen lassen.

Für das angesparte Geld gilt Folgendes.

  • Eigene Umwandlung: Was Sie selbst umgewandelt haben, gehört samt Pflichtzuschuss vom ersten Euro an Ihnen.
  • Weitere Leistungen des Arbeitgebers: Was Ihr Arbeitgeber darüber hinaus zahlt, etwa einen freiwilligen Zuschuss, behalten Sie spätestens dann, wenn Sie nach Ihrem 21. Geburtstag gehen und die Zusage mindestens drei Jahre bestanden hat. Man nennt das unverfallbar.
  • Selbst weitergezahlter Teil: Übernehmen Sie den Vertrag nach dem Wechsel als Versicherungsnehmer und zahlen selbst weiter, ist dieser privat bezahlte Teil im Alter für Pflichtversicherte frei von Kranken- und Pflegebeiträgen. Versicherungsnehmer ist der Vertragspartner des Versicherers.

Ist mein Geld sicher, wenn die Firma pleitegeht?

Bei Gehaltsumwandlung ja. Ihr Recht auf die Leistung aus der Direktversicherung kann Ihnen niemand mehr nehmen.

Deshalb gehört der Vertrag nicht zur Insolvenzmasse, also nicht zu dem Vermögen, das bei einer Pleite an die Gläubiger geht.

  • Vom Arbeitgeber allein bezahlt: Hat er sich den Widerruf vorbehalten, springt der Pensions-Sicherungs-Verein ein, sobald Ihr Anspruch unverfallbar ist.
  • Unterstützungskasse und Pensionszusage: Hier springt der Verein ebenso ein, sobald Ihr Anspruch unverfallbar ist.
  • Schieflage des Versicherers: Für den Fall, dass ein Lebensversicherer selbst in Schieflage gerät, gibt es einen gesetzlichen Sicherungsfonds.

Was passiert, wenn ich vor der Rente sterbe?

In der Regel geht das Guthaben an Ihre Hinterbliebenen. Das sind Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner und Kinder, für die Kindergeld bezogen wird.

  • Lebensgefährte: Ein Lebensgefährte, mit dem Sie zusammenleben, bekommt es nur, wenn Sie ihn rechtzeitig in Textform benennen, am besten gleich zu Beginn.
  • Keine Hinterbliebenen: Gibt es keinen von ihnen, kann in der Direktversicherung ein Sterbegeld von bis zu 8.000 Euro an eine Person gehen, die Sie benannt haben.
  • Rest: Was darüber hinausgeht, fällt an die Versichertengemeinschaft, ohne Benennung das ganze Guthaben.

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