Jeder Mitarbeiter, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, darf verlangen, dass Sie einen Teil seines Gehalts in eine Betriebsrente umwandeln. Das gilt, soweit kein Tarifvertrag anderes regelt, auch in Teilzeit, in der Ausbildung und im Minijob, für bis zu 338 Euro im Monat (2026). Weil Sie dabei Sozialabgaben sparen, legen Sie in der Regel 15 Prozent obendrauf.
Die Frage ist deshalb nicht, ob Sie sich mit der bAV befassen, sondern ob sie sauber aufgesetzt ist. Für Ihre Zusage, also Ihr Versprechen an den Mitarbeiter, stehen Sie ein, auch wenn ein Versicherer die Leistung auszahlt.
In Betrieben unter zehn Beschäftigten hatte Ende 2023 nur jeder Vierte eine Anwartschaft auf Betriebsrente, über alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten etwas mehr als die Hälfte.
