Wer im öffentlichen Dienst arbeitet, haftet für Schäden, die er Dritten in Ausübung seiner dienstlichen Tätigkeit zufügt. Nach außen tritt dafür der Dienstherr ein – das ist die Amtshaftung. Sie schützt Sie allerdings nur nach außen: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er sich das Geld anschließend bei Ihnen zurückholen. Dazu kommen die Schäden am Eigentum des Dienstherrn selbst – der Schlüsselbund, das Dienstfahrzeug. Das betrifft Beamtinnen und Beamte ebenso wie Anwärter und Referendare, Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst und Soldaten.
Bevor Sie deswegen einen eigenen Vertrag abschließen, gilt der erste Blick Ihrer bestehenden Privathaftpflichtversicherung. Bei einzelnen Konzepten ist die Diensthaftpflicht dort eingeschlossen, mit Unterschieden im Detail. Wer den Schutz schon hat, braucht keinen zweiten Vertrag; er sollte nur wissen, wie weit er reicht. Eines ist in der Grunddeckung nämlich nirgends dabei: der echte Vermögensschaden.
