Die Cyberversicherung bündelt drei Leistungswelten, die sonst in drei verschiedenen Verträgen stehen. Sie trägt den Schaden im eigenen Haus, Forderungen Dritter wegen abgeflossener Daten und die Hilfe in der Nacht des Vorfalls. Oft laufen Rechner und Server weiter, nur kommt niemand mehr an die Daten.
Ihre bestehenden Policen ersetzt sie nicht. Die Betriebshaftpflicht erfasst den reinen Vermögensschaden, also einen Geldschaden ohne vorausgehenden Personen- oder Sachschaden, nur bei ausdrücklichem Einschluss. Die klassische Betriebsunterbrechung setzt einen Sachschaden voraus und löst bei einem Cyber-Vorfall ohne Sachschaden nicht aus.
Die Elektronikversicherung ersetzt Geräte, Daten zählen dort ausdrücklich nicht zu den Sachen. Zurückgeholt werden sie nach einem Schaden am Gerät oder, je nach Vertrag, nach einem Bedienfehler. Den Angriff selbst deckt sie nur mit eigenem Zusatzbaustein.
