Eine Kleinflotte ist ein gewerblicher Fuhrpark, den der Versicherer in einem gemeinsamen Rahmen versichert. Versicherungsnehmer ist immer das Unternehmen, vom Handwerksbetrieb über die Freiberuflerin bis zum Landwirt. Eine gesetzliche Definition gibt es nicht, die Grenzen setzt jeder Versicherer selbst.
In der Kleinflotte gelten Spielregeln, die es im Einzelvertrag nicht gibt. Die wichtigste heißt alle oder keins. In der Regel gehören alle versicherbaren Fahrzeuge des Betriebs in die Kleinflotte, und einen Transporter bei einem anderen Versicherer zu lassen, geht dann nicht.
Halter, also wer das Fahrzeug auf eigene Rechnung nutzt und darüber verfügt, ist das Unternehmen, und auf das Unternehmen ist es in der Regel auch zugelassen. Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge, die auf den Leasinggeber zugelassen sind, und für die Wagen von Inhaber und Geschäftsführung (dazu unten).
