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Transport & Handel

Kleinflottenversicherung

Ein Fuhrpark ist mehr als mehrere Autos: Transporter und Anhänger, wechselnde Fahrer, ein Hof zum Rangieren. Erst zählt der Schutz für jedes Fahrzeug, dann der Preis.

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Reihe weißer Transporter schräg von vorn auf einem Parkplatz im Abendlicht, dahinter ein Gewerbebau
Worum es geht

Warum ein Fuhrpark eigene Regeln hat

Eine Kleinflotte ist ein gewerblicher Fuhrpark, den der Versicherer in einem gemeinsamen Rahmen versichert. Eine gesetzliche Definition gibt es nicht, die Grenzen setzt jeder Versicherer selbst: Meist beginnt die Kleinflotte bei drei Fahrzeugen, je nach Versicherer schon bei einem oder zwei oder erst bei vier, und sie endet je nach Versicherer irgendwo zwischen fünf und fünfzig. Gezählt werden in der Regel die Fahrzeuge mit eigenem Motor; Anhänger zählen meist nicht mit, gehören aber mit in den Vertrag. Versicherungsnehmer ist immer das Unternehmen, vom Handwerksbetrieb über die Freiberuflerin bis zum Landwirt. Bei den meisten Versicherern behält jedes Fahrzeug seine eigene Schadenfreiheitsklasse. Manche berechnen dagegen schon die Kleinflotte mit einem gemeinsamen Beitragssatz für den ganzen Fuhrpark; bei größeren Flotten ist das die Regel.

In der Kleinflotte gelten Spielregeln, die es im Einzelvertrag nicht gibt. Die wichtigste heißt alle oder keins. In der Regel gehören alle versicherbaren Fahrzeuge des Betriebs in die Kleinflotte. Einen Transporter bei einem anderen Versicherer zu lassen, geht dann nicht. Halter, also der, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, ist das Unternehmen; Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge, die auf den Leasinggeber zugelassen sind, und für die Wagen von Inhaber und Geschäftsführung (dazu unten). Zu- und Abgänge, eine andere Verwendung oder eine neue Fahrzeugart melden Sie unverzüglich. Und nicht jede Branche wird angenommen: Kurier- und Lieferdienste, Pflegedienste, Taxi- und Mietwagenunternehmen oder Speditionen schließen viele Versicherer aus. Ob Ihr Betrieb hineinpasst, klären wir deshalb vor dem ersten Vergleich.

Die Grundleistungen

Was eine Kleinflotte gegenüber Einzelverträgen bringt

Haftpflicht, Teil- und Vollkasko je Fahrzeug

Jedes Fahrzeug ist versichert wie im Einzelvertrag: Die Kfz-Haftpflicht zahlt, was Sie anderen zufügen, Teil- und Vollkasko zahlen für das eigene Fahrzeug. Für die Pkw gilt meist das Bedingungswerk, das der Versicherer auch für den einzelnen Pkw verwendet – was dort zählt, steht auf meiner Seite zur Kfz-Versicherung.

Verzicht auf weiche Tarifmerkmale

Im Einzelvertrag fragt der Versicherer, wer fährt, wie alt die Fahrer sind, wo das Fahrzeug nachts steht und wie viel es im Jahr fährt. In vielen Kleinflottentarifen fällt das weg, manchmal bis auf die Fahrleistung. Dann darf jeder Mitarbeitende jedes Fahrzeug fahren – bei jungen Fahrern ist das oft der größte Vorteil gegenüber dem Einzelvertrag.

Sondereinstufung neuer Fahrzeuge

Ein Fahrzeug ohne eigenen Schadenverlauf startet im Einzelvertrag meist in einer ungünstigen, also teuren Schadenfreiheitsklasse. In der Kleinflotte stufen viele Versicherer neue Fahrzeuge besser ein, für das Fahrzeug des Inhabers oder der Geschäftsführung teils deutlich besser. Die Voraussetzungen legt jeder Versicherer selbst fest, etwa eine bestimmte schadenfreie Zeit oder ein bereits versichertes Fahrzeug.

Fahrzeuge von Inhaber und Geschäftsführung

Viele Versicherer nehmen auch die privaten Fahrzeuge von Inhabern und Geschäftsführern auf, oft sogar, wenn sie auf deren eigenen Namen zugelassen sind, vereinzelt auch die von Ehe- und Lebenspartnern. Betriebs- und Privatfahrzeuge stehen dann in derselben Kleinflotte.

Eine Fahrzeugliste

Statt vieler Einzelverträge mit verschiedenen Fälligkeiten gibt es einen Antrag, eine Liste aller Fahrzeuge und oft einen gemeinsamen Stichtag für die Verlängerung, meist den 1. Januar. Jedes Fahrzeug bekommt trotzdem meist einen eigenen Versicherungsschein. Zurückgestuft wird nach einem Schaden in der Regel nur das Fahrzeug, mit dem er passiert ist; für Nachlässe und die Frage, zu welchen Bedingungen der Versicherer weitermacht, zählt oft der Verlauf des ganzen Fuhrparks.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Kleinflotte erkennt

Für jedes Kfz-Angebot, das ich vergleiche, gilt eine Mindestanforderung mit acht Punkten. Zwei Überschriften tragen je zwei davon: die Deckungssummen für Personen und für Sach- und Vermögensschäden sowie der Tierbiss mit seinen Folgeschäden. In der Kleinflotte gilt die Mindestanforderung für jedes Fahrzeug, nicht nur für die Pkw. Das sage ich deutlich, weil die Lücke bei den Nutzfahrzeugen liegt: Transporter und Lkw sind in vielen Tarifen schwächer versichert als die Pkw im selben Vertrag. Was bei ihnen, beim Leasing und bei der Ladung hinzukommt, steht in den Fragen weiter unten.

Schutzbrief

Fällt ein Fahrzeug aus, steht im Betrieb oft mehr still als nur ein Auto. Der Schutzbrief organisiert und bezahlt Pannenhilfe, Abschleppen, Bergung und Rücktransport, je nach Tarif auch Mietwagen oder Übernachtung; ein Einsatz kostet keine Schadenfreiheitsklasse. Für Nutzfahrzeuge ist er nicht selbstverständlich: Die Leistungen hängen oft am Gewicht, und für einen schweren Wagen ist die Grenze beim Abschleppen schnell erreicht. Ich verlange ihn für jedes Fahrzeug, mit Grenzen, die zu seinem Gewicht passen.

Auslandsschadenschutz

Wer mit dem Firmenwagen im Ausland unverschuldet einen Unfall hat, wird in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes entschädigt und bekommt dort häufig weniger, etwa keinen Ersatz für Wertminderung oder Mietwagen. Mit dem Auslandsschadenschutz zahlt Ihr eigener Versicherer nach deutschem Recht, als wäre der Unfallgegner nach deutschem Maßstab versichert. Er greift meist nur gegenüber Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, und für Fahrten bis zu einer Höchstdauer, und in Angeboten fehlt er oft oder kostet extra. Ich setze ihn voraus.

Freie Werkstattwahl

Im Kaskoschaden entscheiden Sie, wo das Fahrzeug repariert wird: beim Markenbetrieb, in der Werkstatt, mit der Ihr Betrieb seit Jahren arbeitet, oder in der eigenen. Tarife mit Werkstattbindung sind günstiger, schicken Sie aber in eine Partnerwerkstatt des Versicherers; wer woanders reparieren lässt, bekommt weniger erstattet. Für manche Betriebe ist das ein fairer Tausch, zumal oft ein Ersatzfahrzeug für die Reparaturzeit dazugehört. Ich setze voraus, dass der Tarif die freie Wahl ohne Ausnahmen lässt, weil sich die Abzüge erst im Schadenfall zeigen.

Deckungssummen

Bei einem schweren Unfall holen sich neben den Verletzten auch Krankenkasse, Renten- und Unfallversicherung und Arbeitgeber ihre Leistungen vom Haftpflichtversicherer zurück. Angeboten werden meist pauschal 100 Millionen Euro für alle Schäden zusammen. Das reicht nur, wenn darin für jeden einzelnen Verletzten genug steckt – und diese Grenze steht oft erst im Versicherungsschein. Meine Mindestanforderung für jedes Fahrzeug: 15 Millionen Euro je geschädigter Person und 100 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden, etwa ein beschädigtes Gebäude oder eine Brücke. Das Gesetz verlangt für Sachschäden seit April 2024 nur 1,3 Millionen Euro.

Tierbiss und seine Folgeschäden

Die Musterbedingungen des Versicherungsverbands kennen keinen Tierbiss; gute Tarife versichern ihn, und zwar für Tiere aller Art, nicht nur den Marder. Der zerbissene Schlauch kostet wenig, teuer wird der Motorschaden danach – und bis zur Reparatur fehlt der Wagen im Betrieb. Manche Tarife deckeln genau diese Folgeschäden auf einen festen Betrag. Ich verlange, dass sie unbegrenzt versichert sind, und zwar für jedes Fahrzeug der Flotte.

Eigenschadendeckung

Stößt ein Mitarbeitender beim Rangieren mit einem Firmenfahrzeug gegen ein zweites oder gegen das eigene Hallentor, zahlt die Haftpflicht nicht; für Schäden am eigenen Eigentum ist sie nicht da. Das zweite Fahrzeug trägt allenfalls seine eigene Vollkasko, mit Selbstbehalt und Rückstufung, für das Hallentor zahlt meist niemand. Die Eigenschadendeckung schließt diese Lücke. Im Betrieb passiert der typische Eigenschaden auf dem eigenen Hof, und genau dort ist er nicht selbstverständlich versichert: Manche Bedingungen nehmen das eigene Grundstück ausdrücklich aus, andere kennen die Deckung nur gegen Aufpreis, und Höchstbetrag und Selbstbehalt gehen weit auseinander. Ich verlange sie innerhalb und außerhalb des Betriebsgeländes. Den Schaden an dem Fahrzeug, das gefahren wurde, zahlt sie nicht; dafür bleibt die Vollkasko.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei einer Kleinflotte nicht fragt

Ein Preisvergleich fragt nach Fahrzeugen, Schadenfreiheitsklassen und Branche. Er fragt nicht, was Ihre Transporter geladen haben, was einem Fahrer nach einem selbst verschuldeten Unfall bleibt und was auf dem Hof passiert. Die Beratung ist für Sie kostenfrei; vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die Fahrzeugliste, dann der Tarif

Fahrzeugart, Aufbauten, Leasing, Fahrerkreis und Branche: Ich erfasse jedes Fahrzeug und frage, wie der Fuhrpark in ein paar Jahren aussieht – liegt er nahe an der Mindest- oder Obergrenze, zählt das schon heute.

Erfahrung

Drei Irrtümer aus dem Betrieb

Seit 2002 bin ich in der Branche, und drei Irrtümer höre ich in Betrieben ständig: Die Kasko zahle auch das Werkzeug, der Rempler auf dem Hof sei immer versichert, und die Berufsgenossenschaft zahle alles.

Bedingungen

Jede Fahrzeugart einzeln lesen

Ein Haken in der Übersicht gilt oft nur für den Pkw. Für Transporter, Lkw und Anhänger sehe ich im Bedingungswerk nach, was davon übrig bleibt, bevor ich etwas empfehle.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

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Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wovon hängt der Beitrag ab – und wie vergleiche ich Angebote richtig?

Vor allem von der Branche, den Fahrzeugarten und ihrem Verwendungszweck, den Schadenfreiheitsklassen der einzelnen Fahrzeuge und dem Schadenverlauf des Fuhrparks. Die Branche wiegt dabei schwer, und Güter für andere, Vermietung oder Kurierfahrten werden eigens eingestuft. Eine Beispielzahl wäre ohne Ihre Fahrzeugliste eine Scheingenauigkeit, deshalb nenne ich hier keine.

Vergleichbar sind Angebote nur, wenn für jede Fahrzeugart derselbe Selbstbehalt und derselbe Leistungsumfang eingestellt ist. Für Pkw rechne ich in der Vollkasko mit 300 Euro und in der Teilkasko mit 150 Euro Selbstbehalt; für Nutzfahrzeuge legen wir ihn gemeinsam fest. Nachlässe und Sondereinstufungen zählen nur, wenn Ihr Betrieb die Voraussetzungen erfüllt. Und manches aus dem Einzelvertrag gibt es nicht in jedem Kleinflottentarif, etwa den Rabattschutz, der die Einstufung nach einem Schaden hält.

Was passiert, wenn mein Fuhrpark wächst oder schrumpft?

Dann kann sich das ganze Tarifmodell ändern. Fällt die Zahl der Fahrzeuge unter die Mindestzahl des Versicherers, kann er alle Fahrzeuge auf den normalen Tarif für einzelne Fahrzeuge umstellen, bei manchen Versicherern geschieht das zum nächsten Versicherungsjahr von selbst. Wächst der Fuhrpark über die Obergrenze, gelten meist die Regeln der größeren Flotte, etwa ein gemeinsamer Beitragssatz, der jedes Jahr nach der Schadenquote neu festgelegt wird, also nach den Schadenzahlungen im Verhältnis zum Beitrag. Ein guter Verlauf senkt ihn dann für alle Fahrzeuge, ein schlechter erhöht ihn für alle.

Die Größe Ihres Fuhrparks gehört deshalb in jedes Jahresgespräch, nicht erst, wenn der Versicherer umgestellt hat. Und für den Weg zurück: Im gemeinsamen Beitragssatz ruhen die Schadenfreiheitsklassen der einzelnen Fahrzeuge oft im Hintergrund und können nach längerer Zeit verfallen. Heben Sie die Nachweise über die Schadenfreiheitsklasse jedes Fahrzeugs auf.

Sind Transporter und Lkw genauso gut versichert wie die Pkw?

Oft nicht, und das steht selten auf der ersten Seite eines Angebots. Die Neupreisentschädigung, die bei einem Fahrzeug aus erster Hand innerhalb einer vereinbarten Frist nach Totalschaden oder Diebstahl den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts ersetzt, gilt für Nutzfahrzeuge häufig kürzer oder nur bis 3,5 Tonnen. Premiumpakete und die Allgefahrendeckung für den Akku eines E-Fahrzeugs gibt es teils nur für Pkw. Und die GAP-Deckung, die bei einem geleasten Fahrzeug nach Totalschaden die Lücke zwischen Wiederbeschaffungswert und offener Leasingforderung schließt, kann bei Nutzfahrzeugen gedeckelt sein. Manche Versicherer führen für Lkw außerdem eigene Tabellen der Schadenfreiheitsklassen, mit härterer Rückstufung nach einem Schaden.

Dazu kommen Schäden, die vor allem Nutzfahrzeuge treffen: Brems-, Betriebs- und Bruchschäden, etwa durch verrutschende Ladung oder eine Fehlbedienung, brauchen fast immer einen eigenen Baustein. Aufbauten wie Kühlaggregat, Ladekran oder fest eingebaute Werkstatteinrichtung sind meist nur bis zu einer Wertgrenze oder gegen Zuschlag mitversichert – ich frage sie deshalb für jedes Fahrzeug ab.

Sind Werkzeug und Material im Transporter mitversichert?

Über die Kfz-Versicherung in der Regel nicht. Die Kasko versichert das Fahrzeug, nicht, was darin liegt, und die Kfz-Haftpflicht schließt Schäden an beförderten Sachen aus. Kommt der Transporter nach einem Unfall repariert zurück, fehlt das Werkzeug trotzdem. Einzelne Kleinflottentarife ersetzen Werkzeug nach einem Einbruch in das verschlossene Fahrzeug bis zu einem niedrigen Betrag; eine Absicherung der Ladung ist das nicht.

Dafür gibt es die Werkverkehrsversicherung. Sie ist für eigene Waren, Werkzeuge und Material gedacht, die Sie mit eigenen Fahrzeugen transportieren – also genau für den Fall, den die Kasko auslässt. Für jeden Handwerksbetrieb mit Material im Wagen gehört sie ins Gespräch.

Meine Mitarbeitenden fahren – sind sie bei einem Unfall versichert?

Teilweise. Ein Unfall auf einer Dienstfahrt ist ein Arbeitsunfall, und die Berufsgenossenschaft leistet nach ihren Regeln; Schmerzensgeld gehört nicht dazu. Hat der Mitarbeitende den Unfall allein verursacht, zahlt ihm die Kfz-Haftpflicht darüber hinaus nichts. Verletzt er dabei einen Kollegen, der mitfährt, erhält auch der in der Regel nur die Leistungen der Berufsgenossenschaft und kein Schmerzensgeld, weder vom Kollegen noch vom Betrieb (§§ 104, 105 SGB VII).

Für den Fahrer gibt es den Fahrerschutz. Er stellt ihn so, als hätte ein anderer den Unfall verursacht – bis zur vereinbarten Summe und für das, was Berufsgenossenschaft und Krankenkasse nicht zahlen. Ob dazu Schmerzensgeld gehört, regelt der Tarif; manche leisten nur beim Lenken selbst oder erst ab einigen Tagen im Krankenhaus. Er kostet extra, und ich empfehle ihn trotzdem. Mitfahrenden Kollegen hilft er nicht – für sie und für alle, die viel auf der Straße sind, ist eine Gruppenunfallversicherung gedacht.