Eine Kleinflotte ist ein gewerblicher Fuhrpark, den der Versicherer in einem gemeinsamen Rahmen versichert. Eine gesetzliche Definition gibt es nicht, die Grenzen setzt jeder Versicherer selbst: Meist beginnt die Kleinflotte bei drei Fahrzeugen, je nach Versicherer schon bei einem oder zwei oder erst bei vier, und sie endet je nach Versicherer irgendwo zwischen fünf und fünfzig. Gezählt werden in der Regel die Fahrzeuge mit eigenem Motor; Anhänger zählen meist nicht mit, gehören aber mit in den Vertrag. Versicherungsnehmer ist immer das Unternehmen, vom Handwerksbetrieb über die Freiberuflerin bis zum Landwirt. Bei den meisten Versicherern behält jedes Fahrzeug seine eigene Schadenfreiheitsklasse. Manche berechnen dagegen schon die Kleinflotte mit einem gemeinsamen Beitragssatz für den ganzen Fuhrpark; bei größeren Flotten ist das die Regel.
In der Kleinflotte gelten Spielregeln, die es im Einzelvertrag nicht gibt. Die wichtigste heißt alle oder keins. In der Regel gehören alle versicherbaren Fahrzeuge des Betriebs in die Kleinflotte. Einen Transporter bei einem anderen Versicherer zu lassen, geht dann nicht. Halter, also der, auf den das Fahrzeug zugelassen ist, ist das Unternehmen; Ausnahmen gibt es für Fahrzeuge, die auf den Leasinggeber zugelassen sind, und für die Wagen von Inhaber und Geschäftsführung (dazu unten). Zu- und Abgänge, eine andere Verwendung oder eine neue Fahrzeugart melden Sie unverzüglich. Und nicht jede Branche wird angenommen: Kurier- und Lieferdienste, Pflegedienste, Taxi- und Mietwagenunternehmen oder Speditionen schließen viele Versicherer aus. Ob Ihr Betrieb hineinpasst, klären wir deshalb vor dem ersten Vergleich.
