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Arbeitsweise

Den Unterschied merken Sie nicht beim Abschluss

Sondern dann, wenn Sie den Schutz brauchen. Hier steht, womit ich prüfe, wann ich überhaupt tätig werde, was nach dem Abschluss passiert und woran ich verdiene – ohne Beschönigung.

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Sven Mocho – Versicherungsmakler aus Ulm
Worum es geht

Beratung sieht man dem Ergebnis nicht an

Eine Versicherung ist ein Versprechen auf Papier. Ob es hält, zeigt sich erst, wenn Sie es einlösen wollen – oft Jahre nach dem Abschluss und in einer Lage, in der Sie sich eigentlich um anderes kümmern müssten. Bis dahin sieht ein sorgfältig geprüfter Vertrag genauso aus wie ein schnell verkaufter. Der Preis spricht sogar für den zweiten.

Deshalb steht auf dieser Seite, wie ich arbeite, und nicht, was ich alles kann. Ob eine Empfehlung gut war, können Sie vorher nicht prüfen. Wie sie zustande kommt, schon: womit ich vergleiche, was ich frage, wann ich überhaupt tätig werde, was nach dem Abschluss passiert und woran ich verdiene. Stimmt das Vorgehen, stimmt das Ergebnis meistens auch.

Arbeitsweise

Damit im Schadenfall alles läuft

Ob ein Schaden ersetzt wird, entscheidet sich lange vorher – bei der Erfassung des Risikos, bei der Wahl der Bedingungen und bei der Sorgfalt in der Verwaltung. Diese Arbeit sieht niemand, bis sie gebraucht wird.

Das Risiko zuerst verstehen

Bevor über Tarife geredet wird, klären wir, was bei Ihnen überhaupt schiefgehen kann. Auch das, woran Sie nicht denken.

Sauber eindecken statt irgendwie

Ein Vertrag, der zum Risiko passt, mit Bedingungen, die den Fall auch abdecken – nicht der billigste, der knapp danebenliegt.

Ordnung und gepflegte Daten

Falsche Summen, alte Anschriften, fehlende Nachmeldungen: Daran scheitern Schäden. Deshalb wird der Bestand sorgfältig geführt.

Erreichbar, wenn es darauf ankommt

Im Schadenfall melden Sie sich bei mir, nicht in einer Hotline. Sie bekommen Antwort und wissen, woran Sie sind.

Ich lotse Sie durch den Prozess

Schadenmeldung, Korrespondenz, Nachfassen, Nachmeldungen, Verhandlung – ich führe das, bis der Schaden reguliert ist.

Im Auftrag des Kunden

Als Makler stehe ich rechtlich auf Ihrer Seite, nicht auf der eines Versicherers. Das ist keine Haltung, sondern gesetzlich so festgelegt.

Das ist für mich kein Serviceversprechen, sondern Berufsauffassung: Wer Menschen absichert, trägt Verantwortung dafür, dass die Absicherung im Ernstfall hält.

Vorgehen

Analyse statt Preisvergleich

Ein Preisvergleich zeigt, was ein Vertrag kostet. Ob er im Leistungsfall hält, was Sie erwarten, steht in den Bedingungen. Diese sechs Schritte stehen deshalb zwischen Ihrer Anfrage und einer Empfehlung.

Marktüberblick

Ich halte mich laufend darüber auf dem Laufenden, welche Gesellschaften mit Maklern arbeiten und wie sich ihre Bedingungen entwickeln. Ohne diesen Überblick ist jeder Vergleich eine Momentaufnahme.

Bedingungsanalyse

Die Bedingungswerke lese ich selbst und schlüssele sie bis auf einzelne Leistungskriterien auf. Was dabei herauskommt, ist eine Analyse – kein gefälliges Ergebnis.

Keine Ratings, keine Testurteile

Produkt-Ratings prüfen nach bekannten Kriterien – also entwickeln Versicherer ihre Tarife darauf hin. Bewertet wird am Ende, wer die Anforderungen des Ratings trifft, nicht wer zu Ihrem Fall passt. Testurteile filtern ganze Tarifgruppen vorab heraus und rechnen mit gesunden Modellkunden; wer davon abweicht, und das sind die meisten, bekommt ein Urteil über einen anderen Fall als den eigenen. Deshalb lese ich die Bedingungen selbst. Das dauert länger und sieht schlechter aus als ein Sternchen – aber es geht um Ihren Fall.

Qualität vor Preis

Wo es sie gibt, arbeite ich mit Deckungskonzepten – über den Markt hinweg verhandelte Bedingungen, die über der Standardfassung eines Tarifs liegen. In Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit entscheidet stattdessen die Tarifqualität selbst.

Risikoerfassung

Ihr Risiko erfasse ich im Gespräch – per Telefon oder Video-Call – und über Online-Fragebögen, die Sie in Ruhe ausfüllen können. Was ich nicht erfasse, kann ich nicht absichern.

Voranfrage und Ausschreibung

Bei Krankenversicherung und Berufsunfähigkeit frage ich vor dem Antrag anonym an, wie die Gesellschaften Ihre Gesundheit bewerten. Bei Firmenversicherungen schreibe ich das Risiko am Markt aus.

Zusammenarbeit

Sie beauftragen mich, den Rest übernehme ich

Drei Abschnitte hat die Zusammenarbeit, und in allen dreien liegt die Arbeit bei mir. Was Sie tun müssen, passt in wenige Sätze.

Beauftragung

Eine Unterschrift, und ich darf für Sie handeln

Sie unterschreiben einmal digital – das legitimiert mich gegenüber den Versicherern. Danach fordere ich Ihre Verträge an, hole Auskünfte ein und führe die Korrespondenz. Den bürokratischen Teil nehme ich Ihnen ab: Sie müssen niemanden anrufen und nichts kündigen.

Beratung

Erst Ihre Lage, dann die Risiken, dann die Lösung

Ich frage Ihre Situation ab, zeige die Risiken auf, die daraus entstehen, und wie sich jedes davon abfangen lässt – damit im Fall der Fälle kein finanzieller Schaden bei Ihnen hängen bleibt. Was am Ende unterschrieben wird, entscheiden Sie, und zwar jedes Mal.

Betreuung

Ich verwalte, behalte den Überblick und justiere nach

Ich organisiere und verwalte Ihre Verträge, halte die Daten aktuell und habe Fristen, Summen und Änderungen im Blick. Fällt etwas auf, werde ich tätig: anpassen, nachmelden, verhandeln – meist, bevor Sie davon erfahren. Dieselben Daten sehen Sie in Ihrer Kundenapp.

Qualifikation

Woher mein Wissen kommt

Ich bin Sven Mocho, seit 2002 in dieser Branche und seit 2004 selbstständig. Als Versicherungsmakler zugelassen bin ich seit 2008 durch die IHK Ulm, Registernummer D-4TJO-0BJXH-81 – nachprüfbar im Vermittlerregister (öffnet in neuem Tab). Für diese Zulassung reichen eine Sachkundeprüfung und fünfzehn Stunden Weiterbildung im Jahr. Alles Weitere war eine Entscheidung.

Fachwirt für Finanzberatung (IHK), 2014

Öffentlich-rechtlicher Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz mit IHK-Prüfung, Stufe 6 im Deutschen Qualifikationsrahmen – dem Niveau eines Bachelors. Schwerpunkt Firmenkunden, Deckungskonzepte und betriebliche Vorsorge. Der wichtigste Abschluss auf dieser Liste.

Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK), 2013

Der zweite Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz, Stufe 5. Zugelassen wird dazu nur, wer eine abgeschlossene Ausbildung und Berufspraxis vorweisen kann.

Experte Krankenversicherung (DMA) – 2012 und 2014

Zweimal absolviert: die Ausbildung 2012, die Rezertifizierung 2014, beide mit Prüfung. Das Zertifikat war befristet und ist ausgelaufen – die Ausbildung nicht. Krankenversicherung ist meine Hauptsparte; die Bedingungswerke lese ich seither laufend selbst.

Experte betriebliche Altersversorgung (DMA) – 2010 und 2021

Ebenfalls zweimal absolviert: 2010 die Ausbildung, 2021 das Fresh-Up mit aktualisiertem Rechtsstand. Auch hier war das Zertifikat befristet. Die betriebliche Vorsorge begleitet mich seit dem Fachwirt und ist einer der Schwerpunkte im Firmenkundengeschäft geblieben.

Gewerbe und Schaden (VEMA / Steinbeis), 2024–2025

Drei Lehrgänge mit Prüfung über das Steinbeis-Transferzentrum: gewerbliche Haftpflicht, gewerbliche Sachversicherung und Schadenmanagement. Zusammen rund 62 Stunden – der jüngste Schwerpunkt.

Laufende Weiterbildung

Fünfzehn Stunden im Jahr sind gesetzlich vorgeschrieben, und ich weise sie lückenlos nach. Das ist allerdings das Minimum, nicht die Leistung.

Dazu kommen rund zwanzig weitere Lehrgänge, Prüfungen und Zertifizierungen seit 2002 – darunter mehrere, deren Zertifikate befristet waren und ausgelaufen sind. Die vollständige Liste bekommen Sie auf Anfrage.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Was es kostet, und woran ich verdiene

Was kostet mich Ihre Beratung?

Nichts zusätzlich. Ich werde über die Courtage vergütet, die der Versicherer zahlt und die in Ihrem Beitrag ohnehin einkalkuliert ist. Ob Sie über mich abschließen, über einen Vertreter oder direkt beim Versicherer – der Beitrag ist derselbe. Kein Honorar, keine Servicepauschale, keine Rechnung von mir. Was ich verdiene, steht der Art nach in meiner Erstinformation.

Binde ich mich – und wie komme ich wieder raus?

Sie können jederzeit gehen. Der Maklervertrag ist ein Dienstvertrag, den Sie ohne Frist und ohne Begründung beenden können; die Maklervollmacht widerrufen Sie mit einer E-Mail. Ihre Versicherungsverträge laufen davon unberührt weiter – Sie verlieren die Betreuung, nicht den Schutz. Es gibt bei mir keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsgebühr.

Was passiert mit meinen bestehenden Verträgen?

Nichts wird gekündigt. Bei einer Übertragung wechselt nur die Betreuung: Ihre Policen laufen unverändert weiter, mit denselben Beiträgen und denselben Bedingungen. Ich melde mich beim jeweiligen Versicherer als Ihr Makler, fordere die Unterlagen an und sichte sie. Ob danach etwas geändert wird, besprechen wir – entschieden haben Sie.

Was darf ich mit der Maklervollmacht – und was nicht?

Die Vollmacht legitimiert mich gegenüber den Versicherern: Ich darf Auskünfte einholen, Verträge verwalten und die Korrespondenz führen. Ohne sie gibt mir kein Versicherer Auskunft über Ihre Daten. Abschließen oder kündigen kann ich damit nichts, was wir nicht besprochen haben. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten steht bewusst in einem eigenen Dokument, nicht in der Vollmacht.

Was unterscheidet Sie von einem Vertreter oder einem Strukturvertrieb?

Ein Versicherungsvertreter ist vom Versicherer betraut und bietet an, was in seinem Haus im Regal steht. Ein Strukturvertrieb arbeitet zusätzlich für die Stufe über sich – die Provision wird nach oben aufgeteilt. Ich bin an keine Gesellschaft gebunden und rechtlich Sachwalter meines Kunden. Den Status müssen Ihnen alle drei beim ersten Kontakt nennen; nachprüfen können Sie ihn im Vermittlerregister unter der Nummer, die in meiner Erstinformation steht.

Wie viele Gesellschaften vergleichen Sie wirklich?

Das Gesetz verlangt vom Makler eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern als Beratungsgrundlage – und wer die Auswahl einschränkt, muss das vorher sagen und die Namen nennen (§ 60 VVG). Ich vergleiche in Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung nahezu den gesamten Markt, der mit Maklern arbeitet; in Sach und Haftpflicht die Häuser, für die belastbare Bedingungsvergleiche vorliegen.

Was ist, wenn Sie mich falsch beraten?

Dann hafte ich persönlich. Der Makler muss fragen, beraten, seinen Rat begründen und beides dokumentieren; tut er das nicht und entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, schuldet er Ersatz (§ 63 VVG). Beim Vertreter richtet sich derselbe Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft. Das ist der Unterschied, der im Ernstfall zählt – und der Grund, warum ich jede Empfehlung schriftlich begründe.

Warum bieten Sie keine Honorarberatung an?

Angesehen habe ich sie mir gründlich, und ihr Gedanke ist richtig: Kosten gehören auf den Tisch. Nur ändert die Vergütungsform nichts daran, dass Sie zahlen – sie ändert, wann. Beim Honorar zahlen Sie auf einen Schlag, oft vierstellig, und das Geld ist weg. Auf dem klassischen Weg haftet der Vermittler fünf Jahre lang mit seiner Courtage dafür, dass der Vertrag hält. Mir ist die zweite Reihenfolge lieber: Erst soll sich zeigen, dass die Beratung getragen hat.

Woran verdienen Sie am meisten?

An Kunden, die bleiben. Mein Schwerpunkt liegt weniger auf der Abschluss- als auf der Bestandspflegecourtage; die fließt, solange der Vertrag läuft. Und Sie bleiben nur, wenn Beratung und Betreuung stimmen. Damit zeigt mein wirtschaftliches Interesse in dieselbe Richtung wie Ihres: Marathon statt Sprint.