Was kostet mich Ihre Beratung?
Nichts zusätzlich. Ich werde über die Courtage vergütet, die in Ihrem Beitrag ohnehin einkalkuliert ist.
Ob Sie über mich abschließen, über einen Vertreter oder direkt beim Versicherer, der Beitrag ist derselbe. Von mir gibt es kein Honorar, keine Servicepauschale und keine Rechnung. Was ich verdiene, steht der Art nach in meiner Erstinformation.
Binde ich mich – und wie komme ich wieder heraus?
Sie können jederzeit gehen.
Der Maklervertrag ist ein Dienstvertrag, den Sie ohne Frist und ohne Begründung beenden können. Die Maklervollmacht widerrufen Sie mit einer E-Mail. Ihre Versicherungsverträge laufen davon unberührt weiter: Sie verlieren die Betreuung, nicht den Schutz. Es gibt bei mir keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsgebühr.
Was passiert mit meinen bestehenden Verträgen?
Nichts wird gekündigt. Bei einer Übertragung wechselt nur die Betreuung.
Ihre Policen laufen unverändert weiter, mit denselben Beiträgen und denselben Bedingungen. Ich melde mich beim jeweiligen Versicherer als Ihr Makler, fordere die Unterlagen an und sichte sie. Ob danach etwas geändert wird, besprechen wir, und die Entscheidung treffen Sie.
Was darf ich mit der Maklervollmacht – und was nicht?
Die Vollmacht legitimiert mich gegenüber den Versicherern. Abschließen oder kündigen kann ich damit nichts, was wir nicht besprochen haben.
Ich darf Auskünfte einholen, Verträge verwalten und die Korrespondenz führen. Ohne Vollmacht gibt mir kein Versicherer Auskunft über Ihre Daten. Die Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Gesundheitsdaten steht bewusst in einem eigenen Dokument, nicht in der Vollmacht.
Was unterscheidet Sie von einem Vertreter oder einem Strukturvertrieb?
Ich bin an keine Gesellschaft gebunden und rechtlich Sachwalter meines Kunden, stehe also auf seiner Seite.
Ein Versicherungsvertreter ist vom Versicherer betraut und bietet an, was in seinem Haus im Regal steht. Ein Strukturvertrieb arbeitet zusätzlich für die Stufe über sich, und die Provision wird nach oben aufgeteilt. Den Status müssen Ihnen alle drei beim ersten Kontakt nennen. Nachprüfen können Sie ihn im Vermittlerregister unter der Nummer, die in meiner Erstinformation steht.
Wie viele Gesellschaften vergleichen Sie wirklich?
In Kranken-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherung nahezu den gesamten Markt, der mit Maklern arbeitet. In Sach und Haftpflicht sind es die Häuser, für die belastbare Bedingungsvergleiche vorliegen.
Das Gesetz verlangt vom Makler eine hinreichende Zahl von Verträgen und Versicherern als Beratungsgrundlage. Wer die Auswahl einschränkt, muss das vorher sagen und die Namen nennen (§ 60 VVG).
Was ist, wenn Sie mich falsch beraten?
Dann hafte ich persönlich.
Der Makler muss fragen, beraten, seinen Rat begründen und beides dokumentieren. Tut er das nicht und entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, schuldet er Ersatz (§ 63 VVG). Beim Vertreter richtet sich derselbe Anspruch gegen die Versicherungsgesellschaft. Das ist der Unterschied, der im Leistungsfall zählt, und der Grund, warum ich jede Empfehlung schriftlich begründe.
Warum bieten Sie keine Honorarberatung an?
Weil die Vergütungsform nichts daran ändert, dass Sie zahlen. Sie ändert nur, wann.
Ich habe mir die Honorarberatung gründlich angesehen, und ihr Gedanke ist richtig: Kosten gehören auf den Tisch. Beim Honorar zahlen Sie auf einen Schlag, oft vierstellig, und das Geld ist weg. Auf dem klassischen Weg haftet der Vermittler fünf Jahre lang mit seiner Courtage dafür, dass der Vertrag hält. Endet der Vertrag früher, zahlt er sie anteilig zurück. Mir ist die zweite Reihenfolge lieber: Erst soll sich zeigen, dass die Beratung getragen hat.
Woran verdienen Sie am meisten?
An Kunden, die bleiben.
Mein Schwerpunkt liegt weniger auf der Abschluss- als auf der Bestandspflegecourtage, und die fließt, solange der Vertrag läuft. Sie bleiben aber nur, wenn Beratung und Betreuung stimmen. Damit zeigt mein wirtschaftliches Interesse in dieselbe Richtung wie Ihres.