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Vorsorge & Familie

Risikolebensversicherung

Wenn der Hauptverdiener stirbt, laufen Miete, Darlehen und Ausbildung weiter. Die Risikolebensversicherung baut kein Vermögen auf, sie hält diese Lasten von denen fern, die bleiben.

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Vater, Mutter und zwei Kinder tanzen barfuß in ihrem Wohnzimmer
Worum es geht

Warum die Hinterbliebenen nicht nur den Verlust erben

Nach einem Todesfall hört fast nichts auf, nur das Einkommen, aus dem bisher alles bezahlt wurde. Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung federt einen Teil davon ab, sie ist aber als Zuschuss gebaut und nicht als Ersatz.

Drei Anlässe führen fast immer zu dieser Sparte. Das sind die Familie mit einem Haupt- oder Alleinverdiener, das Immobiliendarlehen und das gemeinsam geführte Unternehmen. Am häufigsten übersehen wird der dritte Anlass.

Ihre Entscheidung

Wann die Risikolebensversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Familie mit Haupt- oder AlleinverdienerFällt das Einkommen weg, bleibt eine Lücke, die keine gesetzliche Leistung schließt. Die Hinterbliebenenversorgung ist als Zuschuss gebaut und nicht als Ersatz.
  • Ein Immobiliendarlehen läuftNach einem Todesfall läuft die Rate weiter, und die Erben treten in den Vertrag ein. Eine Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan folgt der Restschuld des Darlehens.
  • Sie führen ein Unternehmen mit anderenStirbt ein Gesellschafter, sind seine Erben über Nacht Gesellschafter, und die Mitgesellschafter sollen deren Anteil auszahlen, ohne das Geld dafür zu haben. Versicherungsnehmer ist dann der Mitgesellschafter, der den Anteil auszahlen muss.
  • Sie leben unverheiratet zusammenOhne Ehe oder eingetragene Partnerschaft gibt es keine Witwen- oder Witwerrente, und der erbschaftsteuerliche Freibetrag liegt bei nur 20.000 Euro. Mit zwei Verträgen über Kreuz liegt kein Erwerb von Todes wegen vor, wenn jeder selbst Versicherungsnehmer und bezugsberechtigt ist und die Beiträge selbst zahlt.

Spricht eher dagegen

  • Keine Verpflichtung, die Sie überlebtNiemand ist auf Ihr Einkommen angewiesen, und es gibt weder ein Darlehen noch einen Gesellschaftsanteil, den andere tragen müssten. Dann fehlt der Zweck dieser Sparte.
  • Sie möchten Vermögen aufbauenDie Risikolebensversicherung baut kein Guthaben auf. Erlebt die versicherte Person das Ende der Laufzeit, gibt es keine Leistung.
  • Sie wollen lebenslang abgesichert seinDie Risikolebensversicherung zahlt nur, wenn der Todesfall in die vereinbarte Laufzeit fällt. Verlängern lässt sie sich in der Regel nur mit neuem Antrag und neuen Gesundheitsfragen.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was eine Risikolebensversicherung leistet

Die vereinbarte Summe als Einmalkapital

Stirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe in einem Betrag an die bezugsberechtigte Person, also den im Vertrag benannten Empfänger. Eine Zweckbindung gibt es nicht. Ob damit ein Darlehen getilgt oder über Jahre der Lebensunterhalt bestritten wird, entscheidet die Familie.

Reiner Risikoschutz ohne Sparanteil

Weil kein Guthaben aufgebaut wird, sind hohe Summen mit kleinen Beiträgen darstellbar. Die Kehrseite ist, dass es keine Leistung gibt, wenn die versicherte Person das Ende der Laufzeit erlebt. Dafür ist die Kündigung jederzeit möglich, ohne dass angespartes Kapital verloren geht.

Keine Einkommensteuer auf die Leistung

Die Todesfallleistung zählt nicht zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen, gleich, wie lange der Vertrag lief und wie die Beiträge gezahlt wurden. Die Zwölfjahres- und Altersgrenzen, die bei kapitalbildenden Verträgen über die Steuer entscheiden, greifen hier nicht. Ob Erbschaftsteuer anfällt, ist eine eigene Frage.

Auszahlung am Nachlass vorbei

Wer die Leistung bekommt, bestimmt das Bezugsrecht und nicht das Testament. Ist eine bezugsberechtigte Person benannt, fällt der Betrag nicht in den Nachlass. Er geht ohne Erbschein, also den amtlichen Nachweis der Erbfolge, an diese Person, und Nachlassgläubiger, also Gläubiger mit Forderungen gegen den Nachlass, können nicht darauf zugreifen.

Der Summenverlauf richtet sich nach dem Bedarf

Wählen Sie den Verlauf, der Ihrem Bedarf folgt, denn jeder andere kostet entweder Beitrag oder Deckung. Eine konstante Summe ist der Standard für die Familienabsicherung. Linear fallend sinkt sie jedes Jahr um denselben Betrag, nach Tilgungsplan folgt sie der Restschuld eines Darlehens.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Risikolebensversicherung erkennt

Achten Sie darauf, was Ihnen offen bleibt, ohne dass Sie noch einmal Gesundheitsfragen beantworten müssen. Der Beitrag im Prospekt ist nicht zugesagt, und Boni, die die Summe nach einer Geburt oder einem Hauskauf erhöhen, greifen nur, wenn zwischen Ereignis und Todesfall wenige Monate lagen.

Nachversicherungsgarantie

Mit der Nachversicherungsgarantie erhöhen Sie die Summe ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn sich das Leben ändert, etwa bei Heirat, Geburt, Immobilienkauf, Existenzgründung oder einem größeren Darlehen. Prüfen Sie die zählenden Anlässe, die Frist nach dem Ereignis, den Betrag je Anlass und insgesamt sowie das Höchstalter. Ein Höchstalter von 44 schließt das Fenster bei einem Dreißigjährigen nach vierzehn Jahren, mitten in der Zeit, in der Familie und Immobilie dazukommen.

Nachversicherung ohne Anlass

Wenige Verträge erlauben die Erhöhung auch ohne ein bestimmtes Ereignis, meist einmalig in den ersten Vertragsjahren. Das ist die stärkere Form, weil sie kein Datum verlangt, und sie ist selten.

Verlängerungsoption

Kündigen können Sie jederzeit, verlängern in der Regel nicht. Eine längere Laufzeit bedeutet einen neuen Antrag, neue Gesundheitsfragen und ein höheres Eintrittsalter. Nur wenige Verträge halten die Verlängerung ohne erneute Risikoprüfung offen, üblicherweise um bis zu fünfzehn Jahre.

Brutto- und Zahlbeitrag

Jedes Angebot nennt zwei Beiträge, und wer nur den Zahlbeitrag vergleicht, vergleicht Prospekte. Der Zahlbeitrag ist der heute fällige, bereits um die Überschüsse gekürzte Beitrag. Der Brutto- oder Tarifbeitrag ist die vertraglich mögliche Obergrenze, falls die Überschüsse sinken. Zwischen beiden liegen je nach Vertrag mehrere Dutzend Prozent.

Leistung, bevor die Prüfung abgeschlossen ist

Der vorläufige Schutz deckt die Wochen zwischen Antrag und Police ab, begrenzt auf ein bis drei Monate und auf einen Teilbetrag. Die Soforthilfe zahlt allein gegen die Sterbeurkunde einen Teil der Summe, typisch zehn Prozent und gedeckelt, teils erst nach einer Mindestvertragsdauer. Die vorgezogene Todesfallleistung zahlt schon zu Lebzeiten, wenn ärztlich eine Lebenserwartung unter zwölf Monaten festgestellt ist.

Die Ausschlüsse

Unterschiede gibt es beim passiven Kriegsrisiko im Ausland, also wenn jemand dort in eine kriegerische Auseinandersetzung gerät, ohne daran beteiligt zu sein. Manche Verträge decken das nach einer Wartezeit, andere gar nicht. In praktisch jedem Bedingungswerk stehen die Dreijahresfrist bei Selbsttötung sowie Ausschlüsse für den Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen und beim vorsätzlichen Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen.

Warum über einen Makler

Was der Beitragsvergleich bei der Risikolebensversicherung nicht fragt

Ein Rechner sortiert nach der einen Zahl, die er kennt. Er fragt nicht, ob die Summe zu Ihrem Bedarf passt und wer den Vertrag halten sollte, damit am Ende kein Finanzamt mitverdient. Ebenso wenig fragt er, was ein Beitrag wert ist, der nicht zugesagt ist.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die Summe, dann der Tarif

Wir rechnen die Summe von unten und stellen dafür zusammen, welche Kosten weiterlaufen, was an Darlehen offen ist und was der Staat tatsächlich beisteuert. Ein Vielfaches Ihres Gehalts taugt nicht als Ausgangspunkt, höchstens am Ende als Gegenprobe.

Erfahrung

Wer den Vertrag hält, entscheidet über die Steuer

Bei Unverheirateten und bei Geschäftspartnern kann die falsche Konstruktion schnell einen fünfstelligen Betrag kosten. Die Lösung sind zwei Verträge über Kreuz statt eines auf verbundene Leben, und das kläre ich vor dem Antrag und nicht danach.

Bedingungen

Ich lese, was ohne neue Gesundheitsprüfung offen bleibt

Ob Sie in zehn Jahren noch handlungsfähig sind, entscheiden drei Stellen: Nachversicherung, Verlängerung und Dynamik, also die regelmäßige Erhöhung von Summe und Beitrag ohne neue Gesundheitsprüfung. Diese Stellen stehen im Bedingungswerk und nicht im Vergleichsrechner.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein – und wie lange sollte der Vertrag laufen?

Rechnen Sie die Summe von unten. Ein Vielfaches des Gehalts taugt nicht als Ausgangspunkt, höchstens am Ende als Gegenprobe. Die Laufzeit richtet sich nach demselben Bedarf.

Die Rechnung geht in drei Schritten:

  • erst die Kosten, die weiterlaufen
  • davon abgezogen das, was an gesetzlicher Hinterbliebenenversorgung und eigenem Einkommen tatsächlich ankommt
  • dazu das offene Darlehen

Die Differenz, multipliziert mit den Jahren, die überbrückt werden müssen, plus das offene Darlehen, ergibt die Summe. Als Gegenprobe am Ende dienen drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter zuzüglich der offenen Darlehen.

  • Laufzeit für die Familie: bis das jüngste Kind wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht
  • Laufzeit bei einer Finanzierung: bis zur Tilgung

Setzen Sie die Laufzeit im Zweifel eher zu lang an, denn kündigen können Sie jederzeit, verlängern meistens nicht.

Was zahlt der Staat, wenn der Partner stirbt?

Der Staat zahlt weniger, als die meisten annehmen. Wer weder verheiratet noch verpartnert war, bekommt als Partner gar nichts.

Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung bemisst sich an der Rente der verstorbenen Person und nicht an ihrem Gehalt.

  • Sterbevierteljahr: Die ersten drei Monate läuft die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe weiter.
  • Kleine Witwen- oder Witwerrente: danach 25 Prozent der Rente, die der verstorbenen Person wegen voller Erwerbsminderung zugestanden hätte, und zwar längstens 24 Monate
  • Große Witwen- oder Witwerrente: 55 Prozent, wenn Sie ein Kind unter 18 erziehen oder für ein behindertes Kind sorgen, das sich nicht selbst unterhalten kann, wenn Sie erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben. Im Todesjahr 2026 sind das 46 Jahre und 6 Monate (§ 242a SGB VI), bis 2029 steigt sie stufenweise auf 47.
  • Kurze Ehe: Hat die Ehe weniger als ein Jahr bestanden, gibt es keine Witwen- oder Witwerrente, es sei denn, die Umstände zeigen, dass die Heirat nicht überwiegend der Versorgung diente, etwa bei einem Unfalltod (§ 46 Abs. 2a SGB VI).
  • Waisenrente: 10 Prozent als Halbwaise, 20 Prozent als Vollwaise
  • Sterbegeld: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist seit 2004 gestrichen. Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es nur noch in Sonderfällen, etwa nach einem Arbeitsunfall oder für Beamte.

Dazu kommt die Einkommensanrechnung, die eigenes Einkommen der Hinterbliebenen berücksichtigt:

  • Freibetrag: 1.122,53 Euro im Monat, so viel seit dem 1. Juli 2026
  • je waisenrentenberechtigtem Kind 238,11 Euro mehr
  • Was darüber liegt, kürzt die Witwen- oder Witwerrente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Eine pauschale Zahl wäre unseriös, weil fünf Größen den Beitrag bestimmen. Am stärksten wirkt das Eintrittsalter.

Die fünf Größen sind:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • Versicherungssumme
  • Laufzeit
  • Raucherstatus

Dazu kommen Zuschläge für riskante Hobbys und für einzelne Berufe. Dass das Alter am stärksten wirkt, hat einen sachlichen Grund. Versicherer kalkulieren mit Sterbetafeln, also mit der Wahrscheinlichkeit, dass der Todesfall in die Laufzeit fällt. Ein früher Abschluss ist deshalb dauerhaft günstiger und nicht nur am Anfang. Zwei Stellschrauben haben mit dem Risiko nichts zu tun:

  • die Zahlweise (jährlich ist in der Regel günstiger als monatlich)
  • die Überschussverwendung, aus der sich der Abstand zwischen Zahl- und Bruttobeitrag ergibt

Die häufigste Sorge gilt der ärztlichen Untersuchung:

  • Bei den gängigen Anbietern genügen bis zu einer Summe von rund 500.000 Euro die Gesundheitsfragen im Antrag.
  • Eine Untersuchung kommt erst darüber oder bei höherem Eintrittsalter dazu. Die Schwelle ist von Haus zu Haus verschieden.

Reicht die Restschuldversicherung der Bank für das Darlehen?

Sie kann reichen, ist aber selten die bessere Lösung. Eine Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan erfüllt denselben Zweck und bleibt Ihr Vertrag.

Angeboten wird die Restschuldversicherung beim Kreditabschluss. Sie deckt neben dem Todesfall meist auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ab, und das macht sie teuer.

  • Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat 2025 Fälle dokumentiert, in denen die Prämie 21 bis 29 Prozent der Kreditsumme ausmachte.
  • Die Leistungsquoten der meisten Anbieter beziffert er mit unter 3 Prozent.

Der Gesetzgeber hat nachgezogen:

  • Seit Juli 2022 ist die Abschlussprovision auf 2,5 Prozent des Darlehensbetrags gedeckelt.
  • Seit dem 1. Januar 2025 darf der Versicherungsvertrag erst eine Woche nach dem Darlehensvertrag geschlossen werden. Diese Wochenfrist gilt allerdings nur für allgemeine Verbraucherdarlehen, bei einer Immobilienfinanzierung greift sie nicht.

Die Risikolebensversicherung ist dagegen frei wählbar und frei kündbar, und das Bezugsrecht bestimmen Sie.

Wer sollte Versicherungsnehmer sein – und wer bezugsberechtigt?

An dieser Frage hängt die Steuer, und gestellt wird sie fast immer zuletzt. Für unverheiratete Paare und Geschäftspartner ist die Antwort die Überkreuzversicherung.

Den Ausschlag geben die erbschaftsteuerlichen Freibeträge:

  • Ehepaare: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Unverheiratete Paare: nur 20.000 Euro, dazu der höchste Steuersatz

Ehepaare haben es damit am einfachsten, bei ihnen und bei Kindern bleibt die Leistung meistens steuerfrei. Bei der Überkreuzversicherung gilt für jeden der beiden:

  • Er schließt einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab.
  • Er ist dort selbst Versicherungsnehmer, also Vertragspartner des Versicherers, und bezugsberechtigt.
  • Er zahlt die Beiträge auch selbst.

Der Überlebende bekommt die Leistung dann aus seinem eigenen Vertrag, ein Erwerb von Todes wegen liegt damit nicht vor.

Ein gemeinsamer Vertrag auf verbundene Leben ist meist die schlechtere Wahl. Er zahlt nur einmal, danach steht der Überlebende ohne Schutz da. Bei Gesellschaftern gilt dasselbe Prinzip, Versicherungsnehmer ist der Mitgesellschafter, der später den Anteil auszahlen muss.

  • Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern.
  • Ein unwiderrufliches nicht mehr, dafür ist es gegen spätere Zugriffe geschützt.
  • Ohne Bezugsrecht gehört die Leistung aus einem Vertrag auf das eigene Leben zum Nachlass.
  • Wer die Erbschaft ausschlägt, behält den Anspruch aus dem Bezugsrecht trotzdem.

Muss die Leistung versteuert werden?

Einkommensteuer fällt nicht an. Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn der Versicherer aus einem Vertrag, den die verstorbene Person selbst abgeschlossen hatte, an jemand anderen auszahlt.

Diese Auszahlung gilt als Erwerb von Todes wegen, auch wenn das Geld nie im Nachlass war. Ob daraus eine Steuer wird, entscheiden die Freibeträge aus der Frage davor.

Rechnen Sie damit, dass das Finanzamt davon erfährt. Versicherer müssen eine Auszahlung an eine andere Person als den Versicherungsnehmer ab 5.000 Euro anzeigen, und zwar bevor sie überweisen. Die Gestaltung im Einzelfall gehört zum Steuerberater. Ich ordne ein, berate aber nicht steuerlich.

Zahlt die Versicherung auch bei Selbsttötung?

Nach drei Jahren ja, und dann wie bei jeder anderen Todesursache.

Das Gesetz schließt die Leistung nur aus, wenn die versicherte Person sich innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss vorsätzlich selbst tötet (§ 161 VVG). Eine Ausnahme gilt, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit geschah, der die freie Willensbestimmung ausschloss. Zwei Dinge werden dabei übersehen:

  • Zu Ihren Lasten darf von dieser Regel nicht abgewichen werden. Eine längere Frist wäre nur in einer Einzelvereinbarung möglich, nicht in den Bedingungen.
  • Wird die Versicherungssumme später erhöht, beginnt die Frist für den erhöhten Teil in der Regel neu.

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