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Vorsorge & Familie

Risikolebensversicherung

Wenn der Hauptverdiener stirbt, laufen Miete, Darlehen und Ausbildung weiter. Die Risikolebensversicherung baut kein Vermögen auf – sie hält die Lasten von denen fern, die bleiben.

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Vater, Mutter und zwei Kinder tanzen barfuß in ihrem Wohnzimmer
Worum es geht

Warum die Hinterbliebenen nicht nur den Verlust erben

Nach einem Todesfall hört fast nichts auf. Die Miete wird weiter abgebucht, die Darlehensrate auch, die Kinder gehen weiter zur Schule und später in eine Ausbildung. Was aufhört, ist das Einkommen, aus dem das alles bezahlt wurde. Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung federt einen Teil davon ab, aber sie ist als Zuschuss gebaut und nicht als Ersatz: Sie bemisst sich an der Rente der verstorbenen Person und nicht an ihrem Gehalt, sie rechnet eigenes Einkommen an, und die Witwen- oder Witwerrente gibt es nur für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit 2004 ebenfalls nicht mehr.

Drei Anlässe führen fast immer zu dieser Sparte. Der erste ist die Familie mit einem Haupt- oder Alleinverdiener: Fällt das Einkommen weg, bleibt eine Lücke, die keine gesetzliche Leistung schließt. Der zweite ist das Immobiliendarlehen – die Rate läuft weiter, und die Erben treten in den Vertrag ein. Der dritte wird am häufigsten übersehen: Wer ein Unternehmen mit anderen zusammen führt, hinterlässt nicht nur eine Lücke im Betrieb, sondern Erben, die über Nacht Gesellschafter sind – und Mitgesellschafter, die deren Anteil auszahlen sollen, ohne das Geld dafür zu haben. In allen drei Fällen geht es um dasselbe: Eine Verpflichtung überlebt denjenigen, der sie getragen hat.

Die Grundleistungen

Was eine Risikolebensversicherung leistet

Die vereinbarte Summe als Einmalkapital

Stirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit, zahlt der Versicherer die vereinbarte Summe in einem Betrag an die bezugsberechtigte Person aus – ohne Zweckbindung. Ob damit ein Darlehen getilgt oder über Jahre der Lebensunterhalt bestritten wird, entscheidet die Familie.

Reiner Risikoschutz ohne Sparanteil

Es wird kein Guthaben aufgebaut, und genau deshalb sind hohe Summen mit kleinen Beiträgen darstellbar. Die Kehrseite gehört dazu: Erlebt die versicherte Person das Ende der Laufzeit, gibt es keine Leistung. Dafür ist die Kündigung jederzeit möglich, ohne dass angespartes Kapital verloren geht.

Keine Einkommensteuer auf die Leistung

Die Todesfallleistung zählt nicht zu den steuerpflichtigen Kapitalerträgen – gleich, wie lange der Vertrag lief und wie die Beiträge gezahlt wurden. Die Zwölfjahres- und Altersgrenzen, die bei kapitalbildenden Verträgen über die Steuer entscheiden, greifen hier nicht. Erbschaftsteuerlich ist das eine eigene Frage.

Auszahlung am Nachlass vorbei

Wer die Leistung bekommt, bestimmt das Bezugsrecht und nicht das Testament. Der Betrag fällt nicht in den Nachlass: Er geht an die benannte Person, ohne dass ein Erbschein abgewartet werden muss, und Nachlassgläubiger können nicht darauf zugreifen. Wer die Erbschaft ausschlägt, behält den Anspruch trotzdem.

Der Summenverlauf richtet sich nach dem Bedarf

Konstant bleibt die Summe über die ganze Laufzeit gleich – der Standard für die Familienabsicherung. Linear fallend sinkt sie jedes Jahr um denselben Betrag. Nach Tilgungsplan folgt sie der Restschuld eines Darlehens. Der richtige Verlauf ist der, der dem Bedarf folgt – jeder andere kostet entweder Beitrag oder Deckung.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Risikolebensversicherung erkennt

In den Prospekten stehen vorn zwei Dinge: der monatliche Beitrag und ein Bonus, der die Summe erhöht, wenn kurz zuvor ein Kind geboren oder ein Haus gekauft wurde. Beides taugt schlecht als Auswahlkriterium. Der ausgewiesene Beitrag ist nicht zugesagt, und die Boni greifen nur, wenn zwischen dem Ereignis und dem Todesfall wenige Monate lagen. Entschieden wird an einer anderen Frage: Was bleibt Ihnen offen, ohne dass Sie noch einmal Gesundheitsfragen beantworten müssen?

Nachversicherungsgarantie

Die Summe erhöhen, wenn sich das Leben ändert – Heirat, Geburt, Immobilienkauf, Existenzgründung, ein größeres Darlehen –, und zwar ohne neue Gesundheitsprüfung. Vier Größen entscheiden: welche Anlässe zählen, wie lange die Frist nach dem Ereignis läuft, wie viel je Anlass und insgesamt möglich ist, und bis zu welchem Alter das Recht überhaupt besteht. Ein Höchstalter von 44 schließt das Fenster bei einem Dreißigjährigen nach vierzehn Jahren – mitten in der Zeit, in der die Familie wächst und die Immobilie dazukommt.

Nachversicherung ohne Anlass

Wenige Verträge erlauben die Erhöhung auch ohne ein bestimmtes Ereignis, meist einmalig in den ersten Vertragsjahren. Das ist die stärkere Form, weil sie kein Datum verlangt – und sie ist selten.

Verlängerungsoption

Kündigen können Sie jederzeit, verlängern in der Regel nicht: Eine längere Laufzeit bedeutet neuer Antrag, neue Gesundheitsfragen, höheres Eintrittsalter. Nur wenige Verträge halten die Verlängerung ohne erneute Risikoprüfung offen, üblicherweise um bis zu fünfzehn Jahre.

Brutto- und Zahlbeitrag

Jedes Angebot nennt zwei Beiträge. Der Zahlbeitrag ist der heute fällige, bereits um die Überschüsse gekürzte. Der Brutto- oder Tarifbeitrag ist die vertraglich mögliche Obergrenze, falls die Überschüsse sinken. Zwischen beiden liegen je nach Vertrag mehrere Dutzend Prozent. Wer nur den Zahlbeitrag vergleicht, vergleicht Prospekte.

Leistung, bevor die Prüfung abgeschlossen ist

Drei Bausteine gehören hierher. Der vorläufige Schutz deckt die Wochen zwischen Antrag und Police ab, begrenzt auf ein bis drei Monate und auf einen Teilbetrag. Die Soforthilfe zahlt einen Teil der Summe – typisch zehn Prozent, gedeckelt – allein gegen die Sterbeurkunde, teils erst nach einer Mindestvertragsdauer. Und die vorgezogene Todesfallleistung zahlt schon zu Lebzeiten, wenn ärztlich eine Lebenserwartung unter zwölf Monaten festgestellt ist.

Die Ausschlüsse

Drei Einschränkungen stehen in praktisch jedem Bedingungswerk: die Dreijahresfrist bei Selbsttötung, der Ausschluss für den Tod im Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen und der Ausschluss beim vorsätzlichen Einsatz atomarer, biologischer oder chemischer Waffen. Unterschiede gibt es beim passiven Kriegsrisiko im Ausland – wenn also jemand dort in eine kriegerische Auseinandersetzung gerät, ohne daran beteiligt zu sein. Manche Verträge decken das nach einer Wartezeit, andere gar nicht.

Warum über einen Makler

Was der Beitragsvergleich bei der Risikolebensversicherung nicht fragt

Nicht, ob die Summe zu Ihrem Bedarf passt. Nicht, wer den Vertrag halten sollte, damit am Ende kein Finanzamt mitverdient. Und nicht, was ein Beitrag wert ist, der nicht zugesagt ist. Ein Rechner sortiert nach der einen Zahl, die er kennt.

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Risikoanalyse

Erst die Summe, dann der Tarif

Wir rechnen von unten: welche Kosten weiterlaufen, was an Darlehen offen ist, was der Staat tatsächlich beisteuert. Diese Zahl ist der Ausgangspunkt – nicht ein Vielfaches Ihres Gehalts.

Erfahrung

Wer den Vertrag hält, entscheidet über die Steuer

Bei Unverheirateten und bei Geschäftspartnern kostet die falsche Konstruktion fünfstellig. Zwei Verträge über Kreuz statt eines auf verbundene Leben: Das klärt man vor dem Antrag, nicht danach.

Bedingungen

Ich lese, was ohne neue Gesundheitsprüfung offen bleibt

Nachversicherung, Verlängerung, Dynamik. Diese drei Stellen entscheiden, ob Sie in zehn Jahren noch handlungsfähig sind – und sie stehen im Bedingungswerk, nicht im Vergleichsrechner.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

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Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein – und wie lange sollte der Vertrag laufen?

Rechnen Sie nicht mit einem Vielfachen Ihres Gehalts, sondern von unten: erst die Kosten, die weiterlaufen, dann das offene Darlehen, dann das, was an gesetzlicher Hinterbliebenenversorgung und eigenem Einkommen tatsächlich ankommt. Die Differenz, multipliziert mit der Zahl der Jahre, die überbrückt werden müssen, ergibt die Summe. Als Plausibilitätsprüfung am Ende gelten drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter zuzüglich der offenen Darlehen. Die Laufzeit richtet sich nach demselben Bedarf: bis das jüngste Kind wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht, bei einer Finanzierung bis zur Tilgung. Setzen Sie sie im Zweifel eher zu lang an – kündigen können Sie jederzeit, verlängern meistens nicht.

Was zahlt der Staat, wenn der Partner stirbt?

Weniger, als die meisten annehmen – und wer weder verheiratet noch verpartnert war, bekommt als Partner gar nichts. Die ersten drei Monate läuft die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe weiter, das Sterbevierteljahr. Danach gibt es die kleine Witwen- oder Witwerrente mit 25 Prozent der Rente, die der verstorbenen Person wegen voller Erwerbsminderung zugestanden hätte, und zwar längstens 24 Monate. Die große Rente mit 55 Prozent setzt voraus, dass Sie ein Kind unter 18 erziehen, erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben – im Todesjahr 2026 sind das 46 Jahre und 6 Monate (§ 242a SGB VI), bis 2029 steigt sie stufenweise auf 47. In allen Fällen muss die Ehe mindestens ein Jahr bestanden haben. Kinder erhalten 10 Prozent als Halbwaise, 20 Prozent als Vollwaise. Dazu kommt die Einkommensanrechnung: Was über dem Freibetrag von 1.122,53 Euro im Monat liegt – so viel seit dem 1. Juli 2026, je waisenrentenberechtigtem Kind 238,11 Euro mehr –, kürzt die Rente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags.

Was kostet eine Risikolebensversicherung?

Eine pauschale Zahl wäre unseriös, weil fünf Größen den Beitrag bestimmen: Eintrittsalter, Gesundheitszustand, Versicherungssumme, Laufzeit und Raucherstatus. Dazu kommen Zuschläge für riskante Hobbys und für einzelne Berufe. Am stärksten wirkt das Alter, und dafür gibt es einen sachlichen Grund: Versicherer kalkulieren mit Sterbetafeln, also mit der Wahrscheinlichkeit, dass der Todesfall in die Laufzeit fällt. Ein früher Abschluss ist deshalb dauerhaft günstiger und nicht nur am Anfang. Zwei Stellschrauben haben mit dem Risiko nichts zu tun: die Zahlweise – jährlich ist in der Regel günstiger als monatlich – und die Überschussverwendung, aus der sich der Abstand zwischen Zahl- und Bruttobeitrag ergibt. Und zur häufigsten Sorge: Bei den gängigen Anbietern genügen bis zu einer Summe von rund 500.000 Euro die Gesundheitsfragen im Antrag. Eine ärztliche Untersuchung kommt erst darüber oder bei höherem Eintrittsalter dazu; die Schwelle ist von Haus zu Haus verschieden.

Reicht die Restschuldversicherung der Bank für das Darlehen?

Sie kann reichen, ist aber selten die bessere Lösung. Angeboten wird sie beim Kreditabschluss, und sie deckt neben dem Todesfall meist auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ab – das macht sie teuer. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat 2025 Fälle dokumentiert, in denen die Prämie 21 bis 29 Prozent der Kreditsumme ausmachte, und beziffert die Leistungsquoten der meisten Anbieter mit unter 3 Prozent. Der Gesetzgeber hat nachgezogen: Seit Juli 2022 ist die Abschlussprovision auf 2,5 Prozent des Darlehensbetrags gedeckelt, und seit dem 1. Januar 2025 darf der Versicherungsvertrag erst eine Woche nach dem Darlehensvertrag geschlossen werden. Diese Wochenfrist gilt allerdings nur für allgemeine Verbraucherdarlehen – bei einer Immobilienfinanzierung greift sie nicht. Eine Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan erfüllt denselben Zweck, bleibt aber Ihr Vertrag: frei wählbar, frei kündbar, und das Bezugsrecht bestimmen Sie.

Wer sollte Versicherungsnehmer sein – und wer bezugsberechtigt?

An dieser Frage hängt die Steuer, und gestellt wird sie fast immer zuletzt. Ehepaare sind am einfachsten dran: Der erbschaftsteuerliche Freibetrag liegt bei 500.000 Euro, bei Kindern bei 400.000 Euro, da bleibt die Leistung meistens steuerfrei. Unverheiratete Paare haben nur 20.000 Euro und dazu den höchsten Steuersatz. Für sie und für Geschäftspartner ist die Antwort die Überkreuzversicherung: Jeder schließt einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab, ist dort selbst Versicherungsnehmer und bezugsberechtigt und zahlt die Beiträge auch selbst. Der Überlebende bekommt die Leistung dann aus seinem eigenen Vertrag – ein Erwerb von Todes wegen liegt damit nicht vor. Ein gemeinsamer Vertrag auf verbundene Leben ist meist die schlechtere Wahl: Er zahlt nur einmal, danach steht der Überlebende ohne Schutz da. Bei Gesellschaftern gilt dasselbe Prinzip – Versicherungsnehmer ist der Mitgesellschafter, der später den Anteil auszahlen muss. Und beim Bezugsrecht: Ein widerrufliches können Sie jederzeit ändern, ein unwiderrufliches nicht mehr, dafür ist es gegen spätere Zugriffe geschützt.

Muss die Leistung versteuert werden?

Einkommensteuer fällt nicht an. Die Erbschaftsteuer ist eine andere Sache: Zahlt der Versicherer aus einem Vertrag, den die verstorbene Person selbst abgeschlossen hatte, an jemand anderen aus, gilt das als Erwerb von Todes wegen – auch wenn das Geld nie im Nachlass war. Ob daraus eine Steuer wird, entscheiden die Freibeträge aus der Frage davor. Rechnen Sie damit, dass das Finanzamt davon erfährt: Versicherer müssen eine Auszahlung an eine andere Person als den Versicherungsnehmer anzeigen, bevor sie überweisen, und zwar ab 5.000 Euro. Die Gestaltung im Einzelfall gehört zum Steuerberater – ich ordne ein, ich berate nicht steuerlich.

Zahlt die Versicherung auch bei Selbsttötung?

Nach drei Jahren ja, und dann wie bei jeder anderen Todesursache. Das Gesetz schließt die Leistung nur aus, wenn die versicherte Person sich innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss vorsätzlich selbst tötet (§ 161 VVG); eine Ausnahme gilt, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit geschah, der die freie Willensbestimmung ausschloss. Zwei Dinge werden dabei übersehen. Zu Ihren Lasten darf von dieser Regel nicht abgewichen werden – eine längere Frist wäre nur in einer Einzelvereinbarung möglich, nicht in den Bedingungen. Und wird die Versicherungssumme später erhöht, beginnt die Frist für den erhöhten Teil in der Regel neu.