Nach einem Todesfall hört fast nichts auf. Die Miete wird weiter abgebucht, die Darlehensrate auch, die Kinder gehen weiter zur Schule und später in eine Ausbildung. Was aufhört, ist das Einkommen, aus dem das alles bezahlt wurde. Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung federt einen Teil davon ab, aber sie ist als Zuschuss gebaut und nicht als Ersatz: Sie bemisst sich an der Rente der verstorbenen Person und nicht an ihrem Gehalt, sie rechnet eigenes Einkommen an, und die Witwen- oder Witwerrente gibt es nur für Ehe- und eingetragene Lebenspartner. Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es seit 2004 ebenfalls nicht mehr.
Drei Anlässe führen fast immer zu dieser Sparte. Der erste ist die Familie mit einem Haupt- oder Alleinverdiener: Fällt das Einkommen weg, bleibt eine Lücke, die keine gesetzliche Leistung schließt. Der zweite ist das Immobiliendarlehen – die Rate läuft weiter, und die Erben treten in den Vertrag ein. Der dritte wird am häufigsten übersehen: Wer ein Unternehmen mit anderen zusammen führt, hinterlässt nicht nur eine Lücke im Betrieb, sondern Erben, die über Nacht Gesellschafter sind – und Mitgesellschafter, die deren Anteil auszahlen sollen, ohne das Geld dafür zu haben. In allen drei Fällen geht es um dasselbe: Eine Verpflichtung überlebt denjenigen, der sie getragen hat.
