Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein – und wie lange sollte der Vertrag laufen?
Rechnen Sie die Summe von unten. Ein Vielfaches des Gehalts taugt nicht als Ausgangspunkt, höchstens am Ende als Gegenprobe. Die Laufzeit richtet sich nach demselben Bedarf.
Die Rechnung geht in drei Schritten:
- erst die Kosten, die weiterlaufen
- davon abgezogen das, was an gesetzlicher Hinterbliebenenversorgung und eigenem Einkommen tatsächlich ankommt
- dazu das offene Darlehen
Die Differenz, multipliziert mit den Jahren, die überbrückt werden müssen, plus das offene Darlehen, ergibt die Summe. Als Gegenprobe am Ende dienen drei bis fünf Brutto-Jahresgehälter zuzüglich der offenen Darlehen.
- Laufzeit für die Familie: bis das jüngste Kind wirtschaftlich auf eigenen Beinen steht
- Laufzeit bei einer Finanzierung: bis zur Tilgung
Setzen Sie die Laufzeit im Zweifel eher zu lang an, denn kündigen können Sie jederzeit, verlängern meistens nicht.
Was zahlt der Staat, wenn der Partner stirbt?
Der Staat zahlt weniger, als die meisten annehmen. Wer weder verheiratet noch verpartnert war, bekommt als Partner gar nichts.
Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung bemisst sich an der Rente der verstorbenen Person und nicht an ihrem Gehalt.
- Sterbevierteljahr: Die ersten drei Monate läuft die Rente der verstorbenen Person in voller Höhe weiter.
- Kleine Witwen- oder Witwerrente: danach 25 Prozent der Rente, die der verstorbenen Person wegen voller Erwerbsminderung zugestanden hätte, und zwar längstens 24 Monate
- Große Witwen- oder Witwerrente: 55 Prozent, wenn Sie ein Kind unter 18 erziehen oder für ein behindertes Kind sorgen, das sich nicht selbst unterhalten kann, wenn Sie erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben. Im Todesjahr 2026 sind das 46 Jahre und 6 Monate (§ 242a SGB VI), bis 2029 steigt sie stufenweise auf 47.
- Kurze Ehe: Hat die Ehe weniger als ein Jahr bestanden, gibt es keine Witwen- oder Witwerrente, es sei denn, die Umstände zeigen, dass die Heirat nicht überwiegend der Versorgung diente, etwa bei einem Unfalltod (§ 46 Abs. 2a SGB VI).
- Waisenrente: 10 Prozent als Halbwaise, 20 Prozent als Vollwaise
- Sterbegeld: Das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen ist seit 2004 gestrichen. Ein gesetzliches Sterbegeld gibt es nur noch in Sonderfällen, etwa nach einem Arbeitsunfall oder für Beamte.
Dazu kommt die Einkommensanrechnung, die eigenes Einkommen der Hinterbliebenen berücksichtigt:
- Freibetrag: 1.122,53 Euro im Monat, so viel seit dem 1. Juli 2026
- je waisenrentenberechtigtem Kind 238,11 Euro mehr
- Was darüber liegt, kürzt die Witwen- oder Witwerrente um 40 Prozent des übersteigenden Betrags.
Was kostet eine Risikolebensversicherung?
Eine pauschale Zahl wäre unseriös, weil fünf Größen den Beitrag bestimmen. Am stärksten wirkt das Eintrittsalter.
Die fünf Größen sind:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand
- Versicherungssumme
- Laufzeit
- Raucherstatus
Dazu kommen Zuschläge für riskante Hobbys und für einzelne Berufe. Dass das Alter am stärksten wirkt, hat einen sachlichen Grund. Versicherer kalkulieren mit Sterbetafeln, also mit der Wahrscheinlichkeit, dass der Todesfall in die Laufzeit fällt. Ein früher Abschluss ist deshalb dauerhaft günstiger und nicht nur am Anfang. Zwei Stellschrauben haben mit dem Risiko nichts zu tun:
- die Zahlweise (jährlich ist in der Regel günstiger als monatlich)
- die Überschussverwendung, aus der sich der Abstand zwischen Zahl- und Bruttobeitrag ergibt
Die häufigste Sorge gilt der ärztlichen Untersuchung:
- Bei den gängigen Anbietern genügen bis zu einer Summe von rund 500.000 Euro die Gesundheitsfragen im Antrag.
- Eine Untersuchung kommt erst darüber oder bei höherem Eintrittsalter dazu. Die Schwelle ist von Haus zu Haus verschieden.
Reicht die Restschuldversicherung der Bank für das Darlehen?
Sie kann reichen, ist aber selten die bessere Lösung. Eine Risikolebensversicherung nach Tilgungsplan erfüllt denselben Zweck und bleibt Ihr Vertrag.
Angeboten wird die Restschuldversicherung beim Kreditabschluss. Sie deckt neben dem Todesfall meist auch Arbeitsunfähigkeit und Arbeitslosigkeit ab, und das macht sie teuer.
- Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat 2025 Fälle dokumentiert, in denen die Prämie 21 bis 29 Prozent der Kreditsumme ausmachte.
- Die Leistungsquoten der meisten Anbieter beziffert er mit unter 3 Prozent.
Der Gesetzgeber hat nachgezogen:
- Seit Juli 2022 ist die Abschlussprovision auf 2,5 Prozent des Darlehensbetrags gedeckelt.
- Seit dem 1. Januar 2025 darf der Versicherungsvertrag erst eine Woche nach dem Darlehensvertrag geschlossen werden. Diese Wochenfrist gilt allerdings nur für allgemeine Verbraucherdarlehen, bei einer Immobilienfinanzierung greift sie nicht.
Die Risikolebensversicherung ist dagegen frei wählbar und frei kündbar, und das Bezugsrecht bestimmen Sie.
Wer sollte Versicherungsnehmer sein – und wer bezugsberechtigt?
An dieser Frage hängt die Steuer, und gestellt wird sie fast immer zuletzt. Für unverheiratete Paare und Geschäftspartner ist die Antwort die Überkreuzversicherung.
Den Ausschlag geben die erbschaftsteuerlichen Freibeträge:
- Ehepaare: 500.000 Euro
- Kinder: 400.000 Euro
- Unverheiratete Paare: nur 20.000 Euro, dazu der höchste Steuersatz
Ehepaare haben es damit am einfachsten, bei ihnen und bei Kindern bleibt die Leistung meistens steuerfrei. Bei der Überkreuzversicherung gilt für jeden der beiden:
- Er schließt einen eigenen Vertrag auf das Leben des anderen ab.
- Er ist dort selbst Versicherungsnehmer, also Vertragspartner des Versicherers, und bezugsberechtigt.
- Er zahlt die Beiträge auch selbst.
Der Überlebende bekommt die Leistung dann aus seinem eigenen Vertrag, ein Erwerb von Todes wegen liegt damit nicht vor.
Ein gemeinsamer Vertrag auf verbundene Leben ist meist die schlechtere Wahl. Er zahlt nur einmal, danach steht der Überlebende ohne Schutz da. Bei Gesellschaftern gilt dasselbe Prinzip, Versicherungsnehmer ist der Mitgesellschafter, der später den Anteil auszahlen muss.
- Ein widerrufliches Bezugsrecht können Sie jederzeit ändern.
- Ein unwiderrufliches nicht mehr, dafür ist es gegen spätere Zugriffe geschützt.
- Ohne Bezugsrecht gehört die Leistung aus einem Vertrag auf das eigene Leben zum Nachlass.
- Wer die Erbschaft ausschlägt, behält den Anspruch aus dem Bezugsrecht trotzdem.
Muss die Leistung versteuert werden?
Einkommensteuer fällt nicht an. Erbschaftsteuer kann anfallen, wenn der Versicherer aus einem Vertrag, den die verstorbene Person selbst abgeschlossen hatte, an jemand anderen auszahlt.
Diese Auszahlung gilt als Erwerb von Todes wegen, auch wenn das Geld nie im Nachlass war. Ob daraus eine Steuer wird, entscheiden die Freibeträge aus der Frage davor.
Rechnen Sie damit, dass das Finanzamt davon erfährt. Versicherer müssen eine Auszahlung an eine andere Person als den Versicherungsnehmer ab 5.000 Euro anzeigen, und zwar bevor sie überweisen. Die Gestaltung im Einzelfall gehört zum Steuerberater. Ich ordne ein, berate aber nicht steuerlich.
Zahlt die Versicherung auch bei Selbsttötung?
Nach drei Jahren ja, und dann wie bei jeder anderen Todesursache.
Das Gesetz schließt die Leistung nur aus, wenn die versicherte Person sich innerhalb von drei Jahren nach Vertragsschluss vorsätzlich selbst tötet (§ 161 VVG). Eine Ausnahme gilt, wenn die Tat in einem Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit geschah, der die freie Willensbestimmung ausschloss. Zwei Dinge werden dabei übersehen:
- Zu Ihren Lasten darf von dieser Regel nicht abgewichen werden. Eine längere Frist wäre nur in einer Einzelvereinbarung möglich, nicht in den Bedingungen.
- Wird die Versicherungssumme später erhöht, beginnt die Frist für den erhöhten Teil in der Regel neu.