Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)
Haftpflicht, Recht & Cyber

Firmen-Rechtsschutz

Ihre Betriebshaftpflicht wehrt ab, was andere an Schadenersatz von Ihnen wollen. Für alles daneben – Arbeitsrecht, Steuern, Behörden, Ihre eigenen Ansprüche – ist sie nicht zuständig.

Erstgespräch anfragenKostenfrei und unverbindlich (öffnet in neuem Tab)
Geschäftsfrau im dunklen Nadelstreifenanzug mit Unterlagen in der Hand, dahinter drei Kolleginnen und Kollegen im Gespräch an einem hellen Besprechungstisch
Worum es geht

Warum es nicht darauf ankommt, ob Sie am Ende recht bekommen

Ein Firmen-Rechtsschutz zahlt nicht den Schaden, sondern den Streit über den Schaden. Der hat seinen eigenen Preis, ganz gleich, wer am Ende recht bekommt.

Am meisten spreche ich über die Verwechslung mit Ihrer Betriebs- und Berufshaftpflicht. Sie übernimmt die Prüfung und die Abwehr dessen, was jemand gegen Sie geltend macht, und trägt die Prozesskosten dieser Abwehr mit. Diesen passiven Teil deckt sie gut ab. Im Strafrecht greift sie nur dort, wo es um ein Schadenereignis geht, für das sie ohnehin einstehen müsste.

Der Firmen-Rechtsschutz setzt daneben an, bei allem, was Sie selbst durchsetzen müssen, und bei jeder Verteidigung, die keine Haftpflichtfrage ist. Die beiden Verträge berühren sich an wenigen Stellen, im Kern ergänzen sie sich.

Ihre Entscheidung

Wann der Firmen-Rechtsschutz passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Sie beschäftigen MitarbeiterGegen jede Kündigung kann geklagt werden, und ob geklagt wird, entscheidet Ihr Mitarbeiter. Das deckt das Modul Arbeits-Rechtsschutz. Vor dem Arbeitsgericht trägt in der ersten Instanz jede Seite ihren eigenen Anwalt, auch die obsiegende.
  • Sie sind selbstständig oder freiberuflich tätigDiese Tätigkeit deckt die private Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht, allenfalls eine kleine Nebentätigkeit bis zu einer Umsatzgrenze. Ein Firmenvertrag deckt dafür in der Regel auch den privaten Bereich einer namentlich benannten Person mit.
  • Streit mit Finanzamt oder BehördenDafür ist Ihre Betriebshaftpflicht nicht zuständig. Der Grundbaustein deckt den Streit vor dem Finanzgericht, dem Sozialgericht und der Verwaltung, meist einschließlich des Einspruchs- oder Widerspruchsverfahrens.
  • Sie müssen eigene Ansprüche durchsetzenAuch dafür ist die Betriebshaftpflicht nicht zuständig. Von Ihren eigenen Ansprüchen deckt der Grundbaustein die Durchsetzung von Schadenersatz. Für den Streit mit Kunden braucht es einen eigenen Baustein.

Spricht eher dagegen

  • Der Streit läuft bereitsFür einen Fall, der schon läuft, gibt es keine Deckung mehr. Für den akuten Fall gilt zudem in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten, in Zusatzbausteinen bis zu zwölf. Bei nahtlosem Wechsel entfällt sie.
  • Sie halten Taxen oder MietwagenVerkehrs-Rechtsschutz für Taxen, Mietwagen oder Selbstfahrervermietfahrzeuge decken nur zwei der fünf Werke meines Vergleichs, und auch dort erst nach Rückfrage beim Versicherer.
  • Ihr Streit dreht sich vor allem um bestrittene RechnungenDafür ist der Grundbaustein nicht gemacht. Den Firmenvertrags-Rechtsschutz gibt es in meinem Vergleich nur als Zusatz, und ob er für Ihre Betriebsart gezeichnet wird, muss man anfragen.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Woraus ein Firmen-Rechtsschutz gebaut wird

Der Grundbaustein – und was er ohne Zusatz schon trägt

Der Grundbaustein deckt die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und den Streit vor dem Finanzgericht, dem Sozialgericht und der Verwaltung, meist einschließlich des vorgeschalteten Einspruchs- oder Widerspruchsverfahrens. Dazu kommen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Disziplinar- und Standesrecht. Alle Werke meines Vergleichs führen diese Leistungsarten, im Umfang unterscheiden sie sich aber schon hier. Einzelne Leistungen fehlen in manchen Werken, die andere selbstverständlich mitbringen. Die Abwehr von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz steckt je nach Werk im Grundbaustein oder im Arbeits-Rechtsschutz.

Arbeits-Rechtsschutz – das erste Modul darüber

Der Arbeits-Rechtsschutz deckt den Streit, den nicht Sie auslösen. Gegen jede Kündigung, die Sie aussprechen, kann geklagt werden, und ob geklagt wird, entscheidet Ihr Mitarbeiter. Er hat dafür drei Wochen nach Zugang der Kündigung Zeit, danach gilt sie als wirksam.

Verkehrs-Rechtsschutz – für die Fahrzeuge Ihres Betriebs

Der Verkehrs-Rechtsschutz deckt Ihre betrieblichen Fahrzeuge und Fahrten, von der Durchsetzung Ihres Schadenersatzes nach einem Unfall über das Bußgeldverfahren gegen den Fahrer bis zum Streit um den Führerschein. Das Bußgeldverfahren schränken vier der fünf Werke meines Vergleichs ein, jedes auf seine Weise. Taxen, Mietwagen oder Selbstfahrervermietfahrzeuge decken nur zwei, und auch dort erst nach Rückfrage beim Versicherer.

Immobilien-Rechtsschutz – für Ihre Räume, gemietet oder eigen

Beim Immobilien-Rechtsschutz zählt weniger das Ob als der Umfang. Fallen wirklich alle gewerblich genutzten Objekte hinein oder nur eine einzelne Einheit, nur Objekte bis zu einer bestimmten Jahresmiete oder nur das selbstgenutzte Objekt in Deutschland? Das Modul trägt den Streit mit Vermieter, Nachbarn oder Gemeinde, von der Betriebskostenabrechnung bis zu Anliegerbeiträgen. Bei Letzteren reichen die Werke meines Vergleichs sehr verschieden weit.

Spezial-Straf-Rechtsschutz – wenn der Vorwurf auf Vorsatz lautet

Das am meisten unterschätzte Modul ist aus meiner Sicht der Spezial-Straf-Rechtsschutz, je nach Werk auch erweiterter Straf-Rechtsschutz genannt. Lautet der Vorwurf auf eine Tat, die es nur vorsätzlich gibt, wie Betrug, Untreue oder Steuerhinterziehung, schließt der Grundbaustein bereits den Vorwurf aus, nicht erst die Verurteilung. Erst dieses Modul finanziert dann die Verteidigung in der teuren Anfangsphase.

Was der Vertrag im Fall selbst bezahlt

Der Vertrag bezahlt die Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und die Gerichtskosten samt der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige. Dazu kommen die Kosten des Gegners, soweit Sie sie zu tragen haben. Davon geht Ihre Selbstbeteiligung ab. Außerdem gibt es eine Strafkaution als zinsloses Darlehen und in jedem Werk meines Vergleichs eine telefonische Erstberatung. Bei einem gibt es sie erst im Rechtsschutzfall, bei den übrigen auch für Fragen, die der Vertrag überhaupt nicht deckt.

Die Unterschiede

Woran ich einen guten Firmen-Rechtsschutz erkenne

Was nicht als Baustein vereinbart ist, ist nicht versichert. Zwei Angebote mit gleichem Beitrag können deshalb völlig unterschiedliche Verträge sein, und der gern verglichene Beitrag sagt hier fast nichts aus. Diese sechs Punkte schlage ich zuerst auf.

Baukasten oder Gesamtpaket

Klären Sie zuerst, ob ein Angebot Baukasten oder Gesamtpaket ist, denn damit steht und fällt jeder Vergleich. Im Baukasten steht der Grundbaustein, und jedes Modul kommt einzeln dazu. Im Gesamtpaket sind Arbeit, Verkehr, Immobilie und Strafrecht bereits enthalten. Beides kann richtig sein. Wer es nicht auseinanderhält, vergleicht einen Grundtarif mit einem Vollpaket und hält den Grundtarif für schlecht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz

Für den Streit mit Ihren Kunden brauchen Sie einen eigenen Baustein, denn das Vertragsrecht mit Kunden ist im Grundbaustein keine Leistungsart. Dabei ist die unbezahlte Rechnung der Streit, der mir in Gesprächen am häufigsten begegnet. Den Baustein gibt es in meinem Vergleich ausnahmslos nur als Zusatz, mit Versicherungssummen, die sich um ein Mehrfaches unterscheiden.

Der Zuschnitt des Spezial-Straf-Rechtsschutzes

Beim Spezial-Straf-Rechtsschutz unterscheiden sich die Werke in der Höhe der Versicherungssumme und im Geltungsbereich, nur Europa oder weltweit. Dazu kommt die Frage, ob ein Honorar über der gesetzlichen Vergütung mitgetragen wird. Gerade der letzte Punkt entscheidet in einem Wirtschaftsstrafverfahren darüber, ob Sie den Verteidiger nehmen können, den Sie wollen.

Kollektives Arbeitsrecht

Beim kollektiven Arbeitsrecht, also dem Streit um Betriebsrat, Tarifvertrag und Arbeitskampf, geht die Arbeitsrechts-Deckung am weitesten auseinander. In meinem Vergleich reicht die Spanne von „gar nicht versichert“ über einen niedrigen Deckel je Fall bis „voll enthalten“. Solange kein Betriebsrat gewählt ist, mag das zweitrangig wirken. Sobald einer gewählt wird, ist es der teuerste Unterschied im ganzen Vertrag.

Wann der Schutz greift – und ab wann rückwärts

Zwei Zeitgrenzen entscheiden, ab wann Sie geschützt sind. Die Wartezeit gilt für den akuten Fall, in der Regel drei Monate, in einzelnen Leistungsarten gar keine, in Zusatzbausteinen bis zu zwölf Monate. Für den alten Fall gilt die Einrede der Vorvertraglichkeit, also der Einwand, die Ursache habe schon vor dem Vertrag gelegen. Nach drei oder fünf Jahren wird das nicht mehr geprüft. Gerechnet wird je nach Werk ab Vertragsbeginn oder erst ab dem Tag, an dem genau dieses Risiko aufgenommen wurde. Bei nahtlosem Wechsel entfällt die Wartezeit, darin sind sich die Bedingungswerke einig. Für einen neu dazugenommenen Baustein lasse ich mir den Verzicht trotzdem bestätigen.

Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung

Einzelne Bedingungswerke verzichten bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung von vornherein auf die Kürzung und nehmen Ihnen damit einen Streit ab. Obliegenheiten sind Verhaltensregeln aus dem Vertrag, deren Verletzung Leistung kosten kann. Melden Sie den Fall zu spät oder beauftragen Sie den Anwalt vor Ihrem Anruf, darf der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit anteilig kürzen. Blieb Ihr Versäumnis für den Fall folgenlos, darf er es nicht. Genau darüber wird dann gestritten, im Zweifel auf Ihre Kosten.

Warum über einen Makler

Was der Beitragsvergleich beim Firmen-Rechtsschutz nicht fragt

Das Zuschneiden, das Einordnen und das Lesen der Bedingungen nimmt Ihnen kein Rechner ab. Er kennt Ihre Betriebsart, Ihren Umsatz und Ihre Mitarbeiterzahl.

Über mich
Risikoanalyse

Erst der Zuschnitt, dann das Angebot

Statt zu fragen, ob Sie Rechtsschutz brauchen, gehe ich die Module einzeln durch, von Personal über Fahrzeuge, Räume und Strafrecht bis zu Forderungen. Dabei frage ich nach Streitigkeiten, die gerade schwelen. Für einen Fall, der schon läuft, gibt es keine Deckung mehr, und danach fragt kein Rechner.

Erfahrung

Ich habe die Fälle gesehen, nicht nur die Bedingungen

Wer einmal erlebt hat, wie ein Versicherer eine Deckungsanfrage ablehnt, also die Bitte um Zusage, die Kosten eines Falls zu tragen, stellt andere Fragen an ein Angebot. Ich weiß, woran es im Schadenfall hängt, und sage Ihnen vorher, wo Ihr Vertrag eng wird, statt es Sie dort herausfinden zu lassen.

Bedingungen

Ich lege verhandelte und gewöhnliche Werke nebeneinander

Über die VEMA laufen zwei verhandelte Bedingungswerke mit Klauseln, die ich in den Standardprodukten meines Vergleichs nicht finde. Vorn liegen sie trotzdem nicht überall, an einigen Punkten ist ein gewöhnliches Werk besser. Welches, sage ich Ihnen, auch wenn es gegen das verhandelte spricht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Ich einige mich immer – brauche ich das überhaupt?

Ihre Haltung ist gut, sie ändert aber nichts. Ob prozessiert wird, entscheiden Sie bei den häufigsten Fällen gar nicht.

  • Eine Kündigungsschutzklage erhebt Ihr Mitarbeiter.
  • Ein Bußgeldverfahren leitet die Behörde ein.
  • Eine Entschädigungsforderung stellt ein abgelehnter Bewerber. Deren Abwehr ist je nach Werk im Grundbaustein oder im Arbeits-Rechtsschutz enthalten.

Und selbst wenn Sie gewinnen, zahlen Sie. Wer welche Kosten trägt, hängt vom Rechtsgebiet und von der Instanz ab.

  • Zivilprozess: Der Unterlegene trägt die Kosten beider Seiten, jedenfalls dann, wenn er vollständig unterliegt, und auch dann nur die notwendigen. Erstattet wird die gesetzliche Anwaltsvergütung, nicht das Honorar, das Sie tatsächlich vereinbart haben. Obsiegen beide Seiten zum Teil, werden die Kosten geteilt.
  • Arbeitsgericht, erste Instanz: Sie haben keinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite Ihre Anwaltskosten ersetzt. Jede Seite trägt ihren eigenen Anwalt, auch die obsiegende (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das gilt nur für die Anwaltskosten und nur im ersten Rechtszug, die Gerichtskosten trägt weiterhin, wer unterliegt.

Diese Besonderheit erklärt im Arbeitsrecht fast alles. Ein gerichtlicher Vergleich ist dort oft nicht die weiche, sondern die wirtschaftlich vernünftige Lösung. Das gilt für beide Seiten, denn die Regel trifft Ihren Mitarbeiter genauso.

Ich habe doch privat eine Rechtsschutzversicherung.

Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ist dort in der Regel nicht versichert.

  • Versichert sind dort Ihre private Lebensführung und, wenn der Berufs-Rechtsschutz eingeschlossen ist, Ihre Tätigkeit als Angestellter.
  • Ausnahme: Einzelne Tarife schließen eine kleine Selbstständigkeit ein, meist nur bis zu einer Umsatzgrenze, ohne Mitarbeiter und ohne Streit aus Verträgen mit Kunden.

Bei Einzelunternehmern und Freiberuflern ist das die Lücke schlechthin, und sie fällt immer erst im Streitfall auf.

Umgekehrt lohnt der Blick genauso, und hier liegt oft Geld. Ein Firmenvertrag deckt in der Regel auch den privaten Bereich einer namentlich benannten Person mit.

  • Die Person: meist der Inhaber oder Geschäftsführer, samt Partner und den unverheirateten Kindern, solange sie minderjährig oder in Erstausbildung sind
  • In den Werken, die ich vergleiche: überwiegend schon enthalten, sonst als Baustein zu haben

Bevor Sie also zwei Verträge zahlen, sehen wir nach, ob einer beides trägt.

Kann ich damit meine offenen Rechnungen eintreiben?

Teilweise. Unstrittige Forderungen deckt der Inkasso-Rechtsschutz beziehungsweise das Forderungsmanagement, teils mit Höchstgrenze. Für strittige brauchen Sie den Firmenvertrags-Rechtsschutz, einen eigenen Baustein mit eigener Summe.

Solange die Forderung unstrittig ist, greift der Inkasso-Rechtsschutz beziehungsweise das Forderungsmanagement.

  • Mahnverfahren und Beitreibung, oft über einen angebundenen Dienstleister zu Sonderkonditionen
  • teils Bonitätsauskünfte über künftige Vertragspartner
  • Auch hier gibt es Grenzen: Ein Werk meines Vergleichs deckelt die Forderungshöhe.

Widerspricht Ihr Kunde, behauptet er etwa einen Mangel, rechnet er auf oder bestreitet er die Leistung, ist die Forderung strittig. Dann sind Sie im gewerblichen Vertragsrecht, und dafür ist der Grundbaustein nicht gemacht.

  • Hilfsgeschäfte: Davon zu unterscheiden ist das, was Sie selbst einkaufen, um arbeiten zu können. Das ist in den meisten Werken meines Vergleichs enthalten.
  • Betriebsart: Ob der Firmenvertrags-Rechtsschutz für Ihre Betriebsart überhaupt gezeichnet wird, sagt mein Vergleich nicht. Das muss man anfragen.

Gegen uns ermittelt niemand, wir arbeiten sauber.

Sauber zu arbeiten hilft am Ende des Verfahrens, nicht an seinem Anfang.

Nach einem Arbeitsunfall mit Verletzten steht schnell ein Ermittlungsverfahren im Raum, und zwar nicht nur gegen den, der den Fehler gemacht hat. Gegen die Leitung richtet sich ein eigener Vorwurf, die Verletzung der Aufsichtspflicht.

  • Nachweis: Die Verletzung muss Ihnen nachgewiesen werden, nicht Sie Ihre Sorgfalt. Bis dahin läuft das Verfahren aber, und verteidigt wird gegen einen Vorwurf, der noch gar nicht feststeht.
  • Geldbuße: bis zu einer Million Euro, wenn die verletzte Pflicht mit Strafe bedroht ist (§ 130 Abs. 3 Ordnungswidrigkeitengesetz). Gegen das Unternehmen selbst kann sie über § 30 OWiG bis zu zehn Millionen Euro erreichen.
  • Deckung: Den Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung trägt der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz aus dem Grundbaustein.

Sobald daneben eine Straftat im Raum steht, die nur vorsätzlich begangen werden kann, entscheidet der Spezial-Baustein darüber, ob die Verteidigung bezahlt ist. Deshalb sehe ich dort so genau hin.

  • Grundbaustein: Sein Straf-Rechtsschutz greift beim Vorwurf einer auch fahrlässig begehbaren Tat.
  • Spezial-Baustein, Rückforderung: Steht am Ende rechtskräftig fest, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben, müssen Sie die Kosten zurückzahlen.
  • Spezial-Baustein, Strafbefehl: Endet das Verfahren mit einem Strafbefehl, verzichten die Werke meines Vergleichs ausnahmslos auf die Rückforderung. Ein Strafbefehl ist eine Strafe, die das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft ohne Hauptverhandlung schriftlich festsetzt. Der Verzicht gilt, obwohl ein unangefochtener Strafbefehl einem Urteil gleichsteht.
  • Verkehrsbereich: Ein Werk verzichtet dort selbst dann, wenn wegen Vorsatzes verurteilt wird. Dafür muss man allerdings ins einzelne Bedingungswerk sehen.

Ist der Anstellungsvertrag meines Geschäftsführers mitversichert?

Nein, und das überrascht regelmäßig. Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis gesetzlicher Vertreter sind in den Bedingungen ausdrücklich ausgenommen.

Ausschlaggebend ist dabei nicht, vor welchem Gericht gestritten wird, sondern diese eine Zeile in den Bedingungen.

  • Arbeits-Rechtsschutz: greift für Ihren Geschäftsführer nicht, weder im Firmenvertrag noch über einen privaten Berufs-Rechtsschutz
  • Eigener Baustein: Gedeckt wird das über den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz, den dieser Vergleich nicht gegenüberstellt. Er gehört zum Manager-Rechtsschutz, der die Organtätigkeit, also das Handeln als Organ der Gesellschaft, etwa als Geschäftsführer, zusätzlich strafrechtlich absichert.

Bei einer GmbH mit angestellter Geschäftsführung ist das eine der Fragen, die ich immer stelle. Denn genau in dem Moment, in dem die Trennung ansteht, steht die Geschäftsführung ohne Deckung da.

Wonach richtet sich der Beitrag?

In den Angeboten, die ich rechne, bestimmen ihn fünf Größen. Den größten Ausschlag gibt nach allem, was ich rechne, die Bausteinwahl.

  • die Betriebsart
  • der Umsatz oder die Mitarbeiterzahl
  • die gewählten Bausteine
  • die Selbstbeteiligung
  • der Geltungsbereich

Zahlen nenne ich hier bewusst keine, denn jede wäre für Ihren Betrieb entweder zu hoch oder zu niedrig. Der reine Preisvergleich ist bei dieser Sparte so trügerisch, weil ein Angebot vor allem dadurch günstig wird, dass Module fehlen. Wer den Beitrag senken will, hat zwei ehrliche Hebel.

  • Höhere Selbstbeteiligung, sofern der Tarif sie überhaupt zur Wahl stellt. Sie tut weniger weh, als sie aussieht. Im Schadenfall sinkt sie häufig oder entfällt ganz, etwa wenn ein empfohlener Anwalt beauftragt wird oder sich die Sache in der Erstberatung erledigt.
  • Bewusster Verzicht auf ein Modul, das Sie wirklich nicht brauchen. Ein Modul zu streichen, das Sie brauchen, ist dagegen kein Sparen, sondern eine Verschiebung.

Stand dieser Seite: