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Haftpflicht, Recht & Cyber

Firmen-Rechtsschutz

Ihre Betriebshaftpflicht wehrt ab, was andere an Schadenersatz von Ihnen wollen. Für alles daneben – Arbeitsrecht, Steuern, Behörden, Ihre eigenen Ansprüche – ist sie nicht zuständig.

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Geschäftsfrau im dunklen Nadelstreifenanzug mit Unterlagen in der Hand, dahinter drei Kolleginnen und Kollegen im Gespräch an einem hellen Besprechungstisch
Worum es geht

Warum es nicht darauf ankommt, ob Sie am Ende recht bekommen

Ein Firmen-Rechtsschutz zahlt nicht den Schaden. Er zahlt den Streit über den Schaden – und der hat seinen eigenen Preis, ganz gleich, wer am Ende recht bekommt. Im Zivilprozess trägt der Unterlegene die Kosten beider Seiten – jedenfalls dann, wenn er vollständig unterliegt, und auch dann nur die notwendigen: erstattet wird die gesetzliche Anwaltsvergütung, nicht das Honorar, das Sie tatsächlich vereinbart haben. Obsiegen beide Seiten zum Teil, werden die Kosten geteilt. Im Arbeitsrecht gilt nicht einmal das – dazu unten mehr. Deshalb ist die entscheidende Frage bei dieser Sparte nie, ob Sie recht haben, sondern was der Weg dorthin kostet.

Und hier liegt die Verwechslung, über die ich am meisten spreche. Ihre Betriebs- und Berufshaftpflicht übernimmt die Prüfung und die Abwehr dessen, was jemand gegen Sie geltend macht, und sie trägt die Prozesskosten dieser Abwehr mit. Das ist der passive Teil, und der ist gut abgedeckt. Was sie nicht leistet: Sie hilft Ihnen nicht, wenn Sie etwas durchsetzen wollen – und sie greift nicht im Arbeitsrecht, nicht gegenüber dem Finanzamt und nicht gegenüber der Behörde. Im Strafrecht greift sie nur dort, wo es um ein Schadenereignis geht, für das sie ohnehin einstehen müsste. Genau daneben setzt der Firmen-Rechtsschutz an: bei allem, was Sie selbst durchsetzen müssen, und bei jeder Verteidigung, die keine Haftpflichtfrage ist. Die beiden Verträge berühren sich an wenigen Stellen; im Kern ergänzen sie sich.

Die Grundleistungen

Woraus ein Firmen-Rechtsschutz gebaut wird

Der Grundbaustein – und was er ohne Zusatz schon trägt

Am Anfang steht der Firmen-Rechtsschutz selbst. Er deckt die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen, den Streit vor dem Finanzgericht, dem Sozialgericht und der Verwaltung – meist einschließlich des vorgeschalteten Einspruchs- oder Widerspruchsverfahrens –, dazu Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Disziplinar- und Standesrecht sowie die Verteidigung gegen Ansprüche nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz – die Abwehr einer Entschädigungsforderung nach einer abgelehnten Bewerbung steckt also schon hier. Diese Leistungsarten führt jedes Bedingungswerk meines Vergleichs. Gleich sind sie deshalb nicht: Schon im Sockel fehlen einzelne Punkte bei dem einen ganz, die der andere selbstverständlich mitbringt.

Arbeits-Rechtsschutz – das erste Modul darüber

Das Modul für den Streit, den nicht Sie auslösen. Gegen jede Kündigung, die Sie aussprechen, kann geklagt werden – und ob geklagt wird, entscheidet Ihr Mitarbeiter. Drei Wochen nach Zugang der Kündigung hat er dafür Zeit; danach gilt sie als wirksam. Die Frist ist kurz genug, dass die Klage im Haus ist, bevor Sie über den Fall überhaupt nachgedacht haben.

Verkehrs-Rechtsschutz – für die Fahrzeuge Ihres Betriebs

Das zweite Modul deckt Ihre betrieblichen Fahrzeuge und Fahrten: die Durchsetzung von Schadenersatz nach einem Unfall, das Bußgeldverfahren gegen den Fahrer – vier der fünf Werke meines Vergleichs schränken es ein, jedes auf seine Weise –, den Streit um den Führerschein. Wer Taxen, Mietwagen oder Selbstfahrervermietfahrzeuge hält, findet hier die erste echte Hürde: Das decken nur zwei der fünf Werke, und auch dort erst nach Rückfrage beim Versicherer.

Immobilien-Rechtsschutz – für Ihre Räume, gemietet oder eigen

Das dritte Modul trägt den Streit mit dem Vermieter, dem Nachbarn oder der Gemeinde – von der Betriebskostenabrechnung bis zum Streit über Anliegerbeiträge, wobei gerade der bei den Werken meines Vergleichs sehr verschieden weit reicht. Wichtig ist hier weniger das Ob als der Umfang: ob wirklich alle Ihre gewerblich genutzten Objekte hineinfallen oder nur eine einzelne Einheit, nur Objekte bis zu einer bestimmten Jahresmiete oder nur das selbstgenutzte Objekt in Deutschland.

Spezial-Straf-Rechtsschutz – wenn der Vorwurf auf Vorsatz lautet

Das vierte Modul, und aus meiner Sicht das am meisten unterschätzte – je nach Werk heißt es erweiterter oder Spezial-Straf-Rechtsschutz. Der Straf-Rechtsschutz im Grundbaustein greift beim Vorwurf einer auch fahrlässig begehbaren Tat. Lautet der Vorwurf auf eine Tat, die es nur vorsätzlich gibt – Betrug, Untreue, Steuerhinterziehung –, ist bereits der Vorwurf ausgeschlossen, nicht erst die Verurteilung. Ein Ermittlungsverfahren beginnt aber mit einem Verdacht und nicht mit einem Beweis – der Vorsatzvorwurf steht also im Raum, bevor irgendetwas feststeht. Erst dieses Modul finanziert die Verteidigung in der teuren Anfangsphase. Steht am Ende rechtskräftig fest, dass Sie vorsätzlich gehandelt haben, müssen Sie die Kosten zurückzahlen. Zwei Dinge gehören dazu: Endet das Verfahren mit einem Strafbefehl, verzichten die Werke meines Vergleichs ausnahmslos auf die Rückforderung – obwohl ein unangefochtener Strafbefehl einem Urteil gleichsteht. Und eines verzichtet im Verkehrsbereich selbst dann, wenn wegen Vorsatzes verurteilt wird – dafür muss man allerdings ins einzelne Bedingungswerk sehen.

Was der Vertrag im Fall selbst bezahlt

Die Anwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, die Gerichtskosten samt der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige, die Kosten des Gegners, soweit Sie sie zu tragen haben. Von dieser Summe geht Ihre Selbstbeteiligung ab. Dazu eine Strafkaution als zinsloses Darlehen und, in jedem Werk meines Vergleichs, eine telefonische Erstberatung – bei einem erst, wenn ein Rechtsschutzfall vorliegt, bei den übrigen auch für Fragen, die der Vertrag überhaupt nicht deckt.

Die Unterschiede

Woran ich einen guten Firmen-Rechtsschutz erkenne

Verglichen wird hier gern der Beitrag. Das ist die eine Zahl, die hier fast nichts aussagt: Was nicht als Baustein vereinbart ist, ist nicht versichert – zwei Angebote mit gleichem Beitrag können deshalb völlig unterschiedliche Verträge sein. Das sind die sechs Punkte, die ich zuerst aufschlage.

Baukasten oder Gesamtpaket

Die erste Frage an jedes Angebot, und die, mit der jeder Vergleich steht und fällt. Manche Anbieter verkaufen den Baukasten – der Grundbaustein steht, jedes Modul kommt einzeln dazu. Andere verkaufen ein Gesamtpaket, in dem Arbeit, Verkehr, Immobilie und Strafrecht bereits enthalten sind. Beides kann richtig sein. Wer das nicht auseinanderhält, vergleicht einen Grundtarif mit einem Vollpaket und hält den Grundtarif für schlecht.

Firmenvertrags-Rechtsschutz

Der Streit, der mir in Gesprächen am häufigsten begegnet, ist die unbezahlte Rechnung – und ausgerechnet das Vertragsrecht mit Ihren Kunden ist im Grundbaustein keine Leistungsart. Zu unterscheiden ist es von den Hilfsgeschäften, also dem, was Sie selbst einkaufen, um arbeiten zu können: Die sind in den meisten Werken meines Vergleichs enthalten. Für den Kundenstreit braucht es einen eigenen Baustein, und den gibt es in meinem Vergleich ausnahmslos nur als Zusatz – mit Versicherungssummen, die sich um ein Mehrfaches unterscheiden. Ob er für Ihre Betriebsart überhaupt gezeichnet wird, sagt dieser Vergleich nicht – das muss man anfragen.

Der Zuschnitt des Spezial-Straf-Rechtsschutzes

Hier trennt es sich gleich dreifach: wie hoch die Versicherungssumme reicht, ob der Schutz nur in Europa oder weltweit gilt – und ob ein Honorar über der gesetzlichen Vergütung mitgetragen wird. Gerade der letzte Punkt entscheidet in einem Wirtschaftsstrafverfahren darüber, ob Sie den Verteidiger nehmen können, den Sie wollen.

Kollektives Arbeitsrecht

Der Punkt, an dem die Arbeitsrechts-Deckung am weitesten auseinandergeht. Betriebsrat, Tarifvertrag, Arbeitskampf: In meinem Vergleich reicht die Spanne von „gar nicht versichert" über einen niedrigen Deckel je Fall bis „voll enthalten". Solange kein Betriebsrat gewählt ist, mag das zweitrangig wirken. Sobald einer gewählt wird, ist es der teuerste Unterschied im ganzen Vertrag.

Wann der Schutz greift – und ab wann rückwärts

Zwei Zeitgrenzen, die zusammengehören. Die Wartezeit entscheidet über den akuten Fall: drei Monate sind die Regel, in einzelnen Leistungsarten gibt es sie gar nicht, in Zusatzbausteinen bis zu zwölf Monate. Die Einrede der Vorvertraglichkeit entscheidet über den alten Fall: Nach drei oder fünf Jahren wird nicht mehr geprüft, ob die Ursache schon vor dem Vertrag lag. Gerechnet wird diese Frist je nach Werk ab Vertragsbeginn – oder erst ab dem Tag, an dem genau dieses Risiko aufgenommen wurde. Das ist ein Unterschied von Jahren. Beim Wechsel entfällt die Wartezeit, wenn der neue Vertrag nahtlos anschließt – darin sind sich die Bedingungswerke einig. Verlassen würde ich mich darauf nur für das, was vorher schon versichert war: Für einen Baustein, den Sie neu dazunehmen, lasse ich mir den Verzicht bestätigen.

Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Obliegenheitsverletzung

Der Punkt, den kein Beitragsvergleich kennt und der trotzdem ganz oben auf meiner Liste steht. Melden Sie den Fall zu spät oder beauftragen Sie den Anwalt, bevor Sie angerufen haben, darf der Versicherer die Leistung anteilig kürzen, wenn Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. Er darf es nicht, wenn Ihr Versäumnis für den Fall folgenlos geblieben ist – und genau darüber wird dann gestritten, im Zweifel auf Ihre Kosten. Einzelne Bedingungswerke verzichten von vornherein auf die Kürzung und nehmen Ihnen diesen Streit ab.

Warum über einen Makler

Was der Beitragsvergleich beim Firmen-Rechtsschutz nicht fragt

Ein Rechner kennt Ihre Betriebsart, Ihren Umsatz und Ihre Mitarbeiterzahl. Drei Dinge nimmt er Ihnen nicht ab: das Zuschneiden, das Einordnen und das Lesen der Bedingungen.

Über mich
Risikoanalyse

Erst der Zuschnitt, dann das Angebot

„Brauchen Sie Rechtsschutz?" ist die falsche Frage. Ich gehe die Module einzeln durch – Personal, Fahrzeuge, Räume, Strafrecht, Forderungen – und frage nach Streitigkeiten, die gerade schwelen. Für einen Fall, der schon läuft, gibt es keine Deckung mehr – und danach fragt kein Rechner.

Erfahrung

Ich habe die Fälle gesehen, nicht nur die Bedingungen

Wer einmal erlebt hat, wie eine Deckungsanfrage abgelehnt wird, stellt andere Fragen an ein Angebot. Ich weiß, woran es im Schadenfall hängt – und sage Ihnen vorher, wo Ihr Vertrag eng wird, statt es Sie dort herausfinden zu lassen.

Bedingungen

Ich lege verhandelte und gewöhnliche Werke nebeneinander

Über die VEMA laufen zwei verhandelte Bedingungswerke mit Klauseln, die ich in den Standardprodukten meines Vergleichs nicht finde. Vorn liegen sie trotzdem nicht überall – an einigen Punkten ist ein gewöhnliches Werk besser. Ich sage Ihnen, welches, auch wenn es gegen das verhandelte spricht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Ich einige mich immer – brauche ich das überhaupt?

Das ist eine gute Haltung, und sie ändert nichts. Ob prozessiert wird, entscheiden Sie bei den häufigsten Fällen gar nicht: Eine Kündigungsschutzklage erhebt Ihr Mitarbeiter, ein Bußgeldverfahren leitet die Behörde ein, eine Entschädigungsforderung stellt ein abgelehnter Bewerber.

Und selbst wenn Sie gewinnen, zahlen Sie. Vor dem Arbeitsgericht haben Sie in der ersten Instanz keinen Anspruch darauf, dass die Gegenseite Ihre Anwaltskosten ersetzt – jede Seite trägt ihren eigenen Anwalt, auch die obsiegende (§ 12a Arbeitsgerichtsgesetz). Das gilt nur für die Anwaltskosten und nur im ersten Rechtszug – die Gerichtskosten trägt weiterhin, wer unterliegt. Es ist die Besonderheit, die im Arbeitsrecht fast alles erklärt: Ein gerichtlicher Vergleich ist dort oft nicht die weiche, sondern die wirtschaftlich vernünftige Lösung – für beide Seiten, denn die Regel trifft Ihren Mitarbeiter genauso.

Ich habe doch privat eine Rechtsschutzversicherung.

Die deckt Ihre private Lebensführung und, wenn der Berufs-Rechtsschutz eingeschlossen ist, Ihre Tätigkeit als Angestellter. Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit ist dort ausdrücklich nicht versichert – bei Einzelunternehmern und Freiberuflern ist das die Lücke schlechthin, und sie fällt immer erst im Streitfall auf.

Umgekehrt lohnt der Blick aber genauso, und hier liegt oft Geld: Ein Firmenvertrag deckt in der Regel auch den privaten Bereich einer namentlich benannten Person mit – meist des Inhabers oder Geschäftsführers, samt Partner und den unverheirateten Kindern, solange sie minderjährig oder in Erstausbildung sind. In den Werken, die ich vergleiche, ist dieser Teil überwiegend schon enthalten und sonst als Baustein zu haben. Bevor Sie also zwei Verträge zahlen, sehen wir nach, ob einer beides trägt.

Kann ich damit meine offenen Rechnungen eintreiben?

Teilweise – und die Grenze verläuft genau dort, wo es interessant wird. Solange die Forderung unstrittig ist, greift der Inkasso-Rechtsschutz beziehungsweise das Forderungsmanagement: Mahnverfahren, Beitreibung, oft über einen angebundenen Dienstleister zu Sonderkonditionen, teils mit Bonitätsauskünften über künftige Vertragspartner. Auch hier gibt es Grenzen: Ein Werk meines Vergleichs deckelt die Forderungshöhe.

Widerspricht Ihr Kunde aber – behauptet er einen Mangel, rechnet er auf, bestreitet er die Leistung –, ist die Forderung strittig, und dann sind Sie im gewerblichen Vertragsrecht – und dafür ist der Grundbaustein nicht gemacht. Dafür braucht es den Firmenvertrags-Rechtsschutz, und der ist ein eigener Baustein mit eigener Summe. Wer glaubt, mit dem Firmen-Rechtsschutz sein Forderungsmanagement finanziert zu haben, merkt die Lücke im ersten bestrittenen Fall.

Gegen uns ermittelt niemand, wir arbeiten sauber.

Sauber zu arbeiten hilft am Ende des Verfahrens, nicht an seinem Anfang. Nach einem Arbeitsunfall mit Verletzten steht schnell ein Ermittlungsverfahren im Raum – und es richtet sich nicht nur gegen den, der den Fehler gemacht hat. Neben dem Vorwurf gegen die Beteiligten steht ein eigener gegen die Leitung: die Verletzung der Aufsichtspflicht. Sie muss Ihnen zwar nachgewiesen werden, nicht Sie Ihre Sorgfalt – bis dahin läuft das Verfahren aber, und die Geldbuße reicht weit, wenn die verletzte Pflicht mit Strafe bedroht ist (§ 130 Ordnungswidrigkeitengesetz).

Verteidigt wird in dieser Phase gegen einen Vorwurf, der noch gar nicht feststeht. Den Vorwurf der Aufsichtspflichtverletzung trägt der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz aus dem Grundbaustein. Sobald daneben eine Straftat im Raum steht, die nur vorsätzlich begangen werden kann, entscheidet der Spezial-Baustein darüber, ob die Verteidigung bezahlt ist – deshalb sehe ich dort so genau hin.

Ist der Anstellungsvertrag meines Geschäftsführers mitversichert?

Nein, und das überrascht regelmäßig. Ausschlaggebend ist dabei nicht, vor welchem Gericht gestritten wird, sondern eine Zeile in den Bedingungen: Streitigkeiten aus dem Anstellungsverhältnis gesetzlicher Vertreter sind dort ausdrücklich ausgenommen. Der Arbeits-Rechtsschutz greift für Ihren Geschäftsführer deshalb nicht – weder im Firmenvertrag noch über einen privaten Berufs-Rechtsschutz.

Gedeckt wird das über einen eigenen Baustein, den dieser Vergleich nicht gegenüberstellt: den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz. Er gehört zum Manager-Rechtsschutz, der die Organtätigkeit zusätzlich strafrechtlich absichert. Bei einer GmbH mit angestellter Geschäftsführung ist das eine der Fragen, die ich immer stelle – denn genau in dem Moment, in dem die Trennung ansteht, steht die Geschäftsführung ohne Deckung da.

Wonach richtet sich der Beitrag?

In den Angeboten, die ich rechne, bestimmen ihn fünf Größen: die Betriebsart, der Umsatz oder die Mitarbeiterzahl, die gewählten Bausteine, die Selbstbeteiligung und der Geltungsbereich. Zahlen nenne ich hier bewusst keine – jede wäre für Ihren Betrieb entweder zu hoch oder zu niedrig.

Den größten Ausschlag gibt nach allem, was ich rechne, die Bausteinwahl. Genau deshalb ist der reine Preisvergleich bei dieser Sparte so trügerisch: Ein Angebot wird vor allem dadurch günstig, dass Module fehlen. Wer den Beitrag senken will, hat zwei ehrliche Hebel: eine höhere Selbstbeteiligung, sofern der Tarif sie überhaupt zur Wahl stellt, und den bewussten Verzicht auf ein Modul, das Sie wirklich nicht brauchen. Die Selbstbeteiligung tut dabei weniger weh, als sie aussieht – im Schadenfall sinkt sie häufig oder entfällt ganz, etwa wenn ein empfohlener Anwalt beauftragt wird oder sich die Sache in der Erstberatung erledigt. Ein Modul zu streichen, das Sie brauchen, ist dagegen kein Sparen, sondern eine Verschiebung.