Kann ich ein Altersvorsorgedepot schon abschließen?
Nein. Angeboten werden dürfen die neuen Produkte erst zum Jahreswechsel.
Auch die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern nimmt ihre Arbeit erst dann auf. Wann die ersten Verträge tatsächlich vorliegen, ist offen. Ich melde mich, sobald ich die ersten Bedingungswerke lesen kann.
Wer bis heute noch gar nicht vorsorgt, sollte darauf aber nicht warten, sondern außerhalb der Förderung anfangen. Jeder zusätzliche Monat wiegt am Ende schwerer als der Fördereffekt eines einzelnen Startjahres. Eine Ausnahme gibt es für Geringverdiener, vor allem Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern. Für sie kann die alte Riester-Förderung großzügiger sein, solange sie sich noch abschließen lässt.
Stimmt es, dass die Kosten auf 1 Prozent gedeckelt sind?
Nur beim Standardprodukt. Dort begrenzt das Gesetz die durchschnittliche jährliche Minderung der Rendite durch Kosten auf 1,0 Prozent.
Für ein frei gewähltes Altersvorsorgedepot und für die Garantieprodukte gilt keine Obergrenze. Die amtliche Formulierung klingt allgemeiner, als sie gemeint ist, und daraus entsteht der Irrtum. Was der fehlende Deckel im Einzelfall bedeutet, ist verschieden:
- Je höher der Eigenbeitrag und je länger die Zeit bis zur Rente, desto mehr entscheiden die Kosten.
- Bei kleinen Beiträgen mit Kindern trägt dagegen die Zulage.
Wie hoch ist die Förderung, und was muss ich einzahlen?
Mindestens 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter fließt keine Zulage.
Alle Werte gelten ab 2027:
- Volle Kinderzulage: ab 300 Euro im Jahr
- Volle Grundzulage: 1.800 Euro im Jahr, und zwar je Person und nicht je Vertrag. Ein zweiter Vertrag erhöht die Förderung nicht. Wer sie ausschöpft, hat ohne Kinder 2.340 Euro im Vertrag, mit zwei Kindern 2.940 Euro.
- Höchstbetrag je Vertrag: 6.840 Euro im Jahr, also 5.040 Euro über die Fördergrenze hinaus. Ob sich dieser Teil lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt davon ab, wie er am Ende besteuert wird und was ein freies Depot daneben kosten würde.
Der Teil über der Fördergrenze bringt keine Zulage und keinen zusätzlichen Steuerabzug, bleibt in der Ansparphase aber ebenfalls steuerfrei. Anders als der geförderte Teil ist er gesetzlich nicht bis 65 gebunden und in voller Höhe entnehmbar. Auch Umschichten bleibt im ganzen Vertrag steuerfrei, was vor allem in den letzten Jahren vor dem Ruhestand zählt.
Wer ist förderberechtigt – gilt das auch für Selbstständige und Beamte?
Der Kreis ist deutlich weiter als bei Riester. Erstmals direkt förderberechtigt sind auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Rentenversicherungspflicht. Beamte erhalten die Zulage nur mit ihrer Einwilligung.
Wer als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig ist, war schon bei Riester förderberechtigt. Neu hinzu kommen Selbstständige unter 67, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen und eine Steuererklärung abgeben. Erstmals direkt förderberechtigt sind außerdem Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.
- Beamte, Richter und Soldaten sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke: Ein automatisches Meldeverfahren gibt es nicht. Ohne Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle beziehungsweise dem Versorgungswerk fließt keine Zulage.
- Bezug einer Vollrente wegen Alters: Wer sie bereits bezieht, erhält keine Förderung.
- Kein eigenes Einkommen: Sie können über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner mitgefördert werden. Als Grundzulage gibt es 50 Prozent der Einzahlungen des geförderten Partners, höchstens 175 Euro, dazu die Kinderzulagen in voller Höhe. Der eigene Mindestbeitrag von 120 Euro bleibt Voraussetzung, einen eigenen Sonderausgabenabzug gibt es dabei nicht.
Wann kommt das Geld, und muss ich verrenten lassen?
Die Auszahlphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Verrenten müssen Sie nicht.
- Früherer Beginn: möglich, wenn Sie vorher schon Altersrente oder Pension beziehen
- Riester zum Vergleich: Der Start war ab 62 möglich, bei Verträgen bis Ende 2011 ab 60. Für bestehende Verträge bleibt es dabei.
- Zwei Auszahlwege: die lebenslange Rente oder ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr, diesmal ohne die Pflicht, den Rest anschließend doch noch zu verrenten
- Entnahme zu Beginn der Auszahlphase: bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einen Schlag
Was nach dem Ende des Auszahlplans noch im Depot liegt, wird ausgezahlt, und dann zahlt dieser Vertrag nichts mehr. Wer über 85 hinaus sicher Geld haben will, nimmt die lebenslange Rente.
Wer das geförderte Geld vorzeitig oder auf anderem Weg entnimmt, zahlt sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurück. Nicht förderschädlich, also ohne diese Rückzahlung möglich, sind nur drei Fälle:
- die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum, sofern der Anbieter sie führt
- die Abfindung einer sehr kleinen Rente
- eben diese 30 Prozent
Was wird aus meinem Riester-Vertrag?
Es besteht kein Handlungsbedarf, denn bestehende Verträge sind bestandsgeschützt.
- Der Vertrag läuft unverändert weiter, einen Stichtag gibt es nicht.
- Kündigen Sie nicht. Eine Kündigung ist etwas anderes als ein Wechsel und kostet sämtliche Zulagen und Steuervorteile.
- Ein Wechsel ist endgültig, eine Rückkehr in die alte Förderung gibt es nicht.
Ob sich ein Wechsel lohnt, kann ich erst rechnen, wenn die neuen Produkte ihre Kosten ausweisen. Für Geringverdiener, vor allem Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern, war die alte Zulagenlogik in den durchgerechneten Fällen großzügiger. Das gehört im Einzelfall gerechnet und nicht unterstellt.
Wer zu dieser Gruppe zählt und noch gar keinen Vertrag hat, sollte wissen, dass neue Riester-Verträge nur bis zum 31. Dezember 2026 möglich sind.