Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit dem 29. Mai 2026 verkündet. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die neuen Produkte angeboten werden, und im selben Moment endet das Neugeschäft mit Riester. Der Kern der Reform ist der Wegfall des Garantiezwangs: Wer 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zusichern muss, kann den Großteil des Geldes nur sicherheitsorientiert anlegen. Die Garantie schützt den Nominalbetrag – gegen den Kaufkraftverlust durch Inflation schützt sie nicht. Das ist der Grund, warum der Gesetzgeber den Garantiezwang fallen lässt.
Gefördert wird dabei nur ein Teil dessen, was Sie einzahlen dürfen. Zulagen gibt es für 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, und zwar je Person, nicht je Vertrag – ein zweiter Vertrag erhöht die Förderung nicht; absetzen lassen sich diese 1.800 Euro zuzüglich der erhaltenen Zulagen. Die vertragliche Obergrenze liegt jährlich bei 6.840 Euro. Der Teil oberhalb der Fördergrenze ist rechtlich etwas anderes: Er bringt keine Zulage und keinen zusätzlichen Steuerabzug, ist dafür gesetzlich nicht bis 65 gebunden und in voller Höhe entnehmbar. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie dieser Teil am Ende besteuert wird und was ein freies Depot daneben kosten würde. Pauschal lässt sich das nicht sagen.
Stand dieser Seite ist der September 2026. Es gibt noch keine Tarife, keine Kosten und keinen Vergleich – deshalb finden Sie hier keine Produktempfehlung, sondern die Förderung und die Entscheidung dahinter. Was mit einem bestehenden Riester-Vertrag geschieht, ist eine eigene Frage, und die wichtigste Antwort darauf lautet: nichts. Er ist bestandsgeschützt, läuft unverändert weiter, und einen Stichtag gibt es nicht. Die Wechselfrage schreibe ich gesondert auf, sobald es Tarife und Kosten zu vergleichen gibt – die Antwort ist ein Ablauf und in drei Sätzen nicht zu haben.
