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Vorsorge & Familie

Altersvorsorgedepot

Ab 2027 tritt die neue Förderung für neue Verträge an die Stelle der Riester-Rente. Ich erkläre Ihnen, wie die Förderung funktioniert und worauf es bei der Entscheidung ankommt.

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Paar sitzt am Esstisch vor einem aufgeklappten Laptop, Notizbuch und Unterlagen in der Hand, und bespricht die eigene Altersvorsorge
Worum es geht

Warum die Riester-Rente 2027 abgelöst wird

Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die neuen Produkte angeboten werden, und im selben Moment endet das Neugeschäft mit Riester. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz, das seit dem 29. Mai 2026 verkündet ist (BGBl. 2026 I Nr. 156).

Der Kern der Reform ist der Wegfall des Garantiezwangs, also der Pflicht, 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zuzusichern. Wer diese Zusage geben muss, kann den Großteil des Geldes nur sicherheitsorientiert anlegen. Die Garantie schützt die eingezahlte Summe in Euro, aber nicht vor dem Kaufkraftverlust durch Inflation.

Ihre Entscheidung

Wann das Altersvorsorgedepot passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Sie haben KinderJe kindergeldberechtigtem Kind gibt es einen Euro auf jeden eingezahlten Euro, höchstens 300 Euro im Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es ab 300 Euro Eigenbeitrag, gleich wie viele Kinder Sie haben.
  • Sie sparen eher kleine BeträgeJe kleiner der Eigenbeitrag, desto stärker wirkt die Zulage im Verhältnis. Auf die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent Grundzulage je Euro, darüber 25 Cent bis 1.800 Euro.
  • Sie sind noch keine 25Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 ist, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage.
  • Sie halten Schwankungen lange ausIm frei gewählten Depot ohne Garantie können Sie bis Risikoklasse 5 von 7 anlegen, Verluste sind dabei möglich. Erträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei, versteuert wird später die Auszahlung des geförderten Teils.

Spricht eher dagegen

  • Sie brauchen das Geld vor dem RuhestandWer vor der Auszahlphase an das geförderte Geld geht, zahlt sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurück. Ausgenommen sind nur wenige Fälle, etwa die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum, sofern der Anbieter sie führt.
  • Hoher Beitrag, Form ohne KostendeckelAußer beim Standardprodukt setzt das Gesetz keine Kostenobergrenze. Je höher der Eigenbeitrag und je länger die Zeit bis zur Rente, desto mehr entscheiden die Kosten, und die sind bisher nicht bekannt.
  • Geringverdiener mit mehreren KindernFür Geringverdiener, vor allem Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern, kann die alte Riester-Förderung großzügiger sein. Neue Riester-Verträge sind nur bis zum 31. Dezember 2026 möglich.
  • Sie wollen Arbeitskraft oder Hinterbliebene im selben Vertrag absichernBerufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenzusatz sind im geförderten Vertrag nicht mehr zulässig.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was die neue Förderung Ihnen einbringt

Grundzulage

Die Grundzulage beträgt höchstens 540 Euro im Jahr und hängt allein am eigenen Beitrag, nicht mehr am Einkommen. Auf die ersten 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent je Euro, darüber 25 Cent bis 1.800 Euro.

Kinderzulage

Je kindergeldberechtigtem Kind gibt es einen Euro auf jeden eingezahlten Euro, höchstens 300 Euro im Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es ab 300 Euro Eigenbeitrag, gleich wie viele Kinder Sie haben. Für dieselben 300 Euro fließen bei zwei Kindern also 600 Euro.

Berufseinsteigerbonus

Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 ist, erhält einmalig 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage.

Sonderausgabenabzug

Fällt die Steuerersparnis höher aus als die Zulage, erstattet das Finanzamt die Differenz. Es prüft das von sich aus, braucht dafür aber die Steuererklärung, die Zulage selbst fließt auch ohne sie. Vom zu versteuernden Einkommen abziehen lassen sich bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der erhaltenen Zulagen.

Wirkung bei kleinen Beiträgen

Je kleiner der Eigenbeitrag, desto stärker wirkt die Zulage im Verhältnis. Zahlt eine Familie mit zwei Kindern den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro ein, kommen 300 Euro Zulage dazu, mehr als das Doppelte des eigenen Geldes. Gutgeschrieben werden die Zulagen jeweils im Folgejahr.

Steuerfreie Ansparphase

Die Steuer ist verschoben und nicht gespart, denn erst die Auszahlung des geförderten Teils trifft Ihr persönlicher Steuersatz. In der Ansparphase fallen weder Steuern auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen noch die Vorabpauschale an, also ein jährlich pauschal angesetzter Fondsertrag, der sonst zu versteuern wäre.

Die Unterschiede

Was Sie ab 2027 wählen können

Welche der vier geförderten Formen zu Ihnen passt, entscheiden zwei Fragen. Wie viel Schwankung halten Sie über zwanzig oder dreißig Jahre aus, ohne den Vertrag im falschen Moment anzufassen? Und was kostet die Form, die Sie dafür wählen? Mehr Formen soll es bewusst nicht geben, damit die Angebote vergleichbar bleiben.

Das frei gewählte Depot

Ohne Garantie schwankt der Wert mit den Kapitalmärkten, Verluste sind möglich. Dafür wählen Sie frei innerhalb des gesetzlich zugelassenen Rahmens: Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 von 7, offene Publikumsfonds auf Sachwerte, ELTIFs, also europäische langfristige Investmentfonds, und öffentliche Schuldverschreibungen. Welche davon tatsächlich wählbar sind, legt jeder Anbieter in seiner eigenen Liste fest. Einzelaktien, Zertifikate, Hebelprodukte und Kryptowerte sind ausgeschlossen.

Standardprodukt

Das Standardprodukt ist die vereinfachte Variante mit zwei vorgegebenen Fonds und gesetzlich geregelter Umschichtung vor Rentenbeginn. Jeder Anbieter außer den Bausparkassen muss ein Standardprodukt führen oder auf das eines Partners verweisen.

Der Kostendeckel von 1,0 Prozent

Der Deckel gilt ausschließlich für das Standardprodukt, bei allen anderen Formen setzt das Gesetz keine Obergrenze. Das ist der am häufigsten falsch wiedergegebene Punkt der ganzen Reform.

Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent

Gesichert sind zum Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent dessen, was Sie eingezahlt haben. Die höhere Stufe gibt mehr Sicherheit, die niedrigere lässt mehr Spielraum in der Anlage. Was die Garantie kostet, zeigt sich erst, wenn die Anbieter ihre Effektivkosten ausweisen, also die jährliche Minderung der Rendite durch alle Kosten. Dann rechnen wir es im Einzelfall.

Was in allen vier Formen gilt

Abschlusskosten müssen über die gesamte Laufzeit verteilt werden, sodass bei einem Wechsel keine vorab verrechneten Abschlusskosten mehr verloren gehen. Für den Wechsel darf der abgebende Anbieter in den ersten fünf Jahren höchstens 150 Euro berechnen, ab dem sechsten Jahr nichts mehr. Der aufnehmende Anbieter darf auf das übertragene Kapital keine Abschluss- und Vertriebskosten berechnen, wohl aber eine einmalige Verwaltungspauschale von höchstens 150 Euro.

Was in keiner Form mehr geht

Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenzusatz sind im geförderten Vertrag nicht mehr zulässig. Für Hinterbliebene bleibt die optionale Rentengarantiezeit, also ein ab Rentenbeginn festgelegter Zeitraum, bis zu dessen Ende die Rente auch nach Ihrem Tod weitergezahlt wird. Beim Auszahlplan ist das Restkapital vererbbar. Die Arbeitskraft gehört damit auch formal in einen eigenen Vertrag.

Warum über einen Makler

Welchen Weg ich begleite – und welchen nicht

Über mich läuft das Altersvorsorgedepot ausschließlich als Versicherungsvertrag. Als Investmentdepot oder Bausparvertrag biete ich es nicht an. Der Versicherungsvertrag bringt eine zweite Kostenebene und muss dafür etwas liefern, was ein Depot nicht mitbringt: die lebenslange Rente aus demselben Vertrag und eine Betreuung über Jahrzehnte.

Über mich
Risikoanalyse

Die Reihenfolge entscheidet

Bevor es um Förderung geht, klären wir die Reihenfolge, und zuerst kommt die Existenz mit Arbeitskraft, Gesundheit und Haftpflicht. Ein gefördertes Depot ersetzt keine dieser Absicherungen, und ein Sparvertrag, den Sie nach drei Jahren nicht mehr bedienen können, hat niemandem geholfen.

Erfahrung

Was die alte Förderung gekostet hat

Ich begleite Altersvorsorge seit 2004 und habe an Riester gesehen, wie sehr Kosten und Garantiezwang eine gute Förderidee aufzehren können. Deshalb rechne ich Förderung und Kosten gegeneinander, statt die Förderquote für die Rendite zu halten.

Bedingungen

Erst lesen, dann empfehlen

Sobald die ersten Verträge vorliegen, lese ich sie gegen immer dieselben Punkte: Effektivkosten, Fondsauswahl, beide Auszahlwege und den Rentenfaktor, also die Monatsrente je 10.000 Euro Guthaben zu Rentenbeginn. Dazu kommt die Frage, ob der Anbieter die Entnahme für Wohneigentum noch führt, die nicht mehr vorgeschrieben ist. Vorher gibt es nichts zu empfehlen.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Kann ich ein Altersvorsorgedepot schon abschließen?

Nein. Angeboten werden dürfen die neuen Produkte erst zum Jahreswechsel.

Auch die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern nimmt ihre Arbeit erst dann auf. Wann die ersten Verträge tatsächlich vorliegen, ist offen. Ich melde mich, sobald ich die ersten Bedingungswerke lesen kann.

Wer bis heute noch gar nicht vorsorgt, sollte darauf aber nicht warten, sondern außerhalb der Förderung anfangen. Jeder zusätzliche Monat wiegt am Ende schwerer als der Fördereffekt eines einzelnen Startjahres. Eine Ausnahme gibt es für Geringverdiener, vor allem Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern. Für sie kann die alte Riester-Förderung großzügiger sein, solange sie sich noch abschließen lässt.

Stimmt es, dass die Kosten auf 1 Prozent gedeckelt sind?

Nur beim Standardprodukt. Dort begrenzt das Gesetz die durchschnittliche jährliche Minderung der Rendite durch Kosten auf 1,0 Prozent.

Für ein frei gewähltes Altersvorsorgedepot und für die Garantieprodukte gilt keine Obergrenze. Die amtliche Formulierung klingt allgemeiner, als sie gemeint ist, und daraus entsteht der Irrtum. Was der fehlende Deckel im Einzelfall bedeutet, ist verschieden:

  • Je höher der Eigenbeitrag und je länger die Zeit bis zur Rente, desto mehr entscheiden die Kosten.
  • Bei kleinen Beiträgen mit Kindern trägt dagegen die Zulage.

Wie hoch ist die Förderung, und was muss ich einzahlen?

Mindestens 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat. Darunter fließt keine Zulage.

Alle Werte gelten ab 2027:

  • Volle Kinderzulage: ab 300 Euro im Jahr
  • Volle Grundzulage: 1.800 Euro im Jahr, und zwar je Person und nicht je Vertrag. Ein zweiter Vertrag erhöht die Förderung nicht. Wer sie ausschöpft, hat ohne Kinder 2.340 Euro im Vertrag, mit zwei Kindern 2.940 Euro.
  • Höchstbetrag je Vertrag: 6.840 Euro im Jahr, also 5.040 Euro über die Fördergrenze hinaus. Ob sich dieser Teil lohnt, lässt sich nicht pauschal sagen. Es hängt davon ab, wie er am Ende besteuert wird und was ein freies Depot daneben kosten würde.

Der Teil über der Fördergrenze bringt keine Zulage und keinen zusätzlichen Steuerabzug, bleibt in der Ansparphase aber ebenfalls steuerfrei. Anders als der geförderte Teil ist er gesetzlich nicht bis 65 gebunden und in voller Höhe entnehmbar. Auch Umschichten bleibt im ganzen Vertrag steuerfrei, was vor allem in den letzten Jahren vor dem Ruhestand zählt.

Wer ist förderberechtigt – gilt das auch für Selbstständige und Beamte?

Der Kreis ist deutlich weiter als bei Riester. Erstmals direkt förderberechtigt sind auch Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende ohne Rentenversicherungspflicht. Beamte erhalten die Zulage nur mit ihrer Einwilligung.

Wer als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig ist, war schon bei Riester förderberechtigt. Neu hinzu kommen Selbstständige unter 67, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbstständiger Arbeit erzielen und eine Steuererklärung abgeben. Erstmals direkt förderberechtigt sind außerdem Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

  • Beamte, Richter und Soldaten sowie Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke: Ein automatisches Meldeverfahren gibt es nicht. Ohne Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle beziehungsweise dem Versorgungswerk fließt keine Zulage.
  • Bezug einer Vollrente wegen Alters: Wer sie bereits bezieht, erhält keine Förderung.
  • Kein eigenes Einkommen: Sie können über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner mitgefördert werden. Als Grundzulage gibt es 50 Prozent der Einzahlungen des geförderten Partners, höchstens 175 Euro, dazu die Kinderzulagen in voller Höhe. Der eigene Mindestbeitrag von 120 Euro bleibt Voraussetzung, einen eigenen Sonderausgabenabzug gibt es dabei nicht.

Wann kommt das Geld, und muss ich verrenten lassen?

Die Auszahlphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Verrenten müssen Sie nicht.

  • Früherer Beginn: möglich, wenn Sie vorher schon Altersrente oder Pension beziehen
  • Riester zum Vergleich: Der Start war ab 62 möglich, bei Verträgen bis Ende 2011 ab 60. Für bestehende Verträge bleibt es dabei.
  • Zwei Auszahlwege: die lebenslange Rente oder ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr, diesmal ohne die Pflicht, den Rest anschließend doch noch zu verrenten
  • Entnahme zu Beginn der Auszahlphase: bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einen Schlag

Was nach dem Ende des Auszahlplans noch im Depot liegt, wird ausgezahlt, und dann zahlt dieser Vertrag nichts mehr. Wer über 85 hinaus sicher Geld haben will, nimmt die lebenslange Rente.

Wer das geförderte Geld vorzeitig oder auf anderem Weg entnimmt, zahlt sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurück. Nicht förderschädlich, also ohne diese Rückzahlung möglich, sind nur drei Fälle:

  • die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum, sofern der Anbieter sie führt
  • die Abfindung einer sehr kleinen Rente
  • eben diese 30 Prozent

Was wird aus meinem Riester-Vertrag?

Es besteht kein Handlungsbedarf, denn bestehende Verträge sind bestandsgeschützt.

  • Der Vertrag läuft unverändert weiter, einen Stichtag gibt es nicht.
  • Kündigen Sie nicht. Eine Kündigung ist etwas anderes als ein Wechsel und kostet sämtliche Zulagen und Steuervorteile.
  • Ein Wechsel ist endgültig, eine Rückkehr in die alte Förderung gibt es nicht.

Ob sich ein Wechsel lohnt, kann ich erst rechnen, wenn die neuen Produkte ihre Kosten ausweisen. Für Geringverdiener, vor allem Familien und Alleinerziehende mit mehreren Kindern, war die alte Zulagenlogik in den durchgerechneten Fällen großzügiger. Das gehört im Einzelfall gerechnet und nicht unterstellt.

Wer zu dieser Gruppe zählt und noch gar keinen Vertrag hat, sollte wissen, dass neue Riester-Verträge nur bis zum 31. Dezember 2026 möglich sind.

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