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Vorsorge & Familie

Altersvorsorgedepot

Ab 2027 tritt die neue Förderung an die Stelle der Riester-Rente – für neue Verträge. Ich erkläre Ihnen, wie die Förderung funktioniert und worauf es bei der Entscheidung ankommt.

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Paar sitzt am Esstisch vor einem aufgeklappten Laptop, Notizbuch und Unterlagen in der Hand, und bespricht die eigene Altersvorsorge
Worum es geht

Warum die Riester-Rente 2027 abgelöst wird

Das Altersvorsorgereformgesetz ist seit dem 29. Mai 2026 verkündet. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen die neuen Produkte angeboten werden, und im selben Moment endet das Neugeschäft mit Riester. Der Kern der Reform ist der Wegfall des Garantiezwangs: Wer 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zusichern muss, kann den Großteil des Geldes nur sicherheitsorientiert anlegen. Die Garantie schützt den Nominalbetrag – gegen den Kaufkraftverlust durch Inflation schützt sie nicht. Das ist der Grund, warum der Gesetzgeber den Garantiezwang fallen lässt.

Gefördert wird dabei nur ein Teil dessen, was Sie einzahlen dürfen. Zulagen gibt es für 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr, und zwar je Person, nicht je Vertrag – ein zweiter Vertrag erhöht die Förderung nicht; absetzen lassen sich diese 1.800 Euro zuzüglich der erhaltenen Zulagen. Die vertragliche Obergrenze liegt jährlich bei 6.840 Euro. Der Teil oberhalb der Fördergrenze ist rechtlich etwas anderes: Er bringt keine Zulage und keinen zusätzlichen Steuerabzug, ist dafür gesetzlich nicht bis 65 gebunden und in voller Höhe entnehmbar. Ob sich das lohnt, hängt davon ab, wie dieser Teil am Ende besteuert wird und was ein freies Depot daneben kosten würde. Pauschal lässt sich das nicht sagen.

Stand dieser Seite ist der September 2026. Es gibt noch keine Tarife, keine Kosten und keinen Vergleich – deshalb finden Sie hier keine Produktempfehlung, sondern die Förderung und die Entscheidung dahinter. Was mit einem bestehenden Riester-Vertrag geschieht, ist eine eigene Frage, und die wichtigste Antwort darauf lautet: nichts. Er ist bestandsgeschützt, läuft unverändert weiter, und einen Stichtag gibt es nicht. Die Wechselfrage schreibe ich gesondert auf, sobald es Tarife und Kosten zu vergleichen gibt – die Antwort ist ein Ablauf und in drei Sätzen nicht zu haben.

Die Grundleistungen

Was die neue Förderung Ihnen einbringt

Grundzulage

50 Cent je Euro auf die ersten 360 Euro im Jahr, darüber 25 Cent bis 1.800 Euro – höchstens 540 Euro im Jahr. Sie hängt allein am eigenen Beitrag, nicht mehr am Einkommen.

Kinderzulage

Je kindergeldberechtigtem Kind ein Euro auf jeden eingezahlten Euro, höchstens 300 Euro im Jahr. Die volle Kinderzulage gibt es ab 300 Euro Eigenbeitrag, und dieser Betrag steigt nicht mit der Zahl der Kinder: Für dieselben 300 Euro fließen bei zwei Kindern 600 Euro.

Berufseinsteigerbonus

Einmalig 200 Euro, wenn der Vertrag vor dem 25. Geburtstag geschlossen wird. Der Bonus kommt zu den Zulagen hinzu, er ersetzt sie nicht.

Sonderausgabenabzug

Absetzbar sind bis zu 1.800 Euro Eigenbeitrag zuzüglich der erhaltenen Zulagen. Das Finanzamt prüft von sich aus, ob die Steuerersparnis höher ausfällt als die Zulage, und erstattet die Differenz – dafür braucht es allerdings die Steuererklärung. Die Zulage selbst fließt auch ohne sie.

Wirkung bei kleinen Beiträgen

Je kleiner der Eigenbeitrag, desto größer der Hebel. Für eine Familie mit zwei Kindern, die den gesetzlichen Mindestbeitrag von 120 Euro einzahlt, kommen 300 Euro Zulage dazu – mehr als das Doppelte des eigenen Geldes. Wer die vollen 1.800 Euro ausschöpft, hat ohne Kinder 2.340 Euro im Vertrag, mit zwei Kindern 2.940 Euro. Gutgeschrieben werden die Zulagen jeweils im Folgejahr.

Steuerfreie Ansparphase

Keine Vorabpauschale, keine Steuer auf Kursgewinne, Dividenden und Zinsen. Auch Umschichten bleibt steuerfrei – das zählt vor allem in den letzten Jahren vor dem Ruhestand. Versteuert wird später: Die Auszahlung des geförderten Teils trifft Ihr persönlicher Steuersatz. Die Steuer ist verschoben, nicht gespart.

Die Unterschiede

Was Sie ab 2027 wählen können

Die Förderung hängt nicht am Depot allein. Das Gesetz lässt vier Formen zu: ein Depot ohne Garantie, ein vereinfachtes Standardprodukt und zwei Garantievarianten. Mehr soll es bewusst nicht geben, damit die Angebote vergleichbar bleiben. Welche zu Ihnen passt, entscheiden zwei Fragen: Wie viel Schwankung halten Sie über zwanzig oder dreißig Jahre aus, ohne den Vertrag im falschen Moment anzufassen – und was kostet die Form, die Sie dafür wählen?

Das frei gewählte Depot

Keine Garantie: Der Wert schwankt mit den Kapitalmärkten, Verluste sind möglich. Dafür die freie Wahl innerhalb des gesetzlich zugelassenen Rahmens: Fonds und ETFs bis Risikoklasse 5 von 7, offene Publikumsfonds auf Sachwerte, ELTIFs und öffentliche Schuldverschreibungen. Welche davon tatsächlich wählbar sind, legt jeder Anbieter in seiner eigenen Liste fest. Einzelaktien, Zertifikate, Hebelprodukte und Kryptowerte sind ausgeschlossen.

Standardprodukt

Die vereinfachte Variante mit zwei vorgegebenen Fonds und gesetzlich geregelter Umschichtung vor Rentenbeginn. Jeder Anbieter außer den Bausparkassen muss ein Standardprodukt führen – oder auf das eines Partners verweisen.

Der Kostendeckel von 1,0 Prozent

Der Deckel gilt ausschließlich für das Standardprodukt – bei allen anderen Formen setzt das Gesetz keine Obergrenze. Das ist der am häufigsten falsch wiedergegebene Punkt der ganzen Reform.

Garantieprodukt mit 80 oder 100 Prozent

Gesichert sind zum Rentenbeginn 80 oder 100 Prozent dessen, was Sie eingezahlt haben. Die höhere Stufe gibt mehr Sicherheit, die niedrigere lässt mehr Spielraum in der Anlage. Was die Garantie kostet, zeigt sich erst, wenn die Anbieter ihre Effektivkosten ausweisen – dann rechnen wir es im Einzelfall.

Was in allen vier Formen gilt

Abschlusskosten müssen über die gesamte Laufzeit verteilt werden – vorab verrechnete Abschlusskosten, die bei einem Wechsel verloren gehen, gibt es damit nicht mehr. Dazu kommt ein Deckel auf den Anbieterwechsel: In den ersten fünf Jahren darf der abgebende Anbieter höchstens 150 Euro berechnen, ab dem sechsten Jahr nichts mehr. Ob auch der aufnehmende Anbieter etwas verlangen darf, geben die Quellen bis heute unterschiedlich wieder.

Was in keiner Form mehr geht

Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenzusatz sind im geförderten Vertrag nicht mehr zulässig. Für Hinterbliebene bleibt die optionale Rentengarantiezeit, beim Auszahlplan ist das Restkapital vererbbar. Die Arbeitskraft gehört damit auch formal in einen eigenen Vertrag.

Warum über einen Makler

Welchen Weg ich begleite – und welchen nicht

Das Altersvorsorgedepot lässt sich in verschiedenen Hüllen umsetzen – als Investmentdepot, als Versicherungsvertrag oder als Bausparvertrag. Über mich läuft ausschließlich der Versicherungsvertrag – das Investmentdepot und den Bausparvertrag biete ich nicht an. Dieser Weg bringt eine zweite Kostenebene und muss dafür etwas liefern, was ein Depot nicht mitbringt: die lebenslange Rente aus demselben Vertrag und eine Betreuung über Jahrzehnte.

Über mich
Risikoanalyse

Die Reihenfolge entscheidet

Bevor es um Förderung geht, klären wir die Reihenfolge. Existenz zuerst: Arbeitskraft, Gesundheit, Haftpflicht. Ein gefördertes Depot ersetzt keine davon – und ein Sparvertrag, den Sie nach drei Jahren nicht mehr bedienen können, hat niemandem geholfen.

Erfahrung

Was die alte Förderung gekostet hat

Ich begleite Altersvorsorge seit 2004 und habe an Riester gesehen, wie sehr Kosten und Garantiezwang eine gute Förderidee aufzehren können. Deshalb rechne ich Förderung und Kosten gegeneinander, statt die Förderquote für die Rendite zu halten.

Bedingungen

Erst lesen, dann empfehlen

Sobald die ersten Verträge vorliegen, lese ich sie gegen immer dieselben Punkte: Effektivkosten, Fondsauswahl, beide Auszahlwege, der Rentenfaktor – und ob der Anbieter die Entnahme für Wohneigentum noch führt, die nicht mehr vorgeschrieben ist. Vorher gibt es nichts zu empfehlen.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

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Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Kann ich ein Altersvorsorgedepot schon abschließen?

Nein. Angeboten werden dürfen die neuen Produkte erst zum Jahreswechsel, und die Zertifizierungsstelle beim Bundeszentralamt für Steuern nimmt ihre Arbeit erst dann auf. Wann die ersten Verträge tatsächlich vorliegen, ist offen – ich melde mich, sobald ich die ersten Bedingungswerke lesen kann.

Wer bis heute noch gar nicht vorsorgt, sollte darauf aber nicht warten, sondern außerhalb der Förderung anfangen: Jeder zusätzliche Monat wiegt am Ende schwerer als der Fördereffekt eines einzelnen Startjahres. Eine Ausnahme gibt es für Familien mit kleinem Einkommen und mehreren Kindern: Für sie kann die alte Riester-Förderung großzügiger sein, solange sie sich noch abschließen lässt.

Stimmt es, dass die Kosten auf 1 Prozent gedeckelt sind?

Nur beim Standardprodukt. Dort begrenzt das Gesetz die durchschnittliche jährliche Minderung der Rendite durch Kosten auf 1,0 Prozent. Für ein frei gewähltes Altersvorsorgedepot und für die Garantieprodukte gilt keine Obergrenze.

Die amtliche Formulierung klingt allgemeiner, als sie gemeint ist – daraus entsteht der Irrtum. Was der fehlende Deckel im Einzelfall bedeutet, ist verschieden: Je höher der Eigenbeitrag und je länger die Zeit bis zur Rente, desto mehr entscheiden die Kosten; bei kleinen Beiträgen mit Kindern trägt dagegen die Zulage.

Wie hoch ist die Förderung, und was muss ich einzahlen?

Mindestens 120 Euro im Jahr, also 10 Euro im Monat – darunter fließt keine Zulage. Für die volle Kinderzulage reichen 300 Euro im Jahr, für die volle Grundzulage sind 1.800 Euro nötig.

Einzahlen können Sie je Vertrag 6.840 Euro im Jahr – also 5.040 Euro über die Fördergrenze hinaus. Dieser Teil bringt keine Zulage, bleibt in der Ansparphase aber ebenfalls steuerfrei. Alle Werte gelten ab 2027.

Wer ist förderberechtigt – gilt das auch für Selbstständige und Beamte?

Der Kreis ist deutlich weiter als bei Riester. Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende sind erstmals direkt förderberechtigt – sofern sie rentenversicherungspflichtig sind oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehungsweise selbstständiger Arbeit erzielen und eine Steuererklärung abgeben. Erstmals direkt förderberechtigt sind außerdem Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke.

Für Beamte, Richter und Soldaten sowie für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke gibt es kein automatisches Meldeverfahren: Ohne Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle beziehungsweise dem Versorgungswerk fließt keine Zulage. Keine Förderung erhält, wer bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht. Wer gar kein eigenes Einkommen hat, kann über den Ehe- oder eingetragenen Lebenspartner mitgefördert werden: als Grundzulage 50 Prozent der Einzahlungen des geförderten Partners, höchstens 175 Euro, dazu die Kinderzulagen in voller Höhe – der eigene Mindestbeitrag von 120 Euro bleibt Voraussetzung, einen eigenen Sonderausgabenabzug gibt es dabei nicht.

Wann kommt das Geld, und muss ich verrenten lassen?

Die Auszahlphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Wer vorher schon Altersrente oder Pension bezieht, kann früher anfangen. Bei Riester war der Start regelmäßig ab 62 möglich – für Altverträge bleibt es dabei.

Verrenten müssen Sie nicht. Neben der lebenslangen Rente steht ein Auszahlplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr zur Wahl, diesmal ohne die Pflicht, den Rest anschließend doch noch zu verrenten. Was danach noch im Depot liegt, wird ausgezahlt – und dann zahlt dieser Vertrag nichts mehr. Wer über 85 hinaus sicher Geld haben will, nimmt die lebenslange Rente. Zu Beginn der Auszahlphase können Sie bis zu 30 Prozent des Guthabens auf einen Schlag entnehmen.

Wer vorher an das geförderte Geld geht, zahlt sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurück. Nicht förderschädlich sind nur die Entnahme für selbstgenutztes Wohneigentum, sofern der Anbieter sie führt, die Abfindung einer sehr kleinen Rente und eben diese 30 Prozent.

Was wird aus meinem Riester-Vertrag?

Drei Dinge vorweg. Es besteht kein Handlungsbedarf – bestehende Verträge sind bestandsgeschützt. Kündigen Sie nicht: Eine Kündigung ist etwas anderes als ein Wechsel und kostet sämtliche Zulagen und Steuervorteile. Und ein Wechsel ist endgültig, eine Rückkehr in die alte Förderung gibt es nicht.

Ob sich ein Wechsel lohnt, kann ich erst rechnen, wenn die neuen Produkte ihre Kosten ausweisen. Für Geringverdiener und Alleinerziehende mit mehreren Kindern war die alte Zulagenlogik in den durchgerechneten Fällen großzügiger – das gehört im Einzelfall gerechnet, nicht unterstellt. Wer zu dieser Gruppe zählt und noch gar keinen Vertrag hat, sollte wissen: Neue Riester-Verträge sind nur bis zum 31. Dezember 2026 möglich.