Die Inhaltsversicherung zahlt, wenn eine der im Vertrag benannten Gefahren eintritt, etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl. Reißt jemand den Laptop vom Schreibtisch, kippt Kaffee in die Tastatur oder zerstört eine Überspannung aus dem Stromnetz die Platine, zahlt sie in ihrer Grundform nicht. Überspannung durch Blitz lässt sich dort per Klausel einschließen – ob und bis zu welcher Grenze, steht im Vertrag. Die Elektronikversicherung dreht das Prinzip um: Versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, ausgenommen ist nur, was ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wo sich beide Verträge überschneiden – etwa bei Feuer, Leitungswasser oder Einbruch –, regeln manche Bedingungswerke, dass die Inhaltsversicherung vorgeht. Die Elektronikversicherung ersetzt die Inhaltsversicherung nicht, sie schließt deren Lücke.
Ebenso wichtig ist, wofür die Elektronikversicherung nicht gedacht ist. Handelsware gehört in die Inhaltsversicherung, Maschinensteuerungen gehören in die Maschinenversicherung, Fahrzeugelektronik und Photovoltaikanlagen in eigene Verträge. Werkzeuge, Verbrauchsmaterial, Akkus, Wechseldatenträger und Teile, die ohnehin regelmäßig getauscht werden, sind nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, einer unverbindlichen Vorlage für Bedingungswerke, nicht versichert. Und ersetzt wird das Gerät – nicht der Ertrag, der während des Ausfalls fehlt. Für den Stillstand braucht es eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung, die an Schäden an der Elektronik anknüpft – die klassische setzt Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch voraus. Für den Angriff auf Ihre Systeme gibt es die Cyberversicherung.
