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Elektronik & Maschinen

Elektronikversicherung

Laptop, Server, Praxisgerät: Versichert sind sie schnell. Ob der Versicherer im Schadenfall zahlt, entscheiden wenige Klauseln, die kein Preisvergleich zeigt – und die lese ich.

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Zahnärztin im dunkelblauen Kasack zeigt einer Patientin eine Röntgenaufnahme auf einem Monitor am Schwenkarm
Worum es geht

Warum die Inhaltsversicherung Ihre Geräte nur zum Teil schützt

Die Inhaltsversicherung zahlt nur bei den im Vertrag benannten Gefahren, etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl. Den Sturz vom Schreibtisch, Kaffee in der Tastatur oder eine Überspannung aus dem Stromnetz zahlt sie in ihrer Grundform nicht.

Die Elektronikversicherung schließt diese Lücke, ohne die Inhaltsversicherung zu ersetzen. Sie versichert jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Nicht versichert sind nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, einer unverbindlichen Vorlage für Bedingungswerke, Werkzeuge, Verbrauchsmaterial, Akkus, Wechseldatenträger und Teile, die ohnehin regelmäßig getauscht werden.

Maschinensteuerungen gehören in die Maschinenversicherung, Fahrzeugelektronik und Photovoltaikanlagen in eigene Verträge. Den Ertragsausfall ersetzt die Elektronikversicherung nicht. Dafür braucht es eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Elektronikschäden, denn die klassische setzt Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch voraus.

Ihre Entscheidung

Wann die Elektronikversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Missgeschicke und BedienfehlerReißt jemand den Laptop vom Schreibtisch, kippt Kaffee in die Tastatur oder zerstört eine Überspannung aus dem Stromnetz die Platine, zahlt die Inhaltsversicherung in ihrer Grundform nicht. Die Elektronikversicherung deckt jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist.
  • Geräte, die den Betrieb verlassenGute Verträge schließen den Schutz unterwegs ein, bis hin zu weltweit, aber mit eigener Grenze. Gestohlene Geräte sind anders als in der Grundform der Inhaltsversicherung schon bei einfachem Diebstahl versichert, sofern Ihr Vertrag ihn nicht ausschließt.
  • Ihr Betrieb hängt an seinen DatenMit einer eigens vereinbarten Summe trägt die Datenversicherung die Wiederherstellung von Kundendaten und Programmen, je nach Vertrag auch ohne Schaden am Gerät. Die Werke, die ich gelesen habe, verlangen dafür eine regelmäßige, getrennt aufbewahrte Datensicherung.
  • Teure Geräte, die Sie ersetzen müsstenBei einem Totalschaden wird der Neuwert abzüglich des Werts der Altteile ersetzt. Den Teil über dem Zeitwert erhalten Sie, sobald Sie innerhalb von zwei Jahren sicherstellen, dass das Geld in Reparatur oder Ersatz fließt.

Spricht eher dagegen

  • Ältere Spezialgeräte ohne ErsatzteileSind serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu bekommen, zahlen die üblichen Bedingungen bei einem Teilschaden, dessen Reparatur nicht teurer wäre als ein neues Gerät, höchstens den Zeitwert. Kein Bedingungswerk, das ich gelesen habe, hebt diese Regel auf, auch kein verhandeltes.
  • Ihre Geräte sind kaum Missgeschicken ausgesetztGegen Feuer, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl schützt sie schon Ihre Inhaltsversicherung, und wo sich beide Verträge überschneiden, geht sie nach manchen Bedingungswerken vor. Ihren Mehrwert hat die Elektronikversicherung bei Missgeschicken, Überspannung aus dem Stromnetz und einfachem Diebstahl.
  • Ihre Geräte gehen eher verloren, als dass sie beschädigt werdenVersichert ist das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub, nicht das Vergessen. Für den im Zug liegen gebliebenen Laptop zahlt der Vertrag in aller Regel nicht.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was die Elektronikversicherung ersetzt

Unvorhergesehene Beschädigung

Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung, die unvorhergesehen eintritt. Ursachen wie Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Überspannung, Wasser, Brand oder Vandalismus zählen die Bedingungen nur beispielhaft auf. Was „unvorhergesehen“ heißt, steht unten bei den Unterschieden.

Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub

Auch gestohlene und geraubte Geräte sind versichert, anders als in der Grundform der Inhaltsversicherung schon bei einfachem Diebstahl, etwa das Tablet aus dem offenen Büro. Selbstverständlich ist das nicht, denn ich habe einen Gewerbetarif gelesen, der den einfachen Diebstahl ausschließt. Ich sehe es deshalb in jedem Vertrag nach.

Neuwertentschädigung

Bei einem Teilschaden werden die Reparaturkosten mit Ersatzteilen, Arbeitszeit und Transport ersetzt, bei einem Totalschaden der Neuwert abzüglich des Werts der Altteile. Zunächst gibt es allerdings nur den Zeitwert, also das, was Alter und Abnutzung vom Wert übrig lassen. Den Rest erhalten Sie, sobald Sie innerhalb von zwei Jahren sicherstellen, dass das Geld in Reparatur oder Ersatz fließt.

Elektronische Bauelemente

Fällt ein Chip oder eine Platine aus, zahlt die Versicherung, wenn eine versicherte Gefahr von außen eingewirkt hat, etwa Überspannung, Feuchtigkeit oder ein Sturz. Lässt sich das nicht beweisen, genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Der rein innere Defekt ohne äußere Ursache bleibt ausgeschlossen, Verschleiß ebenso. Zerstört der Defekt oder das verschlissene Teil aber eine weitere Baugruppe, ist dieser Folgeschaden grundsätzlich versichert.

Daten des Betriebssystems

Wird ein Gerät beschädigt, gehört das Wiederherstellen des Betriebssystems zur Reparatur. Kundendaten, Programme und alles Übrige ersetzt der Vertrag nur, wenn dafür eine eigene Summe vereinbart ist, und nur bis zu dieser. Mehr dazu steht unten bei der Datenversicherung.

Die Unterschiede

Woran ich eine gute Elektronikversicherung erkenne

Diese sechs Punkte entscheiden, wie viel im Schadenfall am Ende bei Ihnen hängen bleibt.

„Unvorhergesehen“ und grobe Fahrlässigkeit

Gute Bedingungen verzichten bei grober Fahrlässigkeit auf die Kürzung, beim nicht vorhergesehenen Schaden wie bei der verletzten Pflicht, manche nur bis zu einer Obergrenze. Unvorhergesehen ist ein Schaden, den weder Sie noch Ihre Repräsentanten rechtzeitig vorhergesehen haben oder mit dem für Ihre Tätigkeit erforderlichen Fachwissen hätten vorhersehen können. Bei einer GmbH ist mit „Sie“ die Geschäftsführung gemeint, Repräsentanten sind Personen, die an Ihrer Stelle eigenverantwortlich über die Geräte entscheiden. Nachteilig ist nur grobe Fahrlässigkeit. Nach meiner Lesart noch stärker ist eine Fassung, die das Merkmal „mit dem erforderlichen Fachwissen vorhersehbar“ ganz streicht. Dann zählt nur, ob Sie den Schaden tatsächlich nicht kommen sahen.

Außenversicherung

Achten Sie auf die Grenze für unterwegs. Manche Verträge rechnen mit einem Anteil der Versicherungssumme, andere deckeln je Schaden auf einen festen Betrag, der bei mehreren teuren Geräten schnell erreicht ist. Die Musterbedingungen versichern in ihrer Grundfassung nur auf dem Betriebsgrundstück, unterwegs erst mit einer eigenen Klausel. Gute Verträge schließen den Schutz unterwegs ein, bis hin zu weltweit.

Unterversicherungsverzicht und Vorsorge

Achten Sie darauf, ob Ihr Unterversicherungsverzicht an Bedingungen geknüpft ist. Manche gelten uneingeschränkt, andere nur bei einer richtig nach dem Neuwert gebildeten Summe und damit nicht beim rabattierten Rechnungsbetrag, wieder andere nur bis zu einer Schadenhöhe oder prozentualen Abweichung. Die Vorsorge, ein Aufschlag für Geräte, die im Lauf des Jahres dazukommen, entfällt nach den Musterbedingungen bis zur nächsten Meldung, wenn Sie die neue Summe nicht einmal im Jahr fristgerecht melden.

Datenversicherung

Achten Sie darauf, ob die Datenversicherung nur nach einem Schaden am Gerät zahlt oder auch ohne, etwa nach einem Bedienfehler oder einer Überspannung. Kundendaten und Anwendungsprogramme wiederherzustellen kann teuer werden. Die Summe ist eigens vereinbart, und woran sie sich bemisst, unterscheidet sich von Vertrag zu Vertrag. Die Werke, die ich gelesen habe, verlangen eine regelmäßige, getrennt aufbewahrte Datensicherung, je nach Vertrag täglich oder wöchentlich. Maßgeblich ist dabei Ihr Vertrag, auch wenn im Betrieb gerade etwas anderes üblich ist.

Mehrkostenversicherung

Die Mehrkosten, mit denen der Betrieb weiterläuft, bis das Gerät repariert oder ersetzt ist, zahlt nicht die Versicherung des Geräts, sondern ein eigener Baustein. Dazu zählen Mietgerät, Fremdleistung oder eine Umprogrammierung. Die Verträge unterscheiden sich in der Summe, in der Haftzeit, also wie lange gezahlt wird, und darin, ab welchem Ausfalltag überhaupt gezahlt wird. Verschieden ist auch, ob laufende Kosten je Tag oder Monat und einmalige Kosten getrennt begrenzt sind.

Kosten je Position oder gemeinsamer Topf

Achten Sie darauf, ob jede Kostenart ihre eigene Grenze hat oder alle aus einem gemeinsamen Topf gezahlt werden. Beim Großschaden fallen sie gleichzeitig an, und dann ist ein gemeinsamer Topf schnell aufgebraucht. Neben der Reparatur gehören dazu Aufräumen und Entsorgen sowie das Bewegen oder Schützen anderer Einrichtungen, um an das Gerät zu kommen. Hinzu kommen Durchbrüche und Gerüste sowie Luftfracht für Ersatzteile. Die Musterbedingungen ersetzen diese Kosten nur, soweit eigens eine Summe dafür vereinbart ist. Die Suche nach der Schadenstelle sehen sie nicht vor, manche Verträge schon.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Elektronikversicherung nicht fragt

Ein Vergleichsrechner fragt nach Versicherungssumme und Branche, kaum aber danach, wo Ihre Geräte eingesetzt werden und wie Ihr Betrieb seine Daten sichert. Gerade daran hängt, ob der Vertrag zu Ihrem Betrieb passt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die Geräte, dann das Angebot

Ich gehe Ihre Geräte mit Ihnen durch und kläre, welche den Betrieb verlassen, wie alt die teuren Spezialgeräte sind und wie oft Sie Ihre Daten sichern. Daraus bilde ich Summe und Grenzen und prüfe, ob die Pflichten des Vertrags zu Ihrem Alltag passen.

Erfahrung

Vom Antrag bis zum Schadenfall

Ich bin Fachberater für gewerbliche Sachversicherungen und geprüfter Schadenmanager, seit 2002 in der Branche. Ich begleite Ihren Vertrag vom Antrag an und spreche im Schadenfall für Sie mit dem Versicherer.

Bedingungen

Verhandelt – und ehrlich eingeordnet

Über die Maklergenossenschaft VEMA nutze ich Bedingungen über dem Standard, etwa beim Verzicht auf Kürzung, wenn eine Pflicht grob fahrlässig verletzt wurde. Am Zeitwert für ein beschädigtes Altgerät ohne Ersatzteile ändern auch sie nichts.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Mein Laptop ist im Zug liegen geblieben – zahlt die Versicherung?

In aller Regel nicht. Versichert ist das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub, nicht das Vergessen und nicht die Unterschlagung.

  • Verloren ist nicht gestohlen: Wer ein gefundenes Gerät behält, begeht in aller Regel eine Unterschlagung, keinen Diebstahl.
  • Im Zug: Dort kann das Mitnehmen im Einzelfall doch als Diebstahl gelten, weil liegen gebliebene Sachen in der Obhut der Bahn sein können. Nachweisen lässt sich das im Schadenfall aber kaum, verlassen sollten Sie sich darauf nicht.
  • Aus der Tasche gestohlen: Dann greift die Außenversicherung, sofern sie vereinbart ist und Ihr Vertrag den einfachen Diebstahl nicht ausschließt, mit ihrer Grenze und ihrem Selbstbehalt.
  • Selbstbehalt unterwegs: Bei Diebstahl unterwegs kann ein eigener, höherer Selbstbehalt anfallen.
  • Im Auto: Die Bedingungen, die ich gelesen habe, verlangen geschlossene Fenster und ein geschlossenes Dach sowie abgeschlossene Türen.

Außerhalb des Betriebs gelten außerdem diese Regeln.

  • Homeoffice: Firmengeräte im Homeoffice sind in den Verträgen mit Schutz unterwegs, die ich gelesen habe, mitversichert. Je nach Vertrag gilt das Homeoffice als Betriebsgrundstück, oder es greift der Schutz unterwegs mit dessen Grenze.
  • Private Geräte: Private Geräte Ihrer Mitarbeitenden gehören in deren eigene Hausratversicherung, sofern sie eine haben. Die zahlt in ihrer Grundform nur bei benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruch.
  • Umzug: Beim Umzug zwischen Standorten gibt es in den üblichen Bedingungen keinen Schutz, das gehört vorher geklärt.

Wird ein Gerät gestohlen, zeigen Sie das unverzüglich bei der Polizei an, denn das verlangen die Bedingungen.

Zahlt die Elektronikversicherung bei einem Hackerangriff?

In den Bedingungswerken, die ich gelesen habe, nicht, denn Schadsoftware ist dort ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Datenversicherung zahlt dort die Wiederherstellung nach einem Geräteschaden oder einem Bedienfehler. Die Musterbedingungen kennen allerdings eine Klausel, die die Wiederherstellung auch nach einem Angriff vorsieht. Ob Ihr Vertrag sie enthält, steht in seinen Bedingungen. Auch diese Klausel zahlt nie die folgenden Posten.

  • Lösegeld
  • Ansprüche Dritter
  • die Kosten der Datenschutzpflichten
  • den Ertragsausfall

Für den Angriff selbst ist die Cyberversicherung gebaut.

Für mein Gerät gibt es keine Ersatzteile mehr – was dann?

Dann zahlen die üblichen Bedingungen bei einem Teilschaden höchstens noch den Zeitwert, auch wenn das Gerät bis gestern einwandfrei lief.

  • Voraussetzungen: Die Reparatur wäre nicht teurer als ein neues Gerät, und serienmäßig hergestellte Ersatzteile sind nicht mehr zu bekommen.
  • Auch verhandelte Werke: Kein Bedingungswerk, das ich gelesen habe, hebt diese Regel auf, auch kein verhandeltes.

Bei älteren Spezialgeräten gehören deshalb vor dem Schaden drei Fragen geklärt.

  • Wie alt ist das Gerät?
  • Wie lange liefert der Hersteller noch Teile?
  • Was würde ein Nachfolgemodell kosten?

Auch bei Röhren zahlt der Vertrag nicht immer den vollen Neuwert.

  • Röntgen- und andere Röhren: Nach den Musterbedingungen sind sie nur gegen wenige benannte Gefahren wie Brand, Leitungswasser oder Einbruch versichert.
  • Alle Gefahren mit Abzug: Manche Verträge versichern Röhren gegen alle Gefahren, ziehen dann aber nach Alter oder Nutzung ab.
  • Endoskope und Schallköpfe: Einen solchen Abzug kennen manche Verträge auch hier.

Der Hersteller gibt doch Garantie – wozu dann die Versicherung?

Eine Garantie deckt Mängel, aber keine Ereignisse wie den Sturz vom Tisch, das verschüttete Wasser oder die Überspannung nach einem Gewitter.

Wo ein Hersteller, Händler oder Reparaturbetrieb für einen Schaden einstehen müsste, ist die Versicherung zwar nachrangig. Bestreitet er seine Pflicht aber, zahlt der Versicherer zunächst selbst.

  • Ihr Anspruch: Den Anspruch gegen ihn machen dann Sie geltend, auf Kosten und nach Weisung des Versicherers.
  • Rückzahlung: Folgen Sie einer Weisung nicht oder zahlt der Hersteller, Händler oder Reparaturbetrieb später doch, geht die Entschädigung zurück.
  • Kein Sondervorteil: Diese Regelung steht schon in den Musterbedingungen und ist kein besonderer Vorzug eines Vertrags. Sie bedeutet aber, dass Sie den Streit nicht auf eigenes Kostenrisiko führen.

Auch gegenüber der Inhaltsversicherung kann die Elektronikversicherung nachrangig sein.

  • Überschneidung: Wo sich beide Verträge überschneiden, etwa bei Feuer, Leitungswasser oder Einbruch, lassen manche Bedingungswerke die Inhaltsversicherung vorgehen.
  • Überspannung durch Blitz: Sie lässt sich in der Inhaltsversicherung per Klausel einschließen. Ob und bis zu welcher Grenze, steht im Vertrag.

Muss ich meine Geräte regelmäßig prüfen lassen?

Ja, sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen, für bestimmte Medizingeräte auch ohne.

Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 müssen elektrische Anlagen und Geräte zu drei Anlässen geprüft werden.

  • vor der ersten Inbetriebnahme, außer Hersteller oder Errichter bestätigen den ordnungsgemäßen Zustand
  • nach jeder Änderung oder Reparatur
  • in regelmäßigen Abständen

Für die regelmäßige Prüfung gelten diese Werte als Orientierung.

  • Fest installierte Anlagen: vier Jahre, in medizinisch genutzten Räumen ein Jahr
  • Bewegliche Geräte wie Netzteile oder Verlängerungskabel: Richtwert sechs Monate, Höchstwert im Büro zwei Jahre, in Werkstätten ein Jahr
  • Medizingeräte: Für bestimmte Medizingeräte kommen die Kontrollen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung hinzu, mit eigenen Fristen und für jeden Betreiber, auch ohne Mitarbeitende.

Verbindlich sind die Fristen, die Sie als Arbeitgeber in Ihrer Gefährdungsbeurteilung selbst festlegen. Die Werte der DGUV Vorschrift 3 sind dafür Richt- und Höchstwerte.

Für die Versicherung sind diese Prüfungen eine Sicherheitsvorschrift, die Sie einhalten müssen. Halten Sie jede Prüfung schriftlich fest, denn im Schadenfall ist das Ihr Nachweis.

  • Verletzte Pflicht: Bei einer verletzten Pflicht oder Sicherheitsvorschrift, etwa der vergessenen Datensicherung, müssen Sie belegen, dass Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben.

Wovon hängt der Beitrag für eine Elektronikversicherung ab?

Eine Zahl nenne ich Ihnen hier bewusst nicht, weil sie sich ohne Ihren Betrieb nicht seriös schätzen lässt.

Was den Beitrag bestimmt, lässt sich dagegen klar sagen.

  • die Versicherungssumme, gebildet aus dem Neupreis ohne Rabatt zuzüglich Fracht und Montage. Wer den rabattierten Rechnungsbetrag ansetzt, ist unterversichert. Ohne Unterversicherungsverzicht wird der Schaden dann anteilig gekürzt, nach den üblichen Bedingungen schon bei jeder Unterschreitung, nach dem Gesetz erst bei einer erheblichen.
  • Ihre Betriebsart
  • welche Gerätegruppen versichert sind, wobei für Medizintechnik eigene Regeln gelten
  • was Sie über den Grundschutz hinaus vereinbaren, wie eine höhere Grenze unterwegs, Datenversicherung oder Mehrkosten
  • der Selbstbehalt, den Sie tragen wollen

Manche Versicherer machen den bisherigen Schadenverlauf sogar zur Voraussetzung dafür, ob sie den Vertrag überhaupt annehmen. Das Erstgespräch dazu ist kostenfrei.

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