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Elektronik & Maschinen

Elektronikversicherung

Laptop, Server, Praxisgerät: Versichert sind sie schnell. Ob der Versicherer im Schadenfall zahlt, entscheiden wenige Klauseln, die kein Preisvergleich zeigt – und die lese ich.

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Zahnärztin im dunkelblauen Kasack zeigt einer Patientin eine Röntgenaufnahme auf einem Monitor am Schwenkarm
Worum es geht

Warum die Inhaltsversicherung Ihre Geräte nur zum Teil schützt

Die Inhaltsversicherung zahlt, wenn eine der im Vertrag benannten Gefahren eintritt, etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl. Reißt jemand den Laptop vom Schreibtisch, kippt Kaffee in die Tastatur oder zerstört eine Überspannung aus dem Stromnetz die Platine, zahlt sie in ihrer Grundform nicht. Überspannung durch Blitz lässt sich dort per Klausel einschließen – ob und bis zu welcher Grenze, steht im Vertrag. Die Elektronikversicherung dreht das Prinzip um: Versichert ist jede unvorhergesehene Beschädigung, ausgenommen ist nur, was ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wo sich beide Verträge überschneiden – etwa bei Feuer, Leitungswasser oder Einbruch –, regeln manche Bedingungswerke, dass die Inhaltsversicherung vorgeht. Die Elektronikversicherung ersetzt die Inhaltsversicherung nicht, sie schließt deren Lücke.

Ebenso wichtig ist, wofür die Elektronikversicherung nicht gedacht ist. Handelsware gehört in die Inhaltsversicherung, Maschinensteuerungen gehören in die Maschinenversicherung, Fahrzeugelektronik und Photovoltaikanlagen in eigene Verträge. Werkzeuge, Verbrauchsmaterial, Akkus, Wechseldatenträger und Teile, die ohnehin regelmäßig getauscht werden, sind nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, einer unverbindlichen Vorlage für Bedingungswerke, nicht versichert. Und ersetzt wird das Gerät – nicht der Ertrag, der während des Ausfalls fehlt. Für den Stillstand braucht es eine Versicherung gegen Betriebsunterbrechung, die an Schäden an der Elektronik anknüpft – die klassische setzt Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch voraus. Für den Angriff auf Ihre Systeme gibt es die Cyberversicherung.

Die Grundleistungen

Was die Elektronikversicherung ersetzt

Unvorhergesehene Beschädigung

Ungeschicklichkeit, Kurzschluss, Überspannung, Wasser, Brand, Vandalismus: Die Bedingungen zählen die Ursachen nur beispielhaft auf. Versichert ist die Beschädigung oder Zerstörung, die unvorhergesehen eintritt – was das genau heißt, steht weiter unten bei den Unterschieden.

Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub

Auch gestohlene und geraubte Geräte sind versichert – anders als in der Grundform der Inhaltsversicherung schon bei einfachem Diebstahl, etwa das Tablet, das aus dem offenen Büro gestohlen wird. Selbstverständlich ist das nicht: Ich habe einen Gewerbetarif gelesen, der den einfachen Diebstahl ausschließt. Ich sehe es deshalb in jedem Vertrag nach.

Neuwertentschädigung

Bei einem Teilschaden werden die Reparaturkosten ersetzt – Ersatzteile, Arbeitszeit, Transport –, bei einem Totalschaden der Neuwert abzüglich des Werts der Altteile. Zunächst gibt es allerdings nur den Zeitwert, also das, was Alter und Abnutzung vom Wert übrig lassen. Den Rest erhalten Sie, sobald Sie innerhalb von zwei Jahren sicherstellen, dass das Geld in Reparatur oder Ersatz fließt. Gibt es für eine Reparatur keine Ersatzteile mehr, bleibt es beim Zeitwert – dazu unten mehr. Röntgen- und andere Röhren sind nach den Musterbedingungen nur gegen wenige benannte Gefahren wie Brand, Leitungswasser oder Einbruch versichert. Manche Verträge versichern sie gegen alle Gefahren, ziehen dann aber nach Alter oder Nutzung ab. Einen solchen Abzug kennen manche Verträge auch bei Endoskopen und Schallköpfen.

Elektronische Bauelemente

Geht ein Chip oder eine Platine kaputt, zahlt die Versicherung, wenn eine versicherte Gefahr von außen eingewirkt hat – Überspannung, Feuchtigkeit, ein Sturz. Lässt sich das nicht beweisen, genügt die überwiegende Wahrscheinlichkeit. Der rein innere Defekt ohne äußere Ursache bleibt draußen, Verschleiß ebenso. Zerstört der Defekt oder das verschlissene Teil aber eine weitere Baugruppe, ist dieser Folgeschaden grundsätzlich versichert.

Daten des Betriebssystems

Wird ein Gerät beschädigt, gehört das Wiederherstellen des Betriebssystems zur Reparatur. Kundendaten, Programme und alles Übrige ersetzt der Vertrag nur, wenn dafür eine eigene Summe vereinbart ist, und nur bis zu dieser – dazu unten mehr bei der Datenversicherung.

Die Unterschiede

Woran ich eine gute Elektronikversicherung erkenne

Diese sechs Punkte entscheiden, wie viel im Schadenfall am Ende bei Ihnen hängen bleibt.

„Unvorhergesehen“ und grobe Fahrlässigkeit

Unvorhergesehen muss eine Beschädigung sein, damit sie überhaupt versichert ist. Die übliche Fassung verlangt zweierlei: Weder Sie – bei einer GmbH die Geschäftsführung – noch Ihre Repräsentanten, also Personen, die an Ihrer Stelle eigenverantwortlich über die Geräte entscheiden, haben den Schaden rechtzeitig vorhergesehen. Und Sie hätten ihn auch mit dem Fachwissen, das Ihre Tätigkeit erfordert, nicht vorhersehen können. Nachteilig ist dabei nur grobe Fahrlässigkeit; dann darf der Versicherer kürzen. Ein Oberlandesgericht hat für eine im Kern gleich formulierte Klausel der Maschinenversicherung – noch nach altem Versicherungsvertragsrecht – entschieden, dass der Versicherungsnehmer beweisen muss, dass der Schaden in diesem Sinn unvorhergesehen war. Anders als in der Inhalts- oder Gebäudeversicherung spricht damit viel dafür, dass Sie selbst belegen müssen, den Schaden nicht grob fahrlässig übersehen zu haben. Bei einer verletzten Pflicht oder Sicherheitsvorschrift, etwa der vergessenen Datensicherung, gilt das ohnehin. Gute Bedingungen verzichten deshalb in beiden Fällen auf die Kürzung – beim grob fahrlässig nicht vorhergesehenen Schaden und bei der grob fahrlässig verletzten Pflicht –, manche nur bis zu einer Obergrenze. Nach meiner Lesart noch stärker ist eine Fassung, die das Merkmal „mit dem erforderlichen Fachwissen vorhersehbar“ ganz streicht: Dann zählt nur, ob Sie den Schaden tatsächlich nicht kommen sahen.

Außenversicherung

Laptops, Tablets und Messgeräte verlassen den Betrieb. Die Musterbedingungen versichern in ihrer Grundfassung nur auf dem Betriebsgrundstück, unterwegs erst mit einer eigenen Klausel; gute Verträge schließen den Schutz unterwegs ein, bis hin zu weltweit. Die Verträge unterscheiden sich vor allem in der Grenze: Manche rechnen mit einem Anteil der Versicherungssumme, andere deckeln je Schaden auf einen festen Betrag, der bei mehreren teuren Geräten schnell erreicht ist. Bei Diebstahl unterwegs kann ein eigener, höherer Selbstbehalt anfallen. Im Auto verlangen die Bedingungen, die ich gelesen habe: Fenster und Dach zu, Türen abgeschlossen. Firmengeräte im Homeoffice sind in den Verträgen mit Schutz unterwegs, die ich gelesen habe, mitversichert – je nach Vertrag, weil das Homeoffice als Betriebsgrundstück gilt, oder über den Schutz unterwegs mit dessen Grenze. Private Geräte Ihrer Mitarbeitenden gehören in deren eigene Hausratversicherung, sofern sie eine haben; die zahlt in ihrer Grundform nur bei benannten Gefahren wie Feuer, Leitungswasser oder Einbruch. Keinen Schutz gibt es in den üblichen Bedingungen beim Umzug zwischen Standorten – das gehört vorher geklärt.

Unterversicherungsverzicht und Vorsorge

Versichert wird zum Neupreis ohne Rabatt, zuzüglich Fracht und Montage. Wer den rabattierten Rechnungsbetrag ansetzt, ist unterversichert, und ohne Verzicht wird der Schaden dann anteilig gekürzt. Das Gesetz sieht diese Kürzung erst bei einer erheblichen Unterschreitung vor, die üblichen Bedingungen schon bei jeder. Davor schützt ein Unterversicherungsverzicht – aber nicht jeder. Manche gelten uneingeschränkt; andere nur, wenn die Summe richtig nach dem Neuwert gebildet wurde, und helfen gerade beim rabattierten Rechnungsbetrag nicht; wieder andere nur bis zu einer bestimmten Schadenhöhe oder prozentualen Abweichung. Eng damit verbunden ist die Vorsorge: ein Aufschlag auf die Summe für Geräte, die im Lauf des Jahres dazukommen. Sie setzt voraus, dass Sie die neue Summe einmal im Jahr fristgerecht melden; wer das versäumt, verliert den Vorsorgeschutz – nach den Musterbedingungen bis zur nächsten Meldung.

Datenversicherung

Kundendaten und Anwendungsprogramme wiederherzustellen kann teuer werden. Manche Verträge zahlen es nur nach einem Schaden am Gerät, andere auch ohne, etwa nach einem Bedienfehler oder einer Überspannung. Die Summe ist eigens vereinbart, und woran sie sich bemisst, unterscheidet sich von Vertrag zu Vertrag. Verlangt wird in den Werken, die ich gelesen habe, eine regelmäßige, getrennt aufbewahrte Datensicherung – je nach Vertrag täglich oder wöchentlich. Maßgeblich ist, was in Ihrem Vertrag steht, nicht was im Betrieb gerade üblich ist.

Mehrkostenversicherung

Bis das Gerät repariert oder ersetzt ist, muss der Betrieb weiterlaufen – mit Mietgerät, Fremdleistung oder einer Umprogrammierung. Diese Mehrkosten zahlt nicht die Versicherung des Geräts, sondern ein eigener Baustein. Die Verträge unterscheiden sich in der Summe, in der Haftzeit – also wie lange gezahlt wird –, darin, ab welchem Ausfalltag überhaupt gezahlt wird, und darin, ob laufende Kosten je Tag oder Monat und einmalige Kosten getrennt begrenzt sind.

Kosten je Position oder gemeinsamer Topf

Nach einem größeren Schaden fällt neben der Reparatur mehr an: Aufräumen und Entsorgen, andere Einrichtungen bewegen oder schützen, um an das Gerät zu kommen, Durchbrüche und Gerüste, Luftfracht für Ersatzteile. Die Musterbedingungen ersetzen diese Kosten nur, soweit eigens eine Summe dafür vereinbart ist; die Suche nach der Schadenstelle sehen sie nicht vor, manche Verträge schon. Entscheidend ist, ob jede Kostenart ihre eigene Grenze hat oder alle aus einem gemeinsamen Topf gezahlt werden – beim Großschaden fallen sie gleichzeitig an, und dann ist ein gemeinsamer Topf schnell aufgebraucht.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Elektronikversicherung nicht fragt

Ein Vergleichsrechner fragt nach Versicherungssumme und Branche. Wo Ihre Geräte eingesetzt werden und wie Ihr Betrieb seine Daten sichert, fragt er kaum – und genau daran hängt, ob der Vertrag zu Ihrem Betrieb passt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die Geräte, dann das Angebot

Ich gehe Ihre Geräte mit Ihnen durch: welche den Betrieb verlassen, wie alt die teuren Spezialgeräte sind und wie oft Sie Ihre Daten sichern. Daraus bilde ich Summe und Grenzen und prüfe, ob die Pflichten des Vertrags zu Ihrem Alltag passen.

Erfahrung

Vom Antrag bis zum Schadenfall

Fachberater gewerbliche Sachversicherungen und geprüfter Schadenmanager, seit 2002 in der Branche – ich begleite Ihren Vertrag vom Antrag an und spreche im Schadenfall für Sie mit dem Versicherer.

Bedingungen

Verhandelt – und ehrlich eingeordnet

Über die Maklergenossenschaft VEMA nutze ich Bedingungen über dem Standard, etwa beim Verzicht auf Kürzung, wenn eine Pflicht grob fahrlässig verletzt wurde. Am Zeitwert für ein beschädigtes Altgerät ohne Ersatzteile ändern auch sie nichts.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

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Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Mein Laptop ist im Zug liegen geblieben – zahlt die Versicherung?

In aller Regel nicht. Versichert ist das Abhandenkommen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl oder Raub – nicht das Vergessen und nicht die Unterschlagung. Ein Oberlandesgericht hat für Geräte, die unterwegs vom Autodach fielen, klar entschieden: Verloren ist nicht gestohlen, und wer ein gefundenes Gerät behält, begeht in aller Regel eine Unterschlagung, keinen Diebstahl. Im Zug kann das Mitnehmen im Einzelfall doch als Diebstahl gelten, weil liegen gebliebene Sachen dort in der Obhut der Bahn sein können – nachweisen lässt sich das im Schadenfall aber kaum. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht.

Anders liegt es, wenn Ihnen der Laptop aus der Tasche gestohlen wird. Dann greift die Außenversicherung, sofern sie vereinbart ist und Ihr Vertrag den einfachen Diebstahl nicht ausschließt – mit ihrer Grenze und ihrem Selbstbehalt. Wird ein Gerät gestohlen, zeigen Sie das unverzüglich bei der Polizei an – das verlangen die Bedingungen.

Zahlt die Elektronikversicherung bei einem Hackerangriff?

In den Bedingungswerken, die ich gelesen habe, nicht: Die Datenversicherung zahlt dort die Wiederherstellung nach einem Geräteschaden oder einem Bedienfehler, Schadsoftware ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Musterbedingungen kennen allerdings eine Klausel, die die Wiederherstellung auch nach einem Angriff vorsieht – ob Ihr Vertrag sie enthält, steht in seinen Bedingungen.

Was auch diese Klausel nie zahlt: Lösegeld, Ansprüche Dritter, die Kosten der Datenschutzpflichten und den Ertragsausfall. Für den Angriff selbst ist die Cyberversicherung gebaut.

Für mein Gerät gibt es keine Ersatzteile mehr – was dann?

Dann wird es unangenehm. Bei einem Teilschaden, bei dem die Reparatur nicht teurer wäre als ein neues Gerät, zahlen die üblichen Bedingungen höchstens noch den Zeitwert, wenn serienmäßig hergestellte Ersatzteile nicht mehr zu bekommen sind – auch wenn das Gerät bis gestern einwandfrei lief. Kein Bedingungswerk, das ich gelesen habe, hebt diese Regel auf, auch kein verhandeltes.

Bei älteren Spezialgeräten gehört das deshalb vor den Schaden auf den Tisch: Wie alt ist das Gerät, wie lange liefert der Hersteller noch Teile, und was würde ein Nachfolgemodell kosten?

Der Hersteller gibt doch Garantie – wozu dann die Versicherung?

Garantie deckt Mängel, nicht Ereignisse. Den Sturz vom Tisch, das verschüttete Wasser oder die Überspannung nach einem Gewitter deckt eine Herstellergarantie nicht.

Und wo ein Hersteller, Händler oder Reparaturbetrieb für einen Schaden einstehen müsste, ist die Versicherung zwar nachrangig. Bestreitet er seine Pflicht aber, zahlt der Versicherer zunächst selbst. Den Anspruch gegen ihn machen dann Sie geltend – auf Kosten und nach Weisung des Versicherers. Folgen Sie einer Weisung nicht oder zahlt der Hersteller, Händler oder Reparaturbetrieb später doch, geht die Entschädigung zurück. Das steht schon in den Musterbedingungen und ist kein besonderer Vorzug eines Vertrags – aber es heißt, dass Sie den Streit nicht auf eigenes Kostenrisiko führen.

Muss ich meine Geräte regelmäßig prüfen lassen?

Ja, sobald Sie Mitarbeitende beschäftigen – für bestimmte Medizingeräte auch ohne. Nach der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 müssen elektrische Anlagen und Geräte vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Änderung oder Reparatur und in regelmäßigen Abständen geprüft werden; die erste Prüfung entfällt, wenn Hersteller oder Errichter den ordnungsgemäßen Zustand bestätigen. Als Orientierung gelten für fest installierte Anlagen vier Jahre, in medizinisch genutzten Räumen ein Jahr. Für bewegliche Geräte wie Netzteile oder Verlängerungskabel liegt der Richtwert bei sechs Monaten, der Höchstwert im Büro bei zwei Jahren, in Werkstätten bei einem Jahr. Für bestimmte Medizingeräte kommen die Kontrollen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung hinzu – mit eigenen Fristen und für jeden Betreiber, auch ohne Mitarbeitende. Verbindlich sind die Fristen, die Sie als Arbeitgeber in Ihrer Gefährdungsbeurteilung selbst festlegen; die Werte der DGUV Vorschrift 3 sind dafür Richt- und Höchstwerte.

Für die Versicherung ist das eine Sicherheitsvorschrift, die Sie einhalten müssen. Halten Sie jede Prüfung schriftlich fest – im Schadenfall ist das Ihr Nachweis.

Wovon hängt der Beitrag für eine Elektronikversicherung ab?

Eine Zahl nenne ich Ihnen hier bewusst nicht – ohne Ihren Betrieb lässt sie sich nicht seriös schätzen. Was den Beitrag bestimmt, lässt sich dagegen klar sagen: die Versicherungssumme, Ihre Betriebsart und welche Gerätegruppen versichert sind; für Medizintechnik gelten eigene Regeln.

Dazu kommt, was Sie über den Grundschutz hinaus vereinbaren – eine höhere Grenze unterwegs, Datenversicherung, Mehrkosten – und der Selbstbehalt, den Sie tragen wollen. Manche Versicherer machen den bisherigen Schadenverlauf sogar zur Voraussetzung dafür, ob sie den Vertrag überhaupt annehmen. Das Erstgespräch dazu ist kostenfrei.