Die Inhaltsversicherung zahlt nur bei den im Vertrag benannten Gefahren, etwa Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel oder Einbruchdiebstahl. Den Sturz vom Schreibtisch, Kaffee in der Tastatur oder eine Überspannung aus dem Stromnetz zahlt sie in ihrer Grundform nicht.
Die Elektronikversicherung schließt diese Lücke, ohne die Inhaltsversicherung zu ersetzen. Sie versichert jede unvorhergesehene Beschädigung, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Nicht versichert sind nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands, einer unverbindlichen Vorlage für Bedingungswerke, Werkzeuge, Verbrauchsmaterial, Akkus, Wechseldatenträger und Teile, die ohnehin regelmäßig getauscht werden.
Maschinensteuerungen gehören in die Maschinenversicherung, Fahrzeugelektronik und Photovoltaikanlagen in eigene Verträge. Den Ertragsausfall ersetzt die Elektronikversicherung nicht. Dafür braucht es eine Betriebsunterbrechungsversicherung für Elektronikschäden, denn die klassische setzt Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch voraus.
