Die PKV-Beitragserhöhung ist da – und jetzt? Ihre Möglichkeiten im Überblick
Ein Brief Ihres Versicherers, und darin steht: Ihr Beitrag steigt. Der erste Impuls ist bei vielen derselbe – Ärger, ein flaues Gefühl, und der Gedanke: „Dann kündige ich eben.” Genau dieser Reflex ist der teuerste Fehler, den man an dieser Stelle machen kann.
Im vorherigen Beitrag dieser Reihe ging es darum, warum Beiträge überhaupt steigen – in der privaten wie in der gesetzlichen Krankenversicherung. Dieser Beitrag geht den nächsten Schritt: Was können Sie ganz konkret tun, wenn die Erhöhung auf dem Tisch liegt? Die gute Nachricht vorweg: erstaunlich viel – und fast alles davon, ohne Ihren Versicherer zu verlassen.
Denn eine Beitragserhöhung bedeutet nicht, dass Sie kündigen müssen. Sie haben ein gesetzlich garantiertes Recht, Ihren Schutz im eigenen Haus anzupassen – unter Mitnahme all dessen, was Ihren Vertrag wertvoll macht. Wer das kennt, reagiert nicht aus dem Bauch, sondern mit Plan.
Erst einmal durchatmen: Eine Erhöhung ist kein Notfall
Eine Beitragsanpassung fühlt sich unangenehm an, ist aber nichts Außergewöhnliches – sie gehört zu jeder langfristigen Krankenversicherung dazu, privat wie gesetzlich. Wichtig ist deshalb vor allem eines: nichts überstürzen.
Ein Versicherer darf den Beitrag nicht nach Belieben erhöhen. Eine Anpassung ist nur erlaubt, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben eines Tarifs nachweislich von den kalkulierten abweichen, und ein unabhängiger Treuhänder muss sie freigeben (§ 203 VVG). Die Erhöhung ist also kein Willkürakt, sondern folgt festen Regeln – auch wenn sie sich im Einzelfall sprunghaft anfühlt.
Nehmen Sie sich deshalb zuerst die Zeit, den Brief in Ruhe zu lesen, statt sofort zu handeln. Die entscheidende Frage lautet nicht „Wie komme ich hier raus?”, sondern „Welche Stellschrauben habe ich – und welche passt zu meiner Lage?”.
Der stärkste Hebel: der Tarifwechsel nach § 204 VVG
Das wichtigste Recht kennen die wenigsten: Sie dürfen jederzeit innerhalb Ihres Versicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln. Das ist keine Kulanz, sondern ein gesetzlicher Anspruch nach § 204 VVG. Und das Entscheidende dabei: Ihre über Jahre aufgebaute Alterungsrückstellung wird voll angerechnet – sie geht also nicht verloren, sondern wandert mit.
Bei einem Wechsel in einen Tarif mit gleichem oder niedrigerem Leistungsniveau findet keine erneute Gesundheitsprüfung statt – ganz gleich, was seit Vertragsbeginn gesundheitlich dazugekommen ist. Nur wenn Sie in mehr Leistung wechseln wollten, dürfte der Versicherer die Mehrleistung noch einmal prüfen. Für den typischen Fall „ich möchte meinen Beitrag senken” ist der Wechsel also ohne dieses Risiko möglich.
Die Branche hat sich über die gesetzlichen Pflichten hinaus eigene Tarifwechsel-Leitlinien gegeben. Danach beantwortet Ihr Versicherer eine Wechselanfrage innerhalb von 15 Arbeitstagen, nennt Ihnen einen Ansprechpartner und berät Sie kostenfrei zu Ihren Zieltarifen. Und: Sind Sie über 55 und von einer Erhöhung betroffen, muss der Versicherer Sie von sich aus auf Tarife hinweisen, mit denen Sie günstiger fahren.
Die Stellschrauben im bestehenden Vertrag
Neben dem Wechsel in einen anderen Tarif können Sie oft schon innerhalb Ihres Tarifs am Beitrag drehen. Die beiden häufigsten Hebel:
- Den Selbstbehalt erhöhen. Wenn Sie bereit sind, einen größeren Teil kleiner Rechnungen selbst zu tragen, sinkt der Beitrag. Die ehrliche Gegenfrage lautet: Können Sie diesen Selbstbehalt auch in einem teuren Jahr dauerhaft aus eigener Tasche stemmen? Und bedenken Sie: Auf den Selbstbehalt zahlt ein Arbeitgeber keinen Zuschuss.
- Einzelne Komfortbausteine anpassen. Das Einbettzimmer im Krankenhaus, ein sehr hoher Zahnersatz-Erstattungssatz, die Heilpraktikerleistung – nicht jeder Baustein ist in jeder Lebensphase gleich wichtig. Hier lässt sich gezielt reduzieren, ohne die Grundabsicherung zu gefährden.
So naheliegend das klingt, so wichtig ist die Vorsicht dabei – und genau darum geht es im nächsten Abschnitt.
Die Fallstricke, auf die Sie achten sollten
Ein Tarifwechsel ist ein gutes Recht – aber er will sauber gemacht sein. Die typischen Stolpersteine:
- Ihr Versicherer schlägt den optimalen Tarif nicht von allein vor. Die Beratungspflicht bezieht sich auf Ihre Anfrage; den einen perfekt passenden Tarif müssen Sie aktiv suchen (bzw. suchen lassen). Wer nicht fragt, bleibt im teureren Tarif.
- Versteckte Selbstbehalte und Minderleistungen. Ein günstigerer Zieltarif kann seinen niedrigeren Beitrag über einen Selbstbehalt oder über Deckelungen erkaufen, die im Ernstfall wehtun. Der Beitrag allein sagt nichts – es zählt, was im Leistungsfall bleibt.
- Beitrag senken auf Kosten des Leistungsniveaus. Es kann sinnvoller sein, auf eine kurzfristige Senkung zu verzichten, um langfristig das Leistungsniveau zu halten. Diese Abwägung ist der Kern einer guten Wechselberatung.
- Vorsicht bei externen „Tarifoptimierern” gegen Provision. Anbieter, deren Vergütung allein an einer möglichst hohen Beitragssenkung hängt, haben ein Eigeninteresse an genau dieser Senkung – ob der neue Tarif wirklich zu Ihrem Bedarf passt, ist dann zweitrangig. Erster Ansprechpartner ist Ihr Versicherer; die Einordnung übernehme ich als Ihr Makler im Auftrag meiner Kunden.
Und wenn Sie doch wechseln oder kündigen wollen?
Manchmal ist der Wunsch, den Versicherer ganz zu verlassen, trotzdem da. Dann sollten Sie zwei Dinge wissen.
Erstens: Eine Beitragserhöhung löst ein Sonderkündigungsrecht aus (§ 205 Abs. 4 VVG) – Sie können also außerordentlich kündigen. Zweitens, und das ist der Haken: Eine Kündigung Ihrer Krankenvollversicherung wird nur wirksam, wenn Sie lückenlos eine Anschlussversicherung nachweisen (§ 205 Abs. 6 VVG). Und beim neuen Versicherer beginnt alles von vorn – mit einer neuen Gesundheitsprüfung und, ganz wichtig, dem Verlust eines Teils Ihrer Alterungsrückstellung. Was Sie über Jahre aufgebaut haben, bleibt eben nur beim Wechsel im eigenen Haus vollständig erhalten.
Genau deshalb ist der Wechsel innerhalb des Versicherers in aller Regel der bessere Hebel als die Kündigung. Ob ein Wechsel zu einem anderen Anbieter überhaupt in Frage kommt, hängt vor allem an Ihrer Gesundheit – warum die Gesundheitsprüfung so entscheidend ist, lesen Sie im nächsten Beitrag dieser Reihe.
Und falls es finanziell wirklich einmal eng wird: Niemand fällt aus der PKV heraus. Es gibt die gesetzlichen Sozialtarife als Auffangnetz mit gedeckeltem Beitrag – ein eigener Beitrag dieser Reihe widmet sich ihnen.
Häufige Missverständnisse zur Beitragserhöhung
„Eine Beitragserhöhung bedeutet, dass ich kündigen muss.” Nein. Der gesetzliche Tarifwechsel (§ 204 VVG) im eigenen Haus ist fast immer der bessere Weg – ohne neue Gesundheitsprüfung und mit voller Anrechnung der Alterungsrückstellung.
„Wenn ich wechsle, ist meine Alterungsrückstellung weg.” Beim Wechsel innerhalb Ihres Versicherers wird sie voll angerechnet. Nur beim Wechsel zu einem anderen Unternehmen geht ein Teil verloren.
„Der günstigste Zieltarif ist der beste.” Nicht unbedingt. Ein niedriger Beitrag kann über Selbstbehalte oder Deckelungen erkauft sein. Entscheidend ist, was im Leistungsfall bleibt – nicht die Zahl auf dem Angebot.
„Ein einmal reduzierter Baustein lässt sich jederzeit wieder aufstocken.” Nur mit erneuter Gesundheitsprüfung. Was Sie heute abwählen, kann morgen – wenn gesundheitlich etwas dazugekommen ist – schwer zurückzuholen sein.
„Mein Versicherer bietet mir von selbst den optimalen Spartarif an.” In der Regel nicht. Ab 55 muss er bei einer Erhöhung auf günstigere Tarife hinweisen – den passenden Wechsel müssen Sie aber aktiv anstoßen.
Fazit
Eine Beitragserhöhung ist ärgerlich, aber sie ist kein Grund zur Panik und schon gar kein Grund, vorschnell zu kündigen. Der stärkste Hebel liegt im eigenen Haus: der Tarifwechsel nach § 204 VVG – ohne neue Gesundheitsprüfung, mit voller Anrechnung Ihrer Alterungsrückstellung. Dazu kommen die Stellschrauben Selbstbehalt und Bausteine – mit dem nötigen Augenmaß, denn abgewählte Leistungen holt man nicht ohne Weiteres zurück.
Wer in Ruhe und in der richtigen Reihenfolge vorgeht – erst der Bedarf, dann der Tarif, dann der Beitrag –, macht aus einem unangenehmen Brief eine überschaubare Entscheidung. Und weil jeder Wechsel zu einem anderen Anbieter an Ihrer Gesundheit hängt, geht es im nächsten Beitrag genau darum: die Gesundheitsprüfung.
Als Versicherungsmakler übersetze ich Ihre Erhöhung in konkrete Optionen, rechne Beitrag und Bedingungen ehrlich gegeneinander und arbeite im Auftrag meiner Kunden – ohne Verkaufsdruck.
