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Wohnen & Bauen

Wohngebäudeversicherung

Ihr Haus ist meist der größte Wert, den Sie besitzen. Die Wohngebäudeversicherung trägt den Wiederaufbau nach Feuer, Leitungswasser oder Sturm, mit Elementarschutz auch bei Starkregen.

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4,75 von 5 · 256 BewertungenZusammengeführt von ProvenExpert · Stand 12.10.2026

Modernes Wohnhaus mit Flachdach in der Abenddämmerung
Worum es geht

Warum ein Schaden am Haus schnell sechsstellig wird

Für die meisten Eigentümer ist das Gebäude der größte Einzelposten im Vermögen. Ein Totalschaden am Haus fällt regelmäßig sechsstellig aus. Ein bekanntes Schadenbild ist der Blitz in den Dachstuhl, dessen Löschwasser die Geschosse darunter so beschädigt, dass abgerissen und neu gebaut werden muss.

Versichert ist das Gebäude mit allem, was fest damit verbunden ist. Versichert sind aber nur die Gefahren, die im Versicherungsschein stehen. Ein Haus „mit Gebäudeversicherung“ kann deshalb ohne Schutz gegen Starkregen dastehen, und das ist nach meiner Erfahrung einer der häufigsten stillen Fehler im Bestand.

Die Grundleistungen

Was Ihre Wohngebäudeversicherung ersetzt

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel

Feuer, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel sind die drei klassischen Bausteine, und jede Gefahr ist einzeln versicherbar. Sturm gilt bedingungsgemäß ab Windstärke 8, also rund 62 km/h. Manche Verträge verzichten auf diese Mindestwindstärke, andere nicht. Bei Hagel spielt die Windstärke keine Rolle.

Überspannung nach Blitzschlag

Versichert sind Schäden an Elektrik und Anlagen, wenn ein Blitz in der Nähe einschlägt. Der direkte Einschlag ins Haus fällt unter die Feuerdeckung. Geben Sie im Schadenfall den Tag des Gewitters an, denn ohne ihn wird der Nachweis dünn.

Neuwertentschädigung

Zerstörtes wird zum Neuwert ersetzt, Beschädigtes repariert. Das Haus wird also zu heutigen Preisen wieder aufgebaut und nicht zum Restwert abgerechnet. Zum Neuwert gehören auch Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten, bei einer Reparatur, soweit sie nötig sind.

Kosten nach dem Schaden

Der Vertrag trägt die Kosten für Aufräumen, Abbruch und Entsorgung. Nach einem Brand fällt der Schutt unter Sondermüll. Dazu kommen die Bewegungskosten, also Kosten dafür, dass für die Reparatur andere Sachen bewegt oder verändert werden müssen, etwa die Einbauküche, um an ein schadhaftes Rohr zu kommen.

Unterbringung und Mietausfall

Ist das Haus unbewohnbar, trägt der Vertrag die Ersatzunterkunft, ausdrücklich auch für Selbstnutzer. Wer nach einem Brand ein Jahr zur Miete wohnt, zahlt sonst Kredit und Miete nebeneinander.

Elementarschäden als eigener Baustein

Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch und Erdbeben sind im Grundschutz nicht enthalten, sondern kommen gesondert hinzu. Rückstau heißt, dass Wasser bei Hochwasser oder Niederschlag aus den Abwasserrohren in das Haus eindringt. Erdbeben ist in der Feuer- und in der Leitungswasserdeckung sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

Ihre Entscheidung

Wann die Wohngebäudeversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Sie besitzen ein HausFür die meisten Eigentümer ist das Gebäude der größte Einzelposten im Vermögen. Ein Totalschaden fällt regelmäßig sechsstellig aus, etwa wenn nach einem Blitz in den Dachstuhl abgerissen und neu gebaut werden muss.
  • Wiederaufbau zu heutigen PreisenZerstörtes wird zum Neuwert ersetzt und nicht zum Restwert abgerechnet. Die Versicherungssumme wächst mit den Baukosten mit, damit sie beim Wiederaufbau reicht.
  • Sie wohnen selbst im Haus und zahlen einen KreditIst das Haus unbewohnbar, trägt der Vertrag die Ersatzunterkunft, ausdrücklich auch für Selbstnutzer. Sonst zahlen Sie nach einem Brand Kredit und Miete nebeneinander.

Spricht eher dagegen

  • Sie würden nach einem Totalschaden nicht wieder aufbauenDen Neuwert gibt es grundsätzlich nur gegen Wiederherstellung. Wer nicht wieder aufbaut, bekommt den Zeitwert. Manche Bedingungen zahlen den Neuwert auch ohne Wiederaufbau.
  • Sie erwarten einen gleichbleibenden BeitragDer Beitrag folgt vor allem den Baukosten, denn er wird jedes Jahr über einen Anpassungsfaktor an sie angepasst. Der Faktor dafür liegt 2026 rund 4,2 % höher als 2025.
  • Ihr Haus liegt in einer hohen Hochwasser-GefährdungsklasseElementarschutz kommt gesondert hinzu. Die Klasse Ihrer Adresse entscheidet über Beitrag und Eigenanteil, in Einzelfällen auch darüber, ob der Baustein überhaupt angeboten wird.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Unterschiede

Woran man eine gute Wohngebäudeversicherung erkennt

Gekürzt wird selten, weil zu wenig versichert war. Die Gründe stehen in den Bedingungen hinter dem Beitrag. Das Wasser stand etwa auf der Terrasse statt auf dem Grundstück, eine Silikonfuge war undicht, oder niemand hat den Leerstand gemeldet.

Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit

Wichtig ist nicht, ob Ihr Vertrag verzichtet, sondern bei welcher der fünf Klauseln. Sie betreffen die Schadenverursachung selbst, Sicherheitsvorschriften, Pflichten vor und nach dem Schaden und die unterlassene Anzeige einer Gefahrerhöhung. Gemeint ist eine nachträgliche Änderung, die einen Schaden wahrscheinlicher oder größer macht. Am Gebäude sind das Alltagsfälle wie ein nicht beheiztes Haus im Winter, ein offenes Dach beim Umbau oder Leerstand.

Teilüberflutung ohne Überschwemmung von Grund und Boden

Ohne diese Klausel gibt es für Wasser auf Terrasse, Balkon oder in der Kellertreppe nicht weniger Leistung, sondern keine. Dabei ist das ein sehr häufiger Starkregenschaden. Der Bundesgerichtshof verlangt für eine „Überflutung von Grund und Boden“ erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche. Untere Gerichte haben danach eine Pfütze oder Wasser in der Kellertreppe nicht genügen lassen.

Elementarschutz: vier Größen statt eines Hakens

Beim Elementarschutz zählen die Selbstbeteiligung, die Wartezeit bis zum Beginn des Schutzes, die Frage nach der Rückstauklappe und der Gefahrenkatalog selbst. Eine pauschal beste Lösung gibt es nicht, weil sich die Rangfolge mit der Schadenhöhe dreht. Ein fester Eigenanteil ist beim kleinen Schaden teurer und beim großen deutlich günstiger als ein prozentualer.

Nässeschäden aus undichten Silikonfugen

Gute Bedingungen schließen den Schaden durch eine undichte Silikonfuge ausdrücklich ein. Ohne sie zahlt der Eigentümer den durchfeuchteten Estrich selbst. Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass eine schadhafte Silikonfuge kein Leitungswasserschaden ist. Das Wasser tritt nicht aus einem Rohr aus, sondern dringt dort ein, wo die Abdichtung versagt hat.

Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks

Achten Sie auf die Höchstbeträge, denn sie liegen weit auseinander, und der Rohrbruch im Erdreich ist der teure Fall. Wurzeln sprengen die Abwasserleitung, und liegt sie unter der Hofeinfahrt, kostet allein das Freilegen. Außerhalb des Grundstücks hängt die Deckung daran, ob die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde Ihnen die Leitung zurechnet.

Neuwert auch ohne Wiederaufbau

Manche Bedingungen zahlen den Neuwert auch ohne Wiederaufbau, andere nur ab einem bestimmten Gebäudealter. Grundsätzlich gibt es den Neuwert nur gegen Wiederherstellung. Wer nicht wieder aufbaut, bekommt den Zeitwert, also den Neuwert abzüglich der Wertminderung durch Alter und Abnutzung. Verlangt ist innerhalb von drei Jahren nach dem Schaden die Sicherstellung. Ein bindender Bauvertrag genügt, gebaut sein muss noch nichts.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich beim Gebäude nicht fragt

Ein Rechner fragt Wohnfläche, Baujahr und Postleitzahl. Er fragt nicht, was seit dem Einzug angebaut, angeschlossen oder umgebaut wurde, obwohl im Schadenfall die Leistung daran hängt.

Über mich
Risikoanalyse

Ich frage, was kein Rechner fragt

Was seit dem Vertragsabschluss dazugekommen ist, gehört gemeldet, sonst ist es im Schadenfall oft nicht oder nicht voll versichert. Das gilt für Garage, Gartenhaus und Carport ebenso wie für einen Pool, eine Wärmepumpe im Garten oder Module auf dem Dach.

Erfahrung

Ich weiß, wie Versicherer regulieren

Ob nach einem Starkregen über das Wasser auf der Terrasse gestritten oder gezahlt wird, hängt weniger vom Beitrag ab als vom Versicherer dahinter. Nach zwanzig Jahren weiß ich, welcher wie reguliert.

Bedingungen

Bessere Bedingungen, oft zum gleichen Beitrag

Über die Maklergenossenschaft VEMA bekomme ich Bedingungen über dem Standard. Bestehende Verträge lassen sich oft zum gleichen Beitrag dorthin übernehmen, häufig auch beim bisherigen Versicherer.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Am stärksten wirkt die Lage Ihres Hauses.

Den Beitrag bestimmen vor allem diese Größen:

  • Wohnfläche, Baujahr und Bauart
  • die Ausstattung des Hauses
  • seine Lage
  • die gewählten Bausteine
  • die Selbstbeteiligung

Für den Elementarbaustein ordnen die Versicherer jede Adresse einer Hochwasser-Gefährdungsklasse zu. Sie entscheidet über Beitrag und Eigenanteil, in Einzelfällen auch darüber, ob der Baustein überhaupt angeboten wird. Was Ihr Haus konkret kostet, zeigt ein Vergleich in wenigen Minuten, und die Anfrage dazu ist kostenfrei.

Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?

Meist über das Wohnflächenmodell. Dann gibt es keine Versicherungssumme: Der Beitrag richtet sich nach Wohnfläche, Bauart und Ausstattung, und eine Unterversicherung ist ausgeschlossen, solange die Angaben stimmen.

  • Wohnflächenmodell: Sie geben Wohnfläche, Bauart und Ausstattung an, der Versicherer ersetzt im Schaden die Kosten zum heutigen Neuwert.
  • Wert 1914: Der Neubauwert wird per Bewertungsbogen oder Gutachten auf das Preisniveau von 1914 umgerechnet. Die Summe bleibt gleich, der gleitende Neuwertfaktor passt jedes Jahr den Beitrag an die Baupreise an, und entschädigt wird zum aktuellen Neuwert.
  • Unterversicherungsverzicht: Wurde die Summe 1914 korrekt ermittelt, kürzt der Versicherer nicht anteilig.

Wichtig sind in jedem Fall richtige Angaben. Wer Wohnfläche, Dachausbau oder Ausstattung zu niedrig angibt, riskiert den Verzicht und damit eine Kürzung im Schaden. Melden Sie deshalb auch spätere Anbauten und Umbauten.

Warum steigt mein Beitrag jedes Jahr?

Vor allem steigt Ihr Beitrag, weil er jedes Jahr an die Baukosten angepasst wird. Nur so bleibt der Wiederaufbau zum heutigen Neuwert gedeckt.

Die Wohngebäudeversicherung rechnet mit dem gleitenden Neuwert, also mit einem jährlichen Faktor, der den Schutz an die Baukosten anpasst.

  • Den Faktor ermittelt der GDV, die meisten Gesellschaften übernehmen ihn.
  • Berechnung: zu 80 % aus dem Baupreisindex und zu 20 % aus dem Tariflohnindex im Baugewerbe
  • Faktor 2026: 27,63
  • Faktor 2025: 26,51
  • Anstieg: rund 4,2 %

Diese Anpassung ist keine Entscheidung Ihres Versicherers, sondern die Kehrseite des Schutzes vor Unterversicherung, also einer zu niedrigen Summe mit anteilig gekürzter Entschädigung. Zusätzlich können Versicherer ihren Beitragssatz anpassen.

Brauche ich den Elementarschutz wirklich – und kommt die Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es bis heute nicht (Stand Oktober 2026).

Die Bundesregierung arbeitet an Eckpunkten. Neue Wohngebäudeversicherungen sollen Elementarschutz enthalten, und ein Widerspruchsmodell wird geprüft. Einen Gesetzentwurf gibt es noch nicht. Geprüft wird auch, bestehende Verträge zu einem Stichtag um Elementarschutz zu erweitern.

Für den Schutz spricht eine andere Zahl, denn bei denselben Häusern liegen die Quoten weit auseinander. Nach Angaben des Versicherungsverbands (Juni 2026) sind von den Wohngebäuden versichert:

  • gegen Sturm und Hagel: fast alle
  • gegen Überschwemmung und Starkregen: nur rund 59 %

Wo hört die Wohngebäude auf und wo fängt die Hausrat an?

Als Faustregel gehört zum Gebäude, was beim Umzug stehen bleibt, und zum Hausrat, was mitgeht.

  • Gebäude: Dach, Wände, Leitungen, Heizung und fest verlegte Böden
  • Hausrat: Möbel, Kleidung und Elektronik

Wichtiger als die Grenze ist die Schnittstelle, denn bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Hausrat betroffen. Zwei Verträge mit unterschiedlichem Deckungsstand erzeugen die Lücken, die im Schadenfall auffallen.

Ich habe ein Haus gekauft oder geerbt – was passiert mit dem Vertrag?

Beim Kauf geht der Vertrag auf Sie über, und Sie können ihn nur innerhalb eines Monats kündigen. Beim Erben treten Sie in den Vertrag ein, ohne Sonderkündigungsrecht.

  • Kauf: Die Versicherung geht von Gesetzes wegen auf Sie über (§ 95 VVG). Sie haben ein Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG), aber nur einen Monat lang. Die Frist beginnt mit dem Erwerb, in der Regel mit der Eintragung im Grundbuch. Wussten Sie da noch nichts vom Vertrag, beginnt sie erst, sobald Sie davon erfahren. Sie können sofort oder zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen.
  • Erbe: Als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB), also als Erbe, der in die Rechte und Pflichten des Verstorbenen eintritt, treten Sie in den laufenden Vertrag ein. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Umso mehr lohnt dann der Blick auf den Deckungsstand, und ein leer stehendes Haus gehört dem Versicherer gemeldet.

Ich habe eine Wärmepumpe oder Solarmodule – muss ich das melden?

Ja, und zwar bei allen betroffenen Verträgen, also bei Gebäude, Hausrat und Privathaftpflicht.

Fest mit dem Gebäude verbundene Anlagen sind ein Thema der Wohngebäudeversicherung, ein steckerfertiges Balkonkraftwerk gehört dagegen in die Hausrat. Wie weit die Anlagen mitversichert sind, regelt jeder Vertrag anders.

  • Manche Verträge schließen die Anlagen ein.
  • Andere begrenzen sie auf einen Höchstbetrag.
  • Wieder andere schließen sie aus.

Beim Diebstahl einer Wärmepumpe reicht die Spanne von voll gedeckt bis zu einem Betrag, der die Anschaffung nicht deckt.

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