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Wohnen & Bauen

Wohngebäudeversicherung

Ihr Haus ist meist der größte Wert, den Sie besitzen. Die Wohngebäudeversicherung trägt den Wiederaufbau, wenn Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Starkregen es beschädigen.

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Modernes Wohnhaus mit Flachdach in der Abenddämmerung
Worum es geht

Warum ein Schaden am Haus schnell sechsstellig wird

Das Gebäude ist bei den meisten Eigentümern der größte Einzelposten im Vermögen – und die einzige Versicherung, bei der ein Totalschaden regelmäßig sechsstellig ausfällt. Ein Blitz in den Dachstuhl, dessen Löschwasser die Geschosse darunter so beschädigt, dass abgerissen und neu gebaut werden muss, ist kein konstruierter Fall, sondern ein bekanntes Schadenbild.

Versichert ist das Gebäude mit allem, was fest damit verbunden ist – vom Dach über die Rohrleitungen bis zu fest verlegten Böden. Entscheidend ist der zweite Satz: Versichert sind nur die Gefahren, die im Versicherungsschein stehen. Ein Haus „mit Gebäudeversicherung“ kann ohne Schutz gegen Starkregen dastehen – das ist der häufigste stille Fehler im Bestand.

Die Grundleistungen

Was Ihre Wohngebäudeversicherung ersetzt

Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel

Die drei klassischen Bausteine. Sturm gilt bedingungsgemäß ab Windstärke 8, also rund 62 km/h; bei Hagel spielt die Windstärke keine Rolle. Jede Gefahr ist einzeln versicherbar – manche Verträge verzichten auf die Mindestwindstärke, andere nicht.

Überspannung nach Blitzschlag

Schäden an Elektrik und Anlagen, wenn ein Blitz in der Nähe einschlägt. Der direkte Einschlag ins Haus läuft über die Feuerdeckung. Geben Sie im Schadenfall den Tag des Gewitters an – ohne ihn wird der Nachweis dünn.

Neuwertentschädigung

Zerstörtes wird zum Neuwert ersetzt, Beschädigtes repariert. Beim Totalschaden gehören Architekten-, Konstruktions- und Planungskosten dazu – das Haus wird zu heutigen Preisen wieder aufgebaut, nicht zum Restwert abgerechnet.

Kosten nach dem Schaden

Aufräumen, Abbruch und Entsorgung – nach einem Brand fällt der Schutt unter Sondermüll. Dazu die Bewegungskosten: die Einbauküche abbauen, um an ein schadhaftes Rohr zu kommen, gehört mit dazu.

Unterbringung und Mietausfall

Ist das Haus unbewohnbar, trägt der Vertrag die Ersatzunterkunft. Das gilt ausdrücklich auch für Selbstnutzer – wer nach einem Brand ein Jahr zur Miete wohnt, zahlt sonst Kredit und Miete nebeneinander.

Elementarschäden als eigener Baustein

Überschwemmung, Starkregen, Rückstau, Schneedruck, Erdrutsch und Erdbeben sind im Grundschutz nicht enthalten, sondern kommen gesondert hinzu. Erdbeben ist in der Feuerdeckung sogar ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Wohngebäudeversicherung erkennt

Der Beitrag steht auf dem ersten Blatt, die Entscheidung fällt auf den letzten. Gekürzt wird selten, weil zu wenig versichert war – sondern weil das Wasser auf der Terrasse stand statt auf dem Grundstück, weil eine Silikonfuge undicht war oder weil niemand den Leerstand gemeldet hat.

Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit

Das ist nicht eine Klausel, sondern fünf: die Schadenverursachung selbst, Sicherheitsvorschriften, Pflichten vor dem Schaden, Pflichten nach dem Schaden und die unterlassene Anzeige einer Gefahrerhöhung. Am Gebäude sind das Alltagsfälle – heizen im Winter, ein offenes Dach beim Umbau, ein leer stehendes Haus. Die Frage lautet nicht, ob Ihr Vertrag verzichtet, sondern in welchem der fünf Fälle.

Teilüberflutung ohne Überschwemmung von Grund und Boden

Wasser auf Terrasse, Balkon oder in der Kellertreppe ist der häufigste Starkregenschaden der letzten Jahre. Der Bundesgerichtshof verlangt für eine „Überflutung von Grund und Boden“ erhebliche Wassermengen auf der Geländeoberfläche; eine Pfütze genügt nicht, und die Kellertreppe zählt nicht dazu. Ohne diese Klausel geht es hier nicht um weniger Leistung, sondern um keine.

Elementarschutz: vier Größen statt eines Hakens

Selbstbeteiligung, Wartezeit bis der Schutz beginnt, die Frage nach der Rückstauklappe und der Gefahrenkatalog selbst. Die Rangfolge dreht sich mit der Schadenhöhe: Ein fester Eigenanteil ist beim kleinen Schaden teurer und beim großen deutlich günstiger als ein prozentualer. Deshalb gibt es hier keine pauschal beste Lösung.

Nässeschäden aus undichten Silikonfugen

Der Bundesgerichtshof hat 2021 entschieden, dass eine schadhafte Silikonfuge kein Leitungswasserschaden ist: Das Wasser tritt nicht aus einem Rohr aus, es dringt dort ein, wo die Abdichtung versagt hat. Gute Bedingungen schließen den Fall ausdrücklich ein – ohne sie zahlt der Eigentümer den durchfeuchteten Estrich selbst.

Ableitungsrohre auf und außerhalb des Grundstücks

Der Rohrbruch im Erdreich ist der teure Fall: Wurzeln sprengen die Abwasserleitung, und liegt sie unter der Hofeinfahrt, kostet allein das Freilegen. Die Höchstbeträge liegen weit auseinander, und außerhalb des Grundstücks hängt die Deckung daran, ob die Entwässerungssatzung Ihrer Gemeinde Ihnen die Leitung zurechnet.

Neuwert auch ohne Wiederaufbau

Den Neuwert gibt es grundsätzlich nur gegen Wiederherstellung; wer nicht wieder aufbaut, bekommt den Zeitwert. Verlangt ist innerhalb von drei Jahren nach dem Schaden die Sicherstellung – ein bindender Bauvertrag genügt, gebaut sein muss noch nichts. Manche Bedingungen zahlen den Neuwert auch ohne Wiederaufbau, andere nur ab einem bestimmten Alter.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich beim Gebäude nicht fragt

Ein Rechner fragt Wohnfläche, Baujahr und Postleitzahl. Er fragt nicht, was seit dem Einzug angebaut, angeschlossen oder umgebaut wurde – und genau daran hängt im Schadenfall die Leistung.

So arbeite ich
Risikoanalyse

Ich frage, was kein Rechner fragt

Garage, Gartenhaus, Carport, ein Pool, eine Wärmepumpe im Garten, Module auf dem Dach: Was seit dem Vertragsabschluss dazugekommen ist, gehört gemeldet – sonst steht es im Schadenfall nicht mit drin.

Erfahrung

Ich weiß, wie Versicherer regulieren

Ob nach einem Starkregen über das Wasser auf der Terrasse gestritten oder gezahlt wird, hängt weniger vom Beitrag ab als vom Haus dahinter. Nach zwanzig Jahren weiß ich, welches wie reguliert.

Bedingungen

Ihr Vertrag wird besser, nicht teurer

Über die Maklergenossenschaft VEMA bekomme ich Bedingungen über dem Standard. Bestehende Verträge lassen sich oft zum gleichen Beitrag dorthin übernehmen – ohne dass Sie den Versicherer wechseln müssen.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Versicherungsmakler, Ulm Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch klären wir Ihre Fragen in Ruhe und schauen gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call – Sie wählen den Termin, der in Ihren Alltag passt.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Was kostet eine Wohngebäudeversicherung?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Den Beitrag bestimmen vor allem Wohnfläche, Baujahr und Bauart, die Ausstattung des Hauses und seine Lage, dazu die gewählten Bausteine und die Selbstbeteiligung. Am stärksten wirkt die Lage: Für den Elementarbaustein ordnen die Versicherer jede Adresse einer Hochwasser-Gefährdungsklasse zu, und die entscheidet über Beitrag, Eigenanteil und in Einzelfällen darüber, ob der Baustein überhaupt angeboten wird. Was Ihr Haus konkret kostet, zeigt ein Vergleich in wenigen Minuten – die Anfrage dazu ist kostenfrei.

Warum steigt mein Beitrag jedes Jahr?

Weil die Versicherungssumme mitwächst. Die Wohngebäudeversicherung rechnet mit dem gleitenden Neuwert: Steigen die Baukosten, steigt die Summe – sonst reicht sie beim Wiederaufbau nicht. Der Faktor dafür ist für alle Gesellschaften derselbe und entsteht zu 80 % aus dem Baupreisindex und zu 20 % aus dem Tariflohnindex im Baugewerbe. Für 2026 liegt er bei 27,63 nach 26,51 im Jahr 2025, also rund 4,2 % höher. Das ist keine Entscheidung Ihres Versicherers, sondern die Kehrseite des Schutzes vor Unterversicherung.

Brauche ich den Elementarschutz wirklich – und kommt die Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es bis heute nicht (Stand August 2026). Die Richtung ist gesetzt: Der Koalitionsvertrag sieht vor, Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit Naturgefahrenschutz anzubieten, ein Widerspruchsmodell wird geprüft – beschlossen ist davon nichts. Für den Schutz spricht eine andere Zahl: Ende 2024 waren 96 % der Wohngebäude gegen Sturm und Hagel versichert, aber nur 57 % gegen Überschwemmung und Starkregen. Dieselben Häuser, zwei sehr unterschiedliche Quoten.

Wo hört die Wohngebäude auf und wo fängt die Hausrat an?

Die Faustregel ist einfach: Was beim Umzug stehen bleibt, ist Gebäude; was mitgeht, ist Hausrat. Dach, Wände, Leitungen, Heizung und fest verlegte Böden gehören zum Gebäude, Möbel, Kleidung und Elektronik zum Hausrat. Wichtiger als die Grenze ist die Schnittstelle: Bei fast jedem Gebäudeschaden ist auch der Hausrat betroffen. Zwei Verträge mit unterschiedlichem Deckungsstand erzeugen genau die Lücken, die im Schadenfall auffallen.

Ich habe ein Haus gekauft oder geerbt – was passiert mit dem Vertrag?

Beim Kauf geht die Versicherung von Gesetzes wegen auf Sie über (§ 95 VVG). Sie haben ein Sonderkündigungsrecht (§ 96 VVG), aber nur einen Monat lang – die Frist beginnt, sobald Sie vom Bestehen des Vertrags wissen. Beim Erben ist es anders: Als Gesamtrechtsnachfolger (§ 1922 BGB) treten Sie in den laufenden Vertrag ein, ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Umso mehr lohnt dann der Blick auf den Deckungsstand – und ein leer stehendes Haus gehört dem Versicherer gemeldet.

Ich habe eine Wärmepumpe oder Solarmodule – muss ich das melden?

Ja, und zwar bei allen betroffenen Verträgen: Gebäude, Hausrat und Privathaftpflicht. Fest mit dem Gebäude verbundene Anlagen sind ein Thema der Wohngebäudeversicherung, ein steckerfertiges Balkonkraftwerk gehört dagegen in die Hausrat. Automatisch mitversichert ist nichts davon: Manche Verträge schließen die Anlagen ein, andere begrenzen sie auf einen Höchstbetrag, wieder andere schließen sie aus. Beim Diebstahl einer Wärmepumpe reicht die Spanne von voll gedeckt bis zu einem Betrag, der die Anschaffung nicht deckt.