Die Montageversicherung deckt die Errichtung einer technischen Anlage, von der ersten Abladung auf dem Montageplatz bis zum Ende der Deckung. Gedacht ist sie für die Unternehmen, die eine solche Anlage liefern und montieren. Das Interesse des Bestellers lässt sich mitversichern.
Eine Liste benannter Gefahren gibt es nicht, ausgenommen ist nur, was der Vertrag ausdrücklich ausschließt. Das gilt für die Gefahren, nicht für die Sachen. Welche Sachen versichert sind, steht abschließend im Vertrag.
Nicht gedacht ist die Montageversicherung für Verzögerungen und für Schäden Dritter. Sie ersetzt den Sachschaden und endet, bevor der reguläre Betrieb beginnt.
