Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)
Elektronik & Maschinen

Montageversicherung

Vom ersten Abladen bis zur Abnahme ist Ihre Anlage weder Betriebsinventar noch fertiges Werk. Für dieses Fenster gibt es eine eigene Deckung – und vier Punkte, an denen sie endet.

Erstgespräch anfragen kostenfrei und unverbindlich (öffnet in neuem Tab)
Zwei Monteure mit Schutzhelm und Schutzbrille setzen in einer Werkhalle ein Bauteil an einer Turbine an, links der offene Läufer mit seinen Schaufelkränzen
Worum es geht

Warum das Montageobjekt bis zur Abnahme Ihr Risiko bleibt

Die Montageversicherung deckt die Errichtung einer technischen Anlage – von der ersten Abladung auf dem Montageplatz bis zum Ende der Deckung. Wann sie endet, entscheiden vier Endpunkte; der früheste gilt, und einer davon betrifft nur die Erprobung. Eine Liste benannter Gefahren gibt es nicht: Draußen bleibt nur, was ausdrücklich ausgeschlossen ist. Das gilt für die Gefahren, nicht für die Sachen – welche versichert sind, steht abschließend im Vertrag. Drei Positionen kommen nur auf gesonderte Vereinbarung hinzu: die Montageausrüstung, fremde Sachen auf dem Montageplatz und – nur im Ausland – das Eigentum Ihres Montagepersonals. Für fremde Sachen zahlt der Vertrag zudem erst, wenn ein Dritter Sie als Verursacher in Anspruch nimmt.

Ebenso wichtig ist, wofür die Montageversicherung nicht gedacht ist. Sie ersetzt den Sachschaden, nicht die Verzögerung: Schiebt sich dadurch die Inbetriebnahme, sind entgangener Gewinn und laufende Kosten Sache einer eigenen Deckung gegen Betriebsunterbrechung. Für Schäden Dritter ist die Betriebshaftpflicht da. Und sie endet, bevor der reguläre Betrieb beginnt – was danach passiert, gehört in die Elektronik- oder die Maschinenversicherung. Von der Bauleistungsversicherung unterscheidet sie der Gegenstand: dort das werdende Bauwerk aus Beton, Stein, Erde und Holz, hier die Anlage, überwiegend aus Metall. Das schärfste Merkmal ist die Erprobung – eine Prüf- und Testphase kennt nur die Montageversicherung.

Die Grundleistungen

Was die Montageversicherung ersetzt

Jede unvorhergesehene Beschädigung und jeder Verlust

Unvorhergesehen heißt: Weder Sie noch ein mitversichertes Unternehmen noch jemand, der an Ihrer Stelle entscheidet, hat den Schaden rechtzeitig vorhergesehen oder hätte ihn mit dem Fachwissen Ihres Gewerks vorhersehen können. Der Handgriff daneben, das verkantete Bauteil, der Bedienfehler beim Probelauf – einfache Fahrlässigkeit schadet ausdrücklich nicht. Grobe Fahrlässigkeit dagegen führt zur Kürzung nach der Schwere des Verschuldens; einen Verzicht darauf habe ich in den beiden Bedingungswerken, die mir vorliegen, nicht gefunden. Und was Sie der Art nach erstmalig ausführen, ist im Grundwerk nur gedeckt, soweit der Schaden durch eine Einwirkung von außen entstanden ist – bei Einzelanfertigungen ein Punkt, über den man vorher spricht.

Das Montageobjekt ab der ersten Abladung

Versichert sind alle Lieferungen und Leistungen für die Errichtung des vereinbarten Montageobjekts – Konstruktionen, Maschinen, maschinelle und elektrische Einrichtungen und die Reserveteile dazu –, sobald sie erstmals auf dem Montageplatz abgeladen sind. Der Weg dorthin ist Sache der Transportversicherung. Transporte zwischen getrennten Bereichen des Montageplatzes sind nur mitversichert, soweit Sie das vereinbaren.

Feuer, Diebstahl und höhere Gewalt

Alle drei sind im Grundwerk gedeckt. Für Feuer und für höhere Gewalt hält der Klauselanhang allerdings je eine Klausel bereit, die sie wieder herausnimmt; beim Diebstahl findet sich in den beiden Anhängen keine solche Klausel – dort ist der Selbstbehalt die Stellschraube. Diebstahl fällt unter den Verlust versicherter Sachen, ein Einbruch muss dafür nicht nachgewiesen werden; ein Fehlbestand, der erst bei einer Bestandskontrolle auffällt, ist dagegen kein Versicherungsfall. Zwei Grenzen gehören daneben. Witterung, mit der an diesem Ort zu dieser Jahreszeit zu rechnen ist, ist kein Versicherungsfall – es sei denn, sie trifft die Anlage erst, weil vorher ein gedeckter Schaden passiert ist. Und für Erdbeben, Sturm und Überschwemmung wird in der Regel eine Höchstentschädigung je Gefahr vereinbart, die allen übrigen Vereinbarungen vorgeht; der Betrag und wie oft er zur Verfügung steht, stehen im Versicherungsschein.

Das Interesse aller Beteiligten

Versichert ist das Interesse aller Unternehmer, die an dem Vertrag mit dem Besteller beteiligt sind, einschließlich Ihrer Nachunternehmer – jeweils an ihren eigenen Lieferungen und Leistungen. Interesse heißt hier: wer für welchen Teil das Risiko trägt. Auch das Interesse des Bestellers lässt sich mitversichern, soweit er den Schaden nach Ihrem Vertrag zu tragen hätte; dann gehören seine Eigenleistungen in die Summe.

Entschädigung: Teilschaden oder Totalschaden

Für den Vergleich werden die Wiederherstellungskosten und der Wert des Altmaterials zusammengezählt. Liegt diese Summe nicht über dem Zeitwert, den die Sache unmittelbar vor dem Schaden hatte, ist es ein Teilschaden; ausgezahlt werden dann die Wiederherstellungskosten abzüglich des Altmaterialwerts. Liegt sie darüber, ist es ein Totalschaden, und es gibt den Zeitwert, ebenfalls abzüglich Altmaterial. Was Sie aufwenden, um den Schaden abzuwenden oder zu mindern, ist ohne Zusatzvereinbarung mitversichert, auch wenn es erfolglos bleibt – soweit Sie es den Umständen nach für geboten halten durften.

Die Unterschiede

Woran ich eine gute Montageversicherung erkenne

Diese Sparte ist stark standardisiert – ein Anbietername allein sagt hier wenig. Die Werke unterscheiden sich an einzelnen Stellen; den größeren Unterschied macht, ob ein Vertrag sorgfältig oder nachlässig gezeichnet ist. An diesen sechs Stellen sehe ich zuerst nach. Grundlage sind die beiden Bedingungswerke, die mir vorliegen, samt ihren Klauselanhängen und das aktuelle Branchenmuster, die unverbindlichen Musterbedingungen des Verbands.

Welche Ausschlussklauseln vereinbart sind

Weil im Grundwerk – dem Bedingungstext, auf dem Ihr Vertrag aufsetzt – gedeckt ist, was nicht ausgeschlossen ist, entscheidet der Klauselanhang. Für Feuer, für höhere Gewalt und für Fehler des Herstellers oder Lieferanten führen beide Anhänge je eine Klausel, die die Gefahr wieder herausnimmt – beim Hersteller allerdings nur, soweit ein Dritter dafür einzutreten hat oder ohne besondere Abrede einzutreten hätte. In einem Anhang kommt eine Klausel für Terrorakte dazu. Ob eine davon gilt, steht nicht in den Bedingungen, sondern im Versicherungsschein. Solche Klauseln gehören oft zu einer arbeitsteiligen Absicherung – etwa wenn Feuer über eine Police des Bauherrn läuft; gefährlich wird eine solche Klausel erst, wenn niemand sonst die herausgenommene Gefahr deckt. Die Frage lautet deshalb nie „ist höhere Gewalt versichert?“, sondern: welche Ausschlussklausel steht in Ihrem Versicherungsschein – und wer deckt die herausgenommene Gefahr dann?

Wie weit die Mangeldeckung reicht

Wie weit die Deckung über den eigenen Mangel hinaus reicht, formuliert keines der beiden Werke ausdrücklich; das aktuelle Branchenmuster benennt diese Reichweite dagegen. Bei größeren Projekten wird die Mangeldeckung in Stufen verhandelt: vom reinen Ausschluss über die De- und Remontagekosten und den Folgeschaden an allem anderen bis dahin, dass auch das mangelhafte Bauteil ersetzt wird. Die beiden Anhänge, die mir vorliegen, reichen bis zur zweiten Stufe – die dritte, die am Markt als Standard gilt, und die vierte stehen dort nicht zum Ankreuzen, sondern werden verhandelt. Auf welcher Stufe Ihr Vertrag steht, halte ich fest und lasse mir vom Versicherer schriftlich geben, was er zum Folgeschaden zusagt, bevor Sie es brauchen.

Erprobung: Beginn, Dauer, Nachhaftung

Der Erprobungsmonat läuft ab der ersten Erprobung – wann die beginnt, sagt das Grundwerk oft gar nicht. Dafür gibt es eine Klausel, die den Beginn je Anlagentyp bestimmt: die erste Zündung, das erste Befüllen, das erste Anlegen von Spannung, das erste Drehen. Sie liegt mir nur in einem der beiden Klauselanhänge vor; fehlt sie, ist der Fristbeginn im Streitfall Auslegungssache. Eine weitere Klausel verlängert den Monat, zwei andere regeln die Nachhaftung für Arbeiten, die später zur Nacherfüllung anfallen: Die engere deckt nur Schäden durch diese Arbeiten, die weitere auch solche, die während der Versicherungszeit auf dem Montageplatz verursacht wurden und sich erst danach zeigen – Herstellungs-, Fertigungs-, Planungs-, Material- und Konstruktionsfehler bleiben allerdings auch dort außen vor. In diesen drei – der Verlängerung und den beiden Nachhaftungsklauseln – ist die Monatszahl offen gelassen; sie muss im Versicherungsschein stehen.

Die Montageausrüstung – und ihre Betriebsschäden

Werkzeug, Kräne, Gerüste und Baubuden sind nur versichert, wenn Sie das gesondert vereinbaren. Und dann gilt für sie im Grundwerk keine Allgefahrendeckung, sondern nur Ersatz bei Unfall: der Kran, der umkippt, ja – der Getriebeschaden aus dem Betrieb heraus nicht. Erst eine eigene Klausel stellt die Ausrüstung auf dieselbe Ebene wie das Montageobjekt. Autokrane und Fahrzeuge brauchen selbst dann, wenn diese Klausel vereinbart ist, noch eine eigene Vereinbarung, und für sie gilt eine leicht übersehene Grenze: Sie sind nur versichert, solange für sie kein amtliches Kennzeichen erteilt ist.

Der Selbstbehalt – und die Sonderregel für Diebstahl

Der Selbstbehalt wird je Versicherungsfall abgezogen, bei mehreren Schäden also jedes Mal neu. Wichtiger ist die Sonderregel: Eines der beiden Werke zieht bei Diebstahl eine deutlich höhere Selbstbeteiligung ab – einen Prozentsatz des Schadens, mindestens aber einen festen Betrag –, im anderen gilt auch dort der allgemein vereinbarte Selbstbehalt. Bei einem entwendeten Bauteil ist das der größte rechnerische Unterschied zwischen beiden.

Die Kosten neben dem Sachschaden

Aufräumen und Bergen – die Arbeiten nach dem Schaden, nicht die Schadenminderung währenddessen – zahlt der Vertrag nur, wenn es vereinbart ist, und dann bis zu einer Grenze, meist einem Prozentsatz der Versicherungssumme. Das eine Werk setzt ihn fest, das andere lässt ihn offen. Bleibt das Feld im Versicherungsschein leer, fehlt die vereinbarte Grenze – bei einem solchen Angebot ist dieses Feld deshalb ein Pflichtpunkt der Prüfung. Mehrkosten für Überstunden, Sonn- und Feiertagsarbeit und für Eilfrachten gibt es nur über eine eigene Klausel – auf der Baustelle oft der teuerste Posten. Für die De- und Remontage, die zur Beseitigung eines Mangels ohnehin anfällt, ersetzen beide Anhänge 80 Prozent dieser Kosten, wenn die Klausel vereinbart ist.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Montageversicherung nicht fragt

Im Grundwerk sehen sich zwei Angebote schnell ähnlich. Was sie unterscheidet, steht im Klauselanhang und in den Feldern, die erst im Versicherungsschein ausgefüllt werden. Und ob Sie eine Police je Projekt brauchen oder einen Jahresvertrag für alle Montagen, entscheidet sich vor dem Angebot, nicht im Angebot.

Über mich
Risikoanalyse

Laufzeit, Summe, Erprobung

Ich frage vor dem Angebot, wie lange Ihre Montage wirklich dauert, was in die Versicherungssumme gehört und wann bei Ihrer Anlage die Erprobung beginnt – drei Angaben, an denen später der Schutz hängt.

Erfahrung

Begleitung im Schadenfall

Fachberater gewerbliche Sachversicherungen und geprüfter Schadenmanager, seit 2002 in der Branche – nach einem Schaden kläre ich mit Ihnen die nächsten Schritte und spreche für Sie mit dem Versicherer.

Bedingungen

Der Klauselanhang, Zeile für Zeile

Ich lese jede vereinbarte Klausel gegen die Stelle im Grundtext, die sie ersetzt. Welches Haus das bessere ist, sage ich Ihnen nicht: Mir liegt für diese Sparte kein Leistungsvergleich vor, auf den ich das stützen könnte.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wir haben Betriebshaftpflicht und eine Inhaltsversicherung – wozu noch eine Montageversicherung?

Weil beide das Montageobjekt nicht erfassen. Die Betriebshaftpflicht deckt, was Sie einem Dritten schulden – Ihr eigenes Montageobjekt ist bis zur Abnahme kein Drittschaden, sondern Ihr Leistungsrisiko.

Die Inhaltsversicherung arbeitet mit benannten Gefahren und versichert den fertigen Betrieb. Der typische Montageschaden steht in diesem Katalog nicht.

Die Anlage läuft schon im Probebetrieb – sind wir noch versichert?

Einen Monat lang ja, gerechnet ab Beginn der ersten Erprobung – danach endet die Deckung für alles, was zur Erprobung gehört. Verlässlich ist dieser Monat allerdings nur, wenn Ihr Vertrag bestimmt, wann die Erprobung beginnt – sonst wird über den Fristbeginn im Schadenfall gestritten. Und er lässt sich verlängern: Dann steht die Zahl der Monate im Versicherungsschein. Das ist einer von vier Endpunkten, und der früheste gilt: die Abnahme; das Ende der Montage, sobald Sie dem Versicherer gegenüber erklärt haben, dass das versicherte Interesse erloschen ist; der Zeitpunkt im Versicherungsschein; und eben jener Monat. Ausgeschlossen bleiben außerdem die dauernden Einflüsse des Betriebes während der Erprobung – sie ist eine Testphase, kein versicherter Dauerbetrieb.

Das Datum im Versicherungsschein wird am leichtesten übersehen: Verschiebt sich der Zeitplan, läuft der Schutz aus, während die Anlage offen auf dem Platz steht. Verlängern lässt er sich, aber nur, wenn Sie es vor dem Ende beantragen. In der Praxis lohnt sich bei der Versicherungsdauer ein Puffer gegenüber dem Bauzeitenplan.

Sind Montagefehler versichert?

Zur Hälfte. Der Mangel Ihrer eigenen Leistung ist es nie: Was Sie falsch erbracht haben, müssen Sie auf eigene Kosten richtig machen. Versichert ist der Schaden, den dieser Fehler an allem anderen anrichtet, was Sie bereits ordnungsgemäß erbracht haben. Wird bei der Montage einer Turbine eine Dichtung zu fest angezogen und brennt die Turbine im Probebetrieb aus, zahlen Sie die Dichtung und der Versicherer die Turbine – so jedenfalls die Systematik; ausdrücklich formuliert ist sie in keinem der beiden Werke.

Die Trennlinie ist schärfer, als sie klingt, und die Prüfung ist technisch: Lag die Ursache außerhalb der beschädigten Teilleistung? Ein Sachschaden setzt einen Zustand voraus, der vorher da war und von außen beeinträchtigt wird; steckt der Fehler von Anfang an in der Leistung, ist es ein Mangel. Wo eine Arbeit eine Leistung ist und nicht zwei, hilft es nicht, sie hinterher zu zerlegen – so haben Gerichte entschieden, zulasten der Betriebe.

Der Bauherr hat eine Bauleistungsversicherung – brauchen wir dann noch etwas?

Zwei Rückfragen, bevor Sie sich darauf verlassen. Versichert sie die Anlage oder das Bauwerk? Bei einer Halle mit einer Anlage darin, einer Biogasanlage oder einem Windpark sind bauliche und technische Teile kaum zu trennen; dann ist die Zuordnung Auslegungssache – und ausgelegt wird im Schadenfall. Halten Sie deshalb schon im Werkvertrag fest, welche Police welche Teile deckt.

Und: Sind Sie dort mitversichert – und mit welchem Interesse? Ihre eigene Police leistet nicht, soweit für denselben Schaden aus einem anderen Vertrag von Ihnen oder einem Mitversicherten Leistung beansprucht werden kann. Eine schwache Fremddeckung kann Ihre eigene also entwerten, ohne sie zu ersetzen. Das ist kein Argument für oder gegen einen Vertrag, sondern eine Frage der Abstimmung – und die gehört vor das Projekt.

Wovon hängt der Beitrag für eine Montageversicherung ab?

Eine Zahl nenne ich Ihnen hier nicht – ohne Ihr Projekt wäre sie geraten. Was ich an einem Angebot als Stellschrauben sehe: die Versicherungssumme, die Montagedauer, die zusätzlich vereinbarten Positionen und Klauseln und der Selbstbehalt.

Bei der Summe gehört eine Besonderheit dazu. Sie ist nicht der Nettoauftragswert, sondern der endgültige Kontraktpreis einschließlich Fracht-, Montage- und Zollkosten und Gewinn – und sie steht zu Beginn nur vorläufig fest. Nach Ende des Versicherungsschutzes wird sie anhand von Originalbelegen – meist der Schlussrechnung – endgültig festgesetzt und der Beitrag nachberechnet; die Differenz kann in beide Richtungen gehen. Das Erstgespräch dazu ist kostenfrei.