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Beamtenanwärter: private Krankenversicherung oder gesetzlich bleiben?

Sven MochoAktualisiert am

Ob Beamtenanwärter privat oder gesetzlich krankenversichert sein sollten, hängt an Beihilfe, Familie und Gesundheit. Wer allein lebt und keine ernsten Vorerkrankungen hat, fährt privat in der Regel günstiger, bei pauschaler Beihilfe immer noch häufig. Für die gesetzliche Kasse sprechen vor allem drei Lagen: eine Familie mit einem einzigen Verdienst bei pauschaler Beihilfe, ernste Vorerkrankungen nach verpasster Frist der Öffnungsaktion und der bewusste Wunsch nach dem Sachleistungsprinzip.

Wer bisher gesetzlich versichert war, bleibt es automatisch, bis er austritt, und zahlt den vollen Beitrag allein, es sei denn, sein Dienstherr gewährt pauschale Beihilfe, also auf Antrag die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags.

Warum Anwärter überhaupt wählen müssen

Mit der Ernennung zum Beamten auf Widerruf werden Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungsfrei. Das gilt für jeden Beamten, der bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung der Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge hat (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Eine Pflichtversicherung wie bei Angestellten gibt es für Sie also nicht mehr.

Versicherungsfrei sind ebenso Referendare im Lehramt, soweit sie als Beamte auf Widerruf ausgebildet werden. Rechtsreferendare sind dagegen nur in wenigen Ländern verbeamtet.

Eine bisherige gesetzliche Versicherung, etwa die studentische Pflichtversicherung oder die Familienversicherung über die Eltern, läuft mit der Ernennung nicht einfach aus. Sie setzt sich als freiwillige Mitgliedschaft fort, es sei denn, Sie erklären binnen zwei Wochen nach dem Hinweis Ihrer Kasse den Austritt und weisen eine andere Absicherung nach (§ 188 Abs. 4 SGB V). Wer nichts tut, bleibt also gesetzlich versichert.

Bei privater Vorversicherung, etwa über verbeamtete Eltern, steht die gesetzliche Kasse dagegen meist gar nicht offen. Ein Beitritt setzt eine Vorversicherungszeit von 24 Monaten in den letzten fünf Jahren oder zwölf Monaten unmittelbar vorher voraus (§ 9 Abs. 1 SGB V), und die fehlt in diesem Fall in der Regel.

Ohne Absicherung darf allerdings niemand bleiben. Wer beihilfeberechtigt und nicht gesetzlich versichert ist, muss den Teil der Kosten, den die Beihilfe nicht trägt, privat versichern (§ 193 Abs. 3 VVG). Das ist die Restkostenversicherung.

Wie die Beihilfe selbst funktioniert, steht auf der Seite zur Beihilfe; was Beamte insgesamt absichern sollten, auf der Seite für Beamte und Anwärter.

Was beide Wege im Vorbereitungsdienst kosten

Gesetzlich zahlen Sie den Beitrag vollständig selbst, weil es im Beamtenverhältnis keinen Arbeitgeberanteil gibt. Er setzt sich so zusammen:

  • Krankenversicherung: der ermäßigte Beitragssatz von 14,0 Prozent, weil Sie keinen Anspruch auf Krankengeld haben (die Bezüge laufen bei Krankheit weiter)
  • Zusatzbeitrag: je nach Kasse, 2026 im Durchschnitt 2,9 Prozent
  • Pflegeversicherung: nur der halbe Beitragssatz, weil Sie als Beihilfeberechtigter die Pflegeleistungen nur zur Hälfte aus der Pflegeversicherung erhalten (§ 28 Abs. 2, § 55 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 SGB XI); Kinderlose ab 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6 Punkten

Anders als bei der Pflege hilft die Beihilfe bei der Krankenversicherung kaum. Beim Bund ist nicht beihilfefähig, was die Kasse als Leistung erbringt (§ 8 Abs. 4 Bundesbeihilfeverordnung), und die Länder folgen diesem Nachrang der Beihilfe.

Privat versichern Sie nur den Anteil, den die Beihilfe offen lässt, bei Anwärtern außer in Hessen 50 Prozent. Viele Versicherer bieten dafür eigene, befristete Anwärtertarife an, die günstiger sind als die späteren regulären Beamtentarife. Der Beitrag richtet sich nach Alter, Gesundheit und Leistungsumfang und hängt nicht vom Einkommen ab.

Mit der Übernahme steigen in der Regel beide Beiträge. Der gesetzliche wächst mit der Besoldung bis zur Beitragsbemessungsgrenze, die 2026 bei 5.812,50 Euro im Monat liegt. Der private steigt mit dem Wechsel vom Anwärtertarif in den regulären Tarif, hängt aber nicht am Einkommen.

Im Ruhestand verschiebt sich das Verhältnis noch einmal. Die Beihilfe steigt dann in der Regel auf 70 Prozent, sodass privat nur noch 30 Prozent zu versichern sind. Gesetzlich versichert zahlen Sie als freiwilliges Mitglied dagegen weiter Beiträge auf Ihre Pension, und zwar ohne Zuschuss, es sei denn, Sie haben die pauschale Beihilfe gewählt.

Gesetzlich oder privat im Vorbereitungsdienst
MerkmalGesetzlich (freiwillig)Privat (Restkosten)
Beitrag richtet sich nachEinkommen bis zur BemessungsgrenzeAlter, Gesundheit, Leistungsumfang
Zuschuss des Dienstherrnkeiner, außer bei pauschaler BeihilfeBeihilfe als fester Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten
Pflegeversicherunghalber Beitragssatzprivate Pflegepflichtversicherung, auf die Beihilfe abgestimmt
Ehepartner und Kinderbeitragsfrei mitversichert, wenn die Voraussetzungen der Familienversicherung erfüllt sindeigener Beitrag je Person, wegen hoher Beihilfesätze (Kinder 80, Ehepartner bei geringem Einkommen 70 Prozent) nur für einen kleinen Rest
Im RuhestandBeitrag auf die Pension, Zuschuss nur mit pauschaler BeihilfeBeihilfe in der Regel 70 Prozent, privat nur noch 30 Prozent
Späterer Wechselin die private Versicherung möglich, meist mit Gesundheitsprüfungzurück in die gesetzliche Kasse als Beamter praktisch nicht möglich

So entscheide ich: fünf Fragen in dieser Reihenfolge

Bevor ich einen Tarif vergleiche, kläre ich fünf Fragen. Die Reihenfolge ist Absicht, weil jede Antwort das Gewicht der folgenden verschiebt.

  1. Wer ist Ihr Dienstherr, und zahlt er eine pauschale Beihilfe? Zehn Länder bieten sie an, Schleswig-Holstein zahlt einen ähnlich gebauten Zuschuss, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz planen sie; der Bund, Bayern, Hessen und das Saarland haben sie nicht (Stand 09/2026). Wo es sie gibt, übernimmt der Dienstherr auf Antrag die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrags. Das verändert die Rechnung grundlegend, auch wenn der Zuschuss zu versteuern ist.
  2. Wie steht es um Ihre Gesundheit? Das klärt eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern, bevor irgendwo ein Antrag liegt. Bei Vorerkrankungen gibt es die Öffnungsaktion der PKV für Beamte. Wer binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses den Antrag stellt, wird dabei ohne Ablehnung und ohne Leistungsausschlüsse aufgenommen; der Risikozuschlag ist auf 30 Prozent begrenzt. Eine Vorerkrankung allein ist deshalb kein zwingender Grund, gesetzlich zu bleiben.
  3. Wie sieht Ihre Familie aus – heute und in fünf Jahren? Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner und Ihre Kinder sind in der gesetzlichen Kasse beitragsfrei familienversichert, solange sie kein oder nur ein geringes Einkommen haben. Für Kinder gilt das allerdings nicht, wenn Ihr mit ihnen verwandter Ehepartner oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist, über der Versicherungspflichtgrenze und mehr als Sie verdient (§ 10 Abs. 3 SGB V). Privat zahlt jeder einen eigenen Beitrag. Er fällt wegen der hohen Beihilfesätze für Kinder und, bei geringem Einkommen, für Ehepartner zwar klein aus, summiert sich aber.
  4. Wie sicher ist die Übernahme? Wer nach der Ausbildung keine Planstelle bekommt oder bewusst angestellt arbeiten will und dann eine Beschäftigung aufnimmt, ist unterhalb der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 Euro im Jahr) gesetzlich pflichtversichert. Das spricht nicht gegen die private Versicherung für die Ausbildungszeit, verändert aber, wie weit man vorausdenken muss.
  5. Wie sieht die Rechnung über die ganze Laufbahn aus? Die Anwärterzeit dauert je nach Laufbahn wenige Jahre, das Beamtenleben mit Ruhestand Jahrzehnte. Maßgeblich ist deshalb, was ab der Übernahme und im Ruhestand gilt, und nicht allein der Beitrag im ersten Monat.

Wann die gesetzliche Kasse die richtige Wahl ist

Die private Restkostenversicherung ist für Beamte der übliche Weg, aber nicht für jeden die beste Lösung. Drei Konstellationen sprechen für die gesetzliche Kasse.

Eine Familie mit nur einem Einkommen und pauschaler Beihilfe. Dann trägt der Dienstherr einen Beitragsanteil von 50 Prozent, und Ehepartner und Kinder sind ohne eigenen Beitrag mitversichert. Gerade mit mehreren Kindern kann das günstiger sein als mehrere private Verträge.

Eine verpasste Frist bei ernsten Vorerkrankungen. Wer die sechs Monate der Öffnungsaktion hat verstreichen lassen und bei der regulären Gesundheitsprüfung abgelehnt wird oder nur mit Ausschlüssen versichert würde, bleibt besser gesetzlich versichert, solange er es noch ist. Die nächste Gelegenheit bringt der Beginn der Probezeit, und bis dahin ist die gesetzliche Kasse die solide Brücke.

Eine bewusste Entscheidung für das Sachleistungsprinzip. Manche wollen keine Rechnungen vorstrecken, einreichen und mit zwei Stellen abrechnen, der Beihilfe und dem Versicherer. Das ist ein legitimer Grund, solange man weiß, was er kostet.

Vorher sollten Sie allerdings wissen, dass als Beamter der Rückweg aus der privaten in die gesetzliche Kasse praktisch verschlossen ist. Wer den Beamtenstatus vor dem 55. Geburtstag verlässt und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmt, ist dagegen gesetzlich versichert. Die Sorge, sich für immer festzulegen, ist deshalb kleiner, als sie klingt.

Die Fallen im Vorbereitungsdienst

Die Kasse behält Sie einfach. Wer aus der gesetzlichen Kasse kommt und nichts unternimmt, ist freiwilliges Mitglied und zahlt den vollen Beitrag, ohne es bewusst entschieden zu haben. Den Austritt müssen Sie selbst erklären, und zwar binnen zwei Wochen, nachdem die Kasse Sie informiert hat, und dabei die private Absicherung nachweisen.

Verstreicht diese Frist, geht es nur noch per Kündigung, wirksam zum Ende des übernächsten Monats (§ 175 Abs. 4 SGB V). So lange laufen die Beiträge weiter.

Die Öffnungsaktion läuft parallel ab. Die sechs Monate beginnen mit dem Beamtenverhältnis und nicht mit Ihrer Entscheidung. Wer lange überlegt, verliert bei Vorerkrankungen den einfachsten Weg in die private Versicherung.

Der Zahnersatz in der Anwärterzeit. Beim Bund ist Zahnersatz im Vorbereitungsdienst nur nach einem Unfall oder nach drei Jahren im öffentlichen Dienst beihilfefähig. Ein Anwärtertarif, der nur die übliche Restquote von 50 Prozent erstattet, lässt hier die andere Hälfte offen. Deshalb prüfe ich diesen Punkt im Bedingungswerk, bevor ich einen Tarif empfehle.

Der Übergang in den regulären Tarif. Anwärtertarife sind befristet, und viele von ihnen sehen vor, dass der Vertrag mit dem Ende des Vorbereitungsdienstes umgestellt wird; der Beitrag steigt dann. Ob die Umstellung ohne neue Gesundheitsprüfung garantiert ist und zu welchen Konditionen, steht im Bedingungswerk des Anwärtertarifs und sollte vor dem Abschluss gelesen werden.

Keine Übernahme nach der Prüfung. Wer danach angestellt arbeitet und unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, ist gesetzlich pflichtversichert. Den privaten Vertrag kann man dann als Anwartschaft ruhen lassen und sich so den heutigen Gesundheitszustand sichern.

Wer privat versichert bleibt, etwa als Selbstständiger, hat Anspruch darauf, dass der Versicherer den Schutz um den weggefallenen Beihilfeanteil aufstockt. Das geschieht gegen höheren Beitrag, aber ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten, wenn der Antrag binnen sechs Monaten gestellt wird (§ 199 Abs. 2 VVG).

Die pauschale Beihilfe bindet. Wer sie wählt, verzichtet auf die individuelle Beihilfe, und zwar auch für den Ruhestand. Anwärter dürfen bei der Übernahme auf Probe oder auf Lebenszeit noch einmal neu wählen, danach nicht mehr. Die Einzelheiten stehen in den Häufigen Fragen zur Beihilfe.

Vollzugsdienst: Anwärter mit Heilfürsorge

Wer im Vollzugsdienst Anspruch auf freie Heilfürsorge hat, braucht im aktiven Dienst keine Restkostenversicherung, weil der Dienstherr die Krankheitskosten im Rahmen der Heilfürsorge übernimmt. Wer vorher gesetzlich versichert war, muss aber auch hier austreten und die Heilfürsorge nachweisen, sonst läuft die freiwillige Mitgliedschaft samt Beitrag weiter.

Mit dem Ruhestand endet die Heilfürsorge allerdings, und dann gilt die Beihilfe. Deshalb gehört an den Anfang eine Anwartschaft, die Ihren heutigen Gesundheitszustand für den späteren privaten Vertrag sichert. Auch hier gilt die Öffnungsaktion, allerdings nur für die Anwartschaft, und die sechs Monate laufen ab Beginn der Heilfürsorge.

Was im Vollzugsdienst bei der Dienstunfähigkeit zu beachten ist, steht im Beitrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizisten, Feuerwehr und Justizvollzug.

Wie das Zusammenspiel von Beihilfe und privater Versicherung im Einzelnen funktioniert, steht im Beitrag PKV für Beamte: Beihilfe verstehen und die Restkosten richtig absichern. Den allgemeinen Vergleich der beiden Systeme finden Sie im Beitrag PKV oder GKV.

Häufige Fragen

Kann ich als Beamtenanwärter in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben?

Ja, wenn Sie unmittelbar vorher gesetzlich versichert waren, etwa in der studentischen Pflichtversicherung oder in der Familienversicherung. Die Mitgliedschaft läuft dann als freiwillige Versicherung weiter, solange Sie nicht aktiv austreten. Wer bisher privat versichert war, zum Beispiel über verbeamtete Eltern, hat diesen Weg in aller Regel nicht, denn als Anwärter sind Sie versicherungsfrei und können der gesetzlichen Kasse ohne passende Vorversicherungszeit nicht beitreten.

Was kostet die gesetzliche Krankenversicherung für Beamtenanwärter?

Sie zahlen den vollständigen Beitrag selbst, weil es keinen Arbeitgeberanteil gibt. Bei 1.846,85 Euro Anwärtergrundbetrag, wie ihn der Bund im gehobenen Dienst seit Mai 2026 vorläufig zahlt, sind das 2026 mit durchschnittlichem Zusatzbeitrag rund 312 Euro Krankenversicherung im Monat. Dazu kommt die Pflegeversicherung zum halben Beitragssatz, für Kinderlose ab 23 mit Zuschlag; in diesem Fall sind es zusammen rund 356 Euro. Eine Ausnahme machen die Länder mit pauschaler Beihilfe, denn dort trägt das Land auf Antrag 50 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags.

Kann ich später von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln?

Ja, das geht auch mitten in der Laufbahn, dann aber in der Regel mit vollständiger Gesundheitsprüfung. Eine zweite Gelegenheit zu erleichterten Bedingungen bringt die Ernennung auf Probe, denn die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer beginnt dann neu, auch wenn Sie im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert waren. Nach der Ernennung auf Lebenszeit im Anschluss an die Probezeit gibt es diese Öffnung nicht mehr.

Was passiert mit meiner privaten Versicherung, wenn ich nach dem Vorbereitungsdienst nicht übernommen werde?

Nehmen Sie danach eine Beschäftigung unter der Versicherungspflichtgrenze auf, gilt für Sie die gesetzliche Versicherungspflicht. Den privaten Vertrag können Sie dann beenden oder als Anwartschaft ruhen lassen, die Ihren Gesundheitszustand für später sichert. Bleiben Sie privat versichert, etwa als Selbstständiger, muss der Versicherer den fehlenden Beihilfeanteil zusätzlich versichern, zwar zu höherem Beitrag, aber ohne neue Gesundheitsprüfung, wenn Sie das binnen sechs Monaten beantragen.

Lohnt sich die gesetzliche Kasse, wenn mein Land eine pauschale Beihilfe zahlt?

Sie wird dann deutlich günstiger und kann sich lohnen, vor allem wenn in der Ehe nur Sie verdienen und mehrere Kinder da sind, die dort ohne eigenen Beitrag mitversichert sind. Für Alleinstehende ohne ernste Vorerkrankungen ist die private Restkostenversicherung häufig weiterhin günstiger, was aber erst der konkrete Vergleich zeigt. Bedenken Sie außerdem, dass die Entscheidung für die pauschale Beihilfe bindet. Nur beim Wechsel ins Probe- oder Lebenszeitverhältnis dürfen Anwärter noch einmal neu wählen.

Stand: 11.10.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn, die Satzung Ihrer Krankenkasse und die Bedingungen des jeweiligen Versicherers.

Quellen: Sozialgesetzbuch V, §§ 6, 9, 10, 175, 188 und 243; Sozialgesetzbuch XI, §§ 28 und 55; Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 193 und 199; Bundesbeihilfeverordnung, § 8, und Beihilferegelungen des Bundes für Anwärter; Bundesministerium für Gesundheit, Beiträge und Rechengrößen der gesetzlichen Krankenversicherung 2026; Anwärtergrundbeträge des Bundes ab 01.05.2026 (dbb-Tabelle, Entwurf, Zahlung als Abschlag bis zur Verkündung); PKV-Verband, Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“ (Stand Januar 2026); Landesregelungen zur pauschalen Beihilfe, darunter Mecklenburg-Vorpommern (seit 01.05.2026).

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