Gedacht ist die gesetzliche Pflegeversicherung als Teilleistung – im Bild der Kfz-Versicherung eine Teilkasko. Sie zahlt je Pflegegrad einen festen Betrag, nicht die Kosten; den Rest trägt der Pflegebedürftige selbst, aus Rente, Einkommen und Erspartem. Das ist keine Lücke im System, sondern das System. Und es ist der Grund, warum es diese Seite gibt: Genau diese Differenz lässt sich privat absichern, und zwar auf drei Arten. Die Pflegetagegeldversicherung zahlt einen vereinbarten Tagessatz, weil ein Pflegegrad vorliegt, und überlässt Ihnen, wofür Sie das Geld verwenden. Die Pflegekostenversicherung erstattet nachgewiesene Kosten, meist gedeckelt und gebunden an den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegerentenversicherung zahlt eine vereinbarte Monatsrente und läuft beim Lebensversicherer. Über mich läuft ausschließlich das Pflegetagegeld, und dafür gibt es zwei Gründe. Die Kostenvariante erstattet nur, was im Leistungskatalog der Pflegekasse steht – Unterkunft und Verpflegung stehen dort in aller Regel nicht, und wer sich von Angehörigen pflegen lässt, bekommt weniger als wer einen Pflegedienst beauftragt. Die Pflegerente hat dagegen einen echten Vorzug – ihr Beitrag kennt keine Beitragsanpassung, wie sie in der Krankenversicherung möglich ist –, erkauft ihn aber mit einem deutlich höheren Einstiegsbeitrag und einer Sparkomponente im Versicherungsvertrag. Ich halte Absicherung und Sparen für besser getrennt.
Wie groß die Lücke ist, lässt sich beziffern. Im Pflegeheim bleibt schon im ersten Jahr ein Eigenanteil beim Bewohner: in Baden-Württemberg 3.657 Euro im Monat, bundesweit 3.364 Euro, Stand Juli 2026 – jeweils nach Abzug der Leistungen der Pflegekasse einschließlich des Zuschlags, den sie im ersten Jahr zum Pflegeanteil beisteuert – dem Teil des Eigenanteils, der auf die Pflege selbst entfällt, neben Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Drei Dinge daran überraschen die meisten. Ein höherer Pflegegrad senkt diesen Eigenanteil nicht – der Pflegeanteil darin ist ab Pflegegrad 2 für alle Grade gleich hoch; ein höherer Grad erhöht nur die Zahlung der Kasse an die Einrichtung. Nur der Pflegeanteil wird mit zunehmender Dauer stärker bezuschusst; Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in voller Höhe beim Bewohner, auch nach Jahren im Heim. Und der Betrag wächst: bundesweit um 119 Euro allein im ersten Halbjahr 2026. Genau daraus wird der Tagessatz, den ein Vertrag tragen muss. Dazu gehört aber der größere Teil der Wahrheit, ohne den die Rechnung unehrlich wäre: In Baden-Württemberg leben nach der Landesstatistik (Stand Ende 2023) nur 14,9 Prozent der Pflegebedürftigen im Heim, 85,1 Prozent werden zu Hause versorgt, 55,9 Prozent allein von Angehörigen. Der Heim-Eigenanteil ist also der Höchstbedarf und deshalb die richtige Bemessungsgrundlage – der Regelfall ist er nicht. Dass Sie über das Tagegeld frei verfügen können, ist genau der Grund, warum dasselbe Geld im häufigeren Fall etwas anderes auffängt: das Einkommen, das ausfällt, wenn jemand aus der Familie die Pflege übernimmt. Dafür gibt es keine Rechnung, die man einreichen könnte.
