Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)
Gesundheit

Pflegezusatzversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine Teilkasko mit einem Zuschuss je Pflegegrad statt Kostenersatz. Die Differenz tragen Sie selbst, und sie ist ausrechenbar und versicherbar.

Erstgespräch anfragenKostenfrei und unverbindlich (öffnet in neuem Tab)
Frau um die fünfzig im beigen Pullover lehnt auf einem hellen Sofa an ein Kissen und blickt ruhig in die Kamera
Worum es geht

Warum die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkasko ist

Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt je Pflegegrad einen festen Betrag, nicht die Kosten. Den Rest trägt der Pflegebedürftige selbst, aus Rente, Einkommen und Erspartem. Im Pflegeheim sind das schon im ersten Jahr in Baden-Württemberg 3.657 Euro im Monat, bundesweit 3.364 Euro (Stand Juli 2026).

Von drei möglichen Absicherungen läuft über mich ausschließlich das Pflegetagegeld. Die Pflegekostenversicherung erstattet nachgewiesene Kosten, meist gedeckelt und nur, was im Leistungskatalog der Pflegekasse steht. Unterkunft und Verpflegung stehen dort in aller Regel nicht, und wer sich von Angehörigen pflegen lässt, bekommt weniger als jemand, der einen Pflegedienst beauftragt.

Die Pflegerentenversicherung läuft beim Lebensversicherer, und ihr Beitrag kennt keine Anpassung nach § 203 VVG. Sie enthält aber eine Sparkomponente, und ich halte Absicherung und Sparen für besser getrennt.

Ihre Entscheidung

Wann die Pflegetagegeldversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Ihr Einkommen deckt den Eigenanteil nichtIm Heim bleiben in Baden-Württemberg schon im ersten Jahr 3.657 Euro im Monat beim Bewohner (Stand Juli 2026). Reichen Rente und sonstige Einkünfte nicht, belastet Pflege fast immer das eigene Vermögen und den Nachlass.
  • Angehörige sollen pflegen könnenÜber das Tagegeld verfügen Sie frei, etwa damit jemand aus der Familie die Arbeitszeit reduzieren kann. Gute Verträge zahlen bei Pflege durch Angehörige denselben Satz wie bei einem Pflegedienst. Zu Hause ist dieser Satz allerdings nach Pflegegrad gestaffelt.
  • Sie sind noch gesundEine Gesundheitsprüfung ist der Normalfall, einen Anspruch auf Annahme gibt es nicht. Je früher Sie abschließen, desto günstiger und desto wahrscheinlicher ist es überhaupt noch möglich.

Spricht eher dagegen

  • VorerkrankungenVorerkrankungen können eine Annahme verhindern, denn einen Anspruch darauf gibt es nicht. Scheitert der ungeförderte Weg, bleibt der Pflege-Bahr, der in der Mindesthöhe nicht ausreicht.
  • Sie wollen einen festen BeitragDer Beitrag zum Pflegetagegeld kann steigen (§ 203 VVG). Die Pflegerentenversicherung kennt diese Anpassung nicht und ist im Beitrag stabiler, ganz fest ist er aber auch dort nicht. Dazu kommen ein deutlich höherer Einstiegsbeitrag und eine Sparkomponente.
  • Sie wollen nur den Unterhaltsrückgriff auf Ihre Kinder vermeidenDavor sind sie in aller Regel ohnehin geschützt. Das Sozialamt prüft Elternunterhalt erst, wenn das Gesamteinkommen eines Kindes über 100.000 Euro im Jahr liegt (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Den Nachlass schützt diese Grenze nicht.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was die Pflegetagegeldversicherung übernimmt

Tagessatz je Pflegegrad

Ausgelöst wird die Leistung durch die Pflegebedürftigkeit, nicht durch eine Rechnung. Liegt ein Pflegegrad vor, zahlt der Versicherer für jeden Tag den dafür vereinbarten Satz, so beschreibt auch das Versicherungsvertragsgesetz diese Bauart. Wie hoch der Satz je Pflegegrad ausfällt, regelt der Tarif.

Freie Verwendung ohne Kostennachweis

Wofür Sie das Geld einsetzen, bleibt Ihnen überlassen, ob für den Eigenanteil im Heim, einen Pflegedienst, den Umbau des Bades oder die reduzierte Arbeitszeit einer Tochter. Wo ein Vertrag ausdrücklich auf Kostennachweise verzichtet, löst das Tagegeld diesen Vorzug gegenüber der Kostenvariante auch tatsächlich ein.

Leistung bei Pflege durch Angehörige

Gute Verträge zahlen bei Pflege durch die Familie denselben Satz wie bei ambulanter Pflege durch einen Pflegedienst. Darin unterscheidet sich das Tagegeld von einer Kostenversicherung, denn wo Angehörige pflegen, entsteht keine Rechnung, die sich erstatten ließe.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Ab einem im Vertrag bestimmten Pflegegrad entfällt der Beitrag, die Leistung läuft weiter. Die Befreiung ab Pflegegrad 5 ist in der Spitzengruppe üblich. Wer sie schon ab einem niedrigeren Grad bekommt, hat mehr als der Markt. Manche Verträge erhöhen stattdessen die Leistung um den Monatsbeitrag, was wirtschaftlich dasselbe ist, in den Bedingungen aber nicht.

Kindernachversicherung

Es kommt darauf an, ob das Bedingungswerk Geburtsschäden und angeborene Krankheiten ausdrücklich einschließt. Ein neugeborenes Kind wird ohne Risikozuschläge und ohne Wartezeit aufgenommen. Voraussetzung ist, dass ein Elternteil am Tag der Geburt seit mindestens drei Monaten versichert ist und die Anmeldung binnen zwei Monaten erfolgt. Die Adoption eines minderjährigen Kindes ist der Geburt gleichgestellt. Bei erhöhtem Risiko darf der Versicherer dann aber einen Zuschlag bis zur Höhe des einfachen Beitrags verlangen.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Pflegetagegeldversicherung erkennt

Zwei Verträge mit demselben Tagessatz können verschieden viel wert sein, weil die Musterbedingungen die Leistung zusagen und sie im selben Atemzug einschränken, etwa mit drei Jahren Wartezeit und ohne Tagegeld während Klinik, Reha oder Kur. Das ist die Grundfassung der Branche, von der aus jeder Tarif seine Abweichungen schreibt. Dazu kommt die Frage, ob die Leistung mitwächst.

Ich frage deshalb, auf welche dieser Einschränkungen ein Bedingungswerk verzichtet, und nicht, was der Tarif leistet. In den beiden Bedingungswerken, die ich für diese Sparte im Wortlaut gelesen habe, ist davon fast nichts übrig geblieben. Sie sind allerdings die Spitze des Marktes und nicht sein Durchschnitt.

Bindung an den Pflegegrad

Die erste Frage, die ich an jedes Bedingungswerk stelle, ist die Bindung an den Pflegegrad, den Ihre gesetzliche oder private Pflegeversicherung festgestellt hat. Sie folgt aus der Klausel Ihres Vertrages, nicht aus dem Gesetz, und steht in keiner Leistungsübersicht. Erklären die Bedingungen Gutachten und Leistungszusage für maßgeblich, kann der Versicherer sich nicht mit eigenen Zweifeln davon lösen. Fehlt eine solche Klausel, gilt die Bindung nicht von selbst.

Die Prozentstaffel nach Pflegegrad

Fast alle Tarife staffeln ihre Leistung nach Pflegegrad. Die Staffel steht im Tarifwerk, weder in der Leistungsübersicht noch in den Vergleichen, mit denen ich arbeite. Im Heim gilt in guten Verträgen ab Pflegegrad 2 der volle Satz. Zu Hause werden aus 100 Euro Tagessatz bei Pflegegrad 2 schnell 20 oder 30 Euro, bei Pflegegrad 1 zahlen manche Verträge gar nichts. Die volle Deckung gibt es dort erst im höchsten Pflegegrad.

Leistung während Krankenhaus, Reha und Kur

Gute Verträge streichen den Leistungsausschluss der Musterbedingungen während einer vollstationären Krankenhausbehandlung, einer stationären Reha und einer Kur. Dieser Ausschluss trifft ausgerechnet die Wochen, in denen Pflegebedürftigkeit typischerweise entsteht, etwa in der Folge Schlaganfall, Klinik, Reha, Pflegegrad. Die Kosten zu Hause laufen in dieser Zeit weiter. Zu klären ist, ob in unveränderter Höhe und zeitlich unbegrenzt weitergezahlt wird und ob der Aufenthalt noch gemeldet werden muss. Wer eine Reha nicht meldet, verletzt sonst eine Obliegenheit, also eine Verhaltensregel aus dem Vertrag, deren Verletzung die Leistung kosten kann.

Wartezeit

Wichtig ist, ob der Verzicht auf die Wartezeit auch für spätere Erhöhungen gilt. Die Musterbedingungen setzen drei Jahre an, gute Verträge verzichten vollständig darauf. Einen Absatz weiter lässt das Musterwerk bei einer Vertragsänderung die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil gelten. Eine spätere Erhöhung startet dann ihre eigene Uhr, auch bei einem Vertrag, der mit „keine Wartezeit“ wirbt. Nur eines der beiden Werke nimmt Erhöhungen ausdrücklich aus, beim anderen bleibt das offen.

Dynamik vor und im Leistungsfall

Zu prüfen sind zwei Erhöhungsrechte, das vor dem Pflegefall und das während des Leistungsbezugs. Zwischen Abschluss und Pflegefall liegen oft Jahrzehnte, und die Kosten steigen in dieser Zeit weiter. Das zweite Recht entscheidet, ob die Leistung über die Jahre mitwächst. Wer mit fünfzig abschließt, mit achtundsiebzig pflegebedürftig wird und dann fünfzehn Jahre Leistung bezieht, braucht auch dann noch eine Anpassung.

Nachversicherungsgarantie und ihre Deckel

Achten Sie bei der Nachversicherungsgarantie auf ihre Deckel und darauf, welcher Anlass fehlt. Sie erlaubt, den Tagessatz bei Heirat, Geburt eines Kindes, Immobilienkauf und Rentenbeginn ohne erneute Gesundheitsprüfung anzuheben. Der Vertrag regelt, wie viel je Erhöhung möglich ist und wie oft insgesamt. Dort stehen auch die Frist für den Antrag, das Höchstalter und ob eine Erhöhung entfällt, wenn schon einmal Pflegebedürftigkeit bestand. Ein fünfter Anlass wäre der, auf den es gerade ankommt: die Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes am 30. September 2026 beschlossen, Bundestag und Bundesrat haben noch nicht entschieden. Geplant ist, die Zugangsvoraussetzungen für die Pflegegrade 1 bis 3 zu verschärfen. Weil die Bedingungen für die Pflegebedürftigkeit auf das Gesetz verweisen, schlüge eine geänderte Definition auf einen laufenden Vertrag durch, ohne dass am Vertrag eine Zeile geändert würde. Ein bereits zuerkannter Pflegegrad soll nach dem Entwurf Bestandsschutz erhalten. Wer ihn noch nicht hat, und das ist praktisch jeder Versicherte vor dem Leistungsfall, müsste mit anderen Voraussetzungen rechnen als bei Abschluss. Sicher ist das erst, wenn das Gesetz steht. Ein Erhöhungsrecht für diesen Fall habe ich in den Werken, die mir vorliegen, nicht gefunden. Als Ausweg bleibt, später bei einem zweiten Versicherer aufzustocken. Dafür verlangen die Musterbedingungen die Einwilligung des ersten Versicherers, manche Tarife heben sie ausdrücklich auf, andere nicht. Räumt ein Versicherer für diesen Fall statt eines Erhöhungsrechts nur ein Umstellungsrecht ein, ist das ein Angebot unter Vorbehalt und gilt nur bis zur bisher versicherten Höhe. Eine Garantie ist es nicht, auch wenn es mitunter so genannt wird.

Warum über einen Makler

Was der Beitragsvergleich bei der Pflegetagegeldversicherung nicht fragt

Ein Beitragsrechner fragt nach Alter und Tagessatz. Er weiß nicht, welches Einkommen Ihnen im Pflegefall noch bliebe und ob Sie eher zu Hause oder im Heim versorgt werden möchten. Auch Ihre Gesundheitsangaben und die Prozentsätze des vorgeschlagenen Tarifs kennt er nicht. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die Zahl, dann der Tarif

Ich rechne den Tagessatz mit Ihren Zahlen: dem Eigenanteil, den Sie tragen müssten, Ihrer Rente, Ihren sonstigen Einkünften. Dazu sage ich Ihnen Pflegegrad für Pflegegrad, was davon im Pflegefall tatsächlich ankommt.

Erfahrung

Geprüft wird wie in der Krankenversicherung

Vorerkrankungen entscheiden hier häufiger über den Vertrag als jede Leistungsübersicht. Das Pflegetagegeld läuft beim Krankenversicherer, mit Gesundheitsfragen und Risikoprüfung. Mit dieser Prüfung arbeite ich seit über zwanzig Jahren.

Bedingungen

Was in keiner Übersicht steht

Ob eine Frist für die Anzeige des Pflegefalls läuft, ob ein Erhöhungsrecht rückwirkend entfällt, ob sich ein Anfechtungsrecht auf jede spätere Erhöhung erstreckt: Das alles steht im Bedingungswerk, und dort lese ich es nach.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie hoch sollte mein Tagessatz sein?

Bemessungsgrundlage ist der Eigenanteil im Heim. Er ist ab Pflegegrad 2 gleich hoch und der höchste planbare Bedarf. Die Rechnung hat vier Zeilen, und Sie können sie für sich selbst aufstellen.

  • Oben steht der Heim-Eigenanteil des ersten Jahres, im Südwesten 3.657 Euro im Monat (Stand Juli 2026).
  • Davon ziehen Sie ab, was Sie im Pflegefall an Einkommen einsetzen könnten: Rente, Mieteinnahmen, sonstige Einkünfte.
  • Was übrig bleibt, ist Ihre Lücke.
  • Geteilt durch dreißig ergibt sich der Tagessatz.

Bei 1.500 Euro einsetzbarem Einkommen sind das rund 72 Euro am Tag. Wer nichts einsetzen kann, kommt rechnerisch auf rund 122 Euro.

Zum Eigenanteil selbst gehören vier Einzelheiten:

  • Der Pflegeanteil ist der Teil, der auf die Pflege selbst entfällt, neben Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten. Er ist ab Pflegegrad 2 für alle Grade gleich hoch, deshalb senkt ein höherer Pflegegrad den Eigenanteil nicht. Ein höherer Grad erhöht nur die Zahlung der Kasse an die Einrichtung.
  • Abgezogen sind im Eigenanteil schon die Leistungen der Pflegekasse einschließlich des Zuschlags, den sie im ersten Jahr zum Pflegeanteil beisteuert. Mit zunehmender Dauer wird nur der Pflegeanteil stärker bezuschusst. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten bleiben in voller Höhe beim Bewohner, auch nach Jahren im Heim.
  • Der Eigenanteil wächst, bundesweit um 119 Euro allein im ersten Halbjahr 2026.
  • Er ist der Höchstbedarf, der Regelfall ist er aber nicht. In Baden-Württemberg leben nach der Landesstatistik (Stand Ende 2023) nur 14,9 Prozent der Pflegebedürftigen im Heim. Zu Hause versorgt werden 85,1 Prozent, allein von Angehörigen 55,9 Prozent.

Zwei Dinge gehören dazu, sonst steht am Ende eine zu schöne Zahl. Den daraus errechneten Satz vereinbaren Sie als volle Leistung, die die meisten Tarife bei Pflegegrad 5 zahlen. Im Heim gilt in guten Verträgen ab Pflegegrad 2 der volle Satz, zu Hause zahlen die meisten Verträge darunter nur einen Teil davon, oft erheblich weniger. Außerdem steigt der Eigenanteil, deshalb gehört ein Erhöhungsrecht in die Rechnung. Beides sehe ich mir am konkreten Vertrag an, bevor eine Zahl im Antrag steht.

  • Erhöhungsrecht: Zur Prüfung gehören der Rhythmus, das Höchstalter und ein möglicher Deckel auf den zulässigen Tageshöchstsatz. Dazu kommt die Frage, wie oft Sie eine Erhöhung ablehnen dürfen, ohne das Recht darauf zu verlieren.

Müssen meine Kinder für mich zahlen?

In aller Regel nicht. Der Rückgriff auf die Kinder greift erst ab einem Gesamteinkommen von über 100.000 Euro im Jahr je Kind.

Reichen Rente und Vermögen nicht aus, tritt die Hilfe zur Pflege ein, und das Sozialamt prüft den Elternunterhalt, also den Rückgriff auf die Kinder. Die Grenze dafür gilt seit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz (§ 94 Abs. 1a SGB XII). Vier Einzelheiten gehören dazu:

  • Die Grenze gilt je Kind. Das Einkommen der Geschwister bleibt außer Betracht.
  • Das Einkommen von Ehepartner oder Schwiegerkind zählt für diese Grenze nicht mit.
  • Es gilt eine Vermutungsregel. Das Sozialamt geht davon aus, dass die Grenze nicht überschritten ist, und Auskunft muss ein Kind erst geben, wenn konkrete Anhaltspunkte dagegen sprechen.
  • Maßgeblich ist das Gesamteinkommen, also alle Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, auch aus Vermietung oder Kapital.

Pflege belastet deshalb fast immer das eigene Vermögen und den Nachlass und nur selten das Einkommen der Kinder.

Wovon hängt der Beitrag ab – und kann er später steigen?

Der Beitrag hängt vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand bei Abschluss und vom vereinbarten Tagessatz ab. Und ja, er kann steigen.

Kalkuliert wird wie in der privaten Krankenversicherung. In jungen Jahren zahlen Sie mehr, als das Risiko in diesem Alter kostet, damit der Beitrag im Alter nicht dem Risiko folgt. Eine Anpassung ist unter zwei Voraussetzungen erlaubt (§ 203 VVG, § 155 VAG):

  • Die Leistungen weichen dauerhaft um mehr als 10 Prozent oder einen im Tarif festgelegten niedrigeren Wert von der Kalkulation ab, oder die Sterbewahrscheinlichkeiten um mehr als 5 Prozent.
  • Ein Treuhänder muss zustimmen.

Das ist der strukturelle Unterschied zur Pflegerentenversicherung, und er gehört benannt statt weggelassen. Eine Beispielzahl nenne ich hier bewusst nicht. Jeder Betrag hinge an Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der gewählten Höhe, und ohne diese drei Angaben wäre er eine Scheingenauigkeit.

Wann sollte ich abschließen – und was, wenn ich Vorerkrankungen habe?

Je früher, desto günstiger und desto wahrscheinlicher überhaupt noch möglich. Weil es keinen Anspruch auf Annahme gibt, klären wir zuerst Ihre Gesundheit und danach den Tarif.

Schwerer wiegt der zweite Punkt: Eine Gesundheitsprüfung ist hier der Normalfall. Wer die Reihenfolge umdreht, verliert mit dem ersten abgelehnten Antrag Möglichkeiten, die er vorher noch hatte.

Anzugeben ist, wonach gefragt wird, denn die Reichweite der gestellten Fragen bestimmt die Reichweite Ihrer Anzeigepflicht (§ 19 VVG). Wer aber einen Umstand bewusst verschweigt, der offensichtlich für das Risiko zählt und so ungewöhnlich ist, dass niemand danach fragen würde, riskiert die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung.

  • Kindernachversicherung: Versicherer, die sich vom Vertrag lösen wollten, sind vor Gericht an einer Klausel gescheitert, die Geburtsschäden und angeborene Krankheiten einschließt. Sie scheiterten, weil sie zum ungeborenen Kind nichts gefragt hatten und ihr eigenes Bedingungswerk angeborene Krankheiten einschloss.

Scheitert der ungeförderte Weg an der Gesundheitsprüfung, bleibt die geförderte Variante. Um sie geht es in der letzten Frage.

Bin ich im Ausland versichert – und was, wenn ich auswandere?

Nach den Musterbedingungen gilt der Schutz nur für Pflege in Deutschland, und mit dem Wegzug endet der Vertrag. Gute Verträge regeln beides anders.

Das sind zwei verschiedene Fragen, und die Musterbedingungen beantworten beide streng:

  • Pflege im Ausland: Der Schutz gilt nur für Pflege in Deutschland. Die Erweiterung auf die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum, die im selben Werk steht, ist ausdrücklich der Pflegekostenversicherung vorbehalten.
  • Wegzug: Bei einer Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland endet der Vertrag, er ruht nicht.

Gute Verträge bieten weltweiten Schutz in unveränderter Höhe und eine Fortführung nach dem Wegzug, die nicht am Fortbestand einer deutschen Pflegepflichtversicherung oder an einem deutschen Konto hängt. Bei manchen läuft die Fortsetzung von selbst, bei anderen müssen Sie sie innerhalb einer Frist verlangen, sonst endet der Vertrag doch.

Selten erwähnt wird, dass Sie die Mehrkosten einer Begutachtung im Ausland tragen. So steht es in beiden Werken, die ich dazu gelesen habe.

Was ist der Pflege-Bahr, und lohnt er sich?

Für mich ist der Pflege-Bahr eine Notlösung. Er kommt in Betracht, wenn eine reguläre Absicherung an der Gesundheitsprüfung scheitert.

So heißt die staatlich geförderte Variante. Es gibt fünf Euro Zulage im Monat bei einem Eigenbeitrag von mindestens zehn Euro, ohne Gesundheitsprüfung, und der Versicherer darf den Antrag nicht ablehnen, sofern Sie volljährig und noch nicht pflegebedürftig sind. Dafür nehmen Sie zwei Einschränkungen in Kauf:

  • eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren
  • eine Mindestleistung von lediglich 600 Euro im Monat bei Pflegegrad 5

Wer die Gesundheitsprüfung besteht, ist mit einer regulären Absicherung besser aufgestellt, denn in der Mindesthöhe reicht der Pflege-Bahr nicht aus. Ich schlage ihn deshalb nicht von selbst vor und stelle ihn auch nicht als günstigen Einstieg dar.

Stand dieser Seite: