Wer darf sich überhaupt privat versichern?
Drei Gruppen dürfen sich privat versichern.
- Selbstständige und Freiberufler ohne jede Einkommensgrenze
- Beamte und Anwärter über die Beihilfe
- Angestellte, deren regelmäßiges Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat.
Entscheidend ist das Wort „regelmäßig“. Maßgeblich ist, was Sie im laufenden Jahr verdienen und im kommenden voraussichtlich verdienen werden. Wer schon pflichtversichert ist, wird erst zum Ende des Kalenderjahres frei, nicht mitten im Jahr. Wer eine neue Stelle direkt über der Grenze antritt, ist dagegen sofort versicherungsfrei. Für manche Lebenslagen bleibt die gesetzliche Kasse mit gezieltem Zusatzschutz trotzdem die ruhigere Wahl.
Was ändert sich 2027 an der Versicherungspflichtgrenze?
Sie steigt deutlich stärker als üblich, auf 84.150 Euro im Jahr, also 7.012,50 Euro im Monat.
Neben der jährlichen Anpassung an die Lohnentwicklung hat der Gesetzgeber eine Sondererhöhung um 3.600 Euro beschlossen. Den Wert für 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 per Verordnung beschlossen, endgültig ist er nach der Zustimmung des Bundesrats. Für Sie folgt daraus zweierlei:
- Wer heute freiwillig gesetzlich versichert ist, über 77.400 Euro verdient und den Wechsel erwägt, sollte die Entscheidung nicht aufschieben. Wer noch pflichtversichert ist, wird zum Jahresende nur frei, wenn das Gehalt auch über der neuen Grenze von 84.150 Euro liegt.
- Wer am 31. Dezember 2026 bereits privat versichert ist, wird 2027 an einer eigenen Grenze von 80.550 Euro gemessen, ohne die Sondererhöhung. Wer darunter fällt, wird wieder versicherungspflichtig. Liegt das allein an der Anhebung der Grenze, können Sie sich innerhalb von drei Monaten davon befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
- Ab 55 tritt die Versicherungspflicht nicht mehr ein, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Außerdem müssen Sie mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig gewesen sein (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Was kostet eine private Krankenversicherung?
Der Beitrag hängt vor allem am Eintrittsalter, dann an Gesundheit, Leistungsumfang und Selbstbehalt. Aussuchen sollten Sie den Tarif aber nach den Bedingungen, nicht nach dem Preis.
Wer billig kauft, kauft zweimal, und in der privaten Krankenversicherung ist der zweite Kauf oft nicht mehr möglich. Kommt nach dem Abschluss eine Diagnose dazu, prüft jeder neue Versicherer sie mit. Auch im eigenen Haus gibt es bessere Leistungen nur mit neuer Gesundheitsprüfung (§ 204 VVG). Ich achte deshalb darauf, dass ein Tarif über Wechsel- und Optionsrechte mit Ihrem Leben mitwachsen kann.
Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kasse – und wie rechnet er sich?
2026 sind es 1.226,44 Euro im Monat mit Kindern und 1.261,32 Euro ohne Kinder, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.
Zur Krankenversicherung gehört immer die gesetzliche Pflegeversicherung. Erst die Summe aus beidem ist der Betrag, gegen den ein privater Beitrag ehrlich verglichen gehört. So setzt er sich zusammen:
- Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat.
- Krankenversicherung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, zusammen 17,5 Prozent, also 1.017,19 Euro
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent mit Kindern und 4,2 Prozent ohne, also 209,25 beziehungsweise 244,13 Euro
Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber davon die Hälfte.
Was zahlt mein Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung dazu?
Die Hälfte Ihres Beitrags, höchstens aber den Betrag, den er in der gesetzlichen Kasse zahlen müsste.
Die Höchstwerte 2026 im Monat:
- Krankenversicherung: 508,59 Euro
- Pflegeversicherung: 104,63 Euro, in Sachsen 75,56 Euro, weil Beschäftigte dort einen höheren Eigenanteil tragen
- Zusammen: 613,22 Euro
Liegt Ihr halber Beitrag unter diesen Werten, zahlt der Arbeitgeber genau die Hälfte. Beides zusammen ist der Zuschuss, denn die Pflege-Pflichtversicherung gehört zur Krankenversicherung und wird nie getrennt betrachtet. Rechnen Sie deshalb nie mit dem vollen Beitrag gegen die gesetzliche Kasse, sondern mit Ihrem Anteil.
Lohnt sich ein Selbstbehalt?
Ja, in der richtigen Höhe. Ich rate Selbstständigen meist zu rund 1.200 Euro im Jahr, Angestellten zu höchstens 600 Euro.
Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor der Versicherer erstattet, und er senkt den Beitrag. Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, Ihnen bleibt deshalb auch nur die Hälfte der Ersparnis. Das Risiko liegt dagegen ganz bei Ihnen. Später verringern lässt sich ein Selbstbehalt in der Regel nur mit neuer Gesundheitsprüfung.
Was ist, wenn ich Vorerkrankungen habe?
Vieles ist versicherbar, ob normal, mit Zuschlag oder mit Ausschluss.
Weil jedes Haus anders prüft, frage ich Ihre Gesundheitsdaten vorher anonym bei mehreren Gesellschaften an. Erst wenn klar ist, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt, reden wir über Tarife. Ein abgelehnter Antrag ist kein folgenloser Versuch, denn er wird bei jedem weiteren Antrag zur Frage.
Wird mein Beitrag im Alter unbezahlbar?
Er steigt, aber nicht ungebremst.
- In jungen Jahren zahlen Sie bewusst mehr als nötig. Dieser Anteil wird verzinst angelegt und dämpft später den Beitrag.
- Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent entfällt mit 60.
- Ab 65 bremst die Alterungsrückstellung die Anpassungen, ab 80 senkt sie den Beitrag.
- Dazu kommen die brancheneinheitlichen Auffangtarife, deren Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse nicht übersteigen darf.
Wichtiger als jede Prognose ist deshalb, wie vorsichtig ein Versicherer heute kalkuliert. Daran erkennt man, wie stabil der Beitrag morgen ist.
Komme ich wieder zurück in die gesetzliche Kasse?
Vor dem 55. Geburtstag meist ja, sobald Sie wieder versicherungspflichtig werden. Danach nur noch in Ausnahmefällen.
- Angestellt: Sinkt Ihr regelmäßiges Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze, sind Sie automatisch wieder gesetzlich versichert.
- Selbstständig: Der Weg führt über eine versicherungspflichtige Anstellung oder über den Bezug von Arbeitslosengeld.
- Ab 55: Die Versicherungspflicht tritt nicht mehr ein, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).
Planen Sie die private Krankenversicherung deshalb nicht als Zwischenlösung. Halten Sie eine Rückkehr für möglich, besprechen wir das vor dem Wechsel.