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Gesundheit

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung steht Ihre Versorgung im Vertrag statt im Gesetz. Was dort zugesagt ist, gilt dauerhaft – deshalb entscheidet der Tarif mehr als der Beitrag.

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Arzt im weißen Kittel mit Stethoskop am Fenster einer Praxis
Worum es geht

Warum in der PKV der Vertrag zählt und nicht das Gesetz

Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst den Beitrag am Einkommen und den Leistungsumfang am Gesetz – beides kann sich ändern. Die private Krankenversicherung rechnet nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Umfang. Was Ihnen zusteht, steht im Vertrag, und weder Versicherer noch Gesetzgeber dürfen es nachträglich zu Ihren Lasten kürzen.

Wechseln darf, wer selbstständig ist, verbeamtet oder als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Dürfen heißt aber nicht sollen: In manchen Lebenslagen ist die gesetzliche Kasse mit gezieltem Zusatzschutz die ruhigere Wahl. Was für Sie trägt, hängt an Familienplanung, Einkommensverlauf und Gesundheitszustand – in dieser Reihenfolge.

Die Grundleistungen

Was eine private Krankenversicherung übernimmt

Garantierte Leistungen

Was im Tarif zugesagt ist, bleibt zugesagt. Anders als der gesetzliche Leistungskatalog lässt es sich nicht per Gesetz kürzen – der medizinische Fortschritt wächst mit hinein.

Kostenerstattung nach GOÄ und GOZ

Sie erhalten die Rechnung, reichen sie ein und bekommen die Erstattung; stationär rechnet die Klinik meist direkt ab. Unstrittige Beträge sind binnen eines Monats zu zahlen.

Freie Arztwahl und Wahlleistungen

Facharzt ohne Überweisung, Behandlung durch den Spezialisten, Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus – je nachdem, was der Tarif vorsieht.

Heil- und Hilfsmittel

Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie ebenso wie Prothesen, Hörgeräte oder Beatmungsgeräte. Hier entscheidet sich, ob eine Versorgung vollständig getragen wird oder ein hoher Eigenanteil bleibt.

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Erstattungssätze, Staffeln in den ersten Jahren, Implantate, Inlays und Kieferorthopädie. Ein Implantat beginnt bei rund 3.000 Euro – die Höhe der Erstattung ist deshalb keine Nebensache.

Krankentagegeld

Fällt Ihr Einkommen nach der Lohnfortzahlung weg, ersetzt das Krankentagegeld es. Bemessen wird es am Nettoeinkommen, nicht an einem Prozentsatz vom Brutto, und gezahlt wird, solange die Arbeitsunfähigkeit dauert.

Die Unterschiede

Woran man eine gute private Krankenversicherung erkennt

Verglichen wird fast immer der Beitrag. Entschieden wird an fünf Stellen im Bedingungswerk, nach denen kein Rechner fragt – und die sich später nicht mehr nachbessern lassen, wenn die Gesundheit erst einmal eine andere ist.

Erstattung über den Höchstsätzen

Ärzte rechnen nach GOÄ und GOZ ab: Regelhöchstsatz ist der 2,3-fache, mit Begründung der 3,5-fache. Spezialisten liegen bei aufwendigen Eingriffen darüber. Erstattet ein Tarif nur bis zum Höchstsatz, tragen Sie die Differenz selbst.

Stationär ohne Bezug auf die Fallpauschale

Privatkliniken sind an die staatliche Entgeltordnung nicht gebunden. Viele Tarife deckeln die Erstattung deshalb auf einen Prozentsatz der vergleichbaren Fallpauschale – marktüblich zwischen 100 und 250 Prozent. Ohne diesen Bezug entfällt die Deckelung.

Offene Kataloge bei Heil- und Hilfsmitteln

Eine geschlossene Liste kennt nur, was bei Vertragsschluss gebräuchlich war. Ein offener Katalog nimmt auf, was erst später auf den Markt kommt – und verpflichtet Sie nicht auf das jeweils günstigste Mittel.

Wechsel- und Optionsrechte

§ 204 VVG erlaubt den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellung. Optionsrechte erlauben zusätzlich, den Schutz zu festgelegten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung aufzuwerten.

Nachhaltige Kalkulation

Ein niedriger Rechnungszins bedeutet einen etwas höheren Beitrag heute und mehr gebildete Rückstellung für später. Der günstigste Einstieg ist selten der stabilste Vertrag.

Warum über einen Makler

Was der Beitragsvergleich bei der PKV nicht fragt

Nicht nach Ihrer Krankengeschichte. Dabei entscheidet die zuerst: Ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt, ist von Haus zu Haus verschieden – und ein abgelehnter Antrag begleitet Sie zu jedem weiteren.

So arbeite ich
Risikoanalyse

Erst Ihre Gesundheit, dann der Tarif

Ihre Vorerkrankungen frage ich vorab ohne Ihren Namen bei mehreren Häusern an. So wissen Sie, womit Sie rechnen müssen, bevor irgendwo ein Antrag liegt.

Erfahrung

Ich weiß, wer wen annimmt

Welches Haus bei welcher Vorgeschichte normal annimmt, zuschlägt oder ablehnt, steht in keinem Prospekt. Nach über zwanzig Jahren kenne ich die Handschriften.

Bedingungen

Ich lese die Bedingungen, nicht den Prospekt

Die Tarifwerke prüfe ich mit einer Fachsoftware bis auf die einzelnen Leistungspunkte. Dort steht, was im Ernstfall gezahlt wird – und was eben nicht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wer darf sich überhaupt privat versichern?

Drei Gruppen: Selbstständige und Freiberufler ohne jede Einkommensgrenze, Beamte und Anwärter über die Beihilfe – und Angestellte, deren regelmäßiges Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat. Entscheidend ist das Wort „regelmäßig“: Maßgeblich ist, was Sie im laufenden Jahr verdienen und was Sie im kommenden voraussichtlich verdienen werden. Erst dann endet die Versicherungspflicht – und zwar zum Ende des Kalenderjahres, nicht mitten im Jahr. Dürfen heißt übrigens nicht sollen: Für manche Lebenslagen ist die gesetzliche Kasse mit gezieltem Zusatzschutz die ruhigere Wahl.

Was ändert sich 2027 an der Versicherungspflichtgrenze?

Sie steigt deutlich stärker als üblich. Neben der jährlichen Anpassung an die Lohnentwicklung hat der Gesetzgeber eine Sondererhöhung um 3.600 Euro beschlossen. Der Verband der Privaten Krankenversicherung rechnet deshalb mit rund 85.000 Euro im Jahr. Der genaue Wert wird erst im Herbst 2026 per Verordnung festgelegt – bis dahin ist es eine Prognose, keine Zahl zum Rechnen. Für Sie heißt das zweierlei: Wer den Wechsel erwägt und heute knapp über der Grenze liegt, sollte die Entscheidung nicht auf die lange Bank schieben. Und wer bereits privat versichert ist und mit dem Gehalt unter die neue Grenze rutscht, wird wieder versicherungspflichtig – ab 55 gilt das nicht mehr.

Was zahlt mein Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung dazu?

Die Hälfte Ihres Beitrags – gedeckelt auf den Betrag, den er in der gesetzlichen Kasse zahlen müsste. 2026 sind das höchstens 508,59 Euro für die Krankenversicherung und 104,63 Euro für die Pflegeversicherung, zusammen 613,22 Euro im Monat. In Sachsen liegt der Pflege-Anteil bei 75,56 Euro, weil Beschäftigte dort einen höheren Eigenanteil tragen. Liegt Ihr halber Beitrag unter diesen Werten, zahlt der Arbeitgeber genau die Hälfte. Beides zusammen ist der Zuschuss – die Pflege-Pflichtversicherung gehört zur Krankenversicherung dazu und wird nie getrennt betrachtet. Rechnen Sie deshalb nie mit dem vollen Beitrag gegen die gesetzliche Kasse, sondern mit Ihrem Anteil.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kasse – und wie rechnet er sich?

Zur Krankenversicherung gehört immer die gesetzliche Pflegeversicherung – erst die Summe aus beidem ist der Betrag, gegen den ein privater Beitrag ehrlich verglichen gehört. 2026 sind das 1.226,44 Euro im Monat mit Kindern und 1.261,32 Euro ohne Kinder. Die Rechnung dahinter: Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat. Darauf liegen der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent und der durchschnittliche Zusatzbeitrag von 2,9 Prozent, zusammen 17,5 Prozent – macht 1.017,19 Euro für die Krankenversicherung. Dazu die Pflegeversicherung mit 3,6 Prozent für Versicherte mit Kindern und 4,2 Prozent ohne, also 209,25 beziehungsweise 244,13 Euro. Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber davon die Hälfte.

Wird mein Beitrag im Alter unbezahlbar?

Er steigt, aber nicht ungebremst. In jungen Jahren zahlen Sie bewusst mehr als nötig; dieser Anteil wird verzinst angelegt und dämpft später den Beitrag. Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent entfällt mit 60, ab 65 bremst die Alterungsrückstellung die Anpassungen, ab 80 senkt sie den Beitrag. Dazu kommen die brancheneinheitlichen Auffangtarife, deren Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse nicht übersteigen darf. Wichtiger als jede Prognose ist deshalb, wie vorsichtig ein Versicherer heute kalkuliert – daran erkennt man, wie stabil der Beitrag morgen ist.

Was ist, wenn ich Vorerkrankungen habe?

Vieles ist versicherbar – normal, mit Zuschlag oder mit Ausschluss. Weil jedes Haus anders prüft, frage ich Ihre Gesundheitsdaten vorher anonym bei mehreren Gesellschaften an. Erst wenn klar ist, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt, reden wir über Tarife. Ein abgelehnter Antrag ist nämlich kein folgenloser Versuch: Er wird bei jedem weiteren Antrag zur Frage.