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Gesundheit

Private Krankenversicherung

In der privaten Krankenversicherung steht Ihre Versorgung im Vertrag statt im Gesetz. Was dort zugesagt ist, gilt grundsätzlich dauerhaft. Deshalb entscheidet der Tarif mehr als der Beitrag.

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Arzt im weißen Kittel mit Stethoskop am Fenster einer Praxis
Worum es geht

Warum in der PKV der Vertrag zählt und nicht das Gesetz

In der privaten Krankenversicherung steht, was Ihnen zusteht, im Vertrag. Der Versicherer kann es nicht einseitig kürzen, nur in engen gesetzlichen Ausnahmen und mit Zustimmung eines Treuhänders (§ 203 Abs. 3 VVG). Einen Leistungskatalog, den der Gesetzgeber zusammenstreichen kann wie in der gesetzlichen Kasse, gibt es nicht.

Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst den Beitrag am Einkommen und den Leistungsumfang am Gesetz, und beides kann sich ändern. Die private rechnet nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Umfang.

Wechseln darf, wer selbstständig ist, verbeamtet oder als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Ob es sich für Sie lohnt, hängt an Familienplanung, Einkommensverlauf und Gesundheitszustand, und zwar in dieser Reihenfolge.

Der Unterschied

Gesetzliche und private Krankenversicherung

Zwei Systeme mit verschiedener Logik. Fünf Merkmale auf einen Blick.

Gesetzliche und private Krankenversicherung im Vergleich
Gesetzliche KassePrivate Kranken­versicherung
Beitrag richtet sich nachEinkommen, bis zur Beitrags­bemessungs­grenzeEintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Tarif
LeistungenTeilweise: Gesetzlicher Katalog, der Gesetzgeber kann ihn ändernTeilweise: Je nach Tarif bzw. Bedingungen, im Vertrag zugesagt
FamilieJa: Partner und Kinder mit geringem Einkommen beitragsfrei, mit Ausnahmen; für Ehepartner ab 2028 ein ZuschlagNein: Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag
Arbeitgeberzuschuss für AngestellteJa: Die Hälfte des BeitragsJa: Die Hälfte, höchstens so viel wie in der gesetzlichen Kasse
AbrechnungÜber die Gesundheitskarte, ohne RechnungRechnung nach GOÄ und GOZ, Erstattung durch den Versicherer

Wechseln darf, wer selbstständig ist, verbeamtet oder als Angestellter dauerhaft über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Ab 55 ist der Weg zurück in die gesetzliche Kasse meist versperrt.

Die Grundleistungen

Was eine private Krankenversicherung übernimmt

Garantierte Leistungen

Was im Tarif zugesagt ist, bleibt zugesagt. Anders als der gesetzliche Leistungskatalog lässt es sich nicht per Gesetz kürzen, und neue, schulmedizinisch anerkannte Behandlungen sind eingeschlossen. Bei Hilfsmitteln gilt das nur, wenn der Tarif einen offenen Katalog hat.

Kostenerstattung nach GOÄ und GOZ

Abgerechnet wird nach den Gebührenordnungen für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ). Sie erhalten die Rechnung, reichen sie ein und bekommen die Erstattung; stationär rechnet die Klinik meist direkt ab. Dauert die Prüfung länger als einen Monat, können Sie einen Abschlag auf den unstrittigen Betrag verlangen (§ 14 VVG).

Freie Arztwahl und Wahlleistungen

Je nach Tarif gehen Sie ohne Überweisung zum Facharzt, lassen sich vom Spezialisten behandeln und liegen im Krankenhaus im Ein- oder Zweibettzimmer.

Heil- und Hilfsmittel

Hier entscheidet sich, ob eine Versorgung vollständig getragen wird oder ein hoher Eigenanteil bleibt. Dazu gehören Physiotherapie, Ergotherapie und Logopädie ebenso wie Prothesen, Hörgeräte oder Beatmungsgeräte.

Zahnbehandlung und Zahnersatz

Bei den Zähnen kommt es auf die Erstattungssätze an, auf Höchstbeträge in den ersten Jahren (Zahnstaffel) und darauf, wie Implantate, Inlays und Kieferorthopädie geregelt sind. Ein Implantat beginnt bei rund 3.000 Euro, deshalb ist die Höhe der Erstattung keine Nebensache.

Krankentagegeld

Fällt Ihr Einkommen nach der Lohnfortzahlung weg, ersetzt das Krankentagegeld es. Bemessen wird es am Nettoeinkommen, nicht an einem Prozentsatz vom Brutto, und gezahlt wird, solange die Arbeitsunfähigkeit dauert. Tritt Berufsunfähigkeit ein, endet das Krankentagegeld nach den Musterbedingungen, spätestens drei Monate danach.

Ihre Entscheidung

Wann die PKV passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Beamte und AnwärterDie Beihilfe trägt einen Teil der Kosten, ein privater Restkostentarif den Rest. Für diese Gruppe ist die PKV in aller Regel die naheliegende Lösung.
  • Jung, gesund, verlässliches EinkommenDann liegt der Beitrag häufig unter dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse, bei besseren Leistungen. Je früher der Einstieg, desto länger baut sich die Alterungsrückstellung auf.
  • Garantierte Leistungen sind Ihnen wichtigWas im Vertrag steht, kann der Versicherer nicht einseitig kürzen, nur in engen gesetzlichen Ausnahmen. Den gesetzlichen Leistungskatalog dagegen kann der Gesetzgeber ändern.
  • Sie möchten selbst bestimmenDen Leistungsumfang legen Sie bei Vertragsschluss selbst fest. Je nach Tarif wählen Sie Arzt und Klinik frei, gehen ohne Überweisung zum Facharzt und entscheiden sich für das Ein- oder Zweibettzimmer.

Spricht eher dagegen

  • Alleinverdiener mit FamilieIn der gesetzlichen Kasse sind Angehörige ohne eigenes Einkommen beitragsfrei mitversichert. Für den Ehepartner fällt ab 2028 ein Zuschlag von 2,5 Prozent an, außer etwa mit Kindern unter 12 Jahren. In der PKV braucht jedes Familienmitglied einen eigenen Vertrag.
  • Schwankendes EinkommenWer nicht verlässlich über der Versicherungspflichtgrenze bleibt, wird wieder versicherungspflichtig.
  • Rückkehr in die gesetzliche Kasse geplantSie ist grundsätzlich möglich, ab etwa 55 aber praktisch sehr schwer.
  • VorerkrankungenSie können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Ob das bei Ihnen so ist, klärt die anonyme Voranfrage, bevor Sie sich festlegen.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Unterschiede

Woran man eine gute private Krankenversicherung erkennt

Verglichen wird fast immer der Beitrag. Entschieden wird an fünf Stellen im Bedingungswerk, nach denen kein Rechner fragt. Nachbessern lassen sie sich später nicht mehr, wenn die Gesundheit erst einmal eine andere ist.

Erstattung über den Höchstsätzen

Erstattet ein Tarif nur bis zum Höchstsatz, tragen Sie die Differenz selbst. Für persönliche ärztliche und zahnärztliche Leistungen liegt der Regelsatz nach GOÄ und GOZ beim 2,3-fachen, mit Begründung beim 3,5-fachen. Für technische Leistungen und Labor gelten niedrigere Sätze. Spezialisten liegen bei aufwendigen Eingriffen darüber.

Stationär ohne Bezug auf die Fallpauschale

Ohne Bezug auf die Fallpauschale, also die feste Vergütung eines Krankenhauses je Behandlungsfall, entfällt die Deckelung. Privatkliniken sind an die staatliche Entgeltordnung nicht gebunden. Viele Tarife deckeln die Erstattung deshalb auf einen Prozentsatz der vergleichbaren Fallpauschale, marktüblich sind 100 bis 250 Prozent.

Offene Kataloge bei Heil- und Hilfsmitteln

Ein offener Katalog nimmt auf, was erst später auf den Markt kommt, und verpflichtet Sie nicht auf das jeweils günstigste Mittel. Eine geschlossene Liste kennt nur, was bei Vertragsschluss gebräuchlich war.

Wechsel- und Optionsrechte

§ 204 VVG erlaubt den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers unter Mitnahme der Alterungsrückstellung. Optionsrechte erlauben zusätzlich, den Schutz zu festgelegten Anlässen ohne neue Gesundheitsprüfung aufzuwerten.

Nachhaltige Kalkulation

Ein niedriger Rechnungszins, also der Zins, mit dem der Versicherer die Rückstellungen kalkuliert, bedeutet einen etwas höheren Beitrag heute und mehr gebildete Rückstellung für später. Der günstigste Einstieg ist selten der stabilste Vertrag.

Warum über einen Makler

Was der Beitragsvergleich bei der PKV nicht fragt

Er fragt nicht nach Ihrer Krankengeschichte, obwohl sie zuerst entscheidet. Ob und zu welchen Bedingungen ein Versicherer Sie annimmt, ist von Haus zu Haus verschieden, und ein abgelehnter Antrag begleitet Sie zu jedem weiteren.

Über mich
Risikoanalyse

Erst Ihre Gesundheit, dann der Tarif

Ihre Vorerkrankungen frage ich vorab ohne Ihren Namen bei mehreren Häusern an. So wissen Sie, womit Sie rechnen müssen, bevor irgendwo ein Antrag liegt.

Erfahrung

Ich weiß, wer wen annimmt

Welches Haus bei welcher Vorgeschichte normal annimmt, zuschlägt oder ablehnt, steht in keinem Prospekt. Nach über zwanzig Jahren kenne ich die Handschriften.

Bedingungen

Ich lese die Bedingungen, nicht den Prospekt

Die Tarifwerke prüfe ich mit einer Fachsoftware bis auf die einzelnen Leistungspunkte. Dort steht, was im Leistungsfall gezahlt wird und was nicht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video. Wenn wir zusammenarbeiten, erreichen Sie mich auch über meine Kundenapp.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wer darf sich überhaupt privat versichern?

Drei Gruppen dürfen sich privat versichern.

  • Selbstständige und Freiberufler ohne jede Einkommensgrenze
  • Beamte und Anwärter über die Beihilfe
  • Angestellte, deren regelmäßiges Bruttogehalt über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Die liegt 2026 bei 77.400 Euro im Jahr, also 6.450 Euro im Monat.

Entscheidend ist das Wort „regelmäßig“. Maßgeblich ist, was Sie im laufenden Jahr verdienen und im kommenden voraussichtlich verdienen werden. Wer schon pflichtversichert ist, wird erst zum Ende des Kalenderjahres frei, nicht mitten im Jahr. Wer eine neue Stelle direkt über der Grenze antritt, ist dagegen sofort versicherungsfrei. Für manche Lebenslagen bleibt die gesetzliche Kasse mit gezieltem Zusatzschutz trotzdem die ruhigere Wahl.

Was ändert sich 2027 an der Versicherungspflichtgrenze?

Sie steigt deutlich stärker als üblich, auf 84.150 Euro im Jahr, also 7.012,50 Euro im Monat.

Neben der jährlichen Anpassung an die Lohnentwicklung hat der Gesetzgeber eine Sondererhöhung um 3.600 Euro beschlossen. Den Wert für 2027 hat das Bundeskabinett am 7. Oktober 2026 per Verordnung beschlossen, endgültig ist er nach der Zustimmung des Bundesrats. Für Sie folgt daraus zweierlei:

  • Wer heute freiwillig gesetzlich versichert ist, über 77.400 Euro verdient und den Wechsel erwägt, sollte die Entscheidung nicht aufschieben. Wer noch pflichtversichert ist, wird zum Jahresende nur frei, wenn das Gehalt auch über der neuen Grenze von 84.150 Euro liegt.
  • Wer am 31. Dezember 2026 bereits privat versichert ist, wird 2027 an einer eigenen Grenze von 80.550 Euro gemessen, ohne die Sondererhöhung. Wer darunter fällt, wird wieder versicherungspflichtig. Liegt das allein an der Anhebung der Grenze, können Sie sich innerhalb von drei Monaten davon befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V).
  • Ab 55 tritt die Versicherungspflicht nicht mehr ein, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren. Außerdem müssen Sie mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig gewesen sein (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Was kostet eine private Krankenversicherung?

Der Beitrag hängt vor allem am Eintrittsalter, dann an Gesundheit, Leistungsumfang und Selbstbehalt. Aussuchen sollten Sie den Tarif aber nach den Bedingungen, nicht nach dem Preis.

Wer billig kauft, kauft zweimal, und in der privaten Krankenversicherung ist der zweite Kauf oft nicht mehr möglich. Kommt nach dem Abschluss eine Diagnose dazu, prüft jeder neue Versicherer sie mit. Auch im eigenen Haus gibt es bessere Leistungen nur mit neuer Gesundheitsprüfung (§ 204 VVG). Ich achte deshalb darauf, dass ein Tarif über Wechsel- und Optionsrechte mit Ihrem Leben mitwachsen kann.

Wie hoch ist der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Kasse – und wie rechnet er sich?

2026 sind es 1.226,44 Euro im Monat mit Kindern und 1.261,32 Euro ohne Kinder, Kranken- und Pflegeversicherung zusammen.

Zur Krankenversicherung gehört immer die gesetzliche Pflegeversicherung. Erst die Summe aus beidem ist der Betrag, gegen den ein privater Beitrag ehrlich verglichen gehört. So setzt er sich zusammen:

  • Beiträge werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben, 2026 sind das 5.812,50 Euro im Monat.
  • Krankenversicherung: allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent plus durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, zusammen 17,5 Prozent, also 1.017,19 Euro
  • Pflegeversicherung: 3,6 Prozent mit Kindern und 4,2 Prozent ohne, also 209,25 beziehungsweise 244,13 Euro

Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber davon die Hälfte.

Was zahlt mein Arbeitgeber zur privaten Krankenversicherung dazu?

Die Hälfte Ihres Beitrags, höchstens aber den Betrag, den er in der gesetzlichen Kasse zahlen müsste.

Die Höchstwerte 2026 im Monat:

  • Krankenversicherung: 508,59 Euro
  • Pflegeversicherung: 104,63 Euro, in Sachsen 75,56 Euro, weil Beschäftigte dort einen höheren Eigenanteil tragen
  • Zusammen: 613,22 Euro

Liegt Ihr halber Beitrag unter diesen Werten, zahlt der Arbeitgeber genau die Hälfte. Beides zusammen ist der Zuschuss, denn die Pflege-Pflichtversicherung gehört zur Krankenversicherung und wird nie getrennt betrachtet. Rechnen Sie deshalb nie mit dem vollen Beitrag gegen die gesetzliche Kasse, sondern mit Ihrem Anteil.

Lohnt sich ein Selbstbehalt?

Ja, in der richtigen Höhe. Ich rate Selbstständigen meist zu rund 1.200 Euro im Jahr, Angestellten zu höchstens 600 Euro.

Der Selbstbehalt ist der Betrag, den Sie im Jahr selbst tragen, bevor der Versicherer erstattet, und er senkt den Beitrag. Bei Angestellten trägt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, Ihnen bleibt deshalb auch nur die Hälfte der Ersparnis. Das Risiko liegt dagegen ganz bei Ihnen. Später verringern lässt sich ein Selbstbehalt in der Regel nur mit neuer Gesundheitsprüfung.

Was ist, wenn ich Vorerkrankungen habe?

Vieles ist versicherbar, ob normal, mit Zuschlag oder mit Ausschluss.

Weil jedes Haus anders prüft, frage ich Ihre Gesundheitsdaten vorher anonym bei mehreren Gesellschaften an. Erst wenn klar ist, wer Sie zu welchen Bedingungen nimmt, reden wir über Tarife. Ein abgelehnter Antrag ist kein folgenloser Versuch, denn er wird bei jedem weiteren Antrag zur Frage.

Wird mein Beitrag im Alter unbezahlbar?

Er steigt, aber nicht ungebremst.

  • In jungen Jahren zahlen Sie bewusst mehr als nötig. Dieser Anteil wird verzinst angelegt und dämpft später den Beitrag.
  • Der gesetzliche Zuschlag von 10 Prozent entfällt mit 60.
  • Ab 65 bremst die Alterungsrückstellung die Anpassungen, ab 80 senkt sie den Beitrag.
  • Dazu kommen die brancheneinheitlichen Auffangtarife, deren Beitrag den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kasse nicht übersteigen darf.

Wichtiger als jede Prognose ist deshalb, wie vorsichtig ein Versicherer heute kalkuliert. Daran erkennt man, wie stabil der Beitrag morgen ist.

Komme ich wieder zurück in die gesetzliche Kasse?

Vor dem 55. Geburtstag meist ja, sobald Sie wieder versicherungspflichtig werden. Danach nur noch in Ausnahmefällen.

  • Angestellt: Sinkt Ihr regelmäßiges Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze, sind Sie automatisch wieder gesetzlich versichert.
  • Selbstständig: Der Weg führt über eine versicherungspflichtige Anstellung oder über den Bezug von Arbeitslosengeld.
  • Ab 55: Die Versicherungspflicht tritt nicht mehr ein, wenn Sie in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit versicherungsfrei, befreit oder hauptberuflich selbstständig waren (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Planen Sie die private Krankenversicherung deshalb nicht als Zwischenlösung. Halten Sie eine Rückkehr für möglich, besprechen wir das vor dem Wechsel.

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