Die gesetzliche Krankenversicherung bemisst den Beitrag am Einkommen und den Leistungsumfang am Gesetz – beides kann sich ändern. Die private Krankenversicherung rechnet nach Eintrittsalter, Gesundheitszustand und gewähltem Umfang. Was Ihnen zusteht, steht im Vertrag, und weder Versicherer noch Gesetzgeber dürfen es nachträglich zu Ihren Lasten kürzen.
Wechseln darf, wer selbstständig ist, verbeamtet oder als Angestellter über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Dürfen heißt aber nicht sollen: In manchen Lebenslagen ist die gesetzliche Kasse mit gezieltem Zusatzschutz die ruhigere Wahl. Was für Sie trägt, hängt an Familienplanung, Einkommensverlauf und Gesundheitszustand – in dieser Reihenfolge.
