Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)
Gesundheit

Krankenkasse wechseln

Das meiste leistet jede Kasse gleich, beim Zusatzbeitrag und den Zusatzleistungen nicht. Vergleichen Sie selbst und stellen Sie den Antrag, wo möglich, direkt online ohne Unterschrift.

Jetzt Krankenkasse vergleichenAntrag online, ohne Unterschrift (öffnet in neuem Tab)
Frau sitzt auf einem hellen Stuhl, einen Laptop auf dem Schoß, und tippt; Holzboden und Vorhang im Tageslicht
Worum es geht

Warum sich ein Blick auf die eigene Kasse lohnt

Rund neun von zehn Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, und wer dort selbst Mitglied ist, darf sich seine Kasse aussuchen.

Seit Juli 2026 muss Ihre Kasse Sie vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags nicht mehr per Brief informieren. Bis dahin war sie dazu verpflichtet und musste auch auf das Recht zum Wechsel hinweisen. Diese Pflicht hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gestrichen. Das Recht, nach einer Erhöhung außer der Reihe zu wechseln, gibt es weiter. Ob Ihr Beitrag steigt, sehen Sie vorab in der Übersicht des GKV-Spitzenverbands, des Dachverbands der Kassen, oder auf der Website Ihrer Kasse.

Ihre Entscheidung

Wann sich ein Kassenwechsel lohnt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Seit Jahren bei derselben KasseDann zahlen Sie womöglich mehr, als Sie müssten, oder verzichten auf Leistungen, die Sie nutzen würden. Die Kassen unterscheiden sich etwa beim Zusatzbeitrag, bei Zusatzleistungen, beim Bonusprogramm und beim Service.
  • Ihre Kasse erhöht den ZusatzbeitragDann dürfen Sie auch vor Ablauf der zwölf Monate wechseln. Ihre Wahl muss bis zum Ende des Monats bei der neuen Kasse eingehen, in dem der höhere Beitrag zum ersten Mal gilt. Das gilt nicht, wenn Sie einen Krankengeld-Wahltarif haben.
  • Eine Zusatzleistung ist Ihnen wichtigÜber den Leistungskatalog hinaus darf eine Kasse etwa die professionelle Zahnreinigung, Osteopathie oder Reiseimpfungen bezahlen. Was sie davon anbietet, legt jede Kasse in ihrer Satzung fest und kann es ändern oder streichen.
  • Ohne GesundheitsprüfungEine Kasse, die Sie wählen dürfen, muss Sie aufnehmen und fragt nicht nach Vorerkrankungen. Ihren Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen behalten Sie, und familienversicherte Angehörige wechseln mit.

Spricht eher dagegen

  • Noch keine zwölf Monate bei Ihrer KasseAn eine neu gewählte Kasse sind Sie mindestens zwölf Monate gebunden. Vorher wechseln dürfen Sie, wenn Ihre Kasse den Zusatzbeitrag erhöht.
  • Sie haben einen Wahltarif mit BindungEin Wahltarif mit Selbstbehalt, Rückzahlung, Kostenerstattung oder Krankengeld bindet Sie ein bis drei Jahre, das Hausarztmodell nicht. Bei einer Beitragserhöhung dürfen Sie trotzdem wechseln, außer mit einem Krankengeld-Wahltarif.
  • Für Sie gilt der DurchschnittssatzFür bestimmte Gruppen, etwa Auszubildende mit sehr geringem Lohn oder Bezieher bestimmter Sozialleistungen, gilt ein amtlicher Durchschnittssatz. Für sie macht der Zusatzbeitrag der Kasse keinen Unterschied. Ein Wechsel lohnt sich dann allenfalls wegen Leistungen oder Service.
  • Sie wollen mehr, als eine Kasse leisten darfBeim Zahnersatz zahlt jede Kasse einen festen Zuschuss je Befund, und auf Einbettzimmer und Chefarzt haben Sie keinen Anspruch. Diese Lücken schließen Zusatzversicherungen wie die Zahnzusatzversicherung oder die Krankenhauszusatzversicherung.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Selbst vergleichen

Welche Kassen für Sie infrage kommen und was sie kosten

Krankenkassen vergleichen (öffnet in neuem Tab)

Wollen Sie sich zuerst selbst einen Eindruck verschaffen, nutzen Sie den Krankenkassen-Rechner meines Abwicklungspartners. Er zeigt die Kassen, über die ich den Wechsel abwickeln kann, und das ist nicht jede Kasse am Markt. Sie geben Berufsgruppe, Bruttogehalt und Bundesland an und sehen, welche davon Sie wählen können und was Sie dort im Vergleich zum Bundesdurchschnitt zahlen würden.

Wo die Kasse es anbietet, stellen Sie den Antrag gleich aus dem Rechner heraus online und ohne Unterschrift. Für den Vergleich selbst geben Sie weder Namen noch Kontaktdaten an. Der Rechner öffnet sich in einem neuen Tab.

Die Grundleistungen

Was bei jeder Kasse gleich bleibt – und beim Wechsel mitgeht

Der gesetzliche Leistungskatalog

Was eine Kasse schuldet, steht im Gesetz und gilt für jede Kasse gleich, vom Arztbesuch über Krankenhaus, Arzneimittel, Vorsorge und Rehabilitation bis zum Krankengeld. Ihr Anspruch darauf bleibt beim Wechsel bestehen.

Keine Gesundheitsprüfung, keine Ablehnung

Eine Kasse, die Sie wählen dürfen, muss Sie aufnehmen. Sie fragt nicht nach Vorerkrankungen, und ein Wechsel ist ab 15 Jahren möglich.

Die Familie wechselt mit

Kinder, Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner, die bei Ihnen familienversichert sind, folgen Ihrer Wahl. Auch die Pflegeversicherung wechselt automatisch, denn zuständig ist die Pflegekasse Ihrer Krankenkasse.

Die Unterschiede

Woran man die passende Krankenkasse erkennt

An sechs Stellen sehe ich nach, bevor ich Ihnen eine Kasse vorschlage. Den Zusatzbeitrag sieht jeder zuerst, er ist aber nur einer dieser Punkte. Wer allein nach ihm wählt, verliert womöglich eine Leistung, die er regelmäßig nutzt.

Der Zusatzbeitrag

Den Zusatzbeitrag legt jede Kasse selbst fest, zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz, der für alle Kassen gleich ist. Als Arbeitnehmer tragen Sie die Hälfte und Ihr Arbeitgeber den Rest, als Selbstständiger ohne Zuschuss zahlen Sie allein. Was ein Unterschied im Jahr ausmacht, hängt an Ihrem Einkommen und daran, wie lange der Satz hält. Reicht das Geld einer Kasse nicht, muss sie erhöhen. Für bestimmte Gruppen gilt ein amtlicher Durchschnittssatz, etwa für Auszubildende mit sehr geringem Lohn oder Bezieher bestimmter Sozialleistungen. Für sie macht der Satz der Kasse keinen Unterschied.

Zusatzleistungen (Satzungsleistungen)

Über den Leistungskatalog hinaus darf eine Kasse in bestimmten Bereichen mehr bezahlen, etwa für die professionelle Zahnreinigung, Osteopathie, Reiseimpfungen oder eine Haushaltshilfe. Diese Zusatzleistungen legt jede Kasse in ihrer Satzung fest und kann sie ändern oder streichen. Ist Ihnen eine davon wichtig, lohnt der genaue Blick in die Bedingungen der neuen Kasse.

Das Bonusprogramm

Für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen muss jede Kasse einen Bonus vorsehen, für Gesundheitskurse soll sie es. Ob er als Geld, als Zuschuss oder als Sachprämie kommt, wie hoch er ausfällt und wie viel Aufwand dahintersteckt, regelt jede Kasse selbst.

Wahltarife

Ob ein Wahltarif zu Ihnen passt, gehört in die Beratung und nicht in den Preisvergleich, denn jeder Tarif passt nur zu bestimmten Lebenslagen. Wahltarife sind Tarifvarianten innerhalb Ihrer Kasse, etwa mit Selbstbehalt, mit Rückzahlung ohne Kassenleistungen, als Hausarztmodell oder mit Krankengeld für Selbstständige. Ein Hausarztmodell und einen Krankengeld-Wahltarif muss jede Kasse anbieten, Selbstbehalt oder Rückzahlung nicht.

Geöffnet für Ihr Bundesland

Ein Vergleich ohne Ihr Bundesland zeigt Kassen, die Sie gar nicht wählen dürfen. Maßgeblich ist grundsätzlich das Land Ihres Wohn- oder Arbeitsorts. Die Ersatzkassen stehen bundesweit allen offen, eine Ortskrankenkasse ist für Ihren Wohn- oder Arbeitsort zuständig. Eine Betriebs- oder Innungskrankenkasse kann ihre Öffnung auf bestimmte Länder beschränken, eine Betriebskrankenkasse auch auf die Beschäftigten ihres Betriebs. Wählen dürfen Sie außerdem die Kasse Ihres Ehegatten oder eingetragenen Lebenspartners.

Service und Erreichbarkeit

Wie gut eine Kasse erreichbar ist, merken Sie spätestens, wenn Sie etwas genehmigt haben wollen. Ob Telefon, App, Geschäftsstelle oder Online-Antrag: Was Ihnen dabei wichtig ist, gehört mit in den Vergleich.

Der Ablauf

Wann Sie wechseln können – und wann schon früher

Zwölf Monate Bindung

An eine neu gewählte Kasse sind Sie mindestens zwölf Monate gebunden. Ein Wechsel wirkt zum Ende des übernächsten Monats, frühestens aber mit dem Ende der Bindung. Erklären können Sie ihn schon vorher. Geht Ihre Wahl etwa im Oktober bei der neuen Kasse ein, sind Sie ab dem 1. Januar dort versichert.

Früher raus bei einer Erhöhung

Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, dürfen Sie auch vor Ablauf der zwölf Monate wechseln. Ihre Wahl muss bis zum Ende des Monats bei der neuen Kasse eingehen, in dem der höhere Beitrag zum ersten Mal gilt. Bis zum Wechsel zahlen Sie ihn noch. Steigt er zum 1. Januar, wählen Sie bis Ende Januar und sind ab dem 1. April bei der neuen Kasse.

Wahltarife können länger binden

Ein Wahltarif mit Selbstbehalt, mit Rückzahlung für ein Jahr ohne Kassenleistungen, mit Kostenerstattung oder mit Krankengeld bindet Sie ein bis drei Jahre. Das Hausarztmodell bindet nicht an die Kasse. Bei einer Beitragserhöhung dürfen Sie trotzdem wechseln, außer mit einem Krankengeld-Wahltarif, den vor allem Selbstständige abschließen.

Kündigen müssen Sie nicht mehr

Seit 2021 müssen Sie Ihre bisherige Kasse nicht mehr selbst kündigen. Die neue meldet den Wechsel elektronisch, und Ihre alte Kasse bestätigt ihr das Ende der Mitgliedschaft. Die Mitgliedsbestätigung bekommen Sie direkt. Als Arbeitnehmer teilen Sie Ihrem Arbeitgeber die neue Kasse mit, damit er die Beiträge richtig abführt.

Warum über einen Makler

Was ein Rechner bei der Kassenwahl nicht fragt

Ein Rechner sortiert nach dem Beitrag. Ich frage zuerst, was Sie von Ihrer Kasse brauchen, und kümmere mich danach um den Wechsel. Die Beratung ist für Sie kostenfrei, und steigt Ihr Beitrag später, sprechen Sie mich einfach an.

Über mich
Risikoanalyse

Erst Ihre Wünsche, dann der Preis

Ich gleiche Ihre Wünsche zuerst mit den Leistungen der Kassen ab und erst danach mit dem Beitrag. Dabei zählt, welche Zusatzleistungen Sie wirklich nutzen.

Erfahrung

Der richtige Zeitpunkt

Ich prüfe, wann Ihr Wechsel wirksam werden kann, und berücksichtige dabei Krankengeld, eine laufende Behandlung oder eine Bindung. Den Antrag stelle ich mit Ihnen, wo möglich online.

Bedingungen

Was Ihre Kasse selbst regelt

Vor dem Wechsel gehen wir gemeinsam durch, was bei Bonuspunkten, Wahltarif und genehmigten Leistungen endet und was die neue Kasse neu prüfen muss.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Was kostet mich der Wechsel über Sie?

Der Wechsel über mich kostet Sie nichts. Beratung und Abwicklung sind für Sie kostenfrei.

Die neue Kasse zahlt mir für die Vermittlung eine Vergütung, sobald Ihre Mitgliedschaft wirksam ist. Ihr Beitrag ist derselbe, ob Sie über mich wechseln oder direkt.

Vorschlagen kann ich Ihnen die Kassen, mit denen ich über meinen Abwicklungspartner zusammenarbeite. Geschenke oder Gutscheine für den Wechsel gibt es von mir nicht. Was Sie von einem Wechsel haben, soll aus der Kasse selbst kommen, aus Beitrag, Leistungen und Service.

Was passiert mit einer laufenden Behandlung?

Eine begonnene Behandlung läuft bei der neuen Kasse weiter. Was Ihre alte Kasse schon genehmigt hat, geht aber nicht automatisch mit.

Ab dem Wechseltag ist die neue Kasse für die gesetzlichen Leistungen zuständig. Bereits Genehmigtes prüft sie neu, etwa eine Kur, eine Haushaltshilfe oder ein Hilfsmittel, ebenso Zusatzleistungen, die Sie gerade nutzen.

Verliere ich beim Wechsel meinen Bonus?

Lassen Sie den Bonus vor dem Wechsel abrechnen. Wie Ihre bisherige Kasse mit gesammelten Punkten umgeht, regelt sie selbst.

Bis wann die Nachweise dort vorliegen müssen, steht in den Bedingungen des Programms. Bei der neuen Kasse beginnen Sie mit deren Programm neu. Nutzen Sie das Bonusprogramm intensiv, gehört es beim Vergleich mit auf die Liste.

Lohnt sich ein Wechsel wegen Homöopathie noch?

Nein. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Juli 2026 gehören homöopathische und anthroposophische Mittel nicht mehr zu den Kassenleistungen.

Als freiwillige Zusatzleistung dürfen Kassen sie nur noch bis Ende 2026 bezahlen. Ein Wechsel, der nur deswegen erfolgt, geht ins Leere.

Andere Zusatzleistungen wie die Osteopathie dürfen Kassen weiter anbieten. Welche Kasse das tut und in welchem Umfang, sehen wir uns im Vergleich an.

Wann ist ein Kassenwechsel die falsche Frage?

Der Wechsel ist die falsche Frage, wenn Sie mehr wollen, als eine gesetzliche Kasse leisten darf. Daran ändert keine Kasse etwas.

  • Zahnersatz: Die Kasse zahlt einen festen Zuschuss je Befund, der ab 2027 sinkt.
  • Krankenhaus: Auf Einbettzimmer und Chefarzt haben Sie keinen Anspruch.
  • Krankengeld: Es ersetzt nur einen Teil Ihres Einkommens.

Diese Lücken schließen Zusatzversicherungen wie eine Zahnzusatzversicherung, eine Krankenhauszusatzversicherung oder eine Krankentagegeldversicherung. Für Angestellte, die mehr verdienen als die Versicherungspflichtgrenze, also die Grenze, bis zu der Angestellte gesetzlich pflichtversichert sind, sowie für Selbstständige und Beamte kommt auch die private Krankenversicherung infrage. Ob eine davon für Sie Sinn ergibt, sehen wir uns im Erstgespräch mit an.

Stand dieser Seite: