Rund neun von zehn Menschen in Deutschland sind gesetzlich krankenversichert, und wer dort selbst Mitglied ist, darf sich seine Kasse aussuchen.
Seit Juli 2026 muss Ihre Kasse Sie vor einer Erhöhung des Zusatzbeitrags nicht mehr per Brief informieren. Bis dahin war sie dazu verpflichtet und musste auch auf das Recht zum Wechsel hinweisen. Diese Pflicht hat das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz gestrichen. Das Recht, nach einer Erhöhung außer der Reihe zu wechseln, gibt es weiter. Ob Ihr Beitrag steigt, sehen Sie vorab in der Übersicht des GKV-Spitzenverbands, des Dachverbands der Kassen, oder auf der Website Ihrer Kasse.
