Mein Hund tut nichts – brauche ich das wirklich?
Ob Ihr Hund sonst friedlich ist, spielt keine Rolle. Nach § 833 BGB haftet, wer ein Tier hält, und nicht, wer sich falsch verhalten hat.
Es genügt, dass sich die Unberechenbarkeit des Tieres ausgewirkt hat, etwa das Erschrecken, das Vorlaufen, der Tritt, der Biss oder der Ausbruch aus der Koppel. Ihr Hund läuft vor ein Fahrrad, Ihr Pferd erschrickt und tritt aus. Ob Sie in diesem Moment alles richtig gemacht haben, wird gar nicht erst geprüft. Die Ausnahme der Vorschrift ist enger, als viele denken:
- Sie gilt nur für Nutztiere, also für Haustiere, die dem Beruf, der Erwerbstätigkeit oder dem Unterhalt ihres Halters zu dienen bestimmt sind. Der privat gehaltene Hund und das Freizeitpferd fallen nicht darunter.
- Der Bundesgerichtshof lässt eine bloße Gewinnabsicht nicht genügen, die Tätigkeit muss objektiv auf Gewinn angelegt sein (BGH, Urteil vom 14.02.2017, VI ZR 434/15).
- Selbst dann haftet der Halter, solange er sich nicht entlasten kann. Er muss dafür nachweisen, dass er bei der Beaufsichtigung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beachtet hat oder der Schaden auch dann entstanden wäre.
Muss ich eine Tierhalterhaftpflicht überhaupt haben?
Für Pferde gibt es bundesweit keine Versicherungspflicht. Für Hunde ist es Ländersache, und die Länder handhaben es unterschiedlich.
Ein Bundesgesetz dazu gibt es nicht. Drei Bauformen kommen vor:
- Pflicht für alle Hunde
- Pflicht nur für Hunde, die das Land als gefährlich einstuft
- Pflicht ab einer bestimmten Größe oder einem bestimmten Gewicht
Dazu kommen Mindestdeckungssummen, die ebenfalls das Land vorgibt. Weil die Vorschriften sich ändern, nenne ich hier bewusst keine Länderliste. Ich prüfe Pflicht und Mindestsumme für Ihren Wohnort, und ein Umzug in ein anderes Bundesland ist ein Anlass, beides neu anzusehen. Über die Qualität des Vertrags sagt die Pflicht nichts:
- Sie verlangt nur eine Mindestsumme und keine guten Bedingungen. Erfüllt ist sie auch von einem Vertrag, der an den teuren Stellen bricht.
- Eine landesrechtliche Mindestsumme ist die Untergrenze der Pflicht und kein Maßstab für den Bedarf.
Meine Nachbarin geht mit meinem Hund Gassi – wer haftet dann?
Sie haften weiter selbst. Die Halterhaftung geht nicht auf den über, der das Tier gerade führt.
Wer die Aufsicht vertraglich übernimmt, etwa der bezahlte Hundesitter, die Pension oder die Reitbeteiligung, haftet nach § 834 BGB zusätzlich, kann sich aber entlasten. Ob das schon für die Nachbarin gilt, die einmal mitgeht, hängt vom Einzelfall ab. Bei einer reinen Gefälligkeit verneinen Gerichte das in der Regel. An Ihrer eigenen Haftung ändert es nichts. Zwei Missverständnisse hängen daran:
- Der Einschluss im Vertrag schützt Ihre Nachbarin vor allem gegenüber Dritten, nicht unbedingt bei ihrem eigenen Schaden. Beißt Ihr Hund sie, haften Sie ihr gegenüber, aber viele Verträge nehmen diese Ansprüche aus. Dann zahlen Sie selbst.
- Sie ist nicht selbstverständlich mitversichert. Das steht nicht im Beitrag, sondern in der Klausel zum Tierhüterrisiko, und die ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.
Für bezahlte Hüter und die Reitbeteiligung gilt außerdem:
- Beim Hüten gegen Geld hört der Schutz meist auf oder greift nur nachrangig, also nur, wenn keine andere Versicherung leistet. Wer sein Tier in eine Pension gibt, fragt deshalb dort nach der Betriebshaftpflicht.
- Halter bleiben auch bei einer Reitbeteiligung Sie, das hat das Oberlandesgericht Nürnberg ausdrücklich bestätigt. Verletzt sich die Reitbeteiligung, endet der Fall trotzdem oft mit einer Quote. Übernimmt sie beim Reiten die Aufsicht, wird ihr Mitverschulden vermutet (§ 834 BGB). Kann sie es nicht widerlegen, wird ihr Anspruch gekürzt.
Ist ein zweites Tier automatisch mitversichert?
Nein, und das ist die häufigste stille Lücke dieser Sparte.
Der Vertrag ist tierbezogen. Versichert sind die Tiere, die darin bezeichnet sind, und weder Sie als Person noch Ihr Haushalt. Der Zweithund, das übernommene Pferd und der Hund aus dem Tierschutz brauchen deshalb jeweils eine Meldung. Für Nachwuchs gibt es eine Erleichterung, aber eine befristete:
- Welpen und Fohlen laufen eine Zeit lang beitragsfrei mit, üblicherweise bis zum ersten Geburtstag.
- Bei Fohlen sind es in einzelnen Verträgen ein halbes Jahr länger.
- Danach gehören sie angemeldet, sonst stehen sie im Schadenfall ohne Schutz da.
Zwei Punkte stehen in keiner Leistungsübersicht, sondern nur im Bedingungswerk:
- ob ein Vertrag darüber hinaus eine Meldefrist setzt
- ob er ein neues Tier bis zur Meldung vorläufig mitträgt. Eine solche Vorsorge verschafft Zeit, sie ersetzt die Meldung aber nicht.
Ich rate Ihnen deshalb, bei jedem neuen Tier kurz anzurufen.
Gilt der Schutz auch im Urlaub oder auf einem Turnier im Ausland?
Nur, sofern es vereinbart ist. In guten Bedingungswerken ist es das durchweg, in einem älteren Vertrag nicht unbedingt.
Zwei Grenzen sollten Sie ohnehin kennen:
- Gebiet: Manche Verträge gelten weltweit, andere innerhalb Europas ohne Zeitgrenze und darüber hinaus nur befristet.
- Dauer: Versichert sind vorübergehende Aufenthalte. Wie lang „vorübergehend“ ist, steht im Vertrag, in guten Bedingungswerken sind es fünf Jahre oder gar keine Grenze.
Wer regelmäßig mit dem Pferd ins Ausland fährt, sollte das ausdrücklich klären. Kaum jemand denkt außerdem an die Kaution, die eine Behörde nach einem Unfall im Ausland verlangen kann. Gute Verträge strecken sie vor, allerdings mit Unterschieden:
- Die Summen gehen um ein Mehrfaches auseinander.
- Manche Verträge strecken die Kaution nur innerhalb Europas vor, auch wenn der Schutz weltweit gilt.
Wovon hängt der Beitrag ab?
Am stärksten wirken Tierart und Rasse, und gerade deshalb kommt ein Rechner hier schnell an seine Grenzen. Er kennt die Annahmerichtlinien nicht, also die Regeln, nach denen ein Versicherer Tiere annimmt oder ablehnt.
Den Beitrag bestimmen diese Größen:
- zuerst die Tierart
- die Zahl der Tiere
- bei Hunden die Rasse
- bei Pferden das Stockmaß, also die Widerristhöhe, und die Nutzung, geritten oder gefahren
- die gewählten Einschlüsse
- ein etwaiger Selbstbehalt
- die Zahlweise, wobei jährlich fast immer günstiger ist als monatlich
Steht die Rasse auf der Liste eines Versicherers, ist der Beitrag ohnehin die zweite Frage. Die erste ist, ob der Vertrag überhaupt zustande kommt. Nachwuchs, Reitbeteiligung und jede Nutzung, mit der Geld verdient wird, verändern die Risikolage. Manches davon ist mitversichert, anderes nicht, gemeldet gehört es in jedem Fall.