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Arbeitskraft & Einkommen

Unfallversicherung

Gesetzlich versichert sind Arbeit und Arbeitsweg. Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit und zahlt Kapital für den Umbau, den ein schwerer Unfall nötig macht.

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Junge Frau mit Knieschiene sitzt mit einer Tasse Tee auf dem Sofa
Worum es geht

Warum der gesetzliche Schutz nur einen Teil des Lebens abdeckt

Wer angestellt ist, ist über die Berufsgenossenschaft nur bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin versichert. Kinder sind es in Kita und Schule und auf den direkten Wegen dorthin. Alles andere fällt aus diesem Schutz heraus, und mit dem Renteneintritt endet der Schutz aus dem Berufsleben ganz.

Die private Unfallversicherung schließt diese Lücke, denn sie gilt rund um die Uhr, weltweit und in allen Lebensbereichen. Sie zahlt Kapital und keinen Lohn, also Geld für den Umbau der Wohnung, ein umgerüstetes Auto, Hilfsmittel und Reha.

Sie ist kein Einkommensersatz und leistet nicht bei Krankheit. Wer beides braucht, braucht zwei Verträge und fängt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Nebeneinander stehen dürfen die beiden Verträge in jedem Fall, denn Leistungen anderer Versicherungen werden nicht angerechnet.

Der Unterschied

Gesetzlicher Schutz und private Unfallversicherung

Wo der gesetzliche Schutz endet und was die private Unfallversicherung stattdessen leistet.

Gesetzliche und private Unfallversicherung im Vergleich
Gesetzliche Unfall­versicherungPrivate Unfall­versicherung
Bei der Arbeit und auf dem ArbeitswegJa: Versichert, für Beschäftigte über Berufsgenossenschaft oder UnfallkasseJa: Versichert, zusätzlich
Freizeit, Haushalt, Sport, UrlaubNein: Nicht versichertJa: Rund um die Uhr, weltweit
Kinder außerhalb von Kita und SchuleNein: Nicht versichertJa: Versichert
Nach dem RenteneintrittNein: Nur noch in Sonderfällen, etwa im Ehrenamt oder bei der Pflege AngehörigerJa: Versichert, solange der Vertrag läuft
Form der LeistungHeilbehandlung, Reha und Verletztengeld; eine Rente erst ab 20 Prozent Minderung der ErwerbsfähigkeitKapital nach dem Invaliditätsgrad, als Baustein auch eine Rente

Die private Unfallversicherung zahlt nur nach einem Unfall, nicht bei Krankheit. Sie ersetzt kein Einkommen – dafür steht die Berufsunfähigkeitsversicherung an erster Stelle.

Die Grundleistungen

Was nach einem Unfall ausgezahlt wird

Invaliditätsleistung

Die Kernleistung ist eine einmalige Kapitalsumme, frei verwendbar und an keinen Zweck gebunden. Sie richtet sich nach dem Invaliditätsgrad, also dem Maß der dauerhaften Beeinträchtigung, das ein ärztliches Gutachten feststellt. Dazu kommen die vereinbarte Grundsumme, auf die alles gerechnet wird, und die Progression.

Progression

Ab einer bestimmten Stufe zahlt die Progression mehr, als dem Invaliditätsgrad entspricht, weil der Kapitalbedarf bei hoher Invalidität überproportional steigt. Maßgeblich ist die Progressionstabelle, die jedem Invaliditätsgrad einen Prozentsatz der Grundsumme zuordnet, und nicht die Prozentzahl im Tarifnamen.

Unfallrente

Gezahlt wird eine lebenslange Rente bei schwerer dauerhafter Beeinträchtigung, in der Regel ab 50 Prozent Invalidität. Sie trägt die laufenden Fixkosten, und zwar auch dann, wenn der Beruf weiter ausgeübt werden kann. In diesem Fall zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht.

Behinderungsbedingter Mehraufwand und Reha

Zu dieser Leistung gehören der Umbau der Wohnung, Hilfsmittel und Fahrdienste, dazu Planung und Finanzierung der Rehabilitation. Die Obergrenzen dafür liegen zwischen den Verträgen weit auseinander.

Bergung, kosmetische Operationen und Zahnersatz

Versichert sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten samt Rücktransport, dazu Operationen, die das Erscheinungsbild wiederherstellen, und der Ersatz beschädigter Zähne. Bei Kindern ist die kosmetische Operation kein Randthema. Eine Narbe im Gesicht ist medizinisch oft nicht behandlungsbedürftig, und dann zahlt die Kasse nicht.

Ihre Entscheidung

Wann die private Unfallversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Unfälle in der FreizeitWer angestellt ist, ist gesetzlich nur bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin versichert. Die private Unfallversicherung gilt rund um die Uhr und weltweit, also auch beim Sturz von der Leiter im Garten oder beim Skiunfall im Urlaub.
  • Kapital für Umbau und HilfsmittelBleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung, zahlt sie eine einmalige, frei verwendbare Kapitalsumme, etwa für den Umbau der Wohnung, ein umgerüstetes Auto und Hilfsmittel. Das gilt auch, wenn Sie Ihren Beruf danach weiter ausüben können.
  • Kinder in der FreizeitGesetzlich sind Kinder nur in Kita und Schule und auf den direkten Wegen dorthin versichert. Der Sturz vom Klettergerüst am Wochenende zählt nicht dazu.
  • Sie gehen in Rente oder sind es schonMit dem Renteneintritt endet der Schutz aus dem Berufsleben, während Stürze häufiger werden und schlechter ausheilen. Seniorentarife erweitern den Unfallbegriff und bieten Hilfsleistungen, die auch bei leichteren Verletzungen greifen.

Spricht eher dagegen

  • Sie suchen Ersatz für Ihr EinkommenDie Unfallversicherung zahlt Kapital und keinen Lohn. Wer sein Einkommen absichern will und nur ein begrenztes Budget hat, fängt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung an.
  • Sie wollen auch Krankheit absichernBei Krankheit leistet die Unfallversicherung nicht. Krankheit ist aber in mehr als 90 von 100 Fällen die Ursache einer Berufsunfähigkeit (Verbraucherzentrale, Stand 2026) und auch bei Kindern die häufigere Ursache schwerer Invalidität.
  • Sie haben VorerkrankungenWirkt eine Vorerkrankung an den Unfallfolgen mit, wird gekürzt, nach den Musterbedingungen von 2020 ab 25 Prozent Mitwirkungsanteil. Gute Verträge verzichten bis 50 oder 75 Prozent auf die Kürzung. Einige Verträge nehmen diesen Verzicht aber ab dem 65., 70. oder 71. Lebensjahr zurück.

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Die Unterschiede

Woran man eine gute Unfallversicherung erkennt

Zwischen zwei Verträgen mit ähnlichem Beitrag können im Leistungsfall Zehntausende liegen. Das liegt nicht an der Grundsumme, die vorne auf dem Antrag steht, sondern an den Prozentsätzen und Klauseln dahinter.

Gliedertaxe für Arme, Hände und Beine

Die Gliedertaxe legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei vollständiger Funktionsunfähigkeit eines Körperteils gilt. Die Musterbedingungen von 2020, also die Grundfassung des Versicherungsverbands (AUB 2020), nennen 70 Prozent für den Arm, 55 für die Hand und 70 für das Bein, laut eigener Fußnote unverbindlich. Gute Konzepte setzen deutlich höher an. 15 Prozentpunkte mehr bei der Hand ergeben bei 200.000 Euro Grundsumme 30.000 Euro mehr im Leistungsfall, ohne Progression gerechnet. Dem steht oft nur ein geringer Beitragsunterschied gegenüber. Steht in den Bedingungen nur „Arm“, ist die Schulter nicht mitgemeint und wird außerhalb der Gliedertaxe bemessen (Bundesgerichtshof, 1. April 2015).

Gliedertaxe für Sinnesorgane und innere Organe

Zu diesem Teil der Gliedertaxe gehören Auge, Gehör, Geruch und Geschmack. Erweiterte Gliedertaxen nehmen zusätzlich innere Organe wie Magen, Milz, Gallenblase und Niere auf, in den Musterbedingungen fehlen sie. Verglichen wird hier selten, obwohl dieselbe Mechanik greift. Dabei kann die Rangfolge kippen. Wer bei Armen und Händen vorn liegt, muss es bei den inneren Organen nicht sein.

Verzicht auf Kürzung bei Mitwirkung von Krankheiten

Wirkt eine Vorerkrankung an der Unfallfolge mit, wird gekürzt, nach den Musterbedingungen von 2020 ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent. Gute Verträge verzichten bis 50 oder 75 Prozent auf die Kürzung. Seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2025 ist dieser Verzicht mehr wert, weil schon eine mittelbare Mitwirkung für eine Kürzung reicht. Zu prüfen bleibt, ob der Verzicht auch für die Unfallrente gilt.

Auslöseschwelle und Gliedertaxe der Unfallrente

Die meisten Verträge zahlen die Rente ab 50 Prozent Invalidität, einzelne früher. Ebenso wichtig und weit seltener beachtet ist die Frage, ob für die Rente dieselbe verbesserte Gliedertaxe gilt wie für das Kapital. Gilt sie nicht, rechnet der Vertrag die Rente nach den Musterwerten. Die Verbesserung, für die Sie zahlen, wirkt dann nur auf das Kapital.

Kein Leistungsentfall im Alter

Einige Verträge lassen ab dem 65., 70. oder 71. Lebensjahr Leistungen wegfallen oder nehmen den Verzicht bei der Mitwirkung zurück. Das trifft ausgerechnet das Alter, in dem Stürze häufiger werden und Vorerkrankungen die Regel sind. Von allen Punkten hier trennt dieser die Konzepte am schärfsten.

Fristen für Feststellung, Meldung und Neubemessung

Nach den Musterbedingungen von 2020 muss die Invalidität binnen 15 Monaten eingetreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Fehlt eines davon, kann der Anspruch entfallen, auch wenn die Invalidität unstrittig ist. Gute Konzepte verlängern Eintritt und Feststellung auf 36 Monate oder mehr.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Unfallversicherung nicht fragt

Ein Rechner fragt Alter, Beruf und Wunschsumme. Er fragt nicht, wer an Ihnen hängt, welche Kosten weiterlaufen, wenn Sie ausfallen, und ob eine Unfallversicherung überhaupt Ihr richtiger erster Schritt ist.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die Summe, dann der Tarif

Wie hoch die versicherte Grundsumme sein muss, ergibt sich nicht aus Ihrem Einkommen, sondern aus dem, was ein Umbau, ein umgerüstetes Auto und Hilfsmittel kosten. Die Rente bemesse ich getrennt davon, nach den Fixkosten, die weiterlaufen, wenn Sie ausfallen.

Erfahrung

Ich weiß, wo im Schadenfall gekürzt wird

Eine Regulierung entscheidet sich nicht am Beitrag. Sie entscheidet sich an der Mitwirkung, also der Frage, ob eine Vorerkrankung an den Unfallfolgen beteiligt war. Ebenso zählen die Fristen und die Frage, ob die ärztliche Bescheinigung trägt. Nach zwanzig Jahren weiß ich, worauf es dort ankommt.

Bedingungen

Bessere Bedingungen, oft zum gleichen Beitrag

In der Unfallversicherung vermittle ich ausschließlich die Deckungskonzepte der Maklergenossenschaft VEMA. Sie bringen Bedingungen über dem Standard, vor allem längere Fristen im Schadenfall und weniger Gesundheitsfragen beim Abschluss. Bestehende Verträge lassen sich oft zum gleichen Beitrag dorthin übernehmen.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Grundlagen

Was gilt als Unfall?

Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Körper wirkt und unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Fehlt eines dieser Merkmale, liegt grundsätzlich kein Unfall vor, es sei denn, die Bedingungen erweitern den Unfallbegriff ausdrücklich.

Genau hier unterscheiden sich die Verträge. Für Zerrungen und Verrenkungen durch erhöhte Kraftanstrengung gilt schon nach den Musterbedingungen Schutz. Gute Tarife gehen weiter und versichern auch Verletzungen durch Eigenbewegung, Infektionen nach einem Zeckenstich, allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder den Tod durch Ertrinken. Bandscheibenschäden bleiben meist ausgeschlossen, wenn der Unfall nicht die überwiegende Ursache war.

Viele Tarife, besonders für Senioren, versichern außerdem die Folgen eines Sturzes, den ein Schlaganfall ausgelöst hat, nicht aber den Schlaganfall selbst.

Was leistet eine private Unfallversicherung?

Sie zahlt vor allem Kapital, wenn ein Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung hinterlässt, und zwar rund um die Uhr und weltweit. Einen Lohnersatz zahlt sie nicht.

  • Invaliditätsleistung: eine einmalige Summe nach dem Invaliditätsgrad, gerechnet auf die Grundsumme und bei höheren Graden verstärkt durch die Progression
  • Gliedertaxe: legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils gilt
  • Unfallrente: eine lebenslange Rente, in der Regel ab 50 Prozent Invalidität, in einzelnen Tarifen früher
  • je nach Vertrag Nebenleistungen wie Bergungskosten, kosmetische Operationen und Hilfe bei Reha und Umbau

Das Kapital ist frei verwendbar, etwa für den Umbau der Wohnung, ein umgerüstetes Auto oder Hilfsmittel.

Welche Bausteine brauche ich – und welche nicht?

Den Kern bildet die Invaliditätsleistung. Reicht das Budget, kommt eine Unfallrente dazu. Todesfall und Krankenhaustagegeld versichern Sie besser in eigenen Verträgen.

  • Todesfallleistung: Sie zahlt nur bei Tod durch einen Unfall. Ihre Familie sichert eine Risikolebensversicherung besser ab, weil sie auch bei Tod durch Krankheit zahlt.
  • Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Im Unfallvertrag zahlen sie nur nach einem Unfall. Wer diesen Schutz will, schließt ihn in einem eigenen Vertrag ab, der auch bei Krankheit leistet.

Jeder Zusatzbaustein kostet Beitrag, der sonst in eine höhere Grundsumme fließen könnte. Und die ist es, die nach einem schweren Unfall zählt.

Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung – was zuerst?

Zuerst kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt bei Unfall und bei Krankheit.

  • Nach der Auswertung der Verbraucherzentrale, Stand 2026, ist in mehr als 90 von 100 Fällen eine Krankheit die Ursache der Berufsunfähigkeit, kein Unfall.
  • Bei den Neuzugängen zur Erwerbsminderungsrente 2024 waren psychische Störungen mit 42,0 Prozent die häufigste Ursache.

Wer ein begrenztes Budget hat, sichert deshalb zuerst das Einkommen.

Umgekehrt gibt es Fälle, in denen nur die Unfallversicherung zahlt. Verliert jemand bei einem Autounfall beide Beine und kann seinen Beruf als Programmierer weiter ausüben, bekommt er keine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem fallen rund 40.000 Euro Umbaukosten und 35.000 Euro für ein umgerüstetes Fahrzeug an (Schadenbeispiel, Stand 2025). Die beiden Verträge schließen verschiedene Lücken.

Lohnt sie sich noch im Rentenalter?

Ja, aber aus anderen Gründen. Mit dem Renteneintritt endet der Schutz aus dem Berufsleben, während Stürze häufiger werden und schlechter ausheilen.

Seniorentarife setzen deshalb an zwei anderen Stellen an:

  • mit einem erweiterten Unfallbegriff, der auch den spontanen Oberschenkelhalsbruch oder den Sturz infolge eines Schlaganfalls einschließt
  • mit Hilfsleistungen wie Haushaltshilfe, Pflegekraft und Fahrdiensten, die auch bei leichteren Verletzungen greifen

Prüfen Sie im Gegenzug, ob Ihr Vertrag ab einem bestimmten Alter Leistungen streicht.

Woran erkenne ich eine gute Unfallversicherung?

An den Bedingungen, nicht am Beitrag. Zwischen zwei Verträgen mit ähnlichem Beitrag können im Leistungsfall Zehntausende Euro liegen.

Diese Punkte prüfe ich in jedem Angebot:

  • eine Gliedertaxe deutlich über den Musterwerten, auch für Sinnesorgane und innere Organe
  • ein Verzicht auf Kürzung bei Mitwirkung von Krankheiten bis 50 Prozent oder mehr
  • dieselbe verbesserte Gliedertaxe auch für die Unfallrente
  • kein Wegfall von Leistungen ab einem bestimmten Alter
  • längere Fristen für Eintritt und Feststellung der Invalidität
  • ein erweiterter Unfallbegriff

Ein Beispiel: 15 Prozentpunkte mehr für die Hand in der Gliedertaxe ergeben bei 200.000 Euro Grundsumme 30.000 Euro mehr, ohne Progression gerechnet. Mit Progression ist der Unterschied noch größer. Dem steht oft nur ein geringer Beitragsunterschied gegenüber.

Deshalb vermittle ich in der Unfallversicherung ausschließlich die Deckungskonzepte der Maklergenossenschaft VEMA.

Vertrag gestalten

Welche Versicherungssumme brauche ich?

Die Grundsumme richtet sich nach dem Kapitalbedarf und nicht nach Ihrem Einkommen. Als Sockel arbeite ich mit mindestens 100.000 bis 150.000 Euro.

Ein Rechner fragt nach Ihrem Einkommen, der Kapitalbedarf ist aber für alle ähnlich: Wohnung anpassen, Auto umrüsten, Hilfsmittel anschaffen. Ein Treppenlift kostet für einen Facharbeiter dasselbe wie für einen Gutverdiener. Den Sockel setze ich so hoch an, weil die meisten Invaliditäten im unteren Bereich liegen, wo die Progression noch gar nicht greift.

  • Untergrenze nach dem Bund der Versicherten (Stand 2026): 100.000 Euro
  • Unfallrente: getrennt bemessen nach den Fixkosten, die an Ihnen hängen, für Kinder mindestens 1.000 Euro im Monat

Welche Progression ist sinnvoll – 225, 350 oder 500 Prozent?

Ich empfehle eine Progression von 350 bis 500 Prozent, aber erst auf einer ausreichenden Grundsumme von mindestens 100.000 Euro.

Die meisten Invaliditäten sind leicht, im Durchschnitt liegen sie unter 30 Prozent. Bis 25 Prozent greift die Progression in den meisten Tarifen gar nicht, gezahlt wird der Anteil der Grundsumme. Bei 20 Prozent Invalidität und 100.000 Euro Grundsumme sind das 20.000 Euro, gleich welche Progression vereinbart ist. Deshalb kommt die Grundsumme zuerst.

Die Progression sorgt für die schweren Fälle. Bei voller Invalidität zahlt eine 350-Prozent-Progression auf 100.000 Euro Grundsumme 350.000 Euro, eine 500-Prozent-Progression 500.000 Euro.

Maßgeblich ist dabei die Progressionstabelle und nicht die Zahl im Tarifnamen. Zwei Tarife mit 500 Prozent können bei 50 Prozent Invalidität sehr unterschiedlich zahlen.

Soll die Versicherungssumme mitwachsen?

Das ist sinnvoll, wenn Sie jung abschließen. Mit einer vereinbarten Dynamik steigen Summen und Beitrag jedes Jahr nach einem festen Prozentsatz, ohne neue Gesundheitsfragen.

Ohne Dynamik verliert eine Summe, die heute ausreicht, über die Jahre an Wert, während Umbau, Hilfsmittel und Pflege teurer werden. Einer einzelnen Erhöhung können Sie in der Regel widersprechen. Prüfen Sie, bis zu welchem Alter die Dynamik läuft und ob sie nach zwei Widersprüchen in Folge erlischt.

Ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?

Ja, vor allem für die Freizeit. Gesetzlich sind Kinder nur in Kita und Schule und auf den direkten Wegen dorthin versichert.

Der Sturz vom Klettergerüst am Wochenende zählt nicht dazu. Wie bei Erwachsenen ist allerdings auch bei Kindern Krankheit die häufigere Ursache schwerer Invalidität. Eine Kinderinvaliditätsversicherung leistet bei beidem, verlangt dafür aber eine ausführlichere Gesundheitsprüfung.

Bei Familienverträgen geht zudem ein Punkt regelmäßig schief. Der Versicherer muss nur den Versicherungsnehmer, also die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, auf die Fristen hinweisen. Den Elternteil, der den Schaden meldet, muss er nicht hinweisen.

Was passiert mit dem Kindertarif ab 18?

Der Kindertarif läuft bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Ihr Kind 18 wird. Danach stellt der Versicherer auf den Erwachsenentarif um.

Dann richtet sich der Beitrag nach dem Beruf, für den Ihr Kind sich entscheidet. Sie wählen in der Regel zwischen den bisherigen Summen zu einem höheren Beitrag oder dem bisherigen Beitrag mit niedrigeren Summen. Melden Sie sich nicht innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des neuen Versicherungsjahres, bleibt der Beitrag gleich und die Summen sinken.

Viele Tarife verlängern den Kindertarif bis 25, solange Ihr Kind in Ausbildung oder Studium ist. Prüfen Sie zu diesem Zeitpunkt, ob die Summen noch zur Lebenssituation passen.

Was passiert, wenn ich den Beruf wechsle?

Ein Berufswechsel kann den Beitrag oder die Versicherungssummen ändern, deshalb müssen Sie ihn dem Versicherer unverzüglich melden.

Der Beitrag hängt an der Gefahrengruppe, in die Ihr Beruf eingeordnet ist. Wechseln Sie etwa vom Büro auf die Baustelle, gelten nach den Musterbedingungen nach einem Monat niedrigere Summen, wenn der Beitrag gleich bleibt. Wechseln Sie in einen Beruf mit geringerem Risiko, steigen die Summen bei gleichem Beitrag. Auf Wunsch behalten Sie die Summen und zahlen weniger.

Gute Bedingungen verzichten auf die Herabstufung bei einem Berufswechsel oder kennen nur wenige Gefahrengruppen.

Gelten spätere Verbesserungen auch für meinen Vertrag?

Automatisch nur, wenn Ihr Vertrag eine Leistungs-Update-Garantie enthält. Dann gelten verbesserte Bedingungen, die der Versicherer ohne Mehrbeitrag einführt, auch für Sie.

Das gilt in der Regel für Unfälle ab dem Zeitpunkt der Verbesserung. Neue Leistungen, die einen höheren Beitrag kosten, fallen nicht darunter. Achten Sie außerdem auf die Zusage, dass Ihr Vertrag nie schlechter leistet als die aktuellen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Am stärksten wirken Grundsumme und Progression auf den Beitrag.

Den Beitrag bestimmen diese Größen:

  • die Grundsumme
  • die Progression
  • Ihr Beruf, der über die Gefahrengruppe entscheidet, in die der Versicherer Sie einordnet
  • Ihr Alter
  • Ihre Hobbys
  • die vereinbarten Bausteine

Grundsumme und Progression hängen zusammen. In einem Tarif, der mir vorliegt (Stand 2026), sind ohne Progression bis zu einer Million Euro Grundsumme möglich, mit einer 500-Prozent-Staffel noch 200.000 Euro. Wer hoch versichern will, wählt die Progression flacher. Aussuchen sollten Sie den Tarif aber nach den Bedingungen, vor allem nach Gliedertaxe und Mitwirkungsverzicht, nicht nach dem Preis. Was Ihr Schutz kostet, zeigt ein Vergleich, und die Anfrage dazu ist kostenfrei.

Im Leistungsfall

Was ist der Mitwirkungsanteil?

Hat eine Krankheit oder ein Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, kürzt der Versicherer die Leistung um diesen Anteil. Nach den Musterbedingungen von 2020 geschieht das ab 25 Prozent Mitwirkung.

Ein Beispiel: Eine Arthrose im Knie wirkt zu 40 Prozent an der Invalidität mit. Dann zahlt ein Vertrag nach den Musterbedingungen 40 Prozent weniger. Beweisen muss die Mitwirkung der Versicherer, nicht Sie.

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2025 zählt dabei auch eine mittelbare Mitwirkung. Im entschiedenen Fall nahm der Versicherte wegen einer Gerinnungsstörung dauerhaft Blutverdünner, die die Folgen eines Sturzes verschlimmerten. Der Versicherer durfte um 30 Prozent kürzen (BGH, IV ZR 185/24).

Gute Verträge verzichten auf die Kürzung bis zu einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent oder mehr. Prüfen Sie, ob dieser Verzicht ab einem bestimmten Alter endet und ob er auch für die Unfallrente gilt.

Davon zu unterscheiden ist die Vorinvalidität. War ein Körperteil schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um diese Vorinvalidität gemindert.

Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?

Sie zahlt nicht, wenn das Ereignis kein Unfall im Sinne der Bedingungen ist, wenn ein Ausschluss greift oder wenn eine Frist versäumt wird.

  • Ausgeschlossen sind nach den Musterbedingungen Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, auch durch Alkohol oder Drogen, bei einer vorsätzlichen Straftat und durch Kriegsereignisse. Wer im Ausland überraschend in einen Krieg gerät, bleibt sieben Tage lang versichert. Infektionen sind ausgeschlossen, außer Tollwut, Wundstarrkrampf und Erregern, die durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangen. Vergiftungen durch Schlucken sind ausgeschlossen, außer bei Kindern unter 14 Jahren. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen sind ebenfalls ausgeschlossen.
  • Gekürzt wird, wenn Krankheiten mitgewirkt haben, nach den Musterbedingungen von 2020 ab 25 Prozent Mitwirkungsanteil.
  • Dazu kommen die Fristen. Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein.

Welche Fristen gelten nach einem Unfall?

Nach den Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Fehlt eines davon, kann der Anspruch entfallen, auch wenn die Invalidität unstrittig ist.

  • Melden Sie den Unfall sofort, auch wenn die Folgen noch nicht absehbar sind.
  • Lassen Sie die Invalidität rechtzeitig von Ihrem Arzt schriftlich feststellen. Warten Sie dafür nicht auf das Gutachten des Versicherers.
  • Nach der Meldung muss der Versicherer Sie in Textform auf diese Fristen hinweisen. Tut er das nicht, darf er sich auf eine versäumte Frist nicht berufen.

Gute Konzepte verlängern die Fristen für Eintritt und Feststellung der Invalidität auf 36 Monate oder mehr.

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