Grundlagen
Was gilt als Unfall?
Ein Unfall ist ein plötzliches Ereignis, das von außen auf den Körper wirkt und unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt. Fehlt eines dieser Merkmale, liegt grundsätzlich kein Unfall vor, es sei denn, die Bedingungen erweitern den Unfallbegriff ausdrücklich.
Genau hier unterscheiden sich die Verträge. Für Zerrungen und Verrenkungen durch erhöhte Kraftanstrengung gilt schon nach den Musterbedingungen Schutz. Gute Tarife gehen weiter und versichern auch Verletzungen durch Eigenbewegung, Infektionen nach einem Zeckenstich, allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder den Tod durch Ertrinken. Bandscheibenschäden bleiben meist ausgeschlossen, wenn der Unfall nicht die überwiegende Ursache war.
Viele Tarife, besonders für Senioren, versichern außerdem die Folgen eines Sturzes, den ein Schlaganfall ausgelöst hat, nicht aber den Schlaganfall selbst.
Was leistet eine private Unfallversicherung?
Sie zahlt vor allem Kapital, wenn ein Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung hinterlässt, und zwar rund um die Uhr und weltweit. Einen Lohnersatz zahlt sie nicht.
- Invaliditätsleistung: eine einmalige Summe nach dem Invaliditätsgrad, gerechnet auf die Grundsumme und bei höheren Graden verstärkt durch die Progression
- Gliedertaxe: legt fest, welcher Invaliditätsgrad bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit eines Körperteils gilt
- Unfallrente: eine lebenslange Rente, in der Regel ab 50 Prozent Invalidität, in einzelnen Tarifen früher
- je nach Vertrag Nebenleistungen wie Bergungskosten, kosmetische Operationen und Hilfe bei Reha und Umbau
Das Kapital ist frei verwendbar, etwa für den Umbau der Wohnung, ein umgerüstetes Auto oder Hilfsmittel.
Welche Bausteine brauche ich – und welche nicht?
Den Kern bildet die Invaliditätsleistung. Reicht das Budget, kommt eine Unfallrente dazu. Todesfall und Krankenhaustagegeld versichern Sie besser in eigenen Verträgen.
- Todesfallleistung: Sie zahlt nur bei Tod durch einen Unfall. Ihre Familie sichert eine Risikolebensversicherung besser ab, weil sie auch bei Tod durch Krankheit zahlt.
- Krankenhaustagegeld und Genesungsgeld: Im Unfallvertrag zahlen sie nur nach einem Unfall. Wer diesen Schutz will, schließt ihn in einem eigenen Vertrag ab, der auch bei Krankheit leistet.
Jeder Zusatzbaustein kostet Beitrag, der sonst in eine höhere Grundsumme fließen könnte. Und die ist es, die nach einem schweren Unfall zählt.
Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung – was zuerst?
Zuerst kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt bei Unfall und bei Krankheit.
- Nach der Auswertung der Verbraucherzentrale, Stand 2026, ist in mehr als 90 von 100 Fällen eine Krankheit die Ursache der Berufsunfähigkeit, kein Unfall.
- Bei den Neuzugängen zur Erwerbsminderungsrente 2024 waren psychische Störungen mit 42,0 Prozent die häufigste Ursache.
Wer ein begrenztes Budget hat, sichert deshalb zuerst das Einkommen.
Umgekehrt gibt es Fälle, in denen nur die Unfallversicherung zahlt. Verliert jemand bei einem Autounfall beide Beine und kann seinen Beruf als Programmierer weiter ausüben, bekommt er keine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung. Trotzdem fallen rund 40.000 Euro Umbaukosten und 35.000 Euro für ein umgerüstetes Fahrzeug an (Schadenbeispiel, Stand 2025). Die beiden Verträge schließen verschiedene Lücken.
Lohnt sie sich noch im Rentenalter?
Ja, aber aus anderen Gründen. Mit dem Renteneintritt endet der Schutz aus dem Berufsleben, während Stürze häufiger werden und schlechter ausheilen.
Seniorentarife setzen deshalb an zwei anderen Stellen an:
- mit einem erweiterten Unfallbegriff, der auch den spontanen Oberschenkelhalsbruch oder den Sturz infolge eines Schlaganfalls einschließt
- mit Hilfsleistungen wie Haushaltshilfe, Pflegekraft und Fahrdiensten, die auch bei leichteren Verletzungen greifen
Prüfen Sie im Gegenzug, ob Ihr Vertrag ab einem bestimmten Alter Leistungen streicht.
Woran erkenne ich eine gute Unfallversicherung?
An den Bedingungen, nicht am Beitrag. Zwischen zwei Verträgen mit ähnlichem Beitrag können im Leistungsfall Zehntausende Euro liegen.
Diese Punkte prüfe ich in jedem Angebot:
- eine Gliedertaxe deutlich über den Musterwerten, auch für Sinnesorgane und innere Organe
- ein Verzicht auf Kürzung bei Mitwirkung von Krankheiten bis 50 Prozent oder mehr
- dieselbe verbesserte Gliedertaxe auch für die Unfallrente
- kein Wegfall von Leistungen ab einem bestimmten Alter
- längere Fristen für Eintritt und Feststellung der Invalidität
- ein erweiterter Unfallbegriff
Ein Beispiel: 15 Prozentpunkte mehr für die Hand in der Gliedertaxe ergeben bei 200.000 Euro Grundsumme 30.000 Euro mehr, ohne Progression gerechnet. Mit Progression ist der Unterschied noch größer. Dem steht oft nur ein geringer Beitragsunterschied gegenüber.
Deshalb vermittle ich in der Unfallversicherung ausschließlich die Deckungskonzepte der Maklergenossenschaft VEMA.
Vertrag gestalten
Welche Versicherungssumme brauche ich?
Die Grundsumme richtet sich nach dem Kapitalbedarf und nicht nach Ihrem Einkommen. Als Sockel arbeite ich mit mindestens 100.000 bis 150.000 Euro.
Ein Rechner fragt nach Ihrem Einkommen, der Kapitalbedarf ist aber für alle ähnlich: Wohnung anpassen, Auto umrüsten, Hilfsmittel anschaffen. Ein Treppenlift kostet für einen Facharbeiter dasselbe wie für einen Gutverdiener. Den Sockel setze ich so hoch an, weil die meisten Invaliditäten im unteren Bereich liegen, wo die Progression noch gar nicht greift.
- Untergrenze nach dem Bund der Versicherten (Stand 2026): 100.000 Euro
- Unfallrente: getrennt bemessen nach den Fixkosten, die an Ihnen hängen, für Kinder mindestens 1.000 Euro im Monat
Welche Progression ist sinnvoll – 225, 350 oder 500 Prozent?
Ich empfehle eine Progression von 350 bis 500 Prozent, aber erst auf einer ausreichenden Grundsumme von mindestens 100.000 Euro.
Die meisten Invaliditäten sind leicht, im Durchschnitt liegen sie unter 30 Prozent. Bis 25 Prozent greift die Progression in den meisten Tarifen gar nicht, gezahlt wird der Anteil der Grundsumme. Bei 20 Prozent Invalidität und 100.000 Euro Grundsumme sind das 20.000 Euro, gleich welche Progression vereinbart ist. Deshalb kommt die Grundsumme zuerst.
Die Progression sorgt für die schweren Fälle. Bei voller Invalidität zahlt eine 350-Prozent-Progression auf 100.000 Euro Grundsumme 350.000 Euro, eine 500-Prozent-Progression 500.000 Euro.
Maßgeblich ist dabei die Progressionstabelle und nicht die Zahl im Tarifnamen. Zwei Tarife mit 500 Prozent können bei 50 Prozent Invalidität sehr unterschiedlich zahlen.
Soll die Versicherungssumme mitwachsen?
Das ist sinnvoll, wenn Sie jung abschließen. Mit einer vereinbarten Dynamik steigen Summen und Beitrag jedes Jahr nach einem festen Prozentsatz, ohne neue Gesundheitsfragen.
Ohne Dynamik verliert eine Summe, die heute ausreicht, über die Jahre an Wert, während Umbau, Hilfsmittel und Pflege teurer werden. Einer einzelnen Erhöhung können Sie in der Regel widersprechen. Prüfen Sie, bis zu welchem Alter die Dynamik läuft und ob sie nach zwei Widersprüchen in Folge erlischt.
Ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?
Ja, vor allem für die Freizeit. Gesetzlich sind Kinder nur in Kita und Schule und auf den direkten Wegen dorthin versichert.
Der Sturz vom Klettergerüst am Wochenende zählt nicht dazu. Wie bei Erwachsenen ist allerdings auch bei Kindern Krankheit die häufigere Ursache schwerer Invalidität. Eine Kinderinvaliditätsversicherung leistet bei beidem, verlangt dafür aber eine ausführlichere Gesundheitsprüfung.
Bei Familienverträgen geht zudem ein Punkt regelmäßig schief. Der Versicherer muss nur den Versicherungsnehmer, also die Person, die den Vertrag abgeschlossen hat, auf die Fristen hinweisen. Den Elternteil, der den Schaden meldet, muss er nicht hinweisen.
Was passiert mit dem Kindertarif ab 18?
Der Kindertarif läuft bis zum Ende des Versicherungsjahres, in dem Ihr Kind 18 wird. Danach stellt der Versicherer auf den Erwachsenentarif um.
Dann richtet sich der Beitrag nach dem Beruf, für den Ihr Kind sich entscheidet. Sie wählen in der Regel zwischen den bisherigen Summen zu einem höheren Beitrag oder dem bisherigen Beitrag mit niedrigeren Summen. Melden Sie sich nicht innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des neuen Versicherungsjahres, bleibt der Beitrag gleich und die Summen sinken.
Viele Tarife verlängern den Kindertarif bis 25, solange Ihr Kind in Ausbildung oder Studium ist. Prüfen Sie zu diesem Zeitpunkt, ob die Summen noch zur Lebenssituation passen.
Was passiert, wenn ich den Beruf wechsle?
Ein Berufswechsel kann den Beitrag oder die Versicherungssummen ändern, deshalb müssen Sie ihn dem Versicherer unverzüglich melden.
Der Beitrag hängt an der Gefahrengruppe, in die Ihr Beruf eingeordnet ist. Wechseln Sie etwa vom Büro auf die Baustelle, gelten nach den Musterbedingungen nach einem Monat niedrigere Summen, wenn der Beitrag gleich bleibt. Wechseln Sie in einen Beruf mit geringerem Risiko, steigen die Summen bei gleichem Beitrag. Auf Wunsch behalten Sie die Summen und zahlen weniger.
Gute Bedingungen verzichten auf die Herabstufung bei einem Berufswechsel oder kennen nur wenige Gefahrengruppen.
Gelten spätere Verbesserungen auch für meinen Vertrag?
Automatisch nur, wenn Ihr Vertrag eine Leistungs-Update-Garantie enthält. Dann gelten verbesserte Bedingungen, die der Versicherer ohne Mehrbeitrag einführt, auch für Sie.
Das gilt in der Regel für Unfälle ab dem Zeitpunkt der Verbesserung. Neue Leistungen, die einen höheren Beitrag kosten, fallen nicht darunter. Achten Sie außerdem auf die Zusage, dass Ihr Vertrag nie schlechter leistet als die aktuellen Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Was kostet eine private Unfallversicherung?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Am stärksten wirken Grundsumme und Progression auf den Beitrag.
Den Beitrag bestimmen diese Größen:
- die Grundsumme
- die Progression
- Ihr Beruf, der über die Gefahrengruppe entscheidet, in die der Versicherer Sie einordnet
- Ihr Alter
- Ihre Hobbys
- die vereinbarten Bausteine
Grundsumme und Progression hängen zusammen. In einem Tarif, der mir vorliegt (Stand 2026), sind ohne Progression bis zu einer Million Euro Grundsumme möglich, mit einer 500-Prozent-Staffel noch 200.000 Euro. Wer hoch versichern will, wählt die Progression flacher. Aussuchen sollten Sie den Tarif aber nach den Bedingungen, vor allem nach Gliedertaxe und Mitwirkungsverzicht, nicht nach dem Preis. Was Ihr Schutz kostet, zeigt ein Vergleich, und die Anfrage dazu ist kostenfrei.
Im Leistungsfall
Was ist der Mitwirkungsanteil?
Hat eine Krankheit oder ein Gebrechen an den Unfallfolgen mitgewirkt, kürzt der Versicherer die Leistung um diesen Anteil. Nach den Musterbedingungen von 2020 geschieht das ab 25 Prozent Mitwirkung.
Ein Beispiel: Eine Arthrose im Knie wirkt zu 40 Prozent an der Invalidität mit. Dann zahlt ein Vertrag nach den Musterbedingungen 40 Prozent weniger. Beweisen muss die Mitwirkung der Versicherer, nicht Sie.
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2025 zählt dabei auch eine mittelbare Mitwirkung. Im entschiedenen Fall nahm der Versicherte wegen einer Gerinnungsstörung dauerhaft Blutverdünner, die die Folgen eines Sturzes verschlimmerten. Der Versicherer durfte um 30 Prozent kürzen (BGH, IV ZR 185/24).
Gute Verträge verzichten auf die Kürzung bis zu einem Mitwirkungsanteil von 50 Prozent oder mehr. Prüfen Sie, ob dieser Verzicht ab einem bestimmten Alter endet und ob er auch für die Unfallrente gilt.
Davon zu unterscheiden ist die Vorinvalidität. War ein Körperteil schon vor dem Unfall dauerhaft beeinträchtigt, wird der Invaliditätsgrad um diese Vorinvalidität gemindert.
Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?
Sie zahlt nicht, wenn das Ereignis kein Unfall im Sinne der Bedingungen ist, wenn ein Ausschluss greift oder wenn eine Frist versäumt wird.
- Ausgeschlossen sind nach den Musterbedingungen Unfälle durch Bewusstseinsstörungen, auch durch Alkohol oder Drogen, bei einer vorsätzlichen Straftat und durch Kriegsereignisse. Wer im Ausland überraschend in einen Krieg gerät, bleibt sieben Tage lang versichert. Infektionen sind ausgeschlossen, außer Tollwut, Wundstarrkrampf und Erregern, die durch eine Unfallverletzung in den Körper gelangen. Vergiftungen durch Schlucken sind ausgeschlossen, außer bei Kindern unter 14 Jahren. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen sind ebenfalls ausgeschlossen.
- Gekürzt wird, wenn Krankheiten mitgewirkt haben, nach den Musterbedingungen von 2020 ab 25 Prozent Mitwirkungsanteil.
- Dazu kommen die Fristen. Die Invalidität muss innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, ärztlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein.
Welche Fristen gelten nach einem Unfall?
Nach den Musterbedingungen muss die Invalidität innerhalb von 15 Monaten nach dem Unfall eingetreten, von einem Arzt schriftlich festgestellt und beim Versicherer geltend gemacht sein. Fehlt eines davon, kann der Anspruch entfallen, auch wenn die Invalidität unstrittig ist.
- Melden Sie den Unfall sofort, auch wenn die Folgen noch nicht absehbar sind.
- Lassen Sie die Invalidität rechtzeitig von Ihrem Arzt schriftlich feststellen. Warten Sie dafür nicht auf das Gutachten des Versicherers.
- Nach der Meldung muss der Versicherer Sie in Textform auf diese Fristen hinweisen. Tut er das nicht, darf er sich auf eine versäumte Frist nicht berufen.
Gute Konzepte verlängern die Fristen für Eintritt und Feststellung der Invalidität auf 36 Monate oder mehr.