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Arbeitskraft & Einkommen

Unfallversicherung

Gesetzlich versichert sind Arbeit und Arbeitsweg. Die private Unfallversicherung zahlt rund um die Uhr und weltweit – Kapital für den Umbau, den ein schwerer Unfall nötig macht.

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Junge Frau mit Knieschiene sitzt mit einer Tasse Tee auf dem Sofa
Worum es geht

Warum der gesetzliche Schutz nur einen Teil des Lebens abdeckt

Wer angestellt ist, ist über die Berufsgenossenschaft versichert – bei der Arbeit und auf dem Weg dorthin. Kinder sind in Kita und Schule geschützt, ebenfalls auf den direkten Wegen dorthin. Alles andere fällt heraus: der Sturz von der Leiter im Garten, der Fahrradunfall am Wochenende, der Skiunfall im Urlaub. Und mit dem Renteneintritt endet der Schutz aus dem Berufsleben ganz.

Die private Unfallversicherung schließt genau diese Lücke: rund um die Uhr, weltweit, in allen Lebensbereichen. Sie zahlt Kapital, keinen Lohn – Geld für den Umbau der Wohnung, ein umgerüstetes Auto, Hilfsmittel und Reha. Und sie leistet auch dann, wenn Sie Ihren Beruf danach weiter ausüben können. Was sie nicht ist, gehört genauso dazu: kein Einkommensersatz und keine Leistung bei Krankheit. Wer beides braucht, braucht zwei Verträge – und fängt mit der Berufsunfähigkeitsversicherung an. Nebeneinander stehen dürfen sie in jedem Fall: Leistungen anderer Versicherungen werden nicht angerechnet.

Die Grundleistungen

Was nach einem Unfall ausgezahlt wird

Invaliditätsleistung

Die Kernleistung: eine einmalige Kapitalsumme, frei verwendbar und an keinen Zweck gebunden. Ihre Höhe hängt an drei Größen – am Invaliditätsgrad, den ein ärztliches Gutachten feststellt, an der vereinbarten Grundsumme, also der Summe, auf die alles gerechnet wird, und an der Progression.

Progression

Eine Mehrleistung für den schweren Fall: Ab einer bestimmten Stufe wird mehr gezahlt, als dem Invaliditätsgrad entspricht, weil der Kapitalbedarf bei hoher Invalidität überproportional steigt. Entscheidend ist die Progressionstabelle, nicht die Prozentzahl im Tarifnamen.

Unfallrente

Eine lebenslange Rente bei schwerer dauerhafter Beeinträchtigung, in der Regel ab 50 Prozent Invalidität. Sie trägt die laufenden Fixkosten – und zwar auch dann, wenn der Beruf weiter ausgeübt werden kann. Genau das ist der Fall, in dem eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt.

Behinderungsbedingter Mehraufwand und Reha

Umbau der Wohnung, Hilfsmittel, Fahrdienste, dazu Planung und Finanzierung der Rehabilitation. Die Obergrenzen dafür liegen zwischen den Verträgen weit auseinander.

Bergung, kosmetische Operationen und Zahnersatz

Such-, Rettungs- und Bergungskosten samt Rücktransport, dazu Operationen, die das Erscheinungsbild wiederherstellen, und der Ersatz beschädigter Zähne. Bei Kindern ist die kosmetische Operation kein Randthema: Eine Narbe im Gesicht ist medizinisch oft nicht behandlungsbedürftig – die Kasse zahlt dann nicht.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Unfallversicherung erkennt

Zwischen zwei Verträgen mit ähnlichem Beitrag können im Leistungsfall Zehntausende liegen. Nicht an der Grundsumme – die steht vorne auf dem Antrag –, sondern an Prozentsätzen und Klauseln dahinter.

Gliedertaxe für Arme, Hände und Beine

Die Gliedertaxe ordnet jedem Körperteil den Invaliditätsgrad zu, der bei vollständiger Funktionsunfähigkeit gilt – nach den Musterbedingungen von 2020 sind das 70 Prozent für den Arm, 55 für die Hand, 70 für das Bein. Diese Werte sind laut eigener Fußnote unverbindlich; gute Konzepte setzen deutlich höher an. 30 Prozentpunkte mehr bei der Hand sind bei 200.000 Euro Grundsumme 60.000 Euro im Leistungsfall – meist mehr, als der Beitragsunterschied über die ganze Laufzeit ausmacht. Eine Einschränkung gehört dazu: Steht in den Bedingungen nur „Arm“, ist die Schulter nicht mitgemeint, und eine Schulterverletzung wird außerhalb der Gliedertaxe bemessen (Bundesgerichtshof, 1. April 2015).

Gliedertaxe für Sinnesorgane und innere Organe

Auge, Gehör, Geruch und Geschmack, dazu Magen, Milz, Gallenblase und Niere. Hier wird selten verglichen, obwohl dieselbe Mechanik greift – und die Rangfolge kann kippen: Wer bei Armen und Händen vorn liegt, muss es bei den inneren Organen nicht sein.

Verzicht auf Kürzung bei Mitwirkung von Krankheiten

Wirkt eine Vorerkrankung an der Unfallfolge mit, wird gekürzt – nach den Musterbedingungen von 2020 ab einem Mitwirkungsanteil von 25 Prozent. Gute Verträge verzichten bis 50 oder 75 Prozent, und der Verzicht ist seit einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 3. Dezember 2025 mehr wert als vorher: Es genügt, dass eine Vorerkrankung nur mittelbar mitwirkt, über ein dauerhaft eingenommenes Medikament. Zu prüfen bleibt, ob der Verzicht auch für die Unfallrente gilt und ob er ab einem bestimmten Alter zurückgenommen wird.

Auslöseschwelle und Gliedertaxe der Unfallrente

Die meisten Verträge zahlen die Rente ab 50 Prozent Invalidität, einzelne früher. Ebenso wichtig und weit seltener beachtet: ob für die Rente dieselbe verbesserte Gliedertaxe gilt wie für das Kapital. Tut sie es nicht, rechnet der Vertrag die Rente nach den Musterwerten – die Verbesserung, für die Sie zahlen, wirkt dann nur auf das Kapital.

Kein Leistungsentfall im Alter

Einige Verträge lassen ab dem 65., 70. oder 71. Lebensjahr Leistungen wegfallen oder nehmen den Verzicht bei der Mitwirkung zurück – genau dann, wenn Stürze häufiger werden und Vorerkrankungen die Regel sind. Von allen Punkten hier trennt dieser die Konzepte am schärfsten.

Fristen für Feststellung, Meldung und Nachbemessung

Nach den Musterbedingungen von 2020 muss binnen 15 Monaten dreierlei geschehen: Die Invalidität muss eingetreten sein, ein Arzt muss sie schriftlich feststellen, und Sie müssen sie beim Versicherer geltend machen. Fehlt eines davon, ist der Anspruch weg – auch wenn die Invalidität unstrittig ist. Gute Konzepte verlängern Eintritt und Feststellung auf 36 Monate und geben Ihnen für eine spätere Neubemessung fünf statt drei Jahre.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Unfallversicherung nicht fragt

Ein Rechner fragt Alter, Beruf und Wunschsumme. Er fragt nicht, wer an Ihnen hängt, welche Kosten weiterlaufen, wenn Sie ausfallen – und ob eine Unfallversicherung überhaupt Ihr richtiger erster Schritt ist.

So arbeite ich
Risikoanalyse

Erst die Summe, dann der Tarif

Wie hoch die versicherte Grundsumme sein muss, ergibt sich nicht aus Ihrem Einkommen, sondern aus dem, was ein Umbau, ein umgerüstetes Auto und Hilfsmittel kosten. Die Rente bemesse ich getrennt davon, nach den Fixkosten, die weiterlaufen, wenn Sie ausfallen.

Erfahrung

Ich weiß, wo im Schadenfall gekürzt wird

Eine Regulierung entscheidet sich nicht am Beitrag, sondern an der Mitwirkung – der Frage, ob eine Vorerkrankung an den Unfallfolgen beteiligt war –, an den Fristen und daran, ob die ärztliche Bescheinigung trägt. Nach zwanzig Jahren weiß ich, worauf es dort ankommt.

Bedingungen

Ihr Vertrag wird besser, nicht teurer

Über die Maklergenossenschaft VEMA bekomme ich Bedingungen über dem Standard – bei der Unfallversicherung vor allem längere Fristen im Schadenfall und weniger Gesundheitsfragen beim Abschluss. Bestehende Verträge lassen sich oft zum gleichen Beitrag dorthin übernehmen.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Versicherungsmakler, Ulm Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch klären wir Ihre Fragen in Ruhe und schauen gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call – Sie wählen den Termin, der in Ihren Alltag passt.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Was kostet eine private Unfallversicherung?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Den Beitrag bestimmen die Grundsumme, die Progression, Ihr Beruf – er entscheidet über die Gefahrengruppe, in die der Versicherer Sie einordnet –, Ihr Alter, Ihre Hobbys und die vereinbarten Bausteine. Am stärksten wirken Grundsumme und Progression, und beide hängen zusammen: In einem Tarif, der mir vorliegt (Stand 2026), sind ohne Progression bis zu einer Million Euro Grundsumme möglich, mit einer 500-Prozent-Staffel noch 200.000 Euro. Wer hoch versichern will, wählt die Progression flacher. Was Ihr Schutz kostet, zeigt ein Vergleich – die Anfrage dazu ist kostenfrei.

Unfallversicherung oder Berufsunfähigkeitsversicherung – was zuerst?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt bei Unfall und bei Krankheit, und nach der Auswertung der Verbraucherzentrale von 2025 ist in mehr als 90 von 100 Fällen eine Krankheit die Ursache der Berufsunfähigkeit, kein Unfall; bei den Neuzugängen zur Erwerbsminderungsrente 2024 waren psychische Störungen mit 42,0 Prozent die häufigste Ursache. Wer begrenztes Budget hat, sichert deshalb zuerst das Einkommen. Umgekehrt gilt genauso: Jemand verliert bei einem Autounfall beide Beine, kann seinen Beruf als Programmierer aber weiter ausüben – keine Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, und trotzdem rund 40.000 Euro Umbaukosten und 35.000 Euro für ein umgerüstetes Fahrzeug (Schadenbeispiel, Stand 2025). Die beiden Verträge schließen verschiedene Lücken.

Welche Versicherungssumme brauche ich?

Anders als bei einem Rechner, der nach Ihrem Einkommen fragt, richtet sich die Grundsumme nach dem Kapitalbedarf – und der ist für alle ähnlich: Wohnung anpassen, Auto umrüsten, Hilfsmittel anschaffen. Ein Treppenlift kostet für einen Facharbeiter dasselbe wie für einen Gutverdiener. Als Sockel arbeite ich deshalb mit mindestens 100.000 bis 150.000 Euro; der Bund der Versicherten nennt (Stand 2026) 100.000 Euro als Untergrenze. Der Grund für diese Höhe: Die meisten Invaliditäten liegen im unteren Bereich, wo die Progression noch gar nicht greift. Die Unfallrente bemesse ich getrennt, nach den Fixkosten, die an Ihnen hängen – für Kinder mindestens 1.000 Euro im Monat.

Wann zahlt die Unfallversicherung nicht?

Wenn eines der vier Merkmale fehlt: plötzlich, von außen, unfreiwillig, mit einer Gesundheitsschädigung. Eine Bandscheibe, die bei einer alltäglichen Bewegung nachgibt, ist nach den Musterbedingungen deshalb kein Unfall – gute Konzepte schließen Eigenbewegung und erhöhte Kraftanstrengung heute allerdings ein. Ausgeschlossen bleiben Unfälle unter hohem Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei einer vorsätzlichen Straftat und durch Krieg, ebenso Vergiftungen, Infektionen und psychische Reaktionen. Gekürzt wird, wenn Krankheiten mitgewirkt haben – ab 25 Prozent Mitwirkungsanteil nach den Musterbedingungen von 2020; beweisen muss das der Versicherer, nicht Sie. Dazu kommen die Fristen aus dem Abschnitt darüber.

Ist eine Unfallversicherung für Kinder sinnvoll?

Für die Freizeit ja – gesetzlich sind Kinder nur in Kita und Schule und auf den direkten Wegen dorthin versichert; der Sturz vom Klettergerüst am Wochenende zählt nicht dazu. Es gehört aber dieselbe Ehrlichkeit dazu wie bei Erwachsenen: Auch bei Kindern ist Krankheit die häufigere Ursache schwerer Invalidität. Eine Kinderinvaliditätsversicherung leistet bei beidem, verlangt dafür aber eine ausführlichere Gesundheitsprüfung. Ein Punkt geht bei Familienverträgen zudem regelmäßig schief: Der Versicherer muss nur den Versicherungsnehmer auf die Fristen hinweisen – nicht den Elternteil, der den Schaden meldet.

Lohnt sie sich noch im Rentenalter?

Ja, aber aus anderen Gründen. Mit dem Renteneintritt endet der Schutz aus dem Berufsleben, während Stürze häufiger werden und schlechter ausheilen. Seniorentarife setzen deshalb woanders an: mit einem erweiterten Unfallbegriff, der auch den spontanen Oberschenkelhalsbruch oder den Sturz infolge eines Schlaganfalls einschließt, und mit Hilfsleistungen – Haushaltshilfe, Pflegekraft, Fahrdienste –, die auch bei leichteren Verletzungen greifen. Prüfen Sie im Gegenzug, ob Ihr Vertrag ab einem bestimmten Alter Leistungen streicht.