Die Maschinenversicherung deckt grundsätzlich jede unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung, die die Bedingungen nicht ausdrücklich ausschließen. Die Inhaltsversicherung leistet dagegen nur bei den Gefahren, die im Vertrag stehen, also bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl und, wenn vereinbart, weiteren Naturgefahren. Beide ergänzen sich, keine ersetzt die andere.
Stationäre Maschinen wie Pressen, CNC-Maschinen, Formatkreissägen oder Förderanlagen und fahrbare und transportable Geräte wie Bagger, Krane oder Kompressoren haben je ein eigenes Bedingungswerk nach den Musterbedingungen des Versicherungsverbands. Handwerks-, Bau-, Produktions- und Landwirtschaftsbetriebe sowie Maschinenvermieter haben oft beides im Einsatz.
Für stationäre Maschinen schließen die Musterbedingungen Brand, Blitzschlag und Explosion, Diebstahl, Erdbeben und Überschwemmung aus, auch wenn eine versicherte Ursache mitgewirkt hat. Brennt die Maschine nach einem Kurzschluss, ist der Brandschaden nicht versichert.
