Die wenigsten Menschen suchen einen Rechtsstreit, er wird ihnen zugestellt, als Kündigung, als Bußgeldbescheid, als Steuerbescheid oder als Eigenbedarf. Ob man sich dann wehrt, entscheidet selten die Rechtslage und fast immer die Rechnung. Ein Verfahren über zwei Instanzen kann teurer werden als der Betrag, um den gestritten wird. Der Versicherer trägt dieses Kostenrisiko auch dann, wenn der Anwalt vom Klagen abrät oder der Prozess verloren geht.
Die Rechtsschutzversicherung ist der aktive Teil des Rechtsschutzes. Fordert jemand etwas von Ihnen, wehrt bereits Ihre Privathaftpflicht unbegründete Ansprüche auf eigene Kosten ab, notfalls im Prozess. Das ist der passive Rechtsschutz. Aufgebaut ist die Rechtsschutzversicherung aus Bausteinen, mit dem Privat-Rechtsschutz als Sockel und Beruf, Verkehr, Wohnen sowie dem erweiterten Strafrechtsschutz darauf.
