Die wenigsten Menschen suchen einen Rechtsstreit. Er wird ihnen zugestellt – als Kündigung, als Bußgeldbescheid, als Steuerbescheid, als Eigenbedarf. Ob man sich dagegen wehrt, entscheidet dann selten die Rechtslage und fast immer die Rechnung: Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren und Sachverständigenkosten sind als Vorschuss zu zahlen, ein Verfahren über zwei Instanzen kann teurer werden als der Betrag, um den gestritten wird, und wer verliert, trägt auch die Kosten der Gegenseite. Versichert ist deshalb nicht das Recht, sondern das Kostenrisiko, es klären zu lassen. Der Versicherer zahlt auch dann, wenn der Anwalt am Ende vom Klagen abrät – und auch dann, wenn der Prozess verloren geht.
Nicht gemeint ist der umgekehrte Fall, dass jemand etwas von Ihnen fordert. Den deckt Ihre Privathaftpflicht bereits ab: Sie prüft den Anspruch, wehrt ihn auf eigene Kosten ab, wenn er unbegründet ist, und führt dafür notfalls den Prozess – der passive Rechtsschutz. Die Rechtsschutzversicherung ist der aktive Teil. Und sie ist eine Bausteinversicherung: Der Privat-Rechtsschutz ist der Sockel; darauf werden Beruf, Verkehr, Wohnen und der erweiterte Strafrechtsschutz aufgesattelt. Fehlt einer davon, ist das keine Lücke des Vertrags, sondern eine Entscheidung über seinen Umfang – wer kein Fahrzeug hält, braucht keinen Verkehrs-Rechtsschutz. Zur Lücke wird der fehlende Baustein erst, wenn sich die Lebenslage ändert: das erste eigene Auto des volljährigen Kindes, der Umzug zur Miete, die Wohnung, die Sie künftig vermieten. Der Wohnen-Baustein deckt die selbst bewohnte Immobilie; das Vermietungsrisiko wird gesondert abgeschlossen und ist in keinem privaten Vertrag automatisch enthalten.
