Weil die Module fest verschraubt sind, wirken sie wie ein Teil des Hauses. Versicherungstechnisch sind sie das nicht: In vielen Gebäudeverträgen ist Photovoltaik ein eigener Baustein, der ausdrücklich vereinbart werden muss – häufig gegen Aufpreis. Prüfen Sie deshalb nicht, ob die Anlage auf dem Dach steht, sondern ob sie im Versicherungsschein steht.
Und ist sie drin, gilt nur, was der Gebäudevertrag ohnehin deckt: Feuer, Blitzschlag, Sturm, Hagel, Leitungswasser. Er deckt die Gefahren des Hauses – nicht die Ursachen, an denen Photovoltaikanlagen ausfallen. Diebstahl der montierten Module, Marderbiss an der Verkabelung, Überspannung ohne Blitzschlag, ein Kurzschluss im Wechselrichter: keine davon steht dort.
