Die Werkverkehrsversicherung versichert, was Ihr Betrieb in den eigenen Fahrzeugen mitnimmt: Werkzeug, Maschinen, Material und Ware. Am Markt heißt sie auch Autoinhaltsversicherung, umgangssprachlich oft Werkzeugversicherung – gemeint ist dasselbe. Der häufigste Irrtum dazu: dass die Kasko das Werkzeug mit abdeckt. Sie zahlt für die Ladung weder nach einem Unfall noch nach einem Aufbruch noch beim Be- und Entladen. Das Wort „Werkverkehr“ stammt aus dem Güterkraftverkehrsrecht: Wer mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen eigene Güter befördert, muss das in der Regel beim Bundesamt für Logistik und Mobilität anmelden. Die Versicherung hat damit nichts zu tun; sie gilt für jedes Fahrzeug im Vertrag, vom Pkw über den Transporter bis zum Lkw und Anhänger.
Werkzeug und Ware kommen in mehreren Versicherungen vor, und jede hat ihren Ort. Die Inhaltsversicherung schützt, was im Betriebsgebäude steht. Teure mobile Geräte und fahrbare Maschinen haben mit der Elektronik- und der Maschinenversicherung eigene Sparten. Was auf der Baustelle schon eingebaut ist, gehört in die Montage- oder die Bauleistungsversicherung. Wer eigene Ware über eine Spedition verschickt, braucht eine Warentransport-, wer gegen Bezahlung für andere fährt, eine Verkehrshaftungsversicherung; dazu mehr in den Fragen unten. Die Werkverkehrsversicherung deckt den Transport für Ihren eigenen Betrieb.
