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Wohnen & Bauen

Glasversicherung

Eine Scheibe bricht oft, ohne dass jemand dafür haftet. Die Glasversicherung zahlt trotzdem, denn sie fragt nicht danach, wodurch oder durch wen das Glas gebrochen ist.

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Bodentiefe Fensterfront in einem hellen Badezimmer mit freistehender Wanne und Blick auf bewaldete Hügel
Worum es geht

Warum für eine gesprungene Scheibe oft niemand aufkommt

Eine Scheibe geht oft auf eine Weise zu Bruch, die in keiner der Gefahren von Hausrat und Wohngebäude steht, etwa durch die Spannung zwischen Sonnenseite und Schatten. Hier setzt die Glasversicherung an, denn versichert ist der Bruch selbst.

Gemeint ist hier der eigene Vertrag, nicht der Glas-Baustein der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Wichtiger als diese Abgrenzung ist, welche Hälfte Sie versichern: die Verglasung Ihrer Wohnung und Einrichtung oder die des Gebäudes.

Als Mieter kommt für Sie die erste in Betracht, als Hauseigentümer die zweite, häufig beide. Bei einer Eigentumswohnung gehören Fenster und Außentüren zum Gemeinschaftseigentum. Zimmertüren und Duschkabine sind meist Ihr Sondereigentum. Prüfen Sie, ob der Glasvertrag der Gemeinschaft sie einschließt, sonst gehören sie in Ihren eigenen Vertrag.

Ihre Entscheidung

Wann die Glasversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Die Scheibe bricht ohne benannte GefahrEine Scheibe geht oft auf eine Weise zu Bruch, die in keiner der Gefahren von Hausrat und Wohngebäude steht, etwa durch Temperaturspannung. Die Glasversicherung ersetzt den Bruch, ohne nach der Ursache zu fragen, auch wenn sich kein Verursacher findet.
  • Viel Glas oder getrennte GesellschaftenEin eigener Vertrag lohnt vor allem dort, wo viel Glas verbaut ist, etwa ein Wintergarten, große Fensterflächen oder Spiegelwände. Dasselbe gilt, wo Hausrat und Gebäude bei verschiedenen Gesellschaften liegen.
  • Ihr Glas-Baustein deckt nur eine HälfteTrägt der Baustein in Hausrat oder Wohngebäude nur die Verglasung der Einrichtung oder nur die des Gebäudes, bleibt der Rest offen. Dort kann ein eigener Vertrag sinnvoll sein.

Spricht eher dagegen

  • Der Glas-Baustein läuft schonLäuft der Glas-Baustein in Ihrer Hausrat oder Wohngebäude bereits und trägt er die Hälfte, um die es Ihnen geht, ist ein eigener Vertrag nicht sinnvoll.
  • Kleine, normale FensterBei kleinen, normalen Fenstern ohne Wintergarten und ohne große Spiegelflächen ist ein eigener Vertrag nicht sinnvoll.
  • Ihre Sorge gilt Kratzern, blindem Glas oder DisplaysKratzer, Schrammen und Ausbrüche an Kanten sind kein Bruch, und blind gewordenes Isolierglas ist in keinem Werk gedeckt, das ich kenne. Displays elektronischer Geräte, Brillen und Geschirr gehören in keinem dieser Verträge dazu.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was die Glasversicherung ersetzt

Die Verglasung des Gebäudes

Versichert ist alles, was fest eingebaut ist: Fenster, Haus- und Zimmertüren, Balkon- und Terrassentüren, Wintergarten, Veranda und Duschkabine. Ob auch Dachverglasung, Lichtkuppeln und Glasbausteine namentlich aufgeführt sind, unterscheidet die Verträge.

Die Verglasung der Einrichtung

Soweit vereinbart, ist auch das Bewegliche versichert: Spiegel, Glasplatten und Glastüren von Möbeln, das Glaskeramik-Kochfeld, Aquarien und Terrarien. Dieser Teil ist nicht in jedem Vertrag gleich weit gefasst.

Notverglasung und Entsorgung

Fest dazu gehört, die Öffnung vorläufig zu schließen und das alte Glas abzufahren und zu entsorgen. Ob darüber hinaus Gerüst, Kran, beschädigte Rahmen, Beschläge und Mauerwerk sowie abgenommene Schutzgitter und Markisen ersetzt werden, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.

Nebengebäude auf demselben Grundstück

Der Versicherungsort endet nicht an der Haustür. Dazu zählen Schwimmhalle, privat genutztes Gewächs-, Garten- und Gerätehaus und die Garage, wenn sie im Vertrag steht. An diese Glasflächen denkt beim Abschluss selten jemand, und nicht jedes Bedingungswerk zählt sie auf.

Sonnenkollektoren

Die Abdeckung eines Sonnenkollektors samt Rahmen ist mitversichert, sofern sie fachgerecht eingesetzt und fest verbunden ist. Ein Photovoltaikmodul dagegen nicht, denn dessen Glas lässt sich nicht vom Modul trennen. Dafür ist eine eigene Sparte zuständig.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Glasversicherung erkennt

Die Bedingungswerke unterscheiden sich an den Rändern, also darin, wie ersetzt wird, was von der Einrichtung noch dazugehört und was die teuren Nebenkosten kosten dürfen. Diese Ränder stehen im Bedingungswerk und nicht im Angebot. Was ein Bruch ist und was nicht dazugehört, ist von Werk zu Werk fast wortgleich.

Geld oder neuer Einbau

Ob der Vertrag in Geld oder als Sachleistung ersetzt, sollten Sie vor dem Abschluss kennen, auch wenn keiner der Wege grundsätzlich besser ist. Bei der Sachleistung beauftragt der Versicherer den Betrieb und rechnet mit ihm ab. Sie müssen nichts vorlegen oder organisieren, haben aber keine Wahl. Andere Verträge ersetzen in Geld Wiederbeschaffung, Lieferung und Montage „in ortsüblicher Höhe“. Dann wählen Sie den Glaser selbst und tragen das Risiko, dass Ihre Rechnung über dem ortsüblichen Betrag liegt. Wieder andere lassen die Wahl.

Wie weit die Einrichtung mitläuft

Wem ein Mehrparteienhaus gehört, der prüft, ob die Verglasung der Einrichtung auf die selbst bewohnte Wohnung begrenzt ist. Manche Verträge tun das im Zwei- und Mehrfamilienhaus, während sie im Einfamilienhaus vollständig mitläuft. Andere kennen diese Einschränkung nicht. Die Zeile wird beim Vergleich zweier Angebote leicht übersehen und macht doch einen erheblichen Unterschied.

Gerüst, Kran und die Kosten der Lage

Wer hoch wohnt, prüft zuerst, wie der Vertrag Gerüst und Kran ersetzt. Bei einer Scheibe im zweiten Stock, einem Dachflächenfenster oder einer Fassade über dem Treppenhaus kostet der Einbau ein Vielfaches der Scheibe. Manche Verträge führen diese Zusatzkosten selbstverständlich mit. Andere ersetzen sie nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind, und begrenzen sie zusätzlich auf einen festen Betrag je Schadenfall.

Kochfeld, Aquarium, Duschkabine

An den Sonderstücken zeigt sich, wie sorgfältig ein Bedingungswerk gemacht ist. Die Duschkabine steht namentlich in den Bedingungen, die ich vergleiche. Was nicht namentlich dasteht, muss im Schadenfall erst begründet werden. Beim Glaskeramik-Kochfeld fragt sich, ob neben der Platte auch die Elektronik ersetzt wird, wenn sich beides nur gemeinsam tauschen lässt. Beim Aquarium deckeln manche Verträge das Fassungsvermögen, andere nennen keine Grenze.

Ob der Vertrag später noch besser wird

Zwei Zusagen sind in dieser Sparte mehr wert als anderswo, denn ihre Bedingungswerke sind alt. In der Glasversicherung bewegt sich wenig, und kein Werk, das mir vorliegt, ist jünger als 2019. Die erste Zusage lautet, dass künftige Verbesserungen auch für bestehende Verträge gelten, sofern sie ohne Mehrbeitrag eingeführt werden. Manche Werke sagen zusätzlich zu, in keinem Punkt hinter den Musterbedingungen der Branche zurückzubleiben, also der unverbindlichen Vorlage des Versicherungsverbands.

Warum über einen Makler

Was der Beitragsvergleich bei Glas nicht fragt

Ein Rechner fragt nicht, wie viel Glas bei Ihnen überhaupt verbaut ist, in welchem Stock Ihre Fenster sitzen und ob Sie den Glaser selbst suchen wollen. Diese drei Fragen gehören vor den Beitrag.

Über mich
Risikoanalyse

Erst das Objekt, dann der Vertrag

Wohnung oder Haus, Miete oder Eigentum, Wintergarten, Dachfenster, großes Aquarium? Jede Antwort verschiebt, welcher Vertrag passt.

Erfahrung

Ich weiß, wo die Irrtümer liegen

Ich bin seit 2002 in der Branche, und es sind jedes Mal dieselben drei: das blinde Isolierglas, der Kratzer und das Display.

Bedingungen

Der Wortlaut, nicht die Häkchenliste

Wird ersetzt oder eingebaut, was zählt im Mehrfamilienhaus, was kostet das Gerüst? Das steht in den Klauseln, nicht in der Übersicht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Reicht meine Hausratversicherung nicht aus?

Nur, wenn eine versicherte Gefahr wie Feuer, Sturm, Hagel oder Einbruch die Scheibe zerstört. Bricht sie aus einem anderen Grund, zahlt die Hausrat nur mit gebuchtem Glas-Baustein. Für die Wohngebäudeversicherung gilt dasselbe.

Glasbruch als solcher gehört nicht zum Grundschutz, sondern ist ein Vertragselement, das man hinzunimmt.

  • Hausrat und Wohngebäude sind Verträge über benannte Gefahren. Sie zahlen bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, die Hausrat zusätzlich bei Einbruchdiebstahl.
  • Ob der Baustein bei Ihnen enthalten ist, steht im Versicherungsschein unter den versicherten Gefahren.
  • Ist er enthalten, lohnt der zweite Blick darauf, wie weit er reicht. Trägt er nur die Verglasung der Einrichtung oder auch die des Gebäudes? Deckt er nur einen Teil, bleibt der Rest offen, und dort kann ein eigener Vertrag sinnvoll sein.
  • Wo ohnehin eine andere Versicherung einsteht, etwa die Wohngebäudeversicherung nach einem Brand, tritt die Glasversicherung zurück. Sie ist die Ergänzung zu Hausrat und Wohngebäude, nicht deren Ersatz.

Zahlt die Versicherung auch, wenn die Scheibe von selbst springt?

Ja, und das ist der Kern der Sparte. Ersetzt wird der Bruch, ohne dass nach der Ursache gefragt wird.

Der Riss durch Temperaturspannung gehört genauso dazu wie der Schaden, für den sich kein Verursacher findet. Drei Dinge sind allerdings in keinem Werk gedeckt, das ich kenne, und es lohnt sich, das vorher zu wissen.

  • Kratzer, Schrammen und Ausbrüche an Kanten sind kein Bruch.
  • Blind gewordenes Isolierglas ist ebenfalls nicht gedeckt, obwohl die Scheibe danach ersetzt werden muss. Blind wird es, wenn die Randverbindung undicht wird und sich Kondenswasser zwischen den Scheiben bildet. Das ist Marktstandard und nicht die Schwäche eines einzelnen Anbieters.
  • Glas, das gerade ein- oder ausgebaut wird, ist nicht versichert. Versichert ist, was fertig eingesetzt ist.

Zahlt nicht meine Privathaftpflicht, wenn ich die Scheibe zerbreche?

Nur, wenn Sie den Schaden verschuldet haben, und auch dann nicht unbedingt.

Eine Haftpflicht greift ausschließlich dort, wo Sie jemandem haften, also bei fremdem Eigentum und nur bei Verschulden.

  • Springt die Scheibe von selbst oder ist es Ihre eigene, gibt es keinen Haftpflichtfall.
  • Haften Sie, ist die Glasklausel in einer Privathaftpflicht, wo es sie gibt, nachrangig formuliert. Sie leistet, solange keine Glasversicherung besteht, und tritt zurück, sobald es eine gibt. Die beiden Verträge ergänzen einander dann nicht, sie lösen einander ab.

Ein Blick in Ihre Bedingungen klärt, was für Sie gilt.

Sind Kochfeld, Duschkabine und Aquarium mitversichert?

Die Duschkabine ja. Kochfeld und Aquarium sind mitversichert, soweit die Verglasung der Einrichtung vereinbart ist.

  • Die Duschkabine ist fest eingebaut und zählt zur Verglasung des Gebäudes.
  • Kochfeld und Aquarium gehören zur Verglasung der Einrichtung. Wie weit sie mitversichert sind, ist der Punkt, an dem sich die Verträge unterscheiden.

Wichtiger ist an dieser Stelle, was in keinem dieser Verträge dazugehört. Das sind Brillen, Geschirr, Leuchten, Handspiegel und die Displays elektronischer Geräte. Der zerbrochene Fernseher ist kein Glasschaden in diesem Sinne.

Was kostet eine Glasversicherung, und wann lohnt sie sich nicht?

Eine Zahl nenne ich hier bewusst nicht, weil sie an Annahmen hinge, die auf Ihr Zuhause kaum passen.

Was den Beitrag bestimmt, lässt sich dagegen klar sagen:

  • die Fläche, denn private Tarife rechnen meist pauschal über die Wohnfläche und nicht über die Quadratmeter Glas. Sie wirkt am stärksten, weil sie die Rechengrundlage selbst ist.
  • ob Sie die Verglasung des Gebäudes, die der Einrichtung oder beides versichern
  • eine vereinbarte Selbstbeteiligung
  • bei einem Mehrparteienhaus zusätzlich die Zahl der Einheiten

Ein eigener Vertrag lohnt vor allem in zwei Fällen:

  • wenn viel Glas verbaut ist, etwa ein Wintergarten, große Fensterflächen oder Spiegelwände
  • wenn Hausrat und Gebäude bei verschiedenen Gesellschaften liegen

Nicht sinnvoll ist er in zwei Fällen, und das sage ich lieber vorher als hinterher:

  • wenn der Glas-Baustein in Ihrer Hausrat oder Wohngebäude bereits läuft und die Hälfte trägt, um die es Ihnen geht
  • bei kleinen, normalen Fenstern ohne Wintergarten und ohne große Spiegelflächen

Darf mein Vermieter die Glasversicherung auf die Nebenkosten umlegen?

Ja, wenn im Mietvertrag eine Betriebskostenumlage vereinbart ist.

Die Betriebskostenverordnung nennt die Glasversicherung in § 2 Nr. 13 ausdrücklich unter den Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, gemeinsam mit der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Wasser und Elementarschäden.

  • Die Verglasung des Gebäudes ist Sache des Vermieters. Umlegbar ist allein die Gebäudeglasversicherung, die der Vermieter abgeschlossen hat. Ohne Umlagevereinbarung trägt er sie selbst.
  • Ihre eigene Glasversicherung als Mieter ist dagegen nie Teil der Nebenkosten, denn sie schützt Sie und nicht das Haus.

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