Eine Scheibe geht oft auf eine Weise zu Bruch, die in keiner der Gefahren von Hausrat und Wohngebäude steht, etwa durch die Spannung zwischen Sonnenseite und Schatten. Hier setzt die Glasversicherung an, denn versichert ist der Bruch selbst.
Gemeint ist hier der eigene Vertrag, nicht der Glas-Baustein der Hausratversicherung oder Wohngebäudeversicherung. Wichtiger als diese Abgrenzung ist, welche Hälfte Sie versichern: die Verglasung Ihrer Wohnung und Einrichtung oder die des Gebäudes.
Als Mieter kommt für Sie die erste in Betracht, als Hauseigentümer die zweite, häufig beide. Bei einer Eigentumswohnung gehören Fenster und Außentüren zum Gemeinschaftseigentum. Zimmertüren und Duschkabine sind meist Ihr Sondereigentum. Prüfen Sie, ob der Glasvertrag der Gemeinschaft sie einschließt, sonst gehören sie in Ihren eigenen Vertrag.
