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Wohnen & Bauen

Glasversicherung

Eine Scheibe geht selten zu Bruch, weil jemand etwas falsch gemacht hat. Genau dafür gibt es eine eigene Versicherung – sie fragt nicht danach, wodurch das Glas gebrochen ist.

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Bodentiefe Fensterfront in einem hellen Badezimmer mit freistehender Wanne und Blick auf bewaldete Hügel
Worum es geht

Warum für eine gesprungene Scheibe oft niemand aufkommt

Hausrat und Wohngebäude sind Verträge über benannte Gefahren: Sie zahlen bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, die Hausrat zusätzlich bei Einbruchdiebstahl. Eine Scheibe geht aber meistens auf eine Weise zu Bruch, die in keiner dieser Gefahren steht – die Spannung zwischen Sonnenseite und Schatten, der Stoß mit dem Besenstiel, der Ball aus dem Nachbargarten, der Stein, dessen Werfer nie gefunden wird. In diesen Fällen gibt es niemanden, der haftet, und damit auch keine Haftpflicht, die einspringt. Genau dort setzt die Glasversicherung an: Versichert ist der Bruch selbst. Wo ohnehin eine andere Versicherung einsteht – etwa die Wohngebäudeversicherung nach einem Brand –, tritt sie zurück; sie ist die Ergänzung zu Hausrat und Wohngebäude, nicht deren Ersatz. Teuer wird ein Glasschaden dabei schneller, als die meisten erwarten, und selten wegen der Scheibe: Die Öffnung muss vorläufig geschlossen, das alte Glas entsorgt und bei einem Dachfenster ein Gerüst gestellt werden.

Die Sparte hat ein eigenes Bedingungswerk und wird als eigener Vertrag abgeschlossen – darum geht es hier. Daneben gibt es Glas als zubuchbaren Baustein in der Hausratversicherung und in der Wohngebäudeversicherung; wer einen davon gebucht hat, braucht für denselben Schaden keinen zweiten Vertrag. Wichtiger als diese Frage ist ohnehin eine andere: welche Hälfte Sie versichern. Denn auch der eigene Vertrag kommt in zwei Varianten, und die Grenze verläuft wie zwischen Hausrat und Wohngebäude. Die eine Variante trägt die Verglasung Ihrer Wohnung und Ihrer Einrichtung, die andere die des Gebäudes. Als Mieter kommt für Sie die erste in Betracht; die Verglasung des Gebäudes ist Sache des Vermieters. Als Hauseigentümer brauchen Sie die zweite, häufig beide. Und wem eine Eigentumswohnung gehört, der findet die Verglasung des Gebäudes beim Gemeinschaftseigentum wieder – ein eigener Vertrag dafür ginge daran vorbei; für Sie bleibt die erste Variante.

Die Grundleistungen

Was die Glasversicherung ersetzt

Die Verglasung des Gebäudes

Alles, was fest eingebaut ist: Fenster, Haus- und Zimmertüren, Balkon- und Terrassentüren, Wintergarten, Veranda und Duschkabine. Ob auch Dachverglasung, Lichtkuppeln und Glasbausteine namentlich aufgeführt sind, unterscheidet die Verträge.

Die Verglasung der Einrichtung

Soweit vereinbart auch das Bewegliche: Spiegel, Glasplatten und Glastüren von Möbeln, das Glaskeramik-Kochfeld, Aquarien und Terrarien. Dieser Teil ist nicht in jedem Vertrag gleich weit gefasst.

Notverglasung und Entsorgung

Zwei Posten gehören fest dazu: die Öffnung vorläufig schließen und das alte Glas abfahren und entsorgen. Was darüber hinaus ersetzt wird – Gerüst, Kran, beschädigte Rahmen, Beschläge und Mauerwerk, abgenommene Schutzgitter und Markisen –, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.

Nebengebäude auf demselben Grundstück

Der Versicherungsort endet nicht an der Haustür: Schwimmhalle, privat genutztes Gewächs-, Garten- und Gerätehaus und die Garage, wenn sie im Vertrag steht. Glasflächen, an die beim Abschluss selten jemand denkt – und die nicht jedes Bedingungswerk aufzählt.

Sonnenkollektoren

Die Abdeckung eines Sonnenkollektors samt Rahmen ist mitversichert, sofern sie fachgerecht eingesetzt und fest verbunden ist. Ein Photovoltaikmodul dagegen nicht: Dessen Glas lässt sich nicht vom Modul trennen, und dafür ist eine eigene Sparte zuständig.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Glasversicherung erkennt

Im Kern sind die Bedingungswerke dieser Sparte erstaunlich ähnlich: Was ein Bruch ist und was nicht dazugehört, ist von Werk zu Werk fast wortgleich. Unterschieden wird an den Rändern – daran, wie ersetzt wird, was von der Einrichtung noch dazugehört und was die teuren Nebenkosten kosten dürfen. Und genau diese Ränder stehen nicht im Angebot, sondern im Bedingungswerk.

Geld oder neuer Einbau

Der Punkt, den man im Schadenfall sofort merkt. Manche Verträge leisten Sachleistung: Der Versicherer beauftragt den Betrieb und rechnet mit ihm ab – Sie müssen nichts vorlegen und nichts organisieren, haben aber auch keine Wahl. Andere leisten in Geld und ersetzen Wiederbeschaffung, Lieferung und Montage „in ortsüblicher Höhe“; dann suchen Sie den Glaser selbst aus und tragen das Risiko, dass Ihre Rechnung darüber liegt. Wieder andere lassen Ihnen die Wahl. Keiner der Wege ist grundsätzlich besser – nur sollte er vor dem Abschluss bekannt sein.

Wie weit die Einrichtung mitläuft

Die stillste Grenze der Sparte, und sie hängt am Gebäudetyp. Es gibt Verträge, die die Verglasung der Einrichtung im Zwei- und Mehrfamilienhaus auf die Wohnung begrenzen, die Sie selbst bewohnen, während sie im Einfamilienhaus vollständig mitläuft – und es gibt Verträge, die diese Einschränkung nicht kennen. Für Eigentümer eines Mehrparteienhauses macht das einen erheblichen Unterschied, und es ist eine Zeile, die beim Vergleich zweier Angebote leicht übersehen wird.

Gerüst, Kran und die Kosten der Lage

Eine Scheibe im zweiten Stock, ein Dachflächenfenster, eine Fassade über dem Treppenhaus: Der Einbau kostet dann ein Vielfaches der Scheibe. Manche Verträge führen diese Zusatzkosten selbstverständlich mit, andere ersetzen sie nur, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind – und begrenzen sie zusätzlich auf einen festen Betrag je Schadenfall. Wer hoch wohnt, liest diese Zeile zuerst.

Kochfeld, Aquarium, Duschkabine

An den Sonderstücken zeigt sich, wie sorgfältig ein Bedingungswerk gemacht ist. Die Duschkabine ist dabei unstrittig – sie steht namentlich in den Bedingungen, die ich vergleiche. Beim Glaskeramik-Kochfeld ist die Platte mitversichert, sobald die Verglasung der Einrichtung vereinbart ist; die Folgefrage ist, ob auch die Elektronik ersetzt wird, wenn sich beides nur gemeinsam tauschen lässt. Beim Aquarium deckeln manche Verträge das Fassungsvermögen, andere nennen keine Grenze. Was nicht namentlich dasteht, muss im Schadenfall erst begründet werden.

Ob der Vertrag später noch besser wird

Die Bedingungswerke dieser Sparte sind alt – in der Glasversicherung bewegt sich wenig, und kein Werk, das mir vorliegt, ist jünger als 2019. Umso mehr zählt die Zusage, dass künftige Verbesserungen auch für bestehende Verträge gelten, sofern sie ohne Mehrbeitrag eingeführt werden. Manche Werke sagen zusätzlich zu, in keinem Punkt hinter den Musterbedingungen der Branche zurückzubleiben. Wo diese Zusagen stehen, sind sie in dieser Sparte mehr wert als anderswo.

Warum über einen Makler

Was der Beitragsvergleich bei Glas nicht fragt

Nicht, wie viel Glas bei Ihnen überhaupt verbaut ist. Nicht, in welchem Stock Ihre Fenster sitzen. Und nicht, ob Sie den Glaser selbst suchen wollen. Drei Fragen, die vor den Beitrag gehören – und keine davon stellt ein Rechner.

Über mich
Risikoanalyse

Erst das Objekt, dann der Vertrag

Wohnung oder Haus, Miete oder Eigentum, Wintergarten, Dachfenster, großes Aquarium? Jede Antwort verschiebt, welcher Vertrag passt.

Erfahrung

Ich weiß, wo die Irrtümer liegen

Seit 2002 in der Branche: Es sind jedes Mal dieselben drei – das blinde Isolierglas, der Kratzer, das Display.

Bedingungen

Der Wortlaut, nicht die Häkchenliste

Wird ersetzt oder eingebaut, was zählt im Mehrfamilienhaus, was kostet das Gerüst? Das steht in den Klauseln, nicht in der Übersicht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

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Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Reicht meine Hausratversicherung nicht aus?

Nur, wenn Sie den Glas-Baustein ausdrücklich gebucht haben. Glasbruch gehört in der Hausratversicherung nicht zum Grundschutz – er ist ein Vertragselement, das man hinzunimmt, und ohne dieses Element zahlt die Hausrat bei einer gesprungenen Scheibe nicht. Für die Wohngebäudeversicherung gilt dasselbe. Ob der Baustein bei Ihnen drin ist, steht im Versicherungsschein unter den versicherten Gefahren. Ist er es, lohnt der zweite Blick darauf, wie weit er reicht: Trägt er nur die Verglasung der Einrichtung oder auch die des Gebäudes? Deckt er nur einen Teil, bleibt der Rest offen – und genau dort kann ein eigener Vertrag sinnvoll sein.

Zahlt die Versicherung auch, wenn die Scheibe von selbst springt?

Ja, und das ist der Kern der Sparte. Ersetzt wird der Bruch, ohne dass nach der Ursache gefragt wird – der Riss durch Temperaturspannung gehört genauso dazu wie der Schaden, für den sich kein Verursacher findet. Drei Dinge sind allerdings in keinem Werk gedeckt, das ich kenne, und es lohnt sich, das vorher zu wissen. Kratzer, Schrammen und Ausbrüche an Kanten sind kein Bruch. Blind gewordenes Isolierglas – wenn die Randverbindung undicht wird und sich Kondenswasser zwischen den Scheiben bildet – ebenfalls nicht, obwohl die Scheibe danach ersetzt werden muss; das ist Marktstandard und nicht die Schwäche eines einzelnen Anbieters. Und Glas, das gerade ein- oder ausgebaut wird, ist noch nicht versichert: Versichert ist, was fertig eingesetzt ist.

Zahlt nicht meine Privathaftpflicht, wenn ich die Scheibe zerbreche?

Nur, wenn Sie den Schaden verschuldet haben – und auch dann nicht unbedingt. Eine Haftpflicht greift ausschließlich dort, wo Sie jemandem haften: bei fremdem Eigentum also, und nur bei Verschulden. Springt die Scheibe von selbst oder ist es Ihre eigene, gibt es keinen Haftpflichtfall. Und selbst wenn Sie haften, ist die Glasklausel in einer Privathaftpflicht – wo es sie gibt – nachrangig formuliert: Sie leistet, solange keine Glasversicherung besteht, und tritt zurück, sobald es eine gibt. Die beiden Verträge ergänzen einander dann nicht – sie lösen einander ab. Ein Blick in Ihre Bedingungen klärt, was für Sie gilt.

Sind Kochfeld, Duschkabine und Aquarium mitversichert?

Die Duschkabine ja – sie ist fest eingebaut und zählt zur Verglasung des Gebäudes. Kochfeld und Aquarium gehören zur Verglasung der Einrichtung und sind mitversichert, soweit diese vereinbart ist; wie weit genau, ist der Punkt, an dem sich die Verträge unterscheiden. Wichtiger ist an dieser Stelle, was in keinem dieser Verträge dazugehört: Brillen, Geschirr, Leuchten, Handspiegel und die Displays elektronischer Geräte – der zerbrochene Fernseher ist kein Glasschaden in diesem Sinne.

Was kostet eine Glasversicherung, und wann lohnt sie sich nicht?

Eine Zahl nenne ich hier bewusst nicht – sie hinge an Annahmen, die auf Ihr Zuhause kaum passen. Was den Beitrag bestimmt, lässt sich dagegen klar sagen: die Fläche, denn tarifiert wird pauschal über die Wohnfläche und nicht über die Quadratmeter Glas; ob Sie die Verglasung des Gebäudes, die der Einrichtung oder beides versichern; eine vereinbarte Selbstbeteiligung; bei einem Mehrparteienhaus zusätzlich die Zahl der Einheiten. Am stärksten wirkt die Fläche, weil sie die Rechengrundlage selbst ist. Ein eigener Vertrag lohnt vor allem dort, wo viel Glas verbaut ist – Wintergarten, große Fensterflächen, Spiegelwände – oder wo Hausrat und Gebäude bei verschiedenen Gesellschaften liegen. Nicht sinnvoll ist er, wenn der Glas-Baustein in Ihrer Hausrat oder Wohngebäude bereits läuft und die Hälfte trägt, um die es Ihnen geht. Ebenso wenig bei kleinen, normalen Fenstern – kein Wintergarten, keine großen Spiegelflächen. Das sage ich lieber vorher als hinterher.

Darf mein Vermieter die Glasversicherung auf die Nebenkosten umlegen?

Ja, wenn im Mietvertrag eine Betriebskostenumlage vereinbart ist. Die Betriebskostenverordnung nennt die Glasversicherung in § 2 Nr. 13 ausdrücklich unter den Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung, gemeinsam mit der Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Wasser und Elementarschäden. Umlegbar ist dabei allein die Gebäudeglasversicherung, die der Vermieter abgeschlossen hat; ohne Umlagevereinbarung trägt er sie selbst. Ihre eigene Glasversicherung als Mieter ist dagegen nie Teil der Nebenkosten – sie schützt Sie, nicht das Haus.