Wer ist über meine Privathaftpflicht mitversichert?
Im Familien- oder Partnertarif ist Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt in aller Regel automatisch mitversichert. Ein Single-Tarif schützt nur Sie selbst.
Ein unverheirateter Partner ist je nach Vertrag automatisch oder erst nach namentlicher Aufnahme mitversichert. Minderjährige Kinder sind mitversichert, volljährige meist nur, solange sie unverheiratet sind und sich in Schul- oder erster Berufsausbildung befinden. Von Vertrag zu Vertrag verschieden ist, ob auch diese Zeiten dazugehören:
- eine Zweitausbildung
- ein freiwilliges Jahr
- die Wartezeit dazwischen
Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?
Zwischen zehn, zwanzig und fünfzig Millionen entscheidet sich in der Praxis fast nie etwas. Die Höhe ist günstig zu haben und taugt deshalb nicht zur Auswahl.
Wichtiger sind drei Strukturmerkmale:
- ob die Summe pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt
- ob es ein Limit je geschädigter Person gibt
- wie oft sie pro Jahr zur Verfügung steht
Was kostet eine Privathaftpflicht?
Die Privathaftpflicht gehört zu den günstigsten Versicherungen überhaupt. Den Beitrag bestimmen vor allem, wer mitversichert ist, die Selbstbeteiligung und der Leistungsumfang.
- ein Single-, Paar- oder Familientarif
- eine Selbstbeteiligung je Schaden oder keine
- der Leistungsumfang und die Höchstbeträge für einzelne Schäden
Gerade weil der Unterschied im Beitrag klein ist, sollten Sie den Tarif nach den Bedingungen aussuchen und nicht nach dem Preis. Was im Antrag fehlt, lässt sich nach dem Schaden nicht mehr nachholen. Was Ihr Schutz kostet, zeigt ein Vergleich, und die Anfrage dazu ist kostenfrei.
Zahlt die Privathaftpflicht, wenn ich einen Schlüssel verliere?
Ja, wenn der Verlust fremder Schlüssel eingeschlossen ist. Gute Tarife übernehmen dann auch den Austausch der Schlösser oder einer ganzen Schließanlage.
Gemeint sind etwa der Schlüssel Ihrer Mietwohnung, der Schließanlage im Mehrfamilienhaus oder der Wohnung, deren Blumen Sie gießen. Schlüssel, die Sie beruflich nutzen, etwa für das Büro, sind nicht in jedem Tarif versichert. Prüfen Sie außerdem Höchstbetrag und Selbstbeteiligung, denn der Austausch einer Schließanlage kann teuer werden. Den Schlüssel zum eigenen Haus deckt keine Haftpflicht, weil Sie sich selbst keinen Schadenersatz schulden. Anders bei einer Eigentumswohnung: Den Schlüssel zur gemeinsamen Schließanlage der Eigentümergemeinschaft schließen gute Tarife ein. Folgeschäden, etwa ein Einbruch mit dem verlorenen Schlüssel, sind meist nicht versichert.
Sind Schäden an meiner Mietwohnung versichert?
Ja, Schäden an den gemieteten Räumen sind in aller Regel versichert, etwa ein gesprungenes Waschbecken oder ein Brandfleck im Parkett. Abnutzung ist dagegen kein Schaden.
Ausgeschlossen sind meist Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Heizungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, Schimmelschäden und Glasschäden, die sich über eine Glasversicherung absichern lassen. Gute Bedingungen haben einen ausreichenden Höchstbetrag und schließen auch gemietete bewegliche Sachen ein, etwa die Einrichtung einer Ferienwohnung.
Zahlt sie, wenn ich jemandem einen Gefallen tue?
Beim Gefallen haften Sie wie sonst auch für Fahrlässigkeit. Manche Versicherer wenden aber ein, unter Freunden sei die Haftung stillschweigend ausgeschlossen, oder berufen sich beim Tragen und Helfen auf den Ausschluss für Tätigkeitsschäden.
Der Bundesgerichtshof nimmt einen solchen Verzicht nur in Ausnahmefällen an und in der Regel nicht, wenn eine Haftpflichtversicherung besteht. Gute Tarife verzichten ausdrücklich auf diesen Einwand und schließen Gefälligkeits- und Tätigkeitsschäden ein, meist bis zu einem Höchstbetrag. So bleibt der Schaden nicht an Ihrem Freund hängen.
Haften Eltern für ihre kleinen Kinder?
Kinder unter sieben Jahren haften nicht. Bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienen- oder Schwebebahn gilt das bis zum zehnten Geburtstag, außer das Kind handelt mit Absicht. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, und müssen im Streit nachweisen, dass sie richtig aufgepasst haben.
Für den Geschädigten heißt das oft, dass niemand zahlt, auch wenn es die Nachbarin oder die Großeltern trifft. Gute Tarife zahlen solche Schäden trotzdem, meist bis zu einem Höchstbetrag.
Sind Drohne und E-Scooter versichert?
Für einen E-Scooter brauchen Sie eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette, die Privathaftpflicht deckt ihn nicht. Für jede Drohne, auch die kleinste, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Viele Privathaftpflichttarife schließen private Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht ein.
Prüfen Sie bei der Drohne die Gewichtsgrenze und ob der Tarif ausdrücklich die Versicherungspflicht nach dem Luftverkehrsgesetz erfüllt. Für gewerbliche Flüge braucht es eine eigene Versicherung. Ein Pedelec mit höchstens 250 Watt, das nur beim Treten und nur bis 25 km/h unterstützt, gilt als Fahrrad und ist über die Privathaftpflicht versichert. Ein S-Pedelec bis 45 km/h braucht ein Versicherungskennzeichen.
Zahlt die Privathaftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit?
Ja. Nach § 103 VVG ist der Versicherer in der Haftpflicht nur bei Vorsatz leistungsfrei, grobe Fahrlässigkeit ist deshalb in aller Regel mitversichert.
Bei einzelnen Bausteinen gibt es allerdings Besonderheiten, die einen Blick in die Bedingungen lohnen, etwa beim Schlüsselverlust oder bei Schäden an gemieteten Sachen.
Ich habe schon eine Privathaftpflicht – lohnt sich ein Blick?
Ja, und Sie müssen dafür nichts kündigen. Ich sehe mir den bestehenden Vertrag an und sage Ihnen, wo er trägt und wo nicht.
Häufig lässt sich ein Altvertrag über ein Bestandsupdate zum bisherigen Beitrag in ein besseres Bedingungswerk überführen. Sie zahlen dann den gleichen Preis und bekommen mehr Substanz.