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Haftpflicht & Recht

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen schadet, haftet dafür – mit dem gesamten Vermögen und ohne gesetzliche Obergrenze. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

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Frau schlägt die Hände vor den Mund, nachdem ihr ein Missgeschick passiert ist
Worum es geht

Warum die Privathaftpflicht in jeden Haushalt gehört

Wer einem anderen schadet, muss den Schaden ersetzen, und das Gesetz setzt dafür keine Obergrenze. Gehaftet wird mit dem gesamten Vermögen und im Zweifel über Jahrzehnte mit dem pfändbaren Teil des Einkommens.

Teuer wird es, wenn ein Mensch zu Schaden kommt. Bei Sachschäden bleibt es meist überschaubar. Bei einem Personenschaden fallen dagegen Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld an, bei bleibenden Folgen auch eine lebenslange Rente. Dafür gibt es die Privathaftpflicht. Sie übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab.

Die Grundleistungen

Was Ihre Haftpflicht übernimmt

Aktiver Schadenersatz

Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie ersatzpflichtig sind, und zahlt dann. Er übernimmt Sachschäden und Folgeschäden wie Nutzungsausfall, bei Personenschäden die Behandlungskosten, den Verdienstausfall und das Schmerzensgeld, bei bleibenden Schäden auch eine lebenslange Rente.

Passiver Rechtsschutz

Ist eine Forderung unbegründet, wehrt der Versicherer sie ab, führt den Rechtsstreit und trägt dessen Kosten. Diese Hälfte des Schutzes wird selten erwähnt und ist im Alltag die häufigere.

Familientarif

Im Familientarif sind Ehe- und eingetragene Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, die Kinder und im Haushalt beschäftigte Personen mitversichert, volljährige Kinder meist bis zum Ende der ersten Ausbildung. Ein unverheirateter Partner ist je nach Vertrag automatisch oder erst nach namentlicher Aufnahme mitversichert.

Weltweiter Geltungsbereich

Der Schutz gilt im Urlaub und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit, ausdrücklich auch für das mitversicherte Kind, das als Austauschschüler im Ausland lernt. Bei längerer Abwesenheit braucht es eine gesonderte Vereinbarung.

Ihre Entscheidung

Wann die Privathaftpflichtversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Sie haften ohne ObergrenzeWer einem anderen schadet, haftet mit dem gesamten Vermögen und im Zweifel über Jahrzehnte mit dem pfändbaren Teil des Einkommens. Eine gesetzliche Obergrenze gibt es nicht.
  • Ein Mensch kommt zu SchadenDann fallen Behandlungskosten, Verdienstausfall und Schmerzensgeld an, bei bleibenden Folgen auch eine lebenslange Rente. Diese Ansprüche übernimmt die Privathaftpflicht, wenn sie berechtigt sind.
  • Jemand fordert zu UnrechtIst eine Forderung unbegründet, wehrt der Versicherer sie ab, führt den Rechtsstreit und trägt dessen Kosten. Im Alltag ist das die häufigere Hälfte des Schutzes.
  • Auch bei grober FahrlässigkeitNach § 103 VVG ist der Versicherer in der Haftpflicht nur bei Vorsatz leistungsfrei, grobe Fahrlässigkeit ist deshalb in aller Regel mitversichert.

Spricht eher dagegen

  • Sie sind schon über die Familie versichertLäuft beim Partner ein Familientarif, sind Ehepartner und eingetragene Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt in aller Regel automatisch mitversichert, unverheiratete Partner je nach Vertrag. Kinder sind im Familientarif bis zur Volljährigkeit mitversichert, danach meist nur, solange sie unverheiratet sind und sich in Schul- oder erster Berufsausbildung befinden.
  • Schäden innerhalb der FamilieHaftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander sind standardmäßig ausgeschlossen, der verletzte Angehörige bekommt aus der Haftpflicht dann etwa kein Schmerzensgeld. Manche Verträge schließen Personenschäden untereinander wieder ein, ein Merkmal sehr guter Bedingungen. Den Regress der Sozialversicherung gegen Angehörige im selben Haushalt schließt das Gesetz meist ohnehin aus.
  • Sie gehen länger ins AuslandDer Schutz gilt im Urlaub und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit. Bei längerer Abwesenheit braucht es eine gesonderte Vereinbarung.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Unterschiede

Woran man eine gute Privathaftpflicht erkennt

In der Schadenpraxis scheitert kaum ein Fall an der Höhe der Versicherungssumme, auch wenn mit ihr geworben wird. Er scheitert am Zeitwert, an einem Sublimit, also einer niedrigeren Höchstgrenze für bestimmte Schäden, an einer Obliegenheit oder daran, dass der Vertrag von 2011 ist.

Neuwertentschädigung

Nur eine ausdrückliche Klausel schließt die Lücke zum Neuwert, meist nur für Sachen bis zu einem bestimmten Alter und bis zu einem Höchstbetrag. Von Gesetzes wegen wird auf den Zeitwert reguliert, also auf den Wert, den die Sache zum Zeitpunkt des Schadens noch hatte. Für ein zehn Jahre altes Notebook gibt es den Wert eines zehn Jahre alten Notebooks.

Mitwachsender Versicherungsschutz

Update-Garantie, Besserstellung zur Vorversicherung, Leistungsgarantie gegenüber Mitbewerbern und Differenzdeckung: vier Klauseln, die dafür sorgen, dass Ihr Vertrag nicht altert und beim Wechsel keine Lücke entsteht.

Personenschäden mitversicherter Personen untereinander

Standardmäßig sind Haftpflichtansprüche mitversicherter Personen untereinander ausgeschlossen. Verletzt ein Familienmitglied ein anderes, bekommt der Verletzte aus der Haftpflicht dann etwa kein Schmerzensgeld. Gute Verträge schließen Personenschäden untereinander wieder ein. Regressansprüche von Krankenkasse oder Sozialversicherung decken manche Verträge zusätzlich, gegen Angehörige im selben Haushalt ist dieser Regress aber meist gesetzlich ausgeschlossen.

Verzicht auf Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzung

Achten Sie auf einen Verzicht auf Kürzung bei grob fahrlässig verletzten Obliegenheiten. Diese Obliegenheiten nach § 28 VVG sind der wichtigste verbliebene Kürzungsgrund dieser Sparte. Obliegenheiten sind Verhaltensregeln aus dem Vertrag, deren Verletzung Sie den Versicherungsschutz ganz oder teilweise kosten kann. Grobe Fahrlässigkeit beim Schaden selbst schadet nach dem Gesetz nicht, leistungsfrei ist der Versicherer nur bei Vorsatz (§ 103 VVG).

Forderungsausfalldeckung

Schädigt Sie jemand, der weder versichert ist noch Vermögen hat, springt Ihr eigener Versicherer ein. Voraussetzung sind meist ein rechtskräftiges Urteil und eine erfolglose Zwangsvollstreckung. Achten Sie auf den Geltungsbereich, denn viele Verträge leisten nur bei Schädigern aus der EU oder dem EWR.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Haftpflicht nicht fragt

Der Unterschied liegt nicht beim Beitrag, sondern dort, wo im Online-Antrag ein Häkchen fehlt. Das fällt erst im Schadenfall auf, und dann lässt es sich nicht mehr nachträglich setzen.

Über mich
Risikoanalyse

Ich frage, was kein Rechner fragt

Wer bei Ihnen mitversichert sein muss und was zum Haushalt gehört, klären wir vorher. So fehlt später kein Häkchen, das im Schadenfall über die Zahlung entscheidet.

Erfahrung

Ich weiß, wie Versicherer regulieren

Zwei Verträge können auf dem Papier gleich aussehen und sich im Schadenfall völlig unterschiedlich verhalten. Nach zwanzig Jahren weiß ich, welcher wie zahlt.

Bedingungen

Bessere Bedingungen, oft zum gleichen Beitrag

Über die Maklergenossenschaft VEMA bekomme ich Bedingungen über dem Standard. Bestehende Verträge lassen sich oft zum gleichen Beitrag dorthin übernehmen.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wer ist über meine Privathaftpflicht mitversichert?

Im Familien- oder Partnertarif ist Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt in aller Regel automatisch mitversichert. Ein Single-Tarif schützt nur Sie selbst.

Ein unverheirateter Partner ist je nach Vertrag automatisch oder erst nach namentlicher Aufnahme mitversichert. Minderjährige Kinder sind mitversichert, volljährige meist nur, solange sie unverheiratet sind und sich in Schul- oder erster Berufsausbildung befinden. Von Vertrag zu Vertrag verschieden ist, ob auch diese Zeiten dazugehören:

  • eine Zweitausbildung
  • ein freiwilliges Jahr
  • die Wartezeit dazwischen

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Zwischen zehn, zwanzig und fünfzig Millionen entscheidet sich in der Praxis fast nie etwas. Die Höhe ist günstig zu haben und taugt deshalb nicht zur Auswahl.

Wichtiger sind drei Strukturmerkmale:

  • ob die Summe pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt
  • ob es ein Limit je geschädigter Person gibt
  • wie oft sie pro Jahr zur Verfügung steht

Was kostet eine Privathaftpflicht?

Die Privathaftpflicht gehört zu den günstigsten Versicherungen überhaupt. Den Beitrag bestimmen vor allem, wer mitversichert ist, die Selbstbeteiligung und der Leistungsumfang.

  • ein Single-, Paar- oder Familientarif
  • eine Selbstbeteiligung je Schaden oder keine
  • der Leistungsumfang und die Höchstbeträge für einzelne Schäden

Gerade weil der Unterschied im Beitrag klein ist, sollten Sie den Tarif nach den Bedingungen aussuchen und nicht nach dem Preis. Was im Antrag fehlt, lässt sich nach dem Schaden nicht mehr nachholen. Was Ihr Schutz kostet, zeigt ein Vergleich, und die Anfrage dazu ist kostenfrei.

Zahlt die Privathaftpflicht, wenn ich einen Schlüssel verliere?

Ja, wenn der Verlust fremder Schlüssel eingeschlossen ist. Gute Tarife übernehmen dann auch den Austausch der Schlösser oder einer ganzen Schließanlage.

Gemeint sind etwa der Schlüssel Ihrer Mietwohnung, der Schließanlage im Mehrfamilienhaus oder der Wohnung, deren Blumen Sie gießen. Schlüssel, die Sie beruflich nutzen, etwa für das Büro, sind nicht in jedem Tarif versichert. Prüfen Sie außerdem Höchstbetrag und Selbstbeteiligung, denn der Austausch einer Schließanlage kann teuer werden. Den Schlüssel zum eigenen Haus deckt keine Haftpflicht, weil Sie sich selbst keinen Schadenersatz schulden. Anders bei einer Eigentumswohnung: Den Schlüssel zur gemeinsamen Schließanlage der Eigentümergemeinschaft schließen gute Tarife ein. Folgeschäden, etwa ein Einbruch mit dem verlorenen Schlüssel, sind meist nicht versichert.

Sind Schäden an meiner Mietwohnung versichert?

Ja, Schäden an den gemieteten Räumen sind in aller Regel versichert, etwa ein gesprungenes Waschbecken oder ein Brandfleck im Parkett. Abnutzung ist dagegen kein Schaden.

Ausgeschlossen sind meist Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Heizungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten, Schimmelschäden und Glasschäden, die sich über eine Glasversicherung absichern lassen. Gute Bedingungen haben einen ausreichenden Höchstbetrag und schließen auch gemietete bewegliche Sachen ein, etwa die Einrichtung einer Ferienwohnung.

Zahlt sie, wenn ich jemandem einen Gefallen tue?

Beim Gefallen haften Sie wie sonst auch für Fahrlässigkeit. Manche Versicherer wenden aber ein, unter Freunden sei die Haftung stillschweigend ausgeschlossen, oder berufen sich beim Tragen und Helfen auf den Ausschluss für Tätigkeitsschäden.

Der Bundesgerichtshof nimmt einen solchen Verzicht nur in Ausnahmefällen an und in der Regel nicht, wenn eine Haftpflichtversicherung besteht. Gute Tarife verzichten ausdrücklich auf diesen Einwand und schließen Gefälligkeits- und Tätigkeitsschäden ein, meist bis zu einem Höchstbetrag. So bleibt der Schaden nicht an Ihrem Freund hängen.

Haften Eltern für ihre kleinen Kinder?

Kinder unter sieben Jahren haften nicht. Bei einem Unfall mit einem Kraftfahrzeug, einer Schienen- oder Schwebebahn gilt das bis zum zehnten Geburtstag, außer das Kind handelt mit Absicht. Eltern haften nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, und müssen im Streit nachweisen, dass sie richtig aufgepasst haben.

Für den Geschädigten heißt das oft, dass niemand zahlt, auch wenn es die Nachbarin oder die Großeltern trifft. Gute Tarife zahlen solche Schäden trotzdem, meist bis zu einem Höchstbetrag.

Sind Drohne und E-Scooter versichert?

Für einen E-Scooter brauchen Sie eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung mit Versicherungsplakette, die Privathaftpflicht deckt ihn nicht. Für jede Drohne, auch die kleinste, ist eine Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Viele Privathaftpflichttarife schließen private Drohnen bis zu einem bestimmten Gewicht ein.

Prüfen Sie bei der Drohne die Gewichtsgrenze und ob der Tarif ausdrücklich die Versicherungspflicht nach dem Luftverkehrsgesetz erfüllt. Für gewerbliche Flüge braucht es eine eigene Versicherung. Ein Pedelec mit höchstens 250 Watt, das nur beim Treten und nur bis 25 km/h unterstützt, gilt als Fahrrad und ist über die Privathaftpflicht versichert. Ein S-Pedelec bis 45 km/h braucht ein Versicherungskennzeichen.

Zahlt die Privathaftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit?

Ja. Nach § 103 VVG ist der Versicherer in der Haftpflicht nur bei Vorsatz leistungsfrei, grobe Fahrlässigkeit ist deshalb in aller Regel mitversichert.

Bei einzelnen Bausteinen gibt es allerdings Besonderheiten, die einen Blick in die Bedingungen lohnen, etwa beim Schlüsselverlust oder bei Schäden an gemieteten Sachen.

Ich habe schon eine Privathaftpflicht – lohnt sich ein Blick?

Ja, und Sie müssen dafür nichts kündigen. Ich sehe mir den bestehenden Vertrag an und sage Ihnen, wo er trägt und wo nicht.

Häufig lässt sich ein Altvertrag über ein Bestandsupdate zum bisherigen Beitrag in ein besseres Bedingungswerk überführen. Sie zahlen dann den gleichen Preis und bekommen mehr Substanz.

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