Wer einem anderen schadet, muss den Schaden ersetzen. So steht es im Gesetz, und zwar ohne Obergrenze: Gehaftet wird mit dem gesamten Vermögen und im Zweifel über Jahrzehnte mit dem pfändbaren Teil des Einkommens.
Bei Sachschäden bleibt das überschaubar. Teuer wird es, wenn ein Mensch zu Schaden kommt – Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und bei bleibenden Folgen eine lebenslange Rente. Genau dafür gibt es die Privathaftpflicht: Sie übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab.
