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Haftpflicht & Recht

Privathaftpflichtversicherung

Wer einem anderen schadet, haftet dafür – mit dem gesamten Vermögen und ohne gesetzliche Obergrenze. Die Privathaftpflicht übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.

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Worum es geht

Warum die Privathaftpflicht in jeden Haushalt gehört

Wer einem anderen schadet, muss den Schaden ersetzen. So steht es im Gesetz, und zwar ohne Obergrenze: Gehaftet wird mit dem gesamten Vermögen und im Zweifel über Jahrzehnte mit dem pfändbaren Teil des Einkommens.

Bei Sachschäden bleibt das überschaubar. Teuer wird es, wenn ein Mensch zu Schaden kommt – Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld und bei bleibenden Folgen eine lebenslange Rente. Genau dafür gibt es die Privathaftpflicht: Sie übernimmt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte auf eigene Kosten ab.

Die Grundleistungen

Was Ihre Haftpflicht übernimmt

Aktiver Schadenersatz

Der Versicherer prüft, ob und in welcher Höhe Sie ersatzpflichtig sind, und zahlt dann: Sachschäden, Folgeschäden wie Nutzungsausfall und bei Personenschäden Behandlungskosten, Verdienstausfall, Schmerzensgeld – bei bleibenden Schäden auch eine lebenslange Rente.

Passiver Rechtsschutz

Ist eine Forderung unbegründet, wehrt der Versicherer sie ab, führt den Rechtsstreit und trägt dessen Kosten. Diese Hälfte des Schutzes wird selten erwähnt und ist im Alltag die häufigere.

Familientarif

Mitversichert sind Ehe- und Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft, die Kinder und im Haushalt beschäftigte Personen. Ein unverheirateter Partner muss allerdings namentlich in den Vertrag aufgenommen werden.

Weltweiter Geltungsbereich

Der Schutz gilt im Urlaub und bei vorübergehenden Auslandsaufenthalten weltweit – ausdrücklich auch für das mitversicherte Kind, das als Austauschschüler im Ausland lernt. Bei längerer Abwesenheit braucht es eine gesonderte Vereinbarung.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Privathaftpflicht erkennt

Über die Versicherungssumme wird geworben, weil man sie auf ein Plakat schreiben kann. In der Schadenpraxis scheitert kaum ein Fall an ihrer Höhe – er scheitert am Zeitwert, an einem Sublimit, an einer Obliegenheit oder daran, dass der Vertrag von 2011 ist.

Neuwertentschädigung

Von Gesetzes wegen wird auf den Zeitwert reguliert – für ein zehn Jahre altes Notebook gibt es den Wert eines zehn Jahre alten Notebooks. Nur eine ausdrückliche Klausel schließt diese Lücke.

Mitwachsender Versicherungsschutz

Update-Garantie, Besserstellung zur Vorversicherung, Leistungsgarantie gegenüber Mitbewerbern und Differenzdeckung: vier Klauseln, die dafür sorgen, dass Ihr Vertrag nicht altert und beim Wechsel keine Lücke entsteht.

Personenschäden mitversicherter Personen untereinander

Standardmäßig ausgeschlossen: Verletzt ein Familienmitglied ein anderes, zahlt niemand. Das trifft die Familie ausgerechnet im schwersten Fall.

Verzicht auf Leistungskürzung bei Obliegenheitsverletzung

Grobe Fahrlässigkeit schadet in der Haftpflicht nicht (§ 103 VVG). Gekürzt werden kann nur noch über verletzte Obliegenheiten nach § 28 VVG – der einzige verbliebene Kürzungsmechanismus dieser Sparte.

Forderungsausfalldeckung

Schädigt jemand Sie und hat weder Versicherung noch Vermögen, springt Ihr eigener Versicherer ein. Entscheidend ist der Geltungsbereich: außerhalb Europas ist der unversicherte Schädiger der Normalfall.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Haftpflicht nicht fragt

Nicht beim Beitrag. Sondern dort, wo im Online-Antrag ein Häkchen fehlt, das erst im Schadenfall auffällt – und dann nicht mehr nachträglich gesetzt werden kann.

So arbeite ich
Risikoanalyse

Ich frage, was kein Rechner fragt

Wer bei Ihnen mitversichert sein muss und was zum Haushalt gehört, klären wir vorher. So fehlt später kein Häkchen, das im Schadenfall über die Zahlung entscheidet.

Erfahrung

Ich weiß, wie Versicherer regulieren

Zwei Verträge können auf dem Papier gleich aussehen und sich im Schadenfall völlig unterschiedlich verhalten. Nach zwanzig Jahren weiß ich, welcher wie zahlt.

Bedingungen

Ihr Vertrag wird besser, nicht teurer

Über die Maklergenossenschaft VEMA bekomme ich Bedingungen über dem Standard. Bestehende Verträge lassen sich oft zum gleichen Beitrag dorthin übernehmen.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Versicherungsmakler, Ulm Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch klären wir Ihre Fragen in Ruhe und schauen gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call – Sie wählen den Termin, der in Ihren Alltag passt.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wer ist über meine Privathaftpflicht mitversichert?

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner im gemeinsamen Haushalt in aller Regel automatisch. Unverheiratete Partner nur, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind. Kinder sind mitversichert, solange sie unverheiratet sind und sich in der Erstausbildung befinden – ob auch eine Zweitausbildung, ein freiwilliges Jahr oder die Wartezeit dazwischen dazugehört, ist von Vertrag zu Vertrag verschieden.

Wie hoch sollte die Deckungssumme sein?

Zwischen zehn, zwanzig und fünfzig Millionen entscheidet sich in der Praxis fast nie etwas – die Höhe ist billig zu haben und taugt deshalb nicht zur Auswahl. Wichtiger sind drei Strukturmerkmale: ob die Summe pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gilt, ob es ein Limit je geschädigter Person gibt, und wie oft sie pro Jahr zur Verfügung steht.

Zahlt die Privathaftpflicht auch bei grober Fahrlässigkeit?

Ja. In der Privathaftpflicht ist grobe Fahrlässigkeit üblicherweise mitversichert – ausgeschlossen ist vorsätzliches Handeln. Bei einzelnen Bausteinen, etwa beim Schlüsselverlust oder bei Schäden an gemieteten Sachen, gibt es allerdings Besonderheiten, die einen Blick in die Bedingungen lohnen.

Ich habe schon eine Privathaftpflicht – lohnt sich ein Blick?

Sie müssen dafür nichts kündigen. Ich sehe mir den bestehenden Vertrag an und sage Ihnen, wo er trägt und wo nicht. Häufig lässt sich ein Altvertrag über ein Bestandsupdate zum bisherigen Beitrag in ein besseres Bedingungswerk überführen – gleicher Preis, mehr Substanz.