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Betriebliche Krankenversicherung

Ein Gesundheitsbudget für Ihre Mitarbeiter – ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit. Worauf es beim Budget, bei der Steuer und bei den Bedingungen ankommt, zeige ich Ihnen hier.

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Lächelnder Mann im karierten Hemd mit verschränkten Armen in einem hellen Büro, hinter ihm unscharf sein Team im Gespräch
Worum es geht

Warum bei der bKV der Schutz ohne Gesundheitsfragen zählt

Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie als Arbeitgeber einen Gruppenvertrag mit einem privaten Krankenversicherer und zahlen die Beiträge; Ihre Mitarbeiter sind darüber versichert. Die bKV ergänzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung, sie ersetzt sie nicht. Sie melden die ganze Belegschaft an oder eine klar abgegrenzte Gruppe – und darin jeden Einzelnen. Deshalb stellt der Versicherer keine Gesundheitsfragen. Auch Wartezeiten entfallen. Vorerkrankungen sind in der Regel mitversichert. Einen solchen Schutz bekäme mancher Mitarbeiter einzeln gar nicht mehr – das ist der Kern der Sparte, nicht der Preis.

Diese Seite handelt vom Budgettarif: Sie wählen ein Jahresbudget je Mitarbeiter, üblich sind 300 bis 1.500 Euro, und jeder entscheidet selbst, wofür er es einsetzt. Das passt besonders zu gemischten Belegschaften. Der Beitrag liegt je nach Budget grob zwischen 10 und 50 Euro im Monat, in der obersten Stufe vereinzelt darüber, für jeden gleich hoch, ob 25 oder 60 Jahre alt. Für Ihren Betrieb sind die Beiträge Betriebsausgaben. Daneben gibt es Bausteintarife, die feste Bereiche absichern, etwa das Zweibettzimmer im Krankenhaus oder den Zahnersatz; bei den meisten Anbietern lassen sie sich mit einem Budget kombinieren.

Die Grundleistungen

Was ein Gesundheitsbudget übernimmt

Brille und Kontaktlinsen

Sehhilfen werden besonders oft eingereicht. Mehrere Tarife erstatten auch eine Augenlaser-Behandlung. Für Sehhilfen gilt meist ein eigener Höchstbetrag innerhalb des Budgets, das Sub-Budget.

Zahnreinigung, Zahnbehandlung, Zahnersatz

Die professionelle Zahnreinigung und, je nach Tarif, Füllungen und Zahnersatz. Nicht jeder Budgettarif enthält überhaupt Leistungen für Behandlung und Ersatz – das ist die erste Frage, bevor es um Beträge geht.

Heilpraktiker, Osteopathie, Physiotherapie

Naturheilverfahren beim Heilpraktiker und Physiotherapie, bei vielen Tarifen ausdrücklich auch Osteopathie und Chiropraktik. Ob Osteopathie auch beim nichtärztlichen Therapeuten erstattet wird, steht nicht in jedem Leistungskatalog.

Arzneimittel und Zuzahlungen

Arzneimittel, die die Kasse nicht übernimmt, und die Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte etwa zu Heil- und Hilfsmitteln selbst tragen – je nach Tarif.

Vorsorge, Impfungen, Hörgeräte

Vorsorgeuntersuchungen über das Programm der Kasse hinaus, Impfungen und Hörgeräte. Vorsorge fehlt in einigen Tarifen ganz.

Gesundheitsservices außerhalb des Budgets

Videosprechstunde, telefonische Beratung und die Vermittlung von Facharztterminen bieten fast alle Tarife zusätzlich zum Budget. Angehörige dürfen diese Services häufig mitnutzen. Bei den meisten Anbietern können sie außerdem eigene Tarife abschließen und selbst bezahlen – teils ohne Gesundheitsprüfung, wenn sie das innerhalb einer Frist tun.

Die Unterschiede

Woran ich eine gute bKV erkenne

Die Leistungskataloge ähneln sich; die deutlichsten Lücken betreffen Zahn und Vorsorge. Die größeren Unterschiede stecken in den Sub-Budgets und im Kleingedruckten des Vertrags. Diese fünf Punkte prüfe ich in jedem Angebot; welcher am schwersten wiegt, entscheidet Ihr Betrieb.

Auch für kleine Betriebe – mit eigenen Regeln

Die Mindestgröße liegt je nach Anbieter bei fünf oder bei zehn versicherten Mitarbeitern. Für kleine Betriebe gelten teils eigene Regeln: ein eigenes Budgetkonzept, eine höhere Mindestgröße in der kleinsten Budgetstufe, am Markt sogar Ausschlüsse für schwerste Vorerkrankungen. Wer fünf bis neun Mitarbeiter hat, sieht sich diesen Punkt zuerst an.

Sub-Budgets für Brille und Zahnreinigung

Innerhalb des Budgets sind einzelne Leistungen oft eigens gedeckelt, typischerweise Sehhilfen und die professionelle Zahnreinigung – bei manchen Tarifen großzügig, bei anderen eng; bei wenigen gibt es gar keinen eigenen Deckel. Weil gerade diese beiden Leistungen so oft genutzt werden, gilt: Ein großes Budget ist nur so viel wert wie seine Grenzen. Und selbst ein Sub-Budget liest sich im Bedingungswerk manchmal anders als in der Übersicht.

Volles Budget im Startjahr

Beginnt der Vertrag oder ein neuer Mitarbeiter im Lauf des Jahres, geben die meisten Tarife sofort das volle Jahresbudget frei. Einige kürzen es, etwa um ein Zwölftel für jeden fehlenden Monat: Wer im Oktober startet, hat dann nur ein Viertel. Am Startbudget machen Ihre Mitarbeiter ihre erste Erfahrung mit der bKV – und jeder neue Kollege später genauso.

Beitragsbefreiung ist nicht Ruhen

Zahlen Sie keinen Lohn – etwa in der Elternzeit, bei langer Krankheit nach der Lohnfortzahlung oder in der Pflegezeit –, entfällt je nach Vertrag auch der Beitrag. Dahinter stecken zwei verschiedene Mechaniken. Bei der Beitragsbefreiung läuft der Schutz weiter. Wie lange, ist je nach Anbieter und Anlass verschieden: von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren, teils sogar ohne feste Grenze. Manche Anbieter verlangen dafür einen kleinen Zuschlag. Beim Ruhen hat der Mitarbeiter in dieser Zeit keinen Schutz. In einer Vergleichstabelle können Beitragsbefreiung und Ruhen gleich aussehen. Die richtige Frage lautet deshalb nicht „Ist das beitragsfrei?“, sondern „Wird in der Zeit auch geleistet?“

Fortführen geht, aber teurer

Wer aus dem Betrieb ausscheidet, kann die Versicherung in aller Regel als Einzelversicherung fortführen – dann allerdings auf eigene Rechnung und teurer, weil der günstige Beitrag nur für die Gruppe gilt. Wie die Fortführung aussieht, unterscheidet sich erheblich. In einem Bedingungswerk, das mir vorliegt, schließen die Zahn-Anschlusstarife Behandlungen aus, die vor Beginn der bKV schon geplant oder begonnen waren; wer außerhalb dieser Anschlusstarife weiterversichert werden will, wird sogar rückwirkend auf seine Gesundheit geprüft. Ein Häkchen bei „Anschlussversicherung“ sagt nur, dass es ein Recht gibt – nicht, zu welchen Bedingungen. Sagen Sie Ihren Mitarbeitern deshalb von Anfang an, dass die bKV am Arbeitsplatz hängt und das Fortführen mehr kostet.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der bKV nicht fragt

Ein Preisvergleich fragt nach Mitarbeiterzahl und Budgethöhe. Er fragt nicht, welche Sachbezüge in Ihrem Betrieb schon laufen, wen Sie in die Gruppe aufnehmen und was in der Elternzeit passiert. Die Beratung ist für Sie kostenfrei; vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die Sachbezüge, dann das Budget

Ich frage zuerst, welche Sachbezüge Sie schon gewähren. Erst dann plane ich die bKV in den Spielraum ein, der bis zur Grenze von 50 Euro im Monat bleibt – gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

Erfahrung

Keine Zahl ohne Beleg

Seit 2002 bin ich in der Branche, und ich verspreche nur, was sich belegen lässt. Weniger Fehltage durch die bKV sind plausibel, aber nicht nachgewiesen – eine Zahl dazu nenne ich nicht.

Bedingungen

Was hinter dem Häkchen steht

Was ein Vertrag bei Beitragsbefreiung, Fortführung und laufenden Behandlungen wirklich regelt, lese ich im Bedingungswerk nach, bevor ich etwas empfehle – nicht in der Übersicht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Ab wie vielen Mitarbeitern geht das – und muss ich alle versichern?

Je nach Anbieter ab fünf oder ab zehn Mitarbeitern. Sie legen fest, wer dazugehört – alle oder eine Gruppe nach einem festen Merkmal, etwa ab einer bestimmten Betriebszugehörigkeit; innerhalb der Gruppe melden Sie jeden an.

Die Gruppen müssen nach sachlichen, nachvollziehbaren Kriterien gebildet werden. Minijobber oder Teilzeitkräfte pauschal auszunehmen, ist arbeitsrechtlich riskant. Gibt es einen Betriebsrat, bestimmt er bei der Art der Leistung und ihrer Verteilung mit. Ob Sie eine bKV einführen und wie viel Sie dafür ausgeben, entscheiden Sie selbst. Gruppenbildung und Mitbestimmung klären Sie vor dem Start mit Ihrem Anwalt – ich sorge dafür, dass der Versicherungsvertrag dazu passt.

Wie funktioniert die 50-Euro-Grenze – und was gilt darüber?

Sachbezüge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie zusammen 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG). Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag: Schon ein Cent darüber macht den ganzen Betrag steuerpflichtig. Tankgutschein und bKV werden addiert. In der obersten Budgetstufe liegen mehrere Tarife knapp unter der Grenze, einzelne sogar darüber. Knapp darunter bleibt für einen Gutschein kaum etwas; darüber ist schon die bKV allein steuerpflichtig. Steuerfrei als Sachbezug bleibt die bKV außerdem nur, wenn Sie den Vertrag abschließen, den Beitrag direkt an den Versicherer zahlen und Ihre Mitarbeiter statt des Schutzes kein Geld verlangen können. Ein Zuschuss zu einem Vertrag, den der Mitarbeiter selbst abgeschlossen hat, gilt als Barlohn. Auf der sicheren Seite sind Sie mit monatlicher Zahlung; bei jährlicher Zahlweise ist die Anwendung der Grenze strittig.

Liegen die Sachbezüge zusammen darüber, muss versteuert werden: individuell beim Mitarbeiter oder pauschal durch Sie. Bei der Pauschalsteuer bleibt der Betrag sozialversicherungspflichtig. Daneben gibt es den Freibetrag von 600 Euro im Jahr für zertifizierte Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG) – für bKV-Beiträge gilt er nicht. Die steuerliche Würdigung gehört zu Ihrem Steuerberater. Bevor Sie mit ihm sprechen, zeige ich Ihnen die Stellschrauben und empfehle, das Budget so zu wählen, dass alle Sachbezüge zusammen die Grenze nicht überschreiten.

Wie viel Verwaltungsaufwand habe ich?

Überschaubar: Sie melden Eintritte und Austritte, meist über ein Portal oder eine Liste, und zahlen die Beiträge gesammelt an den Versicherer. Die Leistungen rechnet der Mitarbeiter selbst mit dem Versicherer ab. Achten Sie auf die Meldefristen – eine späte Anmeldung kann den Beginn des Schutzes verschieben. Und halten Sie die Zusage an die Belegschaft schriftlich fest: wer berechtigt ist, wie die bKV finanziert wird und wann sie endet. Den Wortlaut stimmen Sie mit Ihrem Anwalt ab.

Können die Beiträge steigen – und komme ich wieder heraus?

Ja, die Beiträge können steigen. Sie folgen den tatsächlichen Kosten. In den Bedingungswerken, die mir dazu vorliegen, braucht jede Anpassung die Zustimmung eines Treuhänders, der die Berechnung prüft; eines erlaubt dabei sogar, Höchstbeträge anzupassen, etwa ein Sub-Budget. Budgettarife sind so kalkuliert, dass nicht jeder sein Budget ausschöpft; schöpfen alle es voll aus, steigt der Beitrag. Einen Festpreis gibt es deshalb nicht.

Kündigen können Sie, soweit die Werke das regeln, zum Jahresende mit rund drei Monaten Frist; manche Verträge laufen zunächst zwei Jahre. Bei einer Beitragserhöhung räumen die Werke, die das regeln, ein Sonderkündigungsrecht ein. Kündigen Sie den Gruppenvertrag und übernimmt ihn niemand, dürfen Ihre Mitarbeiter die Versicherung zu den Bedingungen der Einzelversicherung fortführen – innerhalb von zwei Monaten, nachdem sie davon erfahren. Wirksam wird Ihre Kündigung erst, wenn Ihre Mitarbeiter nachweislich davon wissen; informieren Sie sie deshalb schriftlich.

Aus der Belegschaft

Was Ihre Mitarbeiter fragen werden

Drei Fragen, die fast immer kommen. Die Antworten können Sie so weitergeben – sie richten sich direkt an Ihre Mitarbeiter.

Ich habe schon eine Zahnzusatzversicherung. Brauche ich die noch?

Eine Rechnung wird insgesamt nur einmal erstattet: Doppelt versichert heißt nicht doppelt bezahlt. Die bKV kann Ihre eigene Versicherung entlasten. Kündigen sollten Sie die eigene Police aber nicht vorschnell. Die bKV hängt an Ihrem Arbeitsplatz, und eine neue Einzelversicherung gäbe es später meist nur mit Gesundheitsprüfung. Sprechen Sie mich an, dann legen wir beide Verträge nebeneinander.

Was passiert, wenn ich den Job wechsle oder in Rente gehe?

Meist können Sie die Versicherung privat fortführen – auf eigene Kosten und zu einem höheren Beitrag, je nach Anbieter mit Einschränkungen. Die Frist für den Antrag kann kurz sein – in den Werken, die eine nennen, sind es zwei Monate. Ob die bKV mit der Rente endet, hängt vom Vertrag ab und davon, wen Ihr Arbeitgeber in den versicherten Kreis aufgenommen hat. Melden Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Wechsel oder dem Rentenbeginn; dann sehen wir uns an, ob sich das Fortführen lohnt oder eine andere Lösung besser passt.

Muss ich die bKV versteuern – und sieht mein Chef meine Rechnungen?

Versteuern müssen Sie in der Regel nichts – solange der Beitrag zusammen mit anderen Sachbezügen Ihres Arbeitgebers höchstens 50 Euro monatlich beträgt. Die Erstattungen selbst sind steuerfrei. Ihre Rechnungen reichen Sie direkt beim Versicherer ein, meist per App. Die Abrechnung läuft ohne Ihren Arbeitgeber – Ihre Rechnungen sieht er nicht.

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