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Betriebliche Krankenversicherung

Ein Gesundheitsbudget für Ihre Mitarbeiter – ohne Gesundheitsfragen und ohne Wartezeit. Worauf es beim Budget, bei der Steuer und bei den Bedingungen ankommt, zeige ich Ihnen hier.

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Worum es geht

Warum bei der bKV der Schutz ohne Gesundheitsfragen zählt

Bei der betrieblichen Krankenversicherung schließen Sie einen Gruppenvertrag mit einem privaten Krankenversicherer, zahlen die Beiträge und versichern darüber Ihre Mitarbeiter. Die bKV ergänzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung, sie ersetzt sie nicht.

Der Kern der Sparte ist ein Schutz, den mancher Mitarbeiter einzeln gar nicht mehr bekäme, nicht der Preis. Weil Sie die ganze Belegschaft oder eine klar abgegrenzte Gruppe anmelden, und darin jeden Einzelnen, stellt der Versicherer keine Gesundheitsfragen. Wartezeiten entfallen, und Vorerkrankungen sind in der Regel mitversichert.

Diese Seite handelt vom Budgettarif, bei dem jeder Mitarbeiter selbst entscheidet, wofür er sein Jahresbudget einsetzt. Das passt besonders zu gemischten Belegschaften. Daneben gibt es Bausteintarife für feste Bereiche wie das Zweibettzimmer, bei den meisten Anbietern mit einem Budget kombinierbar.

Ihre Entscheidung

Wann die bKV passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Schutz ohne GesundheitsfragenWeil Sie die ganze Belegschaft oder eine klar abgegrenzte Gruppe anmelden, stellt der Versicherer keine Gesundheitsfragen. Wartezeiten entfallen, und Vorerkrankungen sind in der Regel mitversichert.
  • Ihre Belegschaft ist gemischtBeim Budgettarif entscheidet jeder Mitarbeiter selbst, wofür er sein Jahresbudget einsetzt. Das passt besonders zu gemischten Belegschaften.
  • Im 50-Euro-Rahmen ist noch PlatzÜbersteigen alle Sachbezüge zusammen 50 Euro im Kalendermonat nicht, bleibt die bKV steuer- und sozialversicherungsfrei. Voraussetzung ist unter anderem, dass Sie den Vertrag abschließen und den Beitrag direkt an den Versicherer zahlen.
  • Überschaubarer AufwandSie melden Eintritte und Austritte und zahlen die Beiträge gesammelt. Die Leistungen rechnet der Mitarbeiter selbst mit dem Versicherer ab.

Spricht eher dagegen

  • Ihr 50-Euro-Rahmen ist schon ausgeschöpftTankgutschein und bKV werden addiert, und schon ein Cent über der Grenze macht den ganzen Betrag steuerpflichtig. Dann muss versteuert werden, und je nach Weg fallen auch Sozialabgaben an.
  • Ihr Betrieb hat weniger als fünf MitarbeiterDie Mindestgröße liegt je nach Anbieter bei fünf oder bei zehn versicherten Mitarbeitern. Für kleine Betriebe gelten zudem teils eigene Regeln, am Markt sogar Ausschlüsse für schwerste Vorerkrankungen.
  • Sie wollen vor allem Fehltage senkenWeniger Fehltage durch die bKV sind plausibel, aber nicht nachgewiesen. Eine Zahl dazu nenne ich Ihnen deshalb nicht.
  • Der Schutz soll Ihren Mitarbeitern dauerhaft bleibenDie bKV hängt am Arbeitsplatz. Wer ausscheidet, kann sie in aller Regel fortführen, dann aber auf eigene Rechnung und teurer, je nach Anbieter mit Einschränkungen.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was ein Gesundheitsbudget übernimmt

Brille und Kontaktlinsen

Sehhilfen werden besonders oft eingereicht, und für sie gilt meist ein eigener Höchstbetrag innerhalb des Budgets, das Sub-Budget. Mehrere Tarife erstatten auch eine Augenlaser-Behandlung.

Zahnreinigung, Zahnbehandlung, Zahnersatz

Nicht jeder Budgettarif enthält überhaupt Leistungen für Behandlung und Ersatz, und das ist die erste Frage, bevor es um Beträge geht. Erstattet werden die professionelle Zahnreinigung und, je nach Tarif, Füllungen und Zahnersatz.

Heilpraktiker, Osteopathie, Physiotherapie

Das Budget übernimmt Naturheilverfahren beim Heilpraktiker und Physiotherapie, bei vielen Tarifen ausdrücklich auch Osteopathie und Chiropraktik. Ob Osteopathie auch beim nichtärztlichen Therapeuten erstattet wird, steht nicht in jedem Leistungskatalog.

Arzneimittel und Zuzahlungen

Je nach Tarif zahlt das Budget Arzneimittel, die die Kasse nicht übernimmt, und die Zuzahlungen, die gesetzlich Versicherte etwa zu Heil- und Hilfsmitteln selbst tragen.

Vorsorge, Impfungen, Hörgeräte

Dazu gehören Vorsorgeuntersuchungen über das Programm der Kasse hinaus, Impfungen und Hörgeräte. Vorsorge fehlt allerdings in einigen Tarifen ganz.

Gesundheitsservices außerhalb des Budgets

Videosprechstunde, telefonische Beratung und die Vermittlung von Facharztterminen bieten fast alle Tarife zusätzlich zum Budget. Angehörige dürfen diese Services häufig mitnutzen. Bei den meisten Anbietern können sie außerdem eigene Tarife abschließen und selbst bezahlen, teils ohne Gesundheitsprüfung, wenn sie das innerhalb einer Frist tun.

Die Unterschiede

Woran ich eine gute bKV erkenne

Die Leistungskataloge ähneln sich, die deutlichsten Lücken betreffen Zahn und Vorsorge. Größer sind die Unterschiede in den Sub-Budgets und im Kleingedruckten des Vertrags. Diese fünf Punkte prüfe ich in jedem Angebot. Welcher am schwersten wiegt, entscheidet Ihr Betrieb.

Auch für kleine Betriebe – mit eigenen Regeln

Mit fünf bis neun Mitarbeitern sehen Sie sich diesen Punkt zuerst an. Die Mindestgröße liegt je nach Anbieter bei fünf oder bei zehn versicherten Mitarbeitern. Für kleine Betriebe gelten teils eigene Regeln. Dazu zählen ein eigenes Budgetkonzept, eine höhere Mindestgröße in der kleinsten Budgetstufe und am Markt sogar Ausschlüsse für schwerste Vorerkrankungen.

Sub-Budgets für Brille und Zahnreinigung

Ein großes Budget ist nur so viel wert wie seine Grenzen, denn Sehhilfen und die professionelle Zahnreinigung werden besonders oft genutzt. Innerhalb des Budgets sind einzelne Leistungen oft eigens gedeckelt, typischerweise eben diese beiden, bei manchen Tarifen großzügig, bei anderen eng. Bei wenigen gibt es gar keinen eigenen Deckel. Selbst ein Sub-Budget liest sich im Bedingungswerk manchmal anders als in der Übersicht.

Volles Budget im Startjahr

Am Startbudget machen Ihre Mitarbeiter ihre erste Erfahrung mit der bKV, und jeder neue Kollege später genauso. Beginnt der Vertrag oder ein neuer Mitarbeiter im Lauf des Jahres, geben die meisten Tarife sofort das volle Jahresbudget frei. Einige kürzen es, etwa um ein Zwölftel für jeden fehlenden Monat. Wer im Oktober startet, hat dann nur ein Viertel.

Beitragsbefreiung ist nicht Ruhen

Fragen Sie bei lohnfreien Zeiten nicht nur, ob der Beitrag entfällt, sondern ob geleistet wird. Ohne Lohn, etwa in Eltern- oder Pflegezeit oder bei langer Krankheit nach der Lohnfortzahlung, entfällt je nach Vertrag der Beitrag. Bei Beitragsbefreiung läuft der Schutz weiter, je nach Anbieter und Anlass wenige Monate bis mehrere Jahre oder unbegrenzt, teils gegen kleinen Zuschlag. Beim Ruhen ruht auch der Schutz.

Fortführen geht, aber teurer

Sagen Sie Ihren Mitarbeitern von Anfang an, dass die bKV am Arbeitsplatz hängt und das Fortführen mehr kostet. Wer aus dem Betrieb ausscheidet, kann die Versicherung in aller Regel als Einzelversicherung fortführen. Das geschieht dann allerdings auf eigene Rechnung und teurer, weil der günstige Beitrag nur für die Gruppe gilt. Wie die Fortführung aussieht, unterscheidet sich erheblich. Ein Häkchen bei „Anschlussversicherung“ sagt nur, dass es ein Recht gibt, nicht zu welchen Bedingungen.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der bKV nicht fragt

Ein Preisvergleich fragt nach Mitarbeiterzahl und Budgethöhe. Er fragt nicht, welche Sachbezüge bei Ihnen schon laufen, wen Sie in die Gruppe aufnehmen und was in der Elternzeit passiert. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die Sachbezüge, dann das Budget

Ich frage zuerst, welche Sachbezüge Sie schon gewähren. Erst dann plane ich die bKV gemeinsam mit Ihrem Steuerberater in den Spielraum ein, der bis zur Grenze von 50 Euro im Monat bleibt.

Erfahrung

Keine Zahl ohne Beleg

Seit 2002 bin ich in der Branche, und ich verspreche nur, was sich belegen lässt. Weniger Fehltage durch die bKV sind plausibel, aber nicht nachgewiesen, deshalb nenne ich dazu keine Zahl.

Bedingungen

Was hinter dem Häkchen steht

Was ein Vertrag bei Beitragsbefreiung, Fortführung und laufenden Behandlungen wirklich regelt, lese ich im Bedingungswerk nach und nicht in der Übersicht, bevor ich etwas empfehle. In einer Vergleichstabelle können Beitragsbefreiung und Ruhen gleich aussehen.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Ab wie vielen Mitarbeitern geht das – und muss ich alle versichern?

Je nach Anbieter geht das ab fünf oder ab zehn Mitarbeitern. Innerhalb der Gruppe, die Sie festlegen, melden Sie jeden an.

Zur Gruppe gehören alle oder diejenigen, die ein festes Merkmal erfüllen, etwa eine bestimmte Betriebszugehörigkeit.

  • Ihre Entscheidung: Ob Sie eine bKV einführen, wie viel Sie dafür ausgeben und zu welchem Zweck, entscheiden Sie selbst.
  • Gruppenbildung: Die Gruppen müssen nach sachlichen, nachvollziehbaren Kriterien gebildet werden. Minijobber oder Teilzeitkräfte pauschal auszunehmen, ist arbeitsrechtlich riskant.
  • Betriebsrat: Gibt es einen, bestimmt er bei der Ausgestaltung und Verteilung der Leistung mit (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

Gruppenbildung und Mitbestimmung klären Sie vor dem Start mit Ihrem Anwalt. Ich sorge dafür, dass der Versicherungsvertrag dazu passt.

Wie funktioniert die 50-Euro-Grenze – und was gilt darüber?

Sachbezüge bleiben steuer- und sozialversicherungsfrei, solange sie zusammen 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen (§ 8 Abs. 2 S. 11 EStG).

  • Freigrenze: Das ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Schon ein Cent darüber macht den ganzen Betrag steuerpflichtig. Tankgutschein und bKV werden addiert.
  • Budget und Beitrag: Üblich sind Jahresbudgets von 300 bis 1.500 Euro je Mitarbeiter. Der Beitrag liegt je nach Budget grob zwischen 10 und 50 Euro im Monat, in der obersten Stufe vereinzelt darüber. Bei den üblichen Budgettarifen ist er für jeden gleich hoch, ob 25 oder 60 Jahre alt.
  • Oberste Budgetstufe: Hier liegen mehrere Tarife knapp unter der Grenze, einzelne sogar darüber. Knapp darunter bleibt für einen Gutschein kaum etwas, darüber ist schon die bKV allein steuerpflichtig.
  • Voraussetzungen: Steuerfrei als Sachbezug bleibt die bKV außerdem nur unter drei Bedingungen. Sie schließen den Vertrag ab, Sie zahlen den Beitrag direkt an den Versicherer, und Ihre Mitarbeiter können statt des Schutzes kein Geld verlangen.
  • Eigener Vertrag des Mitarbeiters: Ein Zuschuss zu einem Vertrag, den der Mitarbeiter selbst abgeschlossen hat, gilt als Barlohn.
  • Zahlweise: Auf der sicheren Seite sind Sie mit monatlicher Zahlung. Bei jährlicher Zahlung kann das Finanzamt den ganzen Jahresbeitrag einem Monat zurechnen. Ein Finanzgericht hat das anders gesehen, höchstrichterlich entschieden ist es nicht.
  • Über der Grenze: Liegen die Sachbezüge zusammen darüber, muss versteuert werden, individuell beim Mitarbeiter oder pauschal durch Sie. Bei der Pauschalsteuer nach § 37b EStG bleibt der Betrag sozialversicherungspflichtig.
  • 600 Euro im Jahr: Diesen Freibetrag gibt es für zertifizierte Gesundheitsförderung (§ 3 Nr. 34 EStG). Für bKV-Beiträge gilt er nicht.
  • Ihr Betrieb: Für Sie sind die Beiträge Betriebsausgaben.

Die steuerliche Würdigung gehört zu Ihrem Steuerberater. Bevor Sie mit ihm sprechen, zeige ich Ihnen die Stellschrauben und empfehle, das Budget so zu wählen, dass alle Sachbezüge zusammen die Grenze nicht überschreiten.

Wie viel Verwaltungsaufwand habe ich?

Der Aufwand ist überschaubar. Sie melden Eintritte und Austritte und zahlen die Beiträge gesammelt an den Versicherer.

Gemeldet wird meist über ein Portal oder eine Liste. Die Leistungen rechnet der Mitarbeiter selbst mit dem Versicherer ab.

  • Meldefristen: Achten Sie auf diese Fristen, denn eine späte Anmeldung kann den Beginn des Schutzes verschieben.
  • Schriftliche Zusage: Halten Sie fest, wer berechtigt ist, wie die bKV finanziert wird und wann sie endet. Den Wortlaut stimmen Sie mit Ihrem Anwalt ab.

Können die Beiträge steigen – und komme ich wieder heraus?

Ja, die Beiträge können steigen, denn sie folgen den tatsächlichen Kosten. Kündigen können Sie, soweit die Werke das regeln, zum Jahresende mit rund drei Monaten Frist.

Budgettarife sind so kalkuliert, dass nicht jeder sein Budget ausschöpft. Schöpfen alle es voll aus, steigt der Beitrag. Einen Festpreis gibt es deshalb nicht.

  • Treuhänder: In den Bedingungswerken, die mir dazu vorliegen, braucht jede Anpassung die Zustimmung eines Treuhänders, der die Berechnung prüft. Eines erlaubt dabei sogar, Höchstbeträge anzupassen, etwa ein Sub-Budget.
  • Laufzeit: Manche Verträge laufen zunächst zwei Jahre.
  • Beitragserhöhung: Die Werke, die das regeln, räumen dann ein Sonderkündigungsrecht ein.
  • Ihre Mitarbeiter: Kündigen Sie den Gruppenvertrag und übernimmt ihn niemand, dürfen sie die Versicherung zu den Bedingungen der Einzelversicherung fortführen. Dafür haben sie zwei Monate Zeit, nachdem sie davon erfahren.
  • Wirksamkeit: Ihre Kündigung wird erst wirksam, wenn Ihre Mitarbeiter nachweislich davon wissen. Informieren Sie sie deshalb schriftlich.
Aus der Belegschaft

Was Ihre Mitarbeiter fragen werden

Drei Fragen kommen fast immer. Die Antworten richten sich direkt an Ihre Mitarbeiter, und Sie können sie so weitergeben.

Ich habe schon eine Zahnzusatzversicherung. Brauche ich die noch?

Die bKV kann Ihre eigene Versicherung entlasten. Kündigen sollten Sie die eigene Police aber nicht vorschnell.

Eine Rechnung wird insgesamt nur einmal erstattet, doppelt versichert heißt also nicht doppelt bezahlt. Die bKV hängt außerdem an Ihrem Arbeitsplatz, und eine neue Einzelversicherung gäbe es später meist nur mit Gesundheitsprüfung. Sprechen Sie mich an, dann legen wir beide Verträge nebeneinander.

Was passiert, wenn ich den Job wechsle oder in Rente gehe?

Meist können Sie die Versicherung privat fortführen, auf eigene Kosten und zu einem höheren Beitrag, je nach Anbieter mit Einschränkungen.

  • Frist: Die Frist für den Antrag kann kurz sein. In den Werken, die eine nennen, sind es zwei Monate.
  • Einschränkungen: In einem Bedingungswerk, das mir vorliegt, schließen die Zahn-Anschlusstarife Behandlungen aus, die vor Beginn der bKV schon geplant oder begonnen waren. Will jemand dort außerhalb dieser Anschlusstarife weiterversichert werden, prüft der Versicherer im Einzelfall, ob dabei Gesundheitsfragen anfallen.
  • Rente: Ob die bKV mit der Rente endet, hängt vom Vertrag ab und davon, wen Ihr Arbeitgeber in den versicherten Kreis aufgenommen hat.

Melden Sie sich deshalb rechtzeitig vor dem Wechsel oder dem Rentenbeginn. Dann sehen wir uns an, ob sich das Fortführen lohnt oder eine andere Lösung besser passt.

Muss ich die bKV versteuern – und sieht mein Chef meine Rechnungen?

Versteuern müssen Sie in der Regel nichts, solange der Beitrag zusammen mit anderen Sachbezügen Ihres Arbeitgebers höchstens 50 Euro monatlich beträgt. Ihre Rechnungen sieht Ihr Arbeitgeber nicht.

Die Erstattungen selbst sind steuerfrei. Ihre Rechnungen reichen Sie direkt beim Versicherer ein, meist per App, und die Abrechnung läuft ohne Ihren Arbeitgeber.

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