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Beamte & Anwärter

Absicherung für Beamte, die endlich Sinn ergibt

Der Dienstherr sorgt für Sie, aber nicht überall gleich weit. Drei Risiken bleiben bei Ihnen: Ihre Gesundheit, Ihre Arbeitskraft und Ihre Haftung. Hier steht, was dagegen hilft.

Sven Mocho – Versicherungsmakler aus Ulm
Die Ausgangslage

Was der Dienstherr trägt – und wo er aufhört

Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und stehen dafür außerhalb der gesetzlichen Systeme: keine Erwerbsminderungsrente, keine gesetzliche Unfallversicherung, kein Krankengeld. Stattdessen sorgt der Dienstherr über Beihilfe, Versorgung und Dienstunfallfürsorge. An drei Stellen bleiben allerdings Lücken.

Ihre Gesundheit

Die Beihilfe zahlt einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, nie die ganze Rechnung. Den Rest privat zu versichern ist seit 2009 Pflicht, sofern Sie nicht gesetzlich versichert sind oder freie Heilfürsorge haben (§ 193 Abs. 3 VVG). Wie viel am Ende bei Ihnen hängen bleibt, entscheidet nicht die Beihilfe, sondern Ihr Tarif.

Ihre Arbeitskraft

Ob bei Krankheit oder einem Unfall in der Freizeit etwas fließt, hängt an Ihrem Status. Auf Widerruf und auf Probe besteht in aller Regel kein Rechtsanspruch auf Versorgung. Auf Lebenszeit greift das Ruhegehalt erst nach fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit.

Ihre Haftung

Nach außen tritt der Dienstherr für Sie ein, das ist die Amtshaftung. Nach innen hat sie eine Kehrseite: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er sich das Geld anschließend bei Ihnen zurückholen. Dazu kommen Schäden am Eigentum des Dienstherrn selbst.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Ändert sich etwas, wenn ich auf Probe und später auf Lebenszeit übernommen werde?

Ja, und zwar an der entscheidenden Stelle. Erst auf Lebenszeit greift das Ruhegehalt, und auch das erst nach fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit. Vorbereitungsdienst und Probezeit zählen dabei mit.

Im Beamtenverhältnis auf Widerruf und auf Probe besteht bei Krankheit oder einem Unfall in der Freizeit in aller Regel kein Rechtsanspruch auf Versorgung. Wer dienstunfähig wird, wird entlassen. Ein Unterhaltsbeitrag ist eine Kann-Leistung, die der Dienstherr gewähren kann, aber nicht muss.

Der Vorbereitungsdienst dauert zwei bis drei Jahre, die Probezeit bis zu fünf. Zusammen sind das bis zu acht Jahre, in denen vom Dienstherrn nichts nachkommt. In dieser Zeit sind Sie jung und gesund, und private Verträge sind damit am günstigsten.

Wann muss ich handeln?

Rund um die Verbeamtung laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und auffällig oft sind es sechs Monate.

  • Öffnungsaktion: sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses, das Auffangnetz bei Vorerkrankungen
  • Änderung des Beihilfeanspruchs: sechs Monate nach Heirat, Kind, Landeswechsel oder Ruhestand, um den Tarif ohne erneute Wartezeit nachzuziehen
  • Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe: sechs Monate in den Ländern, die die Wahl lassen. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.

Wer freie Heilfürsorge hat, braucht im aktiven Dienst keine Restkostenversicherung. Nötig ist aber eine Anwartschaft für die Zeit danach, denn mit der Pensionierung endet die Heilfürsorge. Bei der Dienstunfähigkeit läuft keine Frist, sondern die Zeit: Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit, und beides wird nicht besser.

Ich bin Rechtsreferendar – gilt das alles auch für mich?

Beihilfeberechtigt sind Sie nur in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern.

Nur dort werden Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen. In den übrigen Ländern entsteht ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. In Sachsen und Thüringen haben Sie ein Wahlrecht.

Was ist mit meiner Familie?

Ehepartner und Kinder sind unter bestimmten Voraussetzungen über Sie berücksichtigungsfähig, Kinder in der Regel mit 80 Prozent.

Beim Todesfall wird es unangenehmer. Stirbt ein Beamter auf Widerruf oder auf Probe nicht an den Folgen eines Dienstunfalls, besteht in der Regel gar kein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Wer Familie hat, sollte das wissen, bevor er es braucht.

Mich hat schon eine auf Beamte spezialisierte Gesellschaft angesprochen. Warum Sie?

Weil eine Gesellschaft nur ihre eigenen Tarife anbieten kann. Ob am Ende ein bekannter Name steht, entscheidet der Vergleich.

Ich bin Sven Mocho, seit 2002 in der Versicherungsbranche und seit 2004 selbstständiger Makler, Fachwirt für Finanzberatung (IHK). Ich bin an keine Gesellschaft gebunden und arbeite im Auftrag des Kunden (§ 59 Abs. 3 VVG). Wie ich vorgehe und womit ich prüfe, habe ich auf meiner Über-mich-Seite beschrieben.

Kosten entstehen Ihnen dabei nicht. Beratung, Vergleich und die laufende Betreuung sind für Sie kostenfrei, vergütet werde ich über die Courtage der Gesellschaft.

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