Absicherung für Beamte, die endlich Sinn ergibt
Der Dienstherr sorgt für Sie – aber wie viel, hängt an Ihrem Status. Als Ihr Makler zeige ich Ihnen in Klartext, was Beihilfe und Versorgung in Ihrer Laufbahnphase leisten, wo Sie selbst einspringen müssen und welche Fristen gerade laufen. Den Anfang macht das kostenfreie Erstgespräch.
Was der Dienstherr trägt – und wo er aufhört
Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und stehen dafür außerhalb der gesetzlichen Systeme: keine Erwerbsminderungsrente, keine gesetzliche Unfallversicherung, kein Krankengeld. Stattdessen sorgt der Dienstherr – über Beihilfe, Versorgung und Dienstunfallfürsorge. An drei Stellen rückt allerdings nichts nach:
Ihre Gesundheit
Die Beihilfe zahlt nur einen Teil der Kosten. Den Rest privat zu versichern ist keine Empfehlung, sondern seit 2009 Pflicht (§ 193 Abs. 3 VVG).
Zum Abschnitt Lücke 2Ihre Arbeitskraft
Ob bei Krankheit oder Freizeitunfall etwas fließt, hängt an Ihrem Status – in den ersten Dienstjahren oft gar nichts. Auch nicht für Ihre Familie.
Zum Abschnitt Lücke 3Ihre Haftung
Für grob fahrlässige Dienstschäden nimmt der Dienstherr Sie in Regress. Und für Unfälle in Ihrer Freizeit leistet die Dienstunfallfürsorge nichts.
Zum AbschnittDiese drei Lücken gehen wir gleich einzeln durch – in genau dieser Reihenfolge. Vorher aber die eine Frage, an der alles hängt.
Drei Phasen, drei Versorgungslagen
Die Versorgung durch den Dienstherrn ist in erster Linie statusabhängig. Bei Krankheit und Freizeitunfall – also bei allem ohne Dienstbezug – sieht sie in den drei Laufbahnphasen völlig unterschiedlich aus:
Auf Widerruf: Anwärter und Referendare
Der Vorbereitungsdienst dauert zwei bis drei Jahre. Wer in dieser Zeit dienstunfähig wird, wird entlassen – ohne Versorgung. Es bleibt die gesetzliche Rente, deren Wartezeit fünf Versicherungsjahre und drei Jahre Pflichtbeiträge verlangt.
Auf Probe
Die Probezeit dauert bis zu fünf Jahre. Auch hier gibt es bei Krankheit und Freizeitunfall keinen Rechtsanspruch auf Versorgung – ein Unterhaltsbeitrag ist eine Kann-Leistung. Erst Dienstbeschädigung oder Dienstunfall lösen ein Ruhegehalt aus.
Auf Lebenszeit
Jetzt greift das Ruhegehalt – aber erst nach fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit, und bei vorzeitigem Ausscheiden mit einem Abschlag von bis zu 10,8 %. Wer jung ausscheidet, landet trotz Zurechnungszeit oft bei der Mindestversorgung.
Rechnen Sie die ersten beiden zusammen: Bis zu acht Jahre lang kann eine Krankheit oder ein Freizeitunfall bedeuten, dass Sie entlassen werden und nichts nachkommt. Genau in dieser Phase ist private Absicherung am wichtigsten – und weil Sie jung und gesund sind, zugleich am günstigsten.
Was ein guter Beihilfetarif können muss
Beihilfe und private Krankenversicherung ergeben zusammen 100 Prozent. Ihren eigenen Anteil kennen Sie nach einem Blick in die Beihilfeverordnung. Die längere Arbeit steckt im Tarif, der diesen Rest trägt – und daran erkennen Sie einen guten:
Freie Arzt- und Klinikwahl
Sie entscheiden, wer Sie behandelt und wo – auch in der Privatklinik, wenn der Tarif sie voll trägt und nicht nur bis zum gesetzlichen Satz.
Chefarzt und Einbettzimmer
Die Wahlleistungen im Krankenhaus – sofern Ihr Dienstherr sie in der Beihilfe vorsieht und Ihr Tarif den Rest zuverlässig übernimmt.
Zahnersatz ohne böse Überraschung
Kronen, Implantate, Laborkosten. Hier trennt sich, welcher Tarif nach Rechnung erstattet und welcher nur bis zu einem Preisverzeichnis.
Erstattung über den Regelsätzen
Bei Spezialisten und schwierigen Eingriffen wird oft mehr als der übliche Satz vereinbart. Ein guter Tarif trägt ihn mit, statt Sie auf der Differenz sitzen zu lassen.
Heil- und Hilfsmittel ohne Deckel
Physiotherapie, Hörgerät, Prothese: Ein offener Katalog erstattet, was nötig ist – statt vorher festzulegen, was es kosten darf.
Ein Tarif, der mitgeht
Ihr Beihilfesatz ändert sich bei Heirat, mit Kindern, beim Landeswechsel und im Ruhestand. Der Tarif muss ohne neue Wartezeit nachziehen.
Auf dem Papier haken die meisten Tarife das meiste ab. Was davon im Ernstfall wirklich trägt, steht nicht in der Übersicht, sondern in den Versicherungsbedingungen – und dort lese ich nach, bevor Sie unterschreiben.
Woran eine DU-Klausel scheitert
Die private Antwort auf die Versorgungslücke ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel: Der Versicherer folgt der Entscheidung Ihres Dienstherrn, statt selbst zu prüfen. Nur trägt nicht jede Klausel, die so heißt. Fachlich werden drei Stufen unterschieden – und der Unterschied zeigt sich an einer einzigen Frage: Welchen Nachweis verlangt der Tarif im Leistungsfall?
Echt
Der Versicherer prüft nicht selbst, sondern folgt der Entscheidung Ihres Dienstherrn. Erfasst sind Versetzung in den Ruhestand und Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit. Nur diese Stufe passt zu allen drei Statusarten – auch zu Anwärtern und Beamten auf Probe.
Unvollständig
Die Klausel erfasst nur die Versetzung in den Ruhestand, nicht die Entlassung. Für Beamte auf Lebenszeit reicht das. Anwärter und Beamte auf Probe werden aber nicht versetzt, sondern entlassen – für sie greift eine solche Klausel ins Leere.
Unecht
Neben der Entscheidung des Dienstherrn steht ein zweiter Auslöser, meist über die Formulierung „ausschließlich infolge des Gesundheitszustandes". Damit behält sich der Versicherer eine eigene Prüfung vor – und genau die wollte man mit einer DU-Klausel vermeiden.
Die Antwort steht nicht im Werbetext, sondern in den Versicherungsbedingungen: Bei einer echten Klausel genügt die Versetzungs- oder Entlassungsurkunde. Verlangt ein Tarif darüber hinaus eigene medizinische Nachweise, prüft er faktisch mit – dann war die Klausel nur dem Namen nach echt. Und „echt" heißt nicht „unbegrenzt": Für Anwärter und Beamte auf Probe ist die Leistungsdauer oft auf 24, 36 oder 72 Monate begrenzt. Umgekehrt schützt Sie eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung auch dann, wenn die Klausel einmal nicht greift.
Drei Verträge, die schnell erledigt sind
Drei Risiken bleiben, an die im Dienstalltag niemand denkt. Alle drei sind mit kleinem Beitrag abgedeckt – und werden erst im Ernstfall groß.
Diensthaftpflicht
Wer Dienstpflichten grob fahrlässig verletzt, haftet dem Dienstherrn. Ein verlorener Dienstschlüsselbund kann eine Schließanlage im fünfstelligen Bereich kosten.
Vermögensschadenhaftpflicht
Eine Fehlberechnung ohne vorherigen Personen- oder Sachschaden deckt die Diensthaftpflicht meist nicht. Wer entscheidet, braucht diesen Schutz separat.
Unfallversicherung
Die Dienstunfallfürsorge greift nur bei Dienst- und Wegeunfällen. In der Freizeit gibt es kein Invaliditätskapital – für Umbau, Fahrzeug, Prothese.
Für Anwärter und Beamte auf Probe wiegt der Freizeitunfall doppelt: Er kann zur Entlassung führen – und dann fehlt beides, die Versorgung und das Kapital.
Dreimal sechs Monate
Rund um die Verbeamtung laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und die wenigsten stehen im Einstellungsschreiben. Auffällig ist, wie oft dieselbe Zahl auftaucht:
Öffnungsaktion
Das Auffangnetz, wenn die reguläre Prüfung nicht trägt: sechs Monate ab erstmaliger Beihilfeberechtigung, Aufnahme trotz Vorerkrankungen, Zuschlag gedeckelt.
Tarifanpassung
Sechs Monate nach jeder Änderung Ihres Beihilfeanspruchs – Heirat, Kind, Landeswechsel, Ruhestand –, um den Tarif ohne erneute Wartezeit nachzuziehen.
Heilfürsorge-Wahlrecht
Sechs Monate in den Ländern, die die Wahl zwischen Heilfürsorge und Beihilfe lassen. Diese Entscheidung ist unwiderruflich.
Die Öffnungsaktion ist der Notausgang, nicht der Haupteingang
Die teilnehmenden Gesellschaften müssen Sie aufnehmen, dürfen dafür aber nur beihilfekonforme Tarife anbieten – Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer fehlen meist, und der Zuschlag von bis zu 30 Prozent gilt für die gesamte Vertragsdauer. Wer sie ohne Not nutzt, kauft sich lebenslang den schwächeren Vertrag. Ihr Platz ist dort, wo die reguläre Prüfung zu einer Ablehnung oder zu harten Ausschlüssen führen würde.
Bei der Dienstunfähigkeit läuft übrigens keine Frist, sondern schlicht die Zeit: Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit, und beides wird nicht besser.
In vier Schritten zur passenden Absicherung
Kein Papierkram, kein Aufwand für Sie – wir gehen das gemeinsam an, digital und in Ihrem Tempo.
Termin sichern
Sie buchen online Ihr kostenfreies Erstgespräch – in wenigen Klicks und ohne Verpflichtung. Sie wählen den Termin, der in Ihren Alltag passt.
Kennenlernen
Wir klären Status, Dienstherr und Dienstzweig – daran hängt alles Weitere – und schauen in Ruhe auf Ihre gesundheitliche Situation.
Anonyme Voranfrage
Bevor irgendwo ein Antrag liegt, frage ich Ihre Gesundheitsdaten anonym an. Sie erfahren, was die reguläre Prüfung ergeben würde – und erst dann entscheiden wir über den Weg.
Vergleich & Umsetzung
Sie bekommen den Vergleich mit meiner Empfehlung, wir setzen den Schutz gemeinsam um, und ich bleibe danach Ihr fester Ansprechpartner.
Ehrliche Antworten
Als Anwärter zahlen Sie deutlich weniger: Für den Vorbereitungsdienst gibt es eigene, stark vergünstigte Tarifstufen. Im Ruhestand kehrt sich die Rechnung dann zu Ihren Gunsten – die Beihilfe steigt in der Regel von 50 auf 70 Prozent, Ihr eigener Anteil sinkt entsprechend. Voraussetzung ist ein Tarif, der diese Umstellung mitmacht. Dass Beiträge über die Jahre steigen, gilt trotzdem; wie stark, hängt an der Kalkulation des Versicherers. Was Sie konkret zahlen, rechnen wir im Erstgespräch durch.
Nur in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern werden Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen und sind damit beihilfeberechtigt. In den übrigen Ländern entsteht ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. In Sachsen und Thüringen haben Sie ein Wahlrecht.
Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen selbst beihilfeberechtigt sein, Kinder in der Regel mit 80 Prozent. Beim Todesfall wird es unangenehmer: Als Beamter auf Widerruf oder auf Probe besteht ohne Dienstbezug in der Regel gar kein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Wer Familie hat, sollte das wissen, bevor er es braucht.
Weil eine Gesellschaft nur ihre eigenen Tarife anbieten kann. Ich bin Sven Mocho, seit 2002 in der Versicherungsbranche und seit 2004 selbstständiger Makler, Fachwirt für Finanzberatung (IHK) – an keine Gesellschaft gebunden, im Auftrag des Kunden (§ 63 VVG). Ob am Ende ein bekannter Name steht, entscheidet der Vergleich. Wie ich vorgehe und womit ich prüfe, steht unter So arbeite ich.
Im Polizeivollzugsdienst ja, dort ist sie überall nötig. Bei Feuerwehr und Justizvollzug hängt es vom Dienstherrn ab, weil jedes Land seine Versorgung selbst regelt. Der Grund: Wer die besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt, wird oft nur intern versetzt – allgemeine Dienstunfähigkeit liegt dann gar nicht vor. Wir klären Ihr Bundesland und Ihren Dienstzweig, bevor ein Tarif ausgewählt wird.
Im aktiven Dienst brauchen Sie keine Restkostenversicherung, das ist die gesetzliche Ausnahme. Nur endet die Heilfürsorge mit der Pensionierung: Danach greift die Beihilfe, und die Krankenversicherungsbeiträge werden oft zum ersten Mal fällig – zu einem Eintrittsalter, das teuer ist. Die Antwort darauf ist eine Anwartschaft, die Sie sich heute zum jungen Alter sichern. Die Pflegepflichtversicherung brauchen Sie ohnehin.
Das Erstgespräch ist kostenfrei und unverbindlich – ein Kennenlernen, kein Verkaufstermin. Auch danach zahlen Sie mich nicht: Ich werde über die Courtage der Gesellschaft vergütet, nicht über eine Rechnung an Sie. Beratung, Vergleich und die laufende Betreuung sind für Sie kostenfrei.
Gewinnen Sie jetzt Klarheit
Ehrlich, verständlich und ohne Verkaufsdruck: In einem persönlichen Erstgespräch schauen wir gemeinsam auf Ihre Absicherung – wo Sie gut aufgestellt sind, wo Sie zu viel zahlen und wo vielleicht der entscheidende Schutz fehlt. Damit Ihre Versicherungen endlich Sinn ergeben.
