Absicherung für Beamte, die endlich Sinn ergibt
Der Dienstherr sorgt für Sie – aber nicht überall gleich weit. Drei Risiken bleiben bei Ihnen: Ihre Gesundheit, Ihre Arbeitskraft und Ihre Haftung. Hier steht, was dagegen hilft.
Was der Dienstherr trägt – und wo er aufhört
Beamte zahlen keine Sozialversicherungsbeiträge und stehen dafür außerhalb der gesetzlichen Systeme: keine Erwerbsminderungsrente, keine gesetzliche Unfallversicherung, kein Krankengeld. Stattdessen sorgt der Dienstherr – über Beihilfe, Versorgung und Dienstunfallfürsorge. An drei Stellen bleiben allerdings Lücken.
Ihre Gesundheit
Die Beihilfe zahlt einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, nie die ganze Rechnung. Den Rest privat zu versichern ist keine Empfehlung, sondern seit 2009 Pflicht (§ 193 Abs. 3 VVG) – und wie viel am Ende bei Ihnen hängen bleibt, entscheidet nicht die Beihilfe, sondern Ihr Tarif.
Ihre Arbeitskraft
Ob bei Krankheit oder einem Unfall in der Freizeit etwas fließt, hängt an Ihrem Status. Auf Widerruf und auf Probe besteht in aller Regel kein Rechtsanspruch auf Versorgung; auf Lebenszeit greift das Ruhegehalt erst nach fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit.
Ihre Haftung
Nach außen tritt der Dienstherr für Sie ein – das ist die Amtshaftung. Nach innen hat sie eine Kehrseite: Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er sich das Geld anschließend bei Ihnen zurückholen. Dazu kommen Schäden am Eigentum des Dienstherrn selbst.
Für jede Lücke ein Vertrag, der sie schließt
Drei Lücken, drei Verträge. Worauf es in den Bedingungen ankommt und was das kostet, steht auf der jeweiligen Seite.
Beihilfe und Restkosten
Beihilfe und privater Tarif ergeben zusammen hundert Prozent – wenn der Tarif die Stellen abdeckt, an denen es teuer wird: Klinik ohne Deckel, Honorare über den Höchstsätzen, keine versteckten Verzeichnisse.
Zur Beihilfe
Dienstunfähigkeit
Über Ihre Dienstunfähigkeit entscheidet der Dienstherr. Ob dann Geld fließt, entscheidet Ihr Vertrag – und dafür braucht er eine echte Dienstunfähigkeitsklausel statt einer abgeschwächten.
Zur Dienstunfähigkeit
Diensthaftpflicht
Der Schutz für Schäden, die Sie im Dienst verursachen. Der erste Blick gilt Ihrer Privathaftpflicht: Bei einzelnen Konzepten ist die Diensthaftpflicht dort eingeschlossen, mit Unterschieden im Detail.
Zur DiensthaftpflichtJe nach Dienstzweig kommt eine Vermögensschadenhaftpflicht dazu – der echte Vermögensschaden ist in keiner Grunddeckung enthalten. Und weil die Dienstunfallfürsorge nur bei Dienstunfällen greift, bleibt der Freizeitunfall Ihre Sache. Zur Unfallversicherung
Ich berate Sie gern persönlich
Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.
Ehrliche Antworten
Ändert sich etwas, wenn ich auf Probe und später auf Lebenszeit übernommen werde?
Ja, und zwar an der entscheidenden Stelle. Im Beamtenverhältnis auf Widerruf und auf Probe besteht bei Krankheit oder einem Unfall in der Freizeit in aller Regel kein Rechtsanspruch auf Versorgung – wer dienstunfähig wird, wird entlassen; ein Unterhaltsbeitrag ist eine Kann-Leistung. Erst auf Lebenszeit greift das Ruhegehalt, und auch das erst nach fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit. Der Vorbereitungsdienst dauert zwei bis drei Jahre, die Probezeit bis zu fünf – zusammen bis zu acht Jahre, in denen vom Dienstherrn nichts nachkommt. Genau in dieser Zeit sind Sie jung und gesund, und private Verträge damit am günstigsten.
Wann muss ich handeln?
Rund um die Verbeamtung laufen mehrere Fristen gleichzeitig, und auffällig oft ist es dieselbe Zahl. Sechs Monate ab erstmaliger Beihilfeberechtigung läuft die Öffnungsaktion, das Auffangnetz bei Vorerkrankungen. Sechs Monate haben Sie nach jeder Änderung Ihres Beihilfeanspruchs – Heirat, Kind, Landeswechsel, Ruhestand –, um den Tarif ohne erneute Wartezeit nachzuziehen. Und sechs Monate gilt in den Ländern, die die Wahl lassen, das Wahlrecht zwischen Heilfürsorge und Beihilfe; diese Entscheidung ist unwiderruflich. Wer freie Heilfürsorge hat, braucht im aktiven Dienst keine Restkostenversicherung – wohl aber eine Anwartschaft für die Zeit danach, denn mit der Pensionierung endet sie. Bei der Dienstunfähigkeit läuft keine Frist, sondern schlicht die Zeit: Der Beitrag richtet sich nach Alter und Gesundheit, und beides wird nicht besser.
Ich bin Rechtsreferendar – gilt das alles auch für mich?
Nur in Hessen und Mecklenburg-Vorpommern werden Rechtsreferendare in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf übernommen und sind damit beihilfeberechtigt. In den übrigen Ländern entsteht ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis mit Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. In Sachsen und Thüringen haben Sie ein Wahlrecht.
Was ist mit meiner Familie?
Ehepartner und Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen selbst beihilfeberechtigt sein, Kinder in der Regel mit 80 Prozent. Beim Todesfall wird es unangenehmer: Als Beamter auf Widerruf oder auf Probe besteht ohne Dienstbezug in der Regel gar kein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung. Wer Familie hat, sollte das wissen, bevor er es braucht.
Mich hat schon eine auf Beamte spezialisierte Gesellschaft angesprochen. Warum Sie?
Weil eine Gesellschaft nur ihre eigenen Tarife anbieten kann. Ich bin Sven Mocho, seit 2002 in der Versicherungsbranche und seit 2004 selbstständiger Makler, Fachwirt für Finanzberatung (IHK) – an keine Gesellschaft gebunden, im Auftrag des Kunden (§ 63 VVG). Ob am Ende ein bekannter Name steht, entscheidet der Vergleich. Wie ich vorgehe und womit ich prüfe, habe ich auf meiner Über-mich-Seite beschrieben. Kosten entstehen Ihnen dabei nicht: Beratung, Vergleich und die laufende Betreuung sind für Sie kostenfrei, vergütet werde ich über die Courtage der Gesellschaft.
Wissenswertes und Erfahrungen
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