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Fahrzeuge

Kfz-Versicherung

Der Preis steht in der Werbung, die Leistung im Kleingedruckten. Erst zählt der Schutz, dann der Preis. Vergleichbar sind Preise nur bei gleichen Bausteinen und gleichem Selbstbehalt.

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Weiße Limousine auf einer kurvigen Landstraße zwischen Nadelbäumen, der Hintergrund durch die Fahrt verwischt
Worum es geht

Warum der Preis allein wenig über den Schutz sagt

Die Kfz-Versicherung besteht aus drei Teilen. Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes Kraftfahrzeug Pflicht und zahlt für Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug anderen zufügen, nie für das Auto, mit dem Sie fahren. Das Gesetz verlangt dafür mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden.

Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig und zahlen für das eigene Fahrzeug. Viele Missverständnisse im Schadenfall beginnen an dieser Grenze zwischen fremdem und eigenem Schaden.

Verglichen wird trotzdem fast nur der Beitrag, und für sich genommen sagt er wenig. Was ein Vertrag aus meiner Sicht mindestens enthalten sollte, steht weiter unten.

Ihre Entscheidung

Welcher Zusatzschutz zu Ihnen passt und welcher nicht

Spricht eher dafür

  • Geleastes oder finanziertes AutoNach einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert, offen ist aber oft mehr. Die GAP-Deckung übernimmt den Betrag zwischen Wiederbeschaffungswert und dem, was der Leasingvertrag noch verlangt. Bei einem Kredit nur, wenn ihre Bedingungen ihn einschließen.
  • Fahrten ins AuslandNach einem unverschuldeten Unfall im Ausland wird in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes entschädigt, häufig mit weniger Leistung. Der Auslandsschadenschutz reguliert nach deutschem Recht, fehlt in Angeboten aber oft. Er greift meist nur gegenüber Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, und nur für Reisen bis zu einer bestimmten Dauer.
  • Mehrere Autos auf Ihren NamenRangieren Sie mit einem Auto gegen ein zweites, das ebenfalls auf Sie zugelassen ist, zahlt die Haftpflicht nicht. Die Eigenschadendeckung schließt diese Lücke, fehlt in Angeboten aber oft. Manchmal gilt sie nicht auf dem eigenen Grundstück, und den Schaden am gefahrenen Auto zahlt sie nicht.
  • Elektro- oder HybridautoEine Allgefahrendeckung für den Akku trägt jeden nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Schaden, auch einen Bedienfehler beim Laden. Sie steht meist nur in der Vollkasko, und manche Tarife begrenzen sie auf einen festen Betrag.

Spricht eher dagegen

  • Geringe Schadenfreiheitsklasse oder junge FahrerDann ist der Rabattschutz sehr teuer. Je nach Vertrag gilt er zudem nicht für junge Fahrer oder nur für den ersten Schaden eines Jahres.
  • Sie wollen nicht lange beim Versicherer bleibenDer Rabattschutz kostet Mehrbeitrag und gilt nur bei Ihrem Versicherer. Wechseln Sie später, erfährt der neue Versicherer die Klasse, die Sie ohne Rabattschutz hätten.
  • Eine Partnerwerkstatt ist Ihnen rechtDann kann ein Tarif mit Werkstattbindung statt freier Werkstattwahl genügen. Er ist günstiger, und für manche ist das ein fairer Tausch. Lassen Sie später doch woanders reparieren, müssen Sie mit Abzügen rechnen, etwa einer geringeren Erstattung oder einem höheren Selbstbehalt.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko übernehmen

Kfz-Haftpflicht

Sie ersetzt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die Sie anderen mit dem Fahrzeug zufügen. Das reicht von der Reparatur des fremden Autos über Verdienstausfall und Schmerzensgeld bis zur Rente eines Verletzten. Ebenso wehrt der Versicherer unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab. Der Geschädigte kann sich direkt an Ihren Versicherer wenden.

Teilkasko

Sie schützt das eigene Fahrzeug gegen festgelegte Gefahren: Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Dazu kommt der Zusammenstoß mit Haarwild, also etwa Reh oder Wildschwein, nicht aber Hund oder Vogel. Ein Teilkaskoschaden kostet Sie keine Schadenfreiheitsklasse.

Vollkasko

Zusätzlich zur Teilkasko zahlt sie für selbst verschuldete Unfälle und für Vandalismus, etwa zerkratzten Lack oder eine eingedrückte Tür. Springt während der Fahrt die Motorhaube auf und schlägt aufs Dach, gilt das in der Regel als Betriebsschaden, der einen eigenen Baustein braucht. Mehr als den Wiederbeschaffungswert, also was ein vergleichbares Fahrzeug heute kostet, zahlt sie ohne besondere Vereinbarung nicht.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Kfz-Versicherung erkennt

Erst wenn ein Tarif meine Mindestanforderung erfüllt, spielt der Preis eine Rolle. Sie gilt für jedes Kfz-Angebot, das ich vergleiche, und besteht aus den sechs Punkten unten. Was bei Leasing, Finanzierung und E-Auto hinzukommt, steht in den Fragen weiter unten.

Schutzbrief

Er organisiert und bezahlt die Hilfe, wenn das Auto liegen bleibt: Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergung nach einem Unfall, Rücktransport des Fahrzeugs, bei Bedarf Mietwagen oder Übernachtung. Zusammen mit der Haftpflicht abgeschlossen, kostet er meist wenig, und ein Einsatz hat keinen Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsklasse. Die Leistungen sind in der Regel gedeckelt; wie weit er trägt, steht im Kleingedruckten.

Auslandsschadenschutz

Nach einem unverschuldeten Unfall im Ausland reguliert Ihr eigener Versicherer den Schaden nach deutschem Recht, so, als wäre der Unfallgegner nach deutschem Maßstab versichert. Ohne diesen Schutz werden Sie in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes entschädigt. Dann bekommen Sie häufig weniger als bei uns, etwa keinen Ersatz für Wertminderung oder Mietwagen. In Angeboten fehlt er oft oder kostet extra. Er greift meist nur gegenüber Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, und nur für Reisen bis zu einer bestimmten Dauer.

Freie Werkstattwahl

Im Kaskoschaden entscheiden Sie selbst, wo Ihr Auto repariert wird. Tarife mit Werkstattbindung sind günstiger, schicken Sie dafür aber in eine Partnerwerkstatt des Versicherers. Für manche ist das ein fairer Tausch. Wer dann doch woanders reparieren lässt, muss mit Abzügen rechnen, etwa einer geringeren Erstattung oder einem höheren Selbstbehalt. Ich setze die freie Wahl ohne Ausnahmen voraus, weil sich solche Abzüge erst im Schadenfall zeigen.

Deckungssummen

Entscheidend ist, wie viel der Deckungssumme für einen einzelnen Verletzten gilt. Angeboten werden meist pauschal 100 Millionen Euro für alle Schäden zusammen, die Grenze je Person steht aber nicht immer im Bedingungswerk, oft erst im Versicherungsschein. Bei einem schweren Personenschaden können die gesetzlichen Mindestsummen knapp werden. Denn neben dem Verletzten holen sich auch Krankenkasse, gesetzliche Renten- und Unfallversicherung und Arbeitgeber ihre Leistungen vom Haftpflichtversicherer zurück. Ich verlange mindestens 15 Millionen Euro je geschädigter Person und 100 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden. Für Sachschäden ist das weit mehr als die gesetzlichen 1,3 Millionen, denn auch ein beschädigtes Gebäude oder eine Verkehrseinrichtung kann teuer werden.

Tierbiss und seine Folgeschäden

Beim Tierbiss wird nicht der angebissene Schlauch teuer, sondern was danach passiert. Läuft unbemerkt Kühlwasser aus, kann nach wenigen Kilometern der Motor überhitzen. Die Musterbedingungen der Branche kennen keinen Tierbiss. Gute Tarife versichern Bisse von Tieren aller Art, nicht nur vom Marder. Manche Tarife begrenzen die Folgeschäden auf einen festen Betrag, andere nehmen Bisse im Innenraum aus. Ich verlange, dass Folgeschäden unbegrenzt versichert sind.

Eigenschadendeckung

Für Ihr eigenes Eigentum zahlt die Haftpflicht nicht, diese Lücke schließt die Eigenschadendeckung. Gemeint ist etwa der Rangierschaden an einem zweiten, ebenfalls auf Sie zugelassenen Auto oder am eigenen Garagentor. Ohne diese Deckung zahlen Sie den Schaden selbst oder beim Zweitwagen über dessen Vollkasko, mit Selbstbehalt und Rückstufung. Typisch ist das, wenn mehrere Autos der Familie auf einen Elternteil laufen, weil die weiteren so in einer besseren Klasse starten. In Angeboten fehlt sie oft, und wo sie steht, gilt sie manchmal nicht auf dem eigenen Grundstück, obwohl gerade dort rangiert wird. Ich verlange sie innerhalb und außerhalb des Grundstücks. Den Schaden am Auto, mit dem Sie gefahren sind, zahlt sie nicht, dafür bleibt die Vollkasko.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Kfz-Versicherung nicht fragt

Ein Preisvergleich fragt nach Fahrzeug, Wohnort, Fahrern und Schadenfreiheitsklasse. Er fragt nicht, welchen zusätzlichen Schutz gerade Ihr Fahrzeug braucht, und zeigt nicht, wo im Bedingungswerk eine Grenze steht. Die Beratung ist für Sie kostenfrei, vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst Ihr Fahrzeug, dann der Tarif

Ich frage vorher ab, ob Ihr Auto geleast, finanziert oder elektrisch ist, ob ein Anhänger dazugehört und ob junge Fahrer im Haushalt leben. Das stelle ich im Vergleich richtig ein. Ein Rechner prüft nur, was man ihm vorgibt.

Erfahrung

Drei Irrtümer, immer wieder

Seit 2002 bin ich in der Branche und höre drei Irrtümer immer wieder. Danach zahle die Vollkasko alles, die Haftpflicht übernehme den Rangierschaden am eigenen Zweitwagen, und das Angebot mit dem niedrigsten Beitrag sei das günstigste.

Bedingungen

Hinter den Haken lesen

Ein Haken in der Übersicht sagt nur, dass es eine Leistung gibt, nicht, wie weit sie reicht. Deckel, Ausnahmen und Voraussetzungen stehen im Bedingungswerk, und dort sehe ich nach, bevor ich etwas empfehle.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wovon hängt der Beitrag ab – und wie vergleiche ich Angebote richtig?

Der Beitrag hängt an über dreißig Merkmalen, die jeder Versicherer anders gewichtet. Vergleichen lassen sich Angebote nur bei gleichem Selbstbehalt und gleichen Bausteinen.

Zu den Merkmalen gehören:

  • vor allem Ihre Schadenfreiheitsklasse, die Typklasse des Modells und die Regionalklasse Ihres Wohnorts
  • außerdem Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung, der nächtliche Abstellplatz und die Finanzierung

Wie stark jedes davon wirkt, legt jeder Versicherer selbst fest. Selbst dieselbe Schadenfreiheitsklasse wirkt sich bei zwei Anbietern verschieden auf den Beitrag aus. Eine Beispielzahl wäre ohne Ihre Angaben eine Scheingenauigkeit, deshalb nenne ich hier keine. Beim Vergleich gelten zwei Regeln:

  • Preise nur bei gleichem Selbstbehalt vergleichen. Ich rechne in der Vollkasko mit 300 Euro und in der Teilkasko mit 150 Euro. Mit 500 Euro in der Vollkasko rechne ich nur, wenn Sie das ausdrücklich wollen. Rechnet ein Angebot in der Vollkasko mit 500 statt 300 Euro, wirkt der Beitrag nur günstiger. Im Schadenfall tragen Sie die 200 Euro Unterschied selbst.
  • Bausteine, die extra kosten, gehören in den Preis, etwa Schutzbrief oder Auslandsschadenschutz. Sonst vergleichen Sie einen vollständigen Vertrag mit einem unvollständigen.

Bin ich als Fahrer selbst versichert?

Über Ihre eigene Haftpflicht nicht. Verletzen Sie sich bei einem Unfall, den Sie allein verschuldet haben, schuldet Ihnen niemand Schadenersatz.

  • Verursacht ein anderer den Unfall, zahlt dessen Haftpflicht.
  • Ihre Mitfahrer schützt bei einem Unfall, den Sie verursachen, Ihre eigene Kfz-Haftpflicht.

Die Lücke beim selbst verschuldeten Unfall schließt der Fahrerschutz. Er kostet extra, und ich empfehle ihn trotzdem.

  • Er ersetzt Ihren Personenschaden, etwa den Verdienstausfall, so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht.
  • Er leistet bis zur vereinbarten Versicherungssumme und nur für das, was Krankenkasse, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft nicht zahlen.

Die Alternative ist eine private Unfallversicherung. Sie zahlt vereinbarte Summen, nicht nur im Auto, sondern rund um die Uhr. Weil der Fahrerschutz den tatsächlichen Schaden ersetzt und die Unfallversicherung feste Beträge zahlt, ergänzen sich beide auch.

Was kommt bei Leasing, Finanzierung oder einem E-Auto dazu?

Beim geleasten oder finanzierten Auto kommt die GAP-Deckung dazu, beim Elektro- oder Hybridauto der Schutz für den Akku und alles drumherum.

Nach einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert, offen ist aber oft mehr. Ist das Auto noch 20.000 Euro wert und verlangt der Leasingvertrag 26.000 Euro, übernimmt die GAP-Deckung die 6.000 Euro dazwischen. Zu prüfen ist, ob sie auch für einen Kredit gilt. Manche Bedingungen verlangen, dass er ausschließlich das Fahrzeug finanziert hat.

Beim Elektro- oder Hybridauto gehören dazu:

  • eine Allgefahrendeckung für den Akku, die jeden nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Schaden trägt, auch einen Bedienfehler beim Laden. Sie steht meist nur in der Vollkasko, und manche Tarife begrenzen sie auf einen festen Betrag.
  • eine Neupreisentschädigung, die für eine vereinbarte Zeit den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts ersetzt und den Akku einschließt
  • Wallbox, Ladekabel und Ladekarte sowie Überspannung
  • die Pannenhilfe bei leerem Akku. Im Schutzbrief gehört nachgesehen, ob ein leerer Akku als Panne zählt.

Zahlt die Vollkasko, wenn ich bei Rot gefahren bin?

Das hängt am Vertrag. Das Überfahren einer roten Ampel gilt in aller Regel als grob fahrlässig, und gute Tarife verzichten darauf, die Leistung bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen.

Ohne diesen Verzicht darf der Kaskoversicherer die Leistung bei grober Fahrlässigkeit kürzen, im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Der Verzicht hat fast immer zwei Ausnahmen:

  • einen Diebstahl, den Sie grob fahrlässig ermöglicht haben
  • Fahrten unter Alkohol oder Drogen. Kürzen kann der Kaskoversicherer schon ab 0,3 Promille, wenn Auffälligkeiten wie typische Fahrfehler dazukommen.

Beim Alkohol kommt die Haftpflicht dazu. Dem Unfallopfer zahlt sie auch dann. Waren Sie aber alkoholbedingt fahruntüchtig, kann sie sich nach heutigem Stand bis zu 5.000 Euro bei Ihnen zurückholen (§ 5 KfzPflVV).

Wann und wie kann ich kündigen?

Kfz-Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich, wenn Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen.

Der bekannte Stichtag 30. November gilt nur, wenn Ihr Vertrag zum 1. Januar fällig wird, und nicht jeder Vertrag wird das. Maßgeblich ist die Hauptfälligkeit in Ihrem Versicherungsschein, also der Tag, zu dem sich der Vertrag jedes Jahr verlängert.

  • Form: Für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, genügt die Textform, also auch eine E-Mail.

Außerhalb der Frist gibt es vor allem zwei Sonderkündigungsrechte, jeweils binnen eines Monats zu erklären:

  • nach der Regulierung eines Schadens, für Sie wie für den Versicherer
  • nach der Mitteilung einer Beitragserhöhung, ohne dass sich die Leistung ändert, etwa durch eine neue Typ- oder Regionalklasse. Das gilt nicht nach einer Rückstufung und nicht, wenn sich die Regionalklasse durch Ihren Umzug ändert.

Lohnt sich ein Rabattschutz?

Ob sich der Rabattschutz lohnt, hängt an Ihrer Schadenfreiheitsklasse und daran, wie lange Sie bei Ihrem Versicherer bleiben wollen.

In Haftpflicht und Vollkasko steigen Sie für schadenfreie Jahre in eine bessere Schadenfreiheitsklasse auf. Nach einem Schaden stuft der Versicherer zurück, und zwar nach der Zahl der Schäden, nicht nach ihrer Höhe. Einen kleinen Schaden können Sie in der Regel zurückkaufen, indem Sie dem Versicherer den gezahlten Betrag erstatten. Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung, kostet aber Mehrbeitrag, und er hat Grenzen:

  • Vor allem gilt er nur bei Ihrem Versicherer. Wechseln Sie später, erfährt der neue Versicherer die Klasse, die Sie ohne Rabattschutz hätten.
  • Je nach Vertrag gilt er zudem nur für den ersten Schaden eines Jahres und nicht für junge Fahrer.
  • Bei einer geringen Schadenfreiheitsklasse und bei jungen Fahrern ist er sehr teuer.

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