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Fahrzeuge

Kfz-Versicherung

Der Preis steht in der Werbung, die Leistung im Kleingedruckten. Erst zählt der Schutz, dann der Preis – vergleichbar sind Preise nur bei gleichen Bausteinen und gleichem Selbstbehalt.

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Weiße Limousine auf einer kurvigen Landstraße zwischen Nadelbäumen, der Hintergrund durch die Fahrt verwischt
Worum es geht

Warum der Preis allein wenig über den Schutz sagt

Die Kfz-Versicherung besteht aus drei Teilen. Die Kfz-Haftpflicht ist für jedes Kraftfahrzeug Pflicht und zahlt für Schäden, die Sie mit dem Fahrzeug anderen zufügen – nie für das Auto, mit dem Sie fahren. Das Gesetz verlangt dafür mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden; die Summe für Sachschäden gilt seit dem 17. April 2024. Teilkasko und Vollkasko sind freiwillig und zahlen für das eigene Fahrzeug. Viele Missverständnisse im Schadenfall beginnen genau an dieser Grenze zwischen fremdem und eigenem Schaden.

Verglichen wird trotzdem fast nur der Beitrag, und für sich genommen sagt er wenig. In ihn fließen über dreißig Merkmale ein – Schadenfreiheitsklasse, Typ- und Regionalklasse, Fahrerkreis, jährliche Fahrleistung, der nächtliche Abstellplatz, die Finanzierung. Jeder Versicherer gewichtet sie anders; selbst dieselbe Schadenfreiheitsklasse wirkt sich bei zwei Anbietern verschieden auf den Beitrag aus. Dazu kommen die Stellschrauben des Vertrags selbst, allen voran der Selbstbehalt: Rechnet ein Angebot in der Vollkasko mit 500 statt 300 Euro, wirkt der Beitrag nur günstiger – im Schadenfall tragen Sie die 200 Euro Unterschied selbst. Was ein Vertrag aus meiner Sicht mindestens enthalten sollte, steht weiter unten.

Die Grundleistungen

Was Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko übernehmen

Kfz-Haftpflicht

Sie ersetzt, was Sie anderen mit dem Fahrzeug an Personen-, Sach- und Vermögensschäden zufügen – von der Reparatur des fremden Autos über Verdienstausfall und Schmerzensgeld bis zur Rente eines Verletzten. Ebenso wichtig ist ihre zweite Aufgabe: Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer auf eigene Kosten ab. Der Geschädigte kann sich direkt an Ihren Versicherer wenden.

Teilkasko

Sie schützt das eigene Fahrzeug gegen eine festgelegte Liste von Gefahren: Brand und Explosion, Diebstahl und Raub, Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung, den Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch und Kurzschluss an der Verkabelung. Haarwild meint Reh, Wildschwein und Co. – nicht den Hund vom Nachbarhof und nicht den Vogel. Ein Teilkaskoschaden kostet Sie keine Schadenfreiheitsklasse.

Vollkasko

Zusätzlich zur Teilkasko zahlt sie für selbst verschuldete Unfälle und für Vandalismus, etwa zerkratzten Lack oder eine eingedrückte Tür. Alles deckt aber auch sie nicht: Springt während der Fahrt die Motorhaube auf und schlägt aufs Dach, gilt das in der Regel als Betriebsschaden, und der braucht einen eigenen Baustein. Mehr als den Wiederbeschaffungswert, also was ein vergleichbares Fahrzeug heute kostet, zahlt sie ohne besondere Vereinbarung nicht.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Kfz-Versicherung erkennt

Für jedes Kfz-Angebot, das ich vergleiche, gilt eine Mindestanforderung mit acht Punkten; wo zwei zusammengehören, stehen sie in einer Zeile. Erst wenn ein Tarif sie erfüllt, spielt der Preis eine Rolle. Zu jedem Punkt steht hier, warum er zählt und wo er im Kleingedruckten oft schwächer ausfällt, als eine Übersicht verspricht. Für Leasing, Finanzierung und E-Auto kommt einiges hinzu – mehr dazu in den Fragen weiter unten.

Schutzbrief

Er organisiert und bezahlt die Hilfe, wenn das Auto liegen bleibt: Pannenhilfe vor Ort, Abschleppen, Bergung nach einem Unfall, Rücktransport des Fahrzeugs, bei Bedarf Mietwagen oder Übernachtung. Zusammen mit der Haftpflicht abgeschlossen, kostet er meist wenig, und ein Einsatz hat keinen Einfluss auf Ihre Schadenfreiheitsklasse. Wie weit er trägt, steht im Kleingedruckten: Die Leistungen sind in der Regel gedeckelt, und beim E-Auto gehört nachgesehen, ob ein leerer Akku als Panne zählt.

Auslandsschadenschutz

Wer im Ausland unverschuldet einen Unfall hat, wird in der Regel nach dem Recht des Unfalllandes entschädigt – und bekommt so häufig weniger als bei uns, etwa keinen Ersatz für Wertminderung oder Mietwagen. Der Auslandsschadenschutz gleicht das aus: Ihr eigener Versicherer reguliert den Schaden nach deutschem Recht, so, als wäre der Unfallgegner nach deutschem Maßstab versichert. In Angeboten fehlt er oft oder kostet extra. Und er hat Grenzen: Er greift meist nur gegenüber Fahrzeugen, die im Ausland zugelassen sind, und nur für Reisen bis zu einer bestimmten Dauer.

Freie Werkstattwahl

Im Kaskoschaden entscheiden Sie, wo Ihr Auto repariert wird – in der Markenwerkstatt oder in der freien Werkstatt, der Sie seit Jahren vertrauen. Tarife mit Werkstattbindung sind günstiger, schicken Sie dafür aber in eine Partnerwerkstatt des Versicherers. Für manche ist das ein fairer Tausch. Wer dann doch woanders reparieren lässt, muss mit Abzügen rechnen, etwa einer geringeren Erstattung oder einem höheren Selbstbehalt. Ich setze die freie Wahl ohne Ausnahmen voraus, weil sich solche Abzüge erst im Schadenfall zeigen.

Deckungssummen

Bei einem schweren Personenschaden können die gesetzlichen Mindestsummen knapp werden: Neben dem Verletzten holen sich auch Krankenkasse, gesetzliche Renten- und Unfallversicherung und der Arbeitgeber ihre Leistungen vom Haftpflichtversicherer zurück. Angeboten werden meist pauschal 100 Millionen Euro für alle Schäden zusammen. Entscheidend ist aber, wie viel davon für einen einzelnen Verletzten gilt – diese Grenze steht nicht immer im Bedingungswerk, sondern oft erst im Versicherungsschein. Meine Mindestanforderung: 15 Millionen Euro je geschädigter Person und 100 Millionen Euro für Sach- und Vermögensschäden, weit über den gesetzlichen 1,3 Millionen für Sachschäden, denn auch ein beschädigtes Gebäude oder eine Verkehrseinrichtung kann teuer werden.

Tierbiss und seine Folgeschäden

Die Musterbedingungen der Branche kennen keinen Tierbiss. Gute Tarife versichern ihn, und zwar nicht nur den Marder, sondern Tiere aller Art. Der angebissene Schlauch selbst kostet wenig; teuer wird, was danach passiert: Läuft unbemerkt Kühlwasser aus, kann nach wenigen Kilometern der Motor überhitzen. Manche Tarife begrenzen genau diese Folgeschäden auf einen festen Betrag, andere nehmen Bisse im Innenraum aus. Ich verlange, dass Folgeschäden unbegrenzt versichert sind.

Eigenschadendeckung

Für Ihr eigenes Eigentum zahlt die Haftpflicht nicht. Stoßen Sie beim Rangieren mit dem einen Auto gegen ein zweites, das ebenfalls auf Sie zugelassen ist, oder gegen das eigene Garagentor, ist das ein Eigenschaden. Ohne besondere Deckung zahlen Sie ihn selbst – oder beim Zweitwagen über dessen Vollkasko, mit Selbstbehalt und Rückstufung. Typisch ist das, wenn mehrere Autos der Familie auf einen Elternteil laufen, weil die weiteren Autos so in einer besseren Klasse starten. Die Eigenschadendeckung schließt diese Lücke. In Angeboten fehlt sie oft. Und wo sie steht, gilt sie manchmal nicht auf dem eigenen Grundstück – obwohl gerade dort rangiert wird. Ich verlange sie innerhalb und außerhalb des Grundstücks. Den Schaden an dem Auto, mit dem Sie gefahren sind, zahlt sie nicht; dafür bleibt die Vollkasko.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Kfz-Versicherung nicht fragt

Ein Preisvergleich fragt nach Fahrzeug, Wohnort, Fahrern und Schadenfreiheitsklasse. Er fragt nicht, welchen zusätzlichen Schutz gerade Ihr Fahrzeug braucht, und er zeigt nicht, wo im Bedingungswerk eine Grenze steht. Die Beratung ist für Sie kostenfrei; vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst Ihr Fahrzeug, dann der Tarif

Geleast, finanziert, elektrisch, mit Anhänger oder mit jungen Fahrern im Haushalt: Ich frage das vorher ab und stelle es im Vergleich richtig ein. Ein Rechner prüft nur, was man ihm vorgibt.

Erfahrung

Drei Irrtümer, immer wieder

Seit 2002 bin ich in der Branche, und drei Irrtümer höre ich ständig: Die Vollkasko zahle alles, die Haftpflicht übernehme den Rangierschaden am eigenen Zweitwagen, und das Angebot mit dem niedrigsten Beitrag sei das günstigste.

Bedingungen

Hinter den Haken lesen

Ein Haken in der Übersicht sagt nur, dass es eine Leistung gibt, nicht, wie weit sie reicht. Deckel, Ausnahmen und Voraussetzungen stehen im Bedingungswerk, und dort sehe ich nach, bevor ich etwas empfehle.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wovon hängt der Beitrag ab – und wie vergleiche ich Angebote richtig?

Von den Merkmalen, die oben stehen – vor allem von Ihrer Schadenfreiheitsklasse, der Typklasse des Modells und der Regionalklasse Ihres Wohnorts. Wie stark jedes davon wirkt, legt jeder Versicherer selbst fest. Eine Beispielzahl wäre ohne Ihre Angaben eine Scheingenauigkeit, deshalb nenne ich hier keine.

Beim Vergleich gelten zwei Regeln. Erstens: Preise nur bei gleichem Selbstbehalt vergleichen. Ich rechne in der Vollkasko mit 300 Euro und in der Teilkasko mit 150 Euro; 500 Euro in der Vollkasko nur, wenn Sie das ausdrücklich wollen. Zweitens: Bausteine, die extra kosten, gehören in den Preis, etwa Schutzbrief oder Auslandsschadenschutz – sonst vergleichen Sie einen vollständigen Vertrag mit einem unvollständigen.

Bin ich als Fahrer selbst versichert?

Über Ihre eigene Haftpflicht nicht. Verursacht ein anderer den Unfall, zahlt dessen Haftpflicht. Ihre Mitfahrer schützt bei einem Unfall, den Sie verursachen, Ihre eigene Kfz-Haftpflicht. Verletzen Sie sich aber selbst und haben Sie den Unfall allein verschuldet, schuldet Ihnen niemand Schadenersatz.

Diese Lücke schließt der Fahrerschutz: Er ersetzt Ihren Personenschaden, etwa den Verdienstausfall, so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht – bis zur vereinbarten Versicherungssumme und nur für das, was Krankenkasse, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft nicht zahlen. Er kostet extra, und ich empfehle ihn trotzdem. Die Alternative ist eine private Unfallversicherung: Sie zahlt vereinbarte Summen, nicht nur im Auto, sondern rund um die Uhr. Weil der Fahrerschutz den tatsächlichen Schaden ersetzt und die Unfallversicherung feste Beträge zahlt, ergänzen sich beide auch.

Was kommt bei Leasing, Finanzierung oder einem E-Auto dazu?

Beim geleasten oder finanzierten Auto die GAP-Deckung. Nach einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert, offen ist aber oft mehr. Ist das Auto noch 20.000 Euro wert und verlangt der Leasingvertrag 26.000 Euro, übernimmt die GAP-Deckung die 6.000 Euro dazwischen. Zu prüfen ist, ob sie auch für einen Kredit gilt – manche Bedingungen verlangen, dass er ausschließlich das Fahrzeug finanziert hat.

Beim Elektro- oder Hybridauto der Akku und alles drumherum: eine Allgefahrendeckung für den Akku, die jeden nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Schaden trägt, auch einen Bedienfehler beim Laden; eine Neupreisentschädigung, die für eine vereinbarte Zeit den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts ersetzt und den Akku einschließt; dazu Wallbox, Ladekabel und Ladekarte, Überspannung und die Pannenhilfe bei leerem Akku. Die Allgefahrendeckung für den Akku steht meist nur in der Vollkasko, und manche Tarife begrenzen sie auf einen festen Betrag.

Zahlt die Vollkasko, wenn ich bei Rot gefahren bin?

Das hängt am Vertrag. Wer einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt – und das Überfahren einer roten Ampel gilt in aller Regel als grob fahrlässig –, dem darf der Kaskoversicherer die Leistung kürzen, im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung. Der Verzicht hat fast immer zwei Ausnahmen: einen Diebstahl, den Sie grob fahrlässig ermöglicht haben, und Fahrten unter Alkohol oder Drogen. Kürzen kann der Kaskoversicherer schon ab 0,3 Promille, wenn Auffälligkeiten wie typische Fahrfehler dazukommen.

Beim Alkohol kommt die Haftpflicht dazu: Dem Unfallopfer zahlt sie auch dann. Waren Sie aber alkoholbedingt fahruntüchtig, kann sie sich nach heutigem Stand bis zu 5.000 Euro bei Ihnen zurückholen (§ 5 KfzPflVV).

Wann und wie kann ich kündigen?

Kfz-Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich, wenn Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen. Der bekannte Stichtag 30. November gilt nur, wenn Ihr Vertrag zum 1. Januar fällig wird – nicht jeder Vertrag wird das. Maßgeblich ist die Hauptfälligkeit in Ihrem Versicherungsschein, also der Tag, zu dem sich der Vertrag jedes Jahr verlängert.

Für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, genügt die Textform, also auch eine E-Mail. Außerhalb der Frist gibt es vor allem zwei Sonderkündigungsrechte, jeweils binnen eines Monats zu erklären: nach der Regulierung eines Schadens, für Sie wie für den Versicherer, und nach der Mitteilung, dass der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich die Leistung ändert – nicht aber nach einer Rückstufung.

Lohnt sich ein Rabattschutz?

Zur Einordnung: In Haftpflicht und Vollkasko steigen Sie für schadenfreie Jahre in eine bessere Schadenfreiheitsklasse auf, nach einem Schaden stuft der Versicherer zurück – und zwar nach der Zahl der Schäden, nicht nach ihrer Höhe. Einen kleinen Schaden können Sie in der Regel zurückkaufen, indem Sie dem Versicherer den gezahlten Betrag erstatten.

Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung, kostet aber Mehrbeitrag, und er hat Grenzen. Die wichtigste: Er gilt nur bei Ihrem Versicherer. Wechseln Sie später, erfährt der neue Versicherer die Klasse, die Sie ohne Rabattschutz hätten. Je nach Vertrag gilt er zudem nur für den ersten Schaden eines Jahres und nicht für junge Fahrer. Ob sich der Rabattschutz lohnt, hängt an Ihrer Klasse und daran, wie lange Sie bleiben wollen.

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