Wovon hängt der Beitrag ab – und wie vergleiche ich Angebote richtig?
Von den Merkmalen, die oben stehen – vor allem von Ihrer Schadenfreiheitsklasse, der Typklasse des Modells und der Regionalklasse Ihres Wohnorts. Wie stark jedes davon wirkt, legt jeder Versicherer selbst fest. Eine Beispielzahl wäre ohne Ihre Angaben eine Scheingenauigkeit, deshalb nenne ich hier keine.
Beim Vergleich gelten zwei Regeln. Erstens: Preise nur bei gleichem Selbstbehalt vergleichen. Ich rechne in der Vollkasko mit 300 Euro und in der Teilkasko mit 150 Euro; 500 Euro in der Vollkasko nur, wenn Sie das ausdrücklich wollen. Zweitens: Bausteine, die extra kosten, gehören in den Preis, etwa Schutzbrief oder Auslandsschadenschutz – sonst vergleichen Sie einen vollständigen Vertrag mit einem unvollständigen.
Bin ich als Fahrer selbst versichert?
Über Ihre eigene Haftpflicht nicht. Verursacht ein anderer den Unfall, zahlt dessen Haftpflicht. Ihre Mitfahrer schützt bei einem Unfall, den Sie verursachen, Ihre eigene Kfz-Haftpflicht. Verletzen Sie sich aber selbst und haben Sie den Unfall allein verschuldet, schuldet Ihnen niemand Schadenersatz.
Diese Lücke schließt der Fahrerschutz: Er ersetzt Ihren Personenschaden, etwa den Verdienstausfall, so, als hätte ein Dritter den Unfall verursacht – bis zur vereinbarten Versicherungssumme und nur für das, was Krankenkasse, Rentenversicherung oder Berufsgenossenschaft nicht zahlen. Er kostet extra, und ich empfehle ihn trotzdem. Die Alternative ist eine private Unfallversicherung: Sie zahlt vereinbarte Summen, nicht nur im Auto, sondern rund um die Uhr. Weil der Fahrerschutz den tatsächlichen Schaden ersetzt und die Unfallversicherung feste Beträge zahlt, ergänzen sich beide auch.
Was kommt bei Leasing, Finanzierung oder einem E-Auto dazu?
Beim geleasten oder finanzierten Auto die GAP-Deckung. Nach einem Totalschaden oder Diebstahl zahlt die Vollkasko den Wiederbeschaffungswert, offen ist aber oft mehr. Ist das Auto noch 20.000 Euro wert und verlangt der Leasingvertrag 26.000 Euro, übernimmt die GAP-Deckung die 6.000 Euro dazwischen. Zu prüfen ist, ob sie auch für einen Kredit gilt – manche Bedingungen verlangen, dass er ausschließlich das Fahrzeug finanziert hat.
Beim Elektro- oder Hybridauto der Akku und alles drumherum: eine Allgefahrendeckung für den Akku, die jeden nicht ausdrücklich ausgeschlossenen Schaden trägt, auch einen Bedienfehler beim Laden; eine Neupreisentschädigung, die für eine vereinbarte Zeit den Neupreis statt des Wiederbeschaffungswerts ersetzt und den Akku einschließt; dazu Wallbox, Ladekabel und Ladekarte, Überspannung und die Pannenhilfe bei leerem Akku. Die Allgefahrendeckung für den Akku steht meist nur in der Vollkasko, und manche Tarife begrenzen sie auf einen festen Betrag.
Zahlt die Vollkasko, wenn ich bei Rot gefahren bin?
Das hängt am Vertrag. Wer einen Schaden grob fahrlässig herbeiführt – und das Überfahren einer roten Ampel gilt in aller Regel als grob fahrlässig –, dem darf der Kaskoversicherer die Leistung kürzen, im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens. Gute Tarife verzichten auf diese Kürzung. Der Verzicht hat fast immer zwei Ausnahmen: einen Diebstahl, den Sie grob fahrlässig ermöglicht haben, und Fahrten unter Alkohol oder Drogen. Kürzen kann der Kaskoversicherer schon ab 0,3 Promille, wenn Auffälligkeiten wie typische Fahrfehler dazukommen.
Beim Alkohol kommt die Haftpflicht dazu: Dem Unfallopfer zahlt sie auch dann. Waren Sie aber alkoholbedingt fahruntüchtig, kann sie sich nach heutigem Stand bis zu 5.000 Euro bei Ihnen zurückholen (§ 5 KfzPflVV).
Wann und wie kann ich kündigen?
Kfz-Verträge laufen ein Jahr und verlängern sich, wenn Sie nicht spätestens einen Monat vor Ablauf kündigen. Der bekannte Stichtag 30. November gilt nur, wenn Ihr Vertrag zum 1. Januar fällig wird – nicht jeder Vertrag wird das. Maßgeblich ist die Hauptfälligkeit in Ihrem Versicherungsschein, also der Tag, zu dem sich der Vertrag jedes Jahr verlängert.
Für Verträge, die ab dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, genügt die Textform, also auch eine E-Mail. Außerhalb der Frist gibt es vor allem zwei Sonderkündigungsrechte, jeweils binnen eines Monats zu erklären: nach der Regulierung eines Schadens, für Sie wie für den Versicherer, und nach der Mitteilung, dass der Versicherer den Beitrag erhöht, ohne dass sich die Leistung ändert – nicht aber nach einer Rückstufung.
Lohnt sich ein Rabattschutz?
Zur Einordnung: In Haftpflicht und Vollkasko steigen Sie für schadenfreie Jahre in eine bessere Schadenfreiheitsklasse auf, nach einem Schaden stuft der Versicherer zurück – und zwar nach der Zahl der Schäden, nicht nach ihrer Höhe. Einen kleinen Schaden können Sie in der Regel zurückkaufen, indem Sie dem Versicherer den gezahlten Betrag erstatten.
Der Rabattschutz verhindert die Rückstufung, kostet aber Mehrbeitrag, und er hat Grenzen. Die wichtigste: Er gilt nur bei Ihrem Versicherer. Wechseln Sie später, erfährt der neue Versicherer die Klasse, die Sie ohne Rabattschutz hätten. Je nach Vertrag gilt er zudem nur für den ersten Schaden eines Jahres und nicht für junge Fahrer. Ob sich der Rabattschutz lohnt, hängt an Ihrer Klasse und daran, wie lange Sie bleiben wollen.