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Haftpflicht, Recht & Cyber

D&O-Versicherung

Sie führen ein Unternehmen, das Ihnen nicht gehört – und haften dafür mit dem, was Ihnen gehört. Die D&O stellt sich zwischen eine Entscheidung und Ihr Privatvermögen.

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Geschäftsführer im hellblauen Hemd reicht an einem Besprechungstisch die Hand, im Hintergrund eine Backsteinwand und ein Fenster
Worum es geht

Warum die Haftung nicht bei der Gesellschaft haltmacht

Als Geschäftsführer stehen Sie der Gesellschaft für Ihre Amtsführung persönlich ein, auch wenn Ihnen die Firma gar nicht gehört. Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter und deren Einlage, nicht Sie. Ihre Haftung ist weder auf Ihr Gehalt noch auf das Stammkapital begrenzt.

Der Anspruch kommt selten von außen. In dem, was mir begegnet, nimmt fast immer die eigene Gesellschaft ihr eigenes Organ in Anspruch, also etwa ihren Geschäftsführer. Die Police, die Sie schützen soll, gehört aber dem Unternehmen. Es bestimmt über Summe, Bedingungen und Verlängerung und kann sie kündigen, ohne Sie zu fragen.

Im Ernstfall verfügt damit dieselbe Partei über Ihren Versicherungsschutz, die Ihnen gegenübersteht. Für diese Lücke, über die ich mit angestellten Geschäftsführern am meisten spreche, gibt es die persönliche D&O, bei der Sie selbst Versicherungsnehmer sind.

Ihre Entscheidung

Wann die D&O-Versicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Sie leiten eine GmbH als GeschäftsführerBei einer Pflichtverletzung haften Sie der Gesellschaft persönlich und unbegrenzt (§ 43 GmbHG). Die Haftungsbeschränkung der GmbH schützt die Gesellschafter, nicht Sie.
  • Ihr Schutz hängt an der FirmenpoliceSie gehört dem Unternehmen, das über Summe, Bedingungen und Verlängerung bestimmt und sie kündigen kann, ohne Sie zu fragen. Eine persönliche D&O, bei der Sie selbst Versicherungsnehmer sind, greift dort, wo die Firmenpolice nicht greift.
  • Sie scheiden bald aus oder führen mehrere MandateIhre Haftung läuft nach dem Ausscheiden weiter. Eine eigene D&O läuft über den Wechsel hinaus, solange Sie sie bezahlen, ganz gleich, was Ihr früherer Arbeitgeber mit seinem Vertrag macht. Was Ihnen bei Abschluss schon bekannt ist, deckt sie nicht.
  • Sie wollen Vorwürfe abwehren lassenDer Versicherer prüft, wehrt ab und trägt die Kosten der Abwehr, auch wenn der Vorwurf nicht zutrifft. Die Gegenseite ist meist anwaltlich vertreten und hat einen langen Atem. Ob der Versicherer die Kosten schon während des Verfahrens vorschießt, regelt der Vertrag.

Spricht eher dagegen

  • Ihnen ist schon ein möglicher Anspruch bekanntWas Ihnen bei Vertragsschluss bereits bekannt war, ist nicht mehr versicherbar. Für diesen Fall hilft Ihnen ein neuer Vertrag nicht.
  • Verlustjahre oder angespannte LiquiditätIn der Krise ist ein Abschluss kaum noch zu bekommen. Bei Verlustjahren oder angespannter Liquidität wird er schwierig bis unmöglich.
  • Ihre Firmenpolice ist gut aufgestelltFür den Normalfall reicht die D&O des Unternehmens. Eine eigene persönliche D&O lohnt vor allem, wenn Sie Summe, Fortbestand oder Nachmeldefrist der Firmenpolice nicht kennen oder nicht beeinflussen können.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was eine D&O für Sie übernimmt

Ihr Privatvermögen, wenn der Anspruch berechtigt ist

Ist die Pflichtverletzung tatsächlich passiert und der Schaden begründet, zahlt der Versicherer an Ihrer Stelle. Der Geschädigte bekommt sein Geld, und es kommt nicht aus Ihrem Vermögen. Ohne diesen Vertrag wird in dem vollstreckt, was Sie sich privat aufgebaut haben.

Die Abwehr, wenn er unberechtigt ist

Der Versicherer prüft auch einen Vorwurf, der nicht zutrifft, wehrt ihn ab und trägt die Abwehrkosten. Das wiegt bei der D&O besonders schwer, weil die Gegenseite meist anwaltlich vertreten ist und einen langen Atem hat. Ob der Versicherer die Kosten schon während des Verfahrens vorschießt oder erst am Ende erstattet, regelt der Vertrag. Im Ernstfall macht das Monate aus.

Ansprüche der eigenen Gesellschaft und die von außen

Versichert ist die Inanspruchnahme durch das Unternehmen selbst und durch Dritte. Das sind Gläubiger, Vertragspartner und Behörden, soweit es dort um Haftung und nicht um ein Bußgeld geht. In der Praxis zählt vor allem die erste Richtung. Deshalb sehe ich nach, ob die Innenhaftung, also die Haftung gegenüber der eigenen Gesellschaft, einen eigenen, niedrigeren Höchstbetrag hat.

Alte Pflichtverletzungen, die erst heute ans Licht kommen

Ein D&O-Vertrag deckt nicht, was während seiner Laufzeit passiert ist, sondern was in dieser Zeit gegen Sie geltend gemacht wird. Für Pflichtverletzungen davor braucht es deshalb die Rückwärtsdeckung. In allen fünf Bedingungswerken meines Vergleichs ist sie zeitlich unbegrenzt. Was Ihnen bei Vertragsschluss bereits bekannt war, ist aber nicht mehr versicherbar.

Die Kosten, die neben dem Schaden entstehen

Alle fünf Werke tragen Aufwendungen zum Schutz Ihres Ansehens und die Kosten einer gerichtlichen Feststellung, dass ein behaupteter Anspruch gar nicht besteht. Sie warten also nicht ab, bis geklagt wird. Abwehrkosten zahlen sie auch bei einem Personen- oder Sachschaden, den die D&O nicht ersetzt. Droht der Streit mit dem eigenen Unternehmen zu eskalieren, übernehmen alle fünf einen Konfliktmanager oder Mediator.

Ihren Schutz weltweit – im gesetzlichen Rahmen

Der Versicherungsschutz gilt weltweit, soweit Recht und Sanktionsvorgaben das zulassen. Für die USA gelten in allen fünf Werken besondere Regelungen. Sitzt dort eine Tochtergesellschaft oder haben Sie dort nennenswertes Geschäft, ändert das die Zeichnung, also die Annahme des Risikos durch den Versicherer. Es ändert auch den Preis und manchmal die Antwort auf die Frage, ob überhaupt gezeichnet wird.

Die Unterschiede

Woran ich eine gute D&O erkenne

Fast immer übersehen werden die Fristen, und drei der sechs Punkte unten drehen sich um sie. Einer betrifft die Deckungssumme, über die am meisten gesprochen wird und die auch zählt. Ob sie im Ernstfall reicht, hängt daran, ob sie sich wieder auffüllt und ob die Abwehrkosten sie aufzehren.

Die Nachmeldefrist

Bei jedem Vertrag sehe ich zuerst nach, wie lange die Nachmeldefrist läuft. Das ist die Zeit, in der Ansprüche, die erst nach Vertragsende erhoben werden, noch gemeldet werden können, wenn die Pflichtverletzung vor Vertragsende lag. Die Werke meines Vergleichs reichen von acht Jahren bis unbegrenzt. In manchen gilt die Frist ohne Mehrbeitrag. In anderen verlängert sie sich nur gegen eine Einmalprämie zwischen der halben und der anderthalbfachen Jahresprämie, und diese Verlängerung muss innerhalb weniger Wochen nach Vertragsende verlangt werden.

Ob die Nachmeldefrist auch dann bleibt, wenn es eng wird

Prüfen Sie, ob die Nachmeldefrist auch bei Zahlungsverzug erhalten bleibt. Hier liegt der auffälligste Einzelbefund meines Vergleichs. In vier der fünf Werke bleibt sie erhalten, wenn der Vertrag wegen Prämienverzugs oder eines Versichererwechsels endet. In einem entfällt sie bei Zahlungsverzug. Das trifft genau den Zustand, in dem ein Unternehmen ohnehin in Schwierigkeiten steckt und die Wahrscheinlichkeit, in Anspruch genommen zu werden, gerade nicht kleiner wird.

Die vorsorgliche Umstandsmeldung nach Vertragsende

Am besten ist die Regel, dass Sie eine vorsorgliche Umstandsmeldung „innerhalb der Nachmeldefrist“ abgeben können, weil diese Frist nicht früher endet als der Schutz selbst. Gemeint ist der Fall, dass Sie nach Vertragsende von etwas erfahren, das später ein Anspruch werden kann. Melden Sie es rechtzeitig, bleibt der Schutz dafür bestehen. Andere Werke meines Vergleichs geben Ihnen dafür zwölf Monate nach Vertragsende oder drei Jahre.

Was passiert, wenn die Summe aufgebraucht ist

Zwei Klauseln fangen es auf, wenn ein einziges Verfahren die Jahressumme für alle versicherten Personen gemeinsam erschöpft. Die Wiederauffüllung kann eine weitere volle Jahresprämie kosten und muss binnen zwei bis drei Monaten verlangt werden. Ein Werk setzt dafür zusätzlich voraus, dass keine Zweifachmaximierung vereinbart wurde, also keine Jahreshöchstleistung in Höhe der doppelten Versicherungssumme. Die zweite ist ein Zusatzlimit allein für Abwehrkosten, bemessen als ein Fünftel bis die Hälfte der Versicherungssumme oder als fester Betrag.

Ob der Versicherer auf den Rücktritt verzichtet

Wie weit der Versicherer auf sein Rücktrittsrecht verzichtet, regeln die Werke meines Vergleichs sehr verschieden. Zurücktreten kann er, wenn beim Antrag vorsätzlich oder grob fahrlässig etwas falsch oder unvollständig angegeben wurde. Auch ein bloßes Versehen hat Folgen. Dann kann der Versicherer mit Monatsfrist kündigen oder, wenn er zu anderen Bedingungen abgeschlossen hätte, diese rückwirkend einführen (§ 19 VVG). Ein Werk verzichtet gar nicht, zwei nur bei Bagatellschäden, eines ohne erkennbare Einschränkung und eines gegenüber denjenigen, die die falsche Angabe nicht zu verantworten haben. Am weitesten geht der Verzicht ohne Einschränkung. Für Sie zählt daneben aber der personenbezogene Verzicht, weil bei der Firmenpolice nicht Sie den Antrag ausfüllen.

Ob spätere Verbesserungen für Sie gelten

Verbessert der Versicherer seine Bedingungen, ohne mehr zu verlangen, gelten sie bei allen bis auf ein Werk meines Vergleichs auch für Ihren laufenden Vertrag. Der Unterschied zeigt sich erst in dem Jahr, in dem Sie den Vertrag brauchen, und dann ist es für einen Wechsel zu spät.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der D&O nicht fragt

Ein Rechner fragt Rechtsform, Umsatz und die Zahl Ihrer Organe ab, aber nicht, ob Ihnen schon etwas bekannt ist, das ein Anspruch werden könnte. Daran hängt die Deckung, deshalb ist der Antrag hier schon Beratung. Wer die Zahlen sauber aufbereitet und diese Frage ehrlich beantwortet, muss im Schadenfall nicht über den Antrag streiten.

Über mich
Risikoanalyse

Erst das Risiko sortieren, dann rechnen

Ich gehe Rechtsform, Organkreis und Kennzahlen durch und frage nach Töchtern, Auslandsbezug und geplanten Transaktionen. Danach frage ich, ob Ihnen bereits etwas bekannt ist, das ein Anspruch werden könnte. Bekannte Umstände sind nicht versicherbar, und danach fragt kein Rechner.

Erfahrung

Ich kenne die Stelle, an der gezeichnet wird

Am häufigsten scheitert es in dieser Sparte an der wirtschaftlichen Lage. Bei Verlustjahren oder angespannter Liquidität wird es schwierig bis unmöglich, und dann entscheidet, wie die Anfrage beim Underwriter ankommt, also beim Risikoprüfer des Versicherers. Ich weiß, was dort gebraucht wird, und sage Ihnen vorher, wenn es knapp wird.

Bedingungen

Ich lege verhandelte und gewöhnliche Werke nebeneinander

Über die Maklergenossenschaft VEMA laufen verhandelte Bedingungswerke mit Klauseln, die ich in den Standardprodukten nicht durchweg finde. Vorn liegen sie trotzdem nicht überall, an einzelnen Punkten ist ein gewöhnliches Werk besser. Ich sage Ihnen, an welchen, auch wenn es gegen das verhandelte spricht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Ich bin angestellt – hafte ich wirklich mit meinem Privatvermögen?

Ja. Aus dem Gesetz heraus haften Sie der Gesellschaft bei einer Pflichtverletzung persönlich und unbegrenzt (§ 43 GmbHG).

Sie schulden ihr die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes. Dass die GmbH als Rechtsform die Haftung beschränkt, ändert daran nichts, denn das gilt den Gesellschaftern und nicht Ihnen. Vier Punkte sollten Sie dazu kennen.

  • Freistellungszusage: Auch eine Zusage im Anstellungsvertrag, Sie von Ansprüchen freizustellen, löst das nicht. Sie wirkt zwischen Ihnen und der Gesellschaft. Gegenüber einem Insolvenzverwalter oder einem geschädigten Dritten hilft sie Ihnen nicht. Gegenüber der Gesellschaft ist sie so viel wert, wie die Gesellschaft dann noch zahlen kann.
  • Mehrere Geschäftsführer: Sind mehrere bestellt, kann sich die Gesellschaft aussuchen, bei wem sie den vollen Betrag holt. Eine Ressortaufteilung ändert daran weniger, als die meisten annehmen.
  • Beweislast: Hat die Gesellschaft dargelegt, dass ihr durch Ihr Verhalten in Ihrem Pflichtenkreis ein Schaden entstanden ist, müssen Sie belegen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben. Das geschieht oft Jahre später und ohne die Unterlagen griffbereit, die Sie dafür bräuchten. Einsicht in die Akten Ihres früheren Arbeitgebers steht Ihnen zwar zu, erst einmal haben Sie sie aber nicht.
  • Unternehmerische Entscheidungen: Sie haften nicht für jede Entscheidung, die sich als falsch erweist. Keine Pflicht verletzt, wer sich angemessen informiert hat und vernünftigerweise annehmen durfte, zum Wohl der Gesellschaft zu handeln, auch wenn es schiefgeht. Dieser Spielraum endet dort, wo das Gesetz Ihnen keine Wahl lässt. Bei Steuern, Sozialabgaben und dem Insolvenzantrag gibt es nichts abzuwägen.

Gestritten wird deshalb selten über das Ergebnis und fast immer darüber, was Sie vorher gewusst, geprüft und festgehalten haben.

Meine Firma hat eine D&O. Reicht das für mich?

Für den Normalfall reicht sie, für die Fälle, in denen es ernst wird, oft nicht.

Drei Fragen klären das schnell.

  • Kennen Sie die Versicherungssumme?
  • Wissen Sie, ob der Vertrag im nächsten Jahr noch besteht?
  • Wem gehört die Police?

Die letzte ist die entscheidende. Die Police gehört dem Unternehmen, nicht Ihnen, und zwei Dinge werden dabei leicht übersehen.

  • Eine Summe für alle: Alle Organe teilen sich eine Summe. Wird gegen die Geschäftsführung insgesamt vorgegangen, steht Ihnen nicht der volle Betrag zur Verfügung, sondern was davon übrig ist.
  • Schutz nur mit dem Vertrag: Ihr Schutz endet mit dem Vertrag, und über dessen Fortbestand entscheidet jemand anderes.

Deshalb gibt es die persönliche D&O, bei der Sie selbst Versicherungsnehmer sind. Sie ist weder ein Ersatz für die Firmenpolice noch ein Notbehelf für den Fall, dass es keine gibt. Sie greift dort, wo die Firmenpolice nicht greift, und sie gehört Ihnen.

Ich höre bald auf. Bin ich danach noch geschützt?

Das hängt vor allem daran, wann der Anspruch erhoben wird und ob dann noch eine Nachmeldefrist läuft. Selbst in der Hand haben Sie, Umstände rechtzeitig zu melden.

Ein D&O-Vertrag deckt nicht den Zeitpunkt des Fehlers, sondern den Zeitpunkt, zu dem der Anspruch gegen Sie erhoben wird. Ihre Haftung läuft nach dem Ausscheiden weiter.

  • Gegenüber Ihrer GmbH verjähren solche Ansprüche erst nach fünf Jahren.
  • Pflichtverletzungen fallen oft erst bei einem Nachfolger, einem Gesellschafterwechsel oder einer Prüfung auf.

Fällt der Anspruch in die Zeit nach Vertragsende, hängt alles daran, ob eine Nachmeldefrist läuft und wie lange.

  • Firmenpolice: Der Vertrag, auf den es dann ankommt, gehört weiterhin Ihrem früheren Arbeitgeber, und ob er die Nachmeldefrist verlängert, entscheidet er. Deshalb ist das Ausscheiden der falsche Zeitpunkt, sich zum ersten Mal damit zu beschäftigen.
  • Persönliche D&O: Eine eigene persönliche D&O dreht das um. Sie läuft weiter, weil Sie sie bezahlen, über den Wechsel hinaus und ganz gleich, was Ihr früherer Arbeitgeber mit seinem Vertrag macht.
  • Sonderfall im Vergleich: In einem der Werke, die ich verglichen habe, gilt die Nachmeldefrist für Organmitglieder, die aus Gesundheits- oder Altersgründen oder wegen einer Umstrukturierung ausscheiden, sogar zeitlich unbefristet.

Für jemanden, der mehrere Mandate hintereinander oder nebeneinander führt, ist dieses Weiterlaufen oft der eigentliche Grund für einen eigenen Vertrag.

Zahlt die D&O, wenn der Insolvenzverwalter mich in Anspruch nimmt?

Es kommt auf den Wortlaut Ihrer Police an, nicht auf das Gesetz und auch nicht darauf, was allgemein über die D&O gesagt wird.

Um diesen Fall drehen sich die meisten Fragen.

  • Erstattungspflicht: Wer nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung noch Zahlungen leistet, muss sie der Gesellschaft erstatten (§ 15b InsO). Das gilt nicht, wenn die Zahlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters vereinbar war.
  • Zahlungen für den Betrieb: Was den Betrieb am Laufen hält, kann zu diesen vereinbaren Zahlungen zählen. Das gilt aber nur, solange die Antragsfrist läuft und Sie zugleich daran arbeiten, die Insolvenzreife, also die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung, zu beseitigen oder den Antrag vorzubereiten.
  • Nach Ablauf der Frist: Ist die Frist ohne Antrag verstrichen, gilt der Schutz in aller Regel nicht mehr. Das Privileg hängt also an genau dem Datum, um das später gestritten wird.

Ob die D&O einen solchen Anspruch trägt, haben die Gerichte bisher unterschiedlich beurteilt.

  • Oberlandesgericht Düsseldorf, 2018 und 2020: Es hat die Deckung verneint, weil der Anspruch kein Schadenersatz sei.
  • Bundesgerichtshof 2020: Er ist dem nicht gefolgt. Zur Vorgängerregelung hat er entschieden, dass ein solcher Anspruch ein Schadenersatzanspruch im Sinne der dort geprüften Bedingungen ist und damit unter die D&O fällt.
  • Heutige Fassung: Für die heutige Fassung der Norm fehlt eine höchstrichterliche Entscheidung bislang.
  • Bundesgerichtshof 2025: Er hat eine zweite Hürde abgeräumt. Wer den Insolvenzantrag zu spät stellt, hat damit nicht automatisch wissentlich gegen das Zahlungsverbot verstoßen, denn jede Zahlung ist einzeln zu betrachten.

Für Sie lautet die Frage deshalb nicht „ist das gedeckt“, sondern „nennt mein Bedingungswerk diesen Tatbestand ausdrücklich“. Das gehört vor den Abschluss geprüft, nicht danach.

Zahlt die D&O meinen Strafverteidiger?

Die D&O zahlt ihn nur eingeschränkt, und das gehört ins erste Gespräch und nicht in den Schadenfall.

Die D&O ist eine Haftpflichtversicherung. Sie zahlt, was Sie einem anderen schulden, und sie wehrt ab, was Sie ihm nicht schulden. Ein Ermittlungsverfahren gegen Sie persönlich ist etwas anderes.

  • Vor dem Verfahren: Die Werke meines Vergleichs tragen durchweg die anwaltliche Beratung, bevor ein Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet wird, meist mit einem eigenen Höchstbetrag.
  • Im laufenden Verfahren: Die Verteidigung gehört in den Firmen-Rechtsschutz, genauer in dessen Spezial-Straf-Rechtsschutz. Bei einer Organfunktion empfehle ich beide Verträge nebeneinander.
  • Vorsatz und Wissentlichkeit: Die zweite Grenze ist der Ausschluss von Vorsatz und wissentlicher Pflichtverletzung. Er greift allerdings nicht auf bloße Behauptung hin, denn beweisen muss die Wissentlichkeit der Versicherer.
  • Vorschuss der Abwehrkosten: Ob der Versicherer Ihnen die Abwehrkosten bis zur rechtskräftigen Feststellung vorschießt, steht im Bedingungswerk und nicht im Gesetz. Das sehe ich mir vor einem Abschluss an, denn ohne Vorschuss ist der Schutz in genau der Phase wertlos, in der Sie ihn brauchen.

Was kostet eine D&O-Versicherung?

Eine Zahl nenne ich Ihnen hier bewusst nicht, weil jede, die ich nennen könnte, entweder falsch oder wertlos wäre.

Eine belastbare veröffentlichte Tarifstatistik kenne ich für diese Sparte nicht, und die Spanne zwischen zwei Angeboten für dasselbe Unternehmen ist erheblich. Was den Beitrag bestimmt, lässt sich dagegen klar sagen.

  • Umsatz und Bilanzsumme
  • die Branche
  • die Rechtsform
  • die Zahl der versicherten Organe
  • die gewünschte Versicherungssumme und der Selbstbehalt
  • ein etwaiger Auslandsbezug
  • mit dem größten Gewicht: Ihre wirtschaftliche Lage und Ihr Schadenverlauf

Beim Selbstbehalt gibt es eine gesetzliche Sonderregel.

  • Vorstand einer Aktiengesellschaft: Schließt die Gesellschaft die Versicherung ab, schreibt das Gesetz zusätzlich einen persönlichen Selbstbehalt vor. Er beträgt mindestens ein Zehntel des Schadens, und der Deckel dafür muss mindestens beim Anderthalbfachen der festen Jahresvergütung liegen.
  • Aufsichtsräte und GmbH-Geschäftsführer: Für Aufsichtsräte gilt diese Pflicht ausdrücklich nicht, für GmbH-Geschäftsführer ohnehin nicht.

Stattdessen hole ich vergleichbare Angebote ein und lege sie mit den Bedingungen nebeneinander, an denen der Schutz im Ernstfall hängt. Das Erstgespräch dazu ist kostenfrei.

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