Wie weit Ihre Krankenversicherung mitreist, hängt davon ab, wohin Sie fahren. In der EU, im Europäischen Wirtschaftsraum, in der Schweiz und im Vereinigten Königreich behandelt die Europäische Krankenversicherungskarte auf der Rückseite Ihrer Gesundheitskarte Sie wie einen dort Versicherten: Es gilt das Leistungsrecht des Aufenthaltslandes, und dessen Eigenanteile erstattet Ihre Kasse nicht. In den Abkommensstaaten Serbien, Montenegro und Nordmazedonien gilt die Karte auch, dort aber nur für Behandlungen, die nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland warten können. Wer in der EU, im EWR oder in der Schweiz bei einem Privatarzt oder in einer Privatklinik landet – in Urlaubsregionen hängen viele Praxen nicht am staatlichen System –, zahlt selbst und reicht die Rechnung zu Hause ein; erstattet wird höchstens der deutsche Satz, abzüglich Zuzahlung und Verwaltungskosten. Außerhalb dieser Länder gibt es diesen Weg nicht. In drei weiteren Abkommensstaaten funktioniert die Karte gar nicht: In der Türkei, in Tunesien und in Bosnien-Herzegowina brauchen Sie einen Auslandskrankenschein, amtlich Anspruchsbescheinigung, den Sie vor der Abreise bei Ihrer Kasse holen. Und außerhalb dieses Raums – in den Vereinigten Staaten, in Thailand, in Ägypten – ruht Ihr Anspruch: Dort zahlt die gesetzliche Kasse in aller Regel nichts. Die eine Ausnahme ist so eng, dass sie im Urlaub kaum je greift: Sie hilft nur, wer sich wegen einer Vorerkrankung oder seines Alters nachweislich nicht versichern kann und das vor der Abreise mit der Kasse geklärt hat – und selbst dann zahlt die Kasse höchstens den deutschen Satz und höchstens sechs Wochen im Kalenderjahr.
Die größere Lücke klafft allerdings überall, auch in Spanien: Den Rücktransport in ein Krankenhaus in Deutschland übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht – das Sozialgesetzbuch sagt es in einem Satz, ohne Ausnahme für die Urlaubsreise. Was auf dem Spiel steht, zeigt eine Zahl des ADAC: Ein Intensivtransport aus Nord- oder Südamerika kostet rund 200.000 Euro. Genau dafür wird dieser Vertrag abgeschlossen – die Behandlungskosten sind der kleinere Teil. Wovon diese Seite dagegen nicht handelt: Wer auswandert, ein Auslandsjahr einlegt, als Au-pair oder Work-and-Traveller unterwegs ist oder entsendet wird, braucht eine internationale Krankenversicherung – eine eigene Sparte mit eigenen Verträgen. Die Auslandsreise-Krankenversicherung, so heißt sie in den Bedingungswerken, setzt einen Wohnsitz in Deutschland voraus und endet nach wenigen Wochen je Reise. Und sie deckt allein die Gesundheit: Stornokosten, Gepäck und Pannenhilfe sind Reiserücktritt, Reisegepäck und Schutzbrief, drei andere Verträge.
