Wie viel zahlt die gesetzliche Kasse beim Zahnersatz?
Sie zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Die Prozentsätze gelten für die Regelversorgung, nicht für Ihre Rechnung.
Bis Ende 2026 gilt jeweils der erste Wert, danach senkt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Sätze:
- Ohne Bonusheft: 60 Prozent, ab 2027 50 Prozent
- Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt: 70 Prozent, ab 2027 60 Prozent
- Bonusheft zehn Jahre: 75 Prozent, ab 2027 65 Prozent
- Härtefall: Wer wenig verdient, kann den doppelten Festzuschuss und damit bis zu 100 Prozent der Regelversorgung erhalten.
- Gültigkeit: Ein bewilligter Heil- und Kostenplan gilt sechs Monate.
- Maßstab: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Für den Zahnersatz ist dieses Maß ausdrücklich festgeschrieben.
Für Heil- und Kostenpläne, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, gilt noch der alte Satz. Fehlt im Bonusheft ein Kalenderjahr, verlieren Sie den Bonus in der Regel. Nur wer zehn Jahre nachweist, darf in begründeten Fällen einmal eine Lücke haben. Wer sich statt der Brücke für ein Implantat entscheidet, bekommt denselben Betrag von der Kasse, zu einer erheblich höheren Rechnung. Diese Differenz ist der Grund für den Zusatzschutz.
Zahlt die Versicherung Kieferorthopädie für Kinder?
Ja, über eigene Kindertarife. Die gesetzliche Kasse zahlt eine Zahnspange erst ab einer ausgeprägten Fehlstellung (KIG-Stufe 3) und behält auch dann zunächst einen Eigenanteil ein, beim ersten Kind 20 Prozent, den sie erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.
Bei Erwachsenen zahlt die Kasse in der Regel gar nicht. Abschließen sollten Sie, bevor der Kieferorthopäde eine Behandlung empfiehlt, denn was schon angeraten ist, versichert in aller Regel kein Tarif mehr. Welcher Kindertarif passt, prüfe ich gesondert, weil er anders aufgebaut ist als ein Zahntarif für Erwachsene.
Zahlt die Versicherung die professionelle Zahnreinigung?
Die meisten Tarife beteiligen sich, aber mit Budget. Wählen Sie einen Tarif trotzdem nicht nach diesem Budget aus, denn entschieden wird beim Zahnersatz.
- Marktübliches Budget: in der Größenordnung von 100 bis 200 Euro im Jahr, Stand 2026
- Gesetzliche Kasse: zahlt für die professionelle Zahnreinigung nichts, trägt aber die jährliche Kontrolle mit Zahnsteinentfernung
- Viele Kassen geben freiwillig einen Zuschuss aus Satzungsleistungen, also aus Extras, die eine Kasse über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus anbietet.
Das Budget macht den Vertrag im Alltag angenehm, und es rechnet den Beitrag nicht heraus.
Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Den niedrigsten Beitrag und die Annahme ohne Zuschlag bekommt, wer früh und mit gesunden Zähnen abschließt.
Den Beitrag bestimmen vier Größen:
- Ihr Eintrittsalter
- der Zustand Ihrer Zähne
- Art und Höhe der vereinbarten Leistungen
- die Kalkulationsart
Am stärksten wirken das Eintrittsalter auf den Startbeitrag und die Kalkulationsart auf den Verlauf. Ein Tarif mit Alterungsrückstellung kostet am Anfang mehr und steigt später nicht wegen Ihres Alters. Ein Tarif ohne startet günstiger und wird teurer.
- Ohne Alterungsrückstellung steigt der Beitrag jährlich in kleinen Schritten oder in Sprüngen an festen Altersgrenzen.
Aussuchen sollten Sie den Tarif trotzdem nach den Bedingungen, nicht nach dem Preis, denn einen schwachen Tarif tauschen Sie später in der Regel nur mit neuen Gesundheitsfragen gegen einen besseren. Was Ihr Schutz kostet, zeigt ein Vergleich. Die Anfrage dazu ist kostenfrei.
Ab wann leistet die Versicherung?
Zwei Bremsen wirken nebeneinander, die Wartezeit und die anfängliche Leistungsstaffel, und sie werden oft verwechselt. Auch wenn ein Tarif auf die Wartezeit verzichtet, bleibt die Staffel bestehen.
Die Wartezeit beträgt üblicherweise:
- drei Monate für die Zahnbehandlung
- acht Monate für Zahnersatz
Viele Tarife verzichten darauf. Die Staffel begrenzt, was der Vertrag in den ersten Jahren insgesamt zahlt, und wirkt je nach Tarif über mehrere Vertragsjahre. Wie hoch und wie lange, steht im Bedingungswerk. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan, also den Kostenplan Ihres Zahnarztes, den die Kasse vorab genehmigt, vor der Behandlung ein und lassen Sie sich die Erstattung bestätigen. Danach wissen Sie, was bleibt.
Lohnt sich der Abschluss noch, wenn schon etwas ansteht?
Für die anstehende Behandlung nicht. Für alles, was danach kommt, kann der Vertrag trotzdem richtig sein.
Sobald Ihr Zahnarzt zu einer Behandlung geraten hat oder ein Heil- und Kostenplan vorliegt, gilt der Fall für einen neuen Vertrag als vorvertraglich und ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Anratens, nicht der des Plans.
Fehlende, nicht ersetzte Zähne sind kein grundsätzliches Hindernis. Je nach Gesellschaft sind bis zu drei versicherbar, oft gegen Beitragszuschlag. Verschweigen Sie sie nicht, denn das kostet im Leistungsfall den Schutz, für den Sie zahlen.
Für wen lohnt sie sich nicht?
Wer sehr gute Zähne hat, sein Bonusheft lückenlos führt und eine Rücklage besitzt, kann die erste Krone auch selbst tragen. Das ist ein planbarer Betrag.
Schlecht selbst tragen lässt sich der andere Fall: mehrere Zähne in kurzer Folge, Implantate statt Brücken. Auch die Reihenfolge gehört zur Antwort. Wer noch kein Einkommen abgesichert hat, ordnet zuerst die Arbeitskraft und danach die Zähne. Was für Sie zuerst dran ist, klären wir im Erstgespräch.