Die gesetzliche Krankenversicherung leistet, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Beim Zahnersatz ist dieses Maß ausdrücklich festgeschrieben: Für jeden Befund gibt es eine Regelversorgung – die dafür festgelegte Standardversorgung –, und dazu zahlt die Kasse einen Festzuschuss. Er richtet sich nach dem Befund, nicht nach der Behandlung, die Sie wählen.
Daraus folgt der Satz, an dem sich die ganze Sparte entscheidet: Wer sich für eine hochwertigere Versorgung entscheidet, bekommt denselben Zuschuss wie für die Regelversorgung – nur zu einer höheren Rechnung. Der Zuschuss ist gedeckelt, die Kosten sind es nicht. Die Zahnzusatzversicherung versichert genau diesen Bereich oberhalb der Regelversorgung. Sie ersetzt die Kasse nicht, sie setzt darauf auf – und sie greift nicht mehr, sobald eine Behandlung bereits angeraten ist.
