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Gesundheit

Zahnzusatzversicherung

Die Kasse zahlt beim Zahnersatz einen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Was darüber liegt, tragen Sie selbst. Bei einem Implantat ist das ein vierstelliger Betrag. Diese Lücke schließt der Zusatzschutz.

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Junge Frau und junger Mann putzen sich im Badezimmer die Zähne
Worum es geht

Warum beim Zahn der größere Teil der Rechnung bei Ihnen bleibt

Beim Zahnersatz zahlt die Kasse einen Festzuschuss, der sich nach dem Befund richtet und nicht nach der Behandlung, die Sie wählen. Für jeden Befund gibt es eine Regelversorgung, also die dafür festgelegte Standardversorgung, und dazu zahlt die Kasse den Festzuschuss.

Wer sich für eine hochwertigere Versorgung entscheidet, bekommt denselben Zuschuss wie für die Regelversorgung, nur zu einer höheren Rechnung. Der Zuschuss ist gedeckelt, die Kosten sind es nicht.

Die Zahnzusatzversicherung versichert, was nach dem Festzuschuss bei Ihnen bleibt, bei der Regelversorgung wie darüber. Sie ersetzt die Kasse nicht, sondern setzt darauf auf. Sie greift allerdings nicht mehr, sobald eine Behandlung bereits angeraten ist.

Die Grundleistungen

Was ein Zahntarif übernimmt

Zahnersatz

Zahnersatz ist der teuerste Baustein und der, an dem sich ein Vertrag messen lassen muss. Dazu zählen Kronen, Brücken, Teil- und Vollprothesen sowie Implantate mit dem darauf sitzenden Zahnersatz, einschließlich der Material- und Laborkosten. Diese fallen bei aufwendigen Arbeiten erheblich ins Gewicht.

Zahnbehandlung

Der Tarif übernimmt Inlays und Onlays statt einfacher Füllung, Wurzelbehandlung mit den heute üblichen Verfahren und die Behandlung einer Parodontitis über das Kassenniveau hinaus. Vieles davon ist medizinisch sinnvoll, aber keine Kassenleistung. Bei Füllungen und Inlays unterschreiben Sie eine Mehrkostenvereinbarung, also die schriftliche Zusage, die Differenz selbst zu tragen.

Prophylaxe

Die Prophylaxe ist die einzige Leistung der Sparte, die jedes Jahr anfällt. Dazu gehören professionelle Zahnreinigung, Fissurenversiegelung, also das Versiegeln der Furchen in den Kauflächen, und weitere Vorsorge. Der Vertrag sieht dafür fast immer ein Budget je Jahr vor.

Funktionstherapie bei Kiefergelenkbeschwerden

Je nach Tarif sind Funktionsanalyse und Aufbissschienen bei nächtlichem Knirschen und Kiefergelenkproblemen mitversichert. Die Funktionsanalyse untersucht, wie Kiefergelenk, Muskulatur und Zähne zusammenspielen. Kaum jemand vergleicht diesen Baustein.

Zahnersatz nach einem Unfall

Die meisten Tarife nehmen Zahnersatz nach einem Unfall von der anfänglichen Begrenzung aus. Ein herausgeschlagener Zahn ist der Fall, in dem es schnell gehen muss und in dem niemand auf Fristen achten kann. Selbstverständlich ist diese Ausnahme aber nicht, prüfen Sie deshalb den Wortlaut.

Ihre Entscheidung

Wann die Zahnzusatzversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Sie möchten mehr als die RegelversorgungWer sich für eine hochwertigere Versorgung entscheidet, etwa ein Implantat statt einer Brücke, bekommt von der Kasse denselben Festzuschuss. Einen großen Teil dieser Differenz kann der Zusatzschutz tragen, wie viel, hängt vom Tarif und in den ersten Jahren von der Leistungsstaffel ab.
  • Größere Arbeiten wären schwer selbst zu tragenMehrere Zähne in kurzer Folge oder Implantate statt Brücken lassen sich schlecht aus eigener Tasche bezahlen. Schon bei einem Implantat ist Ihr Anteil vierstellig.
  • Ihre Zähne sind heute gesundWer früh und mit gesunden Zähnen abschließt, bekommt den niedrigsten Beitrag und die Annahme ohne Zuschlag.

Spricht eher dagegen

  • Sehr gute Zähne und eine RücklageWer sein Bonusheft lückenlos führt und eine Rücklage besitzt, kann die erste Krone auch selbst tragen. Das ist ein planbarer Betrag.
  • Die Behandlung ist schon angeratenHat Ihr Zahnarzt bereits zu einer Behandlung geraten, ist dieser Fall für einen neuen Vertrag ausgeschlossen. Für alles, was danach kommt, kann der Vertrag trotzdem richtig sein.
  • Ihr Einkommen ist noch nicht abgesichertDann ordnen Sie zuerst die Arbeitskraft und danach die Zähne.
  • Sie sind privat krankenversichertZahnzusatztarife sind für gesetzlich Versicherte gedacht. In der privaten Krankenversicherung gehört der Zahnbereich zum Vertrag, und wie viel er leistet, steht in Ihrem Tarif.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Unterschiede

Woran man eine gute Zahnzusatzversicherung erkennt

Zwei Tarife mit derselben Prozentzahl auf dem Deckblatt können im Leistungsfall spürbar auseinanderliegen, weil sich die Zahl auf Verschiedenes bezieht. Beworben wird die Sparte dennoch mit dieser einen Zahl.

Bezugsgröße der Erstattung

Die Bezugsgröße ist die wichtigste Frage der Sparte und die am schlechtesten sichtbare. Der Tarif rechnet seinen Prozentsatz entweder auf die ganze Rechnung und zieht davon die Kassenleistung ab, oder erst nach Abzug der Kassenleistung auf den Rest. Der erste Weg lässt für Sie weniger übrig. Bei beworbenen 100 Prozent sind beide Wege gleich. Dort begrenzen die Höchstbeträge in den ersten Jahren und die Grenzen der Gebührenordnung die Erstattung.

Anfängliche Leistungsstaffel

Die Zahnstaffel begrenzt, was der Vertrag in den ersten Jahren insgesamt zahlt, gleich wie hoch der vereinbarte Erstattungssatz ist. Sie wirkt deutlich länger als jede Wartezeit und trifft den Fall, für den der Vertrag gekauft wurde. Zu prüfen sind Höhe und Dauer, ob die Grenzen sich addieren und ob sie bei einem Unfall entfallen.

Wartezeit

„Ohne Wartezeit“ ist das am häufigsten missverstandene Versprechen der Sparte. Die Wartezeit, also die Frist ab Vertragsbeginn, in der der Vertrag noch nicht leistet, beträgt üblicherweise drei Monate für die Zahnbehandlung und acht Monate für Zahnersatz. Viele Tarife verzichten darauf. Ein solcher Verzicht ersetzt aber keinen Verzicht auf die Staffel, und bereits angeratene Behandlungen bleiben auch dann ausgeschlossen.

Erstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung

Erstattet ein Tarif nur bis zum Regelsatz, tragen Sie bei aufwendigen Arbeiten und bei Spezialisten die Differenz selbst. Die Gebührenordnung für Zahnärzte erlaubt es, eine Leistung bis zum 2,3-fachen Satz ohne Begründung und mit Begründung bis zum 3,5-fachen abzurechnen. Material und Labor berechnet die Praxis dagegen zu den tatsächlichen Kosten, ohne Steigerungssatz. Hier erstattet ein Tarif entweder nach Rechnung oder nur bis zu einem Preisverzeichnis des Versicherers.

Offener Leistungskatalog

Steht im Bedingungswerk eine geschlossene Liste, fällt heraus, was darauf nicht steht, auch Verfahren, die es beim Abschluss noch nicht gab. Zu den häufigsten versteckten Grenzen zählen eine begrenzte Zahl an Implantaten je Jahr oder je Vertragslaufzeit und Höchstbeträge je Zahn.

Beitragskalkulation

Beide Kalkulationsarten können richtig sein, und welche passt, hängt davon ab, wie lange Sie den Vertrag halten wollen. Tarife nach Art der Lebensversicherung bilden Alterungsrückstellungen, also Rücklagen aus den ersten Beitragsjahren, die den altersbedingten Mehrbedarf später ausgleichen. Der Einstieg ist dadurch teurer, der Beitrag steigt später aber nicht wegen Ihres Alters. Tarife nach Art der Schadenversicherung starten günstiger und werden mit den Jahren teurer.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Zahnzusatzversicherung nicht fragt

Ein Rechner sortiert nach Beitrag und nach der Prozentzahl auf dem Deckblatt. Er fragt nicht, wie Ihr Gebiss heute aussieht, was Ihr Zahnarzt Ihnen zuletzt geraten hat und wie lange der Vertrag halten soll.

Über mich
Risikoanalyse

Erst der Befund, dann der Tarif

Was zählt, ist Ihre Ausgangslage, also wie viele Zähne fehlen, was überkront ist und was ansteht. Wer abschließt, nachdem der Zahnarzt zu einer Behandlung geraten hat, kauft einen Vertrag, der diesen Fall nicht zahlt. Diese Reihenfolge kläre ich vorher, denn sie entscheidet über Annahme und Beitrag.

Erfahrung

Ich weiß, wo die Erstattung endet

Eine Abrechnung entscheidet sich nicht am Erstattungssatz, sondern an drei Stellen dahinter: an der Bezugsgröße, an der Staffel der ersten Jahre und am Steigerungssatz der Gebührenordnung, bis zu dem der Tarif mitgeht. Nach über zwanzig Jahren weiß ich, worauf es dort ankommt.

Bedingungen

Ich lese, was hinter der Prozentzahl steht

Die Zahl auf dem Deckblatt ist schnell verglichen. Ob der Katalog offen ist, wie viele Implantate er trägt und ob Laborkosten nach Rechnung oder nach einem Preisverzeichnis erstattet werden, steht weit hinten im Bedingungswerk. Dort vergleiche ich, und zwar über den ganzen Markt.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie viel zahlt die gesetzliche Kasse beim Zahnersatz?

Sie zahlt einen befundbezogenen Festzuschuss auf die Regelversorgung. Die Prozentsätze gelten für die Regelversorgung, nicht für Ihre Rechnung.

Bis Ende 2026 gilt jeweils der erste Wert, danach senkt das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Sätze:

  • Ohne Bonusheft: 60 Prozent, ab 2027 50 Prozent
  • Bonusheft fünf Jahre lückenlos geführt: 70 Prozent, ab 2027 60 Prozent
  • Bonusheft zehn Jahre: 75 Prozent, ab 2027 65 Prozent
  • Härtefall: Wer wenig verdient, kann den doppelten Festzuschuss und damit bis zu 100 Prozent der Regelversorgung erhalten.
  • Gültigkeit: Ein bewilligter Heil- und Kostenplan gilt sechs Monate.
  • Maßstab: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet, was ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich ist. Für den Zahnersatz ist dieses Maß ausdrücklich festgeschrieben.

Für Heil- und Kostenpläne, die vor dem 1. Januar 2027 bewilligt werden, gilt noch der alte Satz. Fehlt im Bonusheft ein Kalenderjahr, verlieren Sie den Bonus in der Regel. Nur wer zehn Jahre nachweist, darf in begründeten Fällen einmal eine Lücke haben. Wer sich statt der Brücke für ein Implantat entscheidet, bekommt denselben Betrag von der Kasse, zu einer erheblich höheren Rechnung. Diese Differenz ist der Grund für den Zusatzschutz.

Zahlt die Versicherung Kieferorthopädie für Kinder?

Ja, über eigene Kindertarife. Die gesetzliche Kasse zahlt eine Zahnspange erst ab einer ausgeprägten Fehlstellung (KIG-Stufe 3) und behält auch dann zunächst einen Eigenanteil ein, beim ersten Kind 20 Prozent, den sie erst nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung erstattet.

Bei Erwachsenen zahlt die Kasse in der Regel gar nicht. Abschließen sollten Sie, bevor der Kieferorthopäde eine Behandlung empfiehlt, denn was schon angeraten ist, versichert in aller Regel kein Tarif mehr. Welcher Kindertarif passt, prüfe ich gesondert, weil er anders aufgebaut ist als ein Zahntarif für Erwachsene.

Zahlt die Versicherung die professionelle Zahnreinigung?

Die meisten Tarife beteiligen sich, aber mit Budget. Wählen Sie einen Tarif trotzdem nicht nach diesem Budget aus, denn entschieden wird beim Zahnersatz.

  • Marktübliches Budget: in der Größenordnung von 100 bis 200 Euro im Jahr, Stand 2026
  • Gesetzliche Kasse: zahlt für die professionelle Zahnreinigung nichts, trägt aber die jährliche Kontrolle mit Zahnsteinentfernung
  • Viele Kassen geben freiwillig einen Zuschuss aus Satzungsleistungen, also aus Extras, die eine Kasse über den gesetzlichen Leistungskatalog hinaus anbietet.

Das Budget macht den Vertrag im Alltag angenehm, und es rechnet den Beitrag nicht heraus.

Was kostet eine Zahnzusatzversicherung?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Den niedrigsten Beitrag und die Annahme ohne Zuschlag bekommt, wer früh und mit gesunden Zähnen abschließt.

Den Beitrag bestimmen vier Größen:

  • Ihr Eintrittsalter
  • der Zustand Ihrer Zähne
  • Art und Höhe der vereinbarten Leistungen
  • die Kalkulationsart

Am stärksten wirken das Eintrittsalter auf den Startbeitrag und die Kalkulationsart auf den Verlauf. Ein Tarif mit Alterungsrückstellung kostet am Anfang mehr und steigt später nicht wegen Ihres Alters. Ein Tarif ohne startet günstiger und wird teurer.

  • Ohne Alterungsrückstellung steigt der Beitrag jährlich in kleinen Schritten oder in Sprüngen an festen Altersgrenzen.

Aussuchen sollten Sie den Tarif trotzdem nach den Bedingungen, nicht nach dem Preis, denn einen schwachen Tarif tauschen Sie später in der Regel nur mit neuen Gesundheitsfragen gegen einen besseren. Was Ihr Schutz kostet, zeigt ein Vergleich. Die Anfrage dazu ist kostenfrei.

Ab wann leistet die Versicherung?

Zwei Bremsen wirken nebeneinander, die Wartezeit und die anfängliche Leistungsstaffel, und sie werden oft verwechselt. Auch wenn ein Tarif auf die Wartezeit verzichtet, bleibt die Staffel bestehen.

Die Wartezeit beträgt üblicherweise:

  • drei Monate für die Zahnbehandlung
  • acht Monate für Zahnersatz

Viele Tarife verzichten darauf. Die Staffel begrenzt, was der Vertrag in den ersten Jahren insgesamt zahlt, und wirkt je nach Tarif über mehrere Vertragsjahre. Wie hoch und wie lange, steht im Bedingungswerk. Reichen Sie den Heil- und Kostenplan, also den Kostenplan Ihres Zahnarztes, den die Kasse vorab genehmigt, vor der Behandlung ein und lassen Sie sich die Erstattung bestätigen. Danach wissen Sie, was bleibt.

Lohnt sich der Abschluss noch, wenn schon etwas ansteht?

Für die anstehende Behandlung nicht. Für alles, was danach kommt, kann der Vertrag trotzdem richtig sein.

Sobald Ihr Zahnarzt zu einer Behandlung geraten hat oder ein Heil- und Kostenplan vorliegt, gilt der Fall für einen neuen Vertrag als vorvertraglich und ist ausgeschlossen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Anratens, nicht der des Plans.

Fehlende, nicht ersetzte Zähne sind kein grundsätzliches Hindernis. Je nach Gesellschaft sind bis zu drei versicherbar, oft gegen Beitragszuschlag. Verschweigen Sie sie nicht, denn das kostet im Leistungsfall den Schutz, für den Sie zahlen.

Für wen lohnt sie sich nicht?

Wer sehr gute Zähne hat, sein Bonusheft lückenlos führt und eine Rücklage besitzt, kann die erste Krone auch selbst tragen. Das ist ein planbarer Betrag.

Schlecht selbst tragen lässt sich der andere Fall: mehrere Zähne in kurzer Folge, Implantate statt Brücken. Auch die Reihenfolge gehört zur Antwort. Wer noch kein Einkommen abgesichert hat, ordnet zuerst die Arbeitskraft und danach die Zähne. Was für Sie zuerst dran ist, klären wir im Erstgespräch.

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