Wie hoch ist meine Beihilfe?
Das setzt Ihr Dienstherr fest, nicht der Versicherer. Den Rest müssen Sie absichern.
Beim Bund und in den meisten Ländern gelten diese Bemessungssätze:
- Aktive Beamtinnen und Beamte: 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind 70 Prozent
- Versorgungsempfänger: 70 Prozent
- Jedes berücksichtigungsfähige Kind: 80 Prozent
- Ehepartner: 70 Prozent, solange seine Einkünfte unter einer Grenze bleiben, beim Bund 22.648 Euro im Jahr (Stand 2026), in den Ländern teils anders. Darüber ist er gar nicht berücksichtigungsfähig.
- Anwärterinnen und Anwärter: der Regelsatz von 50 Prozent. Die oft zitierten 70 Prozent ambulant und 85 Prozent stationär sind eine Sonderregelung Hessens für Anwärter. In Hessen liegt der stationäre Satz für alle Beihilfeberechtigten über dem ambulanten.
Beihilfeberechtigte sind seit 2009 verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen und zu halten (§ 193 Abs. 3 VVG). Ausgenommen ist, wer gesetzlich versichert ist oder Anspruch auf freie Heilfürsorge hat. Die Beihilfe ist zudem nachrangig: Wo freie Heilfürsorge besteht, tritt diese an ihre Stelle.
Was zahlt die Beihilfe nicht?
Es gibt drei Arten von Lücken: Höchstsätze bei Honoraren, Höchstbeträge für einzelne Positionen und Zuzahlungen.
- Höchstsätze: Arzt- und Zahnarzthonorare sind in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung beihilfefähig, mit besonderer Begründung bis zum 3,5-fachen.
- Höchstbeträge und Teilquoten: Beim Bund sind implantologische Leistungen zu 50 Prozent beihilfefähig, zahntechnische Material- und Laborkosten zu 80 Prozent, Brillengestelle gar nicht.
- Zuzahlungen: Beim Bund werden die allgemeinen Krankenhausleistungen um 10 Euro je Tag für höchstens 28 Tage gekürzt, Arznei- und Hilfsmittel um 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (Stand 2026).
Beihilfefähig sind nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen. Dazu rechnet jeder Dienstherr anders, und zwar dort, wo es teuer wird: bei Zahnersatz, Implantaten, Wahlleistungen und Heilpraktikern. In Baden-Württemberg sind Implantate zu 75 Prozent beihilfefähig.
- Kostendämpfungspauschale: ein nach Besoldungsgruppe gestaffelter Abzug im Jahr. Diese Pauschale kennen Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein, der Bund nicht (Stand 2026).
Was kostet mich der Restkostenschutz?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Am stärksten wirken der Bemessungssatz Ihres Dienstherrn und Ihr Eintrittsalter.
Den Beitrag bestimmen fünf Größen:
- Eintrittsalter
- Gesundheitszustand
- der Bemessungssatz Ihres Dienstherrn, also die Restquote, die überhaupt zu versichern ist
- der Leistungsumfang samt Wahlleistungen
- ein etwaiger Selbstbehalt
Der Beitrag wird von Anfang an für ein ganzes Leben kalkuliert. Wer früh einsteigt, zahlt dauerhaft weniger, Beitragsanpassungen gibt es trotzdem. Im Vorbereitungsdienst gelten eigene, deutlich vergünstigte Tarifstufen.
Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es im Beamtenverhältnis nicht. Dafür ist von vornherein nur ein Teil der Kosten zu versichern, und im Ruhestand sinkt Ihr Anteil noch einmal, weil der Bemessungssatz auf 70 Prozent steigt.
Aussuchen sollten Sie den Tarif aber nach den Bedingungen, nicht nach dem Preis. Kommt eine Diagnose dazu, lässt sich ein zu schwacher Restkostentarif kaum noch aufbessern. Was Ihr Schutz kostet, zeigt der Vergleich. Die Anfrage dazu ist kostenfrei.
Ich bin Anwärterin oder Anwärter – worauf muss ich achten?
Auf zwei Dinge: die Frist der Öffnungsaktion und den Zahnersatz in der Anwärterzeit.
Wer innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses den Antrag stellt, kommt über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer auch mit Vorerkrankungen unter:
- keine Ablehnung aus Risikogründen
- keine Leistungsausschlüsse
- der Risikozuschlag auf höchstens 30 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt
Die Grenzen werden selten genannt. Versichert wird nur die beihilfekonforme Restkostenversicherung, Chefarzt und Zweibettzimmer nur, soweit Ihre Beihilfe sie erstattet. Ein einmal vereinbarter Zuschlag lässt sich später nur schwer wieder herabsetzen. Für Gesunde ist die reguläre Gesundheitsprüfung deshalb oft der bessere Weg, der erste Schritt ist in beiden Fällen die anonyme Voranfrage.
Die zweite Falle steckt im Zahnersatz. Beim Bund ist er in der Anwärterzeit nur nach einem Unfall oder nach drei Jahren im öffentlichen Dienst beihilfefähig, in Baden-Württemberg dagegen sofort.
Lohnt sich die pauschale Beihilfe?
Für die meisten nicht. Die Wahl ist unwiderruflich und beendet den Anspruch auf die individuelle Beihilfe, auch im Ruhestand.
Die Frage ist trotzdem berechtigt. Statt der prozentualen Erstattung gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent zum Krankenversicherungsbeitrag, auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Für Privatversicherte ist er auf den halben Höchstbeitrag des Basistarifs gedeckelt, 2026 höchstens 508,59 Euro im Monat. Wo es sie gibt (Stand 05/2026):
- angeboten in zehn Ländern
- Schleswig-Holstein hat einen ähnlich gebauten Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung
- Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz planen sie
- der Bund, Bayern, Hessen und das Saarland haben sie nicht
Im Ruhestand steigt der Bemessungssatz sonst in der Regel auf 70 Prozent, das entfällt mit der Wahl. Nur Anwärter dürfen bei der Übernahme auf Probe oder auf Lebenszeit erneut wählen. Der Zuschuss ist außerdem zu versteuern, und eine Beitragsrückerstattung mindert ihn. Sinnvoll ist sie am ehesten für jemanden, der ohnehin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte.
Was passiert, wenn ich das Bundesland oder den Dienstherrn wechsle?
Dann gilt die Beihilfeverordnung Ihres neuen Dienstherrn, und Ihr Tarif muss zu ihr passen. Ändert sich Ihr Bemessungssatz, passt der Versicherer den Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung an, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen.
Bund und Länder regeln auch die beihilfefähigen Leistungen unterschiedlich, etwa bei den Wahlleistungen im Krankenhaus oder beim Zahnersatz. Entsteht dadurch eine neue Lücke, gehört sie in den Tarif, und dafür kann der Versicherer Gesundheitsfragen stellen. Ich prüfe beim Wechsel, was sich bei Ihnen konkret ändert, damit die Frist nicht verstreicht.