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Gesundheit

Beihilfe für Beamte

Ihr Dienstherr trägt einen festen Anteil Ihrer Krankheitskosten, nicht alle. Was am Ende bei Ihnen hängen bleibt, entscheidet deshalb nicht die Beihilfe, sondern Ihr Tarif.

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Zwei Polizeibeamte in Uniform vor einem Streifenwagen
Worum es geht

Warum die Beihilfe nie die ganze Rechnung trägt

Beamtinnen und Beamte haben keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn. Der zahlt keinen Zuschuss zum Beitrag, sondern Beihilfe, also einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten. Dieser Prozentsatz heißt Bemessungssatz. Den Rest trägt eine private Krankenversicherung, die auf diesen Prozentsatz zugeschnitten ist. Beides zusammen ergibt hundert Prozent, nie mehr.

Der Prozentsatz sagt aber nichts darüber, was bei Ihnen übrig bleibt. Was über den Grenzen der Beihilfe liegt, ist Ihre Lücke und nicht die des Dienstherrn, es sei denn, der Tarif fängt sie auf.

Die Grundleistungen

Was ein beihilfekonformer Tarif übernimmt

Die Restkosten zu Ihrem Bemessungssatz

Der Tarif trägt je Person die Quote, die Ihre Beihilfe nicht trägt. Für Beamten, Ehepartner und Kind wird jeweils eine eigene Leistungsstufe abgeschlossen, weil ihre Bemessungssätze meist auseinanderliegen. Eine höhere Stufe als nötig nehmen die Gesellschaften nicht an, sie brächte wegen der Hundert-Prozent-Grenze nichts.

Die Eigenbehalte in der Beihilfe

Ein guter Restkostentarif rechnet die Eigenbehalte der Beihilfe mit ein, also die Zuzahlungen, die Sie selbst tragen. Die meisten Beihilfevorschriften kürzen damit ihre Leistung bei Arznei- und Hilfsmitteln, ein Teil der Dienstherren, darunter der Bund, auch bei den allgemeinen Krankenhausleistungen. Einzelne Dienstherren kürzen zusätzlich über eine jährliche Kostendämpfungspauschale.

Die Wahlleistungen im Krankenhaus

Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung sind längst nicht bei jedem Dienstherrn beihilfefähig, und wo sie es sind, oft nur gegen einen monatlichen Abzug von den Bezügen oder bis zu einem pauschalen Höchstbetrag. Den Rest trägt der Wahlleistungsbaustein des Tarifs.

Das Krankenhaustagegeld obendrauf

Kranken-, Krankenhaus- und Pflegetagegeld bleiben bei der Hundert-Prozent-Grenze unberücksichtigt, die Beihilfe wird also nicht gekürzt. Sie sind deshalb der saubere Weg, die stationären Zuzahlungen auszugleichen.

Die Anpassung, wenn sich die Beihilfe ändert

Ändert sich Ihr Beihilfeanspruch, haben Sie gesetzlich Anspruch darauf, den Tarif ohne erneute Risikoprüfung und ohne Wartezeit anzupassen (§ 199 Abs. 2 VVG). Das geschieht mit dem zweiten Kind, den Einkünften des Ehepartners, einer Versetzung in ein anderes Land und spätestens im Ruhestand. Voraussetzung ist ein Antrag innerhalb von sechs Monaten.

Ihre Entscheidung

Wann Beihilfe und Restkostentarif passen und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Beamtin oder Beamter, auch als AnwärterDer Dienstherr trägt mit dem Bemessungssatz die Hälfte oder mehr der beihilfefähigen Kosten, versichert wird nur der Rest. Daher kommt der niedrige Beitrag.
  • Kinder und RuhestandBeim Bund und in den meisten Ländern gelten für jedes berücksichtigungsfähige Kind 80 Prozent, im Ruhestand steigt der Bemessungssatz in der Regel auf 70 Prozent. Ihr Anteil wird kleiner.
  • Am Anfang der LaufbahnInnerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses kommen Sie über die Öffnungsaktion auch mit Vorerkrankungen unter.
  • Leistung oberhalb der BeihilfeEin guter Tarif fängt auf, was die Beihilfe nicht trägt, etwa Honorare über dem Höchstsatz der Gebührenordnung oder Wahlleistungen im Krankenhaus.

Spricht eher dagegen

  • Sie bleiben bewusst gesetzlich versichertDann kann in zehn Ländern die pauschale Beihilfe passen, ein Zuschuss von 50 Prozent zum Beitrag. Die Wahl ist unwiderruflich.
  • Freie HeilfürsorgeSoldaten und je nach Land Polizei und Feuerwehr brauchen im aktiven Dienst keine Restkostenversicherung, wohl aber Schutz für Angehörige und Wahlleistungen sowie eine Anwartschaft für die Zeit danach.
  • RechtsreferendariatRechtsreferendare sind in den meisten Ländern nicht verbeamtet, sondern in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Was in Ihrem Land gilt, klären wir vorab.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Unterschiede

Woran man einen guten Beihilfetarif erkennt

An vier Stellen entscheidet sich, was ein Tarif oberhalb der Beihilfe trägt. „Beihilfekonform“ heißt nur, dass die Leistungsstufen zum Bemessungssatz passen. Über die Erstattung im Leistungsfall sagt das nichts.

Stationär ohne Deckel

Lehnt ein Tarif seine stationäre Leistung an das Krankenhausentgeltgesetz oder die Bundespflegesatzverordnung an, erstattet er nur bis zu den dort geregelten Entgelten. Privatkliniken rechnen darüber ab, und die Differenz bleibt beim Versicherten. Das ist der wichtigste Punkt im stationären Bereich, und im Beitrag sieht man ihn nicht.

Honorar über den Höchstsätzen

Beihilfefähig sind Honorare bis zum Regelhöchstsatz, mit besonderer Begründung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Spezialisten schließen darüber hinaus Honorarvereinbarungen. Endet der Tarif ebenfalls am Höchstsatz, tragen Sie die Differenz selbst. Zu prüfen ist das ambulant und stationär getrennt: Manche Tarife ziehen die Grenze nur in einem Bereich.

Versteckte Deckel in Verzeichnissen

Ein grüner Haken bei Heil- und Hilfsmitteln oder beim Zahnersatz bedeutet nicht, dass unbegrenzt erstattet wird. Dahinter hängen häufig Preis- und Leistungsverzeichnisse oder Material- und Laborkostenlisten, die die Erstattung der Höhe nach begrenzen. Zu jedem Haken gehört die Frage nach dem Verzeichnis dahinter.

Zusage bei teuren Hilfsmitteln

Einzelne Tarife verlangen bei Hilfsmitteln ab einem bestimmten Bezugspreis eine vorherige schriftliche Zusage. Fehlt sie, sinkt die Erstattung. Das ist kein Deckungsloch, sondern eine Einkaufsregel im Sinne der Versichertengemeinschaft. Man muss sie kennen, bevor man das Hörgerät bestellt.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Beihilfe nicht fragt

Ein Rechner fragt nach Alter, Bemessungssatz und Wunschleistung. Er fragt nicht danach, welche Lücken die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn lässt, etwa beim Zahnersatz, bei den Wahlleistungen oder in der Anwärterzeit. Daran hängt aber, ob der Tarif passt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst der Dienstherr, dann der Tarif

Status, Dienstherr und Bemessungssatz stehen am Anfang, nicht der Tarifvergleich. Ich lese die Beihilfeverordnung, die für Sie gilt, notiere ihre Lücken und stelle den Schutz darauf ein. Bei Vorerkrankungen gehen Ihre Angaben zuerst ohne Ihren Namen an mehrere Häuser.

Erfahrung

Krankenversicherung ist mein Schwerpunkt

Die private Krankenversicherung ist seit über zwanzig Jahren mein Schwerpunkt, und im öffentlichen Dienst hängt sie mit dem Übrigen zusammen: mit der Dienstunfähigkeit, der Haftung im Dienst und dem Unfall in der Freizeit. Ich sehe die anderen Themen mit und sage Ihnen auch, wenn nichts fehlt.

Bedingungen

Ich prüfe nach, bevor Sie unterschreiben

Aus dem Vergleich kommt eine engere Auswahl, nicht die Entscheidung. Die fällt am Bedingungswerk. Ich gehe die strittigen Stellen darin durch und sage Ihnen, was dort im Leistungsfall zugesagt ist und was nicht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie hoch ist meine Beihilfe?

Das setzt Ihr Dienstherr fest, nicht der Versicherer. Den Rest müssen Sie absichern.

Beim Bund und in den meisten Ländern gelten diese Bemessungssätze:

  • Aktive Beamtinnen und Beamte: 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind 70 Prozent
  • Versorgungsempfänger: 70 Prozent
  • Jedes berücksichtigungsfähige Kind: 80 Prozent
  • Ehepartner: 70 Prozent, solange seine Einkünfte unter einer Grenze bleiben, beim Bund 22.648 Euro im Jahr (Stand 2026), in den Ländern teils anders. Darüber ist er gar nicht berücksichtigungsfähig.
  • Anwärterinnen und Anwärter: der Regelsatz von 50 Prozent. Die oft zitierten 70 Prozent ambulant und 85 Prozent stationär sind eine Sonderregelung Hessens für Anwärter. In Hessen liegt der stationäre Satz für alle Beihilfeberechtigten über dem ambulanten.

Beihilfeberechtigte sind seit 2009 verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen und zu halten (§ 193 Abs. 3 VVG). Ausgenommen ist, wer gesetzlich versichert ist oder Anspruch auf freie Heilfürsorge hat. Die Beihilfe ist zudem nachrangig: Wo freie Heilfürsorge besteht, tritt diese an ihre Stelle.

Was zahlt die Beihilfe nicht?

Es gibt drei Arten von Lücken: Höchstsätze bei Honoraren, Höchstbeträge für einzelne Positionen und Zuzahlungen.

  • Höchstsätze: Arzt- und Zahnarzthonorare sind in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung beihilfefähig, mit besonderer Begründung bis zum 3,5-fachen.
  • Höchstbeträge und Teilquoten: Beim Bund sind implantologische Leistungen zu 50 Prozent beihilfefähig, zahntechnische Material- und Laborkosten zu 80 Prozent, Brillengestelle gar nicht.
  • Zuzahlungen: Beim Bund werden die allgemeinen Krankenhausleistungen um 10 Euro je Tag für höchstens 28 Tage gekürzt, Arznei- und Hilfsmittel um 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (Stand 2026).

Beihilfefähig sind nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen. Dazu rechnet jeder Dienstherr anders, und zwar dort, wo es teuer wird: bei Zahnersatz, Implantaten, Wahlleistungen und Heilpraktikern. In Baden-Württemberg sind Implantate zu 75 Prozent beihilfefähig.

  • Kostendämpfungspauschale: ein nach Besoldungsgruppe gestaffelter Abzug im Jahr. Diese Pauschale kennen Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein, der Bund nicht (Stand 2026).

Was kostet mich der Restkostenschutz?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Am stärksten wirken der Bemessungssatz Ihres Dienstherrn und Ihr Eintrittsalter.

Den Beitrag bestimmen fünf Größen:

  • Eintrittsalter
  • Gesundheitszustand
  • der Bemessungssatz Ihres Dienstherrn, also die Restquote, die überhaupt zu versichern ist
  • der Leistungsumfang samt Wahlleistungen
  • ein etwaiger Selbstbehalt

Der Beitrag wird von Anfang an für ein ganzes Leben kalkuliert. Wer früh einsteigt, zahlt dauerhaft weniger, Beitragsanpassungen gibt es trotzdem. Im Vorbereitungsdienst gelten eigene, deutlich vergünstigte Tarifstufen.

Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es im Beamtenverhältnis nicht. Dafür ist von vornherein nur ein Teil der Kosten zu versichern, und im Ruhestand sinkt Ihr Anteil noch einmal, weil der Bemessungssatz auf 70 Prozent steigt.

Aussuchen sollten Sie den Tarif aber nach den Bedingungen, nicht nach dem Preis. Kommt eine Diagnose dazu, lässt sich ein zu schwacher Restkostentarif kaum noch aufbessern. Was Ihr Schutz kostet, zeigt der Vergleich. Die Anfrage dazu ist kostenfrei.

Ich bin Anwärterin oder Anwärter – worauf muss ich achten?

Auf zwei Dinge: die Frist der Öffnungsaktion und den Zahnersatz in der Anwärterzeit.

Wer innerhalb von sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses den Antrag stellt, kommt über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer auch mit Vorerkrankungen unter:

  • keine Ablehnung aus Risikogründen
  • keine Leistungsausschlüsse
  • der Risikozuschlag auf höchstens 30 Prozent des Tarifbeitrags begrenzt

Die Grenzen werden selten genannt. Versichert wird nur die beihilfekonforme Restkostenversicherung, Chefarzt und Zweibettzimmer nur, soweit Ihre Beihilfe sie erstattet. Ein einmal vereinbarter Zuschlag lässt sich später nur schwer wieder herabsetzen. Für Gesunde ist die reguläre Gesundheitsprüfung deshalb oft der bessere Weg, der erste Schritt ist in beiden Fällen die anonyme Voranfrage.

Die zweite Falle steckt im Zahnersatz. Beim Bund ist er in der Anwärterzeit nur nach einem Unfall oder nach drei Jahren im öffentlichen Dienst beihilfefähig, in Baden-Württemberg dagegen sofort.

Lohnt sich die pauschale Beihilfe?

Für die meisten nicht. Die Wahl ist unwiderruflich und beendet den Anspruch auf die individuelle Beihilfe, auch im Ruhestand.

Die Frage ist trotzdem berechtigt. Statt der prozentualen Erstattung gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent zum Krankenversicherungsbeitrag, auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Für Privatversicherte ist er auf den halben Höchstbeitrag des Basistarifs gedeckelt, 2026 höchstens 508,59 Euro im Monat. Wo es sie gibt (Stand 05/2026):

  • angeboten in zehn Ländern
  • Schleswig-Holstein hat einen ähnlich gebauten Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung
  • Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz planen sie
  • der Bund, Bayern, Hessen und das Saarland haben sie nicht

Im Ruhestand steigt der Bemessungssatz sonst in der Regel auf 70 Prozent, das entfällt mit der Wahl. Nur Anwärter dürfen bei der Übernahme auf Probe oder auf Lebenszeit erneut wählen. Der Zuschuss ist außerdem zu versteuern, und eine Beitragsrückerstattung mindert ihn. Sinnvoll ist sie am ehesten für jemanden, der ohnehin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte.

Was passiert, wenn ich das Bundesland oder den Dienstherrn wechsle?

Dann gilt die Beihilfeverordnung Ihres neuen Dienstherrn, und Ihr Tarif muss zu ihr passen. Ändert sich Ihr Bemessungssatz, passt der Versicherer den Tarif ohne erneute Gesundheitsprüfung an, wenn Sie das innerhalb von sechs Monaten beantragen.

Bund und Länder regeln auch die beihilfefähigen Leistungen unterschiedlich, etwa bei den Wahlleistungen im Krankenhaus oder beim Zahnersatz. Entsteht dadurch eine neue Lücke, gehört sie in den Tarif, und dafür kann der Versicherer Gesundheitsfragen stellen. Ich prüfe beim Wechsel, was sich bei Ihnen konkret ändert, damit die Frist nicht verstreicht.

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