Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)
Gesundheit

Beihilfe für Beamte

Ihr Dienstherr trägt einen festen Anteil Ihrer Krankheitskosten, nicht alle. Was am Ende bei Ihnen hängen bleibt, entscheidet deshalb nicht die Beihilfe, sondern Ihr Tarif.

Erstgespräch anfragen kostenfrei und unverbindlich (öffnet in neuem Tab)
Zwei Polizeibeamte in Uniform vor einem Streifenwagen
Worum es geht

Warum die Beihilfe nie die ganze Rechnung trägt

Beamtinnen und Beamte haben keinen Arbeitgeber, sondern einen Dienstherrn. Der zahlt keinen Zuschuss zum Beitrag, sondern Beihilfe: einen festen Prozentsatz der beihilfefähigen Kosten, den Bemessungssatz. Den Rest trägt eine private Krankenversicherung, die genau auf diesen Prozentsatz zugeschnitten ist – daher der Name Restkostenversicherung, und daher der niedrige Beitrag. Beides zusammen ergibt hundert Prozent, nie mehr. Und die Beihilfe ist nachrangig: Wo freie Heilfürsorge an ihre Stelle tritt – bei Soldaten, je nach Land auch bei Polizei und Feuerwehr –, bleiben Wahlleistungen, Angehörige und eine Anwartschaft für die Zeit danach.

Der Prozentsatz sagt aber nichts darüber, was übrig bleibt. Beihilfefähig sind nur notwendige und wirtschaftlich angemessene Aufwendungen: Honorare in der Regel nur bis zum Regelhöchstsatz der Gebührenordnung, für viele Positionen gelten Höchstbeträge, dazu kommen Eigenbehalte. Was darüber liegt, ist nicht die Lücke des Dienstherrn, sondern Ihre – es sei denn, der Tarif fängt sie auf. Und jeder Dienstherr regelt anders, genau dort, wo es teuer wird: Zahnersatz, Implantate, Wahlleistungen, Heilpraktiker.

Die Grundleistungen

Was ein beihilfekonformer Tarif übernimmt

Die Restkosten zu Ihrem Bemessungssatz

Der Tarif trägt genau die Quote, die Ihre Beihilfe nicht trägt – und zwar je Person: Für Beamten, Ehepartner und Kind wird eine eigene Leistungsstufe abgeschlossen, weil ihre Bemessungssätze meist auseinanderliegen; in Hessen liegt der stationäre Satz zudem über dem ambulanten. Eine Stufe über den Bedarf hinaus nehmen die Gesellschaften nicht an; sie brächte wegen der Hundert-Prozent-Grenze nichts.

Die Eigenbehalte in der Beihilfe

Die meisten Beihilfevorschriften kürzen ihre eigene Leistung um Eigenbehalte, also um Zuzahlungen, die der Beihilfeberechtigte selbst trägt: bei Arznei- und Hilfsmitteln, bei einem Teil der Dienstherren – darunter der Bund – auch bei den allgemeinen Krankenhausleistungen, bei einzelnen zusätzlich über eine jährliche Kostendämpfungspauschale. Ein guter Restkostentarif rechnet diese Abzüge mit ein.

Die Wahlleistungen im Krankenhaus

Zweibettzimmer und privatärztliche Behandlung sind längst nicht bei jedem Dienstherrn beihilfefähig, und wo sie es sind, oft nur gegen einen monatlichen Abzug von den Bezügen oder bis zu einem pauschalen Höchstbetrag. Den Rest trägt der Wahlleistungsbaustein des Tarifs.

Das Krankenhaustagegeld obendrauf

Kranken-, Krankenhaus- und Pflegetagegeld bleiben bei der Hundert-Prozent-Grenze unberücksichtigt, die Beihilfe wird also nicht gekürzt. Sie sind deshalb der saubere Weg, die stationären Zuzahlungen auszugleichen.

Die Anpassung, wenn sich die Beihilfe ändert

Der Bemessungssatz wandert: mit dem zweiten Kind, mit den Einkünften des Ehepartners, mit einer Versetzung in ein anderes Land und spätestens im Ruhestand. Gute Tarife ziehen dann ohne erneute Wartezeit nach – vorausgesetzt, die Änderung wird fristgerecht gemeldet, in der Regel innerhalb von sechs Monaten.

Die Unterschiede

Woran man einen guten Beihilfetarif erkennt

„Beihilfekonform“ heißt nur, dass die Leistungsstufen zum Bemessungssatz passen. Das ist die Eintrittskarte, nicht die Empfehlung – über die Erstattung im Ernstfall sagt es nichts. An vier Stellen entscheidet sich, was ein Tarif oberhalb der Beihilfe wirklich trägt.

Stationär ohne Deckel

Lehnt ein Tarif seine stationäre Leistung an das Krankenhausentgeltgesetz oder die Bundespflegesatzverordnung an, erstattet er nur bis zu den dort geregelten Entgelten. Privatkliniken rechnen darüber ab – die Differenz bleibt beim Versicherten. Das ist der wichtigste Punkt im stationären Bereich, und im Beitrag sieht man ihn nicht.

Honorar über den Höchstsätzen

Beihilfefähig sind Honorare bis zum Regelhöchstsatz, mit besonderer Begründung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung. Spezialisten schließen darüber hinaus Honorarvereinbarungen; endet der Tarif ebenfalls am Höchstsatz, tragen Sie die Differenz selbst. Zu prüfen ist das ambulant und stationär getrennt: Manche Tarife ziehen die Grenze nur in einem Bereich.

Versteckte Deckel in Verzeichnissen

Ein grüner Haken bei Heil- und Hilfsmitteln oder beim Zahnersatz bedeutet nicht, dass unbegrenzt erstattet wird. Dahinter hängen häufig Preis- und Leistungsverzeichnisse oder Material- und Laborkostenlisten, die die Erstattung der Höhe nach begrenzen. Zu jedem Haken gehört die Frage nach dem Verzeichnis dahinter.

Zusage bei teuren Hilfsmitteln

Einzelne Tarife verlangen bei Hilfsmitteln ab einem bestimmten Bezugspreis eine vorherige schriftliche Zusage; fehlt sie, sinkt die Erstattung. Das ist kein Deckungsloch, sondern eine Einkaufsregel im Sinne der Versichertengemeinschaft – man muss sie kennen, bevor man das Hörgerät bestellt.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Beihilfe nicht fragt

Ein Rechner fragt nach Alter, Bemessungssatz und Wunschleistung. Er fragt nicht danach, welche Lücken die Beihilfeverordnung Ihres Dienstherrn lässt – beim Zahnersatz, bei den Wahlleistungen, in der Anwärterzeit. Genau daran hängt aber, ob der Tarif passt.

So arbeite ich
Risikoanalyse

Erst der Dienstherr, dann der Tarif

Status, Dienstherr und Bemessungssatz stehen am Anfang, nicht der Tarifvergleich: Ich lese die Beihilfeverordnung, die für Sie gilt, notiere ihre Lücken und stelle den Schutz darauf ein. Bei Vorerkrankungen gehen Ihre Angaben zuerst ohne Ihren Namen an mehrere Häuser.

Erfahrung

Krankenversicherung ist mein Schwerpunkt

Die private Krankenversicherung ist seit über zwanzig Jahren mein Schwerpunkt, und im öffentlichen Dienst hängt sie mit dem Übrigen zusammen: mit der Dienstunfähigkeit, der Haftung im Dienst und dem Unfall in der Freizeit. Ich sehe die anderen Themen mit und sage Ihnen auch, wenn nichts fehlt.

Bedingungen

Ich prüfe nach, bevor Sie unterschreiben

Aus dem Vergleich kommt eine engere Auswahl, nicht die Entscheidung. Die fällt am Bedingungswerk: Ich gehe die strittigen Stellen darin durch und sage Ihnen, was dort im Leistungsfall tatsächlich zugesagt ist – und was nicht.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie hoch ist meine Beihilfe?

Das setzt Ihr Dienstherr fest, nicht der Versicherer. Beim Bund und in den meisten Ländern gilt für aktive Beamtinnen und Beamte ein Bemessungssatz von 50 Prozent, ab dem zweiten berücksichtigungsfähigen Kind 70 Prozent, für Versorgungsempfänger ebenfalls 70 Prozent und für jedes berücksichtigungsfähige Kind 80 Prozent. Ein Ehepartner hat 70 Prozent, solange seine Einkünfte unter einer Grenze bleiben – beim Bund 22.648 Euro im Jahr (Stand 2026), in den Ländern teils anders; darüber ist er gar nicht berücksichtigungsfähig. Für Anwärterinnen und Anwärter gilt der Regelsatz von 50 Prozent; die oft zitierten 70 Prozent ambulant und 85 Prozent stationär sind eine Sonderregelung Hessens. Den Rest müssen Sie absichern: Beihilfeberechtigte sind seit 2009 verpflichtet, eine Restkostenversicherung abzuschließen und zu halten (§ 193 Abs. 3 VVG) – es sei denn, sie sind gesetzlich versichert oder haben Anspruch auf freie Heilfürsorge.

Was zahlt die Beihilfe nicht?

Drei Arten von Lücken. Erstens die Höchstsätze: Arzt- und Zahnarzthonorare sind in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung beihilfefähig, mit besonderer Begründung bis zum 3,5-fachen. Zweitens Höchstbeträge und Teilquoten für einzelne Positionen – beim Bund sind implantologische Leistungen zu 50 Prozent beihilfefähig, zahntechnische Material- und Laborkosten zu 80 Prozent, Brillengestelle gar nicht. Drittens die Zuzahlungen: Die allgemeinen Krankenhausleistungen werden beim Bund um 10 Euro je Tag für höchstens 28 Tage gekürzt, Arznei- und Hilfsmittel um 10 Prozent, mindestens 5 und höchstens 10 Euro (Stand 2026). Dazu kommt, dass jeder Dienstherr anders rechnet: In Baden-Württemberg sind Implantate zu 75 Prozent beihilfefähig, und eine jährliche Kostendämpfungspauschale kennen Baden-Württemberg, Bremen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein – der Bund nicht (Stand 2026).

Ich bin Anwärterin oder Anwärter – worauf muss ich achten?

Auf zwei Dinge. Zuerst auf eine Frist: Wer sich innerhalb von in der Regel sechs Monaten nach der erstmaligen Beihilfeberechtigung versichert, kommt über die Öffnungsaktion der privaten Krankenversicherer auch mit Vorerkrankungen unter: keine Ablehnung, der Risikozuschlag marktüblich auf 30 Prozent gedeckelt, Leistungsausschlüsse begrenzt. Der Preis dafür wird selten genannt – angeboten werden nur beihilfekonforme Tarife, Wahlleistungen wie Chefarzt und Zweibettzimmer sind dabei in der Regel ausgeschlossen, und der Zuschlag gilt für die gesamte Vertragsdauer. Für Gesunde ist die reguläre Gesundheitsprüfung deshalb oft der bessere Weg; der erste Schritt ist in beiden Fällen die anonyme Voranfrage. Eine zweite Falle steckt in der Anwärterzeit: Beim Bund ist Zahnersatz dort nur nach einem Unfall oder nach drei Jahren im öffentlichen Dienst beihilfefähig, in Baden-Württemberg dagegen sofort.

Lohnt sich die pauschale Beihilfe?

Für die meisten nicht – aber die Frage ist berechtigt, und die Entscheidung bindet. Statt der prozentualen Erstattung gibt es dabei einen Zuschuss von 50 Prozent zum Krankenversicherungsbeitrag, auch für berücksichtigungsfähige Angehörige, für Privatversicherte gedeckelt auf den halben Höchstbeitrag des Basistarifs, 2026 höchstens 508,59 Euro im Monat. Angeboten wird sie in zehn Ländern, Schleswig-Holstein hat einen ähnlich gebauten Zuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung; Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz planen sie, der Bund, Bayern, Hessen und das Saarland haben sie nicht (Stand 05/2026). Der Haken: Die Wahl ist unwiderruflich und beendet den Anspruch auf die individuelle Beihilfe – auch im Ruhestand, wo der Bemessungssatz sonst in der Regel auf 70 Prozent steigt. Nur Anwärter dürfen bei der Übernahme auf Probe oder auf Lebenszeit erneut wählen. Der Zuschuss ist außerdem zu versteuern, und eine Beitragsrückerstattung mindert ihn. Sinnvoll ist sie am ehesten für jemanden, der ohnehin in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben möchte.

Was kostet mich der Restkostenschutz?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Den Beitrag bestimmen fünf Größen: Eintrittsalter, Gesundheitszustand, der Bemessungssatz Ihres Dienstherrn – also die Restquote, die überhaupt zu versichern ist –, der Leistungsumfang samt Wahlleistungen und ein etwaiger Selbstbehalt. Am stärksten wirken Bemessungssatz und Eintrittsalter: Der Beitrag wird von Anfang an für ein ganzes Leben kalkuliert; wer früh einsteigt, zahlt dauerhaft weniger – Beitragsanpassungen gibt es trotzdem. Einen Arbeitgeberzuschuss gibt es im Beamtenverhältnis nicht – dafür ist von vornherein nur ein Teil der Kosten zu versichern, und im Ruhestand sinkt Ihr Anteil noch einmal, weil der Bemessungssatz auf 70 Prozent steigt. Im Vorbereitungsdienst gelten eigene, deutlich vergünstigte Tarifstufen. Was Ihr Schutz kostet, zeigt der Vergleich; die Anfrage dazu ist kostenfrei.