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Wohnen & Bauen

Bauleistungsversicherung

Zwischen Baubeginn und Einzug steht Ihr Haus ohne Türen, ohne Schlösser und nachts ohne Aufsicht. Die Bauleistungsversicherung trägt die Schäden aus genau dieser Zeit.

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4,75 von 5 · 256 BewertungenZusammengeführt von ProvenExpert · Stand 12.10.2026

Bauherr unterschreibt Bauunterlagen, daneben ein Hausmodell aus Holz
Worum es geht

Warum die Bauzeit ein Risiko für sich ist

Bis zur Abnahme trägt der ausführende Betrieb das Risiko für Ihren Bau (§ 644 BGB). Ist die VOB/B vereinbart, also die Vertragsordnung für Bauleistungen, gilt davon eine Ausnahme.

Zerstören höhere Gewalt oder andere unabwendbare Ereignisse die Leistung vor der Abnahme, bekommt der Betrieb sie trotzdem vergütet (§ 7 VOB/B). Ein schweres Naturereignis kann Sie dann den Rohbau ein zweites Mal kosten.

Dazu kommt alles, was keinem Betrieb zuzurechnen ist, wie Vandalismus und unbekannte Dritte, und alles, was Sie selbst bauen.

Die Grundleistungen

Was die Bauleistungsversicherung ersetzt

Allgefahrendeckung statt Gefahrenkatalog

Versichert ist alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist, und nicht eine Liste einzelner Gefahren. Gedeckt ist die plötzliche, unvorhergesehene Beschädigung oder Zerstörung aller Lieferungen und Leistungen für Ihr Bauvorhaben. Darin liegt der Unterschied zu Hausrat und Wohngebäude, die mit benannten Gefahren arbeiten.

Ungeschick oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker

Solche Schäden sind gedeckt, und zwar auch dann, wenn sich hinterher nicht mehr klären lässt, wer sie verursacht hat. Beispiele sind der Bagger, der die frisch verlegte Leitung aufreißt, und das Gerüst, das die neue Fassade schrammt.

Ungewöhnliche Elementarereignisse

Versichert sind Schäden durch ungewöhnlich heftige Niederschläge, Sturm und Hagel. Die Grenze zieht das Wort „ungewöhnlich“, denn normale Witterungseinflüsse, mit denen nach Jahreszeit und Örtlichkeit zu rechnen ist, bleiben außen vor.

Vandalismus und unbekannte Dritte

Versichert ist der Fall, für den es sonst niemanden gibt, den man in Anspruch nehmen könnte. Dazu zählen aufgedrehte Wasserhähne, mit Bauschutt verfüllte Abwasserrohre und mutwillige Zerstörung über Nacht. Solche Fälle kommen häufiger vor, als Bauherren erwarten.

Folgeschäden aus Konstruktions- und Materialfehlern

Versichert ist der Schaden, nicht der Mangel selbst. Ist eine Wand falsch gemauert, zahlt die Versicherung das Neumauern nicht. Dafür haftet der Betrieb aus der Mängelhaftung. Stürzt die Wand ein, zahlt der Vertrag dagegen den Wiederaufbau und die Schäden an anderen Gewerken. Abgezogen wird nur, was das richtige Mauern ohnehin gekostet hätte.

Eigenleistungen

Was Sie selbst bauen, ist mitversichert, aber nur, wenn sein Wert in der Bausumme berücksichtigt wurde. Einzelne Bedingungswerke begrenzen die Entschädigung für Eigenleistungen zusätzlich auf einen festen Betrag.

Ihre Entscheidung

Wann die Bauleistungsversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Schäden ohne greifbaren VerursacherBei Vandalismus und unbekannten Dritten gibt es sonst niemanden, den man in Anspruch nehmen könnte. Zerstört höhere Gewalt die Leistung vor der Abnahme, bekommt der Betrieb sie trotzdem vergütet, wenn die VOB/B vereinbart ist.
  • Sie vergeben die Gewerke einzelnDann sind die beauftragten Betriebe über Ihre Police mitversichert. Einen anteiligen Beitrag können Sie auf sie umlegen, wenn das vor der Auftragserteilung vereinbart ist.
  • Sie bauen einen Teil selbstEigenleistungen sind mitversichert, wenn ihr Wert in der Bausumme berücksichtigt wurde. Einzelne Bedingungswerke begrenzen die Entschädigung dafür auf einen festen Betrag.
  • Ihre Bank verlangt sieEine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber manche finanzierende Banken machen den Baukredit davon abhängig.

Spricht eher dagegen

  • Ein Generalunternehmer baut zum FestpreisDann ist meist er der Versicherungsnehmer, und die Prämie steckt im Preis. Zu klären bleibt, ob Ihre Eigenleistungen und Ihr beigestelltes Material mitversichert sind.
  • Sie suchen Schutz vor BaumängelnDen Mangel selbst ersetzt die Versicherung nicht, dafür haftet der ausführende Betrieb. Versichert ist der Schaden, den ein Mangel anrichtet.
  • Sie wollen Material und Geräte gegen Diebstahl schützenDiebstahl ist nur eingeschränkt und nur nach Vereinbarung versichert, und zwar für Bestandteile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind. Unversichert bleiben etwa loses Material auf der Baustelle, Werkzeug, Baumaschinen oder Gerüste, und im Zwischenlager gilt der Schutz nicht.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Unterschiede

Woran man eine gute Bauleistungsversicherung erkennt

Diese sechs Punkte entscheiden, wie viel im Schadenfall ankommt. Der Preis ist bei dieser Sparte selten das Argument. Zwischen dem günstigsten und dem besten Angebot liegen oft weniger als hundert Euro einmalig, aber mehrere zehntausend Euro Deckung.

Entschädigungsgrenzen auf Erstes Risiko

Schadensuchkosten, Aufräumungskosten, Baugrund und Hilfsbauten stecken nicht in der Bausumme und tragen eigene Grenzen. Diese reichen je nach Vertrag von zehntausend bis über hunderttausend Euro, bei praktisch gleichem Beitrag. „Auf Erstes Risiko“ heißt, dass bis zu dieser Grenze voll entschädigt wird, ohne Abzug wegen Unterversicherung.

Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit

Prüfen Sie, in welchem Fall Ihr Vertrag auf die Kürzung verzichtet. Der Regelfall ist die Kürzung nach der Schwere des Verschuldens. Ein Verzicht kann die grob fahrlässige Schadensverursachung betreffen oder die grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung. Die Obliegenheitsverletzung ist der Verstoß gegen eine Pflicht aus dem Vertrag, etwa die Baustelle zu sichern. Viele Verträge decken nur einen der beiden Fälle ab, manche keinen.

Ende des Versicherungsschutzes

Nach dem Standard endet der Schutz mit der Bezugsfertigkeit, sechs Werktage nach Beginn der Benutzung oder mit der behördlichen Gebrauchsabnahme. Der früheste dieser Zeitpunkte zählt. Wer einzieht, während oben noch gearbeitet wird, verkürzt seinen Schutz damit erheblich. Manche Bedingungen stellen allein auf die Bezugsfertigkeit ab.

Nachhaftung

Die Nachhaftung deckt Schäden, deren Ursache in der Bauzeit liegt, die aber erst nach Ende des Schutzes auftreten. Mit ihr zahlt der Versicherer etwa die Reinigung einer durch Baustoffe verstopften Grundleitung, nicht aber den später überfluteten Keller. Üblich sind drei beitragsfreie Monate, gegen Zuschlag verlängerbar bis 24. Manche Verträge bieten sechs Monate und eine Verlängerung bis 36.

Umgang mit der Bausumme

Liegt die Bausumme bei der endgültigen Festsetzung nach Bauende deutlich höher als gemeldet, kürzen viele Verträge anteilig. Baukosten steigen fast immer. Gute Bedingungen bringen eine Toleranzschwelle mit oder verzichten von vornherein auf den Einwand der Unterversicherung.

Versehens- und Repräsentantenklausel

Die Versehensklausel rettet den Schutz, wenn eine Anzeige versehentlich unterbleibt, etwa die einer Gefahrerhöhung, also einer Veränderung nach Vertragsschluss, die einen Schaden wahrscheinlicher oder größer macht. Als Bauherr sind Sie kein Fachmann für Obliegenheiten. Die Repräsentantenklausel legt fest, wer als Ihr Repräsentant gilt. Zählt der Bauleiter dazu, haften Sie für dessen Versäumnisse mit.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich beim Bauen nicht fragt

Im Schadenfall hängt die Leistung daran, was Sie selbst machen, was auf dem Grundstück schon steht und wer die Police eigentlich hält. Danach fragt kein Rechner, er fragt nach der Bausumme und nach der Bauzeit.

Über mich
Risikoanalyse

Ich frage, was kein Rechner fragt

Drei Fragen entscheiden über die Hälfte der Bausteine. Bauen Sie mit einem Generalunternehmer, der den ganzen Bau aus einer Hand übernimmt, oder vergeben Sie einzeln? Wie hoch ist Ihr Eigenleistungsanteil, und steht er in der Bausumme? Kommt ein Altbau dazu?

Erfahrung

Ich kenne die Reihenfolge der Bauzeit

Die Bauherrenhaftpflicht gehört vor den ersten Spatenstich, und Helfer melden Sie binnen einer Woche bei der Berufsgenossenschaft an. Die Gebäudeversicherung brauchen Sie wegen der Feuerdeckung schon zu Baubeginn. Wer die Reihenfolge dreht, zahlt doppelt oder steht ohne Schutz da.

Bedingungen

Mehr Schutz in den Bedingungen

Über die Maklergenossenschaft VEMA bekomme ich Bedingungen über dem Standard. Bei der Nachhaftung sind das sechs beitragsfreie Monate statt der üblichen drei. Gemeint ist die Deckung für Schäden, deren Ursache in der Bauzeit liegt, die aber erst nach Ende des Schutzes auftreten.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Was kostet eine Bauleistungsversicherung?

Sie zahlen einen Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit, und am stärksten wirkt darauf die Bausumme.

Wie hoch der Beitrag ist, bestimmen diese Größen:

  • die Bausumme
  • die Bauzeit
  • die gewählten Zusatzbausteine
  • die Selbstbeteiligung
  • die Lage: Bei Hochwasser hängt die Deckung an der Gefährdungszone des Grundstücks

Entscheidend ist aber das Verhältnis von Preis und Deckung.

  • Zwischen dem günstigsten und dem besten Angebot liegen oft weniger als hundert Euro.
  • Zwischen der schwächsten und der besten Deckung liegen oft mehrere zehntausend.

Was Ihr Bauvorhaben kostet, zeigt ein Vergleich in wenigen Minuten, und die Anfrage ist kostenfrei.

Ist die Bauleistungsversicherung Pflicht?

Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Verlangt wird sie trotzdem oft.

  • Manche finanzierende Banken machen den Baukredit davon abhängig.
  • Manche Generalunternehmer und Fertighausanbieter verlangen sie im Bauvertrag.

Der Grund ist derselbe, aus dem sie sinnvoll ist. Geht der Rohbau unter und müssen Sie ihn ein zweites Mal bezahlen, steht ohne sie die Finanzierung auf dem Spiel.

Was ist der Unterschied zur Bauherrenhaftpflicht?

Die Bauleistungsversicherung zahlt für Schäden am eigenen Bau. Die Bauherrenhaftpflicht zahlt, wenn durch Ihre Baustelle andere zu Schaden kommen.

  • Bauleistungsversicherung: Ein ungewöhnlich schwerer Sturm reißt den frisch gemauerten Giebel um, ein Starkregen spült die Baugrube aus, Unbekannte beschädigen die eingebauten Fenster.
  • Bauherrenhaftpflicht: Ein Passant stürzt in die ungesicherte Baugrube, ein herabfallender Ziegel beschädigt das Auto des Nachbarn, und Sie werden in Anspruch genommen.

Als Bauherr haben Sie Verkehrssicherungspflichten, auch wenn Sie Firmen beauftragen. Die Bauherrenhaftpflicht gehört deshalb vor den ersten Spatenstich, die Bauleistungsversicherung spätestens zum Baubeginn.

Deckt sie auch Feuer – oder brauche ich das doppelt?

Feuer ist im Grundschutz meist nicht enthalten, und doppelt zahlen muss niemand.

Feuer, Blitzschlag und Explosion sind meist ein Zusatzbaustein. Der übliche Weg führt über die Wohngebäudeversicherung. Deren Feuerrohbau-Deckung gilt ab Baubeginn und ist in der Regel beitragsfrei, wenn der Vertrag rechtzeitig steht, allerdings befristet, häufig auf 24 Monate. Aufpassen sollten Sie an anderer Stelle.

  • Umfang der Rohbaudeckung: Die beitragsfreie Rohbaudeckung umfasst je nach Gesellschaft nur Feuer oder zusätzlich Sturm und Hagel. Sturm und Hagel greifen meist erst, wenn Dach, Fenster und Türen fertig sind. Leitungswasser ist in der Regel nicht dabei. Der klassische Rohbauschaden nach dem Frost ist deshalb nicht gedeckt.
  • Grenze für Aufräumungskosten: Prüfen Sie im Angebot zur Bauleistungsversicherung die Bedingung hinter der Zahl. Eine auffällig hohe Grenze für Aufräumungskosten kann daran hängen, dass die Feuergefahr über diesen Vertrag läuft. Üblicherweise läuft sie über die Wohngebäudeversicherung.

Sind Baumängel und Ausführungsfehler versichert?

Der Mangel selbst nicht, dafür haftet der ausführende Betrieb aus der Mängelhaftung. Versichert ist der Schaden, der durch den Mangel entsteht, abzüglich der Kosten, die für die Beseitigung des Mangels ohnehin angefallen wären.

Ist eine Wand falsch gemauert, zahlt die Versicherung das Neumauern nicht. Stürzt die Wand ein, zahlt der Vertrag den Wiederaufbau und die Schäden an anderen Gewerken. Abgezogen wird nur, was das richtige Mauern ohnehin gekostet hätte. Gleiches gilt für Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. Die Bauleistungsversicherung erspart Ihnen im Schadenfall außerdem den Streit, wer den Schaden verursacht hat. Der Versicherer zahlt zuerst und klärt die Verantwortung danach.

Ist gestohlenes Baumaterial versichert?

Nur eingeschränkt, und nur wenn es vereinbart wurde. Versicherbar ist der Diebstahl von Bestandteilen, die bereits fest mit dem Gebäude verbunden sind, etwa eingebaute Fenster und montierte Heizkörper.

Gute Bedingungen umfassen auch Teile, die für weitere Arbeiten vorübergehend wieder ausgebaut wurden. Der Schutz gilt dabei nur auf der Baustelle selbst, nicht im Zwischenlager.

Nicht versichert bleiben:

  • loses Material auf der Baustelle
  • Werkzeug und Kleingeräte
  • Baumaschinen
  • Gerüste
  • Baucontainer
  • Fahrzeuge

Wer zahlt eigentlich – kann ich den Beitrag umlegen?

Das hängt davon ab, wie Sie bauen. Vergeben Sie einzeln, können Sie einen anteiligen Beitrag umlegen, wenn Sie das vor der Auftragserteilung vereinbaren. Baut ein Generalunternehmer zum Festpreis, steckt die Prämie meist im Preis.

Die Umlage ist möglich, weil die beauftragten Betriebe bei der Einzelvergabe über Ihre Police mitversichert sind.

  • Rechtsgrundlage: Es ist eine Versicherung für fremde Rechnung nach § 43 VVG, also ein Vertrag, den Sie im eigenen Namen auch zugunsten der Betriebe schließen.
  • Höhe: Maßstab ist die tatsächliche Prämie. Die in Ausschreibungen verbreiteten zwei bis vier Promille der Auftragssumme können schon darüber liegen.
  • Vereinbarung: Von selbst geschieht das nicht, denn keine Vorschrift verpflichtet dazu. Ein Abzug, der erst auf der Schlussrechnung auftaucht, hat keine Grundlage.
  • Generalunternehmer zum Festpreis: Dann ist meist er der Versicherungsnehmer. Zu klären ist, ob Eigenleistungen und beigestelltes Material, also Material, das Sie selbst stellen, mitversichert sind und wer im Schadenfall anspruchsberechtigt ist.

Wann endet der Schutz – und was kommt danach?

Der Schutz endet zum frühesten von drei Zeitpunkten. Danach greift für eine begrenzte Zeit noch die Nachhaftung, aber nur für Schäden, deren Ursache in der Bauzeit liegt.

  • mit der Bezugsfertigkeit
  • sechs Werktage nach Beginn der Benutzung
  • mit der behördlichen Gebrauchsabnahme

Ab der Bezugsfertigkeit übernimmt die Wohngebäudeversicherung, gemeinsam mit der Hausratversicherung für alles, was Sie hineintragen. Beide sollten stehen, bevor der Umzugswagen kommt.

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