Es liegt nahe zu denken: Solange das Haus nicht abgenommen ist, trägt der ausführende Betrieb das Risiko. Im Grundsatz stimmt das auch – die VOB/B, das Regelwerk hinter den meisten Bauverträgen, legt die Gefahr bis zur Abnahme beim Auftragnehmer.
Die Ausnahme steht gleich daneben: Wird die Leistung vor der Abnahme durch höhere Gewalt zerstört, bekommt der Betrieb sie trotzdem vergütet. Im Klartext zahlen Sie den Rohbau, der im Unwetter unterging, ein zweites Mal. Dazu kommt alles, was keinem Betrieb zuzurechnen ist – Vandalismus, unbekannte Dritte – und alles, was Sie selbst bauen.
