Was kostet eine Bauleistungsversicherung?
Sie zahlen einen Einmalbeitrag für die gesamte Bauzeit, und am stärksten wirkt darauf die Bausumme.
Wie hoch der Beitrag ist, bestimmen diese Größen:
- die Bausumme
- die Bauzeit
- die gewählten Zusatzbausteine
- die Selbstbeteiligung
- die Lage: Bei Hochwasser hängt die Deckung an der Gefährdungszone des Grundstücks
Entscheidend ist aber das Verhältnis von Preis und Deckung.
- Zwischen dem günstigsten und dem besten Angebot liegen oft weniger als hundert Euro.
- Zwischen der schwächsten und der besten Deckung liegen oft mehrere zehntausend.
Was Ihr Bauvorhaben kostet, zeigt ein Vergleich in wenigen Minuten, und die Anfrage ist kostenfrei.
Ist die Bauleistungsversicherung Pflicht?
Nein, eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Verlangt wird sie trotzdem oft.
- Manche finanzierende Banken machen den Baukredit davon abhängig.
- Manche Generalunternehmer und Fertighausanbieter verlangen sie im Bauvertrag.
Der Grund ist derselbe, aus dem sie sinnvoll ist. Geht der Rohbau unter und müssen Sie ihn ein zweites Mal bezahlen, steht ohne sie die Finanzierung auf dem Spiel.
Was ist der Unterschied zur Bauherrenhaftpflicht?
Die Bauleistungsversicherung zahlt für Schäden am eigenen Bau. Die Bauherrenhaftpflicht zahlt, wenn durch Ihre Baustelle andere zu Schaden kommen.
- Bauleistungsversicherung: Ein ungewöhnlich schwerer Sturm reißt den frisch gemauerten Giebel um, ein Starkregen spült die Baugrube aus, Unbekannte beschädigen die eingebauten Fenster.
- Bauherrenhaftpflicht: Ein Passant stürzt in die ungesicherte Baugrube, ein herabfallender Ziegel beschädigt das Auto des Nachbarn, und Sie werden in Anspruch genommen.
Als Bauherr haben Sie Verkehrssicherungspflichten, auch wenn Sie Firmen beauftragen. Die Bauherrenhaftpflicht gehört deshalb vor den ersten Spatenstich, die Bauleistungsversicherung spätestens zum Baubeginn.
Deckt sie auch Feuer – oder brauche ich das doppelt?
Feuer ist im Grundschutz meist nicht enthalten, und doppelt zahlen muss niemand.
Feuer, Blitzschlag und Explosion sind meist ein Zusatzbaustein. Der übliche Weg führt über die Wohngebäudeversicherung. Deren Feuerrohbau-Deckung gilt ab Baubeginn und ist in der Regel beitragsfrei, wenn der Vertrag rechtzeitig steht, allerdings befristet, häufig auf 24 Monate. Aufpassen sollten Sie an anderer Stelle.
- Umfang der Rohbaudeckung: Die beitragsfreie Rohbaudeckung umfasst je nach Gesellschaft nur Feuer oder zusätzlich Sturm und Hagel. Sturm und Hagel greifen meist erst, wenn Dach, Fenster und Türen fertig sind. Leitungswasser ist in der Regel nicht dabei. Der klassische Rohbauschaden nach dem Frost ist deshalb nicht gedeckt.
- Grenze für Aufräumungskosten: Prüfen Sie im Angebot zur Bauleistungsversicherung die Bedingung hinter der Zahl. Eine auffällig hohe Grenze für Aufräumungskosten kann daran hängen, dass die Feuergefahr über diesen Vertrag läuft. Üblicherweise läuft sie über die Wohngebäudeversicherung.
Sind Baumängel und Ausführungsfehler versichert?
Der Mangel selbst nicht, dafür haftet der ausführende Betrieb aus der Mängelhaftung. Versichert ist der Schaden, der durch den Mangel entsteht, abzüglich der Kosten, die für die Beseitigung des Mangels ohnehin angefallen wären.
Ist eine Wand falsch gemauert, zahlt die Versicherung das Neumauern nicht. Stürzt die Wand ein, zahlt der Vertrag den Wiederaufbau und die Schäden an anderen Gewerken. Abgezogen wird nur, was das richtige Mauern ohnehin gekostet hätte. Gleiches gilt für Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler. Die Bauleistungsversicherung erspart Ihnen im Schadenfall außerdem den Streit, wer den Schaden verursacht hat. Der Versicherer zahlt zuerst und klärt die Verantwortung danach.
Ist gestohlenes Baumaterial versichert?
Nur eingeschränkt, und nur wenn es vereinbart wurde. Versicherbar ist der Diebstahl von Bestandteilen, die bereits fest mit dem Gebäude verbunden sind, etwa eingebaute Fenster und montierte Heizkörper.
Gute Bedingungen umfassen auch Teile, die für weitere Arbeiten vorübergehend wieder ausgebaut wurden. Der Schutz gilt dabei nur auf der Baustelle selbst, nicht im Zwischenlager.
Nicht versichert bleiben:
- loses Material auf der Baustelle
- Werkzeug und Kleingeräte
- Baumaschinen
- Gerüste
- Baucontainer
- Fahrzeuge
Wer zahlt eigentlich – kann ich den Beitrag umlegen?
Das hängt davon ab, wie Sie bauen. Vergeben Sie einzeln, können Sie einen anteiligen Beitrag umlegen, wenn Sie das vor der Auftragserteilung vereinbaren. Baut ein Generalunternehmer zum Festpreis, steckt die Prämie meist im Preis.
Die Umlage ist möglich, weil die beauftragten Betriebe bei der Einzelvergabe über Ihre Police mitversichert sind.
- Rechtsgrundlage: Es ist eine Versicherung für fremde Rechnung nach § 43 VVG, also ein Vertrag, den Sie im eigenen Namen auch zugunsten der Betriebe schließen.
- Höhe: Maßstab ist die tatsächliche Prämie. Die in Ausschreibungen verbreiteten zwei bis vier Promille der Auftragssumme können schon darüber liegen.
- Vereinbarung: Von selbst geschieht das nicht, denn keine Vorschrift verpflichtet dazu. Ein Abzug, der erst auf der Schlussrechnung auftaucht, hat keine Grundlage.
- Generalunternehmer zum Festpreis: Dann ist meist er der Versicherungsnehmer. Zu klären ist, ob Eigenleistungen und beigestelltes Material, also Material, das Sie selbst stellen, mitversichert sind und wer im Schadenfall anspruchsberechtigt ist.
Wann endet der Schutz – und was kommt danach?
Der Schutz endet zum frühesten von drei Zeitpunkten. Danach greift für eine begrenzte Zeit noch die Nachhaftung, aber nur für Schäden, deren Ursache in der Bauzeit liegt.
- mit der Bezugsfertigkeit
- sechs Werktage nach Beginn der Benutzung
- mit der behördlichen Gebrauchsabnahme
Ab der Bezugsfertigkeit übernimmt die Wohngebäudeversicherung, gemeinsam mit der Hausratversicherung für alles, was Sie hineintragen. Beide sollten stehen, bevor der Umzugswagen kommt.