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Wohnen & Bauen

Hausratversicherung

Ihre Einrichtung ist meist mehr wert als gedacht. Die Hausratversicherung ersetzt sie zum Neuwert, wenn Feuer, Leitungswasser, Sturm oder ein Einbruch sie zerstören.

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4,75 von 5 · 256 BewertungenZusammengeführt von ProvenExpert · Stand 12.10.2026

Wohnzimmer mit Ledersofa, Teppich und Dielenboden
Worum es geht

Warum der Hausrat mehr wert ist als gedacht

Möbel, Kleidung, Elektronik, Küche, Fahrräder und Werkzeug ergeben in den meisten Haushalten einen fünfstelligen Betrag. Die meisten schätzen ihn deutlich zu niedrig.

Die Hausratversicherung ersetzt diese Sachen zum Neuwert, wenn eine versicherte Gefahr sie zerstört, beschädigt oder entwendet. Sie ist für Mieter ebenso gedacht wie für Eigentümer.

Die Grundleistungen

Was Ihre Hausrat ersetzt

Neuwertentschädigung

Ersetzt wird, was die Anschaffung heute kostet, und nicht der Restwert Ihres zehn Jahre alten Sofas. Darin unterscheidet sich die Hausrat von der Haftpflicht.

Versicherte Gefahren

Versichert sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Elementargefahren wie Überschwemmung oder Starkregen kommen gesondert hinzu.

Außenversicherung

Hausrat, den Sie vorübergehend außerhalb der Wohnung haben, meist bis zu drei Monate, je nach Tarif auch länger, bleibt mitversichert, etwa im Urlaub oder im Krankenhaus. Für das Studentenzimmer gilt das, bis ein eigener Haushalt gegründet ist. Meist ist die Leistung auf einen Teil der Versicherungssumme begrenzt, oft 10 %.

Kosten nach dem Schaden

Ersetzt werden auch die Kosten für Aufräumen, Schlossaustausch, Lagerung und Hotelunterbringung, solange die Wohnung unbewohnbar ist. Diese Positionen übersieht man beim Vergleichen leicht.

Ihre Entscheidung

Wann die Hausratversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Ihre Einrichtung ist mehr wert, als Sie denkenDie meisten Haushalte kommen auf einen fünfstelligen Betrag und schätzen ihn deutlich zu niedrig. Ersetzt wird zum Neuwert, also was die Anschaffung heute kostet, und nicht der Restwert.
  • Schutz vor den großen GefahrenVersichert sind Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch, für Mieter ebenso wie für Eigentümer.
  • Kosten, an die keiner denktErsetzt werden auch Aufräumen, Schlossaustausch, Lagerung und Hotelunterbringung, solange die Wohnung unbewohnbar ist.
  • Sachen, die unterwegs sindHausrat, den Sie vorübergehend außerhalb der Wohnung haben, bleibt meist bis zu drei Monate mitversichert, je nach Tarif auch länger, etwa im Urlaub oder im Krankenhaus. Die Leistung ist dafür meist auf einen Teil der Versicherungssumme begrenzt.

Spricht eher dagegen

  • Ihre Adresse liegt in einer ungünstigen ZoneElementarschutz kommt nur gesondert hinzu. Wartezeit, Selbstbehalt und Zonenzuordnung unterscheiden sich.
  • Ihr teures Rad steht oft draußenDort ist es nur mit einer gesonderten Vereinbarung versichert, häufig mit eigenem Höchstbetrag, in älteren Verträgen auch nur zu bestimmten Uhrzeiten.
  • Grobe Fahrlässigkeit kann teuer werdenLassen Sie eine Kerze brennen, darf der Versicherer die Leistung gesetzlich anteilig kürzen. Davor schützen nur Bedingungen, die auf diese Kürzung verzichten.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Unterschiede

Woran man eine gute Hausratversicherung erkennt

Die Summe steht im Vertrag, entschieden wird aber an anderer Stelle. Gekürzt wird selten, weil zu wenig versichert war. Häufiger liegt es daran, dass jemand eine Kerze hat brennen lassen, die Stehlgutliste zu spät kam oder der Vertrag von 2011 stammt.

Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit

Gute Bedingungen verzichten an allen fünf Kürzungsstellen des Bedingungswerks, dann bleibt nur noch Vorsatz. Das sind Schadenverursachung, Sicherheitsvorschriften und unterlassene Anzeige einer Gefahrerhöhung. Dazu kommen Obliegenheiten vor und nach dem Schaden, also Verhaltensregeln aus dem Vertrag, deren Verletzung Leistung kosten kann. Achten Sie auch darauf, ob der Verzicht bis zur vollen Versicherungssumme gilt oder auf einen Höchstbetrag begrenzt ist.

Mitwachsender Versicherungsschutz

Drei Klauseln lassen den Schutz mitwachsen. Mit der Differenzdeckung gilt der bessere Schutz schon ab Antragstellung. Die Update-Garantie überträgt spätere Verbesserungen der Bedingungen auf Ihren Vertrag, er altert also nicht. Mit der Leistungsgarantie zahlt der Versicherer auch dann, wenn ein allgemein angebotener Tarif eines anderen Versicherers den Schaden getragen hätte. Meist gilt das mit Ausschlüssen und Höchstbeträgen.

Einfacher Diebstahl und Diebstahl aus dem Kfz

Einfacher Diebstahl, also Diebstahl ohne Einbruch oder Raub, und Diebstahl aus dem Auto sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind. Denn ein Trickdiebstahl ist kein Einbruch, und ein Auto ist kein Gebäude. Meist gilt für beides ein gemeinsamer Höchstbetrag. Den Diebstahl müssen Sie unverzüglich bei der Polizei anzeigen, sonst kann der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.

Elementarschäden

Bei Elementarschäden liegt der Unterschied in Wartezeit, Selbstbehalt und Zonenzuordnung, also der Einstufung Ihrer Adresse nach dem Hochwasserrisiko. Einschließbar sind Überschwemmung, Starkregen und Rückstau dagegen fast überall.

Unterversicherungsverzicht

Mit dem Unterversicherungsverzicht entfällt das Risiko, dass der Versicherer wegen einer zu niedrigen Summe kürzt. Ohne ihn darf der Versicherer anteilig kürzen, wenn die Summe zu niedrig ist, auch bei einem kleinen Schaden. Das Gesetz verlangt dafür eine erhebliche Unterversicherung (§ 75 VVG), viele Bedingungen lassen schon eine geringere genügen.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich beim Hausrat nicht fragt

Entschieden wird nicht beim Beitrag, sondern dort, wo im Online-Antrag ein Häkchen fehlt. Die Lücke fällt erst im Schadenfall auf, und dann lässt sich das Häkchen nicht mehr nachträglich setzen.

Über mich
Risikoanalyse

Ich frage, was kein Rechner fragt

Was zum Hausrat zählt, entscheidet über die Summe und darüber, ob im Schaden voll gezahlt wird. Ich frage deshalb nach Wohnfläche, Wertsachen, Fahrrädern, einem Arbeitszimmer oder einem Untermieter.

Erfahrung

Ich weiß, wie Versicherer regulieren

Ob nach einem Einbruch die Stehlgutliste zum Streitpunkt wird, hängt weniger vom Tarif ab als vom Haus dahinter. Nach zwanzig Jahren weiß ich, welches wie zahlt.

Bedingungen

Bessere Bedingungen, oft zum gleichen Beitrag

Über die Maklergenossenschaft VEMA bekomme ich Bedingungen über dem Standard. Bestehende Verträge lassen sich oft zum gleichen Beitrag dorthin übernehmen.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Üblich ist eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche. Wer sie ansetzt, bekommt in aller Regel den Unterversicherungsverzicht dazu.

Wichtiger als die Zahl selbst ist deshalb, dass dieser Verzicht im Vertrag steht und seine Voraussetzungen erfüllt bleiben: die richtige Wohnfläche, der vom Tarif verlangte Betrag je Quadratmeter und kein Widerspruch gegen die Anpassung. Dann darf der Versicherer auch bei einem kleinen Schaden nicht anteilig kürzen.

Was kostet eine Hausratversicherung?

Den Beitrag bestimmen vor allem Ihr Wohnort, die Versicherungssumme, eine Selbstbeteiligung und die vereinbarten Bausteine.

  • der Wohnort, der über die Tarifzone für Einbruch entscheidet
  • die Versicherungssumme, meist nach der Wohnfläche berechnet
  • eine Selbstbeteiligung je Schaden oder keine
  • Bausteine wie Fahrraddiebstahl, Elementarschutz oder Glas

Aussuchen sollten Sie den Tarif aber nach den Bedingungen, nicht nach dem Preis, vor allem nach dem Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Was Ihr Schutz kostet, zeigt ein Vergleich, und die Anfrage dazu ist kostenfrei.

Sind meine Fahrräder mitversichert?

Im verschlossenen Keller ja, aber nur, wenn das Rad bei einem Einbruch gestohlen wird.

Wird das Rad draußen angeschlossen entwendet, greift die Hausrat nur mit einer gesonderten Vereinbarung. Der Schutz gilt dann häufig mit eigenem Höchstbetrag, in älteren Verträgen auch nur zu bestimmten Uhrzeiten.

Sind Schmuck und Bargeld versichert?

Ja, aber nur bis zu Grenzen. Für alle Wertsachen zusammen gilt meist ein Anteil der Versicherungssumme, oft 20 Prozent. Liegen sie nicht im Tresor, gelten zusätzlich feste Beträge, für Bargeld etwa nur wenige Tausend Euro oder weniger.

Gute Bedingungen setzen die Grenzen höher an. Ein Tresor zählt nur, wenn er die Anforderungen des Vertrags erfüllt, etwa an Gewicht oder Verankerung. Wer mehr Wertvolles besitzt, lässt die Grenze anheben und bewahrt Kaufbelege oder Fotos auf.

Was muss ich nach einem Einbruch tun?

Rufen Sie sofort die Polizei und reichen Sie eine Liste der gestohlenen Sachen unverzüglich bei der Polizei und beim Versicherer ein.

  • Verändern Sie nichts, bis die Polizei da war, und fotografieren Sie die Schäden. Den Schaden begrenzen dürfen Sie, etwa eine Tür notdürftig sichern.
  • Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer.
  • Reichen Sie die Stehlgutliste ein, also die Liste der gestohlenen Sachen, und ergänzen Sie sie, wenn Ihnen später etwas auffällt.
  • Lassen Sie gestohlene Karten und Sparbücher sofort sperren.

Ein Versäumnis kann zu einer Kürzung bis hin zum Verlust der Leistung führen. Eine zu spät eingereichte Stehlgutliste ist ein typischer Streitpunkt. Kaufbelege und Fotos helfen beim Nachweis.

Zahlt die Hausrat bei Überspannung durch Blitz?

Schlägt der Blitz direkt ins Haus oder aufs Grundstück ein, sind auch die dabei beschädigten Geräte versichert. Geht ein Gerät durch Überspannung nach einem Blitz in der Nachbarschaft kaputt, ist das in neueren Bedingungen Teil der Feuerdeckung, oft mit Höchstbetrag. Ältere Verträge kennen Überspannung nur als Einschluss.

Weil Fernseher, Computer und Küchengeräte zusammen viel wert sind, sollten Sie prüfen, ob und bis zu welcher Höhe Überspannung bei Ihnen versichert ist.

Sind Laptop und Arbeitszimmer mitversichert?

Ja, gegen die versicherten Gefahren wie Einbruch, Feuer oder Leitungswasser. Arbeitsgeräte in Ihrer Wohnung gehören zum Hausrat, auch wenn Sie sie beruflich nutzen. Das gilt in der Regel auch für Geräte Ihres Arbeitgebers, sofern nicht dessen eigene Versicherung zahlt.

Ein Arbeitszimmer ist mitversichert, wenn es nur über die Wohnung zu betreten ist. Eine teure Ausstattung sollten Sie bei der Versicherungssumme mitzählen. Einen Sturz oder Flüssigkeitsschaden am Laptop deckt die Hausrat nicht. Anders ist es bei Räumen außerhalb der Wohnung, etwa einer angemieteten Praxis, und bei Waren oder Geschäftsinventar. Das gehört in eine Inhaltsversicherung.

Zahlt die Hausrat, wenn ich die Kerze habe brennen lassen?

Das ist der klassische Fall grober Fahrlässigkeit, also einer besonders schweren Verletzung der üblichen Sorgfalt. Gesetzlich darf der Versicherer die Leistung dann anteilig kürzen.

Gute Bedingungen verzichten darauf, und zwar an allen fünf Stellen, an denen gekürzt werden könnte, nicht nur an der ersten.

Brauche ich zusätzlich eine Glasversicherung?

Die Hausrat zahlt bei Glasbruch nur, wenn er durch eine versicherte Gefahr wie Einbruch oder Sturm entsteht. Für einen Sprung im Kochfeld oder in der Duschkabine braucht es eine Glasversicherung.

Sie lohnt sich vor allem bei großen Glasflächen, einem Glaskeramik-Kochfeld oder Glasmöbeln. Was sie genau ersetzt, steht auf der Seite zur Glasversicherung.

Ich ziehe um – was passiert mit dem Vertrag?

Der Schutz zieht mit. Während des Umzugs sind für eine Übergangszeit beide Wohnungen versichert.

Wichtig ist, den Umzug rechtzeitig zu melden. Ändern sich Wohnfläche oder Sicherungen, ändert sich auch der Beitrag und im Zweifel die Leistung.

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