Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Üblich ist eine Pauschale je Quadratmeter Wohnfläche. Wer sie ansetzt, bekommt in aller Regel den Unterversicherungsverzicht dazu.
Wichtiger als die Zahl selbst ist deshalb, dass dieser Verzicht im Vertrag steht und seine Voraussetzungen erfüllt bleiben: die richtige Wohnfläche, der vom Tarif verlangte Betrag je Quadratmeter und kein Widerspruch gegen die Anpassung. Dann darf der Versicherer auch bei einem kleinen Schaden nicht anteilig kürzen.
Was kostet eine Hausratversicherung?
Den Beitrag bestimmen vor allem Ihr Wohnort, die Versicherungssumme, eine Selbstbeteiligung und die vereinbarten Bausteine.
- der Wohnort, der über die Tarifzone für Einbruch entscheidet
- die Versicherungssumme, meist nach der Wohnfläche berechnet
- eine Selbstbeteiligung je Schaden oder keine
- Bausteine wie Fahrraddiebstahl, Elementarschutz oder Glas
Aussuchen sollten Sie den Tarif aber nach den Bedingungen, nicht nach dem Preis, vor allem nach dem Verzicht auf Kürzung bei grober Fahrlässigkeit. Was Ihr Schutz kostet, zeigt ein Vergleich, und die Anfrage dazu ist kostenfrei.
Sind meine Fahrräder mitversichert?
Im verschlossenen Keller ja, aber nur, wenn das Rad bei einem Einbruch gestohlen wird.
Wird das Rad draußen angeschlossen entwendet, greift die Hausrat nur mit einer gesonderten Vereinbarung. Der Schutz gilt dann häufig mit eigenem Höchstbetrag, in älteren Verträgen auch nur zu bestimmten Uhrzeiten.
Sind Schmuck und Bargeld versichert?
Ja, aber nur bis zu Grenzen. Für alle Wertsachen zusammen gilt meist ein Anteil der Versicherungssumme, oft 20 Prozent. Liegen sie nicht im Tresor, gelten zusätzlich feste Beträge, für Bargeld etwa nur wenige Tausend Euro oder weniger.
Gute Bedingungen setzen die Grenzen höher an. Ein Tresor zählt nur, wenn er die Anforderungen des Vertrags erfüllt, etwa an Gewicht oder Verankerung. Wer mehr Wertvolles besitzt, lässt die Grenze anheben und bewahrt Kaufbelege oder Fotos auf.
Was muss ich nach einem Einbruch tun?
Rufen Sie sofort die Polizei und reichen Sie eine Liste der gestohlenen Sachen unverzüglich bei der Polizei und beim Versicherer ein.
- Verändern Sie nichts, bis die Polizei da war, und fotografieren Sie die Schäden. Den Schaden begrenzen dürfen Sie, etwa eine Tür notdürftig sichern.
- Melden Sie den Schaden unverzüglich Ihrem Versicherer.
- Reichen Sie die Stehlgutliste ein, also die Liste der gestohlenen Sachen, und ergänzen Sie sie, wenn Ihnen später etwas auffällt.
- Lassen Sie gestohlene Karten und Sparbücher sofort sperren.
Ein Versäumnis kann zu einer Kürzung bis hin zum Verlust der Leistung führen. Eine zu spät eingereichte Stehlgutliste ist ein typischer Streitpunkt. Kaufbelege und Fotos helfen beim Nachweis.
Zahlt die Hausrat bei Überspannung durch Blitz?
Schlägt der Blitz direkt ins Haus oder aufs Grundstück ein, sind auch die dabei beschädigten Geräte versichert. Geht ein Gerät durch Überspannung nach einem Blitz in der Nachbarschaft kaputt, ist das in neueren Bedingungen Teil der Feuerdeckung, oft mit Höchstbetrag. Ältere Verträge kennen Überspannung nur als Einschluss.
Weil Fernseher, Computer und Küchengeräte zusammen viel wert sind, sollten Sie prüfen, ob und bis zu welcher Höhe Überspannung bei Ihnen versichert ist.
Sind Laptop und Arbeitszimmer mitversichert?
Ja, gegen die versicherten Gefahren wie Einbruch, Feuer oder Leitungswasser. Arbeitsgeräte in Ihrer Wohnung gehören zum Hausrat, auch wenn Sie sie beruflich nutzen. Das gilt in der Regel auch für Geräte Ihres Arbeitgebers, sofern nicht dessen eigene Versicherung zahlt.
Ein Arbeitszimmer ist mitversichert, wenn es nur über die Wohnung zu betreten ist. Eine teure Ausstattung sollten Sie bei der Versicherungssumme mitzählen. Einen Sturz oder Flüssigkeitsschaden am Laptop deckt die Hausrat nicht. Anders ist es bei Räumen außerhalb der Wohnung, etwa einer angemieteten Praxis, und bei Waren oder Geschäftsinventar. Das gehört in eine Inhaltsversicherung.
Zahlt die Hausrat, wenn ich die Kerze habe brennen lassen?
Das ist der klassische Fall grober Fahrlässigkeit, also einer besonders schweren Verletzung der üblichen Sorgfalt. Gesetzlich darf der Versicherer die Leistung dann anteilig kürzen.
Gute Bedingungen verzichten darauf, und zwar an allen fünf Stellen, an denen gekürzt werden könnte, nicht nur an der ersten.
Brauche ich zusätzlich eine Glasversicherung?
Die Hausrat zahlt bei Glasbruch nur, wenn er durch eine versicherte Gefahr wie Einbruch oder Sturm entsteht. Für einen Sprung im Kochfeld oder in der Duschkabine braucht es eine Glasversicherung.
Sie lohnt sich vor allem bei großen Glasflächen, einem Glaskeramik-Kochfeld oder Glasmöbeln. Was sie genau ersetzt, steht auf der Seite zur Glasversicherung.
Ich ziehe um – was passiert mit dem Vertrag?
Der Schutz zieht mit. Während des Umzugs sind für eine Übergangszeit beide Wohnungen versichert.
Wichtig ist, den Umzug rechtzeitig zu melden. Ändern sich Wohnfläche oder Sicherungen, ändert sich auch der Beitrag und im Zweifel die Leistung.