Die Inhaltsversicherung, auch Geschäftsinhaltsversicherung genannt, schützt die Sachen Ihres Betriebs: die kaufmännische und technische Einrichtung, Waren und Vorräte, die Gebrauchsgegenstände Ihrer Mitarbeitenden, die sich üblicherweise im Betrieb befinden, und fremde Sachen, die Ihnen zur Bearbeitung, Verwahrung oder zum Verkauf überlassen sind. Das betrifft Eigentümer ebenso wie Mieter. Die Gebäudeversicherung des Vermieters schützt das Gebäude, nicht Ihre Einrichtung. Umbauten, die Sie selbst bezahlt haben – der neue Boden, die Theke, die Beleuchtung –, gehören in Ihre Inhaltsversicherung, soweit Sie als Mieter das Risiko dafür tragen. Bargeld und Wertsachen sind nur bis zu Grenzen versichert, die davon abhängen, wie sie aufbewahrt werden; bei Daten zahlt der Vertrag nach einem versicherten Schaden nur die Wiederherstellung, nicht den Wert der Information.
Ebenso wichtig ist, wofür die Inhaltsversicherung nicht gedacht ist. Sie ersetzt die beschädigte Sache, nicht den Ertrag, der während des Stillstands fehlt – dafür gibt es die Versicherung gegen Betriebsunterbrechung. Sie zahlt nur bei den Gefahren, die Sie vereinbart haben: Den Laptop, der vom Tisch fällt, oder die Kasse nach einem Bedienfehler ersetzt sie in ihrer Grundform nicht – dafür gibt es die Elektronikversicherung. Den Bruch einer Maschine versichert die Maschinenversicherung. Den Hackerangriff deckt die Cyberversicherung. Für Schäden, die Ihr Betrieb anderen zufügt, ist die Betriebshaftpflicht da, für Ware unterwegs die Transportversicherung.
