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Arbeitskraft & Einkommen

Schwere-Krankheiten-Versicherung

Erst die BU, dann diese Versicherung: ein fester Betrag, wenn etwa Krebs oder ein Schlaganfall die vereinbarte Schwere erreicht – als Polster neben der BU oder als Teillösung ohne sie.

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Mann mit Bart sitzt nachdenklich auf dem Sofa, die Hände vor dem Mund gefaltet
Worum es geht

Warum ich zuerst zur BU rate

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung, auch Dread-Disease-Versicherung genannt, leistet eine feste Summe, wenn eine im Vertrag beschriebene schwere Krankheit in der dort festgelegten Schwere eintritt. Reine Krebsversicherungen, die nur bei einer Krebsdiagnose leisten, sind ein anderes Produkt und nicht Thema dieser Seite.

Zuerst rate ich aber immer zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Sie zahlt, gleich welche Krankheit dahintersteht. Sie leistet eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft, in guten Tarifen schon für voraussichtlich sechs Monate, ganz oder zu einem vereinbarten Grad nicht mehr ausüben können.

Psychische Erkrankungen sowie Rücken- und Gelenkleiden sind in der Schwere-Krankheiten-Versicherung nicht versichert. Psychische Erkrankungen machen 32,34 Prozent aller BU-Fälle aus, die übrigen Nervenleiden nicht mitgezählt (Auswertung eines Ratinghauses, 2026). Für Privatpersonen kommt sie als Geldpolster neben einer BU infrage oder als Teillösung, wenn keine BU zu bekommen ist.

Ihre Entscheidung

Wann die Schwere-Krankheiten-Versicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Sie haben bereits eine BUNeben der BU ist das Kapital ein Geldpolster. Nach Krebs oder Herzinfarkt entstehen Kosten und Einkommenslücken auch dann, wenn Sie wieder arbeiten, und wer stufenweise zurückkehrt, erreicht die Schwelle der BU nicht immer.
  • Eine BU ist nicht zu bekommenDann schützt die Versicherung wenigstens gegen einen Ausschnitt der Risiken. Sie ist eine Teillösung, aber kein Ersatz für die BU.
  • Sie haben kein ErwerbseinkommenOb Sie arbeiten und welchen Beruf Sie ausüben, zählt für die Leistung nicht, deshalb lassen sich auch Hausfrauen, Hausmänner oder Studierende absichern. Auch dann prüfe ich zuerst, ob eine BU möglich ist.
  • Sie möchten frei über das Geld verfügenErfüllt eine Krankheit die Bedingungen für die volle Leistung, wird die Summe auf einmal ausgezahlt. Sie verwenden sie, wofür Sie möchten, etwa für eine Auszeit, einen Umbau oder laufende Kredite.

Spricht eher dagegen

  • Sie suchen Ersatz für Ihr EinkommenGezahlt wird ein Kapital und keine laufende Rente. Ein dauerhaftes Einkommen ersetzt es nicht, dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da.
  • Ihre Sorge gilt Psyche oder RückenPsychische Erkrankungen sowie Rücken- und Gelenkleiden sind nicht versichert. Gerade sie sind die beiden häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit.
  • Sie brauchen das Geld sofort nach der DiagnoseGezahlt wird erst, wenn die Krankheit die im Vertrag beschriebene Schwere erreicht hat und alle übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Frühe Krebsstadien, die die Bedingungen nicht erfüllen, bringen je nach Tarif einen Teilbetrag oder nichts.
  • Sie möchten Geld zurück, wenn nichts passiertAls Risikoversicherung zahlt sie ohne Versicherungsfall in der Regel nichts zurück, auch nicht bei einer Kündigung.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was die Versicherung im Ernstfall leistet

Ein fester Betrag, auf einmal ausgezahlt

Erfüllt eine Krankheit die Bedingungen für die volle Leistung, wird die versicherte Summe auf einmal ausgezahlt. Ihre Höhe legen Sie im Rahmen des Tarifs selbst fest. Das Geld ist frei verwendbar, für Behandlungen außerhalb der Kassenleistung, eine Auszeit, einen Umbau oder laufende Kredite.

Krebs, Herz und Gehirn im Kern

Zum Kern des Katalogs gehören Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Je nach Tarif kommen Bypass- und Herzklappenoperation, Organtransplantation, Nierenversagen, Multiple Sklerose und weitere schwere Erkrankungen des Nervensystems hinzu. Wichtiger als die Länge der Liste ist, wie die einzelnen Krankheiten definiert sind.

Der Beruf zählt für die Leistung nicht

Ob Sie weiterarbeiten können und welchen Beruf Sie ausüben, ist für die Leistung gleichgültig. Deshalb kann die Versicherung auch Menschen ohne Erwerbseinkommen absichern, etwa Hausfrauen, Hausmänner oder Studierende. Auch dann prüfe ich zuerst, ob eine BU möglich ist.

Kinder je nach Tarif mitversichert

Je nach Tarif sind Ihre Kinder ohne Mehrbeitrag mit einem Teil Ihrer Summe mitversichert. Ab wann und in welchem Umfang, regelt das Bedingungswerk.

Richtiggestellt

Vier Irrtümer über die Dread-Disease-Versicherung

„Die Beiträge kann ich von der Steuer absetzen.“

Als Privatperson können Sie die Beiträge nach meinem Kenntnisstand nicht absetzen, auch wenn es mitunter anders zu lesen ist. Das Einkommensteuergesetz zählt die Schwere-Krankheiten-Versicherung nicht zu den Vorsorgeaufwendungen, die sich als Sonderausgaben abziehen lassen. Im Einzelfall beantwortet das Ihr Steuerberater.

„Mit der Diagnose kommt das Geld.“

Die Diagnose allein reicht nicht, gezahlt wird erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Krankheit muss die im Vertrag beschriebene Schwere erreicht haben und darf nicht in einer für sie geltenden Wartezeit festgestellt worden sein. Je nach Tarif muss zudem die Überlebenszeit verstrichen sein. Bis dahin können Wochen oder Monate vergehen.

„Die Versicherung ist eine günstige Alternative zur BU.“

Eine Alternative zur BU ist sie nicht. Gezahlt wird ein Kapital statt einer laufenden Rente, und das nur für die Diagnosen des Katalogs, in dem Psyche, Rücken und Gelenke fehlen. Dass ihr Beitrag niedriger sein kann, liegt daran, dass sie weniger abdeckt.

„Der Beitrag aus der Werbung gilt auch für mich.“

Die Beiträge in der Werbung gelten für Sie nicht ohne Weiteres, denn sie sind mit jungem Alter, ohne Zigaretten und mit kleiner Summe gerechnet. Ihr Beitrag hängt vor allem von Alter, Summe, Laufzeit, Gesundheit und Rauchen ab. Belastbar ist nur die Berechnung eines Angebots für Sie.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Schwere-Krankheiten-Versicherung erkennt

Entscheidend ist, wie ein Tarif Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall definiert, denn dort unterscheiden sich die Bedingungen am stärksten. Die beworbene Zahl der Krankheiten sagt wenig. An diesen sechs Stellen sehe ich zuerst nach, und welcher Tarif was regelt, bespreche ich mit Ihnen im Einzelfall.

Was als Herzinfarkt gilt

Ein Häkchen beim Herzinfarkt sagt wenig, weil Tarife darunter Verschiedenes verstehen. Einem Tarif genügt der typische Laborbefund zusammen mit Beschwerden oder einem auffälligen EKG. Ein anderer verlangt zusätzlich, dass ein Herzkranzgefäß durch ein Blutgerinnsel vollständig verschlossen war. Ein dritter zahlt die volle Summe nur, wenn die Pumpleistung des Herzens danach länger als drei Monate unter einem festgelegten Messwert bleibt.

Krebs im Frühstadium

Wo die Grenze für die volle Leistung bei Krebs liegt, ist einer der wichtigsten Unterschiede überhaupt. Die volle Summe knüpft an ein bestimmtes Stadium oder an eine Behandlung wie Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie. Frühe Stadien, die das nicht erfüllen, bringen je nach Tarif einen Teilbetrag oder nichts. Krebsvorstufen lösen keine volle Leistung aus, heller Hautkrebs je nach Tarif ebenfalls nicht. 2023 sind in Deutschland rund 518.000 Menschen neu an Krebs erkrankt (Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut).

Die Mindestdauer beim Schlaganfall

Für die volle Leistung müssen die Ausfälle nach einem Schlaganfall eine festgelegte Zeit bestehen, zum Beispiel drei Monate. Die volle Summe kommt also frühestens nach dieser Frist. Bei kürzeren Ausfällen gibt es je nach Tarif eine Teilleistung oder gar keine; eine kurze Durchblutungsstörung ohne bleibende Folgen reicht nicht. Rund 270.000 Menschen in Deutschland erleiden jährlich einen Schlaganfall (Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft, Stand August 2025).

Wartezeit und Überlebenszeit

Die Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn und betrifft vor allem Krebs. Wird die Krankheit in dieser Zeit festgestellt, gibt es für sie keine Leistung. Die Überlebenszeit ist der Zeitraum, den die versicherte Person überleben muss. Je nach Tarif zählt sie ab der Diagnose oder erst ab dem Tag, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, oder sie entfällt ganz.

Was nach der Auszahlung bleibt

Was nach der vollen Auszahlung bleibt, regelt jeder Tarif selbst. Der Vertrag kann ganz enden, einschließlich des Schutzes im Todesfall. Es kann aber auch ein Todesfallschutz bestehen bleiben oder ein Schutz für eine zweite schwere Krankheit. Ob ein solcher Zweitfall-Schutz sinnvoll ist, kläre ich beim Abschluss, weil er sich je nach Tarif nachträglich nicht mehr einschließen lässt.

Beitrag garantiert oder anpassbar

Je nach Tarif ist der Beitrag für die ganze Laufzeit garantiert, oder er kann steigen. Das geschieht etwa, wenn der Versicherer Überschüsse, also Gewinne, die entstehen, weil der Versicherer vorsichtig kalkuliert, etwa mit mehr Leistungsfällen, als später eintreten, mit dem Beitrag verrechnet und sie geringer ausfallen. Welches Modell vorliegt, steht im Bedingungswerk. Am heutigen Beitrag lässt es sich nicht ablesen.

Warum über einen Makler

Was vor jeder Schwere-Krankheiten-Versicherung geklärt sein muss

Bevor ich eine Schwere-Krankheiten-Versicherung empfehle, kläre ich, ob für Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen ist und welche Rolle das Kapital dann spielen soll. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die BU, dann der zweite Schritt

Haben Sie noch keine BU, gehen Ihre Gesundheitsangaben zuerst ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer, und zwar für die BU. Erst mit deren Antworten plane ich die Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Erfahrung

Gesundheitsfragen ohne Lücken

Lücken im Antrag sind ein typischer Streitpunkt im Leistungsfall. Deshalb gehe ich die Gesundheitsfragen vollständig mit Ihnen durch. Mit der Risikoprüfung, also der Prüfung Ihrer Angaben durch den Versicherer vor der Annahme, arbeite ich seit über zwanzig Jahren.

Bedingungen

Die Definition hinter der Diagnose

Welches Stadium, welche Dauer und welcher Befund zählen, steht im Bedingungswerk. Ich lese es nach, bevor ich einen Tarif vorschlage, und sage Ihnen, was er nicht abdeckt.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie hoch sollte die Summe sein?

Die Summe sollte tragen, wofür sie gedacht ist. Ein dauerhaftes Einkommen ersetzt sie nicht, dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da.

Gedacht ist sie für:

  • eine Auszeit von ein bis drei Jahren mit den laufenden Verpflichtungen
  • einen Umbau der Wohnung
  • die Tilgung eines Kredits

Rechnen Sie dabei mit Ihren tatsächlichen Fixkosten und nicht mit einer runden Zahl. Ihre Höhe ist eine Frage der Rolle. Neben einer BU überbrückt sie, ohne BU fängt sie einen Teil ab. Beides bespreche ich mit Ihnen anhand Ihrer Zahlen.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich gesund bleibe?

Nein, in der Regel nicht. Bei einem reinen Risikotarif mit fester Laufzeit gibt es weder einen Rückkaufswert noch eine Rückzahlung der Beiträge, auch nicht bei einer Kündigung.

Schließt ein Tarif eine lebenslange Todesfallleistung ein, kann bei einer Kündigung ein Rückkaufswert entstehen. Das steht im Bedingungswerk.

Je nach Tarif ist eine Leistung im Todesfall eingebaut. Deren Höhe unterscheidet sich stark, und je nach Tarif fällt sie nach einer Krankheitsleistung weg. Soll eine Familie abgesichert werden, rechne ich deshalb eine eigene Risikolebensversicherung mit.

Bekomme ich den Vertrag trotz Vorerkrankungen?

Das hängt von der Vorerkrankung ab. Ob Ihre Vorgeschichte ein Hindernis ist, kläre ich mit einer Anfrage ohne Ihren Namen, bevor ein Antrag gestellt wird.

Vor dem Abschluss stellt der Versicherer Gesundheitsfragen, und die gehören vollständig beantwortet, denn eine fehlende Angabe kann im Leistungsfall den Schutz kosten. Eine psychische Vorgeschichte wird hier nicht zwingend so bewertet wie in der BU.

Wann melde ich den Leistungsfall – und warum wird trotz Diagnose nicht gezahlt?

Melden Sie den Leistungsfall am besten gleich nach der ersten Diagnose und nicht erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt scheinen. Wird trotz Diagnose nicht gezahlt, liegt das an wiederkehrenden Gründen.

Einzureichen sind die Facharztberichte, bei Krebs je nach Tarif samt feingeweblichem Befund, also dem Ergebnis der Gewebeuntersuchung unter dem Mikroskop. Typische Gründe für eine Ablehnung sind:

  • Die Krankheit erfüllt die Definition im Vertrag nicht, etwa beim Stadium, beim Befund oder bei der Dauer.
  • Die Diagnose fiel in die Wartezeit. Je nach Tarif kann schon eine in der Wartezeit entdeckte Vorstufe die spätere Leistung ausschließen.
  • Eine Vorerkrankung fehlte im Antrag.

Deshalb gehen wir die Definitionen vor dem Abschluss gemeinsam durch.

Können Unternehmen damit Schlüsselpersonen absichern?

Ja, je nach Tarif. Ein Unternehmen kann eine Person absichern, deren Ausfall den Betrieb trifft, etwa eine Geschäftsführerin, einen Gesellschafter oder einen Spezialisten.

Die Leistung hilft der Firma, die Zeit des Ausfalls finanziell zu überbrücken. Ob die Firma das Geld bekommen darf, regelt jedes Bedingungswerk selbst, und das prüfe ich vor dem Antrag. Die steuerliche Behandlung der Leistung hängt unter anderem ab von:

  • der Rechtsform
  • der Frage, wer Versicherungsnehmer und Empfänger ist

Davon hängt auch ab, wie hoch die Summe sein muss, damit nach einer möglichen Steuer genug bleibt. Das kläre ich immer gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.

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