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Arbeitskraft & Einkommen

Schwere-Krankheiten-Versicherung

Erst die BU, dann diese Versicherung: ein fester Betrag, wenn etwa Krebs oder ein Schlaganfall die vereinbarte Schwere erreicht – als Polster neben der BU oder als Teillösung ohne sie.

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Mann mit Bart sitzt nachdenklich auf dem Sofa, die Hände vor dem Mund gefaltet
Worum es geht

Warum ich zuerst zur BU rate

Die Schwere-Krankheiten-Versicherung, auch Dread-Disease-Versicherung genannt, leistet eine feste Summe, wenn eine im Vertrag beschriebene schwere Krankheit in der dort festgelegten Schwere eintritt. Das klingt nach einer einfachen Absicherung für den Ernstfall, und trotzdem rate ich immer zuerst zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Die BU zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich auf längere Zeit ganz oder zu einem vereinbarten Grad nicht mehr ausüben können – gleich, welche Krankheit dahintersteht. Im Krankheitsfall zahlt die Schwere-Krankheiten-Versicherung nur für die Krankheiten auf ihrer Liste, und sie zahlt ein Kapital statt einer Rente. Psychische Erkrankungen sowie Rücken- und Gelenkleiden sind darin nicht versichert. Genau das sind die beiden häufigsten Gründe für eine Berufsunfähigkeit: Psychische Erkrankungen machen 32,34 Prozent aller BU-Fälle aus – die übrigen Nervenleiden nicht mitgezählt (Auswertung eines Ratinghauses, 2026). Deshalb gilt bei mir eine feste Reihenfolge: erst die BU, dann – wo es passt – die Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Für Privatpersonen kommt die Schwere-Krankheiten-Versicherung in zwei Fällen infrage. Neben einer BU ist sie ein Geldpolster: Nach einer Krebsdiagnose oder einem Herzinfarkt entstehen Kosten und Einkommenslücken auch dann, wenn die versicherte Person später wieder arbeitet – wer stufenweise zurückkehrt oder in Teilzeit weitermacht, erreicht die Schwelle der BU nicht immer. Das Kapital verschafft für diese Zeit Luft. Der zweite Fall: Ist keine BU zu bekommen, schützt die Schwere-Krankheiten-Versicherung wenigstens gegen einen Ausschnitt der Risiken – als Teillösung, nicht als Ersatz. Wie verbreitet Krebs und Schlaganfall sind, zeigen zwei Zahlen: 2023 sind in Deutschland rund 518.000 Menschen neu an Krebs erkrankt (Zentrum für Krebsregisterdaten am Robert Koch-Institut), und rund 270.000 Menschen erleiden jährlich einen Schlaganfall (Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft, Stand August 2025). Nicht jede dieser Diagnosen erfüllt aber die Bedingungen eines Vertrags. Reine Krebsversicherungen, die nur bei einer Krebsdiagnose leisten, sind ein anderes Produkt und nicht Thema dieser Seite.

Die Grundleistungen

Was die Versicherung im Ernstfall leistet

Ein fester Betrag, auf einmal ausgezahlt

Versichert ist eine Summe, die Sie im Rahmen des Tarifs selbst festlegen. Erfüllt eine Krankheit die Bedingungen für die volle Leistung, wird die Summe auf einmal ausgezahlt, und das Geld ist frei verwendbar: für Behandlungen außerhalb der Kassenleistung, eine Auszeit, einen Umbau oder laufende Kredite.

Krebs, Herz und Gehirn im Kern

Zum Kern des Katalogs gehören Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall; je nach Tarif kommen Bypass- und Herzklappenoperation, Organtransplantation, Nierenversagen, Multiple Sklerose und weitere schwere Erkrankungen des Nervensystems hinzu. Wichtiger als die Länge der Liste ist, wie die einzelnen Krankheiten definiert sind – mehr dazu unten.

Der Beruf zählt für die Leistung nicht

Ob Sie weiterarbeiten können und welchen Beruf Sie ausüben, ist für die Leistung gleichgültig. Deshalb kann die Versicherung auch Menschen ohne Erwerbseinkommen absichern, etwa Hausfrauen, Hausmänner oder Studierende – auch dann prüfe ich zuerst, ob eine BU möglich ist.

Kinder je nach Tarif mitversichert

Je nach Tarif sind Ihre Kinder ohne Mehrbeitrag mit einem Teil Ihrer Summe mitversichert. Ab wann und in welchem Umfang, regelt das Bedingungswerk.

Richtiggestellt

Vier Irrtümer über die Dread-Disease-Versicherung

„Die Beiträge kann ich von der Steuer absetzen.“

Nein – als Privatperson nach meinem Kenntnisstand nicht. Das Einkommensteuergesetz zählt die Schwere-Krankheiten-Versicherung nicht zu den Vorsorgeaufwendungen, die sich als Sonderausgaben abziehen lassen – auch wenn es mitunter anders zu lesen ist. Im Einzelfall beantwortet das Ihr Steuerberater.

„Mit der Diagnose kommt das Geld.“

Die Diagnose allein reicht nicht. Gezahlt wird erst, wenn alles zusammenkommt: Die Krankheit hat die im Vertrag beschriebene Schwere erreicht; sie wurde nicht in einer Wartezeit festgestellt, die für sie gilt; je nach Tarif ist die Überlebenszeit verstrichen; und die Facharztberichte liegen vor. Bis dahin können Wochen oder Monate vergehen.

„Die Versicherung ist eine günstige Alternative zur BU.“

Nein. Gezahlt wird Kapital, keine laufende Rente, und nur für die Diagnosen des Katalogs; Psyche, Rücken und Gelenke fehlen. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung gehört neben die BU – oder ist, wenn die BU nicht zu bekommen ist, eine Teillösung. Dass ihr Beitrag niedriger sein kann, liegt daran, dass sie weniger abdeckt.

„Der Beitrag aus der Werbung gilt auch für mich.“

Nein, nicht ohne Weiteres. Die Beiträge in der Werbung sind mit Annahmen gerechnet, die nicht zu Ihnen passen müssen: junges Alter, keine Zigaretten, eine kleine Summe. Ihr Beitrag hängt vor allem von Alter, Summe, Laufzeit, Gesundheit und Rauchen ab. Eine belastbare Zahl gibt es deshalb nur mit der Berechnung eines Angebots für Sie.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Schwere-Krankheiten-Versicherung erkennt

Mit der Zahl der versicherten Krankheiten wird gern geworben. Diese Zahl sagt wenig. Entscheidend ist, wie ein Tarif die Krankheiten definiert, auf die es im Ernstfall am ehesten ankommt – vor allem Krebs, Herzinfarkt und Schlaganfall. Genau dort unterscheiden sich die Bedingungen am stärksten. An diesen sechs Stellen sehe ich zuerst nach; welcher Tarif was regelt, bespreche ich mit Ihnen im Einzelfall.

Was als Herzinfarkt gilt

Ein Beispiel zeigt, warum ein Häkchen auf der Liste wenig sagt. Einem Tarif genügt beim Herzinfarkt der typische Laborbefund zusammen mit Beschwerden oder einem auffälligen EKG. Ein anderer verlangt zusätzlich, dass ein Herzkranzgefäß durch ein Blutgerinnsel vollständig verschlossen war. Ein dritter zahlt die volle Summe nur, wenn die Pumpleistung des Herzens danach länger als drei Monate unter einem festgelegten Messwert bleibt. Im Vertrag steht jedes Mal dasselbe Wort: Herzinfarkt.

Krebs im Frühstadium

Krebsvorstufen lösen keine volle Leistung aus, heller Hautkrebs je nach Tarif ebenfalls nicht. Die volle Summe knüpft an ein bestimmtes Stadium oder an eine Behandlung wie Chemo-, Strahlen- oder Immuntherapie. Frühe Stadien, die das nicht erfüllen, bringen je nach Tarif einen Teilbetrag oder nichts. Wo diese Grenze liegt, ist einer der wichtigsten Unterschiede überhaupt.

Die Mindestdauer beim Schlaganfall

Für die volle Leistung müssen die Ausfälle nach einem Schlaganfall eine festgelegte Zeit bestehen, zum Beispiel drei Monate. Die volle Summe kommt also frühestens nach dieser Frist. Bei kürzeren Ausfällen gibt es je nach Tarif eine Teilleistung oder gar keine; eine kurze Durchblutungsstörung ohne bleibende Folgen reicht nicht.

Wartezeit und Überlebenszeit

Die Wartezeit läuft ab Vertragsbeginn und betrifft vor allem Krebs: Wird die Krankheit in dieser Zeit festgestellt, gibt es für sie keine Leistung. Je nach Tarif kann schon eine in der Wartezeit entdeckte Vorstufe die spätere Leistung ausschließen. Die Überlebenszeit ist der Zeitraum, den die versicherte Person überleben muss – je nach Tarif gezählt ab der Diagnose oder erst ab dem Tag, an dem alle Voraussetzungen erfüllt sind. Je nach Tarif entfällt die Überlebenszeit ganz.

Was nach der Auszahlung bleibt

Was nach der vollen Auszahlung bleibt, regelt jeder Tarif selbst: Der Vertrag kann ganz enden, einschließlich des Schutzes im Todesfall; es kann ein Todesfallschutz bestehen bleiben oder ein Schutz für eine zweite schwere Krankheit. Ob ein solcher Zweitfall-Schutz sinnvoll ist, kläre ich beim Abschluss, weil er sich je nach Tarif nachträglich nicht mehr einschließen lässt.

Beitrag garantiert oder anpassbar

Je nach Tarif ist der Beitrag für die ganze Laufzeit garantiert, oder er kann steigen, etwa wenn der Versicherer Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet und sie geringer ausfallen. Welches Modell vorliegt, steht im Bedingungswerk – der heutige Beitrag verrät es nicht.

Warum über einen Makler

Was vor jeder Schwere-Krankheiten-Versicherung geklärt sein muss

Bevor ich eine Schwere-Krankheiten-Versicherung empfehle, kläre ich, ob für Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen ist – und welche Rolle das Kapital dann spielen soll. Die Beratung ist für Sie kostenfrei; vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die BU, dann der zweite Schritt

Haben Sie noch keine BU, gehen Ihre Gesundheitsangaben zuerst ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer – für die BU. Erst mit deren Antworten plane ich die Schwere-Krankheiten-Versicherung.

Erfahrung

Gesundheitsfragen ohne Lücken

Lücken im Antrag sind ein typischer Streitpunkt im Leistungsfall. Deshalb gehe ich die Gesundheitsfragen vollständig mit Ihnen durch – mit Risikoprüfung arbeite ich seit über zwanzig Jahren.

Bedingungen

Die Definition hinter der Diagnose

Welches Stadium, welche Dauer, welcher Befund: Das steht im Bedingungswerk. Ich lese es nach, bevor ich einen Tarif vorschlage, und sage Ihnen, was er nicht abdeckt.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Wie hoch sollte die Summe sein?

So hoch, dass sie trägt, wofür sie gedacht ist: eine Auszeit von ein bis drei Jahren mit den laufenden Verpflichtungen, einen Umbau der Wohnung, die Tilgung eines Kredits. Rechnen Sie dabei mit Ihren tatsächlichen Fixkosten, nicht mit einer runden Zahl.

Ein dauerhaftes Einkommen ersetzt sie nicht; dafür ist die Berufsunfähigkeitsversicherung da. Die Summe ist deshalb eine Frage der Rolle: Neben einer BU überbrückt sie, ohne BU fängt sie einen Teil ab. Beides bespreche ich mit Ihnen anhand Ihrer Zahlen.

Bekomme ich Geld zurück, wenn ich gesund bleibe?

Nein. Die Schwere-Krankheiten-Versicherung ist eine reine Risikoversicherung: Tritt bis zum Vertragsende kein Versicherungsfall ein, gibt es weder einen Rückkaufswert noch eine Rückzahlung der Beiträge. Auch bei einer Kündigung bekommen Sie nichts zurück.

Eingebaut ist je nach Tarif eine Leistung im Todesfall. Deren Höhe unterscheidet sich stark, und je nach Tarif fällt sie nach einer Krankheitsleistung weg. Soll eine Familie abgesichert werden, rechne ich deshalb eine eigene Risikolebensversicherung mit.

Bekomme ich den Vertrag trotz Vorerkrankungen?

Das hängt von der Vorerkrankung ab. Vor dem Abschluss stellt der Versicherer Gesundheitsfragen, und die gehören vollständig beantwortet – eine fehlende Angabe kann im Leistungsfall den Schutz kosten.

Eine psychische Vorgeschichte wird hier nicht zwingend so bewertet wie in der BU. Ob Ihre Vorgeschichte ein Hindernis ist, kläre ich mit einer Anfrage ohne Ihren Namen, bevor ein Antrag gestellt wird.

Wann melde ich den Leistungsfall – und warum wird trotz Diagnose nicht gezahlt?

Gemeldet wird der Leistungsfall am besten gleich nach der ersten Diagnose – nicht erst, wenn alle Voraussetzungen erfüllt scheinen. Einzureichen sind die Facharztberichte, bei Krebs je nach Tarif samt feingeweblichem Befund.

Abgelehnt wird aus wiederkehrenden Gründen: Die Krankheit erfüllt die Definition im Vertrag nicht – etwa beim Stadium, beim Befund oder bei der Dauer –, die Diagnose fiel in die Wartezeit, oder eine Vorerkrankung fehlte im Antrag. Deshalb gehen wir die Definitionen vor dem Abschluss gemeinsam durch.

Können Unternehmen damit Schlüsselpersonen absichern?

Ja, je nach Tarif. Ein Unternehmen kann eine Person absichern, deren Ausfall den Betrieb trifft – etwa eine Geschäftsführerin, einen Gesellschafter oder einen Spezialisten. Die Leistung hilft der Firma, die Zeit des Ausfalls finanziell zu überbrücken.

Ob die Firma das Geld bekommen darf, regelt jedes Bedingungswerk selbst – das prüfe ich vor dem Antrag. Wie die Leistung steuerlich behandelt wird, hängt unter anderem von der Rechtsform ab und davon, wer Versicherungsnehmer und Empfänger ist. Davon hängt auch ab, wie hoch die Summe sein muss, damit nach einer möglichen Steuer genug bleibt. Das kläre ich immer gemeinsam mit Ihrem Steuerberater.