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Arbeitskraft & Einkommen

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähig ist, wer seine Dienstpflichten dauernd nicht mehr erfüllen kann. Darüber entscheidet Ihr Dienstherr. Ob dann genug Geld fließt, entscheidet Ihr Vertrag.

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Junge Verwaltungsmitarbeiterin mit geöffnetem Aktenordner in einem hellen Büro
Worum es geht

Warum die Beamtenversorgung in jungen Dienstjahren am wenigsten trägt

Beamtinnen und Beamte stehen außerhalb der Sozialversicherung. Dafür schuldet ihnen der Dienstherr einen lebenslangen angemessenen Unterhalt – das Alimentationsprinzip. Es gibt also keine Erwerbsminderungsrente, keine gesetzliche Unfallversicherung und kein Krankengeld; an ihrer Stelle stehen Beamtenversorgung, Beihilfe und Dienstunfallfürsorge. Für den Ernstfall gibt es einen eigenen Begriff: Dienstunfähig ist, wer die Dienstpflichten dauernd nicht mehr erfüllen kann. Das ist etwas anderes als Berufsunfähigkeit – es gibt keine Fünfzig-Prozent-Schwelle und keinen festen Prognosezeitraum, und festgestellt wird sie nicht von einem Arzt, sondern vom Dienstherrn. Das amtsärztliche Zeugnis dient dabei nur der Orientierung.

Die Versorgung selbst ist nicht so üppig wie ihr Ruf: Vier Reformen zwischen 1997 und 2009 haben sie zurückgeschnitten. Das Ruhegehalt bemisst sich nach den erdienten Dienstjahren, und den Höchstsatz erreicht erst, wer vierzig davon hinter sich hat – wer mit vierzig Jahren ausscheidet, hat ihn nicht. Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und auf Probe ist es keine Lücke, sondern ein Loch: Bei Krankheit oder einem Unfall in der Freizeit werden sie entlassen – ohne Rechtsanspruch auf Versorgung.

Die Grundleistungen

Was eine Dienstunfähigkeitsversicherung leistet

Eine monatliche Rente

Gezahlt wird Monat für Monat, sobald Ihr Dienstherr Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt oder entlässt, längstens bis zum vereinbarten Endalter. Andere Einkünfte werden nicht gegengerechnet: Was privat versichert ist, kommt zu dem hinzu, was vom Dienstherrn kommt.

Leistung auf die Entscheidung des Dienstherrn

Das ist der Kern der Dienstunfähigkeitsklausel: Der Versicherer prüft nicht selbst, sondern folgt der Zurruhesetzung oder Entlassung. Vorzulegen ist dann die Versetzungs- beziehungsweise Entlassungsurkunde.

Der Berufsunfähigkeitsschutz darunter

Was hier Dienstunfähigkeitsversicherung heißt, ist im Kern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Behält der Dienstherr Sie im Dienst, greift die Klausel nicht – der Schutz aus dem Berufsunfähigkeitsteil bleibt.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Ab der Anerkennung zahlen Sie keinen Beitrag mehr, der Schutz läuft unverändert weiter – er entfällt also genau in dem Moment, in dem die Bezüge einbrechen.

Nachversicherung ohne neue Gesundheitsfragen

Wer früh abschließt, schließt klein ab. Gute Verträge erlauben die spätere Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sich das Leben ändert: Ausbildungsabschluss, Berufseinstieg, Heirat, Geburt, Immobilie, Gehaltssprung. Es kommt auf das Höchstalter und den Betrag je Anlass an.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Dienstunfähigkeitsklausel erkennt

„Echte Dienstunfähigkeitsklausel“ ist längst ein Werbewort. Es ist die Eintrittskarte, nicht die Entscheidung; was in den Ranglisten der Portale vorn steht, steht bedingungsseitig nicht zwangsläufig vorn. An fünf Stellen entscheidet sich, ob die Klausel zu Ihrem Status und Ihrer Laufbahn passt.

Echt, unvollständig oder unecht

Fachlich werden drei Stufen unterschieden. Echt heißt: Der Versicherer folgt der Entscheidung des Dienstherrn und erfasst Versetzung in den Ruhestand und Entlassung. Unvollständig erfasst nur die Versetzung – Anwärter und Beamte auf Probe werden aber entlassen, für sie greift eine solche Klausel ins Leere. Unecht stellt neben die Entscheidung des Dienstherrn einen zweiten Auslöser, meist über die Formulierung „ausschließlich infolge des Gesundheitszustandes“ – damit behält sich der Versicherer die eigene Prüfung vor.

Leistungsdauer vor der Lebenszeit

Echt heißt nicht unbegrenzt. Für Beamte auf Widerruf und auf Probe ist die Leistungsdauer häufig auf 24, 36 oder 72 Monate begrenzt, und einzelne Bedingungswerke nehmen die Klausel überhaupt nur bis zu einem bestimmten Alter auf.

Spezielle Dienstunfähigkeit im Vollzugsdienst

Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Soldaten unterliegen besonderen gesundheitlichen Anforderungen. Wer sie nicht mehr erfüllt, ist deswegen weder berufsunfähig noch allgemein dienstunfähig – er wird versetzt, nicht pensioniert. Diese Lücke schließt nur eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, auch sie oft mit eigener, begrenzter Leistungsdauer.

Nachweise im Leistungsfall

In der Regel genügt die Versetzungs- oder Entlassungsurkunde; je nach Bedingungswerk kommt eine Kopie des amtsärztlichen Zeugnisses hinzu. Verlangt ein Tarif darüber hinaus eigene medizinische Nachweise, prüft er faktisch mit. Dieselbe Frage stellt sich für den Berufsunfähigkeitsteil: Fast alle Bedingungswerke enthalten eine Generalklausel, nach der „insbesondere“ weitere Auskünfte verlangt werden dürfen – die besseren zählen abschließend auf, was gefordert werden darf.

Begrenzte Dienstfähigkeit

Nicht jede gesundheitliche Einschränkung endet im Ruhestand. Der Dienstherr kann auch begrenzte Dienstfähigkeit feststellen und Sie in vermindertem Umfang im Dienst behalten. Ob der Vertrag diesen Fall mit abdeckt, ist ein eigener Prüfpunkt – und einer, der im Beitragsvergleich gar nicht vorkommt.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Dienstunfähigkeit nicht fragt

Ein Rechner fragt nach Alter, Laufbahn und Wunschrente. Er fragt nicht nach Ihrem Beamtenstatus, nicht nach Ihrem Dienstherrn und nicht danach, welchen Nachweis Ihr Tarif im Leistungsfall verlangt. Daran hängt aber, ob die Klausel für Sie trägt.

So arbeite ich
Risikoanalyse

Erst der Status, dann der Tarif

Ob Sie Anwärter, Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit sind, entscheidet darüber, welche Klauseln in Frage kommen; im Vollzugsdienst kommen Land und Dienstzweig dazu. Weil die Häuser mit Dienstunfähigkeitsklausel die Gesundheit teils strenger prüfen, gehen Ihre Angaben bei Vorerkrankungen zuerst ohne Ihren Namen an mehrere davon.

Erfahrung

Arbeitskraft und Gesundheit sind mein Schwerpunkt

Kranken- und Arbeitskraftabsicherung sind seit über zwanzig Jahren mein Schwerpunkt, und im öffentlichen Dienst hängen sie zusammen: Beihilfe, Dienstunfähigkeit, die Haftung im Dienst und der Unfall in der Freizeit. Ich sehe die anderen mit und sage Ihnen auch, wenn nichts fehlt.

Bedingungen

Ich lese, was hinter dem Wort steht

Das Wort „echt“ ist schnell geschrieben. Ob die Klausel Versetzung und Entlassung erfasst, wie lange sie vor der Lebenszeit leistet und welchen Nachweis sie im Leistungsfall verlangt, steht nur in den Versicherungsbedingungen. Die lese ich, bevor Sie unterschreiben.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Reicht mein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit nicht aus?

Das hängt fast allein daran, wie lange Sie schon im Dienst sind. Das Ruhegehalt wächst um 1,79375 Prozent je ruhegehaltfähigem Dienstjahr; den Höchstsatz von 71,75 Prozent erreicht erst, wer 40 Dienstjahre hinter sich hat (Werte für Bundesbeamte, Stand 2026). Ganz am Anfang steht dabei eine Hürde: Ruhegehalt gibt es überhaupt erst nach fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit. Wer vorzeitig ausscheidet, bekommt eine Zurechnungszeit angerechnet: Die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zählt bei Dienstunfähigkeit zu zwei Dritteln mit (§ 13 Beamtenversorgungsgesetz). Dafür fällt ein Versorgungsabschlag von 3,6 Prozent je Jahr an, höchstens 10,8 Prozent. Bei dienstjungen Beamten greift am Ende oft nur die Mindestversorgung: 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 Prozent der Endstufe A 4 zuzüglich eines festen Betrags, je nachdem, was günstiger ist. Gegen Ihr bisheriges Nettoeinkommen bleibt davon eine Lücke – umso größer, je jünger Sie sind.

Ich bin Anwärter oder Beamter auf Probe – was passiert dann?

Der ungünstigste Fall der ganzen Sparte – und er trifft ausgerechnet die Jüngsten. Wer als Beamter auf Widerruf oder auf Probe wegen Krankheit oder eines Unfalls in der Freizeit dienstunfähig wird, hat keinen Rechtsanspruch auf Versorgung: Er wird entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Deren Erwerbsminderungsrente verlangt eine Wartezeit von fünf Jahren und drei Jahren Pflichtbeiträgen in den letzten fünf – im Vorbereitungsdienst ist das regelmäßig nicht erfüllt, und selbst dann fiele die Rente sehr niedrig aus. Anders liegt nur der anerkannte Dienstunfall; dafür gibt es einen Unterhaltsbeitrag beziehungsweise ein Unfallruhegehalt. Für Krankheit und den Unfall in der Freizeit, also die große Mehrheit der Fälle, bleibt nichts.

Ich habe schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung – reicht die?

Wertlos ist sie nicht, und wer Ihnen etwas anderes erzählt, übertreibt. Eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch ohne Dienstunfähigkeitsklausel, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Nur prüfen dann zwei Stellen nach getrennten Maßstäben: Ihr Dienstherr entscheidet über die Zurruhesetzung: Ein Beamter auf Lebenszeit ist „in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig ist“ (§ 26 Beamtenstatusgesetz; für Bundesbeamte gilt eine inhaltsgleiche Regelung im Bundesbeamtengesetz). Der Versicherer entscheidet dagegen über den Berufsunfähigkeitsgrad, und beide können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Dienstunfähigkeitsklausel bindet den Versicherer an die Entscheidung Ihres Dienstherrn und beseitigt genau diese Lücke. Umgekehrt gilt aber auch: Eine echte Klausel macht ein schwaches Bedingungswerk nicht gut. Geprüft gehört beides.

Ich bin im Vollzugsdienst – brauche ich die spezielle Dienstunfähigkeit?

Das hängt an Ihrem Dienstherrn, weil seit der Föderalismusreform 2005 jedes Land seine Beamtenversorgung selbst regelt. Fehlt eine gesetzliche Sonderregelung, wird ohnehin nach allgemeiner Dienstunfähigkeit geprüft und die spezielle Klausel ist entbehrlich. Im Polizeivollzugsdienst ist sie beim Bund und in allen 16 Ländern nötig – dort führt kein Weg daran vorbei. Bei der Feuerwehr ist sie in elf der sechzehn Länder nötig, im Justizvollzug in acht (Stand 12/2025). Ein Beispiel: Ein Feuerwehrmann, der nach einer Erkrankung kein Atemschutzgerät mehr tragen darf, erfüllt die besondere gesundheitliche Anforderung seiner Laufbahn nicht mehr – berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig ist er deswegen nicht.

Was kostet das, und wie hoch sollte die Rente sein?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Den Beitrag bestimmen fünf Größen: Eintrittsalter, Laufbahn, Gesundheitszustand, Höhe der Rente und Laufzeit. Am stärksten wirken Eintrittsalter und Gesundheitszustand – der Beitrag wird beim Abschluss für die gesamte Laufzeit kalkuliert, wer früh abschließt, zahlt dauerhaft weniger. Und weil die Häuser mit Dienstunfähigkeitsklausel die Gesundheit teils strenger prüfen als andere, ist bei Vorerkrankungen die anonyme Voranfrage der erste Schritt, nicht der Antrag. Bei der Höhe rechnen Sie von unten: erst die laufenden Fixkosten, dann das, was zum Leben bleiben soll, abzüglich dessen, was vom Dienstherrn zu erwarten ist. Zwei Posten werden dabei regelmäßig vergessen – der Beitrag zur privaten Krankenversicherung läuft weiter, und die Rente endet zum vereinbarten Endalter, während die eigene Altersvorsorge im Leistungsfall ausfällt. Was Ihr Schutz kostet, zeigt der Vergleich; die Anfrage dazu ist kostenfrei.