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Arbeitskraft & Einkommen

Dienstunfähigkeitsversicherung

Dienstunfähig ist, wer seine Dienstpflichten dauernd nicht mehr erfüllen kann. Darüber entscheidet Ihr Dienstherr. Ob dann genug Geld fließt, entscheidet Ihr Vertrag.

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Junge Verwaltungsmitarbeiterin mit geöffnetem Aktenordner in einem hellen Büro
Worum es geht

Warum die Beamtenversorgung in jungen Dienstjahren am wenigsten trägt

Beamtinnen und Beamte stehen außerhalb der Sozialversicherung. Dafür schuldet ihnen der Dienstherr einen lebenslangen angemessenen Unterhalt, das sogenannte Alimentationsprinzip. Es gibt also keine Erwerbsminderungsrente, keine gesetzliche Unfallversicherung und kein Krankengeld. An ihrer Stelle stehen Beamtenversorgung, Beihilfe und Dienstunfallfürsorge.

Die Versorgung selbst ist nicht so üppig wie ihr Ruf. Vier Reformen zwischen 1997 und 2009 haben sie zurückgeschnitten. Das Ruhegehalt bemisst sich nach den erdienten Dienstjahren.

Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf und auf Probe ist es mehr als eine Lücke. Wer bei ihnen durch Krankheit oder einen Unfall in der Freizeit dienstunfähig wird, wird als Anwärter stets und als Beamter auf Probe in aller Regel entlassen, ohne Rechtsanspruch auf Versorgung.

Die Grundleistungen

Was eine Dienstunfähigkeitsversicherung leistet

Eine monatliche Rente

Mit einer echten Dienstunfähigkeitsklausel wird Monat für Monat gezahlt, sobald Ihr Dienstherr Sie aus gesundheitlichen Gründen in den Ruhestand versetzt oder entlässt, längstens bis zum vereinbarten Endalter. Andere Einkünfte werden nicht gegengerechnet: Was privat versichert ist, kommt zu dem hinzu, was vom Dienstherrn kommt.

Leistung auf die Entscheidung des Dienstherrn

Bei einer echten Klausel prüft der Versicherer nicht selbst, sondern folgt der Zurruhesetzung oder Entlassung durch Ihren Dienstherrn. Das ist der Kern der Dienstunfähigkeitsklausel. Vorzulegen ist dann die Versetzungs- beziehungsweise Entlassungsurkunde.

Der Berufsunfähigkeitsschutz darunter

Was hier Dienstunfähigkeitsversicherung heißt, ist im Kern eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Dienstunfähigkeitsklausel. Behält der Dienstherr Sie im Dienst, greift die Klausel nicht. Dann bleibt der Schutz aus dem Berufsunfähigkeitsteil.

Beitragsbefreiung im Leistungsfall

Ab der Anerkennung zahlen Sie keinen Beitrag mehr, und der Schutz läuft unverändert weiter. Der Beitrag entfällt also in dem Moment, in dem die Bezüge einbrechen.

Nachversicherung ohne neue Gesundheitsfragen

Gute Verträge erlauben eine spätere Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sich das Leben ändert: Ausbildungsabschluss, Berufseinstieg, Heirat, Geburt, Immobilie, Gehaltssprung. Das zählt, weil man früh meist mit einer kleinen Rente beginnt. Es kommt auf das Höchstalter und den Betrag je Anlass an.

Ihre Entscheidung

Wann die Dienstunfähigkeitsversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Anwärter oder Beamter auf ProbeWerden Sie durch Krankheit oder einen Unfall in der Freizeit dienstunfähig, werden Sie als Anwärter stets und als Beamter auf Probe in aller Regel entlassen, ohne Rechtsanspruch auf Versorgung.
  • Wenige DienstjahreDas Ruhegehalt wächst mit den Dienstjahren. Am Anfang greift oft nur die Mindestversorgung, und gegen Ihr Nettoeinkommen bleibt eine Lücke.
  • Polizei, Feuerwehr, JustizvollzugWer die besonderen gesundheitlichen Anforderungen nicht mehr erfüllt, ist deswegen nicht zwingend allgemein dienstunfähig. Diese Lücke schließt eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel, bei Feuerwehr und Justizvollzug je nach Land.
  • Ihre Ausgaben laufen weiterDer Beitrag zur privaten Krankenversicherung bleibt, ebenso Miete oder Kredit, und die eigene Altersvorsorge fällt im Leistungsfall aus.

Spricht eher dagegen

  • Sie sind nicht verbeamtetAngestellte im öffentlichen Dienst und alle anderen sichern ihre Arbeitskraft mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ab.
  • Viele DienstjahreDas erdiente Ruhegehalt ist höher und die Lücke kleiner. Ob sich der Beitrag noch lohnt, zeigt eine Rechnung von unten.
  • Eine gute BU besteht schonSie zahlt auch ohne Klausel, sobald Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Es fehlt ihr aber die Bindung an die Entscheidung des Dienstherrn, und ob eine Ergänzung nötig ist, zeigt die Prüfung beider Verträge.
  • VorerkrankungenDie Häuser mit Dienstunfähigkeitsklausel prüfen die Gesundheit teils strenger. Ob ein Antrag Aussicht hat, klärt zuerst die anonyme Voranfrage.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Klausel

Echt, unvollständig oder unecht

Ob eine Dienstunfähigkeitsklausel trägt, entscheidet zuerst ihre Art. Nur eine echte Klausel folgt der Entscheidung des Dienstherrn in beiden Fällen.

Echte, unvollständige und unechte Dienstunfähigkeitsklausel im Vergleich
Meine EmpfehlungEchte KlauselUnvollständige KlauselUnechte Klausel
Versetzung in den RuhestandJa: Leistung folgt der Entscheidung des DienstherrnJa: Leistung folgt der Entscheidung des DienstherrnTeilweise: Nur mit zusätzlicher Bedingung
Entlassung von Beamten auf Widerruf oder ProbeJa: Leistung folgt der Entscheidung des DienstherrnNein: Klausel greift nicht, nur die normale BU-PrüfungTeilweise: Nur mit zusätzlicher Bedingung
Ohne eigene Prüfung des VersicherersJa: In der Regel genügt die Urkunde des DienstherrnTeilweise: Nur bei Versetzung in den RuhestandNein: Der Versicherer behält sich die eigene Prüfung vor

Bleiben Sie im Dienst, auch begrenzt dienstfähig, zählt nur die Prüfung im Berufsunfähigkeitsteil.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Dienstunfähigkeitsklausel erkennt

An drei weiteren Stellen entscheidet sich, ob die Klausel zu Ihrem Status und Ihrer Laufbahn passt. Das Etikett „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ ist längst ein Werbewort. Es ist Voraussetzung, entscheidet aber noch nichts, und was in den Ranglisten der Portale vorn steht, steht in den Bedingungen nicht zwangsläufig vorn.

Spezielle Dienstunfähigkeit im Vollzugsdienst

Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Soldaten unterliegen besonderen gesundheitlichen Anforderungen. Wer sie nicht mehr erfüllt, ist deswegen nicht zwingend berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig. Häufig folgt eine Versetzung in eine andere Laufbahn, sonst der Ruhestand wegen besonderer Dienstunfähigkeit. Diese Lücke schließt nur eine spezielle Dienstunfähigkeitsklausel.

Nachweise im Leistungsfall

In der Regel genügt die Versetzungs- oder Entlassungsurkunde, je nach Bedingungswerk mit einer Kopie des amtsärztlichen Zeugnisses. Verlangt ein Tarif darüber hinaus eigene medizinische Nachweise, prüft er faktisch mit. Auch im Berufsunfähigkeitsteil enthalten fast alle Bedingungswerke eine Generalklausel, also eine offene Formulierung, nach der „insbesondere“ weitere Auskünfte verlangt werden dürfen. Die besseren zählen abschließend auf, was gefordert werden darf.

Begrenzte Dienstfähigkeit

Nicht jede gesundheitliche Einschränkung endet im Ruhestand. Der Dienstherr kann auch begrenzte Dienstfähigkeit feststellen und Sie in vermindertem Umfang im Dienst behalten. Ob der Vertrag diesen Fall mit abdeckt, ist ein eigener Prüfpunkt, der im Beitragsvergleich nicht vorkommt.

Warum über einen Makler

Was der Preisvergleich bei der Dienstunfähigkeit nicht fragt

Ein Rechner fragt nach Alter, Laufbahn und Wunschrente. Er fragt nicht nach Ihrem Beamtenstatus, nicht nach Ihrem Dienstherrn und nicht danach, welchen Nachweis Ihr Tarif im Leistungsfall verlangt. Daran hängt aber, ob die Klausel für Sie trägt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst der Status, dann der Tarif

Ob Sie Anwärter, Beamter auf Probe oder auf Lebenszeit sind, entscheidet darüber, welche Klauseln in Frage kommen. Im Vollzugsdienst kommen Land und Dienstzweig dazu. Weil die Häuser mit Dienstunfähigkeitsklausel die Gesundheit teils strenger prüfen, gehen Ihre Angaben bei Vorerkrankungen zuerst ohne Ihren Namen an mehrere davon.

Erfahrung

Arbeitskraft und Gesundheit sind mein Schwerpunkt

Kranken- und Arbeitskraftabsicherung sind seit über zwanzig Jahren mein Schwerpunkt, und im öffentlichen Dienst hängen sie zusammen: Beihilfe, Dienstunfähigkeit, die Haftung im Dienst und der Unfall in der Freizeit. Ich sehe die anderen Themen mit und sage Ihnen auch, wenn nichts fehlt.

Bedingungen

Ich lese, was hinter dem Wort steht

Das Wort „echt“ ist schnell geschrieben. Ob die Klausel Versetzung und Entlassung erfasst, wie lange sie vor der Lebenszeit leistet und welchen Nachweis sie im Leistungsfall verlangt, steht nur in den Versicherungsbedingungen. Die lese ich, bevor Sie unterschreiben.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 16 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Reicht mein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit nicht aus?

Das hängt fast allein daran, wie lange Sie schon im Dienst sind. Gegen Ihr bisheriges Nettoeinkommen bleibt eine Lücke, und sie ist umso größer, je jünger Sie sind.

Die Eckwerte für Bundesbeamte, Stand 2026:

  • Steigerung je ruhegehaltfähigem Dienstjahr: 1,79375 Prozent
  • Höchstsatz: 71,75 Prozent, erreicht nach 40 Dienstjahren
  • Ruhegehalt überhaupt erst nach fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit
  • Zurechnungszeit, also angerechnete Dienstzeit bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr: Die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zählt zu zwei Dritteln mit (§ 13 Beamtenversorgungsgesetz)
  • Versorgungsabschlag für das vorzeitige Ausscheiden: 3,6 Prozent je Jahr vor dem 65. Lebensjahr, höchstens 10,8 Prozent

Bei dienstjungen Beamten greift am Ende oft nur die Mindestversorgung. Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 Prozent der Endstufe A 4 zuzüglich eines festen Betrags, je nachdem, was günstiger ist.

Ich bin Anwärter oder Beamter auf Probe – was passiert dann?

Werden Sie durch Krankheit oder einen Unfall in der Freizeit dienstunfähig, werden Sie als Anwärter stets und als Beamter auf Probe in aller Regel entlassen, ohne Rechtsanspruch auf Versorgung.

Das ist der ungünstigste Fall, und er trifft ausgerechnet die Jüngsten. Nach der Entlassung werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Deren Erwerbsminderungsrente verlangt:

  • eine Wartezeit von fünf Jahren
  • drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf

Kurz nach der Ausbildung kann die Wartezeit bei voller Erwerbsminderung zwar vorzeitig als erfüllt gelten. Die Rente gibt es aber nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum noch arbeiten können, ein viel strengerer Maßstab als die Dienstunfähigkeit. Und selbst dann fällt sie sehr niedrig aus. Anders liegt nur der anerkannte Dienstunfall, für den es einen Unterhaltsbeitrag beziehungsweise ein Unfallruhegehalt gibt. Für Krankheit und den Unfall in der Freizeit, also die große Mehrheit der Fälle, bleibt vom Dienstherrn in der Regel nichts.

Ich habe schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung – reicht die?

Wertlos ist sie nicht. Eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch ohne Dienstunfähigkeitsklausel, es fehlt ihr aber die Bindung an die Entscheidung Ihres Dienstherrn.

Sie leistet, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Dann prüfen aber zwei Stellen nach getrennten Maßstäben:

  • Ihr Dienstherr entscheidet über die Zurruhesetzung. Ein Beamter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (§ 26 Beamtenstatusgesetz; für Bundesbeamte gilt eine inhaltsgleiche Regelung im Bundesbeamtengesetz). Eine Fünfzig-Prozent-Schwelle gibt es dabei nicht. Als dienstunfähig kann auch gelten, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krankheitsbedingt keinen Dienst getan hat und voraussichtlich nicht innerhalb einer vom Landesrecht bestimmten Frist wieder voll dienstfähig wird (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Beamtenstatusgesetz). Das amtsärztliche Zeugnis dient nur der Orientierung.
  • Der Versicherer entscheidet über den Berufsunfähigkeitsgrad.

Beide können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Dienstunfähigkeitsklausel bindet den Versicherer an die Entscheidung Ihres Dienstherrn und schließt diese Lücke. Umgekehrt macht eine echte Klausel ein schwaches Bedingungswerk nicht gut, geprüft gehört beides.

  • Unechte Klausel: Die zusätzliche Bedingung, an die sie die Leistung knüpft, lautet meist „ausschließlich infolge des Gesundheitszustandes“.

Ich bin im Vollzugsdienst – brauche ich die spezielle Dienstunfähigkeit?

Im Polizeivollzugsdienst ja. Bei Feuerwehr und Justizvollzug hängt es an Ihrem Land.

Seit der Föderalismusreform 2006 regelt jedes Land sein Beamtenrecht weitgehend selbst. Fehlt eine gesetzliche Sonderregelung, wird ohnehin nach allgemeiner Dienstunfähigkeit geprüft, und die spezielle Klausel ist entbehrlich. Nötig ist sie (Stand 09/2026):

  • Polizeivollzugsdienst: beim Bund und in allen 16 Ländern
  • Feuerwehr: in zwölf der sechzehn Länder
  • Justizvollzug: in acht Ländern

Ein Feuerwehrmann zum Beispiel, der nach einer Erkrankung kein Atemschutzgerät mehr tragen darf, erfüllt die besondere gesundheitliche Anforderung seiner Laufbahn nicht mehr. Berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig ist er deswegen nicht zwingend.

Was kostet das, und wie hoch sollte die Rente sein?

Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Für die Höhe rechnen Sie von unten: erst die laufenden Fixkosten, dann das, was zum Leben bleiben soll, abzüglich dessen, was vom Dienstherrn zu erwarten ist.

Den Beitrag bestimmen fünf Größen: Eintrittsalter, Laufbahn, Gesundheitszustand, Höhe der Rente und Laufzeit. Am stärksten wirken Eintrittsalter und Gesundheitszustand.

  • Der Beitrag wird beim Abschluss für die gesamte Laufzeit kalkuliert. Wer früh abschließt, zahlt dauerhaft weniger.
  • Die Häuser mit Dienstunfähigkeitsklausel prüfen die Gesundheit teils strenger als andere. Bei Vorerkrankungen ist deshalb die anonyme Voranfrage der erste Schritt, nicht der Antrag.

Zwei Posten werden bei der Höhe regelmäßig vergessen. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung läuft weiter, und die Rente endet zum vereinbarten Endalter, während die eigene Altersvorsorge im Leistungsfall ausfällt.

Aussuchen sollten Sie den Vertrag aber nach der Dienstunfähigkeitsklausel und den übrigen Bedingungen, nicht nach dem Preis. Nach einer Diagnose ist ein zweiter Abschluss oder eine Erhöhung oft nicht mehr möglich. Was Ihr Schutz kostet, zeigt der Vergleich. Die Anfrage dazu ist kostenfrei.

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