Reicht mein Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit nicht aus?
Das hängt fast allein daran, wie lange Sie schon im Dienst sind. Gegen Ihr bisheriges Nettoeinkommen bleibt eine Lücke, und sie ist umso größer, je jünger Sie sind.
Die Eckwerte für Bundesbeamte, Stand 2026:
- Steigerung je ruhegehaltfähigem Dienstjahr: 1,79375 Prozent
- Höchstsatz: 71,75 Prozent, erreicht nach 40 Dienstjahren
- Ruhegehalt überhaupt erst nach fünf Jahren ruhegehaltfähiger Dienstzeit
- Zurechnungszeit, also angerechnete Dienstzeit bei Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit vor dem 60. Lebensjahr: Die Zeit bis zum 60. Lebensjahr zählt zu zwei Dritteln mit (§ 13 Beamtenversorgungsgesetz)
- Versorgungsabschlag für das vorzeitige Ausscheiden: 3,6 Prozent je Jahr vor dem 65. Lebensjahr, höchstens 10,8 Prozent
Bei dienstjungen Beamten greift am Ende oft nur die Mindestversorgung. Sie beträgt 35 Prozent der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge oder 65 Prozent der Endstufe A 4 zuzüglich eines festen Betrags, je nachdem, was günstiger ist.
Ich bin Anwärter oder Beamter auf Probe – was passiert dann?
Werden Sie durch Krankheit oder einen Unfall in der Freizeit dienstunfähig, werden Sie als Anwärter stets und als Beamter auf Probe in aller Regel entlassen, ohne Rechtsanspruch auf Versorgung.
Das ist der ungünstigste Fall, und er trifft ausgerechnet die Jüngsten. Nach der Entlassung werden Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Deren Erwerbsminderungsrente verlangt:
- eine Wartezeit von fünf Jahren
- drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf
Kurz nach der Ausbildung kann die Wartezeit bei voller Erwerbsminderung zwar vorzeitig als erfüllt gelten. Die Rente gibt es aber nur, wenn Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt kaum noch arbeiten können, ein viel strengerer Maßstab als die Dienstunfähigkeit. Und selbst dann fällt sie sehr niedrig aus. Anders liegt nur der anerkannte Dienstunfall, für den es einen Unterhaltsbeitrag beziehungsweise ein Unfallruhegehalt gibt. Für Krankheit und den Unfall in der Freizeit, also die große Mehrheit der Fälle, bleibt vom Dienstherrn in der Regel nichts.
Ich habe schon eine Berufsunfähigkeitsversicherung – reicht die?
Wertlos ist sie nicht. Eine leistungsstarke Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch ohne Dienstunfähigkeitsklausel, es fehlt ihr aber die Bindung an die Entscheidung Ihres Dienstherrn.
Sie leistet, sobald Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können. Dann prüfen aber zwei Stellen nach getrennten Maßstäben:
- Ihr Dienstherr entscheidet über die Zurruhesetzung. Ein Beamter auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er wegen seines körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung seiner Dienstpflichten dauernd unfähig ist (§ 26 Beamtenstatusgesetz; für Bundesbeamte gilt eine inhaltsgleiche Regelung im Bundesbeamtengesetz). Eine Fünfzig-Prozent-Schwelle gibt es dabei nicht. Als dienstunfähig kann auch gelten, wer innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate krankheitsbedingt keinen Dienst getan hat und voraussichtlich nicht innerhalb einer vom Landesrecht bestimmten Frist wieder voll dienstfähig wird (§ 26 Abs. 1 Satz 2 Beamtenstatusgesetz). Das amtsärztliche Zeugnis dient nur der Orientierung.
- Der Versicherer entscheidet über den Berufsunfähigkeitsgrad.
Beide können zu unterschiedlichen Ergebnissen kommen. Die Dienstunfähigkeitsklausel bindet den Versicherer an die Entscheidung Ihres Dienstherrn und schließt diese Lücke. Umgekehrt macht eine echte Klausel ein schwaches Bedingungswerk nicht gut, geprüft gehört beides.
- Unechte Klausel: Die zusätzliche Bedingung, an die sie die Leistung knüpft, lautet meist „ausschließlich infolge des Gesundheitszustandes“.
Ich bin im Vollzugsdienst – brauche ich die spezielle Dienstunfähigkeit?
Im Polizeivollzugsdienst ja. Bei Feuerwehr und Justizvollzug hängt es an Ihrem Land.
Seit der Föderalismusreform 2006 regelt jedes Land sein Beamtenrecht weitgehend selbst. Fehlt eine gesetzliche Sonderregelung, wird ohnehin nach allgemeiner Dienstunfähigkeit geprüft, und die spezielle Klausel ist entbehrlich. Nötig ist sie (Stand 09/2026):
- Polizeivollzugsdienst: beim Bund und in allen 16 Ländern
- Feuerwehr: in zwölf der sechzehn Länder
- Justizvollzug: in acht Ländern
Ein Feuerwehrmann zum Beispiel, der nach einer Erkrankung kein Atemschutzgerät mehr tragen darf, erfüllt die besondere gesundheitliche Anforderung seiner Laufbahn nicht mehr. Berufsunfähig oder allgemein dienstunfähig ist er deswegen nicht zwingend.
Was kostet das, und wie hoch sollte die Rente sein?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Für die Höhe rechnen Sie von unten: erst die laufenden Fixkosten, dann das, was zum Leben bleiben soll, abzüglich dessen, was vom Dienstherrn zu erwarten ist.
Den Beitrag bestimmen fünf Größen: Eintrittsalter, Laufbahn, Gesundheitszustand, Höhe der Rente und Laufzeit. Am stärksten wirken Eintrittsalter und Gesundheitszustand.
- Der Beitrag wird beim Abschluss für die gesamte Laufzeit kalkuliert. Wer früh abschließt, zahlt dauerhaft weniger.
- Die Häuser mit Dienstunfähigkeitsklausel prüfen die Gesundheit teils strenger als andere. Bei Vorerkrankungen ist deshalb die anonyme Voranfrage der erste Schritt, nicht der Antrag.
Zwei Posten werden bei der Höhe regelmäßig vergessen. Der Beitrag zur privaten Krankenversicherung läuft weiter, und die Rente endet zum vereinbarten Endalter, während die eigene Altersvorsorge im Leistungsfall ausfällt.
Aussuchen sollten Sie den Vertrag aber nach der Dienstunfähigkeitsklausel und den übrigen Bedingungen, nicht nach dem Preis. Nach einer Diagnose ist ein zweiter Abschluss oder eine Erhöhung oft nicht mehr möglich. Was Ihr Schutz kostet, zeigt der Vergleich. Die Anfrage dazu ist kostenfrei.