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Arbeitskraft & Einkommen

Grundfähigkeitsversicherung

Keine Alternative zur BU: Immer erst die BU prüfen, nur im Notfall diese Versicherung. Gezahlt wird beim Verlust einer im Vertrag festgelegten Fähigkeit – auch wenn Sie weiterarbeiten.

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Tischler mit Schutzbrille und Schürze misst an der Werkbank mit einem Winkel an einer Holzkiste
Worum es geht

Warum ich immer zuerst zur BU rate

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie eine vertraglich festgelegte Fähigkeit verlieren, etwa Gehen, Sehen, Hören, die Hände gebrauchen oder Autofahren. Ob der Verlust durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall entsteht, spielt grundsätzlich keine Rolle. Ausnahmen stehen im Bedingungswerk, etwa wenn eine Fähigkeit aus psychischer Ursache verloren geht.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent, der üblichen Schwelle, nicht mehr ausüben können, gleich aus welchem Grund. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt im Kern nur, wenn eine Fähigkeit aus ihrem Katalog in genau dem beschriebenen Maß verloren ist.

Sie ist deshalb die Lösung für den Fall, dass die BU nicht zu bekommen ist, und keine Sparvariante für alle, die auch eine BU bekommen könnten.

Ihre Entscheidung

Wann die Grundfähigkeitsversicherung passt und wann nicht

Spricht eher dafür

  • Keine tragfähige BU zu bekommenMehrere Versicherer haben die BU auf eine anonyme Voranfrage hin abgelehnt, oder angeboten werden nur Ausschlüsse, die den Schutz entwerten. Dann ist die Grundfähigkeitsversicherung weit besser als gar keine Absicherung.
  • Körperlicher Beruf ohne tragbare BUIhr Beruf ist in der BU nicht versicherbar oder nur zu einem Beitrag zu haben, den Sie dauerhaft nicht tragen können, etwa im Handwerk, auf dem Bau oder in der Pflege. Gerade dort deckt die Grundfähigkeitsversicherung ein zentrales Risiko ab, den Bewegungsapparat.
  • Sie arbeiten trotz Verlust weiterWer eine Fähigkeit verloren hat und weiterarbeitet, im alten Beruf oder in einem neuen, bekommt die Rente im Grundsatz trotzdem. An dieser Stelle hat die Grundfähigkeitsversicherung der BU etwas voraus. Die BU bleibt trotzdem die erste Wahl.
  • Absicherung für KinderDie Versicherung ist teilweise schon im ersten Lebensjahr möglich und hält die heutige Gesundheit fest, bevor die ersten Diagnosen in einer Akte stehen. Ist eine BU für Schüler oder Auszubildende möglich, geht sie allerdings vor.

Spricht eher dagegen

  • Sie suchen Schutz für Ihren BerufGezahlt wird im Kern nur, wenn eine Fähigkeit aus dem Katalog im beschriebenen Maß verloren ist, nicht schon, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Günstiger ist sie, weil sie weniger abdeckt.
  • Psyche und RückenWer wegen Depression, Burnout oder anhaltender Rückenschmerzen nicht mehr arbeiten kann, ohne dass eine Fähigkeit messbar fehlt, bekommt aus dem Grundschutz nichts. Bausteine für Psyche und Arbeitsunfähigkeit helfen, haben aber Grenzen.
  • Weniger gesetzlicher Schutz als in der BUDie gesetzlichen Regeln, wie sich der Versicherer zur Leistung erklären muss und wie er eine laufende Rente wieder einstellen darf, gelten hier nicht. Fehlt eine solche Regel im Vertrag, springt kein Gesetz ein. Gute Tarife bilden sie vertraglich nach.
  • Seltener anerkannte LeistungsanträgeIn der Grundfähigkeitsversicherung erkennen die Versicherer Leistungsanträge nach einem Analysehaus (Stand September 2026) deutlich seltener an als in der BU. Weil die Bestände teils noch jung sind, ist die Aussagekraft allerdings begrenzt.

Nicht sicher, auf welcher Seite Sie stehen? Das klären wir gemeinsam im Erstgespräch. Erstgespräch anfragen (öffnet in neuem Tab)

Die Grundleistungen

Was die Grundfähigkeitsversicherung zahlt – und ab wann

Eine Fähigkeit genügt

Bei guten Tarifen löst schon der Verlust einer einzigen Fähigkeit aus dem Katalog die vereinbarte Rente aus. Verlieren Sie mehrere, wird die Rente dadurch nicht höher, denn versichert ist ein fester Monatsbetrag.

Sechs Monate, dann rückwirkend

Ein guter Tarif zahlt rückwirkend ab Beginn des Verlusts, wenn dieser voraussichtlich mindestens sechs Monate andauert oder bereits sechs Monate besteht. Ältere oder schwächere Tarife verlangen zwölf Monate oder einen dauerhaften Verlust. Im Leistungsfall ist das ein erheblicher Unterschied.

Rente auch beim Weiterarbeiten

Wer eine Fähigkeit verloren hat und weiterarbeitet, im alten Beruf oder in einem neuen, bekommt die Rente trotzdem. Der Beruf zählt für den Beitrag, für die Leistung im Grundsatz nicht. An dieser Stelle hat die Grundfähigkeitsversicherung der BU etwas voraus.

Pflegebedürftigkeit als Auslöser

Gute Tarife zahlen auch, wenn Sie pflegebedürftig werden, also ab einem bestimmten Pflegegrad oder wenn Sie bei Alltagstätigkeiten wie Essen, Waschen oder Anziehen Hilfe brauchen. Wo diese Schwelle liegt, unterscheidet sich stark, wie der Punkt zur Pflegeschwelle weiter unten zeigt.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Grundfähigkeitsversicherung erkennt

In dieser Sparte entscheidet nicht die Zahl der Fähigkeiten, sondern die Definition hinter jeder einzelnen. Ein Katalog, der „Smartphone halten“ und „Tippen“ getrennt zählt, wird größer, aber nicht besser. Grundlage sind drei Bedingungswerke, die ich im Wortlaut gelesen habe, ein Ausschnitt und kein Marktbild. Welches Werk abweicht, wechselt von Punkt zu Punkt.

Die Hilfsmittelregel

Welche Hilfsmittel Ihnen zugemutet werden, entscheidet oft mehr als der Messwert selbst. Beim Treppensteigen prüfen alle drei Bedingungswerke, ob Sie zwölf Stufen hinauf- und hinabgehen können. Zwei davon werten die Fähigkeit nicht als verloren, solange ein Geländer oder Handlauf reicht. Im dritten ist sie umgekehrt verloren, wenn Sie sich am Geländer festhalten müssen. In der Werbung steht bei allen dreien dasselbe.

Psyche als Baustein

Beim Psyche-Baustein ist die Definition maßgeblich und nicht seine Überschrift. Im Grundschutz sind psychische Erkrankungen nicht versichert, eine Depression allein löst dort keine Rente aus. Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind mit rund 39 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit (Auswertung eines Ratinghauses, 2026). Manche Tarife bieten dafür einen Baustein an, meist gegen Mehrbeitrag und mit eigenen, strengen Definitionen. Wie unterschiedlich die drei gelesenen Werke sie fassen, steht unten bei der Frage zu Burnout und Depression.

Die Pflegeschwelle

Zwei der drei Werke lassen einen gesetzlich definierten Pflegegrad genügen oder zählen Alltagstätigkeiten, bei denen Sie Hilfe brauchen. Das dritte zählt nur die Tätigkeiten und verlangt vier von neun Punkten, darunter auch Kommunikation und Denkvermögen. Bei Demenz kann dieser Auslöser früher greifen als der gesonderte Baustein für geistige Leistungsfähigkeit, den dasselbe Werk anbietet. Von den beiden anderen verlangt eines drei von sechs Tätigkeiten, im anderen genügt schon eine von vier, wenn dort täglich in erheblichem Umfang Hilfe nötig ist. Ist der Pflegegrad auf den Gesetzesstand eines festen Datums bezogen, verschiebt eine spätere Reform die Schwelle Ihres Vertrags nicht, weder zu Ihren Gunsten noch zu Ihren Lasten. Verweist der Vertrag dagegen auf das jeweils geltende Recht, wandert die Schwelle mit, so etwa bei dem derzeit geplanten Pflegeneuordnungsgesetz.

Wie verbindlich die Zusage ist

Wie verbindlich der Versicherer zusagt, muss der Vertrag selbst regeln. In der BU legt das Gesetz fest, wie sich der Versicherer zur Leistung erklären muss und wie er eine laufende Rente wieder einstellen darf. Für die Grundfähigkeitsversicherung gelten diese Regeln nach überwiegender Lesart nicht, und fehlt eine solche Regel im Vertrag, springt kein Gesetz ein. Zwei der drei Werke bilden sie vertraglich nach. Sie sagen die Leistung grundsätzlich unbefristet zu und befristen sie höchstens einmal für zwölf Monate. Eingestellt wird nur mit Begründung, frühestens zum Ende des dritten Monats nach der Mitteilung. Das dritte sagt ohne Befristung zu. Bei einer Besserung stellt es die Rente aber ohne Schonfrist ein, sobald es die Veränderung in Textform darlegt, also etwa per Brief oder E-Mail. Bei den Tarifen, die ich empfehle, ist eine Kündigung durch den Versicherer ausgeschlossen, und das prüfe ich in jedem Bedingungswerk.

Beitrag garantiert oder anpassbar

Ob der Beitrag garantiert oder anpassbar ist, verrät der heutige Zahlbeitrag nicht, es steht im Bedingungswerk. Ein Teil der Tarife verrechnet Überschüsse mit dem Beitrag. Sie zahlen dann heute weniger als den vertraglichen Höchstbeitrag, und der Versicherer darf den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen anheben. Einer der drei gelesenen Tarife garantiert den Beitrag dagegen und verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht.

Die BU-Wechseloption und ihre Grenzen

Manche Tarife bieten den späteren Wechsel in eine BU ohne neue Gesundheitsprüfung an, doch im Wortlaut ist diese Tür eng. In allen drei Werken ist der Berufsstart oder das Ende der Ausbildung ein Anlass, und je nach Werk endet die Möglichkeit mit 30 oder 35 Jahren. Wer erst nach Ausbildung oder Studium abschließt, kommt über diese Tür kaum noch in die BU. Weitere Bedingungen nennt die Antwort zu Kindern.

Warum über einen Makler

Was vor jedem Grundfähigkeitstarif geklärt sein muss

Bevor ich einen Tarif empfehle, kläre ich, ob für Sie nicht doch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen ist, und prüfe, wie der Tarif die Fähigkeiten definiert, auf die es bei Ihnen ankommt. Die Beratung ist für Sie kostenfrei. Vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die BU, dann die Notlösung

Auch eine frühere Absage heißt nicht, dass die BU unmöglich ist. Ich schicke Ihre Angaben ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer. Erst wenn dort kein tragfähiges Angebot zustande kommt, suchen wir einen Grundfähigkeitstarif.

Erfahrung

Geprüft wird wie in der BU

Auch hier entscheiden Ihre Gesundheitsangaben über den Vertrag, selbst wenn der Fragebogen oft etwas kürzer ist. Mit Gesundheitsfragen und Risikoprüfung arbeite ich seit über zwanzig Jahren.

Bedingungen

Die Definition hinter jeder Fähigkeit

Im Bedingungswerk steht, um wie viele Meter es geht, welche Hilfsmittel zumutbar sind und ab wann der Verlust zählt. Dort lese ich es nach, bevor ich einen Tarif vorschlage, und zwar einschließlich dessen, was er nicht abdeckt.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Noch Fragen? Ich bin persönlich für Sie da.

Montags bis freitags von 9:00 bis 18:00 Uhr beantworte ich Ihre Fragen persönlich. Ein Erstgespräch dauert rund zwanzig Minuten, am Telefon oder per Video.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Warum ist die Grundfähigkeitsversicherung oft so viel günstiger als die BU?

Weil sie weniger abdeckt. Günstiger heißt hier also nicht dasselbe für weniger Geld, und wer die BU bekommen kann, sollte sie nehmen.

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt für ein enger beschriebenes Ereignis, den Verlust einer bestimmten Fähigkeit, und nicht dafür, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Der Beitrag hängt zwar auch hier am Beruf. Weil die BU in körperlichen Berufen aber besonders teuer ist, ist der Abstand gerade dort groß. Die Reihenfolge ist deshalb fest:

  • erst die anonyme Voranfrage für die BU bei mehreren Versicherern
  • dann Zuschlag oder Ausschluss prüfen
  • erst wenn das nicht trägt, die Grundfähigkeitsversicherung

Eine Beitragszahl nenne ich hier bewusst nicht. Sie hinge an Ihrem Beruf, Ihrem Alter und der Rentenhöhe.

Was ist mit Rückenleiden, Burnout oder Depression?

Solange keine Fähigkeit aus dem Katalog messbar verloren ist, zahlt der Grundschutz nicht, auch nicht bei starken Schmerzen. Grundschutz meint den Vertrag ohne Zusatzbausteine. Für Burnout und Depression gibt es zwei Bausteine, beide mit Grenzen.

Ein Bandscheibenleiden wird erst dann zum Leistungsfall, wenn es zum Beispiel das Gehen, Stehen oder Bücken im beschriebenen Maß unmöglich macht.

  • Der Psyche-Baustein arbeitet mit strengen Definitionen. Eines der drei Werke verlangt schwere depressive Episoden von insgesamt zwölf Monaten. Die beiden anderen fragen, ob Sie noch drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, also in irgendeiner Tätigkeit zu üblichen Bedingungen, gleich welcher Beruf. Eines dieser beiden verlangt zusätzlich, dass dieser Zustand voraussichtlich zwölf Monate anhält oder schon so lange besteht.
  • Der Baustein für Arbeitsunfähigkeit zahlt bei langer Krankschreibung die Rente für eine begrenzte Zeit, in den drei gelesenen Werken höchstens 24 oder 36 Monate. In zwei Werken gilt diese Grenze ausdrücklich für die ganze Vertragslaufzeit, und der Antrag ist an Fristen gebunden. In einem davon muss er noch während der Krankschreibung gestellt werden.

Die Gesundheitsfragen gelten für den ganzen Vertrag, und bei einem Werk lösen die Bausteine eine zusätzliche Gesundheitsfrage aus. Wer wegen einer psychischen Vorgeschichte keine BU bekommen hat, kommt deshalb auch in diese Bausteine nicht immer hinein. Beide Bausteine helfen, ersetzen aber keine BU.

Gibt es die Grundfähigkeitsversicherung auch für Kinder?

Ja, teilweise schon im ersten Lebensjahr. Ist eine BU für Schüler oder Auszubildende möglich, gilt aber auch hier die Reihenfolge, zuerst die BU.

So wird die heutige Gesundheit festgehalten, bevor die ersten Diagnosen in einer Akte stehen. Eines der Werke schränkt ausdrücklich ein, dass nur eine zuvor schon erlernte Fähigkeit verloren sein kann.

Die Option, später in eine BU zu wechseln, ist für Kinder am ehesten nutzbar, wegen ihrer engen Bedingungen aber kein Versprechen. In den drei gelesenen Werken gilt:

  • Zwei verlangen, dass der Vertrag beim Wechsel schon fünf Jahre besteht.
  • Die spätere BU-Rente ist gedeckelt, und der Beruf muss in der BU versicherbar sein.
  • Ein Beitragszuschlag oder Ausschluss im Vertrag verhindert den Wechsel ebenso wie ein bereits eingetretener Leistungsfall oder ein gestellter Leistungsantrag.
  • Ein Werk nimmt in den ersten drei Jahren der neuen BU zudem Berufsunfähigkeit aus, die auf ärztlich behandelte Beschwerden aus den drei Jahren vor dem Wechsel zurückgeht.

Ist die Multi-Rente dasselbe wie eine Grundfähigkeitsversicherung?

Nein. Multi-Rente, Kombirente und ähnliche Produkte gehören zur Unfallversicherung, die Grundfähigkeitsversicherung dagegen ist eine Lebensversicherung.

  • Diese Produkte leisten oft nach einem Punktesystem.
  • Sie verlangen häufig, dass der Verlust nicht mehr behandelbar ist.
  • Vor allem kann sich der Versicherer dort vorbehalten, den Vertrag auch ohne besonderen Grund zu kündigen. Eine solche Klausel hat der Bundesgerichtshof bei der Unfall-Kombirente als wirksam bestätigt (Urteil vom 11.12.2024, IV ZR 498/21).

Eine Kombirente ist deshalb kein Ersatz für eine Grundfähigkeitsversicherung und schon gar nicht für eine BU. Aus demselben Urteil folgt nach überwiegender Lesart auch, dass die gesetzlichen Regeln der BU zur Leistungserklärung und zur Einstellung der Rente für die Grundfähigkeitsversicherung nicht gelten.

Muss ich den Leistungsfall innerhalb einer Frist melden?

Gute Tarife kürzen die Leistung nicht, wenn Sie später melden, und zahlen rückwirkend. Das Gesetz verlangt aber, den Versicherungsfall unverzüglich anzuzeigen, sobald Sie von ihm wissen (§ 30 VVG).

Melden Sie sich, sobald die Schwelle aus dem Vertrag erreicht ist oder ein Arzt den Verlust für voraussichtlich sechs Monate bescheinigt. Zu beachten sind:

  • Verjährung: Sie setzt auch der rückwirkenden Zahlung eine Grenze.
  • Nachweis: Je länger Sie warten, desto schwerer lässt sich belegen, seit wann der Verlust besteht.
  • Baustein für Arbeitsunfähigkeit: Für ihn gelten eigene Fristen.

Die Prüfung selbst braucht Zeit, denn der Verlust muss je nach Fähigkeit von einer bestimmten Fachrichtung belegt werden, Sehen etwa vom Augenarzt, Hören vom HNO-Arzt.

Muss ich mich operieren lassen, bevor gezahlt wird?

Eine Operation verlangt keines der drei gelesenen Werke. Eines nennt aber ausdrücklich Behandlungen, die Sie mitmachen müssen.

Gemeint sind gefahrlose, schmerzarme Behandlungen mit sicherer Aussicht auf Besserung. Hilfsmittel des täglichen Lebens müssen Sie nutzen, etwa:

  • Brille
  • Hörgerät
  • Prothese

Ob eine Fähigkeit verloren ist, wird dann mit diesen Hilfsmitteln beurteilt. Welche weiteren Hilfsmittel als zumutbar gelten, regelt jeder Tarif selbst, wie die Hilfsmittelregel weiter oben zeigt.

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