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Arbeitskraft & Einkommen

Grundfähigkeitsversicherung

Keine Alternative zur BU: Immer erst die BU prüfen, nur im Notfall diese Versicherung. Gezahlt wird beim Verlust einer im Vertrag festgelegten Fähigkeit – auch wenn Sie weiterarbeiten.

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Tischler mit Schutzbrille und Schürze misst an der Werkbank mit einem Winkel an einer Holzkiste
Worum es geht

Warum ich immer zuerst zur BU rate

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie eine vertraglich festgelegte Fähigkeit verlieren – etwa Gehen, Sehen, Hören, die Hände gebrauchen oder Autofahren. Ob der Verlust durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall entsteht, spielt grundsätzlich keine Rolle; Ausnahmen – etwa wenn eine Fähigkeit aus psychischer Ursache verloren geht – stehen im Bedingungswerk. Das klingt nach einem einfachen Versprechen, und genau darin liegt ihre Grenze. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – das ist die übliche Schwelle –, gleich aus welchem Grund. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt im Kern nur, wenn eine Fähigkeit aus ihrem Katalog in genau dem beschriebenen Maß verloren ist. Wer wegen einer Depression, eines Burnouts oder anhaltender Rückenschmerzen nicht mehr arbeiten kann, ohne dass eine dieser Fähigkeiten messbar fehlt, bekommt aus dem Grundschutz – also ohne Zusatzbausteine – nichts. Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind mit rund 39 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit (Auswertung eines Ratinghauses, 2026). Ein anderes Analysehaus (Stand September 2026) zeigt zudem: In der Grundfähigkeitsversicherung erkennen die Versicherer Leistungsanträge deutlich seltener an als in der BU; weil die Bestände teils noch jung sind, ist die Aussagekraft allerdings begrenzt. Deshalb gilt bei mir eine feste Reihenfolge: immer erst die BU, nur im Notfall die Grundfähigkeitsversicherung – als Lösung für den Fall, dass die BU nicht zu bekommen ist, und nicht als Sparvariante für alle, die auch eine BU bekommen könnten.

Wann die BU scheitert, lässt sich klar benennen: wenn mehrere Versicherer auf eine anonyme Voranfrage hin abgelehnt haben, wenn nur Ausschlüsse angeboten werden, die den Schutz entwerten, oder wenn der Beruf in der BU nicht versicherbar ist oder nur zu einem Beitrag zu haben ist, den Sie dauerhaft nicht tragen können – etwa bei körperlicher Arbeit im Handwerk, auf dem Bau oder in der Pflege. Gerade dort deckt die Grundfähigkeitsversicherung ein zentrales Risiko ab, den Bewegungsapparat. Dann ist sie weit besser als gar keine Absicherung. Bei der Auswahl zählt aber weniger der Beitrag als etwas anderes: Die Bedingungen unterscheiden sich stark und sind schwer zu vergleichen. Jeder Versicherer legt selbst fest, wann eine Fähigkeit als verloren gilt – in Metern, Minuten, Stufen oder Kilogramm. Und vor allem: welche Hilfsmittel er Ihnen dabei zumutet.

Die Grundleistungen

Was die Grundfähigkeitsversicherung zahlt – und ab wann

Eine Fähigkeit genügt

Bei guten Tarifen löst schon der Verlust einer einzigen Fähigkeit aus dem Katalog die vereinbarte Rente aus. Verlieren Sie mehrere, wird die Rente dadurch nicht höher – versichert ist ein fester Monatsbetrag.

Sechs Monate, dann rückwirkend

Der Verlust muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern – oder bereits sechs Monate bestehen. Dann zahlt ein guter Tarif rückwirkend ab Beginn des Verlusts. Ältere oder schwächere Tarife verlangen zwölf Monate oder einen dauerhaften Verlust – ein erheblicher Unterschied, wenn es darauf ankommt.

Rente auch beim Weiterarbeiten

Der Beruf zählt für den Beitrag, für die Leistung im Grundsatz nicht. Wer eine Fähigkeit verloren hat und weiterarbeitet, im alten Beruf oder in einem neuen, bekommt die Rente trotzdem. An dieser Stelle hat die Grundfähigkeitsversicherung der BU etwas voraus.

Pflegebedürftigkeit als Auslöser

Gute Tarife zahlen auch, wenn Sie pflegebedürftig werden – ab einem bestimmten Pflegegrad oder wenn Sie bei Alltagstätigkeiten wie Essen, Waschen oder Anziehen Hilfe brauchen. Wo diese Schwelle liegt, unterscheidet sich stark; mehr dazu unten.

Die Unterschiede

Woran man eine gute Grundfähigkeitsversicherung erkennt

In dieser Sparte entscheidet nicht die Zahl der Fähigkeiten, sondern die Definition hinter jeder einzelnen. Mit großen Zahlen wird geworben, doch sie sagen wenig: Werden etwa „Smartphone halten“ und „Tippen“ als zwei Fähigkeiten gezählt, wächst der Katalog, ohne dass der Schutz besser wird. Dazu kommt ein rechtlicher Punkt, der die Grundfähigkeitsversicherung von der BU trennt – er steht unten beim Thema Verbindlichkeit. Für diese Seite habe ich drei Bedingungswerke im Wortlaut gelesen. Das ist ein Ausschnitt, kein Marktbild, und welches Werk abweicht, wechselt von Punkt zu Punkt. An diesen sechs Stellen sehe ich zuerst nach.

Die Hilfsmittelregel

Welche Hilfsmittel Ihnen zugemutet werden, entscheidet oft mehr als der Messwert selbst. Das Treppensteigen zeigt es: Alle drei Bedingungswerke, die ich gelesen habe, prüfen, ob Sie zwölf Stufen hinauf- und hinabgehen können. Zwei davon werten die Fähigkeit nicht als verloren, solange ein Geländer oder Handlauf reicht. Das dritte sieht es genau umgekehrt: Dort ist sie verloren, wenn Sie sich am Geländer festhalten müssen. In der Werbung steht bei allen dreien dasselbe: zwölf Stufen. Solche Unterschiede zeigt keine Häkchenliste.

Psyche als Baustein

Im Grundschutz sind psychische Erkrankungen nicht versichert – eine Depression allein löst dort keine Rente aus. Manche Tarife bieten dafür einen Baustein an, meist gegen Mehrbeitrag und mit eigenen, strengen Definitionen. Eines der drei gelesenen Werke verlangt schwere depressive Episoden von insgesamt zwölf Monaten; die beiden anderen fragen, ob Sie noch drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Eines dieser beiden verlangt zusätzlich, dass dieser Zustand voraussichtlich zwölf Monate anhält oder schon so lange besteht. Maßgeblich ist die Definition, nicht die Überschrift des Bausteins.

Die Pflegeschwelle

Zwei der drei Werke lassen einen gesetzlich definierten Pflegegrad genügen oder zählen Alltagstätigkeiten, bei denen Sie Hilfe brauchen. Das dritte Werk zählt nur die Tätigkeiten und verlangt vier von neun Punkten; im einen der beiden anderen sind es drei von sechs Tätigkeiten, im anderen genügt schon eine von vier, wenn dort täglich in erheblichem Umfang Hilfe nötig ist. Das Werk mit den neun Punkten zählt auch Kommunikation und Denkvermögen mit. Bei Demenz kann dieser Pflege-Auslöser früher greifen als der gesonderte Baustein für geistige Leistungsfähigkeit, den dasselbe Werk anbietet. Und ist der Pflegegrad auf den Gesetzesstand eines festen Datums bezogen, verschiebt eine spätere Reform die Schwelle Ihres Vertrags nicht – weder zu Ihren Gunsten noch zu Ihren Lasten.

Wie verbindlich die Zusage ist

In der BU regelt das Gesetz, wie sich der Versicherer zur Leistung erklären muss und wie er eine laufende Rente wieder einstellen darf. Für die Grundfähigkeitsversicherung gelten diese Regeln nicht; das hat der Bundesgerichtshof 2024 in einer Urteilsbegründung ausgeführt. Zwei der drei gelesenen Werke bilden sie vertraglich nach: eine grundsätzlich unbefristete Leistungszusage, höchstens einmal für zwölf Monate befristet, und eine Einstellung nur mit Begründung, frühestens zum Ende des dritten Monats nach der Mitteilung. Das dritte sagt ohne Befristung zu, stellt die Rente bei einer Besserung aber ohne Schonfrist ein, sobald es die Veränderung in Textform darlegt. Fehlt eine solche Regel im Vertrag, springt kein Gesetz ein. Bei den Tarifen, die ich empfehle, ist eine Kündigung durch den Versicherer ausgeschlossen – das prüfe ich in jedem Bedingungswerk.

Beitrag garantiert oder anpassbar

Ein Teil der Tarife verrechnet Überschüsse: Sie zahlen heute weniger als den vertraglichen Höchstbeitrag, und der Versicherer darf den Beitrag unter bestimmten Voraussetzungen anheben. Einer der drei gelesenen Tarife garantiert den Beitrag dagegen und verzichtet ausdrücklich auf dieses Recht. Welches Modell vorliegt, steht im Bedingungswerk – der heutige Zahlbeitrag verrät es nicht.

Die BU-Wechseloption und ihre Grenzen

Manche Tarife bieten den späteren Wechsel in eine BU ohne neue Gesundheitsprüfung an. Im Wortlaut ist diese Tür eng: In allen drei gelesenen Werken ist der Berufsstart oder das Ende der Ausbildung ein Anlass; je nach Werk endet die Möglichkeit mit 30 oder 35 Jahren, und zwei verlangen, dass der Vertrag dann schon fünf Jahre besteht. Die spätere BU-Rente ist gedeckelt, der Beruf muss in der BU versicherbar sein, und ein Beitragszuschlag oder Ausschluss im Vertrag verhindert den Wechsel ebenso wie ein bereits eingetretener Leistungsfall oder ein gestellter Leistungsantrag. Ein Werk nimmt in den ersten drei Jahren der neuen BU zudem Berufsunfähigkeit aus, die auf ärztlich behandelte Beschwerden aus den drei Jahren vor dem Wechsel zurückgeht. Für Kinder und Jugendliche kann das ein Weg sein; wer erst nach Ausbildung oder Studium abschließt, kommt über diese Tür kaum noch in die BU.

Warum über einen Makler

Was vor jedem Grundfähigkeitstarif geklärt sein muss

Bevor ich einen Tarif empfehle, kläre ich zwei Fragen: ob für Sie nicht doch eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen ist – und wie ein Tarif die Fähigkeiten definiert, auf die es bei Ihnen ankommt. Die Beratung ist für Sie kostenfrei; vergütet werde ich über die Courtage, also den Anteil am Beitrag, den der Versicherer dem Makler zahlt.

Über mich
Risikoanalyse

Erst die BU, dann die Notlösung

Auch eine frühere Absage heißt nicht, dass die BU unmöglich ist: Ihre Angaben gehen ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer. Erst wenn dort kein tragfähiges Angebot zustande kommt, suchen wir einen Grundfähigkeitstarif.

Erfahrung

Geprüft wird wie in der BU

Auch hier entscheiden Ihre Gesundheitsangaben über den Vertrag; der Fragebogen ist oft etwas kürzer. Mit Gesundheitsfragen und Risikoprüfung arbeite ich seit über zwanzig Jahren.

Bedingungen

Die Definition hinter jeder Fähigkeit

Wie viele Meter, welche Hilfsmittel, ab wann der Verlust zählt: Das steht im Bedingungswerk, und dort lese ich es nach, bevor ich einen Tarif vorschlage – samt dem, was er nicht abdeckt.

Sven Mocho, Versicherungsmakler aus Ulm
Sven Mocho Fachwirt für Finanzberatung

Ich berate Sie gern persönlich

Im Erstgespräch schauen wir gemeinsam, was Sie heute haben und wo etwas fehlt. Rund zwanzig Minuten, per Telefon oder Video-Call.

Häufige Fragen

Ehrliche Antworten

Warum ist die Grundfähigkeitsversicherung oft so viel günstiger als die BU?

Weil sie weniger abdeckt. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt für ein enger beschriebenes Ereignis – den Verlust einer bestimmten Fähigkeit –, nicht dafür, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Der Beitrag hängt zwar auch hier am Beruf. Weil die BU in körperlichen Berufen aber besonders teuer ist, ist der Abstand gerade dort groß.

Günstiger heißt hier also nicht: dasselbe für weniger Geld. Wer die BU bekommen kann, sollte sie nehmen. Die Reihenfolge ist deshalb fest: erst die anonyme Voranfrage für die BU bei mehreren Versicherern, dann Zuschlag oder Ausschluss prüfen – und erst wenn das nicht trägt, die Grundfähigkeitsversicherung. Eine Beitragszahl nenne ich hier bewusst nicht; sie hinge an Ihrem Beruf, Ihrem Alter und der Rentenhöhe.

Was ist mit Rückenleiden, Burnout oder Depression?

Solange keine Fähigkeit aus dem Katalog messbar verloren ist, zahlt der Grundschutz nicht – auch nicht bei starken Schmerzen. Ein Bandscheibenleiden wird erst dann zum Leistungsfall, wenn es zum Beispiel das Gehen, Stehen oder Bücken im beschriebenen Maß unmöglich macht.

Für Burnout und Depression gibt es zwei Wege, beide mit Grenzen. Der eine ist der Psyche-Baustein mit seinen strengen Definitionen. Der andere ist ein Baustein für Arbeitsunfähigkeit: Wer lange krankgeschrieben ist, bekommt die Rente für eine begrenzte Zeit – in den drei gelesenen Werken höchstens 24 oder 36 Monate. In zwei Werken gilt diese Grenze ausdrücklich für die ganze Vertragslaufzeit, und der Antrag ist an Fristen gebunden; in einem davon muss er noch während der Krankschreibung gestellt werden. Die Gesundheitsfragen gelten für den ganzen Vertrag; bei einem Werk lösen die Bausteine eine zusätzliche Gesundheitsfrage aus. Wer wegen einer psychischen Vorgeschichte keine BU bekommen hat, kommt deshalb auch in diese Bausteine nicht immer hinein. Beide Bausteine helfen, ersetzen aber keine BU.

Gibt es die Grundfähigkeitsversicherung auch für Kinder?

Ja, teilweise schon im ersten Lebensjahr. Der Vorteil ist, dass die heutige Gesundheit festgehalten wird, bevor die ersten Diagnosen in einer Akte stehen. Eines der Werke schränkt dabei ausdrücklich ein: Verloren sein kann nur eine Fähigkeit, die das Kind zuvor schon erlernt hatte.

Auch hier gilt die Reihenfolge: Ist eine BU für Schüler oder Auszubildende möglich, zuerst die. Die Option, später in eine BU zu wechseln, ist für Kinder am ehesten nutzbar – ein Versprechen ist sie wegen ihrer engen Bedingungen trotzdem nicht.

Ist die Multi-Rente dasselbe wie eine Grundfähigkeitsversicherung?

Nein. Multi-Rente, Kombirente und ähnliche Produkte gehören zur Unfallversicherung; die Grundfähigkeitsversicherung dagegen ist eine Lebensversicherung. Diese Produkte leisten oft nach einem Punktesystem und verlangen häufig, dass der Verlust nicht mehr behandelbar ist.

Vor allem kann sich der Versicherer dort vorbehalten, den Vertrag auch ohne besonderen Grund zu kündigen; eine solche Klausel hat der Bundesgerichtshof 2024 bei der Unfall-Kombirente als wirksam bestätigt. Eine Kombirente ist deshalb kein Ersatz für eine Grundfähigkeitsversicherung und schon gar nicht für eine BU.

Muss ich den Leistungsfall innerhalb einer Frist melden?

Bei guten Tarifen gibt es für den Verlust einer Fähigkeit keine Meldefrist; gezahlt wird auch bei späterer Meldung rückwirkend. Grenzen setzen die Verjährung und der Nachweis: Je länger Sie warten, desto schwerer lässt sich belegen, seit wann der Verlust besteht. Für den Baustein für Arbeitsunfähigkeit gelten eigene Fristen. Melden Sie einen Fähigkeitsverlust, sobald die Schwelle aus dem Vertrag erreicht und ärztlich belegt ist – nicht vorher. Ein typischer Grund für Ablehnungen ist, dass die Schwelle bei der Meldung noch nicht erreicht war.

Die Prüfung selbst braucht Zeit, denn der Verlust muss je nach Fähigkeit von einer bestimmten Fachrichtung belegt werden – Sehen etwa vom Augenarzt, Hören vom HNO-Arzt.

Muss ich mich operieren lassen, bevor gezahlt wird?

Eine Operation verlangt keines der drei gelesenen Werke. Eines nennt aber ausdrücklich Behandlungen, die Sie mitmachen müssen: gefahrlose, schmerzarme mit sicherer Aussicht auf Besserung. Hilfsmittel des täglichen Lebens – Brille, Hörgerät, Prothese – müssen Sie nutzen; ob eine Fähigkeit verloren ist, wird dann mit ihnen beurteilt.

Welche weiteren Hilfsmittel als zumutbar gelten, regelt jeder Tarif selbst – dazu die Hilfsmittelregel weiter oben.