Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie eine vertraglich festgelegte Fähigkeit verlieren – etwa Gehen, Sehen, Hören, die Hände gebrauchen oder Autofahren. Ob der Verlust durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall entsteht, spielt grundsätzlich keine Rolle; Ausnahmen – etwa wenn eine Fähigkeit aus psychischer Ursache verloren geht – stehen im Bedingungswerk. Das klingt nach einem einfachen Versprechen, und genau darin liegt ihre Grenze. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können – das ist die übliche Schwelle –, gleich aus welchem Grund. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt im Kern nur, wenn eine Fähigkeit aus ihrem Katalog in genau dem beschriebenen Maß verloren ist. Wer wegen einer Depression, eines Burnouts oder anhaltender Rückenschmerzen nicht mehr arbeiten kann, ohne dass eine dieser Fähigkeiten messbar fehlt, bekommt aus dem Grundschutz – also ohne Zusatzbausteine – nichts. Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind mit rund 39 Prozent die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit (Auswertung eines Ratinghauses, 2026). Ein anderes Analysehaus (Stand September 2026) zeigt zudem: In der Grundfähigkeitsversicherung erkennen die Versicherer Leistungsanträge deutlich seltener an als in der BU; weil die Bestände teils noch jung sind, ist die Aussagekraft allerdings begrenzt. Deshalb gilt bei mir eine feste Reihenfolge: immer erst die BU, nur im Notfall die Grundfähigkeitsversicherung – als Lösung für den Fall, dass die BU nicht zu bekommen ist, und nicht als Sparvariante für alle, die auch eine BU bekommen könnten.
Wann die BU scheitert, lässt sich klar benennen: wenn mehrere Versicherer auf eine anonyme Voranfrage hin abgelehnt haben, wenn nur Ausschlüsse angeboten werden, die den Schutz entwerten, oder wenn der Beruf in der BU nicht versicherbar ist oder nur zu einem Beitrag zu haben ist, den Sie dauerhaft nicht tragen können – etwa bei körperlicher Arbeit im Handwerk, auf dem Bau oder in der Pflege. Gerade dort deckt die Grundfähigkeitsversicherung ein zentrales Risiko ab, den Bewegungsapparat. Dann ist sie weit besser als gar keine Absicherung. Bei der Auswahl zählt aber weniger der Beitrag als etwas anderes: Die Bedingungen unterscheiden sich stark und sind schwer zu vergleichen. Jeder Versicherer legt selbst fest, wann eine Fähigkeit als verloren gilt – in Metern, Minuten, Stufen oder Kilogramm. Und vor allem: welche Hilfsmittel er Ihnen dabei zumutet.
