Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie eine vertraglich festgelegte Fähigkeit verlieren, etwa Gehen, Sehen, Hören, die Hände gebrauchen oder Autofahren. Ob der Verlust durch Krankheit, Unfall oder Kräfteverfall entsteht, spielt grundsätzlich keine Rolle. Ausnahmen stehen im Bedingungswerk, etwa wenn eine Fähigkeit aus psychischer Ursache verloren geht.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent, der üblichen Schwelle, nicht mehr ausüben können, gleich aus welchem Grund. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt im Kern nur, wenn eine Fähigkeit aus ihrem Katalog in genau dem beschriebenen Maß verloren ist.
Sie ist deshalb die Lösung für den Fall, dass die BU nicht zu bekommen ist, und keine Sparvariante für alle, die auch eine BU bekommen könnten.
