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Öffnungsaktion der PKV für Beamte: wer sie nutzen kann und was sie auf Dauer kostet

Sven MochoAktualisiert am

Die Öffnungsaktion der PKV für Beamte ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der teilnehmenden privaten Krankenversicherer. Wer verbeamtet wird und binnen sechs Monaten nach Beginn des Beamtenverhältnisses den Antrag stellt, wird auch mit Vorerkrankungen aufgenommen. Es gibt keine Ablehnung aus Risikogründen und keine Leistungsausschlüsse, und ein Risikozuschlag ist auf höchstens 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt. Versichert wird dabei die beihilfekonforme Restkostenversicherung, also der Anteil, den die Beihilfe nicht trägt.

Für Menschen mit ernsten Vorerkrankungen ist das oft der einzige Weg in die private Krankenversicherung, für Gesunde aber nicht automatisch der beste.

Wer die Öffnungsaktion nutzen kann

Die Regeln stehen in einer Broschüre des PKV-Verbands, zuletzt mit Stand Januar 2026. Danach gehören drei Gruppen zum Kern.

Beamte beim Berufseinstieg. Dazu zählen:

  • Beamte auf Widerruf, also Anwärterinnen, Anwärter und Referendare (sie sind seit 2019 ausdrücklich einbezogen)
  • Beamte auf Probe
  • Beamte auf Zeit oder Lebenszeit, denen kein Probeverhältnis vorausgegangen ist

Voraussetzung ist jeweils ein Anspruch auf Beihilfe nach dem Recht des Bundes oder eines Landes. Wie die Beihilfe selbst funktioniert, steht auf der Seite zur Beihilfe und im Beitrag PKV für Beamte: Beihilfe verstehen und die Restkosten richtig absichern.

Angehörige. Gemeint sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und Kinder, die erstmals bei der Beihilfe berücksichtigungsfähig werden. Ihre Sechs-Monats-Frist beginnt mit der erstmaligen Berücksichtigungsfähigkeit oder, wenn danach zunächst eine gesetzliche Pflichtversicherung besteht, mit deren Ende.

Aufgenommen werden Angehörige bei dem Versicherer, bei dem der Beihilfeberechtigte versichert ist. Er selbst muss dafür privat versichert sein oder eine Anwartschaft haben, also einen ruhenden Vertrag, der den späteren Einstieg ohne neue Gesundheitsprüfung sichert. Der Angehörige darf außerdem nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sein.

Neugeborene kommen zuerst über die Kindernachversicherung in den Vertrag. Wird das Kind binnen zwei Monaten nach der Geburt angemeldet, muss der Versicherer es ohne Risikozuschlag und Wartezeit aufnehmen, soweit der Schutz nicht über den des versicherten Elternteils hinausgeht (§ 198 VVG).

Der Vertrag darf dafür verlangen, dass der Elternteil schon bis zu drei Monate versichert ist. Das spielt eine Rolle, wenn Verbeamtung und Geburt nah beieinanderliegen. Liegen die Voraussetzungen der Kindernachversicherung nicht vor, greift die Öffnungsaktion mit einer Frist von sechs Monaten ab Geburt.

Freiwillig gesetzlich versicherte Beamte, die bereits am 31. Dezember 2004 im Dienst standen. Für sie gibt es eine dauerhafte Öffnung ohne Antragsfrist.

Eine Sonderstellung haben Beamte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge, etwa bei Polizei, Feuerwehr und im Justizvollzug, sowie Zeit- und Berufssoldaten mit truppenärztlicher Versorgung. Sie können über die Öffnungsaktion nur eine Anwartschaft auf eine spätere Restkostenversicherung abschließen.

Die Frist für diese Anwartschaft beginnt mit dem Anspruch auf Heilfürsorge und nicht erst mit seinem Ende. Wer erst beim Übergang in die Beihilfe daran denkt, ist zu spät.

Die Frist: sechs Monate ab Beginn des Beamtenverhältnisses

Die Frist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Beamtenverhältnis, bei der Verbeamtung auf Widerruf ebenso wie bei der auf Probe (dazu gleich mehr). Gewahrt wird sie durch den Antrag und nicht durch den Versicherungsbeginn. Ein Vertrag, der erst später anläuft, schadet also nicht, ein Antrag nach Fristablauf dagegen schon.

Genutzt werden kann die Aktion in beiden Fällen, bei der Probe ausdrücklich auch dann, wenn im Vorbereitungsdienst eine gesetzliche Versicherung bestand. Liegen die Voraussetzungen wegen veränderter Lebensumstände erneut vor, entsteht nach der Broschüre jeweils ein neuer Anspruch. Eine Verlängerung der Frist ist dagegen nicht vorgesehen.

Ob sich die gesetzliche Kasse im Vorbereitungsdienst überhaupt lohnt, steht im Beitrag Beamtenanwärter: private Krankenversicherung oder gesetzlich bleiben?.

In der Praxis sehe ich drei Wege, die Frist zu verpassen:

  1. Die Lebenszeit abwarten. Wer im Probeverhältnis gesetzlich versichert bleibt und erst nach der Lebenszeitverbeamtung wechseln will, gehört nicht mehr zum Kreis, denn die Lebenszeitverbeamtung nach einer Probezeit öffnet nicht neu.
  2. Die Heilfürsorge falsch lesen. Die Frist für die Anwartschaft läuft ab Beginn der Heilfürsorge. Soldaten schließt die Broschüre nach dem Ende der Dienstzeit ausdrücklich aus.
  3. Zu lange vergleichen. Die anonyme Voranfrage, die Auswertung der Antworten und die Entscheidung brauchen Wochen. Wer erst im fünften Monat beginnt, entscheidet unter Zeitdruck.

Was die Öffnungsaktion zusagt – und was nicht

Die Zusagen sind knapp formuliert und reichen weit: „Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt. Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.“ Dazu kommt der Deckel von 30 Prozent beim Zuschlag, der ohnehin nur erhoben wird, soweit er erforderlich ist.

Versichert sind damit auch Beschwerden, die schon vor Vertragsbeginn bestanden, weil die Aktion die übliche Regel nicht anwendet, nach der für vorher eingetretene Versicherungsfälle nicht geleistet wird. In der Pflegepflichtversicherung wird bei einer Aufnahme über die Öffnungsaktion kein vom Gesundheitszustand abhängiger Risikozuschlag erhoben.

Ihre Grenzen hat die Aktion an anderer Stelle.

  • Nur die Restkosten. Der Tarif ergänzt die Beihilfe bis hundert Prozent, nicht darüber hinaus. Für einen höheren Erstattungssatz gilt die Aktion nicht.
  • Wahlleistungen nur im Umfang der Beihilfe. Erstattet Ihre Beihilfestelle Zweibettzimmer und Chefarzt, gehören sie auch zum Schutz aus der Öffnungsaktion. Erstattet sie nur die allgemeinen Krankenhausleistungen, bezieht sich auch die Aktion nur darauf.
  • Keine Beihilfeergänzungstarife. Tarife für zusätzliche Wahlleistungen, besseren Zahnersatz oder Heilpraktiker sind von der Aktion nicht erfasst.
  • Nicht jeder Tarif. Anwärter kommen zunächst nur in die Tarife, die der Versicherer für Beamte auf Widerruf geöffnet hat.
  • Nur beim Erstantrag. Die erleichterten Bedingungen muss nur der Versicherer gewähren, bei dem der verbindliche Erstantrag gestellt wurde. Nimmt dieser an der Aktion gar nicht teil, kann der Antrag bei einem anderen, teilnehmenden Versicherer erneut gestellt werden.

Wie lange der Zuschlag bleibt

Ein einmal vereinbarter Zuschlag kann den Vertrag über Jahrzehnte begleiten. Verschlechtert sich Ihre Gesundheit nach Vertragsschluss, bleibt der Zuschlag, wie er ist. Umgekehrt ist er aber nicht für immer festgeschrieben. Fällt der Umstand, für den er vereinbart wurde, dauerhaft weg, können Sie nach § 41 VVG verlangen, dass der Beitrag angemessen herabgesetzt wird.

Den Wegfall müssen Sie darlegen und beweisen. Legen Sie aktuelle Befunde und eine ärztliche Stellungnahme vor, muss allerdings der Versicherer nachvollziehbar begründen, warum er am Zuschlag festhält (LG München I, Urteil vom 07.03.2023, 12 S 12059/22). Wer rechnet, sollte den Zuschlag trotzdem als dauerhaften Teil des Beitrags einplanen und die Herabsetzung als Möglichkeit sehen, nicht als Plan.

Öffnungsaktion und normale Gesundheitsprüfung im Vergleich
MerkmalÖffnungsaktionNormale Gesundheitsprüfung
Annahmegarantiert, keine Ablehnung aus Risikogründennach Prüfung, Ablehnung möglich
Leistungsausschlüssekeinemöglich
Risikozuschlaghöchstens 30 Prozentnach Einschätzung des Versicherers, ohne festen Deckel
Tarifauswahlnur die beihilfekonforme Restkostenversicherungfreie Wahl im Sortiment
Wahlleistungen über die Beihilfe hinausnicht erfasstals Ergänzungstarif möglich
Fristsechs Monate, gewahrt durch den Antragkeine

Öffnungsaktion oder Gesundheitsprüfung: so entscheide ich

Entscheidend ist nicht, welcher Weg grundsätzlich besser ist, sondern welcher es für Ihre Gesundheit ist. Ich gehe dabei immer in derselben Reihenfolge vor.

  1. Zuerst die anonyme Voranfrage bei mehreren Häusern, ohne Ihren Namen und in den ersten Wochen der Frist. Sie zeigt, wie jedes Haus Sie auf dem normalen Weg annehmen würde: ohne Zuschlag, mit Zuschlag, mit Ausschluss oder gar nicht. Wie eine solche Prüfung abläuft, beschreibt der Beitrag zur Gesundheitsprüfung.
  2. Dann die Rechnung über die Laufzeit. Bietet ein Haus Ihnen den gewünschten Tarif ohne Zuschlag und ohne Ausschluss an, ist der normale Weg fast immer besser, weil Sie den Tarif frei wählen und Ergänzungstarife ohne Einschränkung durch die Aktion abschließen können. Verlangt es einen Zuschlag oder einen Ausschluss, vergleiche ich das Angebot mit der Öffnungsaktion. Ein Ausschluss wiegt dabei schwerer als ein Zuschlag, weil er eine Leistung ganz nimmt.
  3. Erst danach der verbindliche Antrag, und zwar bei einem Haus, das an der Aktion teilnimmt und für Ihren Status offen ist. Weil die erleichterten Bedingungen nur beim Erstantrag gelten, ist diese Reihenfolge mehr als ein Formalismus, denn sie stellt sicher, dass Ihnen der Weg über die Aktion offen bleibt.

Wahlleistungen und Zahnersatz später ergänzen

Sind Sie über die Öffnungsaktion versichert, haben Sie den Schutz, den die Beihilfe vorgibt, und nicht mehr. Wünschen Sie sich später mehr, etwa Chefarzt und Zweibettzimmer über die Beihilfe hinaus oder einen besseren Zahnersatz, gibt es dafür zwei Wege, die beide außerhalb der Aktion laufen.

Der erste ist ein Beihilfeergänzungstarif. Er ist von der Öffnungsaktion ausdrücklich nicht erfasst und wird deshalb nicht zu ihren erleichterten Bedingungen angeboten.

Der zweite ist der Wechsel in einen leistungsstärkeren Tarif beim selben Versicherer. Das Gesetz gibt Ihnen dafür einen Anspruch, erlaubt dem Versicherer aber, für die Mehrleistung einen Risikozuschlag, einen Leistungsausschluss oder eine Wartezeit zu verlangen (§ 204 Abs. 1 VVG). Den Zuschlag und die Wartezeit können Sie abwenden, indem Sie für die Mehrleistung einen Ausschluss vereinbaren.

Anders liegt es, wenn sich Ihr Bemessungssatz ändert, also der Anteil der Kosten, den die Beihilfe trägt, oder wenn der Beihilfeanspruch entfällt. Das geschieht etwa, wenn ein Kind nicht mehr berücksichtigt wird oder der Dienstherr wechselt. Dann haben Sie Anspruch darauf, dass der Tarif angepasst wird.

Beantragen Sie die Anpassung binnen sechs Monaten nach der Änderung, muss der Versicherer den angepassten Schutz ohne Risikoprüfung und ohne Wartezeiten gewähren (§ 199 Abs. 2 VVG). Muss der private Schutz dabei wachsen, nimmt er einen bestehenden Risikozuschlag allerdings mit.

Häufige Fragen

Gilt die Öffnungsaktion auch für Ehepartner und Kinder?

Ja, sofern sie erstmals bei Ihrer Beihilfe mitberücksichtigt werden oder ihre Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung später endet. Das setzt voraus, dass Sie selbst privat versichert sind oder eine Anwartschaft haben. Für Ehepartner, Lebenspartner und Kinder läuft jeweils eine eigene Sechs-Monats-Frist, und versichert werden sie bei Ihrem Versicherer. Für Neugeborene gibt es zusätzlich die Kindernachversicherung mit einer Anmeldefrist von zwei Monaten.

Machen alle privaten Krankenversicherer bei der Öffnungsaktion mit?

Nein. Die Aktion ist freiwillig, und der PKV-Verband führt eine Liste der beteiligten Unternehmen, von denen sich manche nur teilweise beteiligen. Klären Sie das vor dem verbindlichen Antrag. Die eigentliche Falle ist dabei nicht das Haus, das gar nicht teilnimmt, denn dort können Sie den Antrag bei einem anderen wiederholen. Zur Falle wird vielmehr ein normaler Antrag bei einem teilnehmenden Haus, der die Bedingungen der Aktion nicht auslöst.

Kann ich die Frist von sechs Monaten verlängern?

Eine Verlängerung ist nicht vorgesehen. Es kommt aber auf den Tag der Antragstellung an und nicht auf den Versicherungsbeginn. Wer die anonyme Voranfrage in den ersten Wochen stellt, hat genug Zeit, sich zwischen Öffnungsaktion und normaler Gesundheitsprüfung zu entscheiden.

Ich war als Anwärter gesetzlich versichert – ist die Chance vorbei?

Nein, nicht zwingend. Die Ernennung auf Probe eröffnet eine neue Frist von sechs Monaten, auch wenn Sie im Vorbereitungsdienst gesetzlich versichert waren. Nutzen Sie diese zweite Gelegenheit, denn die spätere Ernennung auf Lebenszeit bietet nach einer Probezeit keine dritte.

Was gilt, wenn ich in ein anderes Bundesland wechsle?

Die Regeln des PKV-Verbands nennen den Wechsel des Dienstherrn nicht als eigenen Anlass für die Öffnungsaktion. Maßgeblich ist meist das Gesetz. Sinkt durch den Wechsel Ihr Bemessungssatz, haben Sie Anspruch auf die passende Tarifanpassung, und wer sie binnen sechs Monaten beantragt, bekommt den zusätzlichen Schutz ohne neue Gesundheitsprüfung. Ein bestehender Risikozuschlag erstreckt sich dann auch auf den erweiterten Schutz.

Stand: 11.10.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die Öffnungsaktion ist eine freiwillige Selbstverpflichtung; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Versicherers und die Beihilfevorschriften Ihres Dienstherrn.

Quellen: PKV-Verband, Broschüre „Erleichterte Aufnahme in die Private Krankenversicherung für Beamte und deren Angehörige“ (Stand Januar 2026); PKV-Verband, Positionspapier „Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte“ sowie Verbraucherinformationen des PKV-Verbands zu Beamten mit Vorerkrankungen und zur Änderung der Beihilfe; Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 41, 198, 199 und 204; LG München I, Urteil vom 07.03.2023, 12 S 12059/22.

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