PKV-Gesundheitsprüfung: Warum Sie erst Ihre Gesundheit klären sollten, dann den Tarif
Die meisten Menschen gehen die private Krankenversicherung von der falschen Seite an. Sie vergleichen zuerst Tarife, Leistungen und Beiträge und stellen erst ganz am Ende fest, ob sie überhaupt angenommen werden. Das ist, als würden Sie ein Haus einrichten, bevor Sie wissen, ob Sie den Kredit bekommen.
In der PKV gilt deshalb eine eherne Reihenfolge: erst die Gesundheit, dann der Tarif. Anders als die gesetzliche Krankenversicherung, die jeden aufnehmen muss, prüft die private vor Vertragsbeginn Ihren Gesundheitszustand. Das Ergebnis dieser Prüfung entscheidet, welche Tarife für Sie überhaupt erreichbar sind und zu welchen Konditionen.
Warum die Reihenfolge alles entscheidet
Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer hängt an Ihrer Gesundheit. Dieser Gedanke taucht auch im Beitrag zur Beitragserhöhung immer wieder auf. An dieser Stelle setzt dieser Beitrag an.
Der häufigste Fehler besteht darin, sich in einen bestimmten Tarif zu verlieben und erst dann den Antrag zu stellen. Kommt anschließend ein Risikozuschlag, ein Leistungsausschluss oder gar eine Ablehnung, war die ganze Mühe umsonst. Schlimmer noch, eine Ablehnung kann bei anderen Versicherern nachwirken.
Die richtige Reihenfolge lautet deshalb immer, zuerst zu klären, ob und zu welchen Bedingungen Sie überhaupt angenommen werden, und erst danach über den passenden Tarif zu sprechen. Das ist kein Detail am Rande, sondern der Kern einer sauberen Beratung. Wer Ihnen einen Tarif schmackhaft macht, bevor Ihre Annahmefähigkeit geklärt ist, arbeitet in der falschen Reihenfolge.
Warum es die Gesundheitsprüfung überhaupt gibt
Die Gesundheitsprüfung wirkt auf den ersten Blick unbequem, hat aber einen nachvollziehbaren Grund. Eine Versicherung funktioniert nur, wenn das Anfangsrisiko für alle vergleichbar ist. Andernfalls könnte man warten, bis eine Krankheit ausgebrochen ist, und erst dann eintreten, was die Gemeinschaft der Versicherten aushöhlen würde.
Weil Menschen aber unterschiedlich alt sind und teils Vorerkrankungen mitbringen, gleicht die PKV diese Unterschiede über den individuellen Beitrag aus, statt jemanden pauschal auszuschließen. Wer ein höheres Risiko mitbringt, zahlt dafür einen angemessenen Zuschlag. Das ist die Kehrseite eines Systems, das im Gegenzug garantierte, nicht kürzbare Leistungen bietet.
Ist der Beitrag zu Vertragsbeginn einmal ermittelt, hat Ihr späterer Gesundheitszustand nie wieder Einfluss auf den Beitrag, solange Sie bei Ihrem Versicherer bleiben. Diese gute Nachricht kennt kaum jemand. Erneut geprüft wird nur, wenn Sie später mehr Leistung wollen oder das Unternehmen wechseln.
Die Gesundheitsfragen – und Ihre Anzeigepflicht
Im Antrag stellt der Versicherer konkrete Fragen zu Ihrer Gesundheit, also zu Behandlungen, Diagnosen und Medikamenten. Gefragt wird oft nach den letzten drei bis fünf Jahren, bei stationären oder psychotherapeutischen Behandlungen teils nach zehn. Diese Fragen müssen Sie wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Das nennt sich vorvertragliche Anzeigepflicht (§ 19 VVG).
Eine Bagatelle wegzulassen oder eine Diagnose zu „vergessen” ist gefährlich. Gerade hier wird aber oft aus falsch verstandener Vorsicht getrickst. Stellt der Versicherer später fest, dass Sie etwas Anzeigepflichtiges verschwiegen haben, kann er vom Vertrag zurücktreten oder ihn anfechten.
In der Krankenversicherung kann sich der Versicherer bis zu drei Jahre nach Abschluss auf falsche Angaben berufen, bei Vorsatz oder Arglist sogar bis zu zehn Jahre. Im schlimmsten Fall stehen Sie dann im Leistungsfall ohne Schutz da.
Umgekehrt ist auf der sicheren Seite, wer ehrlich und vollständig angibt; Ehrlichkeit ist hier kein moralischer Appell, sondern Ihr bester Schutz. Was einmal sauber angegeben und angenommen wurde, kann Ihnen später nicht mehr vorgehalten werden.
Die vier möglichen Ergebnisse
Nach der Prüfung Ihrer Angaben gibt es im Wesentlichen vier Ausgänge.
- Annahme zu normalen Konditionen. Das ist der Regelfall bei einem unauffälligen Gesundheitsbild, der Vertrag kommt ohne Aufschlag zustande.
- Risikozuschlag. Bei einem erhöhten Risiko verlangt der Versicherer einen prozentualen Aufschlag auf den Beitrag. Die betroffene Leistung bleibt versichert, kostet aber mehr.
- Leistungsausschluss. Statt eines Zuschlags wird eine bestimmte Vorerkrankung von der Erstattung ausgenommen, während der übrige Schutz bestehen bleibt.
- Ablehnung. Bei sehr schweren Vorerkrankungen kann ein Versicherer den Antrag ganz ablehnen.
Diese Einschätzung trifft allerdings jeder Versicherer anders. Was der eine ablehnt, nimmt der andere mit einem moderaten Zuschlag an. Deshalb lohnt es sich, nicht beim erstbesten Anbieter „scharf” anzufragen, sondern vorher unverbindlich zu sondieren.
Der klügste erste Schritt: die anonyme Risikovoranfrage
Bevor irgendwo ein echter Antrag gestellt wird, steht die anonyme Risikovoranfrage. Dabei wird Ihr Gesundheitsbild ohne Ihren Namen mehreren Versicherern zur Einschätzung vorgelegt. Sie erfahren so, wer Sie zu welchen Bedingungen annehmen würde, ohne dass eine einzige Ablehnung mit Ihrem Namen verbunden wird.
Wichtig ist das, weil ein offiziell gestellter und abgelehnter Antrag Ihre Chancen bei anderen Versicherern verschlechtern kann. Die anonyme Voranfrage vermeidet diese Spur. Aus diesem Grund reicht ein guter Berater nie sofort einen Antrag ein, sondern sondiert erst „vorbehaltlich der Gesundheitsprüfung”.
Sie gehen also erst dann in den echten Antrag, wenn Sie wissen, dass er angenommen wird, und zwar bei welchem Versicherer und zu welchen Konditionen. Darin liegt der eigentliche Wert einer sorgfältigen Vorbereitung.
Das Auffangnetz: der Basistarif
Auch wenn es schwierig wird, bleibt niemand ohne Schutz. Einen Rechtsanspruch auf den Basistarif haben die Gruppen, die das Gesetz nennt, etwa freiwillig gesetzlich Versicherte innerhalb von sechs Monaten nach Beginn ihrer Wechselmöglichkeit und Nichtversicherte, die der PKV zuzuordnen sind (§ 152 Abs. 2 VAG).
In diesem brancheneinheitlichen Tarif darf der Versicherer niemanden ablehnen und keine Risikozuschläge erheben. Der Leistungsumfang ist mit der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar, und der Beitrag ist nach oben gedeckelt.
Eine Gesundheitsprüfung findet zwar auch hier statt, sie führt aber nicht zu Ablehnung oder Zuschlag. Ihr Ergebnis wird erst relevant, wenn Sie später in einen anderen Tarif wechseln möchten. Für Beamtenanfängerinnen und -anfänger gibt es zusätzlich die sogenannte Öffnungsaktion, über die auch Menschen mit Vorerkrankungen zu fairen Bedingungen in die PKV kommen.
Und die Wartezeiten?
Nach Vertragsbeginn gelten in der Regel drei Monate allgemeine Wartezeit, für bestimmte Leistungen wie Zahnersatz, Entbindung oder Psychotherapie acht Monate. Diese Wartezeiten entfallen allerdings, wenn Sie unmittelbar aus einer Vorversicherung kommen. Wer nahtlos wechselt, muss also in aller Regel nicht auf seinen Schutz warten.
Häufige Missverständnisse zur Gesundheitsprüfung
„Kleinere Vorerkrankungen sollte ich lieber verschweigen.” Das ist der teuerste Fehler überhaupt, denn verschwiegene Angaben können zum Rücktritt oder zur Anfechtung führen. Ehrlich angegeben, führen Bagatellen dagegen selten zu einem Ausschluss.
„Eine Vorerkrankung bedeutet automatisch Ablehnung.” Nein. Sehr oft bleibt es bei einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss, und jeder Versicherer bewertet anders. Was einer ablehnt, nimmt ein anderer an.
„Ich stelle einfach überall Anträge und schaue, wer zusagt.” Das ist riskant, weil jeder abgelehnte Antrag Ihre Chancen andernorts verschlechtern kann. Der sichere Weg ist die anonyme Risikovoranfrage.
„Wenn ich einmal angenommen bin, kann der Versicherer mir später wegen einer Krankheit kündigen.” Nein. Nach der Annahme hat Ihr Gesundheitszustand keinen Einfluss mehr, und eine ordentliche Kündigung durch den Versicherer ist in der Krankenvollversicherung ausgeschlossen.
„Mit Vorerkrankung komme ich gar nicht in die PKV.” Nicht zwangsläufig. Über die anonyme Voranfrage findet sich oft ein Weg, und zur Not sichert der Basistarif die Aufnahme, wenn Sie zu den berechtigten Gruppen gehören und die Frist wahren.
Fazit
Die Gesundheitsprüfung ist kein Hindernis, das man möglichst schnell hinter sich bringt, sondern der Ausgangspunkt jeder seriösen PKV-Entscheidung. Wer die Reihenfolge einhält und erst die Annahmefähigkeit klärt, bevor er den Tarif wählt, erspart sich Enttäuschungen und schützt sich vor teuren Fehlern.
Zwei Dinge sollten Sie mitnehmen. Beantworten Sie die Gesundheitsfragen ehrlich und vollständig, denn das ist Ihr bester Schutz. Und gehen Sie den ersten Schritt anonym, damit aus einer vorschnellen Anfrage keine dauerhafte Spur wird. Ist die Annahme geklärt, geht es an die eigentliche Kür, also an die Qualität des Tarifs, um die es im Beitrag Woran Sie einen wirklich guten Tarif erkennen geht.
Als Versicherungsmakler bereite ich diesen Weg für Sie vor. Ich stelle Ihre Gesundheitsangaben sauber zusammen, sondiere anonym und beantrage erst dann, wenn es sicher ist, im Auftrag meiner Kunden und ohne Verkaufsdruck.
Häufige Fragen
Was passiert bei der Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung?
Der Versicherer wertet Ihre Antworten auf die Gesundheitsfragen im Antrag aus und entscheidet danach, ob und wie er Sie aufnimmt. Möglich sind eine Annahme ohne Aufschlag, ein prozentualer Risikozuschlag auf den Beitrag, der Ausschluss einer bestimmten Vorerkrankung von der Erstattung oder die Ablehnung. Jede Gesellschaft bewertet dieselbe Vorgeschichte anders, sodass ein Antrag, den ein Anbieter ablehnt, bei einem anderen mit einem moderaten Zuschlag angenommen werden kann.
Wie viele Jahre zurück fragt die PKV nach Vorerkrankungen?
Häufig umfassen die Gesundheitsfragen die vergangenen drei bis fünf Jahre, bei Aufenthalten im Krankenhaus oder psychotherapeutischen Behandlungen teils zehn Jahre. Gefragt wird nach Behandlungen, Diagnosen und Medikamenten in diesem Zeitraum, und jede Angabe muss zutreffen und vollständig sein. Weil sich nach Jahren kaum jemand an jeden Arztbesuch erinnert, lohnt es sich, vor dem Antrag Arztberichte und Befunde zu sammeln und im Zweifel lieber eine Angabe mehr zu machen.
Was passiert, wenn ich im PKV-Antrag eine Vorerkrankung verschweige?
Dann riskieren Sie, dass der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktritt oder ihn anficht und Sie gerade dann keinen Schutz haben, wenn Sie ihn brauchen. In der Krankenversicherung kann er sich bis zu drei Jahre nach Abschluss auf unrichtige Angaben stützen, bei vorsätzlichem oder arglistigem Verschweigen bis zu zehn Jahre. Offen angegebene Kleinigkeiten führen dagegen nur selten zu einem Leistungsausschluss, und was der Versicherer in Kenntnis Ihrer Angaben angenommen hat, kann er Ihnen später nicht mehr vorhalten.
Was ist eine anonyme Risikovoranfrage in der PKV?
Bei einer anonymen Risikovoranfrage wird Ihre Gesundheitsgeschichte ohne Namen mehreren Versicherern vorgelegt, die einschätzen, ob und zu welchen Konditionen sie Sie aufnehmen würden. So entsteht keine Ablehnung, die mit Ihrer Person verknüpft ist. Das zählt, weil ein abgelehnter Antrag unter Ihrem Namen die Aussichten bei anderen Gesellschaften schmälern kann. Den verbindlichen Antrag stellen Sie erst, wenn feststeht, welcher Versicherer Sie zu welchen Bedingungen annimmt.
Komme ich mit Vorerkrankungen überhaupt in die private Krankenversicherung?
Oft ja, denn eine Vorerkrankung endet häufig mit einem Zuschlag auf den Beitrag oder dem Ausschluss einzelner Leistungen und nicht gleich mit einer Ablehnung. Lehnen die Versicherer in den normalen Tarifen ab, bleibt der Basistarif. Dort darf kein Berechtigter abgewiesen werden, Risikozuschläge sind verboten, der Schutz ist mit dem der gesetzlichen Kasse vergleichbar und der Beitrag gedeckelt. Einen Rechtsanspruch darauf haben aber nur bestimmte Gruppen, etwa freiwillig gesetzlich Versicherte im ersten halben Jahr, nachdem ihre Wechselmöglichkeit begonnen hat.
