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Wenn die BU nicht geht: welche Absicherung dann noch bleibt

Sven Mocho

Nicht jeder bekommt eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Manchmal steht eine Vorerkrankung im Weg, manchmal der Beruf, manchmal das Budget. Dann stellt sich die Frage, was stattdessen bleibt – und an dieser Stelle beginnt ein Markt, der gern so tut, als sei er gleichwertig.

Ist er nicht. Grundfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Funktionsinvalidität, Dread Disease, Unfall – all das sind Ausschnittdeckungen. Sie versichern nicht Ihre Fähigkeit zu arbeiten, sondern jeweils ein enger definiertes Ereignis. Der umfassendste Schutz für die Arbeitskraft bleibt die private Berufsunfähigkeitsversicherung; alles andere ist zweite Wahl.

Zweite Wahl heißt aber nicht wertlos. Wer keine BU bekommt, steht vor der Entscheidung zwischen einer Teillösung und gar nichts – und dann ist irgendeine Absicherung deutlich besser als keine. Voraussetzung ist nur, dass man weiß, was fehlt.

Zuerst: Ist die BU wirklich ausgeschöpft?

Die häufigste Fehlentscheidung in diesem Thema fällt, bevor es überhaupt um Alternativen geht. Jemand stellt einen Antrag, bekommt eine Absage und schließt daraus, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung für ihn nicht möglich sei. Dabei war es eine Absage von einem Haus, auf einen Antrag, der oft gar nicht optimal gestellt war.

Bevor Sie auf eine Ausschnittdeckung ausweichen, gehört dieser Weg zu Ende gegangen:

  1. Die anonyme Risikovoranfrage bei mehreren Gesellschaften. Dieselbe Vorgeschichte wird unterschiedlich bewertet. Es entsteht dabei kein Antrag und kein Eintrag in der Auskunftei der Branche – wie das abläuft, steht im Beitrag über die Gesundheitsfragen.
  2. Zuschlag oder Ausschluss akzeptieren. Ein Vertrag mit Risikozuschlag ist ein vollwertiger Vertrag. Ein Vertrag mit einem eng gefassten Ausschluss deckt immer noch den größeren Teil der Ursachen ab.
  3. Eine Zurückstellung abwarten. „Später noch einmal“ ist keine Absage. Bei psychischen Vorerkrankungen etwa verschiebt sich die Bewertung mit dem zeitlichen Abstand spürbar – dazu der Beitrag über die BU trotz Psychotherapie.
  4. Bei jungen Leuten: Tarife mit verkürzten Gesundheitsfragen prüfen, siehe den Beitrag für Schüler, Azubis und Studenten.

Erst wenn das ausgereizt ist, sind die folgenden Formen an der Reihe.

Was alle Ausschnittdeckungen gemeinsam haben

Der entscheidende Unterschied lässt sich in einem Satz sagen: Die Berufsunfähigkeitsversicherung fragt, ob Sie Ihren Beruf noch ausüben können. Alle anderen Formen fragen etwas anderes – ob Sie überhaupt noch arbeiten können, ob eine bestimmte Fähigkeit verloren ist, ob eine bestimmte Krankheit eingetreten ist, ob ein Unfall vorlag.

Damit entfällt der Bezug zu Ihrer Lebensstellung. Ein Ingenieur, der nicht mehr denken und konzentriert arbeiten kann, aber gehen, sehen und Treppen steigen kann, ist berufsunfähig – aber in keiner Grundfähigkeitsversicherung ein Leistungsfall.

Die Formen im Überblick
FormAuslöserLeistung
Berufsunfähigkeitder zuletzt ausgeübte Beruf ist zu mindestens 50 Prozent nicht mehr möglichmonatliche Rente – der Beruf ist der Maßstab
GrundfähigkeitVerlust einer im Vertrag definierten Fähigkeitmonatliche Rente – der Beruf spielt keine Rolle
Erwerbsunfähigkeitkeine Erwerbstätigkeit mehr möglichmonatliche Rente – der Beruf spielt keine Rolle
FunktionsinvaliditätVerlust von Körperfunktionen, Organschäden, Pflegebedürftigkeitmonatliche Rente – der Beruf spielt keine Rolle
Dread Diseaseeine im Vertrag genannte schwere Krankheit tritt eineinmaliger Geldbetrag
UnfallUnfall mit dauerhafter FunktionsbeeinträchtigungKapital nach Gliedertaxe

Grundfähigkeitsversicherung

Die meistgenannte Ausweichlösung – und die, bei der die Erwartung am weitesten von der Leistung abweicht.

Versichert ist der Verlust definierter Fähigkeiten: Gehen, Sehen, Hören, Sprechen, Treppensteigen, Knien, der Gebrauch der Hände, Autofahren. Seit 2026 zählt auch der Gleichgewichtssinn zu den Kern-Grundfähigkeiten. Tritt der Verlust in der im Vertrag beschriebenen Schwere ein, gibt es eine monatliche Rente – gleich, ob Sie noch arbeiten können oder nicht.

Das Bedingungsthema ist deshalb nicht der Beitrag, sondern der Katalog und seine Auslösekriterien. Welche Fähigkeiten sind enthalten? Und ab welchem Punkt gilt eine Fähigkeit als verloren – ab wie vielen Stufen, ab welcher Gehstrecke, mit welchem Hilfsmittel? Zwei Verträge mit demselben Namen können hier weit auseinanderliegen.

Wie weit, zeigt das Rating von Franke und Bornberg vom 11. September 2026: Von 96 untersuchten Tarifkonfigurationen bei 26 Gesellschaften erreichen nur noch 15,6 Prozent die Höchstnote – im Vorjahr waren es 38 Prozent. Die Maßstäbe wurden verschärft, aber die Streuung im Markt ist der eigentliche Befund.

Sinnvoll ist die Grundfähigkeitsversicherung vor allem dort, wo eine BU am Beruf oder am Beitrag scheitert und das Risikoprofil überwiegend körperlich ist. Für jemanden, dessen Arbeit vor allem aus Konzentration, Verantwortung und Kommunikation besteht, ist sie die schlechtere Wahl – bei ihm fällt genau das aus, was sie nicht versichert.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Sie leistet, wenn der Versicherte keine Tätigkeit mehr regelmäßig und dauerhaft ausüben kann. Der bisher ausgeübte Beruf und das bisherige Einkommen sind dabei ohne jede Bedeutung.

Damit liegt sie definitorisch nahe an der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente – und erbt deren Logik: Wer noch irgendetwas am allgemeinen Arbeitsmarkt tun kann, bekommt nichts. Der Meister, der als Pförtner arbeiten könnte, ist nicht erwerbsunfähig, auch wenn sein Beruf für ihn erledigt ist.

Als Basisabsicherung hat das seinen Platz: Es ist die Form, die im schlimmsten Fall greift, und sie ist entsprechend günstiger. Als Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung taugt sie nicht, und wer sie als solche verkauft bekommt, sollte nachfragen.

Funktionsinvalidität und Dread Disease

Zwei Formen, die seltener vorkommen und unterschiedliche Zwecke verfolgen.

Die Funktionsinvaliditätsversicherung zahlt eine monatliche Rente, wenn der Versicherte durch Unfall oder Organschäden invalide wird, bestimmte Körperfunktionen verliert oder pflegebedürftig wird. Entscheidend ist die Schwere der Erkrankung, nicht der Beruf. Voraussetzung ist meist, dass der Zustand dauerhaft und nicht heilbar ist – das ist eine hohe Hürde.

Die Dread-Disease- oder Critical-Illness-Versicherung zahlt einen einmaligen Geldbetrag, wenn eine der im Vertrag genannten schweren Krankheiten eintritt – typischerweise Krebs, Herzinfarkt, Schlaganfall, oft auch Bypass-Operationen. Jeder Anbieter versichert einen anderen Krankheitskatalog, und je mehr Krankheiten enthalten sind, desto höher der Beitrag. Der Katalog ist hier das ganze Thema.

Ihr Einsatzzweck ist ein anderer als der einer BU: finanzieller Spielraum für eine aufwendige Behandlung, einen barrierefreien Umbau, eine berufliche Umorientierung. Wer damit ein Einkommen ersetzen will, unterschätzt die Laufzeit. Eine Einmalzahlung deckt ein paar Jahre – eine Berufsunfähigkeit dauert im Zweifel bis 67.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung deckt Unfälle. Das klingt banal, ist aber der Kern der Sache: Unfälle machen rund sieben Prozent der Ursachen für Berufsunfähigkeit aus. Die übrigen über neunzig Prozent sind Krankheiten – Psyche, Rücken, Krebs, Herz und Kreislauf.

Dazu kommt die Leistungslogik. Gezahlt wird ein Kapitalbetrag nach der Gliedertaxe, also nach dem Grad der dauerhaften Funktionsbeeinträchtigung eines Körperteils, ohne jeden Bezug zum Beruf. Ein verlorener Finger wiegt bei der Pianistin und beim Verwaltungsangestellten gleich schwer – obwohl er es offensichtlich nicht tut.

Als Ergänzung kann eine Unfallversicherung sinnvoll sein, und sie ist ein Thema für sich: nachzulesen im Beitrag über die private Unfallversicherung. Als Absicherung der Arbeitskraft ist sie es nicht.

Wie man auswählt, wenn es die zweite Wahl sein muss

Drei Fragen führen in dieser Situation zuverlässiger zum Ergebnis als ein Vergleich der Beiträge.

Erstens: Woraus besteht mein Risiko eigentlich? Wer körperlich arbeitet, trägt ein anderes Profil als jemand, dessen Arbeit im Kopf stattfindet. Die Ausschnittdeckungen bilden überwiegend körperliche Einschränkungen ab – für körperliche Berufe passen sie deshalb besser als für andere.

Zweitens: Was genau deckt die gewählte Form – und was ausdrücklich nicht? Bei der Grundfähigkeit ist das der Katalog samt Auslösekriterien, bei Dread Disease die Krankheitsliste, bei der Erwerbsunfähigkeit die Definition. Lassen Sie sich die Lücke ausdrücklich benennen, bevor Sie unterschreiben. Ein Vermittler, der das nicht tut, verkauft Ihnen ein Gefühl statt eines Vertrags.

Drittens: Kann ich die verbleibende Lücke tragen? Manchmal lautet die ehrliche Antwort nein – und dann ist die richtige Konsequenz nicht, die Teillösung schönzureden, sondern zusätzlich an anderen Stellschrauben zu drehen: niedrigere Fixkosten, Rücklagen, eine spätere erneute Prüfung der BU, wenn eine Zurückstellung ausgelaufen ist.

Fazit

Die Reihenfolge ist bei diesem Thema die ganze Botschaft: erst die Berufsunfähigkeitsversicherung ausschöpfen, mit anonymer Voranfrage, mit der Bereitschaft zu Zuschlag oder Ausschluss, mit Geduld bei einer Zurückstellung. Erst danach die Ausschnittdeckungen – und dann mit offenem Visier, was sie nicht abdecken.

Keine der hier beschriebenen Formen ist ein Ersatz. Die Grundfähigkeitsversicherung lässt die größte Ursachengruppe aus, die Erwerbsunfähigkeitsversicherung verlangt, dass gar nichts mehr geht, Dread Disease zahlt einmal statt dauerhaft, und die Unfallversicherung deckt sieben Prozent der Fälle. Jede von ihnen kann trotzdem die richtige Entscheidung sein, wenn die Alternative heißt: gar nichts.

Damit schließt diese Reihe. Woran Sie eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung erkennen, steht im Beitrag zur Auswahl; was im Leistungsfall wirklich passiert, im Beitrag zum Leistungsfall; wie hoch und wie lange, im Beitrag zur Rentenhöhe. Einen Überblick über die Sparte gibt meine Themenseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungsauslöser, Fähigkeiten- und Krankheitskataloge unterscheiden sich erheblich zwischen den Gesellschaften; genannte Quoten sind Marktdurchschnitte und sagen nichts über einen einzelnen Vertrag aus.

Quellen (primär):

  • Franke und Bornberg, Grundfähigkeits-Rating 2026 (veröffentlicht am 11. September 2026): 96 Tarifkonfigurationen bei 26 Versicherern, 15,6 Prozent mit Höchstnote gegenüber 38 Prozent im Vorjahr, Aufnahme des Gleichgewichtssinns als Kern-Grundfähigkeit; Anerkennungsquote in Grundfähigkeitsleistungsfällen rund 36 Prozent, mit dem Hinweis auf begrenzte Aussagekraft wegen teils junger Bestände.
  • Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026 (Datenjahr 2024): Anerkennungsquote in der Berufsunfähigkeitsversicherung knapp 80 Prozent.
  • Morgen und Morgen, Marktblick Berufsunfähigkeit 2026: psychische Erkrankungen und Nervenleiden zusammen rund 39 Prozent der Ursachen, Unfälle rund sieben Prozent.
  • Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft, „Die private Berufsunfähigkeitsversicherung“, Stand Januar 2026: Abgrenzung von Erwerbsunfähigkeits-, Funktionsinvaliditäts-, Dread-Disease- und Grundfähigkeitsversicherung; Einordnung als Ausschnittdeckungen gegenüber der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Sozialgesetzbuch VI, § 43: zweistufige Erwerbsminderungsrente und ihr Maßstab am allgemeinen Arbeitsmarkt.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 172: Definition der Berufsunfähigkeit; § 63: Pflichten des Versicherungsmaklers.

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