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„Die BU zahlt doch eh nicht“ – was an dem Satz stimmt und was nicht

Sven MochoAktualisiert am

„Die zahlen doch am Ende sowieso nicht.“ Der Satz fällt in fast jedem Gespräch über die Berufsunfähigkeitsversicherung, meist beiläufig und meist mit einem Fall aus dem Bekanntenkreis dahinter. Beschwichtigen möchte ich ihn nicht, er verdient eine Antwort mit Zahlen. Seit einigen Jahren legen mehrere Versicherer ihre Leistungsdaten offen und lassen sie auswerten.

Das Ergebnis widerspricht dem Satz in der Sache und bestätigt zugleich die Erfahrung, aus der er entstanden ist. Entschieden wird fast nie dort, wo die meisten es vermuten, und einer der häufigsten Gründe dafür, dass am Ende keine Rente fließt, ist gar keine Ablehnung.

Was die Zahlen sagen

Die aktuellste Auswertung stammt von Franke und Bornberg und umfasst 36.128 Leistungsfälle von 16 Versicherern aus dem Jahr 2024. Danach fielen knapp 80 Prozent der Entscheidungen zugunsten der Versicherten aus.

Diese Quote schwankt deutlich nach Diagnosegruppe. Bei Krebserkrankungen werden rund 95 Prozent der Anträge anerkannt, bei Erkrankungen des Nervensystems rund 89 Prozent. Am niedrigsten liegen mit rund 75 Prozent ausgerechnet die psychischen Erkrankungen, also die größte Ursachengruppe. Auch Post- und Long-Covid-Fälle werden inzwischen zu 86 Prozent anerkannt.

Die Versicherer öffnen ihre Bücher freiwillig, und das gehört zur Einordnung dieser Zahlen. Die Auswertung deckt gut sechzig Prozent des Marktes ab, und wer nicht teilnimmt, taucht auch nicht auf. Man darf also unterstellen, dass sich eher die Häuser prüfen lassen, die mit dem Ergebnis leben können. Die Quote ist deshalb kein Durchschnitt über alle Anbieter, sondern einer über die auskunftsbereiten.

Und selbst dann beantwortet eine Quote von 80 Prozent die Frage noch nicht. Sie sagt nur, dass vier von fünf Anträgen durchgehen, interessant ist aber der fünfte.

Woran Ablehnungen tatsächlich scheitern

An dieser Stelle wird es unbequem für die verbreitete Erzählung, wie die Verteilung der Ablehnungsgründe zeigt.

Ablehnungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, Datenjahr 2024
GrundAnteil an den AblehnungenWann er greift
Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreichtknapp 60 Prozentdie medizinische Einschränkung bleibt unter der vereinbarten Schwelle von in der Regel 50 Prozent
Anfechtung und Rücktritt27 Prozentim Antrag fehlten Angaben oder waren falsch – oft Jahre vor dem Leistungsfall
Prognosezeitraum nicht erfüllt4,7 Prozentder Zustand gilt als vorübergehend, nicht als voraussichtlich dauerhaft
Verweisung und Umorganisation0,87 Prozentder Versicherer verweist auf eine andere Tätigkeit oder auf die Umgestaltung des eigenen Betriebs

Lesen Sie die letzte Zeile noch einmal. Die Verweisungsklausel, über die in Foren und Prospekten am meisten geschrieben wird, steht hinter weniger als einem Prozent der Ablehnungen. Den Ausschlag geben vielmehr zwei Dinge: ob die Einschränkung die vereinbarte Schwelle erreicht und ob der Vertrag sauber zustande gekommen ist.

Die 50 Prozent sind keine Formalie, sondern die Hauptsache

Der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund ist zugleich der am wenigsten diskutierte. Berufsunfähigkeit beginnt in den meisten Verträgen bei einem Grad von 50 Prozent. Gemessen wird dieser Grad nicht an Ihrer Diagnose, sondern an Ihrer Tätigkeit. Gefragt wird, welche Ihrer beruflichen Aufgaben Sie noch ausüben können und welchen zeitlichen oder wirtschaftlichen Anteil die ausmachen, die Sie nicht mehr schaffen.

Viele überrascht, dass zwei Menschen mit derselben Diagnose unterschiedlich ausgehen können, weil ihre Berufe unterschiedlich aufgebaut sind.

Der wichtigste Text im ganzen Verfahren kommt damit nicht vom Arzt, sondern von Ihnen. Gemeint ist die Tätigkeitsbeschreibung, also die Beschreibung dessen, was Ihr Arbeitstag tatsächlich enthielt. Wer ihn zu grob beschreibt, drückt seinen eigenen Grad nach unten, ohne es zu merken.

Am Rande lohnt sich ein Blick auf die Staffelregelung, die manche Verträge enthalten. Solche Verträge zahlen anteilig schon unterhalb der 50 Prozent, bei einem Grad von 40 Prozent also 40 Prozent der Rente. Das ist kein Marktstandard, verschiebt aber gerade die Hürde, an der knapp sechs von zehn Ablehnungen scheitern.

Der zweite Punkt, Anfechtung und Rücktritt, verdient Aufmerksamkeit, weil er so spät wirkt. Beide beziehen sich auf Angaben im Antrag, also auf einen Vorgang, der viele Jahre zurückliegen kann. Bis dahin wurden Beiträge gezahlt, und alles schien in Ordnung.

Das Gesetz setzt dem Grenzen. Nach fünf Jahren kann sich der Versicherer in der Regel nicht mehr auf eine verletzte Anzeigepflicht berufen, also auf fehlende oder falsche Angaben zu den Antragsfragen. Bei Vorsatz oder Arglist gilt das erst nach zehn Jahren. Wer erst mit vierzig abschließt, trägt dieses Risiko also mindestens bis fünfundvierzig. Ist der Leistungsfall vor Ablauf der Frist eingetreten, kann sich der Versicherer auch danach noch darauf berufen (§ 21 Abs. 3 VVG).

Der blinde Fleck: Nicht-Leistungen ohne Ablehnung

Die folgende Zahl kommt in keiner Diskussion über diesen Satz vor, obwohl sie das Bild erheblich verschiebt.

Eine Auswertung von 7.780 Fällen bei drei Versicherern aus den Jahren 2022 bis 2024 hat untersucht, warum Leistungsverfahren ohne Rente enden. Annähernd die Hälfte aller Nicht-Leistungen sind danach überhaupt keine Ablehnungen, sondern Verfahren, in denen die versicherte Person angeforderte Unterlagen nicht beibringt oder ihren Antrag zurückzieht. Der Versicherer entscheidet dann gar nicht, und das Verfahren läuft aus.

Menschlich ist das gut nachvollziehbar. Wer krank ist, seit Monaten kein geregeltes Einkommen hat und zum dritten Mal aufgefordert wird, Befunde zu beschaffen, gibt irgendwann auf. Nur wird daraus im Rückblick der Satz „die haben nicht gezahlt“, obwohl nie jemand über den Fall entschieden hat.

Warum es so lange dauert und sich wie eine Absage anfühlt

Die zweite Hälfte der Wahrheit hinter dem Satz ist keine Quote, sondern eine Dauer.

Im Jahr 2024 vergingen von der Meldung bis zur Entscheidung im Durchschnitt 201 Tage, nach 189 Tagen im Jahr davor. Anerkennungen brauchten im Mittel 192 Tage, Ablehnungen 208. Bei psychischen Erkrankungen zieht sich das Verfahren auf bis zu 286 Tage, also fast zehn Monate, und die Zeiten steigen weiter.

Rechnen Sie das einmal durch. Die Lohnfortzahlung endet nach sechs Wochen, das Krankengeld ist gedeckelt und endet spätestens nach 78 Wochen. Dazwischen liegen sieben, acht, manchmal zehn Monate Verfahren, in denen Sie Unterlagen beschaffen, Fragebögen ausfüllen und warten. Wer das erlebt, empfindet es als Verweigerung, auch wenn am Ende anerkannt und rückwirkend gezahlt wird.

Deshalb sind zwei Merkmale, die im Verkaufsgespräch nach Kleingedrucktem klingen, in Wahrheit die Antwort auf dieses Problem:

  • Rückwirkende Zahlung: Die Rente fließt ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit statt ab dem Anerkenntnis.
  • Arbeitsunfähigkeitsklausel: Sie zahlt bereits, wenn eine ärztliche Bescheinigung eine längere Arbeitsunfähigkeit belegt.

Beide stehen nicht in jedem Vertrag. Woran Sie sie erkennen, steht im Beitrag über die Auswahl einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie sich die Einkommenslücke bis dahin schließen lässt, steht im Beitrag zum Krankentagegeld.

Die beiden Weichen werden lange vorher gestellt

Nimmt man die Zahlen zusammen, entscheidet sich der Leistungsfall an zwei Stellen, die beide Jahre vorher liegen.

Der Antrag. 27 Prozent der Ablehnungen gehen auf Angaben zurück, die beim Abschluss gefehlt haben oder falsch waren. Betrug ist das selten, meist steckt Nachlässigkeit oder schlichtes Vergessen dahinter, etwa bei einer Physiotherapie, einer Untersuchung oder einem Medikament.

Wer die eigene Krankengeschichte vor dem Antrag ordentlich aufarbeitet, nimmt den größten vermeidbaren Ablehnungsgrund aus dem Spiel. Wie das geht, welche Zeiträume die Gesundheitsfragen abdecken und was bei Vorerkrankungen gilt, steht im Beitrag über die Gesundheitsfragen, denn es ist der heikelste Teil des ganzen Vorgangs.

Das Bedingungswerk. Fast alle Verträge enthalten eine Generalklausel, nach der der Versicherer „insbesondere“ weitere Auskünfte verlangen darf. Sie ist der Grund, warum sich Verfahren in Nachforderungsschleifen ziehen können, und damit die stille Ursache hinter der Zahl aus dem vorigen Abschnitt. Bedingungswerke, die abschließend aufzählen, was verlangt werden darf, begrenzen das.

Was Sie tun, wenn Sie leisten lassen müssen

Der wahre Kern des Satzes

Als Urteil über die Branche ist „Die BU zahlt doch eh nicht“ falsch. Vier von fünf Anträgen werden anerkannt, und das Merkmal, das man dafür verantwortlich macht, die Verweisung, spielt praktisch keine Rolle.

Als Beschreibung dessen, was ein Mensch allein in einem siebenmonatigen Verfahren erlebt, trifft der Satz dagegen oft zu. Ein Verfahren, das sich hinzieht, Nachforderungen, die kein Ende nehmen, und am Ende die eigene Erschöpfung: Das alles führt zu keiner Rente, und im Rückblick sieht es aus wie eine Absage.

Das spricht nicht gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung, wohl aber für drei Dinge:

  • ein Bedingungswerk, das die Nachweislast begrenzt,
  • einen Antrag, der von Anfang an sauber gestellt wurde,
  • jemanden, der im Leistungsfall an Ihrer Seite steht, statt Sie mit einem Fragebogen allein zu lassen.

Fazit

Die Antwort auf den Satz lautet, dass sie zahlt, und zwar meistens. Ob sie in Ihrem Fall zahlt, entscheidet sich nicht im Leistungsfall, sondern bei zwei Gelegenheiten, die beide weit davor liegen: beim Ausfüllen des Antrags und beim Lesen der Bedingungen. Ist es dann so weit, kommt es zusätzlich darauf an, dass Sie nicht vorzeitig aufhören.

Wer schon einen Vertrag hat, kann die erste Frage heute klären: Wie belastbar sind meine Bedingungen, und wie sauber ist mein Antrag damals gelaufen? Wer noch keinen hat, findet die Kriterien im Beitrag zur Auswahl und einen Überblick über die Sparte auf meiner Themenseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufige Fragen

Wie oft zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung wirklich?

In der Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg wurden 36.128 Leistungsfälle von 16 Versicherern aus dem Jahr 2024 ausgewertet. Knapp 80 Prozent der Entscheidungen fielen zugunsten der Versicherten aus. Nach Diagnosegruppen liegen Krebserkrankungen bei rund 95 Prozent, Erkrankungen des Nervensystems bei rund 89 und psychische Erkrankungen bei rund 75 Prozent.

Warum werden BU-Anträge abgelehnt?

Knapp 60 Prozent der Ablehnungen gehen darauf zurück, dass der erforderliche Grad der Berufsunfähigkeit von in der Regel 50 Prozent nicht erreicht war. 27 Prozent entfallen auf Anfechtung und Rücktritt, weil im Antrag Angaben gefehlt haben oder falsch waren, 4,7 Prozent scheitern am Prognosezeitraum. Verweisung und Umorganisation machen zusammen 0,87 Prozent aus, also weniger als ein Prozent.

Was passiert, wenn ich die geforderten Unterlagen nicht beibringe?

Dann wird der Antrag nicht abgelehnt, er endet vielmehr ohne Entscheidung. In einer Auswertung von 7.780 Fällen aus den Jahren 2022 bis 2024 ging annähernd die Hälfte aller Nicht-Leistungen darauf zurück, dass Versicherte Unterlagen nicht beibrachten oder ihren Antrag zurückzogen. Nur etwa jeder Vierte meldet sich später erneut, und von diesen erneuten Meldungen werden 53 Prozent anerkannt. Das Aufgeben gehört damit zu den häufigsten Gründen dafür, dass keine Rente fließt.

Wie lange dauert es, bis die BU-Rente anerkannt wird?

Im Jahr 2024 vergingen im Durchschnitt 201 Tage bis zur Entscheidung, nach 189 Tagen im Jahr zuvor. Anerkennungen dauerten im Mittel 192 Tage, Ablehnungen 208, und bei psychischen Erkrankungen zieht sich das Verfahren auf bis zu 286 Tage. Umso wichtiger sind zwei Vertragsmerkmale: die rückwirkende Zahlung ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit und eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, die schon vorher Geld fließen lässt.

Was kann ich tun, wenn mein Antrag abgelehnt wurde?

Lesen Sie zuerst die Begründung genau, denn sie zeigt, an welcher der drei möglichen Hürden es gelegen hat. Fehlt es am Grad der Berufsunfähigkeit, ist häufig die Tätigkeitsbeschreibung zu grob geraten und lässt sich präzisieren. Danach steht der Weg über den Versicherungsombudsmann offen, ein für Beschwerdeführer kostenfreies Schlichtungsverfahren, dessen Entscheidung bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro für den Versicherer bindend ist. Zusätzlich ist eine Beschwerde bei der BaFin möglich.

Stand: 11.10.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Quoten sind Marktdurchschnitte aus Stichproben und sagen nichts über einen einzelnen Vertrag oder einen einzelnen Fall aus. Die Ausgestaltung der Bedingungswerke weicht im Einzelfall ab.

Quellen (primär):

  • Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026 (Datenjahr 2024, 36.128 Leistungsfälle von 16 Versicherern, veröffentlicht im Juni 2026): Anerkennungsquote knapp 80 Prozent; Anerkennung nach Diagnosegruppen; Ablehnungsgründe knapp 60 Prozent fehlender Grad der Berufsunfähigkeit, 27 Prozent Anfechtung und Rücktritt, 4,7 Prozent Prognosezeitraum, Verweisung und Umorganisation zusammen 0,87 Prozent; durchschnittliche Regulierungsdauer 201 Tage gegenüber 189 Tagen im Vorjahr, bei psychischen Erkrankungen bis zu 286 Tage.
  • Franke und Bornberg, Auswertung zur Mitwirkungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung (7.780 Fälle bei drei Versicherern, Zeitraum 2022 bis 2024, veröffentlicht am 23. Juni 2026): annähernd die Hälfte aller Nicht-Leistungen ohne Entscheidung; rund ein Viertel erneute Meldungen, davon 53 Prozent anerkannt.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 19 bis 22: vorvertragliche Anzeigepflicht, Rücktritt und Anfechtung, Fristen von fünf und zehn Jahren; § 172: Definition der Berufsunfähigkeit; § 59 Abs. 1 und 3 mit § 1a: Makler im Auftrag und im bestmöglichen Interesse des Kunden.
  • Versicherungsombudsmann e. V., Verfahrenshinweise (abgerufen am 12. September 2026): Verfahren für Beschwerdeführer kostenfrei, Entscheidung bis 10.000 Euro Beschwerdewert für das Versicherungsunternehmen bindend.

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