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„Die BU zahlt doch eh nicht“ – was an dem Satz stimmt und was nicht

Sven Mocho

Der Satz fällt in fast jedem Gespräch über die Berufsunfähigkeitsversicherung, meist beiläufig und meist mit einem Fall aus dem Bekanntenkreis dahinter: „Die zahlen doch am Ende sowieso nicht.“ Er verdient keine Beschwichtigung, sondern Zahlen.

Die gibt es. Seit einigen Jahren legen mehrere Versicherer ihre Leistungsdaten offen und lassen sie auswerten. Was dabei herauskommt, widerspricht dem Satz in der Sache – und bestätigt zugleich die Erfahrung, aus der er entstanden ist. Beides gehört zusammen, und beides steht in diesem Beitrag.

Vorweg die Pointe: Entschieden wird fast nie dort, wo die meisten es vermuten. Und der häufigste Grund dafür, dass am Ende keine Rente fließt, ist keine Ablehnung.

Was die Zahlen sagen

Die aktuellste Auswertung stammt von Franke und Bornberg und umfasst 36.128 Leistungsfälle von 16 Versicherern aus dem Jahr 2024. Ergebnis: Knapp 80 Prozent der Entscheidungen fielen zugunsten der Versicherten aus.

Diese Quote schwankt deutlich nach Diagnosegruppe. Bei Krebserkrankungen werden rund 95 Prozent der Anträge anerkannt, bei Kreislauferkrankungen rund 90, bei Erkrankungen des Nervensystems rund 89 Prozent. Am niedrigsten liegen psychische Erkrankungen mit rund 75 Prozent – ausgerechnet die größte Ursachengruppe. Auch Post- und Long-Covid-Fälle werden inzwischen zu 86 Prozent anerkannt.

Zur Einordnung gehört, wie diese Zahlen zustande kommen: Die Versicherer öffnen ihre Bücher freiwillig. Die Auswertung deckt gut sechzig Prozent des Marktes ab – wer nicht teilnimmt, taucht auch nicht auf. Man darf also unterstellen, dass sich eher die Häuser prüfen lassen, die mit dem Ergebnis leben können. Die Quote ist deshalb kein Durchschnitt über alle Anbieter, sondern einer über die auskunftsbereiten.

Und selbst dann beantwortet eine Quote von 80 Prozent die Frage noch nicht. Sie sagt nur, dass vier von fünf Anträgen durchgehen. Interessant ist das fünfte.

Woran Ablehnungen tatsächlich scheitern

Hier wird es unbequem für die verbreitete Erzählung. Die Ablehnungsgründe verteilen sich so:

Ablehnungen in der Berufsunfähigkeitsversicherung, Datenjahr 2024
GrundAnteil an den AblehnungenWann er greift
Grad der Berufsunfähigkeit nicht erreichtknapp 60 Prozentdie medizinische Einschränkung bleibt unter der vereinbarten Schwelle von in der Regel 50 Prozent
Anfechtung und Rücktritt27 Prozentim Antrag fehlten Angaben oder waren falsch – oft Jahre vor dem Leistungsfall
Prognosezeitraum nicht erfüllt4,7 Prozentder Zustand gilt als vorübergehend, nicht als voraussichtlich dauerhaft
Verweisung und Umorganisation0,87 Prozentder Versicherer verweist auf eine andere Tätigkeit oder auf die Umgestaltung des eigenen Betriebs

Lesen Sie die letzte Zeile noch einmal. Die Verweisungsklausel, über die in Foren und Prospekten am meisten geschrieben wird, steht hinter weniger als einem Prozent der Ablehnungen. Was tatsächlich entscheidet, sind zwei Dinge: ob die Einschränkung die vereinbarte Schwelle erreicht – und ob der Vertrag sauber zustande gekommen ist.

Die 50 Prozent sind keine Formalie, sondern die Hauptsache

Der mit Abstand häufigste Ablehnungsgrund ist zugleich der am wenigsten diskutierte. Berufsunfähigkeit beginnt in den meisten Verträgen bei einem Grad von 50 Prozent, und dieser Grad wird nicht an Ihrer Diagnose gemessen, sondern an Ihrer Tätigkeit: Welche Ihrer beruflichen Aufgaben können Sie noch ausüben, und welchen zeitlichen oder wirtschaftlichen Anteil machen die aus, die Sie nicht mehr schaffen?

Daraus folgt etwas, das viele überrascht: Zwei Menschen mit derselben Diagnose können unterschiedlich ausgehen, weil ihre Berufe unterschiedlich aufgebaut sind. Und es folgt daraus, dass der wichtigste Text im ganzen Verfahren nicht vom Arzt kommt, sondern von Ihnen – die Beschreibung dessen, was Ihr Arbeitstag tatsächlich enthielt. Wer ihn zu grob beschreibt, drückt seinen eigenen Grad nach unten, ohne es zu merken.

Eine Randnotiz, die sich lohnt: Manche Verträge enthalten eine Staffelregelung und zahlen anteilig schon unterhalb der 50 Prozent – bei einem Grad von 40 Prozent also 40 Prozent der Rente. Das ist kein Marktstandard, aber es verschiebt genau die Hürde, an der knapp sechs von zehn Ablehnungen scheitern.

Der zweite Punkt verdient Aufmerksamkeit, weil er so spät wirkt. Eine Anfechtung oder ein Rücktritt bezieht sich auf Angaben im Antrag, also auf einen Vorgang, der zehn oder zwölf Jahre zurückliegen kann. Bis dahin wurden Beiträge gezahlt und alles schien in Ordnung. Das Gesetz setzt dem Grenzen – nach fünf Jahren kann sich der Versicherer in der Regel nicht mehr auf eine verletzte Anzeigepflicht berufen, bei arglistiger Täuschung nach zehn (§§ 19 bis 21 VVG) –, aber wer erst mit vierzig abschließt, trägt dieses Risiko eben bis fünfundvierzig.

Der blinde Fleck: Fast die Hälfte der Nicht-Leistungen sind gar keine Ablehnungen

Jetzt die Zahl, die in keiner Diskussion über diesen Satz vorkommt und die alles verschiebt.

Eine Auswertung von 7.780 Fällen bei drei Versicherern aus den Jahren 2022 bis 2024 hat untersucht, warum Leistungsverfahren ohne Rente enden. Ergebnis: Annähernd die Hälfte aller Nicht-Leistungen sind überhaupt keine Ablehnungen. Es sind Verfahren, in denen die versicherte Person angeforderte Unterlagen nicht beibringt oder ihren Antrag zurückzieht. Der Versicherer entscheidet dann gar nicht – das Verfahren läuft aus.

Das ist menschlich gut nachvollziehbar. Wer krank ist, seit Monaten kein geregeltes Einkommen hat und zum dritten Mal aufgefordert wird, Befunde zu beschaffen, gibt irgendwann auf. Nur wird daraus im Rückblick der Satz „die haben nicht gezahlt“ – obwohl nie jemand über den Fall entschieden hat.

Warum es so lange dauert – und warum sich das wie eine Absage anfühlt

Die zweite Hälfte der Wahrheit hinter dem Satz ist keine Quote, sondern eine Dauer.

Im Jahr 2024 vergingen von der Meldung bis zur Entscheidung im Durchschnitt 201 Tage – nach 189 Tagen im Jahr davor. Anerkennungen brauchten im Mittel 192 Tage, Ablehnungen 208. Bei psychischen Erkrankungen zieht sich das Verfahren auf bis zu 286 Tage, also fast zehn Monate. Und die Zeiten steigen, nicht fallen.

Rechnen Sie das durch: Die Lohnfortzahlung endet nach sechs Wochen, das Krankengeld ist gedeckelt und endet spätestens nach 78 Wochen. Dazwischen liegen sieben, acht, manchmal zehn Monate Verfahren, in denen Sie Unterlagen beschaffen, Fragebögen ausfüllen und warten. Wer das erlebt, erlebt es als Verweigerung – auch wenn am Ende anerkannt wird und rückwirkend gezahlt.

Genau deshalb sind zwei Merkmale, die im Verkaufsgespräch nach Kleingedrucktem klingen, in Wahrheit die Antwort auf dieses Problem: die rückwirkende Zahlung ab dem ersten Tag der Berufsunfähigkeit statt ab dem Anerkenntnis – und eine Arbeitsunfähigkeitsklausel, die bereits zahlt, wenn eine ärztliche Bescheinigung eine längere Arbeitsunfähigkeit belegt. Beide stehen nicht in jedem Vertrag. Woran man sie erkennt, steht im Beitrag über die Auswahl einer guten Berufsunfähigkeitsversicherung. Wie sich die Einkommenslücke bis dahin schließen lässt, steht im Beitrag zum Krankentagegeld.

Die beiden Weichen werden lange vorher gestellt

Wenn man die Zahlen zusammennimmt, entscheidet sich der Leistungsfall an zwei Stellen, die beide Jahre vorher liegen.

Der Antrag. 27 Prozent der Ablehnungen gehen auf Angaben zurück, die beim Abschluss gefehlt haben oder falsch waren. Das ist selten Betrug, meist Schludrigkeit oder schlicht Vergessen: eine Physiotherapie, eine Untersuchung, ein Medikament. Wer die eigene Krankengeschichte vor dem Antrag ordentlich aufarbeitet, nimmt den größten vermeidbaren Ablehnungsgrund aus dem Spiel. Wie das geht, welche Zeiträume die Gesundheitsfragen abdecken und was bei Vorerkrankungen gilt, bekommt einen eigenen Beitrag – es ist der heikelste Teil des ganzen Vorgangs.

Das Bedingungswerk. Fast alle Verträge enthalten eine Generalklausel, nach der der Versicherer „insbesondere“ weitere Auskünfte verlangen darf. Sie ist der Grund, warum sich Verfahren in Nachforderungsschleifen ziehen können – und damit die stille Ursache hinter der Zahl aus dem vorigen Abschnitt. Bedingungswerke, die abschließend aufzählen, was verlangt werden darf, begrenzen genau das.

Was Sie tun, wenn Sie leisten lassen müssen

Der wahre Kern des Satzes

„Die BU zahlt doch eh nicht“ ist als Urteil über die Branche falsch. Vier von fünf Anträgen werden anerkannt, und das Merkmal, das man dafür verantwortlich macht – die Verweisung –, spielt praktisch keine Rolle.

Als Beschreibung dessen, was ein Mensch allein in einem siebenmonatigen Verfahren erlebt, ist er oft zutreffend. Ein Verfahren, das sich hinzieht, Nachforderungen, die kein Ende nehmen, und am Ende die eigene Erschöpfung – das führt zu keiner Rente, und im Rückblick sieht es aus wie eine Absage.

Das ist kein Argument gegen die Berufsunfähigkeitsversicherung. Es ist eines für drei Dinge: ein Bedingungswerk, das die Nachweislast begrenzt. Ein Antrag, der von Anfang an sauber gestellt wurde. Und jemanden, der im Ernstfall an Ihrer Seite steht, statt Sie mit einem Fragebogen allein zu lassen.

Fazit

Die ehrliche Antwort auf den Satz lautet: Sie zahlt – meistens. Ob sie in Ihrem Fall zahlt, entscheidet sich nicht im Leistungsfall, sondern bei zwei Gelegenheiten, die beide weit davor liegen: beim Ausfüllen des Antrags und beim Lesen der Bedingungen. Und wenn es so weit ist, entscheidet ein Drittes: dass Sie nicht vorzeitig aufhören.

Wer schon einen Vertrag hat, kann die erste Frage heute klären – wie belastbar sind meine Bedingungen, und wie sauber ist mein Antrag damals gelaufen. Wer noch keinen hat, findet die Kriterien im Beitrag zur Auswahl und einen Überblick über die Sparte auf meiner Themenseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Stand: September 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Die genannten Quoten sind Marktdurchschnitte aus Stichproben und sagen nichts über einen einzelnen Vertrag oder einen einzelnen Fall aus. Die Ausgestaltung der Bedingungswerke weicht im Einzelfall ab.

Quellen (primär):

  • Franke und Bornberg, BU-Leistungspraxisstudie 2026 (Datenjahr 2024, 36.128 Leistungsfälle von 16 Versicherern, veröffentlicht im Juni 2026): Anerkennungsquote knapp 80 Prozent; Anerkennung nach Diagnosegruppen; Ablehnungsgründe knapp 60 Prozent fehlender Grad der Berufsunfähigkeit, 27 Prozent Anfechtung und Rücktritt, 4,7 Prozent Prognosezeitraum, Verweisung und Umorganisation zusammen 0,87 Prozent; durchschnittliche Regulierungsdauer 201 Tage gegenüber 189 Tagen im Vorjahr, bei psychischen Erkrankungen bis zu 286 Tage.
  • Franke und Bornberg, Auswertung zur Mitwirkungspflicht in der Berufsunfähigkeitsversicherung (7.780 Fälle bei drei Versicherern, Zeitraum 2022 bis 2024, veröffentlicht am 23. Juni 2026): annähernd die Hälfte aller Nicht-Leistungen ohne Entscheidung; rund ein Viertel erneute Meldungen, davon 53 Prozent anerkannt.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), §§ 19 bis 21: vorvertragliche Anzeigepflicht, Rücktritt und Anfechtung, Fristen von fünf und zehn Jahren; § 172: Definition der Berufsunfähigkeit; § 63: Pflichten des Versicherungsmaklers.
  • Versicherungsombudsmann e. V., Verfahrenshinweise (abgerufen am 12. September 2026): Verfahren für Beschwerdeführer kostenfrei, Entscheidung bis 10.000 Euro Beschwerdewert für das Versicherungsunternehmen bindend.

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