Berufsunfähigkeitsversicherung für Schüler, Azubis und Studenten
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gewinnt man viel, wenn man sie abschließt, bevor man sie sich leisten muss. Wer mit 17 unterschreibt, bekommt denselben Vertrag wie mit 35, allerdings zu einem dauerhaft niedrigeren Beitrag. Dazu kommen eine Krankenakte, die noch aus zwei Seiten besteht, und eine Absicherung, die früher unangreifbar wird.
Das klingt nach einem Verkaufsargument, ist aber vor allem eine Rechnung. Aufgehen kann sie nur, wenn der Vertrag den Übergang von der Schule in Ausbildung, Studium und Beruf mitgeht und später ohne neue Gesundheitsprüfung mitwachsen kann.
Warum früh mehr heißt als billig
Der Beitragsvorteil ist der bekannteste Grund, von den dreien aber der schwächste.
Der Beitrag wird beim Eintritt kalkuliert und bleibt. Wer mit 18 abschließt, zahlt den Beitrag eines Achtzehnjährigen, auch mit 50. Über eine Laufzeit von bald fünfzig Jahren macht das einen erheblichen Unterschied. Dabei geht es aber um Geld, und Geld ist ersetzbar.
Die Krankenakte ist noch kurz. Darin liegt der eigentliche Vorteil, denn mit jedem Lebensjahr kommen Diagnosen hinzu. Das kann ein Rücken sein, eine Allergie oder eine Phase, in der es nicht gut lief. Jede einzelne davon kann einen Zuschlag, einen Ausschluss oder eine Absage bedeuten. Mit 18 ist diese Liste in der Regel leer, und was nicht in der Akte steht, kann auch nicht gegen Sie verwendet werden.
Die Fristen laufen früher ab. Fünf Jahre nach Vertragsschluss kann sich der Versicherer im Regelfall nicht mehr auf eine verletzte Anzeigepflicht berufen, also auf unvollständige oder falsche Angaben im Antrag. Bei Vorsatz oder Arglist gilt das nach zehn Jahren.
Wer mit 18 abschließt, hat diese Fünfjahresphase mit 23 hinter sich. Wer dagegen mit 40 einsteigt, trägt sie bis 45 mit, und das sind gerade die Jahre, in denen die ersten ernsteren Diagnosen auftauchen.
Kein Netz: der Staat zahlt hier fast nichts
Verbreitet ist die Annahme, dass für junge Menschen im Ernstfall schon irgendetwas da wäre. Das stimmt leider nicht.
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente setzt fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus. Wer zur Schule geht oder studiert, erfüllt beides nicht.
Für Berufsanfänger gibt es allerdings eine Ausnahme. Wer innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert wird, dem wird die Wartezeit vorzeitig angerechnet. Voraussetzung ist, dass er in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt hat (§ 53 SGB VI). Der Zeitraum von zwei Jahren verlängert sich um schulische Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr, höchstens um sieben Jahre.
Trotzdem bleiben zwei Einschränkungen:
- Nur volle Erwerbsminderung: Die Ausnahme greift nur bei voller Erwerbsminderung, also wenn keine drei Stunden Arbeit am Tag mehr möglich sind.
- Keine Hilfe für Schüler und Studierende: Ohne versicherungspflichtige Beschäftigung hilft die Ausnahme Schülern und Studierenden überhaupt nicht; für sie bleibt die Grundsicherung.
Bleibt die gesetzliche Unfallversicherung, die in Schule, Ausbildung und Hochschule greift. Sie deckt nur Unfälle, und Unfälle machen rund sieben Prozent der Ursachen für Berufsunfähigkeit aus. Die übrigen dreiundneunzig Prozent sind Krankheiten, für die sie nicht zuständig ist.
Was „berufsunfähig“ bei einem Schüler überhaupt heißt
Die Besonderheit dieser Gruppe liegt darin, dass ein Schüler keinen Beruf hat. Es gibt also keine Tätigkeit, an der sich die 50 Prozent Berufsunfähigkeit messen ließen. Deshalb muss der Vertrag den Maßstab selbst definieren, und das gelingt den Bedingungswerken unterschiedlich gut.
Eine belastbare Definition stellt auf die Teilnahme am regulären Schulunterricht ab und benennt konkret, was dazugehört:
- den Schulweg bewältigen
- dem Unterricht folgen
- sich verständigen können
- Hausaufgaben erledigen
Manche Werke beziehen sogar die Ausstattung des Schulgebäudes ein. Je genauer das festgehalten ist, desto weniger lässt sich im Leistungsfall darüber streiten.
| Kriterium | Schwach | Belastbar |
|---|---|---|
| Maßstab während der Schulzeit | pauschal „Schulunfähigkeit“ ohne nähere Beschreibung | Teilnahme am regulären Unterricht, konkret beschrieben – Schulweg, Unterricht, Verständigung, Hausaufgaben |
| Nach dem Schulabschluss | Umstellung auf Erwerbsunfähigkeit | vollwertige Berufsunfähigkeit, gemessen am jeweils ausgeübten Beruf |
| Schulform | Verweisung auf eine andere Schulform möglich | Verzicht darauf; maßgeblich ist die tatsächlich besuchte Schule |
| Übergang in Ausbildung oder Studium | Anzeigepflicht, teils erneute Prüfung | geht automatisch mit, ohne Anzeige und ohne neue Gesundheitsfragen |
| Berufsgruppenwechsel | Beitrag bleibt in der alten Gruppe | Günstigerprüfung – der Beitrag sinkt, wenn die neue Tätigkeit risikoärmer ist |
| Nachversicherung | wenige Anlässe, niedriges Höchstalter | breiter Anlasskatalog, hohes Höchstalter, spürbarer Betrag je Anlass |
Der Übergang ist der eigentliche Test
Ein Vertrag, der mit 15 abgeschlossen wird, muss drei Häutungen überstehen: Schule, Ausbildung oder Studium, Beruf. Jede davon verändert den Maßstab, an dem Berufsunfähigkeit gemessen wird, und an jeder kann ein schwaches Bedingungswerk Probleme bereiten.
Von der Schule in die Ausbildung. Azubis werden nach ihrem Ausbildungsberuf eingestuft und nicht nach dem Beruf, den sie später ausüben. Wer eine handwerkliche Ausbildung beginnt, gelangt damit in eine teurere Gruppe. Wechselt er danach ins Büro oder in die Meisterschule, sollte er wieder herauskommen können. Das leistet eine Günstigerprüfung, bei der der Beitrag neu bewertet wird, wenn die Tätigkeit risikoärmer wird.
Von der Schule ins Studium. Bei guten Gesellschaften gilt das Studium ausdrücklich als Beruf und wird akademisch eingestuft, also in eine der günstigsten Gruppen überhaupt. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag den Wechsel ohne Anzeigepflicht und ohne neue Gesundheitsfragen mitmacht.
Vom Studium in den Beruf. In diesem Moment wird die Rente aus dem Startvertrag zu klein, und für eben diesen Moment ist die Nachversicherungsgarantie da.
Die Nachversicherungsgarantie als Prüfstein
Eine Startrente von 1.250 bis 2.000 Euro ist für Schüler und Studierende üblich und angemessen. Für einen Berufstätigen mit Wohnung, Auto und vielleicht Familie ist sie es dagegen offensichtlich nicht.
Der frühe Abschluss ist deshalb nur die halbe Leistung. Die andere Hälfte besteht in der Möglichkeit, später ohne erneute Gesundheitsprüfung zu erhöhen. Bei dieser Gruppe verdient sie mehr Aufmerksamkeit als fast alles andere, vor allem in den folgenden Punkten:
- Der Anlasskatalog. Berufsstart, Studien- oder Ausbildungsabschluss, akademischer Abschluss, Heirat, Geburt oder Adoption eines Kindes, Immobilienerwerb, deutlicher Einkommenssprung. Je breiter er ist, desto besser.
- Das Höchstalter. Bis wann darf erhöht werden? Ein Recht, das mit 35 endet, hilft bei der zweiten Gehaltsstufe nicht mehr.
- Der Betrag je Anlass. Manche Verträge deckeln die Erhöhung so niedrig, dass drei Anlässe nötig wären, um auf eine realistische Rente zu kommen.
- Die offene Anfangsphase. Einige Gesellschaften erlauben in den ersten Jahren eine rein einkommensbasierte Erhöhung ohne besonderen Anlass. Für Berufseinsteiger ist das der bequemste Weg nach oben.
Wie die Zielrente später zu berechnen ist, steht im Beitrag zur Rentenhöhe. Die Systematik ist dieselbe wie für alle anderen, nur der Startpunkt ist ein anderer. Die Laufzeit sollte außerdem von Anfang an bis zum regulären Rentenbeginn reichen, also bis 67.
Aktionstarife mit verkürzten Gesundheitsfragen
Für junge Menschen bieten mehrere Gesellschaften Tarife mit stark verkürzten Gesundheitsfragen an. Oft sind es nur drei bis fünf Fragen statt eines vollständigen Bogens. Meist gelten die Tarife bis etwa Mitte dreißig, und häufig sind sie zeitlich befristet.
Der Vorteil liegt auf der Hand, denn weniger Fragen bedeuten weniger Angaben und eine schnellere Policierung, also eine schnellere Ausstellung des Vertrags. Ebenso deutlich ist aber die Kehrseite. Die Anbieterauswahl ist begrenzt, die versicherbaren Höchstrenten sind oft niedriger, und die Bedingungen sind nicht automatisch die besten am Markt.
Als Faustregel lohnt sich ein Aktionstarif vor allem dann, wenn Sie die verkürzten Fragen ehrlich verneinen können, im vollständigen Antrag aber einiges angeben müssten. Wer gesundheitlich unauffällig ist, fährt mit dem regulären Weg meist besser, weil er die ganze Auswahl hat.
Für alle gilt dabei dasselbe wie sonst auch, denn die verkürzten Fragen sind trotzdem Fragen. Sie vollständig zu beantworten, ist keine Formsache; warum, steht im Beitrag über die Gesundheitsfragen.
Für Eltern: Beitrag, Vertragspartner, Übergabe
Solange das Kind minderjährig ist, sind in der Regel die Eltern Versicherungsnehmer, also Vertragspartner des Versicherers, und zahlen den Beitrag; versichert ist das Kind. Diese Konstruktion ist üblich und unproblematisch, sie sollte aber von Anfang an ein Ende mitdenken.
Sinnvoll ist es, den Übergang der Vertragsnehmerschaft auf das Kind vorzusehen, sobald es volljährig ist und eigenes Einkommen hat. Dann zahlt es selbst, verfügt selbst und kann die Nachversicherungsrechte selbst ausüben, ohne jedes Mal eine Unterschrift der Eltern zu brauchen.
Diese Übertragung ist bei laufendem Vertrag möglich und ändert an den vereinbarten Bedingungen nichts. Der Beitrag bleibt der, der beim Eintritt kalkuliert wurde.
Leicht übersehen wird außerdem, dass der Schutz am Kind als versicherter Person hängt und nicht am Beitragszahler. Ein Kind, das mit 15 versichert wurde, kann mit 25 in einem Beruf stehen, den damals niemand vorhergesehen hat. Es ist trotzdem geschützt, und zwar gemessen an dem, was es heute tut.
Fazit
Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist für junge Menschen kein vorgezogenes Erwachsenenthema, sondern der Zeitpunkt, an dem sie am leichtesten zu bekommen und am günstigsten ist. Der Beitragsvorteil ist dabei das schwächste Argument, stärker wiegen die kurze Krankenakte und die früher ablaufenden Fristen.
Über die Qualität entscheiden drei Fragen:
- Was steht als Maßstab für die Schulzeit im Vertrag, und was steht dort für die Zeit danach?
- Geht der Vertrag die Übergänge in Ausbildung, Studium und Beruf ohne neue Gesundheitsprüfung mit?
- Wie weit reicht die Nachversicherungsgarantie, wenn aus 1.500 Euro Startrente einmal 2.800 werden müssen?
Die allgemeinen Qualitätsmerkmale gelten unverändert, nachzulesen sind sie im Beitrag zur Auswahl. Einen Überblick über die Sparte gibt meine Themenseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen?
Die meisten Gesellschaften versichern ab 10 Jahren, einzelne bereits ab 6, andere erst ab 15 oder 18. Ein früher Abschluss lohnt sich, weil der Beitrag beim Eintritt für die gesamte Laufzeit kalkuliert wird, die Krankenakte noch kurz ist und die Frist, nach der sich der Versicherer nicht mehr auf Fehler im Antrag berufen kann, früher zu laufen beginnt.
Was bedeutet Berufsunfähigkeit bei einem Schüler?
Ein Schüler hat keinen Beruf, deshalb muss der Vertrag definieren, woran gemessen wird. Gute Bedingungswerke stellen auf die Teilnahme am regulären Schulunterricht ab und benennen das konkret: den Schulweg bewältigen, dem Unterricht folgen, sich verständigen können, Hausaufgaben erledigen. Pauschale Formulierungen ohne diese Bezugspunkte sind schwächer, weil sie den Maßstab offenlassen.
Ist eine Schulunfähigkeitsversicherung dasselbe wie eine BU für Schüler?
Nein, und darin liegt der wichtigste Fallstrick. Eine reine Schulunfähigkeitsversicherung ist deutlich enger gefasst. Sie leistet während der Schulzeit, danach aber häufig nur noch bei Erwerbsunfähigkeit, also wenn gar keine Tätigkeit mehr möglich ist. Eine echte Berufsunfähigkeitsversicherung begleitet dagegen den Übergang in Ausbildung, Studium und Beruf und misst dann am jeweils ausgeübten Beruf.
Haben Schüler und Studierende Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?
In der Regel nicht. Die Erwerbsminderungsrente setzt fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren voraus. Für Berufsanfänger gibt es eine Ausnahme. Wird jemand innerhalb von sechs Jahren nach dem Ende einer Ausbildung voll erwerbsgemindert und hat er in den zwei Jahren davor mindestens ein Jahr Pflichtbeiträge gezahlt, gilt die Wartezeit als vorzeitig erfüllt (§ 53 SGB VI). Wer noch zur Schule geht oder studiert, fällt allerdings auch aus dieser Ausnahme heraus.
Reicht die Rente aus einem frühen Abschluss später aus?
Nur, wenn der Vertrag mitwachsen kann. Eine Startrente von 1.250 bis 2.000 Euro ist für Schüler und Studierende üblich und angemessen, für einen Berufstätigen mit Familie ist sie es nicht. Deshalb ist die Nachversicherungsgarantie bei dieser Gruppe das wichtigste einzelne Merkmal. Sie erlaubt die Erhöhung ohne erneute Gesundheitsprüfung bei Ereignissen wie Berufsstart, Studienabschluss, Heirat, Geburt oder Immobilienkauf.
