Berufsunfähigkeitsversicherung trotz Psychotherapie: was möglich ist
Es gibt eine Frage, bei der Menschen im Beratungsgespräch von sich aus anfangen, sich zu rechtfertigen. Sie kommt meistens leise, oft erst nach einer Pause: „Ich war mal in Therapie. Ist das jetzt vorbei?“
Zwei Irrtümer stehen sich dabei gegenüber, und beide kosten. Der eine lautet: „Damit bekomme ich sowieso nichts.“ Der andere: „Das gebe ich einfach nicht an.“ Der erste führt dazu, dass Menschen ihre Arbeitskraft gar nicht erst absichern. Der zweite dazu, dass sie einen Vertrag haben, der im Ernstfall nicht hält.
Zwischen den beiden liegt ein Weg, der in vielen Fällen funktioniert. Er verlangt allerdings eine Reihenfolge – und etwas Geduld.
Warum die Versicherer hier so genau hinsehen
Die Strenge hat einen nachvollziehbaren Grund, und er steht in der Ursachenstatistik. Psychische Erkrankungen und Nervenleiden sind zusammen für rund 39 Prozent aller Fälle von Berufsunfähigkeit verantwortlich – mit Abstand die größte Gruppe. Seit 2007 ist ihr Anteil um etwa 70 Prozent gestiegen. Bei Menschen, die vor dem 40. Lebensjahr berufsunfähig werden, machen sie zusammen mit Unfällen über 53 Prozent aus.
Dazu kommt eine unbequeme Zahl aus der Leistungspraxis: Anträge mit psychischer Diagnose werden zu rund 75 Prozent anerkannt, während Krebserkrankungen bei rund 95 und Kreislauferkrankungen bei rund 90 Prozent liegen. Und die Verfahren dauern länger – bei psychischen Erkrankungen bis zu 286 Tage gegenüber rund 200 im Durchschnitt.
Beides zusammen erklärt, warum die Risikoprüfung hier genauer hinsieht als bei einem ausgeheilten Bänderriss. Es erklärt aber nicht, dass pauschal abgelehnt würde – denn das ist seit einigen Jahren nicht mehr der Stand der Dinge.
Was gefragt wird – und warum „Therapie“ nicht gleich „Therapie“ ist
Die Gesundheitsfragen fragen bei der Psyche in der Regel weiter zurück als sonst: Für ambulante Behandlungen sind fünf Jahre üblich, für stationäre Aufenthalte und Psychotherapie zehn. Maßgeblich ist immer der Wortlaut des Formulars, das vor Ihnen liegt.
Wichtiger als der Zeitraum ist ein Unterschied, den kaum jemand kennt. „Therapie“ umfasst mindestens vier verschiedene Dinge:
- die psychotherapeutische Sprechstunde, oft ein einzelner Termin zur Orientierung,
- die probatorischen Sitzungen, mit denen geprüft wird, ob eine Therapie passt,
- die eigentliche Richtlinientherapie über 12, 24 oder mehr Stunden,
- und Beratung oder Coaching ohne ärztliche oder psychotherapeutische Abrechnung.
Für die Risikoprüfung ist das nicht dasselbe, und für Ihre Akte auch nicht: Alles, was über die Krankenkasse lief, steht in Ihrer Leistungsauskunft – die Sprechstunde eingeschlossen. Wie Sie an diese Unterlagen kommen, steht im Beitrag über die Gesundheitsfragen.
Daraus folgt die einzige Regel, die Sie hier wirklich brauchen: Entscheiden Sie nicht selbst, was zählt. Geben Sie an, was stattgefunden hat, und lassen Sie es einordnen. Wer aussortiert, trifft eine Entscheidung, für die er im Zweifel zwölf Jahre später haftet.
Und weil es sonst falsch ankommt, ein klares Wort dazu: Eine Therapie zu machen ist nie der Fehler. Sie zu verschweigen schon. Und die Frage nach der Versicherbarkeit ist kein Grund, eine nötige Behandlung aufzuschieben – ein Vertrag, den Sie um den Preis Ihrer Gesundheit bekommen haben, ist ein schlechtes Geschäft.
Woran sich die Versicherbarkeit entscheidet
Hier hat sich in den letzten fünfzehn Jahren mehr bewegt, als der Ruf der Branche vermuten lässt. Ein großer deutscher Rückversicherer, die Deutsche Rück, beschreibt die Entwicklung offen: Statt pauschaler Ablehnung wird nach festen Kriterien geprüft, die eine differenziertere Betrachtung erlauben; das Prüfungshandbuch wurde seit 2011 schrittweise risikogerechter gefasst; und es wurden eigens Ausschlussklauseln als Alternative zur Ablehnung entwickelt – für Menschen mit leichter psychischer Vorgeschichte, die früher schlicht keinen Vertrag bekommen hätten. Die eigene Auswertung des Hauses zeigt, dass die Berufsunfähigkeitsquoten dieser Gruppe unauffällig geblieben sind.
Was heute geprüft wird, sind vier Größen.
Der Anlass. Das ist die wichtigste Verschiebung. Eine Risikoprüferin bringt es auf den Punkt: Eine posttraumatische Belastungsstörung ist etwas anderes als eine kurze Überlastungsreaktion, und selbst innerhalb derselben Diagnose liegen Welten. Eine Begleitung nach dem Tod eines nahestehenden Menschen, nach einer Trennung oder in einer beruflich zugespitzten Phase wird anders bewertet als eine wiederkehrende Erkrankung ohne äußeren Auslöser. Genau danach wird inzwischen gefragt.
Verlauf und Schwere. Ambulant oder stationär, wie viele Sitzungen, über welchen Zeitraum, mit oder ohne Medikamente, wie lange arbeitsunfähig, und vor allem: ein einmaliges Ereignis oder mehrere Episoden. Rückfälle wiegen schwerer als die ursprüngliche Diagnose.
Der zeitliche Abstand. Ab etwa ein bis anderthalb Jahren nach Therapieende werden Anträge in der Praxis deutlich freundlicher beurteilt, weil sich das Rückfallrisiko dann überhaupt erst einschätzen lässt. Mit drei bis fünf beschwerde- und behandlungsfreien Jahren ist die Ausgangslage in den meisten Fällen gut.
Der aktuelle Zustand. Eine laufende Therapie oder eine aktuelle Medikation bedeutet in aller Regel: für einen Antrag zu früh. Das ist keine Absage, sondern eine Frage des Zeitpunkts.
Zwei Einschränkungen gehören dazu. Erstens gibt es keine Marktregel – dieselbe Vorgeschichte kann bei einem Haus zur normalen Annahme führen und beim nächsten zur Zurückstellung. Zweitens ist die Öffnung nicht abgeschlossen: Dieselbe Risikoprüferin, die für Differenzierung wirbt, hält Anpassungsstörungen derzeit für zu restriktiv behandelt. Eine Woche Abwesenheit wegen einer Beerdigung sollte nicht automatisch einen Ausschluss für die gesamte Psyche nach sich ziehen. Der Markt ist offener geworden, aber noch nicht überall so weit, wie es sachlich gerechtfertigt wäre.
Die vier möglichen Ergebnisse
| Ergebnis | Was es bedeutet | Worüber sich reden lässt |
|---|---|---|
| Normale Annahme | voller Schutz zum regulären Beitrag | bei länger zurückliegenden, abgeschlossenen Episoden häufiger, als die meisten erwarten |
| Risikozuschlag | der Beitrag steigt, die Leistung bleibt vollständig | in der Regel das beste der nicht-normalen Ergebnisse – die Leistung wird nicht angetastet |
| Ausschlussklausel | psychische Ursachen sind vom Schutz ausgenommen | Reichweite der Formulierung; Überprüfung nach einigen beschwerdefreien Jahren |
| Zurückstellung | der Versicherer will abwarten und später erneut prüfen | wie lange, und was bis dahin gebraucht wird – oft besser als ein Ausschluss |
| Ablehnung | dieses Haus nimmt Sie nicht | andere Häuser bewerten anders; im Voranfrageverfahren entsteht dabei kein Eintrag |
Der Weg, der Türen offen hält
Die Reihenfolge ist bei diesem Thema wichtiger als bei jedem anderen, weil ein misslungener Antrag hier am meisten kostet.
Zuerst die eigene Krankengeschichte ordnen – Auskunft der Krankenkasse, Einsicht in die Patientenakte, Kürzel übersetzen. Dann die anonyme Risikovoranfrage: Ihre Angaben gehen ohne Namen, Adresse und Versichertennummer an mehrere Häuser, die einschätzen, ob und wie sie Sie nehmen würden. Es entsteht kein Antrag, keine Ablehnung, kein Eintrag in der Auskunftei der Branche. Erst danach wird gezielt dort beantragt, wo das Ergebnis am besten ausfällt. Der ganze Ablauf steht im Beitrag über die Gesundheitsfragen.
Verhandelbar ist dabei mehr, als die meisten annehmen: eine Überprüfungsmöglichkeit für einen Ausschluss, eine Zurückstellung statt einer Ablehnung, ein enger gefasster Ausschluss statt eines weiten. Dafür braucht es allerdings jemanden, der das Gespräch mit der Risikoprüfung führt – über das Antragsformular allein läuft es nicht.
Und eine Sache ist ausdrücklich keine Strategie: darauf zu warten, dass die Therapie aus dem Abfragezeitraum herausfällt. Das dauert je nach Frage bis zu zehn Jahre. In dieser Zeit steigt Ihr Beitrag mit jedem Lebensjahr, es können neue Diagnosen dazukommen, und vor allem sind Sie die ganze Zeit über nicht abgesichert. Der Preis dieser Geduld ist fast immer höher als ein Zuschlag.
Wenn die BU wirklich nicht geht
Für den Fall, dass alle Häuser absagen, gibt es Ausschnittdeckungen – Grundfähigkeit, Erwerbsunfähigkeit, Funktionsinvalidität. Eines davon sollte man bei diesem Thema allerdings kennen: Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt beim Verlust definierter Fähigkeiten wie Gehen, Sehen oder Sprechen und bildet psychische Erkrankungen typischerweise nicht ab – also genau die Ursachengruppe, um die es in diesem Beitrag geht.
Sie kann trotzdem sinnvoll sein, wenn nichts anderes erreichbar ist. Ein Ersatz für die Berufsunfähigkeitsversicherung ist sie in dieser Konstellation nicht. Welche Ausweichlösungen es gibt und was sie jeweils nicht abdecken, bekommt einen eigenen Beitrag am Ende dieser Reihe.
Fünf Irrtümer
„Mit einer Therapie im Lebenslauf bekomme ich gar nichts.“ Das war die Praxis vor fünfzehn Jahren. Heute wird nach Anlass, Verlauf und Abstand unterschieden – und gerade reaktive, abgeschlossene Episoden sind oft unproblematischer, als die Betroffenen selbst glauben.
„Das merkt doch keiner.“ Doch. Spätestens im Leistungsfall fordert der Versicherer die Unterlagen an, aus denen es hervorgeht. Fehlende Angaben im Antrag stehen hinter 27 Prozent aller Ablehnungen.
„Ich warte, bis es aus dem Abfragezeitraum fällt.“ Bis zu zehn Jahre ohne Absicherung, bei steigendem Beitrag und wachsender Akte. Siehe oben.
„Ein Vertrag mit Ausschluss ist wertlos.“ Er deckt weiterhin den größeren Teil der Ursachen ab. Wertlos ist er nur, wenn man nicht weiß, dass er einen hat.
„Dann nehme ich eben eine Grundfähigkeitsversicherung.“ Ausgerechnet die deckt die Psyche in aller Regel nicht ab.
Fazit
Wer eine Psychotherapie hinter sich hat, hat schlechtere Karten als jemand ohne – das ist die ehrliche Auskunft. Er hat aber keine schlechten. Die Risikoprüfung fragt heute nach dem Anlass, nicht nur nach der Diagnose, und zwischen normaler Annahme und Ablehnung liegen drei weitere Ergebnisse, mit denen sich gut leben lässt.
Was zählt, ist die Reihenfolge: erst die eigene Akte, dann anonym fragen, dann beantragen. Wer stattdessen auf gut Glück einen Antrag stellt, riskiert einen Eintrag, den er jahrelang mit sich herumträgt. Und wer aus Sorge vor dem Ergebnis gar nichts unternimmt, hat die Entscheidung auch getroffen – nur zu seinen Lasten.
Woran Sie einen guten Vertrag erkennen, steht im Beitrag zur Auswahl; warum ein sauberer Antrag später über die Leistung entscheidet, im Beitrag zum Leistungsfall. Einen Überblick über die Sparte gibt meine Themenseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
