Wie hoch sollte die BU-Rente sein – und wie lange muss sie laufen?
Die Frage kommt fast immer als Zahl gestellt. „Reichen 1.500 Euro?“ Oder: „Zweitausend, oder?“ Dahinter steht meistens ein Beitragsangebot, das bei einer bestimmten Rente gerade noch angenehm aussieht.
Nur ist die Höhe der BU-Rente keine Zahl, sondern eine Rechnung. Und sie beginnt nicht beim Gehalt, sondern am anderen Ende: bei dem, was jeden Monat weiterläuft, wenn kein Geld mehr hereinkommt. Drei Posten fehlen in dieser Rechnung fast immer – und sie sind zusammen kein Randbetrag, sondern ein Viertel bis ein Drittel der Summe.
Dieser Beitrag zeigt, wie man von unten rechnet, wo die Grenzen nach oben und nach unten liegen, wie lange der Vertrag laufen muss und welche drei Mechanismen dafür sorgen, dass die Rente nicht mit den Jahren zusammenschrumpft.
Warum „x Prozent vom Brutto“ die falsche Methode ist
Faustformeln sind beliebt, weil sie schnell gehen. Sie verfehlen den Bedarf aber in beide Richtungen, und zwar erheblich.
Zwei Menschen mit demselben Bruttogehalt können völlig unterschiedliche Bedarfe haben: die eine mit abbezahlter Wohnung und ohne Kinder, der andere mit laufender Finanzierung, Familie und privater Krankenversicherung. Die Prozentzahl weiß davon nichts. Sie ist außerdem am falschen Bezugspunkt aufgehängt – vom Brutto ist ohnehin nie die Rede, wenn es ums Bezahlen von Rechnungen geht.
Der Richtwert von 75 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens hat trotzdem seine Berechtigung – aber als Plausibilitätsprüfung am Ende, nicht als Rechenweg am Anfang. Wenn Ihre von unten gerechnete Zielrente deutlich darunter oder darüber landet, lohnt ein zweiter Blick. Mehr soll er nicht leisten.
Die drei Posten, die fast immer vergessen werden
| Posten | Wen es trifft | Was es für die Rechnung heißt |
|---|---|---|
| Kranken- und Pflegeversicherung | freiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherte | der größte der drei Posten – bei freiwilliger Versicherung geht rund ein Fünftel der Rente dafür ab |
| Altersvorsorge | alle | die Beitragsbefreiung gilt für den BU-Vertrag, nicht für Ihre Altersvorsorge – sie läuft nicht von allein weiter |
| Einkommensteuer | alle, sobald weiteres Einkommen hinzukommt | versteuert wird nur der Ertragsanteil, aber er ist nicht null |
Kranken- und Pflegeversicherung
Der Posten, den fast niemand auf dem Zettel hat – und der größte der drei. Was zu zahlen ist, hängt davon ab, wie Sie im Leistungsfall versichert sind:
- Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung: Auf eine private BU-Rente fällt kein Beitrag an.
- Freiwillig gesetzlich versichert: Es gilt der volle Beitragssatz auf das Gesamteinkommen. 2026 sind das 14,6 Prozent zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent, dazu 3,6 Prozent Pflegeversicherung – für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent. In der Summe rund ein Fünftel der Rente.
- Privat krankenversichert: Der Beitrag läuft unverändert weiter, und der Zuschuss des Arbeitgebers fällt weg. Sie zahlen also mehr als vorher, bei weniger Einkommen.
Welcher Status greift, entscheidet sich erst im Ernstfall und hängt an Ihrer Erwerbsbiografie. Genau deshalb gehört der Posten in die Rechnung, statt ihn optimistisch zu unterstellen.
Altersvorsorge
Die Beitragsbefreiung im Leistungsfall ist ein wichtiges Merkmal – aber sie befreit Sie vom Beitrag für diesen Vertrag, nicht von allem anderen. Ihre Altersvorsorge läuft nicht von allein weiter. Wer mit 40 berufsunfähig wird und bis 67 Rente bezieht, hat 27 Jahre lang nichts eingezahlt. Was das am Ende bedeutet, ist die zweite Lücke hinter der ersten.
Einkommensteuer
Eine private BU-Rente wird nicht voll versteuert, sondern nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Der richtet sich nach der verbleibenden Laufzeit bei Eintritt der Berufsunfähigkeit und wird einmal festgelegt. Wer mit 40 berufsunfähig wird und einen Vertrag bis 67 hat, versteuert rund 28 Prozent der Rente.
Bei einem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 bleibt davon in vielen Fällen keine Steuerlast übrig. Das ändert sich aber, sobald anderes Einkommen hinzukommt – eine Erwerbsminderungsrente, Mieteinnahmen, das Einkommen des Partners bei gemeinsamer Veranlagung. Für steuerliche Fragen im Einzelfall ist der Steuerberater zuständig; hier geht es nur darum, den Posten nicht zu übersehen.
Die Untergrenze, die man nicht unterschreiten sollte
Nach unten gibt es eine Schwelle, die nichts mit dem persönlichen Bedarf zu tun hat, sondern mit dem Sozialrecht. Der Bürgergeld-Regelsatz für Alleinstehende liegt 2026 unverändert bei 563 Euro im Monat, dazu kommen die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung.
Wer eine BU-Rente knapp oberhalb dieses Niveaus abschließt, kauft sich wenig: Die Rente wird auf die Sozialleistung angerechnet, und unter dem Strich steht kaum mehr zur Verfügung als ohne Vertrag. Deshalb der Richtwert, bei rund 1.500 Euro im Monat anzufangen – und das ist eine Untergrenze, kein Ziel. Für Schüler und Studierende gelten andere Maßstäbe; das ist ein eigenes Thema und bekommt einen eigenen Beitrag.
Die Obergrenze – und warum die ersten 3.000 Euro anders sind als der Rest
Nach oben setzen die Gesellschaften eine Angemessenheitsgrenze: Sie wollen nicht, dass jemand im Leistungsfall besser dasteht als im Beruf. Überwiegend wird mit rund 60 Prozent des Bruttoeinkommens gerechnet; manche Häuser gehen von etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens aus und staffeln höhere Einkommensteile nach unten.
An dieser Stelle eine Klarstellung, weil die Zahlen häufig durcheinandergeraten: Die oft genannten 70 Prozent vom Brutto, gedeckelt auf höchstens 90 Prozent vom Netto, sind nicht die Grenze der Versicherer. Das ist die Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes nach § 47 SGB V – eine ganz andere Leistung mit einem ganz anderen Zweck.
Wichtig ist außerdem: Eine Angemessenheitsprüfung im Leistungsfall findet nicht statt. Geprüft wird beim Abschluss. Was einmal policiert ist, wird gezahlt – auch wenn Ihr Einkommen zwischenzeitlich gesunken ist.
Wie lange – Endalter und Leistungsdauer
Zwei Dinge werden hier regelmäßig verwechselt. Die Vertragsdauer bestimmt, bis wann Sie berufsunfähig werden können, damit der Vertrag überhaupt greift. Die Leistungsdauer bestimmt, wie lange dann gezahlt wird. Im Idealfall fallen beide zusammen und enden am regulären Rentenbeginn – für alle ab Jahrgang 1964 also mit 67.
Eine kürzere Laufzeit senkt den Beitrag spürbar, und genau das macht sie gefährlich. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist nämlich nicht gleichmäßig über das Erwerbsleben verteilt, sondern in den letzten Berufsjahren am höchsten. Ein Vertrag bis 60 spart dort, wo er am dringendsten gebraucht würde – und die Lücke bis zur gesetzlichen Rente muss aus eigenem Vermögen getragen werden.
Dazu kommt die Asymmetrie: Verkürzen können Sie jederzeit. Verlängern bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung – mit allem, was dann in Ihrer Akte steht. Im Zweifel also lieber zu lang abschließen als zu kurz.
Was mitwachsen muss
Eine Rente, die heute passt, passt in zwanzig Jahren nicht mehr. Dafür sorgen drei verschiedene Mechanismen, die ständig durcheinandergebracht werden.
Warum das mehr ist als Feinschliff: Bei zwei Prozent Inflation im Jahr hat eine Rente von 2.000 Euro nach 25 Jahren noch die Kaufkraft von rund 1.220 Euro. Bei einer Berufsunfähigkeit mit 40 und Bezug bis 67 ist genau das die Rechnung, um die es geht – und der Grund, warum die dritte Position nicht als Luxus abgetan werden sollte.
Bei der Beitragsdynamik lohnen zwei Details: Sie sollten beliebig oft widersprechen dürfen, ohne das Recht dauerhaft zu verlieren – und die Dynamik sollte nicht schon mit 50 enden.
Eine Rechnung zum Mitrechnen
Damit das nicht abstrakt bleibt, hier der Weg von unten nach oben. Die Ausgabenseite stammt aus den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes, nicht aus der Fantasie.
Ein Einpersonenhaushalt gab im Berichtsjahr 2024 durchschnittlich 2.042 Euro im Monat für den privaten Konsum aus – davon allein 853 Euro für Wohnen, Energie und Instandhaltung. Das ist die Summe, die weiterlaufen muss.
Dazu kommen die drei vergessenen Posten. Nehmen wir den ungünstigeren Fall an, dass die Person im Leistungsfall freiwillig gesetzlich versichert ist, und rechnen eine Altersvorsorge-Sparrate von 200 Euro monatlich hinzu, damit die Rente später nicht die nächste Lücke reißt.
Ihre Zahlen sehen anders aus, und genau darum geht es: Die Rechnung ist immer dieselbe, die Werte nie. Und weil die Beiträge sich laufend ändern und stark von Beruf, Alter und Gesundheit abhängen, steht am Ende dieser Rechnung kein Preis, sondern ein aktueller Vergleich über den Markt – den erstelle ich für jeden Interessenten einzeln.
Fazit
Rechnen Sie von unten, nicht vom Gehalt. Addieren Sie, was weiterläuft, und legen Sie die drei vergessenen Posten obendrauf: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Steuer. Prüfen Sie das Ergebnis gegen die 75 bis 80 Prozent vom Netto – und wenn es passt, ist es Ihre Zahl, nicht die aus einer Faustformel.
Nach unten gilt: unter rund 1.500 Euro lohnt es sich kaum. Nach oben: erst die 3.000 Euro ohne ärztliche Untersuchung sichern, den Rest über einen zweiten Vertrag. Und die Laufzeit gehört an den regulären Rentenbeginn, weil das Risiko am Ende des Erwerbslebens am größten ist.
Woran Sie im Übrigen einen guten Vertrag erkennen, steht im Beitrag zur Auswahl; was im Leistungsfall tatsächlich passiert, im Beitrag zum Leistungsfall. Wie die Einkommenslücke bis zur Anerkennung überbrückt wird, steht im Beitrag zum Krankentagegeld. Einen Überblick über die Sparte gibt meine Themenseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
