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Wie hoch sollte die BU-Rente sein – und wie lange muss sie laufen?

Sven MochoAktualisiert am

Die Frage kommt fast immer als Zahl gestellt. „Reichen 1.500 Euro?“ Oder: „Zweitausend, oder?“ Dahinter steht meistens ein Beitragsangebot, das bei einer bestimmten Rente gerade noch angenehm aussieht.

Die Höhe der BU-Rente ist aber keine Zahl, sondern eine Rechnung. Sie beginnt nicht beim Gehalt, sondern am anderen Ende, bei dem, was jeden Monat weiterläuft, wenn kein Geld mehr hereinkommt. Drei Posten fehlen darin fast immer, und zusammen machen sie keinen Randbetrag aus, sondern ein Viertel bis ein Drittel der Summe.

Warum „x Prozent vom Brutto“ die falsche Methode ist

Faustformeln verfehlen den Bedarf in beide Richtungen, und zwar erheblich. Beliebt sind sie, weil sie schnell gehen.

Zwei Menschen mit demselben Bruttogehalt können völlig unterschiedliche Bedarfe haben. Die eine hat etwa eine abbezahlte Wohnung und keine Kinder, der andere eine laufende Finanzierung, Familie und eine private Krankenversicherung. Davon weiß die Prozentzahl nichts. Außerdem ist sie am falschen Bezugspunkt aufgehängt, denn wenn es ums Bezahlen von Rechnungen geht, ist vom Brutto ohnehin nie die Rede.

Trotzdem hat der Richtwert von 75 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens seine Berechtigung, allerdings als Plausibilitätsprüfung am Ende und nicht als Rechenweg am Anfang. Landet Ihre von unten gerechnete Zielrente deutlich darunter oder darüber, lohnt sich ein zweiter Blick; mehr soll der Richtwert nicht leisten.

Die drei Posten, die fast immer vergessen werden

Was in der Rechnung fehlt, wenn man nur die Fixkosten addiert
PostenWen es trifftWas es für die Rechnung heißt
Kranken- und Pflegeversicherungfreiwillig gesetzlich Versicherte und privat Versicherteder größte der drei Posten – bei freiwilliger Versicherung geht rund ein Fünftel der Rente dafür ab
Altersvorsorgealledie Beitragsbefreiung gilt für den BU-Vertrag, nicht für Ihre Altersvorsorge – sie läuft nicht von allein weiter
Einkommensteueralle, sobald weiteres Einkommen hinzukommtversteuert wird nur der Ertragsanteil, aber er ist nicht null

Kranken- und Pflegeversicherung

Diesen Posten hat fast niemand auf dem Zettel, obwohl er der größte der drei ist. Was zu zahlen ist, hängt davon ab, wie Sie im Leistungsfall versichert sind:

  • Pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung: Auf eine private BU-Rente fällt kein Beitrag an.
  • Freiwillig gesetzlich versichert: Ohne Anspruch auf Krankengeld gilt der ermäßigte Beitragssatz auf das Gesamteinkommen. 2026 sind das 14,0 Prozent zuzüglich eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 2,9 Prozent, dazu 3,6 Prozent Pflegeversicherung, für Kinderlose ab 23 Jahren 4,2 Prozent. In der Summe geht so rund ein Fünftel der Rente ab.
  • Privat krankenversichert: Der Beitrag läuft unverändert weiter, und der Zuschuss des Arbeitgebers fällt weg. Sie zahlen also mehr als vorher, bei weniger Einkommen.

Welcher Status greift, entscheidet sich erst im Leistungsfall und hängt an Ihrer Erwerbsbiografie. Deshalb gehört der Posten in die Rechnung, statt ihn optimistisch zu unterstellen.

Altersvorsorge

Die Beitragsbefreiung im Leistungsfall befreit Sie nur vom Beitrag für den BU-Vertrag selbst und nicht von allem anderen. Sie ist ein wichtiges Merkmal, aber Ihre Altersvorsorge läuft nicht von allein weiter. Wer mit 40 berufsunfähig wird und bis 67 Rente bezieht, hat 27 Jahre lang nichts eingezahlt. Was das am Ende bedeutet, ist die zweite Lücke hinter der ersten.

Einkommensteuer

Eine private BU-Rente wird nicht voll versteuert, sondern nur mit dem sogenannten Ertragsanteil. Er richtet sich nach der verbleibenden Laufzeit bei Eintritt der Berufsunfähigkeit und wird einmal festgelegt. Wer mit 40 berufsunfähig wird und einen Vertrag bis 67 hat, versteuert rund 28 Prozent der Rente.

Bei einem Grundfreibetrag von 12.348 Euro im Jahr 2026 bleibt davon in vielen Fällen keine Steuerlast übrig. Das ändert sich allerdings, sobald anderes Einkommen hinzukommt, etwa eine Erwerbsminderungsrente, Mieteinnahmen oder das Einkommen des Partners bei gemeinsamer Veranlagung. Für steuerliche Fragen im Einzelfall ist der Steuerberater zuständig; hier geht es nur darum, den Posten nicht zu übersehen.

Die Untergrenze, die man nicht unterschreiten sollte

Nach unten gibt es eine Schwelle, die nichts mit dem persönlichen Bedarf zu tun hat, sondern mit dem Sozialrecht. Der Regelsatz der Grundsicherung (bis Juni 2026 Bürgergeld) für Alleinstehende liegt 2026 unverändert bei 563 Euro im Monat, hinzu kommen die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung.

Wer eine BU-Rente knapp oberhalb dieses Niveaus abschließt, kauft sich damit wenig. Die Rente wird auf die Sozialleistung angerechnet, und unter dem Strich steht kaum mehr zur Verfügung als ohne Vertrag. Daher kommt der Richtwert, bei rund 1.500 Euro im Monat anzufangen, und das ist eine Untergrenze und kein Ziel.

Für Schüler und Studierende gelten andere Maßstäbe; mehr dazu im Beitrag für Schüler, Azubis und Studenten.

Die Obergrenze und die Schwelle bei 3.000 Euro

Nach oben setzen die Gesellschaften eine Angemessenheitsgrenze, weil sie nicht wollen, dass jemand im Leistungsfall besser dasteht als im Beruf. Überwiegend wird mit rund 60 Prozent des Bruttoeinkommens gerechnet; manche Häuser gehen von etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens aus und staffeln höhere Einkommensteile nach unten.

Die oft genannten 70 Prozent vom Brutto, gedeckelt auf höchstens 90 Prozent vom Netto, sind nicht die Grenze der Versicherer, auch wenn die Zahlen häufig durcheinandergeraten. Sie beschreiben die Berechnung des gesetzlichen Krankengeldes nach § 47 SGB V, also eine ganz andere Leistung mit einem ganz anderen Zweck.

Im Leistungsfall findet keine Angemessenheitsprüfung statt. Geprüft wird beim Abschluss, und was einmal policiert ist, wird gezahlt, auch wenn Ihr Einkommen zwischenzeitlich gesunken ist.

Wie lange – Endalter und Leistungsdauer

Zwei Dinge werden hier regelmäßig verwechselt. Die Vertragsdauer bestimmt, bis wann Sie berufsunfähig werden können, damit der Vertrag überhaupt greift. Die Leistungsdauer bestimmt, wie lange dann gezahlt wird. Im Idealfall fallen beide zusammen und enden am regulären Rentenbeginn, für alle ab Jahrgang 1964 also mit 67.

Eine kürzere Laufzeit senkt den Beitrag spürbar, und gerade das macht sie gefährlich. Das Risiko, berufsunfähig zu werden, ist nicht gleichmäßig über das Erwerbsleben verteilt, sondern in den letzten Berufsjahren am höchsten. Ein Vertrag bis 60 spart also dort, wo er am dringendsten gebraucht würde. Die Lücke bis zur gesetzlichen Rente muss dann aus eigenem Vermögen getragen werden.

Verkürzen können Sie jederzeit, eine Verlängerung dagegen bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung mit allem, was dann in Ihrer Akte steht. Im Zweifel schließen Sie also lieber zu lang ab als zu kurz.

Was mitwachsen muss

Eine Rente, die heute passt, passt in zwanzig Jahren nicht mehr. Damit sie mitwächst, gibt es drei verschiedene Mechanismen, die ständig durcheinandergebracht werden.

Das ist mehr als Feinschliff. Bei zwei Prozent Inflation im Jahr hat eine Rente von 2.000 Euro nach 25 Jahren noch die Kaufkraft von rund 1.220 Euro. Bei einer Berufsunfähigkeit mit 40 und Bezug bis 67 ist das die Rechnung, um die es geht. Deshalb sollte die dritte Position nicht als Luxus abgetan werden.

Bei der Beitragsdynamik lohnt der Blick auf zwei Details. Sie sollten beliebig oft widersprechen dürfen, ohne das Recht dauerhaft zu verlieren, und die Dynamik sollte nicht schon mit 50 enden.

Eine Rechnung zum Mitrechnen

Damit das nicht abstrakt bleibt, gehe ich den Weg einmal von unten nach oben durch. Die Ausgabenseite stammt dabei aus den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes und nicht aus der Fantasie.

Ein Einpersonenhaushalt gab im Berichtsjahr 2024 durchschnittlich 2.042 Euro im Monat für den privaten Konsum aus, davon allein 853 Euro für Wohnen, Energie und Instandhaltung. Das ist die Summe, die weiterlaufen muss.

Dazu kommen die drei vergessenen Posten. Nehmen wir den ungünstigeren Fall an, dass die Person im Leistungsfall freiwillig gesetzlich versichert ist, und rechnen eine Altersvorsorge-Sparrate von 200 Euro monatlich hinzu, damit die Rente später nicht die nächste Lücke reißt.

Ihre Zahlen sehen anders aus, und darum geht es auch: Die Rechnung ist immer dieselbe, die Werte sind es nie. Die Beiträge ändern sich laufend und hängen stark von Beruf, Alter und Gesundheit ab. Deshalb steht am Ende dieser Rechnung kein Preis, sondern ein aktueller Vergleich über den Markt, den ich für jeden Interessenten einzeln erstelle.

Fazit

Rechnen Sie von unten und nicht vom Gehalt aus. Addieren Sie, was weiterläuft, und legen Sie die drei vergessenen Posten obendrauf: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Steuer. Prüfen Sie das Ergebnis anschließend gegen die 75 bis 80 Prozent vom Netto. Wenn es passt, ist es Ihre eigene Zahl und nicht die aus einer Faustformel.

Nach unten gilt, dass es sich unter rund 1.500 Euro kaum lohnt. Nach oben sichern Sie erst die 3.000 Euro ohne ärztliche Untersuchung und den Rest über einen zweiten Vertrag. Die Laufzeit schließlich gehört an den regulären Rentenbeginn, weil das Risiko am Ende des Erwerbslebens am größten ist.

Woran Sie im Übrigen einen guten Vertrag erkennen, steht im Beitrag zur Auswahl; was im Leistungsfall tatsächlich passiert, im Beitrag zum Leistungsfall. Wie die Einkommenslücke bis zur Anerkennung überbrückt wird, erfahren Sie im Beitrag zum Krankentagegeld. Einen Überblick über die Sparte gibt meine Themenseite zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Häufige Fragen

Wie hoch sollte die BU-Rente sein?

Die Rente sollte nicht nach einer Faustformel vom Bruttogehalt bemessen, sondern von unten gerechnet werden. Zuerst kommen die Kosten, die weiterlaufen, dann die drei Posten, die fast immer vergessen werden: Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Steuer. Als Plausibilitätsprüfung am Ende gelten 75 bis 80 Prozent des Nettoeinkommens. Unter rund 1.500 Euro im Monat sollte man nicht anfangen, weil darunter die Anrechnung auf Sozialleistungen die Rente weitgehend aufzehrt.

Wie viel BU-Rente kann ich maximal versichern?

Die Gesellschaften setzen Angemessenheitsgrenzen. Überwiegend wird mit rund 60 Prozent des Bruttoeinkommens gerechnet; manche Häuser gehen von etwa 80 Prozent des Nettoeinkommens aus und staffeln höhere Einkommensteile nach unten. Die häufig genannten 70 Prozent brutto bei höchstens 90 Prozent netto stammen aus einem anderen Zusammenhang, denn so wird das gesetzliche Krankengeld nach § 47 SGB V berechnet.

Warum sollte man zunächst nur 3.000 Euro Rente versichern?

Oberhalb von etwa 3.000 Euro Monatsrente verlangen die Versicherer in der Regel eine ärztliche Untersuchung. Das kostet nicht nur Zeit, denn die Untersuchung kann eine Zufallsdiagnose zutage fördern, die bis dahin niemand kannte und die den Abschluss erschwert oder verhindert. Deshalb lohnt es sich, diesen Betrag zuerst ohne Untersuchung zu sichern. Wer mehr braucht, stellt danach einen zweiten Antrag bei einem anderen Haus; das streut zusätzlich das Risiko und verdoppelt die Nachversicherungsrechte.

Muss ich auf die BU-Rente Krankenversicherungsbeiträge zahlen?

Das hängt von Ihrem Versicherungsstatus im Leistungsfall ab. Pflichtversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung zahlen auf eine private BU-Rente nichts. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen dagegen auf ihr Gesamteinkommen in der Regel den ermäßigten Beitragssatz ohne Krankengeld. Im Jahr 2026 sind das 14,0 Prozent zuzüglich durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag und 3,6 Prozent Pflegeversicherung, für Kinderlose 4,2 Prozent. Privat Versicherte zahlen den vollen Beitrag weiter, und der Zuschuss des Arbeitgebers fällt weg.

Bis zu welchem Alter sollte die BU laufen?

Sie sollte möglichst bis zum regulären Rentenbeginn laufen, für alle ab Jahrgang 1964 also bis 67. Kürzere Laufzeiten sind trügerisch günstig, weil das Risiko gerade in den letzten Berufsjahren am höchsten ist. Eine spätere Verlängerung bedeutet eine neue Gesundheitsprüfung, eine Verkürzung ist dagegen jederzeit möglich. Im Zweifel schließen Sie also lieber zu lang ab als zu kurz.

Stand: 11.10.2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine individuelle Beratung noch eine steuerliche Beratung. Die Beispielrechnung arbeitet mit statistischen Durchschnittswerten und trifft keine Aussage über den Bedarf im Einzelfall. Angemessenheitsgrenzen, Untersuchungsgrenzen und Bedingungen unterscheiden sich von Haus zu Haus.

Quellen (primär):

  • Statistisches Bundesamt, Laufende Wirtschaftsrechnungen, Berichtsjahr 2024 (Stand 17. August 2026): private Konsumausgaben je Haushalt und Monat – Einpersonenhaushalte 2.042 Euro, davon 853 Euro für Wohnen, Energie und Instandhaltung.
  • GKV-Spitzenverband, Rechengrößen der Sozialversicherung 2026: allgemeiner Beitragssatz 14,6 Prozent, ermäßigter Beitragssatz 14,0 Prozent (§ 243 SGB V), durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2,9 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent beziehungsweise 4,2 Prozent für Kinderlose ab 23 Jahren, Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro monatlich.
  • Bundesregierung, Regelbedarfe 2026 (Stand 1. Januar 2026): Regelsatz für Alleinstehende 563 Euro im Monat (Bürgergeld, ab 1. Juli 2026 Grundsicherung).
  • Bundesministerium der Finanzen, steuerliche Änderungen 2026 (Stand 30. Dezember 2025): Grundfreibetrag 12.348 Euro.
  • Sozialgesetzbuch V, § 47: Höhe und Berechnung des Krankengeldes – 70 Prozent des Bruttoarbeitsentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.
  • Einkommensteuer-Durchführungsverordnung, § 55: Ertragsanteil bei abgekürzten Leibrenten.
  • Sozialgesetzbuch VI: Regelaltersgrenze von 67 Jahren für Versicherte ab Jahrgang 1964.

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