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Photovoltaikversicherung: Wann sie zahlt – und wann nicht

Sven MochoAktualisiert am

Die Frage, ob ein Schaden an der Photovoltaikanlage ein Versicherungsfall ist, wird häufiger mit Nein beantwortet, als die meisten Betreiber erwarten. Sie stellt sich erst, wenn etwas passiert ist und der Ertrag ausbleibt. Ob die Anlage versichert gehört, lässt sich dagegen vorher in Ruhe besprechen.

Dieses Nein liegt nicht daran, dass Versicherer sich der Leistung entziehen. Es liegt daran, dass in dieser Sparte Dinge auseinanderfallen, die im Alltag zusammengehören: Defekt und Schaden, Mangel und Sachschaden, Verursacher und Haftender. Wer das vorher weiß, wählt seinen Vertrag anders und ärgert sich hinterher deutlich weniger.

Vier Schäden, vier verschiedene Antworten

Am schnellsten wird das an echten Fällen greifbar. Die folgenden vier stammen aus einer Sparteninformation für Photovoltaikanlagenversicherungen und sind alle unspektakulär, was sie gerade so typisch macht.

Vier Schadenfälle aus der Praxis
Der FallWas passiert istSchaden
Kurzschluss im WechselrichterSpannungsschwankungen im Netz, die Ursache ließ sich nicht mehr nachvollziehen. Das Gerät wurde komplett getauschtrund 500 Euro
Steine auf die ModuleKinder warfen aus Übermut Steine auf die Anlage, die Abdeckung wurde beschädigt5.500 Euro
Diebstahl über NachtUnbekannte entwendeten die leichter zugänglichen Teile einer bereits montierten Anlage, die Ermittlungen verliefen im Sande7.200 Euro
Marderbiss an der VerkabelungUnscheinbare Bissspuren machten die Anlage funktionsunfähig, mehrere Tage keine Einspeisung550 Euro reiner Ertragsausfall

Jeder dieser Fälle steht für ein eigenes Problem.

Wechselrichter. Der Fall zeigt, warum der Unterschied zwischen einem Gefahrenkatalog, also einer Liste benannter Gefahren, und einer Allgefahrendeckung so viel wert ist. Eine Ursache, die sich hinterher nicht mehr nachweisen lässt, ist in einem Vertrag mit benannten Gefahren schlicht kein Schaden.

Kinder. Sie sind der beste Einwand gegen den Satz „dafür haftet doch jemand”. Sind die Kinder nicht deliktfähig, also rechtlich nicht für den Schaden verantwortlich, und ist den Eltern keine Aufsichtspflichtverletzung vorzuwerfen, gibt es keinen durchsetzbaren Schadensersatzanspruch. Der Schaden bleibt dann beim Betreiber.

Diebstahl. Er trifft eine Lücke, die viele nicht im Blick haben, denn das Abhandenkommen der montierten Anlage ist im Gebäudevertrag regelmäßig keine benannte Gefahr.

Marder. Hier kostet der Sachschaden fast nichts, und trotzdem fehlen 550 Euro, weil die Anlage stillsteht. Darin zeigt sich die eigentliche Größenordnung dieser Sparte: Das Problem ist nicht der Schaden an der Anlage, sondern der Stillstand danach.

Ein Defekt ist noch kein Versicherungsfall

Diesen Satz muss man vor dem Vertragsschluss sagen und nicht erst hinterher.

Eine Photovoltaikversicherung leistet, wenn ein Sachschaden durch ein Ereignis entstanden ist, das von außen auf die Anlage eingewirkt hat. Gibt ein Bauteil ohne eine solche Einwirkung einfach auf, spricht man von einem inneren Betriebsschaden. Der ist nur mitversichert, wenn eine eigene Klausel ihn ausdrücklich einschließt.

Dabei handelt es sich nicht um eine Auslegungsfrage einzelner Sachbearbeiter, sondern um die Systematik der Bedingungen, die auch Gerichte so lesen. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat 2022 ausdrücklich festgehalten, dass für elektronische Bauelemente „keine Allgefahrendeckung, sondern eine Art Kaskodeckung” bestehe, die eine nachweisliche Einwirkung von außen voraussetzt. Gestritten wurde dort nicht über die Bauteile selbst, sondern über die Kosten für ihren Aus- und Wiedereinbau.

Ausgerechnet der Wechselrichter gehört zu den schadenanfälligsten Bauteilen einer Anlage und ist zugleich das Bauteil, das typischerweise ohne äußere Einwirkung ausfällt. Deshalb ist der Einschluss innerer Betriebsschäden kein Extra, auf das man verzichten könnte, sondern die eine Klausel, die diese Linie durchbricht.

Wenn der Mangel von Anfang an da war

Noch eine Stufe härter wird es, wenn ein Bauteil schon von Anfang an fehlerhaft war und nicht erst im Betrieb ausfällt.

Das Landgericht Aachen hat 2023 einen Fall entschieden, den man kennen sollte, weil er die typische Konstellation zeigt. Bei einer großen Anlage war die Rückseitenfolie der Module brüchig geworden, sodass Feuchtigkeit eindrang. Die Module selbst ersetzte der Hersteller im Garantiefall kostenfrei.

Übrig blieben die Kosten für De- und Remontage in Höhe von 69.461,60 Euro. Der Betreiber klagte sie gegen seinen Versicherer ein und verlor vollständig.

Die Begründung lässt sich in einem Satz zusammenfassen: „Sachmangel und Sachschaden bilden einen begrifflichen Gegensatz.” Ein von Anfang an vorhandener Nachteil wird nicht dadurch zum Schaden, dass er später zutage tritt. Hinzu kam, dass das Modul die maßgebliche Austauscheinheit ist. Die Ursache lag also innerhalb dieser Einheit und nicht außerhalb, und außerdem griff der Alterungsausschluss.

Daraus folgen zwei Dinge für die Praxis.

Garantie und Versicherung. Die Herstellergarantie ist kein Ersatz für eine Versicherung, und umgekehrt. Die Garantie deckt Produktfehler und hängt an der Zahlungsfähigkeit des Herstellers, äußere Ereignisse und Ertragsausfall deckt sie nicht. Die Versicherung deckt umgekehrt die äußeren Ereignisse, nicht aber den Produktfehler. Zwischen beiden liegt eine Lücke, und in dieser Lücke standen im Aachener Fall knapp siebzigtausend Euro Montagekosten.

Alterung und Leistungsverlust. Sie sind kein Versicherungsfall. Betriebsbedingte Abnutzung, Alterung, vorhandene Mängel und Garantieschäden sind ausgeschlossen, und die schleichende Degradation, also der allmähliche Leistungsverlust der Module, gehört dazu. Das sage ich lieber vor Vertragsschluss, weil an dieser Stelle sonst später der Ärger entsteht.

Im Bedingungswerk kommt es deshalb auf zwei Fragen an.

  • Austauscheinheit: Wie ist sie definiert? Ist damit das ganze Modul gemeint, fallen praktisch alle modulinternen Ursachen heraus.
  • Vorrang der Herstellergarantie: Ist er hart ausgestaltet oder mit einer Vorleistungspflicht des Versicherers, solange der Hersteller zögert?

Totalschaden: Neuwert ja – aber gebunden

Ist die Anlage nach einem Brand oder einem Sturm nicht mehr zu retten, gilt in aller Regel die Neuwertentschädigung. Sie ist allerdings wiederherstellungsgebunden, und dieser Zusatz wird selten mitgelesen.

Den Teil der Entschädigung, der über den Zeitwert hinausgeht, erhalten Sie also nur, wenn die Anlage tatsächlich wieder aufgebaut wird. Bedingungswerke setzen dafür üblicherweise eine Frist von rund zwei Jahren. Wer sich nach dem Schaden gegen den Wiederaufbau entscheidet, etwa weil das Dach ohnehin saniert werden müsste oder das Haus verkauft wird, bekommt nur den Zeitwert.

Eine zweite Ebene taucht in keiner Übersicht auf, nämlich die Altersabzüge bei den Kernkomponenten. Verbreitet sind Staffeln, bei denen der Wechselrichter ab dem fünften und der Batteriespeicher ab dem zweiten Jahr jährlich einen festen Prozentsatz ihres Entschädigungswerts verlieren. Gedeckelt ist der Abzug bei siebzig bis achtzig Prozent. Andere Bedingungswerke ersetzen den Wechselrichter dagegen zum Neuwert.

Beim Batteriespeicher kommt ein Ausschluss hinzu, den man kennen sollte. Chemisch-physikalische Reaktionen innerhalb der Speicherzellen sind regelmäßig ausgenommen, also gerade das, was einen Lithium-Speicher altern lässt.

Außerdem sind Speicher und Wallbox ohnehin nur gedeckt, wenn ihr Wert in der Versicherungssumme steckt. Bei nachgerüsteten Geräten greift sonst allenfalls eine Vorsorgeklausel mit Meldefrist, also ein Schutz für nachträglich hinzugekommene Werte.

Wenn die Anlage steht, läuft die Rate weiter

Wie der Marderfall oben zeigt, entsteht der wirtschaftliche Schaden meist in den Tagen danach und nicht am Bauteil selbst. Dafür gibt es die Ertragsausfalldeckung, und sie ist der Baustein, der sich am leichtesten entwerten lässt.

Gerechnet wird mit einem Tagessatz je Kilowatt-Peak mal Anlagenleistung mal Ausfalltagen, und Ihren Selbstbehalt ergibt dieselbe Rechnung mit den Karenztagen. Karenztage sind die ersten Ausfalltage, für die nichts gezahlt wird; Kilowatt-Peak bezeichnet die Nennleistung der Module unter Standard-Testbedingungen. Bei einer 20-kWp-Anlage, einem Tagessatz von 2,50 Euro und drei Karenztagen tragen Sie damit 150 Euro selbst, bevor überhaupt etwas fließt.

Drei Stellschrauben beim Ertragsausfall
StellschraubeBandbreite am Markt (Stand 09/2026)Worauf es ankommt
Herleitung des Tagessatzes1,00 bis 2,50 Euro je kWp und Tag – oder Abrechnung nach der tatsächlichen EinspeisevergütungEin fester Satz ist einfach, passt aber nicht zu jeder Anlage. Manche Werke zahlen den höheren Satz nur gegen Nachweis, und getrennte Sommer- und Wintersätze sind verbreitet
Zeitliche Selbstbeteiligungvon null Tagen bis zu einer Staffel, die mit der Versicherungssumme wächstStatt eines Euro-Betrags werden Karenztage abgezogen. Drei Tage klingen harmlos, sind bei größeren Anlagen aber der teuerste Teil der Klausel
Haftzeitüblich sind drei bis sechs Monate, längere Zeiten teils gegen BeitragszuschlagSie begrenzt, wie lange überhaupt gezahlt wird. Bei Lieferengpässen für Ersatzteile ist das die Grenze, die zuerst greift

Zwei weitere Punkte gehören dazu, die ebenfalls in keiner Übersicht stehen.

Der entgangene Eigenverbrauch. Bei modernen Anlagen mit hohem Eigenverbrauchsanteil ist gerade der selbst genutzte Strom der eigentliche wirtschaftliche Schaden, weil Sie ihn während des Stillstands teuer zurückkaufen. Nahezu alle Formulierungen stellen aber auf die Einspeisevergütung oder auf einen Satz je kWp ab. Ob der Eigenverbrauch mitzählt, steht allein im Bedingungswerk, und ich frage das bei jedem Angebot ausdrücklich ab.

Die GAP-Deckung bei geleasten Anlagen. Sie schließt die Lücke zwischen dem Wiederbeschaffungswert, den der Versicherer zahlt, und den noch offenen Leasingraten. Ohne sie tragen Sie diese Differenz selbst, was bei einer jungen Anlage schnell einen vierstelligen Betrag ausmacht.

Läuft eine Kreditrate, geht es nicht mehr um die Anlage, sondern um die Finanzierung. Dann entscheidet die Ertragsseite über die Vertragswahl, noch bevor über den Beitrag gesprochen wird.

Wenn ein anderer schuld ist – und trotzdem keiner zahlt

Der zweite große Irrtum dieser Sparte betrifft nicht die eigene Police, sondern die Haftung. Der Reflex ist verständlich, denn wenn ein anderer den Schaden verursacht hat, soll auch dessen Versicherung zahlen. Haftung setzt allerdings in aller Regel ein Verschulden voraus, und daran fehlt es öfter, als man denkt.

Der Fall mit den Kindern ist das eine Beispiel. Ohne Deliktfähigkeit und ohne Aufsichtspflichtverletzung besteht kein Anspruch, und der Schaden bleibt beim Betreiber, es sei denn, die eigene Versicherung greift.

Beim Brand ist es umgekehrt. Greift ein Brand von Ihrer Anlage auf das Nachbarhaus über, kann der Nachbar oder sein Gebäudeversicherer von Ihnen auch ohne Verschulden einen Ausgleich verlangen. Der Bundesgerichtshof sieht den Eigentümer in der Verantwortung, selbst wenn ein sorgfältig ausgewählter Handwerker den Brand ausgelöst hat (Urteil vom 09.02.2018, V ZR 311/16). Ob Ihre Haftpflicht diesen Anspruch trägt, steht in den Bedingungen, und genau das gehört vor dem Schaden geklärt.

Bei fehlerhafter Montage haftet dagegen der Installateur, und die Gerichte stellen dabei hohe Anforderungen. Wer auf einem brennbaren Dach installiert, muss sich über die Brennbarkeit der Eindeckung informieren und eine sichere Trennung zwischen möglichen Zündquellen und der Dachhaut herstellen. Lässt sich das Entzündungsrisiko nicht ausschließen, hat die Montage zu unterbleiben. Welches Bauteil den Brand ausgelöst hat, ist für diese Haftung nicht ausschlaggebend.

Balkonkraftwerk: klein, aber eine eigene Zuordnungsfrage

Beim Balkonkraftwerk stellt sich dieselbe Frage in kleinerem Maßstab, nur ist hier gar nicht sicher, welcher Vertrag überhaupt zuständig ist. Die Antwort hängt an der Montageart und nicht am Preis des Geräts.

Wo ein Balkonkraftwerk versichert ist
KonstellationZuständiger VertragWas gedeckt ist
Steckerfertig, nicht fest mit dem Gebäude verbundenHausratversicherung – technisch ein HaushaltsgerätDie in Ihrer Police vereinbarten Gefahren: Sturm und Hagel, Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, bei Vereinbarung Elementargefahren
Fest mit Dach oder Fassade verbundenWohngebäudeversicherungDieselben Gefahren, die für das Gebäude vereinbart sind
Das Modul löst sich und trifft Auto oder PersonPrivathaftpflichtSach- und Personenschäden Dritter – solange Sie nicht einspeisen
Breiterer Schutz gewünschteigenständige Mini-PhotovoltaikversicherungZusätzlich Bedienfehler und Ungeschicklichkeit, Vorsatz Dritter, Überspannung und Kurzschluss, Schmor- und Sengschäden, Tierbisse

Bei Hausrat und Wohngebäude wird der notwendige Reparaturaufwand ersetzt, im Totalschaden der Neuwert abzüglich eines etwaigen Restwerts. Zwei Punkte sollten Sie trotzdem prüfen.

  • Ältere Bedingungen: Dort ist die Mitversicherung nicht selbstverständlich. Am Markt finden sich alle drei Varianten, von der glatten Mitversicherung über eigene Entschädigungsgrenzen bis zum vollständigen Ausschluss als Gefahrerhöhung, also als Veränderung nach Vertragsschluss, die einen Schaden wahrscheinlicher oder größer macht.
  • Meldung: Sie sollten das Gerät sowohl Ihrer Hausrat- als auch Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden.

Für die Wallbox gilt dieselbe Privilegierung. Wo ihre Grenze verläuft, hat das Amtsgericht Düsseldorf Anfang 2025 gezeigt. Es erklärte zwölf Genehmigungsbeschlüsse einer Eigentümergemeinschaft für ungültig, unter anderem weil die Leitungsführung fremdes Sondereigentum in Anspruch genommen hätte.

Einen Anspruch auf eine solche Leitungsführung gibt es nicht, weil der Gemeinschaft dafür bereits die Beschlusskompetenz fehlt. Wer eine Wallbox plant, klärt den Kabelweg deshalb vor dem Antrag in der Eigentümerversammlung.

Was Sie tun, wenn etwas passiert ist

Ob ein Schadenfall gut ausgeht, entscheidet sich nicht nur am Bedingungswerk, sondern auch daran, was in den ersten Stunden geschieht.

Ein Punkt muss lange vor dem Schaden erledigt sein, und das ist der Wartungsnachweis. Privat gibt es keine gesetzliche Wartungspflicht, aber spätestens im Schadenfall verlangen viele Versicherer einen Wartungsschein. Gibt Ihr Vertrag ein Prüfintervall vor, geht diese Klausel allem anderen vor.

Viele Bedingungswerke ziehen Prüfvorschriften über eine Sicherheitsvorschriften-Klausel in den Vertrag. Damit schaffen sie eine Pflicht auch dort, wo öffentlich-rechtlich keine bestünde. Wird sie verletzt, darf gekürzt werden, und wie stark, dazu gibt es für Photovoltaik keine veröffentlichte Rechtsprechung. Das Auslegungsrisiko tragen Sie damit allein, was stark für Bedingungswerke spricht, die entweder ganz auf den Einwand verzichten oder die Kürzung fest deckeln.

Versichert ist in dieser Sparte nicht die Anlage, sondern das, was ihr von außen zustößt. Alles, was von innen kommt, braucht eine eigene Klausel, und selbst dann bleiben Mangel und Alterung außen vor. Wer beim Vertragsabschluss danach fragt, stellt die Frage zum richtigen Zeitpunkt.

Häufige Fragen

Mein Wechselrichter ist ausgefallen – warum zahlt die Versicherung nicht?

Ein Defekt ist nicht automatisch ein Versicherungsfall, denn die Deckung setzt regelmäßig eine Einwirkung von außen voraus. Fällt der Wechselrichter ohne eine solche Einwirkung aus, spricht man von einem inneren Betriebsschaden, und der ist nur mitversichert, wenn eine eigene Klausel ihn einschließt. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat festgehalten, dass für elektronische Bauteile keine Allgefahrendeckung gilt, sondern eine Deckung, die eine äußere Einwirkung verlangt. Weil Wechselrichter zu den schadenanfälligsten Bauteilen einer Anlage gehören, ist dieser Einschluss die entscheidende Klausel der Sparte.

Bekomme ich im Totalschaden eine neue Anlage?

In aller Regel wird zum Neuwert entschädigt, allerdings gebunden an die Wiederherstellung. Wer nicht wieder aufbaut, erhält nur den Zeitwert. Für die Wiederherstellung sehen Bedingungswerke üblicherweise eine Frist von etwa zwei Jahren vor. Bei einzelnen Bauteilen arbeiten zudem viele Werke mit Altersabzügen; Wechselrichter und Batteriespeicher verlieren dort ab einem bestimmten Alter jährlich einen Prozentsatz ihres Entschädigungswerts. Andere Bedingungswerke ersetzen den Wechselrichter dagegen zum Neuwert.

Wie wird der Ertragsausfall berechnet?

Grundlage ist ein Tagessatz je Kilowatt-Peak, multipliziert mit der Leistung Ihrer Anlage und den Ausfalltagen. Am Markt liegen die Sätze zwischen 1,00 und 2,50 Euro je kWp und Tag (Stand 09/2026); manche Bedingungswerke rechnen stattdessen die tatsächliche Einspeisevergütung ab. Viele Verträge sehen statt eines Euro-Selbstbehalts eine zeitliche Selbstbeteiligung vor. Bei einer 20-kWp-Anlage, 2,50 Euro je kWp und drei Karenztagen tragen Sie also 150 Euro selbst. Gezahlt wird zudem nur über eine begrenzte Dauer, üblich sind drei bis sechs Monate.

Ein Brand greift auf das Nachbarhaus über – zahlt meine Haftpflicht?

Unter Umständen ja, und zwar auch ohne Verschulden. Der Nachbar oder sein Gebäudeversicherer kann von Ihnen als Eigentümer einen nachbarrechtlichen Ausgleich verlangen, selbst wenn ein sorgfältig ausgewählter Handwerker den Brand ausgelöst hat (BGH, Urteil vom 09.02.2018, V ZR 311/16). Ob Ihre Haftpflicht diesen Anspruch trägt, steht in den Bedingungen. Bei fehlerhafter Montage haftet außerdem der Installateur. Die Gerichte stellen dabei hohe Anforderungen und verlangen von jedem, der auf einem brennbaren Dach installiert, eine sichere Trennung zwischen möglichen Zündquellen und der Dachbedeckung.

Brauche ich für mein Balkonkraftwerk eine eigene Versicherung?

In der Regel nicht. Steckerfertige Geräte, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind, laufen üblicherweise über die Hausratversicherung, fest mit Dach oder Fassade verbundene Module über die Wohngebäudeversicherung. Richtet ein herabfallendes Modul bei Dritten einen Schaden an, gehört er in die Privathaftpflicht. Prüfen sollten Sie trotzdem zwei Punkte. Bei Altverträgen muss die Mitversicherung im Hausrat unter Umständen aktiv nachgezogen werden, und manche Verträge sehen eigene Entschädigungsgrenzen vor oder schließen Balkonkraftwerke als Gefahrerhöhung ganz aus.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zur Photovoltaikversicherung und ersetzt keine individuelle Beratung. Maßgeblich sind allein Ihr Antrag, der Versicherungsschein und die dort vereinbarten Bedingungen; die Regelungen der Anbieter unterscheiden sich in den beschriebenen Punkten erheblich. Die wiedergegebene Rechtsprechung betrifft Einzelfälle und ist keine Rechtsberatung. Steuerliche Fragen rund um den Betrieb einer Anlage gehören zu Ihrer Steuerberaterin oder Ihrem Steuerberater. Stand: 11.10.2026.

Quellen: OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 07.06.2022 – 8 U 424/22; LG Aachen, Urteil vom 25.05.2023 – 9 O 375/20; AG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2025 – 290a C 2/24; Gesetz zur Zulassung von Steckersolargeräten, in Kraft seit 17.10.2024; Angaben der Bundesnetzagentur zu Steckersolargeräten und zum Marktstammdatenregister, abgerufen am 01.09.2026. Die Schadenbeispiele und Größenordnungen stammen aus einer Sparteninformation für Photovoltaikanlagenversicherungen, Stand 11/2025. Die Bandbreiten zu Tagessätzen, Haftzeiten und Altersstaffeln wurden am 01.09.2026 anhand aktueller Bedingungswerke und eines Leistungsvergleichs erhoben.

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