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Krankentagegeld in der PKV: So sichern Sie Ihr Einkommen bei langer Krankheit

Sven Mocho

Über die private Krankenversicherung wird viel gesprochen – über Chefarzt, Einbettzimmer und Zahnersatz. Eine Frage bleibt dabei oft außen vor, obwohl sie existenziell ist: Wovon leben Sie eigentlich, wenn Sie über Wochen oder Monate krank sind und kein Gehalt mehr fließt?

In der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es dafür ein automatisches Netz, das Krankengeld. In der privaten Krankenversicherung gibt es das nicht – jedenfalls nicht von selbst. Hier müssen Sie Ihre Einkommensabsicherung im Krankheitsfall aktiv vereinbaren: über das Krankentagegeld.

Dieser Beitrag erklärt, warum nach sechs Wochen eine Lücke entsteht, wie das Krankentagegeld sie schließt, wie Sie die richtige Karenzzeit und Höhe wählen – und warum der wichtigste Satz zu diesem Thema lautet: Arbeitsunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit.

Warum Ihr Einkommen die zweite Baustelle ist

Im vorigen Beitrag ging es um den Weg in die PKV und die Gesundheitsprüfung. Wer diesen Schritt gegangen ist, hat seine Gesundheitskosten abgesichert – aber noch nicht sein Einkommen. Und genau das wird gefährlich, wenn eine Krankheit länger dauert.

Denn eine gute Heilbehandlung nützt wenig, wenn zeitgleich das Gehalt wegbricht und die laufenden Kosten – Miete, Kredit, der PKV-Beitrag selbst – weiterlaufen. Die Absicherung der Behandlung und die Absicherung des Einkommens sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Das Krankentagegeld kümmert sich um das Zweite.

Kein gesetzliches Krankengeld: die Lücke nach sechs Wochen

Für Angestellte sieht die Absicherung gestaffelt aus. Die ersten sechs Wochen einer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber das Gehalt weiter – das ist die gesetzliche Entgeltfortzahlung (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz). Danach wird es entscheidend:

  • Gesetzlich Versicherte erhalten ab der siebten Woche Krankengeld von ihrer Krankenkasse – rund 70 Prozent des Bruttoeinkommens (maximal 90 Prozent des Nettos), längstens 78 Wochen wegen derselben Krankheit.
  • Privat Versicherte erhalten das nicht. Die PKV kennt kein gesetzliches Krankengeld. Ohne eigene Vereinbarung stünden Sie ab der siebten Woche ohne Einkommensersatz da.

Für Selbstständige ist die Lage noch klarer: Sie haben gar keine Entgeltfortzahlung. Für sie beginnt die Einkommenslücke faktisch am ersten Krankheitstag. Genau deshalb ist das Krankentagegeld für Selbstständige noch wichtiger als für Angestellte.

Wie das Krankentagegeld funktioniert

Das Krankentagegeld ist im Kern einfach: Es zahlt Ihnen für jeden Tag der ärztlich bescheinigten Arbeitsunfähigkeit einen vorher vereinbarten festen Betrag – das Tagegeld. Diese Leistung ist steuerfrei und wird gezahlt, solange die Arbeitsunfähigkeit andauert; anders als beim gesetzlichen Krankengeld gibt es keine 78-Wochen-Grenze.

Zwei Stellschrauben bestimmen den Vertrag:

  • Die Karenzzeit – der Zeitraum, den Sie ohne Leistung überbrücken, bevor das Tagegeld einsetzt. Je später es beginnt, desto günstiger der Beitrag.
  • Die Höhe des Tagegelds – sie sollte Ihr Nettoeinkommen ersetzen, inklusive der Beträge, die weiterlaufen (etwa der volle PKV-Beitrag und Ihr Vorsorgeaufwand).

Wichtig ist die Bemessungslogik: Das Tagegeld orientiert sich am Nettoeinkommen, nicht an einem Prozentsatz des Bruttos. Und es gilt ein Bereicherungsverbot – die Leistung darf Ihr tatsächliches Nettoeinkommen nicht übersteigen (§ 192 VVG). Wer sein Tagegeld zu hoch ansetzt, zahlt also für einen Schutz, den er im Ernstfall gar nicht ausgezahlt bekäme.

Die richtige Karenzzeit: Angestellte und Selbstständige

Welche Karenzzeit sinnvoll ist, hängt davon ab, ab wann Ihre Lücke beginnt:

  • Angestellte sind über die Entgeltfortzahlung sechs Wochen abgesichert. Für sie beginnt das Krankentagegeld typischerweise ab dem 43. Tag (also ab der siebten Woche) – genau dann, wenn das Gehalt aufhört.
  • Selbstständige haben keine Entgeltfortzahlung. Für sie ist eine kürzere Karenzzeit sinnvoll, etwa ab dem 15. oder 22. Tag – je nachdem, wie lange sie eine Einkommenslücke aus eigenen Rücklagen tragen können.

Die Faustregel: Je früher das Tagegeld einsetzt, desto teurer wird es. Die Kunst ist, die Karenzzeit so zu wählen, dass sie genau dort greift, wo Ihre eigenen Reserven enden – nicht früher (unnötig teuer) und nicht später (gefährliche Lücke).

Die entscheidende Lücke: Arbeitsunfähigkeit ist nicht Berufsunfähigkeit

Jetzt kommt der Punkt, an dem die meisten Verträge stillschweigend enden – und an dem es für Sie richtig wichtig wird. Das Krankentagegeld zahlt bei Arbeitsunfähigkeit (AU): Sie sind vorübergehend krank und können Ihren Beruf gerade nicht ausüben, werden aber voraussichtlich wieder gesund.

Stellt sich jedoch heraus, dass Sie Ihren Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben können, liegt keine Arbeitsunfähigkeit mehr vor, sondern Berufsunfähigkeit (BU). Und genau in diesem Moment endet die Zahlung des Krankentagegelds – meist mit der Feststellung der Berufsunfähigkeit. Ohne eine eigene Berufsunfähigkeitsversicherung fallen Sie dann in ein Loch: Das Krankentagegeld ist weg, ein Ersatz nicht da.

Was ein guter Krankentagegeld-Baustein leisten sollte

Wenn Sie einen Tarif prüfen, lohnt der Blick auf einige Punkte, die über die reine Höhe hinausgehen:

  1. Passende Höhe am Nettoeinkommen – inklusive weiterlaufender Fixkosten wie dem vollen PKV-Beitrag.
  2. Nachversicherbarkeit – lässt sich das Tagegeld bei steigendem Einkommen erhöhen, ohne erneute Gesundheitsprüfung?
  3. Keine einseitige Herabsetzung – der Versicherer sollte das Tagegeld nicht bei sinkendem Einkommen nachträglich kürzen dürfen, ohne dass klare Regeln gelten.
  4. Klare AU-Definition und Übergang zur BU – damit im Ernstfall eindeutig ist, wie lange gezahlt wird.
  5. Beitrag im Ruhestand – der Krankentagegeld-Beitrag entfällt mit dem Renteneintritt, weil dann kein Erwerbseinkommen mehr abzusichern ist (ein angenehmer Nebeneffekt fürs Alter).

Häufige Missverständnisse zum Krankentagegeld

„Als Privatpatient bekomme ich doch auch Krankengeld.” Nein. Die PKV kennt kein gesetzliches Krankengeld. Was Sie im Krankheitsfall an Einkommen erhalten, haben Sie vorher selbst als Krankentagegeld vereinbart – oder eben nicht.

„Die sechs Wochen Lohnfortzahlung reichen schon.” Nur für kurze Erkrankungen. Dauert eine Krankheit länger, beginnt ab der siebten Woche die Lücke – und lange Ausfälle sind genau der Fall, der finanziell wehtut.

„Ein hohes Tagegeld ist immer besser.” Nicht unbedingt. Wegen des Bereicherungsverbots (§ 192 VVG) wird nie mehr als Ihr Nettoeinkommen gezahlt. Ein zu hoch angesetztes Tagegeld kostet Beitrag, ohne im Ernstfall auszuzahlen.

„Das Krankentagegeld sichert mich auch bei Berufsunfähigkeit ab.” Nein – das ist der teuerste Irrtum. Mit Feststellung der Berufsunfähigkeit endet es. Nur eine BU-Versicherung schließt diese Lücke.

„Für Selbstständige ist das nice-to-have.” Im Gegenteil. Ohne Entgeltfortzahlung beginnt die Lücke praktisch sofort – für Selbstständige ist das Krankentagegeld eher Pflicht als Kür.

Fazit

Das Krankentagegeld ist der unscheinbare, aber existenzielle Baustein der PKV: Es hält Ihr Einkommen aufrecht, wenn eine Krankheit länger dauert und das Gehalt ausbleibt. Weil die private Krankenversicherung kein gesetzliches Krankengeld kennt, müssen Sie diese Absicherung aktiv vereinbaren – mit einer Karenzzeit, die zu Ihrer Situation passt, und einer Höhe, die Ihr Nettoeinkommen ersetzt.

Entscheidend ist, das Krankentagegeld nicht isoliert zu betrachten. Es überbrückt die vorübergehende Krankheit; die dauerhafte gehört in die Hände einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Erst beide zusammen ergeben ein dichtes Netz. Um die Berufsunfähigkeit – das zweite große Einkommensthema – geht es in einem eigenen Beitrag.

Als Versicherungsmakler stimme ich diese Bausteine so aufeinander ab, dass im Ernstfall keine Lücke entsteht – ehrlich gerechnet und im Auftrag meiner Kunden, ohne Verkaufsdruck.

Stand: August 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Genannte Regelungen und Werte gelten für das Jahr 2026, stammen aus den genannten Primärquellen und können sich ändern. Karenzzeiten, Tagegeldhöhen und tarifliche Details sind immer ein Einzelfall.

Quellen (primär):

  • Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG), § 3: sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
  • Sozialgesetzbuch V, §§ 44–48: gesetzliches Krankengeld der GKV (rund 70 % des Brutto / max. 90 % des Netto, längstens 78 Wochen) – zur Abgrenzung, gilt nicht für die PKV.
  • Versicherungsvertragsgesetz (VVG), § 192 (Abs. 5): Krankentagegeld als Ersatz des durch Arbeitsunfähigkeit entgangenen Nettoeinkommens; Bereicherungsverbot.
  • PKV-Verband – Beitragssystematik (pkv.de/wissen/beitraege): Wegfall des Krankentagegeld-Beitrags mit Renteneintritt.
  • Fachliche Beratungspraxis: Karenzzeit-Logik (Angestellte ab dem 43. Tag, Selbstständige früher), Abgrenzung Arbeitsunfähigkeit (AU) vs. Berufsunfähigkeit (BU) und die notwendige Koordination mit der Berufsunfähigkeitsversicherung.
  • Bildnachweis Titelbild: Adobe Stock #123164901.

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